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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: FFMYEAH am 25. Juli 2022, 06:49:27

Titel: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: FFMYEAH am 25. Juli 2022, 06:49:27
Hallo, bei Neuantrag nach Umzug wird jetzt ein Einstellungsbescheid gefordert. Die kommen aber dort in Niedersachsen nicht im Gang und so lange liegt das hier fest und wird auch nicht vorläufig (obwohl ich 4 Jahre in Bezug war!!) bewilligt! Es sind jetzt über sechs Wochen nach meinem Umzug vergangen. Sommerpause?
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: PetraL am 25. Juli 2022, 14:17:44
Zitat von: FFMYEAH am 25. Juli 2022, 06:49:27Hallo, bei Neuantrag nach Umzug wird jetzt ein Einstellungsbescheid gefordert. Die kommen aber dort in Niedersachsen nicht im Gang und so lange liegt das hier fest und wird auch nicht vorläufig (obwohl ich 4 Jahre in Bezug war!!) bewilligt! Es sind jetzt über sechs Wochen nach meinem Umzug vergangen. Sommerpause?
Hattest du einen "Antrag auf vorläufige Bewilligung" gestellt?
Um Himmels Willen, 6 Wochen! - Wovon lebst du denn?
Mir fehlen die Worte ...  :sad:  :no:
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: FFMYEAH am 26. Juli 2022, 13:00:31
Ich lebe als ehemals selbstständiger Freelancer im IT Bereich vom Schonvermögen, siehe mein Beitrag dazu. Trotzdem ist es unangenehm wenn immer mehr Zeit vergeht und sich irgendwie nichts bewegt. Einen Termin dort auf dem Landratsamt 40 km Luftlinie kann ich persönlich aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen und bin mittlerweile auch nicht mehr krankenversichert. Beratungsstellen und auch einen Anwalt hatte ich per E-Mail Anfang letzter Woche kontaktiert und warte auf eine Antwort. Mal bis Mitte der Woche abwarten, auch wenn Schonvermögen im fünfstelligen Bereich die Nerven beruhigt. Aber das ist ja eigentlich die Altersrücklage!!! Im Kopf habe ich die zwei Monate schon mal mit dem Bonus auf 2000 € pauschal künftigen Geldeingang - die haben Schulden bei mir - verrechnet, aber der fehlende Schutz über die AOK beunruhigt schon etwas!

>> ist ein Einstellungsbescheid überhaupt rechtens? Einen Vorschuss 500 € und Klärung mit der AOK hatte ich formlos per E-Mail beantragt. Es ist erleichterter Zugang und ich war ja schon mal Mitglied in dem >> Verein, also warum jetzt alles auf die Spitze treiben und den Kandidaten penibel zu durchleuchten...!!
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: Yavanna am 26. Juli 2022, 15:49:11
Ist eines der beiden Jobcenter, oder beide, eine Optionskommune? Dann kann man nämlich den anderen Bezug nicht im Programm sehen und es soll eine Doppelzahlung vermieden werden.
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. Juli 2022, 17:49:19
Zitat von: FFMYEAH am 25. Juli 2022, 06:49:27bei Neuantrag nach Umzug wird jetzt ein Einstellungsbescheid gefordert
Es gibt keinen Einstellungsbescheid.
Das neue JC muss deinen Antrag auch so Bearbeiten.

Diese Forderung ist Nonsens.
Zitat von: Yavanna am 26. Juli 2022, 15:49:11Dann kann man nämlich den anderen Bezug nicht im Programm sehen
Ist völlig Egal, alles dazu steht im Neuantrag drin.
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 26. Juli 2022, 18:10:39
Es gibt einen Einstellungsbescheid.
(Sonst wird befürchtet, man kassiert an zwei Stellen. Und wie soll das dann das jeweils andere JC merken?)
Außerdem muss der LE was in den Akten haben, warum kein Geld mehr gezahlt wird, meist ist ja Umzug nicht gleichzeitig Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums. 
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. Juli 2022, 18:16:11
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 26. Juli 2022, 18:10:39Es gibt einen Einstellungsbescheid.
Wenn dann machen manche JC Freiwillig einen die meisten, stellen keinen aus.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 26. Juli 2022, 18:10:39wie soll das dann das jeweils andere JC merken?
Keine Sorge die merken das schon.

Fakt ist man hat keinerlei Anspruch auf diesen "sogenannten" Einstellungsbescheid.

Habe auch schon im laufendem BWZ das JC gewechselt und es gab keinen und hat auch keiner verlangt.

Diese Forderung vom JC ist eher wohl eine Verzögerungstaktik, wozu auch immer.
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: Yavanna am 26. Juli 2022, 18:26:18
Wartet doch, was derTE dazu schreibt.
Ob der BWZ abgelaufen ist, steht nirgends. Auch die Frage Optionskommune wurde noch nicht beantwortet.

Fakt ist, dass es theoretisch möglich ist, bei mehreren Optionskommunen gleichzeitig zu kassieren,  da die Systeme nicht deutschlandweit verbunden sind.
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: Kopfbahnhof am 26. Juli 2022, 18:48:36
Ist alles völlig Unwichtig, es gibt eben nun mal schlicht keine Einstellungsbescheide.

Anmelden bei mehreren JC'n ist auch nicht möglich, zumindest fliegt es in kürzester Zeit auf.

Wenn dann bräuchte man dazu schon mehrere Identitäten.
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 26. Juli 2022, 20:59:09
Ok, dann gibt es keinen Einstellungsbescheid, ich hatte jedenfalls einen nach meinem Umzug.  :weisnich:

Was mich wundert: Über den vieldiskutierten Bonus wird ein Bescheid erwartet, obwohl es reichen würde, wenn das Geld da wäre, aber wenn keine Leistung mehr kommt, will niemand  ein Schreiben dazu.  :scratch: 
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: Yavanna am 26. Juli 2022, 23:38:14
Wenn ein laufender BWZ abgebrochen wird, gibt es einen Aufhebungsbescheid.

Passiert der Umzug zum Ende eines BWZs kann mann als Nachweis den Bewilligungsbescheid einreichen.  Zumindest den gEs gibt es zum Ablauf eines BWZ ein Beendigungsschreiben, das zur WBA Stellung auffordert, egal was hier manche als persönliche Erfahrung schreiben.
Bei Optionskommunen kann das anders sein. Ich kenne es aus meiner Stadt z.b. beim SGB XII allerdings genauso,  dass der LE zum Ablauf informiert wird.

Scheint aber nicht so wichtig zu sein,  da der TE online war, ohne sich zu äußern...
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: FFMYEAH am 27. Juli 2022, 08:05:11
Es sind beides Optionskommunen. Ich hatte mich noch gar nicht in Niedersachsen abgemeldet — da wusste der neue Sachbearbeiter in Hessen aber schon Bescheid. Also müssen Sie das im System irgendwie erkennen. Und aufgrund der Information wurde ich soweit bekannt in Niedersachsen dann gleich abgemeldet. Das wollte ich erst nach dem Umzug erledigen! Die müssen also irgendeine Mitteilung aus Hessen bekommen haben! Jetzt bin ich seit Einzug am 1. Juni in der Schwebe und auch nicht mehr krankenversichert. Musste eine ärztliche Behandlung beim Kardiologen (bin seit vier Jahren dort in Behandlung und hatte einige Operationen hinter mir!) gegen ärztlichen Rat abbrechen und habe auch den entsprechenden Arztbrief dem Sachbearbeiter gemailt.
Von Dringlichkeit ist dort nichts zu erkennen, ohne die Sozialversicherungsnummer, Kontoauszüge von sechs Monaten (ich habe nur für drei Monate eingereicht!), die Vermieterbescheinigung (möchte aber keinen Kontakt Vermieter mit dem Amt!) und den Einstellungsbescheid möchte er den Antrag nicht durchwinken. Ich habe ja Rücklagen aber krankenversichert bin ich nicht und das kann schiefgehen. Meine neue Fachärztin wollte mich eigentlich nicht so einfach gehen lassen, aber als Privatpatient wollte ich mich nicht behandeln lassen auch wenn man das natürlich alles rückwirkend wieder über die AOK machen kann. Das ist doch alles kaum zu glauben, ich war vorher über Jahre in Bezug weil ich noch 2 Stunden am Tag arbeiten kann und nicht in die Frühverrentung gehen kann. Und was machen die jetzt für eine Kiste auf und ein Theater. Und das auch noch bei der Umstellung auf Bürgergeld und im erleichterten Zugang!!
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. Juli 2022, 16:50:57
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 26. Juli 2022, 20:59:09Über den vieldiskutierten Bonus wird ein Bescheid erwartet,
Also von mir nicht, gab hier auch keinen, war auch schon bei den 100 € so.
Mit ist es recht so, spart Papier die jC Verschwenden davon eh viel zu viel.
Zitat von: Yavanna am 26. Juli 2022, 23:38:14gibt es einen Aufhebungsbescheid.
Bei mir gab es da keinen und wollte auch keiner haben. (Umzug von JC zu einer Optionskommune)

Zitat von: FFMYEAH am 27. Juli 2022, 08:05:11Jetzt bin ich seit Einzug am 1. Juni in der Schwebe
Dann noch mal klar und ganz deutlich, auf ins JC und richtig auf den Tisch hauen.
Bringt es nichts, sofort zum SG mit deinem Fall.

Auszüge aus 3 Monaten reichen, mehr muss vom JC Begründet werden.
Vermieterbescheinigung ist völlig überflüssig, wenn alles dazu im MV drin steht.
Zitat von: FFMYEAH am 27. Juli 2022, 08:05:11wenn man das natürlich alles rückwirkend wieder über die AOK machen kann
Damit wäre ich sehr Vorsichtig und würde so etwas nicht machen.
Zitat von: FFMYEAH am 27. Juli 2022, 08:05:11ich war vorher über Jahre in Bezug weil ich noch 2 Stunden am Tag arbeiten kann
??

Wenn das so Abgelaufen ist wie Geschildert, ohne Zeitverschwendung zum SG.
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: PetraL am 27. Juli 2022, 18:02:40
Zitat von: FFMYEAH am 27. Juli 2022, 08:05:11Das ist doch alles kaum zu glauben, ich war vorher über Jahre in Bezug weil ich noch 2 Stunden am Tag arbeiten kann und nicht in die Frühverrentung gehen kann. Und was machen die jetzt für eine Kiste auf und ein Theater. Und das auch noch bei der Umstellung auf Bürgergeld und im erleichterten Zugang!!
Zitat von: Kopfbahnhof am 27. Juli 2022, 16:50:57Wenn das so Abgelaufen ist wie Geschildert, ohne Zeitverschwendung zum SG.
Ja, würde ich auch sagen. Unbedingt schnellstens zum zuständigen Sozialgericht und "Einstweiligen Rechtsschutz" beantragen (auch "Eilverfahren" oder "Einstweilige Anordnung"). Ich glaube, dazu gibt es auch hier im Forum einige Tipps.

Und ja, es ist kaum zu glauben, aber nach meinen persönlichen Erfahrungen und allem, was ich hier so  mitbekomme, durchaus "Standard" in vielen (den meisten?) Jobcentern. Der Amtsschimmel wiehert fröhlich  vor sich hin, während er die maximal zulässige/mögliche Zeit "aussitzt" und den Hilfsbedürftigen sozusagen am ausgestreckten Arm (bzw. Huf  :zwinker: ) verhungern lässt ...
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: Ginsu am 27. Juli 2022, 20:24:34
Warum lässt du dich auf dieses stille Post Spile ein?

§ 65 Grenzen der Mitwirkung (https://www.buzer.de/65_SGB_I.htm?k=1)
(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

1.    .....

2.    .....

3.    der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

Zudem kann man dir nicht zum Vorwurf machen, das andere Stellen mit der Arbeit nicht nachkommen.
Was du nicht hast, kannst du nicht vorlegen
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: FFMYEAH am 28. Juli 2022, 08:46:11
Ich denke vieles lässt sich in einem kurzen persönlichen Gespräch klarstellen. Ich bin gesundheitlich angeschlagen, auch gerade die Hitze momentan macht mir zu schaffen. Und das Job Center ist hier auf dem Land über 1 Stunde zu fahren. Am Telefon bin ich zum Sachbearbeiter durchgestellt worden der aber sofort auf überarbeitet machte und es würde schon das nächste Telefon klingeln. Keine Sorge irgendwann würde das Geld kommen aber bevor er das nicht alles zusammen auf dem Tisch hat, oh hier klingelt schon das nächste Telefon und ich habe jetzt keine Zeit mir Ihren Fall en détail anzuhören! Hab jetzt eine Beratungsstelle in der nächsten Großstadt und man meint dort die wären dort sehr genau. Das ist ja schon eine Meinung, gegen Genauigkeit habe ich nichts aber gegen Schikane!! Von der Caritas, kann es nicht einschätzen aber ich habe den Eindruck man arbeitet gerne zusammen und habe mit Sozialarbeitern nicht so Erfahrung. Aber irgendwie sind die auch im System drin und gehen nicht mal etwas auf Distanz. So in etwa in der Werkstatt wo man sich über regelmäßig kaputte Autos freut, die dann eben den Lebensstandard und das Einkommen garantieren. Der Tipp war mich auf eigene Kosten freiwillig bei der AOK zu versichern bis der Antrag durch ist und ich denke das ist kein guter Ratschlag? — Suche einen guten und auch in dem Bereich politisch engagierten und kritischen Rechtsanwalt im Großraum Frankfurt am Main!!
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: Kopfbahnhof am 28. Juli 2022, 15:53:02
Zitat von: FFMYEAH am 28. Juli 2022, 08:46:11ich denke das ist kein guter Ratschlag?
Oft genug geschrieben auf zum SG.

Ansonsten ich bin nicht Bereit hier, deinen Bären zu tragen.
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: FFMYEAH am 01. August 2022, 18:55:27
Hatte heute eine zunächst kostenlose Beratung bei einer Rechtsanwältin. Offene Sprechstunde bei einem sozialen Träger. Die rechtliche Vertretung jedoch dann auf eigene Kosten da ja noch kein Bescheid ergangen ist. Werde mich wohl oder übel darauf einlassen müssen. Sind knapp 400 € dafür zu viel? Angeblich würde ich das Geld nicht zurück bekommen da ja noch kein Bescheid ergangen ist aber ohne diese Beratung und Engagement (auch Anrufe beim Sachbearbeiter!) bewegt sich ja seit heute genau zwei Monaten nichts. Wir hatten fast eine ganze Stunde zusammen gesessen und das Ergebnis war: Schikane, Daten kann man auch dem System entnehmen und die Vermieterbescheinigung oder eine Angabe wovon ich bisher die letzten drei Monate im Umzug gelebt habe muss ich nicht leisten. Ebenso die Angabe der fehlenden Sozialversicherungsnummer, oder ein Einstellungsbescheid meines Jobcenters in Niedersachsen! Und davon abhängig zu machen den Vorgang seit Juni ruhen zu lassen hat schon Geschmack! Da ich ja momentan nicht krankenversichert bin und eine ärztliche Behandlung gegen Rat der Ärztin abgebrochen hatte. 

Also das geht wirklich nur von eigenem Geld, kein Beratungsschein? Bin mit den Rücklagen (in Fonds gedacht für die Altersvorsorge die ich erst verkaufen muss, auf dem Girokonto habe ich etwa 150 €!) in der Situation natürlich äußerst sparsam und da sind knapp 400 € Menge Geld!! 150 € muss ich gleich zahlen, den Rest dann später. Ist das ein faires und übliches Angebot?
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: Kopfbahnhof am 02. August 2022, 16:51:28
Zitat von: FFMYEAH am 01. August 2022, 18:55:27Werde mich wohl oder übel darauf einlassen müssen. Sind knapp 400 € dafür zu viel?
Gehe einfach zum SG vor Ort, das kostet nichts.

Nimm alles was du bisher dazu hast mit und klage wegen Untätigkeit des JC's.

Wozu hatte denn die Beratung geraten?
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: Ratlos am 02. August 2022, 17:07:44
Das mit den RA-Beratungen ist doch alles Geplänkel und 400 € sind viel Geld.
Entweder du gehst zum SG mittels eA auf Rechtsschutz
oder du schreibst eine geharnischte Beschwerde an den Oberboss deines JC,
besser noch direkt an die BA Nürnberg.
Die haben zwar keine Weisungsbefugnis aber es geht von ganz oben direkt an den Chef deines zuständigen Hauses (nicht an irgendeinen SB).
Du kannst aber auch zweigleisig fahren!

Jedenfalls bringt dir ein RA nichts außer Kosten und Zeitverschwendung mit Schriftverkehr  bis endlich was passiert in deiner Sache.
Titel: Aw: Abmeldebescheinigung vom alten JC gefordert
Beitrag von: FFMYEAH am 12. August 2022, 08:45:28
Danke war zwischenzeitlich mal offline und hatte zwischenzeitlich Unterlagen nachgereicht. Denen 14 Tage Zeit gelassen, die Frist läuft am kommenden Montag ab. Mit dem Anwalt sehe ich genauso, bin jedoch offen etwas dazu zu lernen. Hätte ja etwas Geschmack, wenn man die potentiellen Kunden bei der offenen und kostenlosen Sprechstunde bei einer Hartz IV Sozialberatung generiert. Möchte nicht schlecht drüber denken, da das Vorgespräch auch in sehr sympathischer Atmosphäre verlaufen ist. Aber letzt endlich läuft das dann doch auf die Kohle aus ohne die keine Tätigkeit erfolgt. —

Aber wo soll ich mich beschweren wenn es sich um eine Optionskommune handelt? Auf dem Amt beim Bürgermeister kennt man ja auch aus anderen Bereichen... wenn man irgendeine Genehmigung oder irgendeine Bescheinigung benötigt, wiehert gerne der Amtsschimmel! Wer ist denn dort der Ansprechpartner bei Beschwerden?! Der Bürgermeister selbst, aber wenn er selbst die Ursache ist und sich seine Mitarbeiter so verhalten aufgrund seiner internen Anweisungen?!

Problematisch ist in dem Bereich auch, dass ich gesundheitlich nach einer Herzoperation vor gerade mal drei Monaten stark eingeschränkt bin und meine Wege momentan nur sehr eingeschränkt selbstständig erledigen kann. Ich liege mehr oder weniger im Bett, jetzt ohne Krankenversicherung. Und dann ist Hilfe eben nur gegen Cash möglich, weil selbst für einen Beratungsschein und die entsprechenden Wege ich einfach nicht fit bin momentan!!