Hier wird bereits in vielen Beiträgen über die Höhe / die mögliche Höhe des "neuen" Bürgergeldes spekuliert.
Nach aktuellem Berechnungssystem (Datenmaterial aus 2020) gab es ja zum Jahreswechsel 2021 - 2022 nur eine Erhöhung von 3,- € in RBST 1 (446,- € auf 449,- €), also ein Anstieg von 0,67%. Begründet wurde diese magere Anhebung u.a. mit der MWST-Absenkung von 19% auf 16%.
Frage:
Wer kennt / wer kann errechnen, wie der "Hartz IV" Satz steigen würde, wenn das bisherige System beibehalten würde?
Hintergrund:
Da ja hier heftig spekuliert wird, ob es nun 40,- € - 50,- € oder gar ....weit höher wird, stelle ich mal "in den Raum": "Alles, was über der Fortschreibung der aktuellen Berechnung herauskommt, wäre ein Gewinn!"
Arbeitsminister Heil spricht ja von einer "deutlichen Erhöhung", aber Spekulativ ... was ist eine deutliche Erhöhung ....kann diese Erhöhung ja eben nur an dem gemessen werden, was als Plus zur "regulären Anpassung der Regelsätze" heraus käme.
Deshalb mal die Frage: "Wer kann ausrechnen, was als reguläre Erhöhung verkündet werden würde"?
Ein entsprechender Gesetzentwurf aus seinem Haus zur Ablösung von Hartz IV durch das Bürgergeld im kommenden Jahr ist demnach fertig und wird nun zunächst innerhalb der Regierung abgestimmt.
Daran kann man erkennen, das eine Neuberechnung bereits erfolgt ist.
In einem Interview mit der Westfälischen Allgemeinen Zeitung verriet Heil: ,,Mein Vorschlag ist, dass wir etwa bei Familienhaushalten die unteren 30 statt der unteren 20 Prozent der Einkommen als Grundlage nehmen." Das bedeutet, dass bei der Berechnung der Sätze von mehr Bedarf ausgegangen würde. ,,Damit können wir erreichen, dass die Regelsätze im Bürgergeld pro Person und Monat in etwa um 40 bis 50 Euro höher sein werden als in der Grundsicherung." Das entspräche einer Steigerung von etwa 10 Prozent. ,,Das finde ich vernünftig", schließt der Arbeitsminister.
So also wie es die Baerbock bereits vor 1 Jahr vorgeschlagen hat, nämlich rd. 10 %
Zitat von: Ratlos am 21. Juli 2022, 10:35:52So also wie es die Baerbock bereits vor 1 Jahr vorgeschlagen hat, nämlich rd. 10 %
und geworden sind es 3.- :zwinker:
Danke für die Antworten, die aber leider meine Frage nicht beantworten!
Die Frage lautet:
Zitat von: OLD-MAN am 21. Juli 2022, 08:45:53Wer kennt / wer kann errechnen, wie der "Hartz IV" Satz steigen würde, wenn das bisherige System beibehalten würde?
bzw.
Zitat von: OLD-MAN am 21. Juli 2022, 08:45:53Wer kann ausrechnen, was als reguläre Erhöhung verkündet werden würde?
Zitat von: OLD-MAN am 21. Juli 2022, 08:45:53Frage:
Wer kennt / wer kann errechnen, wie der "Hartz IV" Satz steigen würde, wenn das bisherige System beibehalten würde?
Die Erhöhung ergibt sich zu 70% aus Inflation und zu 30% aus Veränderung der Arbeitseinkommen im Zeitraum 1.7.2021 bis 30.6.2022.
Die Inflation Juli 2022 vs. Juli 2021 lag bei 7,6%.
Zahlen zum Arbeitseinkommen dürfte es noch nicht geben; nimmt man als Indikation die 3,1% Erhöhung 2021 vs. 2020, so landet man bei 70% 7,6% und 30% 3,1%, also gewichtet bei 6,26%.
Das sind als Anteil von 449 € ungefähr 28 €.
@ madinska,
Danke!
Wenn ich also runden darf, würde die "normal-übliche" Regelsatzerhöhung gerundet schon 30,- € ausmachen.
Wenn Heil von einer deutlichen Erhöhung spricht, bin ich dann mal gespannt, was er (Heil) unter deutlich versteht.
Bis jetzt ist alles, aber auch alles Geschriebene dazu eine reine Spekulation / vielleicht sogar Wunschdenken derjenigen, die es eben nicht genau wissen und auch nicht beeinflussen können.
Insgesamt wird es eine Erhöhung geben, aber wie hoch, wird für die Mehrheit der Betroffenen eine herbe Enttäuschung werden.
Ich persönlich stapel´ da lieber tief (also eher im Glauben an die 30,- €/mtl.) und bin dann glücklich, wenn es mehr werden sollte, als hoch / oder zu hoch zu stapeln und wäre dann tief enttäuscht bis wütend, weil es nicht mehr geworden ist.
Wieso eigentlich Bürgergeld? Wo bleiben wir Bürgerinnen? :schock:
Zitat von: Schnuffel01 am 22. Juli 2022, 17:27:45Wieso eigentlich Bürgergeld? Wo bleiben wir Bürgerinnen? :schock:
Es heißt doch nur Bürger-Geld, weil du dir davon höchstens 1 Burger im Monat zusätzlich erlauben kannst :zwinker:
Aber nur mit Fleisch :cool:
Zitat von: Schnuffel01 am 22. Juli 2022, 18:21:05Aber nur mit Fleisch :cool:
Weder Fisch noch Fleisch.Denn jegliche Erhöhung dessen dürfte dem schon erfolgten konzptionellen Maßnahmnen-Tuning bezüglich "Mehrwert" abträglich sein. Denn wie will man da nun im JC mit dem "gesunden Frühstück" potentielle Teilnehmer ab 2023 reinquatschen, wenn die sich das(noch) selbst leisten könnten. Zum Beispiel.
Oder nun verstärkt jede "unrentable" Selbständigkeit unterbinden? Usw.
Schade, das wieder einmal ein Thread durch unqualifizierte Äußerungen , ab Beitrag # 6, fehlgeleitet wird!
Hallo Old-Man
also berechnen kann ich das nicht wirklich. Mathe liegt mir nicht wirklich.
Eine Erhöhung von (sagen wir mal) 50€ wäre schon gut, aber ich fürchte, dass es doch nur 5€ werden.
Ob das Bürgergeld besser ist als das H4 ? Ich glaube nicht. Nur der Name wird geändert und ggf ein paar Gesetze...aber sonst :weisnich:
Wenn es zwischen 40 und 50 € "mehr" sind dann handelt es sich um ca 10 %! Die Inflation liegt bei 7-8 %! Also mehr als genügend! So wird argumentiert werden! :yes:
@ Unwissender ... So hat er bereits vor Tagen in den Nachrichten argumentiert.
Zitat von: Schnuffel01 am 22. Juli 2022, 17:27:45Wieso eigentlich Bürgergeld? Wo bleiben wir Bürgerinnen? :schock:
Keine Sorge, die Neufassung lautet dann sicher genderkonform Bürger:Inter*:InnenGeld [m/d/w].
Schließlich gibt es in Deutschland nichts Wichtigeres als korrekt zu gendern. Da müssen auch geschlechterneutrale Coronaviren, geschlechterlose Inflation und der Ukraine-Krieg warten.
(Kriegsopfer [m], Kriegsopferin [w], aber wie heißt das dann richtig bei Diversen? Kriegsopferint*?)
Die haben in den Nachrichten einen Betrag von 40-50€ mehr in den Raum geworfen.
Also keine Erhöhung.
Alles unter 200 ist wirklich der blanke Hohn.
Alles ab 350 aufwärts ok solange auch weiter erhöht wird regelmäßig
Meine sehr starke Vermutung:
Es wird exakt die Inflation die bis September wo es beschlossen wird als Erhöhung genommen und dann als Wohltat des Jahrhunderts gefeiert.
Ich habe eine andere Vermutung, insbesondere da sich eine neue Bedarfsberechnung weder so schnell ausarbeiten noch rechtssicher anwenden lässt. Zudem hat das BVerfG an der aktuellen ja nichts bemängelt, insofern besteht eigentlich auch kein Bedarf. Die Methode ist ja brauchbar, das Problem sind die unberechtigten Kürzungen (für Pelze, Flugzeuge uvm.), welche die Regierung vorgenommen hat. Ohne wäre der Regelsatz heute ca. 100€ höher. Das BVerfG hatte zudem gefordert, dass die Regierung bei Preissprüngen zukünftig mit einer Leistungsanpassung reagieren muss und genau das wird passieren.
Ich denke, man wird die derzeitige Berechnung beibehalten, aber einen Pandemie- und Inflations-Sofortzuschlag von 50€ draufpacken. Dieser Zuschlag wird dann jährlich durch die Regelsatzerhöhung abgeschmolzen, sodass der Gesamtbetrag gleich bleibt und man am Ende auf die gleiche Unterdeckung kommt wie zuvor.
Das wurde bereits infolge des BVerfG-Urteil zur Regelsatzhöhe bei den Kinderregelsätzen erfolgreich praktiziert.
Eigentlich hätte der erhöhte Kinderregelssatz fortgeschrieben werden müssen, aber das wurde nicht gemacht. Stattdessen wurde der vom BVerfG als zu gering bemessen festgestellte bisherige Satz fortgeschrieben, die Gesamthöhe der Leistung aber beibehalten und so die Erhöhung Jahr für Jahr abgeschmolzen, sodass im Ergebnis der Kinderregelssatz am Ende wieder um den selben Faktor zu gering war wie zuvor. Ein perfider aber offenbar wirkungsvoller Rechentrick, der bislang selbst Sozialverbänden nicht aufgefallen ist.
Warum soll eigentlich das Arbeitlosengeld jetzt Bürgergeld heißen?
Wie kann man auf so eine Idee kommen? Mal abgesehen davon, das der neue Begriff nicht genderkonform ist.
Ich vermute, dass es um etwas ganz anderes geht, als mehr Gerechtigkeit und Inflationsausgleich.
Sollte das "Bürgergeld" eingeführt werden, wird der Begriff einen genauso negativen Status bekommen wie die Begriffe 'arbeitslos', Hartz-4' und 'ALG-2'.
Bis jetzt sind die Begriffe 'Bürger' und 'Geld' sehr solide Begriffe. Und das sollten sie auch bleiben, meine ich.
Aber sie werden gehaßt und gefürchtet werden, sie werden negativ besetzt sein, weil das 'Bürgergeld' nunmal nichts anderes ist als Unterstützung für die Ärmsten des Landes, einer Gruppe, der niemand angehören will und die in den Medien immer so dargestellt wird, dass sich Furcht und Haß noch erhöht bei denen, die (noch) nicht wissen, wie es sich anfühlt, wenn man dazugehört.
Der Name Bürgergeld bezieht mit ein, dass auch ein Arbeitsloser gerne Bürger isst. Die leichte Minimalerhöhung soll an zwei Tagen im Monat Bürgeressen ermöglichen