Hallo Zusammen !
Folgendes...
Eine Person lebt mit den Eltern in deren Wohneigentum. Kann sich die Person (H4 Bezieher)eine (Wohn) Pauschale vom Jobcenter auszahlen lassen, ohne einen Mietvertrag abzuschliessen ?
Es wird alles mitgenutzt. Küche, Bad, diverse Räumlichkeiten...
....und wieso keinen regulären Mietvertrag?
....keine Kostenbeteiligungsvereinbarung?
....wird den überhaupt etwas an die Eltern gezahlt?
Zitat von: OLD-MAN am 17. Juli 2022, 13:52:15...und wieso keinen regulären Mietvertrag?
Nicht erwünscht
Zitat von: OLD-MAN am 17. Juli 2022, 13:52:15...keine Kostenbeteiligungsvereinbarung?
Was genau ist eine Kostenbeteiligungsvereinbarung und wie wird die beantragt?
Ja, es wird etwas an die Eltern gezahlt. Aber das deckt die Kosten nicht mehr.
Gibt es eine feste Pauschale, die der H4 Bezieher dem Jobcenter zumuten kann?
ellie
Zitat von: ellie am 17. Juli 2022, 13:59:22Gibt es eine feste Pauschale, die der H4 Bezieher dem Jobcenter zumuten kann?
:lachen: Was für ein Denkansatz... Sorry das musste sein :schaem:
Es gibt eine Angemessenheitsgrenze die der eLB nicht überschreiten sollte. Schau mal ob der Ort bei https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html gelistet ist und nicht älter als zwei Jahre ist.
Zitat von: ellie am 17. Juli 2022, 13:59:22Was genau ist eine Kostenbeteiligungsvereinbarung und wie wird die beantragt?
Da es Eigentum ist und nur ein MV nicht gewünscht ist nimmt man eine KbV damit beteiligt man sich an den NK und für die Eltern ist es kein Mieteinkommen und muss steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Ich würde entweder eine KBV mit Pauschale nehmen da können die Eltern aber in Zukunft keine NK Nachzahlung verlangen. Das wäre beim unteren Muster der Unter.-/Mietvertrag den man halt auf KbV umbenennen müsste.
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag Kind im Elternhaushalt (http://hartz.info/index.php?topic=64069.msg611454#msg611454)
oder diesen
Kostenbeteiligungsvereinbarung für Unterkunftskosten (http://hartz.info/index.php?topic=7349.msg67471#msg67471)
allerdings müsste da der Punkt
Zitat5. Der Dauergast zahlt für die Nutzung der Räume des Mieters diesem eine Kostenbeteiligung an seinen lt. Mietvertrag zu zahlenden Unterkunftskosten in Höhe von monatlich ...€ für Kaltmiete, ...€ Nebenkosten und ...€ Heizkosten als Pauschale. Damit sind alle entstehenden Betriebskosten abgegolten, eine Abrechnung der Verbräuche erfolgt mangels Erfassungsmöglichkeit nicht.
geändert werden. Es gibt ja keinen Hauptmietvertrag und darankönnte sich das JC "aufhängen."
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Juli 2022, 14:32:06Was für ein Denkansatz... Sorry das musste sein
:grins:
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Juli 2022, 14:32:06Ich würde entweder eine KBV mit Pauschale nehmen da können die Eltern aber in Zukunft keine NK Nachzahlung verlangen. Das wäre beim unteren Muster der Unter.-/Mietvertrag den man halt auf KbV umbenennen müsste.
Das wäre wahrscheinlich die bessere Lösung.
Ich guck mir das mal an. Es sollte so einfach wie möglich gehalten sein, so der Wunsch des Fragestellers. Ich bedanke mich !
Zitat von: Fettnäpfchen am 17. Juli 2022, 14:32:06Da es Eigentum ist und nur ein MV nicht gewünscht ist nimmt man eine KbV damit beteiligt man sich an den NK und für die Eltern ist es kein Mieteinkommen und muss steuerlich nicht berücksichtigt werden.
und wo ist da der rechtliche Unterschied?
nur weil man es hübsch als "Kostenbeteiligungsvereinbarung" betitelt, ändert das nichts am Vertragstyp
Zitat von: violet am 17. Juli 2022, 15:43:35und wo ist da der rechtliche Unterschied?
nur weil man es hübsch als "Kostenbeteiligungsvereinbarung" betitelt, ändert das nichts am Vertragstyp
[edit:]
Hm, ne, keine Ahnung - hab gerade gesehen, dass bei beidem was von Miete steht. Einfach nur ein anderer Name, wie's aussieht
Zitat von: violet am 17. Juli 2022, 15:43:35wo ist da der rechtliche Unterschied?
Kostenbeteiligung: man beteiligt sich an anfallende Kosten! Bereits bestehende Kosten werden auf mehrere Personen verteilt. Es ist keine zusätzliche Einnahme, da nur bestehende Kosten verteilt werden.
Miete: Man bezahlt die Nutzung eines Wohnraumes incl. der dafür anfallenden Kosten. Für den Vermieter ist die Netto-Miete eine steuerpflichtige Einnahme!
was nichts anderes als ein stinknormaler Mietvertrag ist, egal was ihr euch sonst noch für hübsche Bezeichnungen ausdenkt
ZitatDie Bezeichnung/Überschrift des Vertrags ist für die Bestimmung des Vertragstyps von untergeordneter Bedeutung. Maßgebend sind die vereinbarten Verpflichtungen;
BGHZ 71, 191.
basics des Vertragsrechts
violet
Bei den Zitaten den Button "erweitern" drücken!Zitat von: violet am 18. Juli 2022, 11:08:13was nichts anderes als ein stinknormaler Mietvertrag ist, egal was ihr euch sonst noch für hübsche Bezeichnungen ausdenkt
ZitatDie Bezeichnung/Überschrift des Vertrags ist für die Bestimmung des Vertragstyps von untergeordneter Bedeutung. Maßgebend sind die vereinbarten Verpflichtungen;
BGHZ 71, 191.
basics des Vertragsrechts
Dann passt es doch, weiß gar nicht warum du dann so überflüssiges postest. Hättest vllt. mal lesen sollen was in der KbV steht.
MfG FN