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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: katarina am 25. Juli 2022, 13:53:05

Titel: Bin ich verpflichtet, Alg2 frühzeitig zu beantragen?
Beitrag von: katarina am 25. Juli 2022, 13:53:05
Hallo, liebe Leute,

mein Alg1 endet Ende September. Ich bin dabei Erwerbsminderungsrente zu beantragen, was mich viel Zeit und Mühe kostet, da ich krank bin. Ich kann immer nur eins nach dem anderen machen. Auch deshalb habe ich vor, Alg2 erst im September zu beantragen. Dabei nehme ich in kauf, dass ich das Geld vom JC erst Wochen später bekomme und solange von Erspartem (unter der Freigrenze) lebe.

Kann ich das so machen oder bin ich verpflichtet, schon jetzt den Antrag auf Alg2 zu stellen?
Entstehen mir Nachteile (außer dem, dass ich das Geld erst später erhalte), wenn ich so vorgehe?

Lieben Dank schon mal für euren Rat  :smile:!
Titel: Aw: Bin ich verpflichtet, Alg2 frühzeitig zu beantragen?
Beitrag von: PetraL am 25. Juli 2022, 13:55:11
Zitat von: katarina am 25. Juli 2022, 13:53:05Entstehen mir Nachteile (außer dem, dass ich das Geld erst später erhalte), wenn ich so vorgehe?
Nicht, dass ich wüsste.  :smile:
Titel: Aw: Bin ich verpflichtet, Alg2 frühzeitig zu beantragen?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. Juli 2022, 17:34:45
katarina

Zitat von: katarina am 25. Juli 2022, 13:53:05Entstehen mir Nachteile (außer dem, dass ich das Geld erst später erhalte), wenn ich so vorgehe?
Nein auf keinen Fall und wenn du es Anfang September machst müsste wenn alles vollständig ist sogar Ende September der Bescheid fertig sein.
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)

MfG FN
Titel: Aw: Bin ich verpflichtet, Alg2 frühzeitig zu beantragen?
Beitrag von: 180 am 25. Juli 2022, 18:04:08
Es würde sogar reichen, wenn du am 30.09. per Fax einen 2-Zeiler schickst "hiermit Beantrage ich Leistungen gemäß ALG II und bitte um Zusendung der Antragsformulare."
Dann gilt der Antrag ab 01.09. rückwirkend und du kannst im Oktober den Antrag ausfüllen. Das kann dann aber entsprechend dauern, bis alles bewilligt ist - Bearbeitungszeit und x fehlende Unterlagen nachreichen, die das JC noch so wünscht.

Wichtig ist, dass du den Antrag nachweisbar und rechtzeitig einreichst - nicht dass das JC "versehentlich" den Eingangsstempel erst am 01.10. setzt..... ;)
Titel: Aw: Bin ich verpflichtet, Alg2 frühzeitig zu beantragen?
Beitrag von: katarina am 25. Juli 2022, 19:01:51
Danke euch  :ok:  :smile: dann weiß ich jetzt bescheid!