Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Tenner am 18. Juli 2022, 21:38:15

Titel: ALG2 - nach Arbeitsaufnahme/Kündigung, Antrag - WBA ???
Beitrag von: Tenner am 18. Juli 2022, 21:38:15
Hallo,

habe über die Suchfunktion und google leider nichts gefunden...
Fall:
Nach Erstantrag(-bezug) von ALG2, Arbeitsaufnahme für 6 Monate, nach Kündigung wieder Antrag auf ALG2.
Ist erneut ein eigenständiger Antrag nötig oder handelt es sich nun um einen Weiterbewilligungsantrag
falls zwischenzeitlich eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nachgegangen wurde?
Zuständige Jobcenter ist das gleiche wie auch beim Erstantrag. Danke für Antworten.

Gruss
Titel: Aw: ALG2 - nach Arbeitsaufnahme/Kündigung, Antrag - WBA ???
Beitrag von: JensM1 am 18. Juli 2022, 22:21:26
Bei einer Leistungsunterbrechung von nicht mehr als 6 Monaten reicht bei JC gE ein WBA. Umsetzung vermutlich vom JC zu JC verschieden. In Berlin bspw gilt die Regel, dass zwischen letztem Leistungsbezug und Wiederbeantragung nicht mehr als 182 Tage liegen dürfen, sonst kompletter Neuantrag notwendig. Würde mal anrufen, auf vorherigen Leistungsbezug hinweisen, Leistungen gleich mündlich ab xy beantragen und fragen, was die haben wollen.