Sp3ncer
Zitat von: Sp3ncer am 25. Juli 2022, 08:19:48meine Tochter zieht in eine eigene Wohnung zum 1.8..
Zum Zeitpunkt wo sie den Mietvertrag unterschrieben hat war sie noch Selbstständig.
Zur Zeit wird keine Angemessenheitsprüfung vorgenommen also gibt es da kein Problem. > Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket (https://hartz.info/index.php?topic=121895.0)
Zitat von: Sp3ncer am 25. Juli 2022, 08:19:48Kann das Amt den Umzug versagen?
Des weiteren kann sie Erstausstattung für die Wohnung beantragen?
Nein darf es nicht, allerdings wird es sehr wahrscheinlich keine Umzugskosten geben.
Eine Erstausstattung für Sachen die sie nicht hat wird auf Antrag gemacht. s. Anhang
Erstausstattung (http://hartz.info/index.php?topic=2362.msg18428#msg18428)
Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte (http://hartz.info/index.php?topic=62380.msg593504#msg593504)
Zitat von: Sp3ncer am 25. Juli 2022, 08:19:48Ihr Kind kommt im November.
Schwanger und Hartz IV, Eltern von Kindern unter 3 Jahren - und danach (http://hartz.info/index.php?topic=4908.msg43263#msg43263)
Antrag auf einmalige Beihilfen & Mehrbedarf für Schwangere (http://hartz.info/index.php?topic=169.msg787#msg787)
Zitat von: Sp3ncer am 25. Juli 2022, 08:19:48muss sie den Umzug beantragen? Oder erst umziehen dann Hartz IV Antrag stellen.
Das dürfte zu spät sein und sie wäre ohne Unterstützung sicher auch umgezogen. Darüber hinaus ist man angehalten einen Umzug in Eigenregie zu machen. Siehe Ratgeber Umzug (http://hartz.info/index.php?topic=24.0)
Versuchen kann sie es natürlich. Entweder wird bewilligt oder abgelehnt. Erfahrungsgemäß eher abgelehnt
Wenn sie jetzt noch einen Antrag stellt könnte sie ab 01.07 ALG 2 bekommen da der Antrag zum Monatsersten zurückwirkt. Allerdings könnte das JC von einer HG ausgehen und die Eltern als Unterhaltspflichtig ansehen. Ist richtig viel Streß und Arbeit dagegen vorzugehen und ob es sich lohnt wegen einem Regelsatz, eher nicht. Auch weil dann wohnt sie offiziell noch bei Euch und darf erst umziehen wenn über 25 oder wenn das Kind auf die Welt kommt. Die Erfolgsaussichten in dem Fall sind nicht wirklich vorhanden, da gibt es zu viele Stolperstellen.
Also keine ganz so einfache Konstellation.
Ich würde umziehen und dann ALG 2 beantragen + was oben schon steht.
Zitat von: Sp3ncer am 25. Juli 2022, 08:19:48Unterstützung von uns Eltern bekommt sie in jedem Fall.Nur Finanziell sind wir nicht auf Rosen gebettet.
Das solltet Ihr für euch behalten und nicht "ausplaudern"
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Fragt sich, ab wann H4 beantragt werden soll. Es könnte Diskussionen geben, wegen U25 und eigener Wohnung. Soweit ich das lese, kennen die auch bei Schwangerschaft und Geburt kein Pardon.
Wenn die Anmietung der neuen Wohnung vor H4-Bezug vollzogen wurde, kann das JC aber wahrscheinlich auch nichts machen. Es ist ja keiner verpflichtet bis 25 bei seinen Eltern zu wohnen. Allerdings könnte dann die Erstausstattung Wohnung entfallen, da ja vor Leistungsbezug umgezogen wurde.
In jedem Fall sollte H4 möglichst früh beantragt werden, um auch irgendwann Geld zu bekommen. Die Bearbeitungsfristen können 4-6 Wochen betragen.
Zitat von: jens123 am 25. Juli 2022, 18:19:56Allerdings könnte dann die Erstausstattung Wohnung entfallen, da ja vor Leistungsbezug umgezogen wurde.
sicher nicht eine Erstausstattung ist Bedarfsbezogen kannst du in den verlinkten Urteilen nachlesen.
MfG FN