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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: mystik-1 am 25. Juli 2022, 12:15:30

Titel: Sanktionsmoratorium, ist eine Versagung/Leistungsentzug aktuell möglich?
Beitrag von: mystik-1 am 25. Juli 2022, 12:15:30
Hallo,
Ich habe heute mehrere Briefe vom Jobcenter erhalten.

Zu meiner Überraschung habe ich heute erstmals erfahren, dass das JC ebenfalls einen Antrag auf UHV gestellt hat. Diesen hatte ich wegen Aufforderung ebenfalls gestellt, das JC scheinbar ein paar Tage vor mir.

Die UHV Kasse hat mich darüber bis heute nicht aufgeklärt, aber vorgeworfen, dass ich einen falschen Antrag benutzt und nicht unterschrieben hätte.
Ich habe für mein Bundesland den verfügbaren Vordruck ausgefüllt, unterschrieben, per Fax abgeschickt, zusätzlich eingeworfen, da ich nur 2 Straßen entfernt wohne. Die Vorwürfe betreffen dann wohl den Antrag des Jobcenters?
Gestellt habe ich den Antrag vor fast 1 Jahr.
Habe mehrere Sachstandsanfragen gestellt. Die Bearbeitung dauert ewig wegen: Homeoffice,  Krank, Urlaub usw.

Meinem Antrag lag eine Erklärung bei, wie der Umgang/die Besuchskontakte geregelt sind: Besuchskontakte beim Kind kurz fast täglich, keine Übernachtung beim Unterhaltspflichtigen.


Monate später kam ein Brief Mitwirkungspflicht die Besuchskontakte für die Vergangenheit aufzulisten, sonst könne der Antrag nur abgelehnt werden. Konkret mit Datum und Uhrzeiten.

Sodann verwies ich auf mein längst verschicktes Schreiben bei Antragstellung und wies darauf hin, dass ich das rückwirkend nur raten kann, da mir vom Tagebuch führen nichts vorab gesagt wurde. Quarantäne und Co, ich weiss das nicht mehr.
Verwies darauf, dass ich bei Antragstellung unterschreiben musste, dass bei unrichtigen Angaben usw
Ich würde hier die Grenzen der Mitwirkungspflichten sehen.

Es kam dann nur wieder die Aufforderung Mitwirkungspflichten

Dann habe ich ein persönliches Beratungsgespräch gesucht, UHV Kasse teilte mir mündlich mit, wenn der andere Elternteil bei einem Abgleich die Besuchskontakte bestreitet, dann würde vermutlich kein Bußgeldverfahren gegen mich erfolgen.
Ich bat umgehend in diesem Gespräch darum, mir das schriftlich zu geben.

Das kam bis heute nicht.

Es ist also nicht so, dass ich mich weigere mitzuwirken, ich habe meine Gründe genannt und um Aufklärung schriftlich gebeten. Zustellung all meiner Schreiben nachweisbar vorhanden.


Und nun folgt besagter Brief vom Jobcenter, ich zitiere:


"Wenn Sie nunmehr beim vorrangigen Träger Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen sollten und dieser Träger seine Leistung daraufhin bestandskräftig versagt, können auch Ihre Leistungen nach dem SGBII so lange versagt oder entzogen werden, bis Sie Ihrer Verpflichtung gegenüber der zuständigen Behörde beziehungsweise dem zuständigen Sozialleistungsträger (UHV Landkreis) nachgekommen sind (§5 Absatz 3 Satz 3 SGBII)."

Kann mir hier wirklich alles entzogen werden oder gehört das zum Sanktionsmoratorium?

Mal davon ab, dass ich nach wie vor denke, als Antragsteller habe man ein Recht auf Aufklärung und Beratung, was hier seitens der UHV Kasse nicht erfolgt.
Titel: Aw: Sanktionsmoratorium, ist eine Versagung/Leistungsentzug aktuell möglich?
Beitrag von: BigMama am 25. Juli 2022, 12:28:10
Das ist nicht vom Sanktionsmoratorium umfasst.
Titel: Aw: Sanktionsmoratorium, ist eine Versagung/Leistungsentzug aktuell möglich?
Beitrag von: mystik-1 am 25. Juli 2022, 12:34:14
Krass  :schock:


Sollte UHV versagt werden mit dieser Begründung,  gehe ich in Widerspruch

Wenn ein Widerspruch läuft, kann mir dennoch vollständig SGBII Leistungen entzogen werden?




L6 AS 401/19  habe ich gefunden bezogen auf §5 Absatz 3 Satz 5 SGBII, deshalb bin ich über das Schreiben vom Jobcenter verwundert
Titel: Aw: Sanktionsmoratorium, ist eine Versagung/Leistungsentzug aktuell möglich?
Beitrag von: PetraL am 25. Juli 2022, 14:11:00
Zitat von: mystik-1 am 25. Juli 2022, 12:15:30Dann habe ich ein persönliches Beratungsgespräch gesucht, UHV Kasse teilte mir mündlich mit, wenn der andere Elternteil bei einem Abgleich die Besuchskontakte bestreitet, dann würde vermutlich kein Bußgeldverfahren gegen mich erfolgen.
Ich bat umgehend in diesem Gespräch darum, mir das schriftlich zu geben.

Das kam bis heute nicht.

Es ist also nicht so, dass ich mich weigere mitzuwirken, ich habe meine Gründe genannt und um Aufklärung schriftlich gebeten. Zustellung all meiner Schreiben nachweisbar vorhanden.
Da wäre es erst einmal ratsam,
1. Die UHV-Kasse - unbedingt mit Nachweis, also am Besten per Email - nochmal entsprechend anzuschreiben und eine Frist vorzugeben für die Antwort. (1 Woche sollte eigentlich reichen, denke ich)
2. Den Vorgang genau so dem Jobcenter zu schildern (am Besten ebenfalls per Email oder über deren Online-Portal wg. Nachweis), das letzte Schreiben an die UHV-Kasse (auf das keine Antwort erfolgte) + das Schreiben aus 1. als Beleg für "den aktuellen Stand" der Sache bei UHV-Kasse dem JC zu übermitteln.
Das sollte eigentlich so reichen. Zumindest hat es bei mir bisher immer gereicht, wenn das JC eine "Mitwirkung" anmahnte und es an einer anderen Behörde/Stelle lag, weil dort nichts voran ging.

Inwieweit der Sachverhalt der Besuchskontakte (ja/nein/vielleicht?) eine Rolle spielt und was es mit diesem Bußgeld auf sich hat, kann ich überhaupt nicht beurteilen, da kenne ich mich nicht aus. Hatte nur immer "ganz normalen" UHV für meine Kinder ...  :weisnich:

P.S.:
Zitat von: mystik-1 am 25. Juli 2022, 12:15:30Zu meiner Überraschung habe ich heute erstmals erfahren, dass das JC ebenfalls einen Antrag auf UHV gestellt hat. Diesen hatte ich wegen Aufforderung ebenfalls gestellt, das JC scheinbar ein paar Tage vor mir.
Kenn ich auch von meinem JC. Haben die auch bei meinem Antrag auf Sozialhilfe (wieder) so gemacht.
Titel: Aw: Sanktionsmoratorium, ist eine Versagung/Leistungsentzug aktuell möglich?
Beitrag von: mystik-1 am 25. Juli 2022, 14:30:59
Beim UHV Antrag war ein Zusatzblatt, dass ich unterschreiben soll.  Wahrheitsgemäß, vollständige Angaben.
https://www.gesetze-im-internet.de/uhvorschg/__10.html

UHV Kasse meinte mündlich (!), sofern der andere Elternteil das Kind täglich sieht, ist man nicht alleinerziehend. Dann müsste mein Antrag abgelehnt werden und beim Jobcenter würde der Alleinerziehendenzuschlag gestrichen.
Da ich das anders sehe, erwartete ich den Bescheid und wollte in Widerspruch gehen. Das teilte ich mündlich auch der UHV Sachbearbeitung so mit.
Dann wurde mir mitgeteilt,  soll ich die konkreten Zeiten rückwirkend aufschreiben.
Das kann ich aber eben nicht exakt, da ich vorab nicht von dieser Pflicht aufgeklärt wurde.
Da die UHV Kasse meine rückwirkenden Zeiten beim anderen Elternteil abgleichen wollte, kann es sein, dass ich vielleicht nicht alle Zeiten genau aufschreiben kann. Da meinte sie, es kann bei falschen Angaben ein Ordnungswidrigkeitsverfahren geben. Das ist für mich inakzeptabel und Ende der Mitwirkungspflichten,  finde ich.

Im Grunde genommen warte ich nun seit Februar 2022 auf den angekündigten Ablehnungsbescheid. Dann kann ich in Widerspruch gehen.


Hätte gerne die Auskunft, warum meine bisherigen Angaben nicht ausreichen würden  oder auch gerne das schriftlich,  was man mir mündlich mitgeteilt hat. Leider kommt da so gar nichts zurück auf meine Schreiben.
Man geht inhaltlich überhaupt nicht auf meine Schreiben ein.
Titel: Aw: Sanktionsmoratorium, ist eine Versagung/Leistungsentzug aktuell möglich?
Beitrag von: PetraL am 25. Juli 2022, 15:16:09
Zitat von: mystik-1 am 25. Juli 2022, 14:30:59sofern der andere Elternteil das Kind täglich sieht, ist man nicht alleinerziehend.
Naja, ok, DAS weißt du ja, also ob täglich oder nicht.
Und die anderen Zeiten kannst du - da du vorher nicht darüber aufgeklärt wurdest, dass du ein Umgangsausübungstagebuch (oder wie auch immer) führen musst - nur in etwa schätzen. Und genauso würde ich das auch der UHV-Kasse schreiben.
Wie gesagt: Letztes Schreiben an die UHV-Kasse und neues "Mahnschreiben" an das JC und den aktuellen Stand mitteilen.
Dass Sachbearbeiter die ihnen zugesandten Schreiben nicht immer lesen, ist leider auch nichts Neues ...  :sad:
Wichtig ist, dass du dem JC nachweist, dass du deiner Mitwirkungspflicht schon nachgekommen bist und es auch weiterhin tust, und dass es an der UHV-Kasse liegt, damit dir das JC nicht die Leistungen einfach einstellen kann.

P.S.: Nur still auf Antwort/Bescheid von der UHV-Kasse (vor allem so viele Monate!) WARTEN, ist vielleicht nicht wirklich genug "Mitwirkung", deshalb unbedingt schnellstens nachhaken und entsprechend dem JC weiterleiten.
Titel: Aw: Sanktionsmoratorium, ist eine Versagung/Leistungsentzug aktuell möglich?
Beitrag von: mystik-1 am 25. Juli 2022, 15:29:13
Aber genau DAS habe ich der UVH Kasse ja schriftlich mitgeteilt, mehrfach. Schätzen reicht beiden Sachbearbeitern bei der Kasse nicht. Konkrete Daten plus konkrete Uhrzeit.
Ich soll mir sonst was ausdenken, sagte sie.  :weisnich:

Aus meiner Sicht soll ich die Folgen für eventuelle unwahre Angaben also in Kauf nehmen?

Oder nachher bewilligen die das und ein anderer SB meint dann, Voraussetzungen lagen doch nicht vor, zack Rückzahlung?

Ich hatte schon mal Stress mit Unterhaltsvorschuss,  doppelte Auszahlungen. Schuld war die Unterhaltsvorschusskasse, Rückzahlung musste ich leisten und hatte dann den finanziellen Schaden, denn das Jobcenter muss das nicht ausgleichen.


Per Definition bin ich alleinerziehend  :weisnich: Dass die UHV Kassen da manchmal ihre eigenen Ansichten haben, habe ich gelesen.
Das Jugendamt selber empfahl häufigere, aber kürzere Besuchskontakte,
Die finden bei mir statt, in gewohnter Umgebung des Kindes.
Habe das alleinige Sorgerecht.

"Wenn ein Kind unter der Woche täglich 10min oder 2 Stunden den anderen Elternteil sieht, ist man nicht alleinerziehend "
Zitat Sachbearbeiterin. 


3 Kinder, für 2 hatte ich mal UHV bezogen. Aber solch Auflistungen musste ich nie machen.
Titel: Aw: Sanktionsmoratorium, ist eine Versagung/Leistungsentzug aktuell möglich?
Beitrag von: PetraL am 25. Juli 2022, 15:50:18
Zitat von: mystik-1 am 25. Juli 2022, 15:29:13"Wenn ein Kind unter der Woche täglich 10min oder 2 Stunden den anderen Elternteil sieht, ist man nicht alleinerziehend "
Zitat Sachbearbeiterin.
Oh, wow, was für eine tolle Erziehungsarbeit soll der andere Elternteil denn da wohl in 10 Minuten am Tag leisten???!!!  :wand:  :wand:  :wand:  :wand:

1. Du kannst keine Informationen geben, die du nicht hast. Deshalb kann diese auch niemand von dir fordern.
2. Kann niemand von dir bewusste Falschaussagen fordern, d.h. dich zu einer Straftat auffordern. - Damit macht sich diese SB strafbar, also natürlich nicht drauf eingehen.
Zitat von: mystik-1 am 25. Juli 2022, 15:29:13Rückzahlung musste ich leisten und hatte dann den finanziellen Schaden, denn das Jobcenter muss das nicht ausgleichen.
Ja, auch das ist leider immer so. Noch so ein Unding neben all den anderen ...  :no:
Zitat von: mystik-1 am 25. Juli 2022, 15:29:13Das Jugendamt selber empfahl häufigere, aber kürzere Besuchskontakte,
Okeee ...  :scratch:  :weisnich: ... na, ich weiß ja nicht. Also, ich würde das mit den 10 Minuten am Tag definitiv NICHT machen!
Das reicht grad mal für "Hallo" und "Tschüss" und du hast dann die Arschkarte, weil du dann für die nicht alleinerziehend bist - also mal lieber nicht  :blum:
Ich weiß ja nicht, wie weit du und der andere Elternteil auseinander wohnt etc., aber täglicher Umgang ist für alle auf Dauer sicher nicht durchführbar und nur mit jeder Menge Stress verbunden. Und von 10 Minuten haben die Kinder ja wohl überhaupt nix, was soll denn das für ein Blödsinn sein?  :no:

Ich kann dir nur sagen, wie ich es bisher in solchen Fällen (irgendeine andere Behörde verschleppt) gemacht habe und wie es vom JC auch bisher anerkannt wurde. Ob du es mal so versuchen willst, liegt bei dir. Vielleicht wäre auch ein rechtlicher Rat nicht schlecht, z.B. von @Ottokar.
Oder vielleicht gibt es ja sonst noch irgendwen hier, der sich mit dem Thema Alleinerziehend und Unterhaltsvorschuss und den Anforderungen des Jobcenters diesbezüglich auskennt?
Ich war halt ganz und gar alleinerziehend, in unseren Leben gab's keinen anderen Elternteil, was auch nicht unbedingt ein Nachteil war - weder für meine Töchter noch für mich - deshalb kenne ich mich mit der Problematik leider absolut nicht aus.
Titel: Aw: Sanktionsmoratorium, ist eine Versagung/Leistungsentzug aktuell möglich?
Beitrag von: mystik-1 am 17. August 2022, 11:59:27
Zu meiner Überraschung kam heute ein Brief vom Jobcenter
Vor 8 Monaten wäre mein Antrag abgelehnt worden und ich soll meiner Mitwirkungspflicht nachkommen.

Ich habe gar keinen Ablehnungsbescheid vom Jugendamt erhalten. Gegen so einen hätte ich Rechtsmittel eingelegt.


Mich überrascht auch, dass es überhaupt einen Ablehnungsbescheid gegeben haben soll, der so weit zurückliegt. Das Jobcenter hatte deutlich später mir hier geschrieben und sprach von von offenem Verfahren.

Beide Ämter kommunizieren untereinander, das hatte ich in meiner letzten Akteneinsicht gelesen. Demnach klingt der Brief heute für mich seltsam.

Erneute Akteneinsicht oder Auskunft Datenschutz bei der Unterhaltsvorschusskasse, hat man mir bis heute nicht gewährt. Anfang des Jahres gestellt, die UHV Kasse schweigt.