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Hilfebereich => Tipps zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Lucymaus am 18. Juli 2022, 11:57:43

Titel: Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Lucymaus am 18. Juli 2022, 11:57:43
Schön das darüber berichtet wird, was einen Hartz IV Emfänger passieren
kann, wenn wichtige Unterlagen im Jobcenter nicht, angeblich, ankommen.
Hierzu meine Erfahrung.
Im Januar wurde ich aufgefordert, nach Unterlagen die beim Jobcenter vorliegen:
Erwerbsminderungsrente, Sozialhilfe wegen vorrangiger Leistungen zu beantragen, natürlich mit dem ganzen Drohpaket!
Die Anträge wurden gestellt, nach 6 Monaten den Ablehnungsbescheid der EM-Rente.
Nun wollte ich umgehend per E.mail, den vollständigen Bescheid ans Jobcenter senden.
Was bisher tadellos funktionierte.
Zuerst infomierte ich das Sozialamt, das umgehend antwortete und den Antrag ablehnte.
Verständlichm beziehe ja noch Hartz IV .
Hier habe ich per E.Mail, Einschreiben und perönliche Abgabe der Unterlagen kein Probelm gehabt.
Das selbe veruchte ich mit dem Jobcenter.
Es erfolgte keine automatische E.mail Eingangsbestätigung.
Anrufe in Endloser Warteschleife,pappige Antworten, keine Auskunft.
Also wieder neue Kopien, Einschreiben.
Dann wollte ich die Unterlagen in einem DIN 4 Umschlag am Schalter abgeben:
" Das dürfen wir nicht annehmen, gehört in den Hausbriefkasten"
Damit habe ich mich nicht abspeisen lassen, und habe die Unterlagen im Schalter rein geschmissen.
Ich starte dann zusätzlich E.mails Massensendungen ans Jobcenter von allen mir bekannte E.Mail Adressen und siehe da: es erfolgte urplötzlich eine automatische Eingangsbestätigung!
Wenigstens etwas. Einen Bscheid seitens des Jobcenter habe ich bisher nicht erhalten.

Tollhaus Jobcenter
Titel: Aw: Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Juli 2022, 17:10:40
Lucymaus

Gibt es auch eine Frage oder war das (d)ein Erfahrungsbericht?

MfG FN
Titel: Aw: Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Lucymaus am 18. Juli 2022, 17:52:54
Eigentlich ist es nichts neues was in den Jobcnetern abgeht!
Das schlimme ist, das man immer wieder auf neue Schkanen gefasst sein muss, wer auch immer irgendwelche Anweisungen veranlässt.
Wiso berichtet Gegen-Hartz erst jetzt davon?
Seit wann dürfen keine Doc in Brief- Umschlägen angenommen werden?
Beim Sozialamt war das kein Problem!
Kann mir das einer erklären

MfG
Lucymaus
Titel: Aw: Mitwirkungspflicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Juli 2022, 14:23:08
Lucymaus


Zitat von: Lucymaus am 18. Juli 2022, 17:52:54Seit wann dürfen keine Doc in Brief- Umschlägen angenommen werden?
Müssen sogar angenommen werden, selbst wenn sie unvollständig sind. Doch die am Empfang wissen das wahrscheinlich nicht und handeln auf Anweisung und bei SB`s gibt es unterschiedliche Gründe. s. Anhang

Zitat von: Lucymaus am 18. Juli 2022, 17:52:54Wiso berichtet Gegen-Hartz erst jetzt davon?
Das hat seit dem Verkauf nichts mehr mit dem Forum zu tun. Vllt. deswegen glaube es aber nicht.

MfG FN



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