Hallo,
wenn ein Anhörungsverfahren wegen potenziell zu Unrecht bezogener Leistungen abgeschlossen ist, bzw. sich der Anfangsverdacht nicht für den Sachbearbeiter bestätigt hat, bekommt man dann etwas schriftliches, dass sich die Angelegenheit erledigt hat z.B. ?
Nach einer Beschwerde bei der Regionaldirektion des Jobcenters wurde mir in der Antwort selbiger mitgeteilt, dass es keine Rückforderungen geben wird, sich der Verdacht nicht bestätig hat.
Danke!
Zitat von: Kowalka am 14. Juli 2022, 13:03:19Nach einer Beschwerde bei der Regionaldirektion des Jobcenters wurde mir in der Antwort selbiger mitgeteilt, dass es keine Rückforderungen geben wird, sich der Verdacht nicht bestätig hat.
Das ist doch die amtliche Bestätigung, dass du nichts mehr zahlen musst.
Vielen Dank für die Antwort!
War mir halt unsicher, ob das ausreicht.
Zitat von: Kowalka am 14. Juli 2022, 13:03:19Regionaldirektion des Jobcenters wurde mir in der Antwort selbiger mitgeteilt, dass es keine Rückforderungen geben wird, sich der Verdacht nicht bestätig hat