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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Whoops am 17. Juli 2022, 21:04:35

Titel: Fragen zum Heizen
Beitrag von: Whoops am 17. Juli 2022, 21:04:35
Hallo zusammen,

Mein Schwiegervater möchte sein Haus an AlgII-Empfänger vermieten, hat dazu aber noch ein paar Fragen bezüglich Heizen.

Das Haus wird hauptsächlich mit einem Ofen warm gehalten, in den Übergangszeit steht aber auch noch eine Wärmepumpe zur Verfügung (die macht aber keinen Sinn wenn es richtig knackig kalt ist, daher nur in der Übergangszeit).

Nun möchte er folgendes wissen:

- Er hat einen Wald in direkter Umgebung, wenn er den Mietern Säge und Holzspaltmaschine zur Verfügung stellt, kann er dann den Mietern das Holz als Heizmittel verkaufen? (nicht um Profit zu machen, sondern weil er laut seiner Aussage einfach "nicht rumeiern" will). Die potentiellen Mieter müssen mit der Lösung natürlich einverstanden sein.

- braucht die Wärmepumpe einen eigenen Zähler oder wird das dann mit einer Pauschale abgegolten?

- wie sieht das dann mit der Vermieterbeteiligung bei den Kosten aus?

Weiss dazu jemand was?
Titel: Aw: Fragen zum Heizen
Beitrag von: eder am 17. Juli 2022, 22:16:23
Die Wärmepumpe ist schlicht eine Strom-Heizung und daher ohne extra Wärme-Erfassung nur als pauschale abrechenbar.
Für Ärger sorgen auch mehrere Energieträger für die Heizung :bezahlt wird nur einer.

Also entweder das Brennholz oder die Strom Heizung kann abgerechnet werden. Die Aufwendungen zum selbstwerben des Brennholzes sind für den Leistungsempfänger nur sehr schwer geltend zu machen, besser er bezieht Ofenfertiges Brennholz.
Titel: Aw: Fragen zum Heizen
Beitrag von: OLD-MAN am 18. Juli 2022, 09:05:03
Zitat von: eder am 17. Juli 2022, 22:16:23Also entweder das Brennholz oder die Strom Heizung kann abgerechnet werden.

Das ist nicht richtig! Es können durchaus auch zwei Energieträger für Heizung und Warmwasser abgerechnet werden.
Titel: Aw: Fragen zum Heizen
Beitrag von: Whoops am 18. Juli 2022, 20:30:30
Hm, in diesem Falle aber egal, da ja zwei Energieträger zum Heizen genutzt werden sollen. Ich werde ihm raten sich jemanden anderen zu suchen. Schade, aber danke euch beiden  :smile:
Titel: Aw: Fragen zum Heizen
Beitrag von: justine1992 am 19. Juli 2022, 06:47:28
Er könnte aber eine Pauschale verlangen. Da muss er keinen Verbrauch nachweisen, keine jährliche Abrechnung erstellen, kriegt aber auch keine Nachzahlung.