Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: jordon am 16. Juli 2022, 15:12:47

Titel: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: jordon am 16. Juli 2022, 15:12:47
Hallo,

meine Oma muss für 2021 knapp 160 EUR nachzahlen, dies haben wir zur Übernahme beim Sozialamt eingereicht, zusammen mit dem Bescheid, dass die Nachzahlung übernommen wird, erhielt meine Oma die Aufforderung zur Kostensenkung.
Aktuell bezahlt meine Oma 220,99 EUR Grundmiete, 46,01 EUR Nebenkosten und 55,00 EUR Kalt-Warmwasser und Heizung, diese Vorauszahlung für Wasser und Heizung, soll ab 01.09.2022 um 18,00 EUR auf 73,00 EUR erhöht werden, laut Sozialamt sind aber nur bis zu 67,88 EUR zulässig.
Die Bruttokaltmiete darf 276,30 EUR nicht übersteigen.

Was ist denn alles in der Bruttokaltmiete enthalten?
Einzige Lösung ist wohl nur, den Vormieter zu bitten, die Vorauszahlung nur um 10,00 EUR zu erhöhen, oder was meint Ihr?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: 180 am 16. Juli 2022, 15:21:00
Hallo,
die spinnen vom Sozialamt und leben hinterm Mond.
Bei den Kostensteigerungen von Energie, dürften fast alle Kunden den "zulässigen" Rahmen sprengen.

Da hilft nur Widerspruch einlegen (mit Verweis auf die steigenden Preise) und die Wohnungssuche simulieren. Immer schön die Announcen abfotografieren, Screenshots von Websites anfertigen, usw.
Dann eine Tabelle anlegen und dokumentieren, wo man sich beworben haben und dass es eine Absage gab. Falls es Zusagen für schlechtere Wohnung gibt, diese einfach unter den Teppich kehren und das Sozialamt nicht darüber informieren.

So lange die Oma keine billigere und bessere Wohnung findet, muss das Sozialamt die Kosten weiterübernehmen. Sie muss sich nur bemühen.  :zwinker:
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Spritzenhalter am 16. Juli 2022, 15:21:25
Es geht los!
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Ratlos am 16. Juli 2022, 15:33:47
Es kommt auch auf das Alter der Oma an und ob bzw. an welchen Krankheiten sie leidet.
Es kommt also darauf an ob ein Umzug alters- und krankheitsbedingt überhaupt noch zumutbar ist.
Da kann ganz schnell ein Härtefall gegeben sein
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Juli 2022, 15:41:21
Zitat von: lappa am 16. Juli 2022, 15:21:00und die Wohnungssuche simulieren.
Wozu soll das gut sein??
Erstens ist die Miete offenbar schon sehr günstig und zweitens, ist die Oma sicher nicht mehr die Jüngste.

Zitat von: jordon am 16. Juli 2022, 15:12:47die Aufforderung zur Kostensenkung.
Ich würde da ein saftiges Schreiben zurück schicken.
Der Verbrauch hat sich nicht wesentlich geändert, für die Preisexplosionen ist die Politik verantwortlich zu machen.
Auf keinen Fall der Mieter der dem hilflos Ausgesetzt ist.
Somit eine Kostensenkung auch Unmöglich ist, ein Umzug völlig Nutzlos, weil alle das gleiche Problem haben.

Also Widerspruch gegen die Forderung die kosten zu senken.

Zitat von: jordon am 16. Juli 2022, 15:12:47Die Bruttokaltmiete darf 276,30 EUR nicht übersteigen.
Auch das ist nicht in Stein gemeißelt und kann sich Ändern.

Bruttokalt ist die reine Miete + die kalten Betriebskosten. inkl. Wasser Winterdienst usw.

WW und Heizung z.B. sind die warmen BK.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: OLD-MAN am 16. Juli 2022, 16:07:50
Wo wohnt die Oma denn und stimmt das Bruttokalt dieser Gemeinde mit 276,30 €.

Falls ja, würden die angemessenen Kosten sich nur um 5,12 € erhöhen und dafür eine Kostensenkungsaufforderung zu senden ist unsinnig!

Ich würde auch das Sozialamt anschreiben und um Aufklärung bitten.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: PetraL am 16. Juli 2022, 16:23:03
 :wand:
Ganz abgesehen von dem Grundsätzlichen (da schließe ich mich @OLD-MAN an):
Warum soll deine Oma den Vermieter zur Senkung der MIETE auffordern, wenn doch die Miete sogar noch unter der "zulässigen" Miete liegt?
Hier sind es doch nur die Heizkosten, die auch nur ein paar Euro "zu hoch" sind? (Und hier haben wir jetzt die Realität, inwieweit die Mitarbeiter einer Behörde - hier Sozialamt - tatsächlich auf die aktuelle Situation der Inflation und Preisexplosion reagieren ...  :no:  :no:  :no: )

Zitat von: OLD-MAN am 16. Juli 2022, 16:07:50Ich würde auch das Sozialamt anschreiben und um Aufklärung bitten.
Kommt drauf an, ob's da eine Rechtsbehelfsbelehrung gibt in dem Bescheid. Möglicherweise muss sie auch direkt Widerspruch einlegen.

Zitat von: jordon am 16. Juli 2022, 15:12:47Einzige Lösung ist wohl nur, den Vormieter zu bitten, die Vorauszahlung nur um 10,00 EUR zu erhöhen, oder was meint Ihr?
Dann muss sie nachzahlen und alles auf einen Streich bezahlen - auch nicht das Wahre, oder?

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Juli 2022, 15:41:21Somit eine Kostensenkung auch Unmöglich ist, ein Umzug völlig Nutzlos, weil alle das gleiche Problem haben.
Und bestimmt auch nicht wirtschaftlich - jedenfalls nicht bei den paar Euro!!!
Und je nach Alter und Gesundheitszustand der Oma auch nicht zumutbar - aber das nur am Rande.

Darf ich feststellen, dass diese Kostensenkungsaufforderung das aller-hinrissigste ist, das ich in der letzten Zeit gesehen habe? Oder ist das schon Beleidigung oder sowas?  :weisnich:
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Juli 2022, 16:33:35
Zitat von: PetraL am 16. Juli 2022, 16:23:03das aller-hinrissigste ist, das ich in der letzten Zeit gesehen habe?
Sehe ich genauso.

Man sollte den MA vom Soz. Amt mal eine Führung auf den Kirchturm Anbieten.
Vielleicht hört er dann ja den Gong :grins:

Jetzt noch mit einem längst hinfälligem Heizkostenspeigel zu Winken ist Erbärmlich.
Ebenso alte Menschen um den Schlaf zu bringen, mit dem Müll der Umzugsforderung.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2022, 18:35:29
jordon

Zitat von: jordon am 16. Juli 2022, 15:12:47oder was meint Ihr?
Ein, wie vorgeschlagen, Widerspruch ist bei einer Kostensenkungsaufforderung nicht möglich!
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- 15.06.2016, B 4 AS 36/15 R     
Eine Kostensenkungsaufforderung stellt keinen anfechtbaren Verwaltungsakt dar.
Vorrang bei einer Kostensenkungsaufforderung hat eine Anfechtungs- und Leistungsklage gegen die Kostensenkung (Grundsatz der Subsidiarität der Feststellungsklage).
Findet die angekündigte Kostensenkung nicht statt, ist (erst dann) eine Feststellungsklage zulässig, da dann effektiver Rechtsschutz allein durch eine Feststellungsklage gewährt werden kann, denn es ist den Hilfebedürftigen (auch wenn existenzsichernde Leistungen im Streit stehen) nicht zumutbar, stets weiter abzuwarten, ob und wann das Jobcenter tatsächlich eine Kostensenkung vornimmt.
Das dafür erforderliche Feststellungsinteresse setzt jedoch voraus, dass der "Dialog" zwischen Leistungsberechtigtem und Jobcenter nach der Einwendung gegen die Kostensenkungsaufforderung beendet ist, ohne dass das Jobcenter die Kosten weiterhin für angemessen erklärt.

In der Regel hält man sich an das was im "Formblatt zur Wohnungssuche"  (http://hartz.info/dateien/pdf/Formblatt_Wohnungssuche.pdf) steht.
Ist das JC damit nicht zufrieden schaut man nach der Gesamtangemessenheit und muss das über das SG regeln
und
wenn das nicht geht macht man es über die Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Zitat von: Spritzenhalter am 16. Juli 2022, 15:21:25Es geht los!
:scratch:
Hoffentlich kommen da entsprechende Änderungen bzw BSG Urteile.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 16. Juli 2022, 19:15:49
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2022, 18:35:29wie vorgeschlagen, Widerspruch ist nicht möglich!

Warum kann man dem Schreiben nicht widersprechen?
Klar ist es möglich zu schreiben, das man damit auf keinen Fall Einverstanden ist und notfalls dagegen vor gehen wird.
Gegen die Kürzung der KdU nur bei der Heizung durch das Soz. Amt.
Vermutlich sind die Gesamtkosten hier sogar noch im Limit, trotz Erhöhung der Vorauszahlung für die HK.

Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: PetraL am 16. Juli 2022, 19:58:16
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2022, 18:35:29Findet die angekündigte Kostensenkung nicht statt, ist (erst dann) eine Feststellungsklage zulässig, da dann effektiver Rechtsschutz allein durch eine Feststellungsklage gewährt werden kann, denn es ist den Hilfebedürftigen (auch wenn existenzsichernde Leistungen im Streit stehen) nicht zumutbar, stets weiter abzuwarten, ob und wann das Jobcenter tatsächlich eine Kostensenkung vornimmt.
DAS verstehe ich jetzt nicht ...  :scratch:
Es ist doch nicht das JC bzw. hier ja Sozialamt, das irgendwelche Kosten senken soll und dies angekündigt hat, sondern die OMA soll die Kosten senken???  :weisnich:

Und es muss doch möglich sein, gegen eine ungerechtfertigte Kostensenkungsaufforderung vorzugehen?
Auch wenn man keinen regulären "Widerspruch" im eigentlich (rechtlichen) Sinne einlegen kann, da es sich nicht um einen "Verwaltungsakt" im rechtlichen Sinne handelt (um was denn bitte handelt es sich bei so einem "Pamphlet"?), muss es doch dem Betroffenen möglich sein, sich gegen das mit diesem Schreiben eingeleitete "Kostensenkungsverfahren" zu wehren????
Ok, bei dem geringen Betrag sollte es für die Oma sicher keine allzu große Schwierigkeit darstellen, die 5 Euro irgendwas selber dazu zu zahlen - aber, das ist ja auch für andere Leistungsbezieher ein SEHR heißes Thema, und da geht es dann vielleicht nicht um 5 sondern um 50 oder sogar um mehrere Hundert Euro ...
Und die Zahl der von solchen "Kostensenkungsverfahren" betroffenen Menschen dürfte sich jetzt durch die Energiekriese, Inflation und exhorbitanten Preissteigerungen in rasantem Tempo drastisch erhöhen!!
Deshalb halte ich das für eine grundsätzlich enorm wichtige Frage: Wie kann man sich gegen dieses Kostensenkungsverfahren, das mit der Kostensenkungsaufforderung angestoßen wird, denn überhaupt wehren?
Oder wie kann man sich grundsätzlich gegen solche Schreiben wehren, die nicht Verwaltungsakt sind?

Irgendeine Möglichkeit muss es doch da für Betroffene geben?
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2022, 20:20:21
Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Juli 2022, 19:15:49Warum kann man dem Schreiben nicht widersprechen?
Ich kann nix dafür, dass haben die beim BSG geurteilt.
Wäre ich RA dann wüsste ich es vllt. aber dann wäre ich nicht hier weil das dann bestimmt verboten wäre.

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. Juli 2022, 19:15:49Klar ist es möglich zu schreiben, das man damit auf keinen Fall Einverstanden ist und notfalls dagegen vor gehen wird.
Dürfte aber niemand interessieren und wenn man nicht wie im Formblatt vorgeht und seine Bemühungen nachweist hat man die A-Karte weil das ja im Schreiben erwähnt wurde.

Zitat von: PetraL am 16. Juli 2022, 19:58:16Es ist doch nicht das JC bzw. hier ja Sozialamt, das irgendwelche Kosten senken soll und dies angekündigt hat, sondern die OMA soll die Kosten senken???  :weisnich:
Die ist ja damit gemeint.

Zitat von: PetraL am 16. Juli 2022, 19:58:16die 5 Euro irgendwas selber dazu zu zahlen
Das ist für mich der falsche Ansatz. Da stimme ich mit allen überein die schreiben das die Oma nichts dafür kann sondern die Preissteigerungen.
Die haben weiter zu zahlen aber man muss leider "seinen Teil" dazu mit einbringen.
Zitat von: PetraL am 16. Juli 2022, 19:58:16Wie kann man sich gegen dieses Kostensenkungsverfahren, das mit der Kostensenkungsaufforderung angestoßen wird, denn überhaupt wehren?
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2022, 18:35:29In der Regel hält man sich an das was im "Formblatt zur Wohnungssuche" steht.
+ Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0)
Zitat von: PetraL am 16. Juli 2022, 19:58:16Oder wie kann man sich grundsätzlich gegen solche Schreiben wehren, die nicht Verwaltungsakt sind?
ZitatWäre ich RA dann wüsste ich es vllt. aber dann wäre ich nicht hier weil das dann bestimmt verboten wäre.

So Feierabend ich mach heute mein eigenes Lagerleben >
https://www.taenzelfest.de/dasfest/haupttage/lagerleben

MfG FN
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: PetraL am 17. Juli 2022, 11:42:44
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2022, 20:20:21
Zitatdie 5 Euro irgendwas selber dazu zu zahlen
Das ist für mich der falsche Ansatz. Da stimme ich mit allen überein die schreiben das die Oma nichts dafür kann sondern die Preissteigerungen.
Die haben weiter zu zahlen aber man muss leider "seinen Teil" dazu mit einbringen.
Das meine ich auch gar nicht, da habe ich mich wahrscheinlich missverständlich ausgedrückt.
Selbstverständlich kann die Oma nichts dafür. Genauso wenig wie andere Leistungsempfänger.
Was ich meinte ist, dass man bei 5-6 Euro durchaus noch dem Jobcenter oder wie hier Sozialamt einfach "den Stinkefinger zeigen" und diese Kostensenkungsaufforderung dahin drücken kann, wo sie hingehört: in die Tonne. (Ok, ich weiß natürlich auch wie es ist, wenn genau diese 5 oder 6 Euro am Ende des Monats fehlen, um z.B. die Zuzahlung für ein dringend benötigtes Medikament leisten zu können. Da tun auch 5 Euro weh, klar.)
Aber ich mein so rein theoretisch. Bei 50 oder 60 oder noch mehr Euro - und die werden bei vielen kommen! - sieht das um einiges dramatischer aus.

Deshalb meinte ich ja, dass es doch irgendeine Möglichkeit geben muss, wie man sich gegen solche ungerechtfertigten Kostensenkungsaufforderungen und damit Kostensenkungsverfahren wehren und schützen kann!
Es kann doch nicht sein, dass Leistungsempfänger dem völlig hilf- und wehrlos ausgeliefert sind?! Vor allem, wenn es um Preiserhöhungen (auch Mehrwertsteuer) o.a. Faktoren geht, die ja gar nichts mit dem Verbrauch zu tun haben und die der Leistungsempfänger überhaupt nicht beeinflussen kann???? :teuflisch:

Ich setze es mal als selbstverständlich voraus, dass kein Gericht die Oma dazu verurteilen würde, sich wegen 6 Euro Heizkosten im Monat eine neue Wohnung suchen zu müssen, zumal die Wohnungsmiete auch noch unter der "Angemessenheitsgrenze" liegt. Alleine die Aufforderung, wegen der Heizkostenerhöhung eine Mietsenkung vom Vermieter zu fordern ist doch voll plemplem !!  :wand:  :wand:  :wand:
Aber alleine der Stress und die Aufregung, die solche Schreiben zwangsläufig verursachen, sind doch schon unzumutbar! Und - sorry - je nach gesundheitlicher Verfassung des Leistungsempfängers sogar schon an der Grenze zur Körperverletzung!  :teuflisch:  :teuflisch:  :teuflisch:

Wenn der TE das Schreiben nicht fotografiert hätte, würde ich das ganze für einen sehr bösen und makabren und absolut geschmacklosen Scherz halten!
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Yavanna am 17. Juli 2022, 12:48:33
Das Problem hat ja noch einen Rattenschwanz...
Wenn es mit den 6 Euro mehr im Monat getan ist, man diese selbst bezahlt, hat man die Kostensenkung akzeptiert. Am Ende kommt evtl die dicke Nachzahlung, die dann nicht übernommen wird. Daher würde ich empfehlen, gegen die Kostensenkung vorzugehen. In der Anhörung schon dagegen argumentieren.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Bundspecht am 17. Juli 2022, 12:56:37
Mal ganz davon abgesehen, dass man auf die Nebenkosten so gut wie keinen Einfluss hat ! Einzig beim Wasser und der Heizung  kann man sparen.

Aber das sind ja keine Nebenkosten
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Steve79 am 17. Juli 2022, 13:09:41
Diese Preise sind schon so niedrig, da gibt es nichts günstigeres. Kann man also getrost ignorieren.

Ich habe jetzt wieder knapp 600€ Nachzahlung und letztes Jahr war es noch höher. Bisher wurde alles übernommen.
Die Nachzahlungen jetzt beziehen sich aber noch auf die alten Preise. Ob im nächsten Jahr dann 2000 oder 3000€ oder noch mehr übernommen wird ist fraglich.
Aber noch günstiger wohnen sowas gibt es nicht.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. Juli 2022, 14:15:55


Zitat von: PetraL am 17. Juli 2022, 11:42:44Es kann doch nicht sein, dass Leistungsempfänger dem völlig hilf- und wehrlos ausgeliefert sind?! Vor allem, wenn es um Preiserhöhungen (auch Mehrwertsteuer) o.a. Faktoren geht, die ja gar nichts mit dem Verbrauch zu tun haben und die der Leistungsempfänger überhaupt nicht beeinflussen kann???? :teuflisch:
Doch das ist sogar so. Ich möchte gar nicht wissen wie viele Bezieher die Mehrkosten selber bezahlen weil Ihnen nicht bewusst war und auch vom SB nicht gesagt wurde, das man da seine "Möglichkeiten" hat die jetzt das Nachsehen haben
und wie von
Zitat von: Yavanna am 17. Juli 2022, 12:48:33hat man die Kostensenkung akzeptiert. Am Ende kommt evtl die dicke Nachzahlung, die dann nicht übernommen wird.
beschrieben ist es auch eine Tatsache.
Hätte ich ebenso so beantwortet.

MfG FN
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Quizchampion am 17. Juli 2022, 14:38:04
Schreib denen auch einen Brief:

Aufforderung zur Mitwirkung:

Weiterbildung der Mitarbeiter dringend erforderlich...
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: jordon am 17. Juli 2022, 14:42:52
Hallo,

danke, für die vielen Antworten und Entschuldigung, dass ich mich jetzt erst wieder melde, bei meiner Oma war gestern noch der ärztliche Notdienst, sie hat vermutlich eine Covid-19 Infektion.

Meine Oma ist 75 Jahre alt und hat eine Reihe von Erkrankungen u.a. Anämie, bekommt zweimal im Jahr Bluttransfusionen, daher hat Sie auch oft im Sommer noch die Heizung an, da Sie immer so friert.
Die ´erhöhten´ Kosten werden bis Februar übernommen, der beiliegende Bescheid bewilligt die Grundsicherung nur bis Ende des Jahres, also kann ich vermutlich erst Widerspruch gegen den folgenden Bescheid erheben, oder?

Die 276,30 EUR stimmen, laut Veröffentlichung im Internet.
Wenn aber zur Bruttokaltmiete nur die kalten Nebenkosten und das kalte Wasser zählen, unser Vermieter aber Kalt-, Warmwasser und Heizung als ein Posten ansieht, da er dies auf Rückfrage nicht einzeln aufschlüsseln kann, kann man hier vielleicht ansetzen?

Die 5 EUR würde meine Oma zur Not selber tragen, das Problem ist nur, nächstes Jahr ist die Nachzahlung dann bestimmt noch höher und diese würde da dann nicht mehr vom Sozialamt übernommen, daher müssen wir die Aufforderung irgendwie zu Fall bringen, falls das nicht klappt, aus letzten Ausweg dann evtl. doch den Vermieter fragen, ob man die Erhöhung verringern kann.

Im Moment bin ich ein wenig Ratlos, meine Oma wohnt auch noch keine vier Jahre in der Wohnung, aus Ihrer alten ein Raum Wohnung musste Sie ausziehen, das diese zu drei und vier Raum Wohnungen umgebaut wurden.



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. Juli 2022, 15:27:47
jordon

Deiner Oma wünsche ich gute Besserung!

Zitat von: jordon am 17. Juli 2022, 14:42:52Die 5 EUR würde meine Oma zur Not selber tragen, das Problem ist nur, nächstes Jahr ist die Nachzahlung dann bestimmt noch höher und diese würde da dann nicht mehr vom Sozialamt übernommen, daher müssen wir die Aufforderung irgendwie zu Fall bringen, falls das nicht klappt, aus letzten Ausweg dann evtl. doch den Vermieter fragen, ob man die Erhöhung verringern kann.
Im Prinzip steht da schon alles was machbar ist. Wenn du zur "Ruhe" gekommen bist liest du am besten nochmal das ganze Thema durch.

Fragen falls etwas unklar ist ist ja auch kein Problem, sind ja einige User im Thema dabei.

MfG FN
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 17. Juli 2022, 17:27:58
Zitat von: jordon am 17. Juli 2022, 14:42:52kann man hier vielleicht ansetzen?
Warum, willst du das der VM irgendwo die Kosten senken soll?
Vermutlich wir das kaum ein VM machen, erst recht nicht jetzt, wo keiner weiß wo das noch alles hin geht.

Zitat von: jordon am 17. Juli 2022, 14:42:52Die 5 EUR würde meine Oma zur Not selber tragen
Besser nicht, wie @Yavanna schon richtig erkannt hat.

Ich würde hier mir dem veralteten Heizkostenspiegel um die Ecke kommen.
Erstens ist der sowas von nicht mehr Aktuell und zweitens tönen die Politiker ständig rum, keiner wird bei den Heizkosten allein gelassen.
Abgesehen davon, kann man als Mieter eh kaum was Einsparen, wenn der Verbrauch insgesamt in Ordnung ist.
Man kann ja den Teil der auf alle Umgelegt wird gar nicht Beeinflussen.

Was das Soz. Amt hier macht ist absolut Unterirdisch, daher muss man auch dagegen vor gehen.
Wenn es auch erst mal nur Vorsorglich ist, damit sie Wissen hier wehrt sich jemand gegen solchen Unsinn.
Die schreiben doch das es einen neuen Bescheid geben soll, wann soll der kommen?
Geben muss es ja einen, weil so geht es sicherlich nicht.

Alte Leute zum Umzug zwingen und völlig zu Verunsichern.
Die machen es sich hier sehr Einfach.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: PetraL am 17. Juli 2022, 20:14:01
Erstmal gute, schnelle und vollständige Genesung an die Oma!

Zitat von: Yavanna am 17. Juli 2022, 12:48:33Wenn es mit den 6 Euro mehr im Monat getan ist, man diese selbst bezahlt, hat man die Kostensenkung akzeptiert. Am Ende kommt evtl die dicke Nachzahlung, die dann nicht übernommen wird. Daher würde ich empfehlen, gegen die Kostensenkung vorzugehen. In der Anhörung schon dagegen argumentieren.
Ja, natürlich sollte jeder gegen eine Kostensenkungsaufforderung vorgehen, ganz besonders in der aktuellen Situation - mein Reden!
Aber WIE denn?
Widerspruch geht nicht, da kein Verwaltungsakt.
Wie also sonst???
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2022, 20:20:21Kopfbahnhof

ZitatWarum kann man dem Schreiben nicht widersprechen?
Ich kann nix dafür, dass haben die beim BSG geurteilt.
Wäre ich RA dann wüsste ich es vllt. aber dann wäre ich nicht hier weil das dann bestimmt verboten wäre.
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. Juli 2022, 20:20:21
ZitatKlar ist es möglich zu schreiben, das man damit auf keinen Fall Einverstanden ist und notfalls dagegen vor gehen wird.
Dürfte aber niemand interessieren und wenn man nicht wie im Formblatt vorgeht und seine Bemühungen nachweist hat man die A-Karte weil das ja im Schreiben erwähnt wurde.
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Juli 2022, 14:15:55
ZitatEs kann doch nicht sein, dass Leistungsempfänger dem völlig hilf- und wehrlos ausgeliefert sind?! Vor allem, wenn es um Preiserhöhungen (auch Mehrwertsteuer) o.a. Faktoren geht, die ja gar nichts mit dem Verbrauch zu tun haben und die der Leistungsempfänger überhaupt nicht beeinflussen kann???? :teuflisch:
Doch das ist sogar so.

Also, WIE kann sich ein Leistungsempfänger gegen solche Kostensenkungsaufforderung und das damit eröffnete Kostensenkungsverfahren wehren? Und solche KSAs wird es jetzt in nächster Zeit hageln!!  :no:  :no:  :no:
Mal ganz abgesehen davon, dass eine KSA (eigentlich) nur zulässig ist, wenn eine Kostensenkung auch tatsächlich möglich und zumutbar ist.
Dieses Sozialamt schert sich da ganz offensichtlich einen Dreck drum - die meisten JC sowieso...

Aber irgendeine Möglichkeit muss es doch geben, um sich gegen eine solche Willkür zur Wehr setzen zu können???  :weisnich:
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Günni am 17. Juli 2022, 20:39:44
Nach Rechtsprechung des BSG ist die Kostensenkungsaufforderung die Aufforderung der Behörde in einen Dialog über die Angemessenheit einzutreten:

ZitatNach der gefestigten Rechtsprechung des BSG erfordert eine wirksame Kostensenkungsaufforderung die Bezeichnung der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft durch das Jobcenter und stellt ein "Angebot" dar, in einen Dialog über die angemessenen Aufwendungen einzutreten

https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/2019_01_30_B_14_AS_11_18_R.html

Die Betroffene oder eine von ihr bevollmächtigte Person sollte daher eine Stellungnahme fertigen, wieso die Miete weiterhin angemessen ist (Alter, Gesundheit, Umzug teurer als Einsparungen, Nebenkosten werden wegen der Energiekrise sowieso teurer etc.).

Damit kann unter Umständen die Absenkung in 6 Monaten verhindert werden. Wenn nicht, kann dann gegen den Bescheid, der die Absenkung verfügt, in Widerspruch gegangen werden.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: PetraL am 17. Juli 2022, 21:23:28
Zitat von: Günni am 17. Juli 2022, 20:39:44Dialog über die Angemessenheit
:lachen:  :lachen:  :lachen:
Behörde: Unangemessen. Du bekommst nur noch soundsoviel. Spare.
Betroffener: Aber ich spare doch schon dies und das und dort und hier und ...
Behörde: Unangemessen. Du bekommst nur noch soundsoviel - 5 %. Spare mehr.
Betroffener: Aber ...
Behörde: Unangemessen. Du kriegst nicht mehr. Spare eben viel mehr oder zieh um...
...
Toller Dialog ...  :zwinker:

Jaja, diese wunderbare "Angemessenheit"... Wer die erfunden hat, sollte zu 60 Jahren Hartz-4 beim schlimmsten JC Deutschlands verurteilt werden (achne, schade, Hartz4 wird ja abgeschafft - so ein Jammer)...  :blum:

Aber der Rest klingt zumindest in der Theorie soweit gut  :ok:
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Quizchampion am 18. Juli 2022, 00:11:47
Wer das erfunden hat, muss 24/7 sich Richterin Barbara Salesch und Richter Alexander Hold gleichzeitig anschauen.  :lol:  :lol:
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: hotwert am 18. Juli 2022, 05:43:14
Die 5€ die man selbst zahlen muss sind ja nicht so schlimm, aber wenn eine Nachzahlung ansteht wird man nichts mehr bekommen.

Auf jedenfall würde ich auf das Schreiben Antworten, und erwähnen dass die Energiepreise überall gestiegen sind, und es deshalb nicht möglich ist eine billigere Wohnung zu finden. Wenn deine Oma schon Jahrzehnte in der Wohnung wohnt würde ich das mit erwähnen, man könnte ja nicht nach 30 Jahren Mietverhältnis einen Umzug verlangen.

Natürlich wissen die das beim Sozialamt selbst, da arbeiten ja nicht nur Sonderschüler die nichts im Kopf haben. Die mussten wahrscheinlich die Aufforderung senden, weil sie nicht mit anderen zahlen arbeiten können als im System stehen.
Das sind ja auch nur Standard Textbausteine die in den Schreiben stehen.
Vll gibt's noch ein paar § die dir bei der Angemessenheit der Wohnung unter die Arme greifen, ich hab da nie geschaut weil mich das Problem wahrscheinlich nie trifft.

Bei uns kostet in der Stadt eine 1 Zimmer Wohnung warm ca 500€, das Sozialamt soll doch froh sein überhaupt so billig wegzukommen.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: jordon am 18. Juli 2022, 14:20:17
Hallo,

ich danke euch vielmals, werde eine Stellungnahme verfassen und an das Sozialamt senden, der beiliegende Bescheid b´bewilligt die Leistungen bis Dezember, einen förmlichen Widerspruch kann ich demnach erst gegen den Bescheid ab Januar 2023 einlegen, da dieser dann die Kürzung beinhaltet, sollte ich mit der Stellungnahme nicht für ein umdenken beim Sozialamt gesorgt haben.

Ich gebe dann hier Rückmeldung :)
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Juli 2022, 15:57:07
PetraL

Zitat von: PetraL am 17. Juli 2022, 20:14:01Aber WIE denn?
Widerspruch geht nicht, da kein Verwaltungsakt.
Wie also sonst???
ZitatAlso, WIE kann sich ein Leistungsempfänger gegen solche Kostensenkungsaufforderung und das damit eröffnete Kostensenkungsverfahren wehren?
Steht jetzt schon öfers und wurde von Dir sogar mit ins Zitat gesetzt klick einfach auf den folgenden Link und lies die zwei Seiten > "Formblatt zur Wohnungssuche"  (http://hartz.info/dateien/pdf/Formblatt_Wohnungssuche.pdf) steht auch im Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft (http://hartz.info/index.php?topic=15.0) und da auch noch ein bißerl mehr.

Zitat von: PetraL am 17. Juli 2022, 20:14:01Mal ganz abgesehen davon, dass eine KSA (eigentlich) nur zulässig ist, wenn eine Kostensenkung auch tatsächlich möglich und zumutbar ist.
Dies kann aber erst im laufenden Verfahren festgestellt werden, also dem
Zitat von: Günni am 17. Juli 2022, 20:39:44Nach Rechtsprechung des BSG ist die Kostensenkungsaufforderung die Aufforderung der Behörde in einen Dialog über die Angemessenheit einzutreten:
Dialog und dazu steht auf dem Formblatt zweite Seite dieses wichtige Detail sogar in rot markiert.
Darüber hinaus gibt es noch einige BSG Urteile die auch im KdU Ratgeber verlinkt sind. Da kommt man da > Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632) raus.

MfG FN
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 18. Juli 2022, 16:02:47
Zitat von: jordon am 18. Juli 2022, 14:20:17sollte ich mit der Stellungnahme nicht für ein umdenken beim Sozialamt gesorgt haben.
Genau deswegen sollst du diesem Schreiben ja auch widersprechen bzw. Kontra geben.

Damit haben die gleich Klarheit, bleibt es bei der Kürzung im neuen Bescheid gibt es definitiv einen Widerspruch und je nach Ausgang auch eine Klage.

So mit alten Menschen umzugehen geht gar nicht.
Noch dazu auch mal gleich in Fettschrift zu drohen.

@Fettnäpfchen

Wozu soll man sich hier um eine andere Wohnung bemühen?
Momentan geht es um ca. 5 € da ist jeder Umzug völlig Unwirtschaftlich, sollte es hier tatsächlich noch günstigere Wohnungen geben.
Evtl. sind die Gesamtkosten sogar noch im Rahmen, was Aktuell bei den meisten kaum noch so sein dürfte.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Juli 2022, 17:29:57
Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 18. Juli 2022, 16:02:47Wozu soll man sich hier um eine andere Wohnung bemühen?
Momentan geht es um ca. 5 € da ist jeder Umzug völlig Unwirtschaftlich, sollte es hier tatsächlich noch günstigere Wohnungen geben.
Evtl. sind die Gesamtkosten sogar noch im Rahmen, was Aktuell bei den meisten kaum noch so sein dürfte.
ja ist mir klar ist auch verständlich.
Macht man aber nichts dann kann man nichts vorlegen und dann hat man nicht mitgewirkt..... Jeder hier weiß was dann passiert.
Aber im Dialog hat man ja die Möglichkeit die Punkte die nichts mit Wohnungssuche zu tun haben zu klären und so etwa schon Erfolg haben, dann hat sich die Suche erledigt. Wobei günstigeren Wohnraum zu finden fast unmöglich sein dürfte also die Suche theoretisch nur aus Angeboten abheften besteht.
Okay in diesem "Einzelfall" dürfte auch (ohne Suche) theoretisch das dann zuständige Gericht dem Kläger, also der Oma, recht geben.

MfG FN
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: talokatel823 am 19. Juli 2022, 12:06:32
Ich hatte so eine Aufforderung 2020 auch schon, da ging es um lächerliche 4 Euro. Daraufhin habe ich eine Erklärung eingereicht, dass eine Kostensenkung nicht möglich ist, weil der Wohnraum wegen Schimmelgefahr und Vertragsbedingungen nicht noch weniger geheizt werden kann/darf, als ich es schon tat (Heizung in Küche und Bad waren im Winter immer aus) und ein Umzug unwirtschaftlich sowie gesundheitlich nicht möglich wäre, aber es wurde einfach abgeschmettert mit nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen. Hatte dann auch nicht mehr die Kraft für den Kampf dagegen und hab es akzeptiert. Die folgende Nebenkostenabrechnung habe ich dann nicht eingereicht und selbst bezahlt.
Komischerweise wurden mit dem nächsten WBA ein Jahr später die Heizkosten wieder voll übernommen.
Vermutlich war das alles nicht rechtens und wegen so einem kleinen Betrag so ein Theater zu machen ist wieder typisch menschenverachtendes Deutschland.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: angi am 21. Juli 2022, 13:14:05
Bei mir wird sich zukünftig der Wasserverbrauch sehr stark erhöhen.
Warum?
Mein Vermieter will Heizkosten sparen. Das wollen mehrere Vermieter zur Zeit. Fragt mal Google ...
Früher war sofort Warmwasser da, wenn ich den Wasserhahn öffnete.
Seit ein paar Wochen muss ich erst eine Minute oder länger das Wasser laufen lassen, bis es warm wird.
Ob das den Vermieter glücklicher macht?

Aber ich bin schon froh, dass mein Vermieter sich keine solchen Aktionen erlaubt wie es eine gewisse Wohnungsgenossenschaft in Sachsen tut :
Warmwasser täglich nur noch von 4 bis 8 Uhr sowie 11 bis 13 Uhr
Von Montag bis Freitag 17 bis 21 Uhr und von Samstag bis Sonntag ab 16 Uhr.
news.de/wirtschaft/856364391/wohnungsgenossenschaft-dippoldiswalde-reduziert-warmwasser-versorgung-twitter-reaktionen-auf-energiespar-massnahme-mietminderung-moeglich/1/

Jeder Vermieter wird zukünfig die hohen Heizkosten an seine Mieter weitergeben. Geht gar nicht anders.
Statt Aufforderungen zum Sparen zu verschicken, sollte das JC die Höchstgrenzen für Nebenkosten erweitern.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Cridi am 21. Juli 2022, 14:20:19
Wo gibt's den bitte solche Kaltmieten noch?! In nem 100 Einwohner Dorf ohne Strom im tiefsten Osten in nem 10 qm2 Stall oder wie? Und dann noch Kostensenkung fordern.. 300 Euro bezahlen manche alleine nur für Nebenkosten in einer 2 Zimmer Wohnung in der großstadt. Und dann das ganze mit ner Oma abziehen, die Wahrscheinlich nicht Mal das Internet kennt.. unmöglich
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. Juli 2022, 19:16:41
Zitat von: angi am 21. Juli 2022, 13:14:05Seit ein paar Wochen muss ich erst eine Minute oder länger das Wasser laufen lassen, bis es warm wird.
Dann ist evtl. irgendwas bei der Zirkulation in der Leitung kaputt.
Wenn die Pumpe einfach vom VM aus geschaltet worden ist, dann wäre es ein Mangel an der Mietsache.
Also ein Grund zur Mietminderung.

Sparen tut man dadurch jedenfalls gar nichts.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Wolverine36 am 21. Juli 2022, 20:07:05
Bei mir war das Jahrelang auch so 3 Personen Haushalt jedes mal wenn die die Nachzahlung beglichen haben kam ein schreiben ich solle die Heizkosten senken .Mit dem hinweiss darf nicht mehr wie 105,00€ betragen.Zum Glück bekomme ich solche schreiben nicht mehr.Bekomme jetzt seid Jahren immer sogar Guthaben der Betriebs und Heizkosten.Genau das schreiben hatte ich auch.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: angi am 22. Juli 2022, 10:04:05
Zitat von: Cridi am 21. Juli 2022, 14:20:19Und dann das ganze mit ner Oma abziehen, die Wahrscheinlich nicht Mal das Internet kennt.. unmöglich
Ja, dem stimme ich zu. Das ist eine ganz fiese Nummer.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: hotwert am 22. Juli 2022, 16:00:54
Zitat von: Cridi am 21. Juli 2022, 14:20:19Wo gibt's den bitte solche Kaltmieten noch?!

Plauen evtl. Da ist sehr viel Leerstand.  Gibt noch einige Städte mit viel Leerstand wo die Miete extrem günstig ist. Selb ist auch günstig.

Ach waren das noch Zeiten, als man mir Wohnungen für 12.000€ angeboten hat, und ich abgelehnt hab weil zu teuer. Sind jetzt alle bei 40k oder mehr...
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Bundspecht am 23. Juli 2022, 09:42:49
Zitat von: hotwert am 22. Juli 2022, 16:00:54Plauen evtl. Da ist sehr viel Leerstand. 

kein Wunder, wer will in dem Kaff auch leben !!!
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: justine1992 am 23. Juli 2022, 09:49:41
Zitat von: Cridi am 21. Juli 2022, 14:20:19Wo gibt's den bitte solche Kaltmieten noch?
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-wohnung-mieten/55743/wohnung/k0c203l5151+wohnung_mieten.qm_d:0%2C90

Zitat von: Bundspecht am 23. Juli 2022, 09:42:49kein Wunder, wer will in dem Kaff auch leben !!!
Vielleicht welche, die sonst weder Wohnung noch Arbeit finden?
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Bundspecht am 23. Juli 2022, 10:21:08
Zitat von: justine1992 am 23. Juli 2022, 09:49:41
Zitat von: Cridi am 21. Juli 2022, 14:20:19Wo gibt's den bitte solche Kaltmieten noch?
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-wohnung-mieten/55743/wohnung/k0c203l5151+wohnung_mieten.qm_d:0%2C90

Zitat von: Bundspecht am 23. Juli 2022, 09:42:49kein Wunder, wer will in dem Kaff auch leben !!!
Vielleicht welche, die sonst weder Wohnung noch Arbeit finden?

Da ist alles andere besser, aber NICHT Plauen !
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: hotwert am 23. Juli 2022, 10:50:06
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/klein-aber-fein-1raumwohnung-mit-altbauflair-/2071736509-203-22611
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: jordon am 02. Dezember 2022, 19:27:55
Hallo,

Entschuldigung das ich mich so lange nicht mehr gemeldet habe, mir geht es psychisch nicht so gut, daher fällt es mir schwer im Moment mein Leben auf die Reihe zu bekommen und dazu kommt meine Oma, der ich auch gerne helfen möchte.

Das Sozialamt bleibt stur und richtet sich nach dem Konzept vom Landkreis.
An dem 01.03 würde dann nur noch die angemessenen Kosten übernommen.

Der Bewilligungszeitrum läuft jetzt im Dezember ab und ich habe heute die Unterlagen zur Weiterbewilligung für meine Oma eingereicht, gegen den Bescheid, der dann die Kürzung enthält, muss ich dann Widerspruch einlegen.
Hat denn das Bürgergeld Auswirkungen auf diesen Vorgang?=
Würde z.B. dann die neue Jahresfrist für unangemessene Wohnungen gelten?
Oder womit kann ich den Widerspruch begründen?
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2022, 16:02:47
jordon

Zitat von: jordon am 02. Dezember 2022, 19:27:55Der Bewilligungszeitrum läuft jetzt im Dezember ab und ich habe heute die Unterlagen zur Weiterbewilligung für meine Oma eingereicht, gegen den Bescheid, der dann die Kürzung enthält, muss ich dann Widerspruch einlegen.
Was von den Vorschlägen wurde denn umgesetzt?
Wurde mit dewm Amt der Kontakt beibehalten?
Wann war die letzte "Aktualisierung" der Angemessenheitskriterien?

MfG FN
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Kopfbahnhof am 03. Dezember 2022, 16:53:29
Zitat von: jordon am 02. Dezember 2022, 19:27:55gegen den Bescheid, der dann die Kürzung enthält, muss ich dann Widerspruch einlegen.
So wird es dann sein müssen.
Ehrlich die Ticken dort doch nicht ganz sauber!

Ist das dort eine Insel, auf der die NK nicht gestiegen sind?
Zitat von: jordon am 02. Dezember 2022, 19:27:55Hat denn das Bürgergeld Auswirkungen auf diesen Vorgang?
Nein damit hat es nichts zu tun.

Zitat von: jordon am 02. Dezember 2022, 19:27:55für unangemessene Wohnungen gelten?
Für mich ist die Wohnung weiterhin Angemessen, für die extreme Teuerungsrate kann die Oma nichts.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: jordon am 03. Dezember 2022, 17:29:31
@ Fettnäpfchen
Ja stand immer im Kontakt mit dem Sozialamt, zuletzt vor 2 Wochen, da wurde mir dann gesagt, dass es bis jetzt noch kein neu erstelltes Konzept gibt und damit das ab dem 01.01.2021 gültige Konzept weiterhin gültig ist.


@ Kopfbahnhof
Okay, besten Dank.
Titel: Aw: Aufforderung zur Kostensenkung nach Erhöhung der Nebenkosten
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2022, 18:32:09
jordon

Zitat von: jordon am 03. Dezember 2022, 17:29:31und damit das ab dem 01.01.2021 gültige Konzept weiterhin gültig ist.
schlüssige Konzepte gehören alle zwei Jahre angepasst! BSG Urteil glaub ich sogar.
Also wird es uU auf eine Klage beim SG rauslaufen können, bzw macht man das erst mal beiom Widerspruch, ergo noch mal viel bessere Chancen als sowieso schon.

MfG FN