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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: rioreisender am 20. Juli 2022, 14:41:04

Titel: Antrag Erstausstattung - dann Abmeldung vom JC
Beitrag von: rioreisender am 20. Juli 2022, 14:41:04
Wenn ein LE Antrag auf Erstausstattung nach einem Hausbrand stellt und während der Antragsbearbeitung und bevor der Antrag beschieden ist, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmt und sich vom JC abmeldet, was passiert dann mit dem Antrag?
Titel: Aw: Antrag Erstausstattung - dann Abmeldung vom JC
Beitrag von: Ghostrider89 am 20. Juli 2022, 16:07:27
Wenn du eine Arbeit aufgenommen hast und dich abmeldest vom Jobcenter, dann fällst du nicht mehr in den Leistungsbereich. Weshalb solltest du dann noch eine Erstausstattung bekommen.
Das würde ja sonst jeder machen können, dann bräuchte man als normalo gar keine Versicherung mehr und geht einfach zum Amt.

Du kriegst wahrscheinlich einen Brief nach Hause, dass deine Leistungen eingestellt werden.
Anders sieht es aus, wenn du einen Mini-Job annehmen würdest und aufgestockt Arbeitslosengeld 2 bekommst.
Wenn ich dich richtig verstanden habe oben.
Titel: Aw: Antrag Erstausstattung - dann Abmeldung vom JC
Beitrag von: rioreisender am 21. Juli 2022, 09:54:33
Zitat von: Ghostrider89 am 20. Juli 2022, 16:07:27Wenn du eine Arbeit aufgenommen hast und dich abmeldest vom Jobcenter, dann fällst du nicht mehr in den Leistungsbereich. Weshalb solltest du dann noch eine Erstausstattung bekommen.
Der Bedarf auf eine Erstausstattung ist während des Bezugs von ALG II entstanden. BSG, Urteil vom 06.08.2014 - B 4 AS 57/13 R: Der Anspruch auf eine Erstausstattung ist bedarfsbezogen, nicht zeitbezogen zu verstehen.

Daher die Frage, wie der Antrag behandelt wird. Denn nur durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist noch lange keine Erstausstattung vorhanden.
Titel: Aw: Antrag Erstausstattung - dann Abmeldung vom JC
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 21. Juli 2022, 13:54:35
Im Leistungsbezug zu stehen ist Voraussetzung für einen positiven Bescheid.
So habe ich auch das o. g. Urteil verstanden.

Ähnlich (oder gleich) wie mit einer Nebenkostenabrechnung, die wird nach Ende des LBezugs  auch nicht mehr übernommen. Auch wenn die Kosten während des LB entstanden sind. 
Titel: Aw: Antrag Erstausstattung - dann Abmeldung vom JC
Beitrag von: Yavanna am 21. Juli 2022, 15:13:37
Hattest du nicht in einem anderen Faden geschrieben, dass das JC Nachweise über den Brand angefordert hat. Und darüber, dass die betroffene Person danach nur möbliert gewohnt hat? Oder verwechselt ich das jetzt?  :scratch:

Liegt denn alles vor? Ich denke nicht, dass das JC den Antrag Verschleppung darf  um jetzt zu sagen, Pech gehabt.

Da sollte der Betroffene nachhaken und auf einen rechtsmittelfähigen Bescheud bestehen.
Titel: Aw: Antrag Erstausstattung - dann Abmeldung vom JC
Beitrag von: rioreisender am 21. Juli 2022, 18:58:56
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 21. Juli 2022, 13:54:35Im Leistungsbezug zu stehen ist Voraussetzung für einen positiven Bescheid.
So habe ich auch das o. g. Urteil verstanden.

Wo liest Du das in dem o.g. Urteil?
Und wenn es so sein sollte, dann wäre ja die Hinhalte- und Verschleppungstaktik des JC am Schluss erfolgreich. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
Titel: Aw: Antrag Erstausstattung - dann Abmeldung vom JC
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 21. Juli 2022, 20:02:45
Wenn ich #4 richtig verstehe, gibt es schon eine Vorgeschichte , wenn von Verschleppungstaktik die Rede ist (siehe auch  Wohngeld -Thread letztens und Rückzahlung nach dessen Erhalt nach zu langer Bearbeitungszeit, also ähnlich gelagert). Und dann ist das schon wieder was anderes als die Eingangsfrage vermuten lässt.

Aus dem Urteil habe ich entnommen, die Person, um die es da geht, ist noch HartzIV- Empfänger.
Bei Dir ging es darum, wenn man sich abgemeldet hat.

Wenn man sich die Mühe hier macht :mail: und dann fehlt noch dort eine Hintergrund-Info und da gab es schon einen Thread vom TE und  kein Verweis darauf, das finde ich kontraproduktiv.
Klar, das dann auch unklare oder nicht passende Antworten kommen, wenn man von nichts weiß, was noch dazu gehört.
Seitenlange Threads und dann kommt deshalb nicht viel raus dabei.  :mail:
Das wollte ich loswerden. Überhaupt nicht zielführend.
Schade drum.
Titel: Aw: Antrag Erstausstattung - dann Abmeldung vom JC
Beitrag von: rioreisender am 21. Juli 2022, 20:14:08
Zitat von: Yavanna am 21. Juli 2022, 15:13:37Liegt denn alles vor? Ich denke nicht, dass das JC den Antrag Verschleppung darf  um jetzt zu sagen, Pech gehabt. Da sollte der Betroffene nachhaken und auf einen rechtsmittelfähigen Bescheud bestehen.

Das Problem besteht darin, dass das Jobcenter sich bekanntlich bis zu 6 Monate Zeit lassen kann für einen Bescheid. Die betroffene Person wird sehr wahrscheinlich vor Ablauf der 6 Monate eine Arbeit aufnehmen und sich dann vom JC abmelden (müssen). Hier wäre es interessant zu wissen, ob sich die Abmeldung auf den zuvor(!) angefallenen Anspruch auf eine Erstaustattung auswirkt, und wenn ja, wie.
Titel: Aw: Antrag Erstausstattung - dann Abmeldung vom JC
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. Juli 2022, 14:05:21
Zitat von: rioreisender am 21. Juli 2022, 20:14:08Das Problem besteht darin, dass das Jobcenter sich bekanntlich bis zu 6 Monate Zeit lassen kann für einen Bescheid.
Wie kommst du darauf dass das für einen Antrag Erstausstattung gilt. Du meinst also jeder der eine Ausstattung braucht kann sechs Monate und mehr warten bis er ein Bett hat und Kochen kann also durchaus auch mit Kleinkindern.

Aber User Leeres Portemonnaie hat schon recht mit seinem Beitrag.

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Antrag Erstausstattung - dann Abmeldung vom JC
Beitrag von: rioreisender am 22. Juli 2022, 14:38:38
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Juli 2022, 14:05:21Wie kommst du darauf dass das für einen Antrag Erstausstattung gilt. Du meinst also jeder der eine Ausstattung braucht kann sechs Monate und mehr warten bis er ein Bett hat und Kochen kann
Nein. Ich möchte einfach vermeiden, dass das SG den Antrag zurückweist, weil die 6 Monate Bearbeitungszeit noch nicht voll sind. Hat jemand eine Formulierungshilfe, wie der entsprechende Antrag beim Sozialgericht zu stellen wäre?
Titel: Aw: Antrag Erstausstattung - dann Abmeldung vom JC
Beitrag von: Ratlos am 22. Juli 2022, 14:44:09
Zitat von: rioreisender am 22. Juli 2022, 14:38:38Hat jemand eine Formulierungshilfe, wie der entsprechende Antrag beim Sozialgericht zu stellen wäre?
Ja, sicher. Aber da fehlt noch Hintergrundwissen für einen substantiierten Sachvortrag beim SG
Titel: Aw: Antrag Erstausstattung - dann Abmeldung vom JC
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. Juli 2022, 16:09:56
Zitat von: Ratlos am 22. Juli 2022, 14:44:09Ja, sicher. Aber da fehlt noch Hintergrundwissen für einen substantiierten Sachvortrag beim SG
:sehrgut: