Hallo,
ich habe eine Eingliederungsvereinbarung gelesen, die der ALG II Empfänger geschrieben hat und ich dachte, ich fall vom Glauben ab.
Ich möchte vorweg sagen, dass ich hier keine Frage zur Eingliederungsvereinbarung habe.
Inzwischen hat sich das mit der EGV auch wieder erledigt, weil der junge Mann ein paar Tage nach Unterzeichnung der EGV einen Job bekommen hat, der ihn komplett das dem ALG II heraus geholt hat.
Ich schreibe euch das, weil ich mich trotzdem noch darüber aufrege, wie das Jobcenter mit ALG II Empfängern umgeht.
Die SB´s im Jobcenter wissen doch garantiert, wie es mit den Rechten des ALG II Empfängers aussieht und dass die SB´s rechtswidrig handeln, bei der EGV; aber es interessiert die Jobcenter Mitarbeiter wohl alle nicht.
Gegen diese Arbeitsvermittlerin wurde auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde / Fachdienstaufsichtsbeschwerde eingereicht in der Regionaldirektion Düsseldorf, aber es kam nie eine Antwort dazu; weder von Düsseldorf noch vom KUndenreaktionsmanagement oder der Geschäftsführung des zuständigen Jobcenters.
Ja, ich rege mich immer noch darüber auf. Wie kann man nur so mit Menschen umgehen.
Zur Situation.
Der junge Mann (U25) hat eine dauerhafte Schwerbehinderunge u.a. mit Lernbehinderung, Sprachstörung, ADHS usw..
Er war arbeitslos geworden und bekam ALG II und bekam einen Termin bei seiner Arbeitsvermittlerin.
Die hatte schon gleich eine EGV aufgesetzt und fertig (auch von ihr schon unterzeichnet), als er zur Tür herein kam.
Und in dieser EGV steht tatsächlich noch dreist drin, dass diese EGV gemeinsam erstellt wurde. Was für eine Lüge !
Die AV legte dem jungen Mann diese EGV vor und sagte ihm, dass er diese sofort, hier und jetzt unterschreiben muss, weil er sonst sanktioniert werden kann...was er auch getan hat.
Er war zwar nicht alleine bei der AV, sondern hatte jemanden dabei, aber derjenige hatte von den ALG II Gesetzten , den Umgang mit Jobcenter Mitarbeitern und alles drum herum absolut keine Ahnung.
Die AV hat den jungen Mann natürlich auch nicht über die Gesetze zur EGV und seine Rechte dazu informiert...z.B., dass er diese EGV erst einmal mit nach Hause nehmen könnte, um die dort in Ruhe durchlesen zu können und nachzufragen, falls er etwas darin nicht versteht.
das eine EGV nicht unterschrieben werden muss (und Verwaltungsakt usw.), hat sie ihm natürlich auch nicht gesagt.
In der EGV, unter dem Punkt Zur Integration zur Arbeit stand so viel drin, was da nicht rein gehört z.. allgemeine Textbausteine des Jobcenters und auch allgemeine Pflichten jedes ALG II Empfängers, wie eine Ortsabwesenheit zu melden und wie viel Urlaubstage man nehmen darf und bei wem er diese zu melden hat, im Jobcenter inkl. den Namen des Jobcenter Mitarbeiters.
Das Thema Ortsabwesenheit stand in der EGV dann noch einmal unter einem anderen Punkt drin.
Diese AV dachte wohl, wenn es dopplet in der EGV drin steht, ist es besser.
Und dass er an Terminen teilzunehmen und Veränderungen mitzuteilen muss. USW. !
Veränderungen mitteilen !!!
Da steht tatsächlich drin, dass er verpflichtet ist dem Jobcenter zu melden, wenn er eine neue Telefon Nummer hat.
Seit wann ist eine Telefon Nummer Leistungsrelewand und kann sanktioniert werden, wenn man sich eine neue Telefon Nummer anschafft z.B. eine neue Preapaid Simkarte kauft und so eine neue Ruf Nr hat ?
Er sollte auch Bewerbungen schreiben, aber es steht nichts davon drin, dass ihm auch Bewerbungskosten erstattet werden.
Was ist das für eine EGV ?
Unglaublich.
:bye:
Zitat von: FrNanunana am 23. Juli 2022, 12:35:10Hallo,
ich habe eine Eingliederungsvereinbarung gelesen, die der ALG II Empfänger geschrieben hat und ich dachte, ich fall vom Glauben ab.
....
Was ist das für eine EGV ?
Unglaublich.
:bye:
Und wo ist das Problem?
Zitat von: FrNanunana am 23. Juli 2022, 12:35:10Hallo,
ich habe eine Eingliederungsvereinbarung gelesen, die der ALG II Empfänger geschrieben unterschrieben hat
Es sollte unterschrieben heißen und nicht geschrieben.
Ein Flüchtigkeitsfehler !
Müsste aber eigentlich klar sein, dass ich mich nur verschrieben haben, wenn man meinen gesamten Text liest.
Eine EGV kann der ALG II Empfänger ja nicht selbst schreiben, im Jobcenter am PC
FrNanunana
Also für das Forum hier eine normale fast schon harmlose EinV.
Aber deine Erkenntnis daraus ist doch was wert weil dann kannst du weiterhelfen.
Ein schönes WE
FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Juli 2022, 15:23:41FrNanunana
Also für das Forum hier eine normale fast schon harmlose EinV.
Aber deine Erkenntnis daraus ist doch was wert weil dann kannst du weiterhelfen.
Ein schönes WE
FN
Ja, ich weiß, es gibt ganz schlimme EGV vom Jobcenter.
In diesem Fall war es schon zu spät. Da konnte ich vorher nicht mehr warnen.
Ansonsten versuche ich schon zu helfen, wenn ich kann; obwohl ich zugeben muss, dass ich auch nicht alles weiß oder gar verstehe.
Ich wünsche auch dir ein schönes Wochenende :bye: