Eine allein erziehende Mutter von 2 Kleinkindern (1=behindert)hat vom JC die Kostenübernahme für einen Umzug in eine größere Whg bewilligt bekommen. Da sie weder einen Führerschein noch Helfer hat, benötigt sie ein Umzugsunternehmen. Die einzigen Kontakte, die sie hat, sind zu anderen alleinerziehenden Müttern, ebenfalls mit Kleinkindern, die nicht helfen können, weil die Kids dann nicht betreut wären und schon gar nicht können sie Schränke ab- und aufbauen oder gar tragen. Hat die Mutter einen Anspruch auf ein Umzugsunternehmen? Wo wäre der Anspruch gesetzlich begründet?
Sie muss glaubhaft darlegen, warum der Umzug nicht in Eigenregie durchgeführt werden kann. Dann 3 Kostenvoranschläge vorlegen, am besten caritative Unternehmen
Sie soll 3 Umzugsunternehmen ansprechen, Angebot einholen und alle 3 dann dem JC zur Kostenübernahme vorlegen.
Nicht vergessen, auch sog. Umzugsnebenkosten werden übernommen
* Postnachsendeauftrag
* neuen Telefonanschluss (falls nicht vom Anbieter kostenlose)
* ggf. neue Gardinen
* Umzugskartons (falls nicht vom Unternehmen zur Verfügung gestellt)
* etc.
In welchem § ist der Anspruch begründet?
TG
Zitat von: TG am 23. Juli 2022, 15:02:42In welchem § ist der Anspruch begründet?
Vermutlich nirgends oder doch irgendwo weil hierzulande gibt es für jedes Urteil ein Gegenteiliges zumindest mehr oder weniger.
Und es heißt ja das man einen Umzug in Eigenregie machen soll und sogar wenn es weiter weg geht man uU auf den Mehrkosten hängen bleibt.
Wenn du mal im Anhang nachschaust da findest du vllt. ein gesuchten § oder Urteil oder eine
Zitat von: Yavanna am 23. Juli 2022, 14:10:47Sie muss glaubhaft darlegen, warum der Umzug nicht in Eigenregie durchgeführt werden kann.
Begründung.
Ein schönes WE
FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Der Umzug ist bereits bewilligt. Die Mutter kann ihn aufgrund der o.g. Aussagen NICHT alleine bewältigen. Nicht jeder Mensch hat Helfer an der Seite.
und was hat das mit den Antworten zu tun?
Zitat von: TG am 23. Juli 2022, 15:45:38Der Umzug ist bereits bewilligt
Was aber keineswegs eine Zusage ist, dass die Kosten dafür vom JC Übernommen werden.
Bleibt nur Antwort 2
Abwarten was dazu vom JC kommt und Leider, muss es oft von einem Gericht geklärt werden.
Nur blöd, keiner hat so lange Zeit dafür, wenn er Umziehen muss.
Genau das nutzen die JC sehr gern aus, weil eben kein Rechtsanspruch darauf besteht.
#7 kann ich nur bestätigen ... :wand:
Der "Anspruch" kann m. M. nach, da es keinen expliziten Paragrafen dafür gibt, nur in einer sehr guten Begründung liegen, in dem nachvollziehbar die Gründe des Antrags aufgeführt werden.
"Kann", "sollte", "hätte" können leider sehr breit interpretiert werden von den SB.