Angenommen, ein LE würde in absehbarer Zeit eine versicherungspflichtige Arbeit aufnehmen.
Welche Institutionen (abgesehen vom JC) muss der LE darüber informieren und wann sollte dies geschehen?
Handelt es sich um eine Tätigkeit im Angestellten Verhältnis oder Selbstständigkeit?
Als Angestellter musst du nichts weiter machen. Wenn du einen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, kannst du dich entspannt zurücklehnen, der AG ist verpflichtet Rentenversicherung, Krankenkasse, usw. zu informieren bzw. dich anzumelden.
Nur die Steuererklärung musst du in Zukunft beim Finanzamt einreichen.
Das JC aus taktischen Gründen erst 1-3 Tage vor Arbeitsaufnahme per Fax informieren. Ein 2-Zeiler reicht. Es gibt keinen Grund den Arbeitgeber zu nennen oder sonstige Details. Unbedingt noch was einbauen wie "Die Zahlung des 1. Gehaltes erwarte ich erst am Anfang des Folgemonats." So hast du die Leistungen für den Folgemonat schon auf deinem Konto. Dann heißt es erstmal in aller Ruhe abwarten und arbeiten.
Wenn das Gehalt schon im gleichen Monat kommt, zeitnah ein Fax schicken, dass das Gehalt doch schon kam und du um Nennung der Bankverbindung zurück Rückzahlung bittest. Auch hier gibt es keinen Grund Details zum Arbeitgeber oder sonstiges zu nennen.
Kommt das Gehalt erst im darauffolgenden Monat, ggf. noch Kontoauszüge einreichen um das zu beweisen.
Wichtig beim Jobcenter ist nur das dieses vor der Aufnahme der Arbeit informiert wird. Danach wäre fatal. Wie @lappa schrieb sind solche taktischen Meldungen durchaus nicht schlecht. Wichtig wie gesagt muss dein Jobcenter vor Beginn der Tätigkeit für Information haben. Praktisch bedeutet dies dass du bei deiner Arbeirsaufnahme am 01.08. um 8 Uhr dem Jobcenter diese bis 01.08 um 7:59,59 Uhr nachweislich mitgeteilt hast, persönlich, per Fax oder telefonisch.
Zitat von: Hary am 19. Juli 2022, 16:00:54Wichtig beim Jobcenter ist nur das dieses vor der Aufnahme der Arbeit informiert wird.
Das ist Blödsinn, es reicht völlig aus wenn man dem JC eine Info gibt, am Tag oder kurz darauf, wenn man den Job tatsächlich Begonnen hat.
Gab es schon sehr oft, bei vorauseilendem Gehorsam sofortige Einstellung der Leistungen durch das JC.
Dann rennt man seinem restlichen Anspruch auf Leistunge,n ewig hinterher.
Richtig Blöd dann, wenn der Job kurzfristig geplatzt ist, auch nicht so selten.
Danke für die Antworten bis hierher.
Es liegen noch mehrere offene Anträge vor.
Unter anderem ein Antrag auf Erstausstattung inkl. Kücheneinrichtung nach Totalverlust von Hab und Gut durch Brand. Dieser Antrag wurde seit Februar 2022 bis heute nicht bearbeitet.
Nun die Frage: Wenn ein LE eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmt, was passiert dann mit seinen noch offenen Anträgen? Denn das JC könnte hinsichtlich Erstausstattung ja nun schlichtweg behaupten, dass eine Hilfebedürftigkeit nicht mehr vorliegt, soll der LE sich seine Einrichtung doch selbst kaufen.
Seit Antragstellung für die Erstausstattung ist noch kein halbes Jahr vergangen, so dass fraglich ist, ob eine Eilrechtsschutzklage beim Sozialgericht sinnvoll ist. Zudem ist der Brand bereits länger (Jahre) her, die danach angemieteten Unterkünfte waren sämtlich möbliert und hatten eine Küche. Der Bedarf ist also erst aktuell entstanden.
Kleiner Fun Fact: das JC will einen Nachweis über den Brand und sämtliche Mietverträge ungeschwärzt seit dem Brand eingereicht haben.
Zitat von: rioreisender am 20. Juli 2022, 10:39:22Kleiner Fun Fact: das JC will einen Nachweis über den Brand und sämtliche Mietverträge ungeschwärzt seit dem Brand eingereicht haben.
Das ist ja nicht ungewöhnlich. Wenn du dem Jobcenter gegenüber behauptest dass deine Wohnung abgebrannt ist und du deshalb Ansprüche stellst und einen neuen Wohnraum brauchst, dann ist das erst einmal nur eine Behauptung welche von dir durch geeignete Unterlagen/Beweise zu belegen ist. Das wird auch jede Versicherung so verlangen.
Mir ist jetzt nur nicht klar was man bei einem Mietvertrag schwärzen will. Da steht ja nichts besonderes drinnen was geschützt wäre. Zumindest kenne ich keinen Mietvertrag der Auskunft über sexuelle Orientierung, politische Orientierung oder religiöse Orientierung gibt. Ein Mietvertrag enthält ja nur spezifische Informationen zu den Vertragsparteien, Zahlungsmordalitäten und der Wohnung selbst. Da gibt es also nichts was dem Jobcenter gegenüber schützenswert wäre.
Wenn du Daten schwärzt die wichtig sind, dann wundert es nicht wenn keine Bearbeitung stattfindet.
Zitat von: Hary am 20. Juli 2022, 11:34:27Ein Mietvertrag enthält ja nur spezifische Informationen zu den Vertragsparteien, Zahlungsmordalitäten und der Wohnung selbst. Da gibt es also nichts was dem Jobcenter gegenüber schützenswert wäre. Wenn du Daten schwärzt die wichtig sind, dann wundert es nicht wenn keine Bearbeitung stattfindet.
Wenn Du der Meinung bist, dass personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum nicht schützenswert wären, könntest Du Deine Angaben bitte mal hier einstellen? Merkste selbst? Die Daten der (zudem ehemaligen) Vermieter sind nicht leistungsrelevant. Auf das Thema mit den Angaben mit Mietvertrag gehe ich darüberhinaus nicht weiter ein, da auch hier im Forum bereits mehrfach besprochen, sollte allgemein bekannt sein.
Die Frage war auch eine andere, nämlich die, was mit den offenen Anträgen nach Abmeldung vom JC passiert.