Hallo, ich frage für jemanden:
Wenn man während der Probezeit gekündigt wurde, weil man in einem gemeinsamen Gespräch festgestellt hat es passt nicht, nun aber der AG in das Schreiben für das Jobcenter geschrieben hat: AN hat um Kündigung gebeten, wird dann 3 Monate gekürzt? Um 10% oder 30% ? Wie ist das geregelt momentan?
Nein es besteht kein Anspruch auf ALG1, nur auf ALG2. Und ob der AN wirklich um die Kündigung gebeten hat, geht es auch nicht. Das Gespräch war nicht so klug. Aber ist nun passiert.
Es gibt momentan keine 30% Sanktionen. Nur 10% bei wiederholtem Meldeversäumnis.
Zitat von: Jul7 am 20. Juli 2022, 20:54:39der AG in das Schreiben für das Jobcenter geschrieben hat: AN hat um Kündigung gebeten
Hier ist erst einmal zu klären, was mit "hat um Kündigung gebeten" gemeint ist. Das ist nämlich doppeldeutig.
Was für ein Schreiben an das Jobcenter? Es ist einzig und allein entscheidend, wer gekündigt hat. Dem Jobcenter ist diese Kündigung vorzulegen und nichts anderes. Bitte den Wortlaut der Kündigung hier posten, sonst sind seriöse Aussagen (die Du vermutlich erwartest) zum Sachverhalt nicht möglich.
Hallo, danke für die Antworten. Das Jobcenter wollte den Grund für die Kündigung haben, so wie ich es verstanden habe. Ein Formular des Jobcenters welches der ehemalige AG ausfüllen sollte. Die Antwort des AGs war: der MA hat um die Kündigung gebeten. Darum geht es aber garnicht. Die Frage war, ob es eine 10 oder 30% Kürzung für sowas momentan gibt, also für selbstverschuldete Kündigung. In der Kündigung selbst stand nichts, war ja in der Probezeit. Also ohne Begründung.
Zitat von: Jul7 am 21. Juli 2022, 08:21:13Das Jobcenter wollte den Grund für die Kündigung haben, so wie ich es verstanden habe. Ein Formular des Jobcenters welches der ehemalige AG ausfüllen sollte.
Nochmal: Der Grund für die Kündigung geht das JC absolut nichts an. Mit einer 10% oder 30% Sanktion hat eine Kündigung nichts zu tun. Allenfalls bei Kündigung durch den Arbeitnehmer kann und wird es eine 12-wöchige Sperrfrist geben. Wenn der Arbeitgeber kündigt, kann keine Sperre eintreten. Ich würde an Deiner Stelle Sperrung bzw. Löschung sämtlicher Angaben in dem Formular des Jobcenters beantragen, und zwar mit kurzer Frist, wenn bis dahin keine Antwort kommt, den Bundesdatenschutzbeauftragten informieren.
Bevor wir uns jetzt weiter im Kreis drehen: gibt es momentan die Möglichkeit von einer 10% oder 30% Kürzung wenn jemand selbst für seine Kündigung verantwortlich ist? Ja oder nein? Alles andere ist nicht relevant und wurde nicht gefragt. Es geht auch nicht um mich und ich wurde auch nur das gefragt, sonst absolut nichts. Allgemein lese ich nur, es gäbe momentan keine Kürzungen aber unter bestimmten Umständen schon! Welche das sind, außer man reagiert garnicht mehr auf mehrere Schreiben vom Jobcenter, finde ich nicht.
Zitat von: Jul7 am 21. Juli 2022, 10:14:29Bevor wir uns jetzt weiter im Kreis drehen
Siehe oben
Bedeutet selbst wenn ich was klaue beim AG und er mich deshalb in der Probezeit kündigt und er dies dem Jobcenter mitteilt, gibt es derzeit keine Sanktionen? Oder wie ist das ,,siehe oben" zu verstehen?
Zitat von: Jul7 am 21. Juli 2022, 10:37:51gibt es derzeit keine Sanktionen?
Eher nicht, dann dürfte es sogar eine Sperre und mehr geben.
Egal ob Probezeit oder nicht.
Sollte der AG den Grund der Kündigung beim JC Melden.
Möglich er kann den AN fristlos Entlassen und evtl. auch noch Verklagen.
Okay aber darum ging es ja zum Glück nicht ... Es gab ein Gespräch in der Probezeit , ich war ja nicht dabei und daraufhin entschied man sich zu trennen. Es gab eine Kündigung ohne Angaben von Gründen. Dann gab es ein Formular von Jobcenter und da schrieb der AG rein, der AN hätte ja um die Kündigung gebeten. Da war die Frage ob man das Alg2 dann gekürzt bekommt. Sonst gibt es keine Fragen dazu.
Zitat von: Jul7 am 21. Juli 2022, 10:37:51Bedeutet selbst wenn ich was klaue beim AG und er mich deshalb in der Probezeit kündigt und er dies dem Jobcenter mitteilt, gibt es derzeit keine Sanktionen? Oder wie ist das ,,siehe oben" zu verstehen?
Eine Kündigung ist vom Arbeitgeber innerhalb der Probezeit immer verschuldensunabhängig ohne Angabe von Gründen möglich.
Von daher kann es keine Sanktionen geben, da der Arbeitgeber sowieso jeder Zeit kündigen kann.
Wenn das möglich wäre, würde niemand mehr arbeiten gehen, weil man immer befürchten müsste innerhalb der Probezeit gekündigt zu werden
und jedes mal dafür Sanktionen vom Jobcenter zu erhalten.
Zitat von: rioreisender am 21. Juli 2022, 09:40:57Wenn der Arbeitgeber kündigt, kann keine Sperre eintreten.
Ich fände interessant, wenn Du erklärst, was genau Du an der obigen Aussage nicht verstehst. Ich halte es daher für am zielführendsten, Du legst dem "jemand", für den Du fragst, die obige Aussage vor, die hier bereits mindestens zweimal wiederholt wurde. Der "jemand" wird sie verstehen.
Zitat von: Jul7 am 21. Juli 2022, 10:37:51Bedeutet selbst wenn ich was klaue beim AG und er mich deshalb in der Probezeit kündigt und er dies dem Jobcenter mitteilt, gibt es derzeit keine Sanktionen?
Nein, wenn Du Deinen Arbeitgeber beklaust, gibt es keine Sanktionen. Jedenfalls nicht vom Jobcenter :empathy: :teuflisch:
Ich gebe es so weiter 😊
Zitat von: Jul7 am 22. Juli 2022, 08:08:09Ich gebe es so weiter 😊
:ok: :sehrgut: :ok: :yes:
Zitat von: rioreisender am 22. Juli 2022, 08:05:28Nein, wenn Du Deinen Arbeitgeber beklaust, gibt es keine Sanktionen.
Aber womöglich eine Sperre, kommt darauf an wie der AG Betrogen wurde.
Auch an wen er es weiter Meldet, wie er damit umgeht.
Dann lag der Grund der Entlassung allein beim AN, egal ob Probezeit oder nicht.
Alles gut, niemand wurde betrogen oder bestohlen, war nur ein Beispiel 😄 Danke für eure Antworten.