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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Pusteblume am 18. Juli 2022, 11:13:30

Titel: Kooperationsvertrag Vergütung?!
Beitrag von: Pusteblume am 18. Juli 2022, 11:13:30
Hallo,
Ich mache eine Umschulung ab September.Heute musste ich einen Kooperationsvertrag zwischen dem Landkreis,Weiterbildungsträger und mir unterschreiben.

Diese Umschulungen werden ja nicht vergütet.Dies steht aber nicht im Kooperationsvertrag drin.Sondern es steht folgendes:

Der Landkreis gewährt dem Umschalter die Fortführung des AlG2 und soweit dieser Ansprüche auf Leistungen nach SGB2 geltend machen kann.


Nun bekomme ich das auch nicht extra schriftlich das ich selbst dafür keine Vergütung bekomme.
Dies ist für die Privatinsolvenz und der Familienkasse sehr wichtig.

Familienkasse deshalb...weil Hier die vorrangigkeit bei uns zählt.
Sobald ich sozialspflichtig arbeite,zahlt nur noch Deutschland bei uns das Kindergeld. Im Moment ist Niederlande vorrangig. Da wir ein grenzüberschreitender Fall sind.

Was kann ich machen?
Möchte ungern selbst etwas aufsetzen weil ich dies nur von hören,sagen weiß das Umschulungen die gefördert werden nicht extra vergütet werden an mich.

Titel: Aw: Kooperationsvertrag Vergütung?!
Beitrag von: violet am 18. Juli 2022, 11:48:52
komische Herangehensweise: erst etwas unterschreiben, dann fragen was man machen kann
Titel: Aw: Kooperationsvertrag Vergütung?!
Beitrag von: Pusteblume am 18. Juli 2022, 15:00:52
Zitat von: violet am 18. Juli 2022, 11:48:52komische Herangehensweise: erst etwas unterschreiben, dann fragen was man machen kann

Hat sich schon erledigt. Hab es per Mail anschließend bescheinigt bekommen