Hallo,
Ich bin vor einiger Zeit zurück in meine Heimat gezogen und habe hier einen Job angefangen.Ich habe dem JC dies über die Veränderungsmitteilung mitgeteilt und mich ab August vom JC abgemeldet.
Das JC will von mir den neuen Mietvertrag,die Meldebescheinigung und die Kündigung der alten Wohnung sehen.
Eigentlich muss ich doch nur die Lohnabrechnung für Juli einreichen,da ich am 15.07. angefangen hab zu arbeiten.
Sonst geht der Rest das JC doch gar nichts an oder?
Du hast für Juli noch ALG2 bezogen, aber bereits woanders gearbeitet/gelebt?
Zitat von: justine1992 am 15. Juli 2022, 21:41:11Du hast für Juli noch ALG2 bezogen, aber bereits woanders gearbeitet/gelebt?
Genau,ich habe am 15.07. angefangen zu arbeiten.Ich werde meine Verdienstbescheinigungen und den Kontoauszug schicken.Mehr will ich nicht zusenden.Es geht das JC doch gar nichts an wo ich jetzt wohne,wie viel die Wohnung kostet oder?Da eh eine Überzahlung statt gefunden hat sollen die das ausrechnen und gut ist.
Wenn du im Juli umgezogen bist, interessiert es das JC schon. Dann werden auch nur die KDU bis zum Umzug berücksichtigt. Das verringert nochmal den monatlichen Bedarf. Da wirst du wohl zurückzahlen müssen.
Auch wenn der Juli Lohn erst im August zufließen, erlischt beim ursprünglichen Jobcenter der Anspruch, sobald du umzieht. Der gewöhnliche Aufenthalt, und damit örtliche Zuständigkeit, ist nicht mehr gegeben.
Zitat von: Yavanna am 16. Juli 2022, 06:29:56Wenn du im Juli umgezogen bist, interessiert es das JC schon. Dann werden auch nur die KDU bis zum Umzug berücksichtigt. Das verringert nochmal den monatlichen Bedarf. Da wirst du wohl zurückzahlen müssen.
Auch wenn der Juli Lohn erst im August zufließen, erlischt beim ursprünglichen Jobcenter der Anspruch, sobald du umzieht. Der gewöhnliche Aufenthalt, und damit örtliche Zuständigkeit, ist nicht mehr gegeben.
Ja genau,bis zum Umzug ist es aber noch zuständig.Das ich zurück zahlen muss ist mir klar,hatte ich ja oben geschrieben.
Ich kann mich hier aber erst am 27.07. anmelden da ich vorher keinen Termin bekommen habe.
Warum aber wollen sie die Kündigung der alten Wohnung und den Mietvertrag der neuen sehen?Da das JC durch Umzug eh raus fällt.
Die Ummeldung ist irrelevant. Sie wollen essen, ab wann du tatsächlich aus der alten Wohnung raus bist und in die neue rein.
Zitat von: Yavanna am 16. Juli 2022, 06:52:58Die Ummeldung ist irrelevant. Sie wollen essen, ab wann du tatsächlich aus der alten Wohnung raus bist und in die neue rein.
Da ich eh eine 3 monatige Kündigungsfrist für die alte Wohnung habe,kann ich ja sagen was ich will.
Die Wohnung habe ich zum 31 August gekündigt Da ich anfangs einen anderen Plan hatte.Nämlich dort einr Arbeit anzufangen und näher an die Arbeitsstelle zu ziehen.
Da ich aber derzeit im "Urlaub" bin und sich mir hier eine Wohnung und Job ergeben hat,habe ich diesen hier angenommen.
Der neue Mietvertrag geht sie doch gar nichts an.
Mach, was du denkst. Es zählt der tatsächliche Aufenthalt. Wenn du den nicht nachweisen kannst, wird das JC die gesamte Juli Zahlung zurückfordern. Kannst ja dann in Widerspruch gehen, oder einfach jetzt die Karten auf den Tisch legen.
Zitat von: Yavanna am 16. Juli 2022, 08:16:41Mach, was du denkst. Es zählt der tatsächliche Aufenthalt. Wenn du den nicht nachweisen kannst, wird das JC die gesamte Juli Zahlung zurückfordern. Kannst ja dann in Widerspruch gehen, oder einfach jetzt die Karten auf den Tisch legen.
Kann ich mich jetzt noch vom Juli beim JC abmelden und einfach das ganze Geld zurück zahlen?
Zitat von: Zazu72 am 16. Juli 2022, 08:19:04Kann ich mich jetzt noch vom Juli beim JC abmelden
Eher nicht, da die Überzahlung ja schon da ist, Rückwirkend geht so etwas nicht.
Zitat von: Zazu72 am 15. Juli 2022, 19:03:20nur die Lohnabrechnung für Juli einreichen,da ich am 15.07. angefangen hab zu arbeiten
Das würde ich Abwarten bis Post vom JC dazu kommt.
Unstrittig dürfte sein, dass du ab 15.07. in der neuen Wohnung lebst.
Außer es wäre möglich gewesen zu Pendeln.
Ansonsten wäre das alte JC bis 14.07. zuständig und wird den Rest zurück fordern.
Zitat von: Zazu72 am 15. Juli 2022, 19:03:20nd mich ab August vom JC abgemeldet.
Damit bist du aus dem Bezug raus und weder das alte, schon gar nicht das neue JC geht es etwas an was den MV angeht.
Als Nachweis evtl. ab wann die alte Wohnung gekündigt ist.
Dafür ist der alte MV aber nicht Notwendig, weil dazu ja gar nichts drin steht.
Außer du möchtest vom neuen JC noch anteilig Leistungen für den Rest Juli und evtl. August haben.
Dafür bräuchte es aber einen komplett neuen Antrag.
Zitat von: Zazu72 am 15. Juli 2022, 19:03:20und habe hier einen Job angefangen.
Damit hättest du evtl. sogar Anspruch auf Unterstützung für den Umzug gehabt.
Rückwirkend geht aber auch das nicht mehr.
@Kopfbahnhof
Danke für deine ausführliche Antwort.
Ich möchte gerne das JC anschreiben und um eine Rückerstattung für den Juli bitten,so daß ich das Geld zurück zahlen kann,aus dem Bezug raus bin und keine Unterlagen mehr einschicken muss.
In der neuen Unterkunft wohne ich Mietfrei als Überbrückung bis ich eine passende Wohnung gefunden habe.
Anmelden kann ich mich erst an dem 27.07. weil ich eher beim Einwohnermeldeamt keinen Termine bekommen habe.
Ich bin mir genehmigten Ortsabwesenheit in den Urlaub gefahren und hier hat sich mir eben der neue Job geboten.
Die OA wurde bis 18.07. genehmigt.Ich habe mich aber bereits am 11 beim JC mit einer Veränderungsmitteilung gemeldet.
Darauf hin bekam ich Post in der steht welche Unherlagen sie alles haben wollen.
Um dies zu umgehen,möchte ich gerne ab Juli auf ALG2 verzichten und das bezahlte Geld zurück zahlen.
Ist dies möglich?
Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Juli 2022, 16:08:39Zitat von: Zazu72 am 16. Juli 2022, 08:19:04Kann ich mich jetzt noch vom Juli beim JC abmelden
Eher nicht, da die Überzahlung ja schon da ist, Rückwirkend geht so etwas nicht.
@Justine1992
Kann ich?
Nein.
@Zazu72
Denk daran, dass Du Lohn/Gehalt vom neuem Arbeitgeber im Regelfall erst am Ende des Arbeitsmonats erhältst. Wenn Du z.B. im August anfängst, wird Lohn/Gehalt erst Ende August überwiesen. Wenn es zudem erst Anfang September auf Deinem Konto ist, hättest Du meiner bescheidenen Meinung nach (Zuflussprinzip) sogar Anspruch auf ALG II für den August.
Zitat von: rioreisender am 17. Juli 2022, 11:03:35Wenn Du z.B. im August anfängst,
Eröffnungssthread - Aussage:
Zitat von: Zazu72 am 15. Juli 2022, 19:03:20da ich am 15.07. angefangen hab zu arbeiten.
Was ist daran eigentlich nicht zu verstehen?
Zitat von: OLD-MAN am 17. Juli 2022, 11:26:19Eröffnungssthread - Aussage:
Zitat von: Zazu72 am 15. Juli 2022, 19:03:20da ich am 15.07. angefangen hab zu arbeiten.
Was ist daran eigentlich nicht zu verstehen?
Mein Beitrag war ein Beispiel. Das wird durch Verwendung der Formulierung "z.B." deutlich. "Z.B." steht für "zum Beispiel". Bei Arbeitsbeginn 15.07. gilt genau das gleiche wie oben, mit der Einschränkung wie in Beitrag #3.
Schaffst Du die Transferleistung? :empathy:
Zitat von: rioreisender am 17. Juli 2022, 11:33:58Schaffst Du die Transferleistung?
Sie möchte lieber das komplette Juli-ALG2 zurück zahlen, als dem alten JC Unterlagen zu geben. Wie kommt Dein Transferleistungsvermögen auf die Idee, sie könnte einen komplett neuen Antrag beim neuen JC stellen wollen?
Zitat von: justine1992 am 17. Juli 2022, 11:36:00Sie möchte lieber das komplette Juli-ALG2 zurück zahlen, als dem alten JC Unterlagen zu geben.
Das habe ich verstanden.
Zitat von: justine1992 am 17. Juli 2022, 11:36:00Wie kommt Dein Transferleistungsvermögen auf die Idee, sie könnte einen komplett neuen Antrag beim neuen JC stellen wollen?
Das habe ich zu keinem Zeitpunkt behauptet. Was man unter kognitiver Transferleistung versteht, ist aber schon klar?
Aber ich bin in eine anderes Bundesland gezogen und hab da eine Arbeit angefangen.Somit ist das alte JC nicht mehr zuständig und ich werde für den Monat Juli eh fast alles zurück zahlen müssen.
Wenn überhaupt habe ich dann für Juli Anspruch auf 150 Euro.
Ich will aber raus aus dem JC.
Zitat von: Zazu72 am 17. Juli 2022, 08:22:20Ich habe mich aber bereits am 11 beim JC mit einer Veränderungsmitteilung gemeldet.
Dies ist die entscheidende Tatsache. Damit hast Du bis zu diesem Datum Anspruch auf ALG II Leistungen vom bisher zuständigen JC.
Zitat von: rioreisender am 17. Juli 2022, 12:02:14Zitat von: Zazu72 am 17. Juli 2022, 08:22:20Ich habe mich aber bereits am 11 beim JC mit einer Veränderungsmitteilung gemeldet.
Dies ist die entscheidende Tatsache. Damit hast Du bis zu diesem Datum Anspruch auf ALG II Leistungen vom bisher zuständigen JC.
Aber das wären wenn überhaupt nur 100 Euro.Ich möchte gerne darauf verzichten und die bereits gezahlten Leistingen für Juli zurück zahlen,damit ich offiziell ab Juli raus bin beim JC.
Zitat von: Zazu72 am 17. Juli 2022, 12:19:48Aber das wären wenn überhaupt nur 100 Euro.
Ich kann gut verstehen, dass Du nichts mehr mit dem JC zu tun haben willst. Aber der Betrag 100 EUR stimmt nur vordergründig. Im ALG II Bezug werden die Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung vom JC gezahlt. Es scheint mir überwiegend wahrscheinlich, dass Du diese Beiträge für den Zeitraum der Abmeldung nachzahlen musst, da das JC Deine Abmeldung jedenfalls bei der Krankenkasse meldet.
Verstehe...
Ich habe aber keinen Mietvertrag da ich Mietfrei bei einem Bekannten unter gekommen bin.
Die alte Wohnung habe ich bereits im Mai gekündigt da ich ursprünglich am alten Wohnort umziehen wollte.Wohnung hatte ich bereits zugesagt bekommen.Hab sie aber dann abgesagt.Könnte das ein Problem werden?
Ummelden kann ich mich auch erst am 27.7. Da es vorher keine Termine gab.
Zazu72
Was du willst interessiert das JC nicht. Es handelt in dem Fall sogar nach Gesetzeslage.
Was das JC braucht und will ist aber etwas anderes und das wurde schon beantwortet.
MfG FN
Ich kann mir nicht vorstellen dass ich mich nicht vom JC abmelden kann und das zu viel gezahlte Geld zurück zahlen kann.
Zitat von: Zazu72 am 17. Juli 2022, 15:37:03dass ich mich nicht vom JC abmelden kann
Das ist doch schon passiert, mit deiner Mitteilung an das alte JC.
Eine Abmeldung Rückwirkend ist hier nicht möglich.
Schicke denen die Kopie deiner Kündigung der alten Wohnung.
Die werden dann einen genauen Tag fest legen bis zu dem sie zuständig waren, Vermutung der 14.07.22
Bis zu dem Tag stehen dir die vollen Leistungen Anteilig zu.
Das dürften nicht nur 100€ oder 150€ sein, sondern mehr.
Warte ab was vom JC dazu zurück kommt.
Vom neuen JC willst du nichts, also braucht es auch nichts von dir.
Wann die Ummeldung gemacht wird ist auch egal.
Du musst den Gehaltszufluss, die Gehaltsabrechnung, die Kündigungsbestätigung Vermieter alte Wohnung und idealerweise eine Wohnungsgeberbestätigung neuer Vermieter einreichen.
Das alte JC ist zuständig für den vollen Regelbedarf Juli, ggf Mehrbedarfe (dezentrale Warmwasserversorgung nur bis Umzug, Rest voller Juli) und KdU bis Umzug.
Zazu72
Zitat von: Zazu72 am 17. Juli 2022, 15:37:03Ich kann mir nicht vorstellen dass ich mich nicht vom JC abmelden kann und das zu viel gezahlte Geld zurück zahlen kann.
Geht
aber nicht rückwirkend wie ja schon geschrieben wurde.
Und weil du es dir nicht vorstellen kannst verlinke ich mal den http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
MfG FN
Zitat von: JensM1 am 18. Juli 2022, 14:18:57Du musst den Gehaltszufluss, die Gehaltsabrechnung, die Kündigungsbestätigung Vermieter alte Wohnung und idealerweise eine Wohnungsgeberbestätigung neuer Vermieter einreichen.
Völlig falsch, max. das Datum ab wann die alte Wohnung gekündigt wurde und der genaue Tag des Umzugs.
Es gibt kein neues JC, also braucht es die anderen Dinge auch nicht.
Kopfbahnhof
Zitat von: Kopfbahnhof am 18. Juli 2022, 15:52:00Es gibt kein neues JC, also braucht es die anderen Dinge auch nicht.
aber das alte JC ist vllt. der Meinung dass sie Geld zurückfordern und dann?
Dann braucht es genau diese Unterlagen.
MfG FN
Die Nachweise zum Gehalt sind einzureichen, damit das JC den Anspruch Juli überhaupt prüfen kann. Falls nicht, wird das JC eine Einkommensbescheinigung beim Arbeitgeber anfordern, die haben Zugriff auf die Anmeldedaten bei der SV.
Kündigungsbestätigung Altwohnung muss eingereicht werden, alternativ geht das JC von Kdu = 0 aus oder schreibt (Datenschutzverstoss) den Vermieter an. Tag des Umzuges muss irgendwie nachgewiesen werden, da kein Mietvertrag würde ich die Wohnungsgeberbestätigung einreichen, evtl reicht denen aber auch die Ummeldung.
Würde evtl noch nachträgliche Anerkennung der Umzugsnotwendigkeit (Nähe zur Familie + Arbeitsaufnahme) und parallel ganz frech Kostenübernahme der vollen Miete für mindestens Juli beantragen.
Wenn der TE nicht mehr im Bereich des alten JC war, steht ihm für den Zeitraum auch kein Regelsatz zu
ZitatWenn der TE nicht mehr im Bereich des alten JC war, steht ihm für den Zeitraum auch kein Regelsatz zu
Hab jetzt keine Rechtssprechung zur Hand, aber zumindest für JC gE liegst du m. E. falsch (s. fachliche Weisungen zu § 36 SGB II FW 36.19-36.22).
Es findet nur keine Verrechnung des Regelsatzes statt, wenn man innerhalb des ALG II Bezuges umzieht und bei einem anderen JC einen Neuantrag stellt. Regelsatz ist Bundesleistung.
Bei Wegzug ohne weiteren Bezug, endet der Anspruch mit Verlassen der örtlichen Zuständigkeit. Daher ist auch der Regelsatz anteilig zu erstatten.
Zitat von: Yavanna am 18. Juli 2022, 19:15:07Es findet nur keine Verrechnung des Regelsatzes statt, wenn man innerhalb des ALG II Bezuges umzieht und bei einem anderen JC einen Neuantrag stellt. Regelsatz ist Bundesleistung.
Dem muss ich widersprechen. Es wird taggenau gerechnet, was JC A und B in diesem Umzugsfall zahlen oder zurückfordern.
Dadurch habe ich sogar 2 oder 3 Tage eingebüßt.
Umgemeldet am 7. oder so, JC A hat mir Abmeldung zum 4. beschieden (einfach mal so), JC B hat natürlich erst ab 7. gezahlt ...
Eigene Erfahrungen sind nicht immer rechtlich korrekt.
ZitatEs findet nur keine Verrechnung des Regelsatzes statt, wenn man innerhalb des ALG II Bezuges umzieht und bei einem anderen JC einen Neuantrag stellt.
Halte ich für falsch, s. a. FW 36.21,aber da reicht notfalls ein Zweizeiler an das alte JC, dass für den Monat Juli noch der volle Regelbedarf beantragt und ab August auf Leistungen wegen Einkommen verzichtet wird.
Müssen die dann - solltest du Recht haben - als Antrag an den zuständigen Träger weiterleiten - ergo Leistungen beantragt und RS muss das alte JC tragen.
Es gibt in diesem Fall aber keinen ZuständigkeitsWECHSEL, weil der TE am neuen Ort keinen Antrag stellt. Daher Anspruchsende=Tag des Verlassen des Zuständigkeitsbereich des alten JC.
Ich bin jetzt raus aus der Diskussion. Wenn TE einfach gar nichts einreicht, wird der komplette Juli zurück gefordert und er hat Ruhe.