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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Rainer6767 am 25. Juli 2022, 20:18:48

Titel: Einkommen in Fremdwährung
Beitrag von: Rainer6767 am 25. Juli 2022, 20:18:48
Hallo zusammen,
ich bin leider trotz Recherche nicht fündig geworden:

Eine von mir betreute Person bezieht monatliches Arbeitseinkommen in Fremdwährung, weil sie aus Deutschland heraus für ihren bisherigen Arbeitgeber im Ausland weiterhin tätig ist (Home Office).
Umgerechnet in Euro kommt auch bei konstantem Einkommen jeden Monat ein anderer Betrag heraus. Gegenwärtig bfindet sich die Währung praktisch im freien Fall, innerhalb weniger Tage hat sie 20% verloren.
Darüber hinaus fallen Gebühren beim Transfer vom ausländischen Konto an, beispielsweise bei der Verwendung der ausländischen Bankkarte hier in Deutschland.

Zwei Fragen meinerseits:
1. Variables Einkommen wegen Wechselkursänderung: Monatlicher Nachweis des Einkommens umgerechnet zum jeweiligen Eurokurs erforderlich, Aufstockungsbetrag wird entsprechend monatlich angepasst. Richtig? Wenn ja: welchen Kurs nimmt man? Durchschnittskurs des Monats? Kurs am Monatsende wegen Zufluss des Gehalts am Monatsende? Ich vermute letzteres.

2. Transaktionskosten, Gebühren etc. beim Transfer nach Deutschland einkommensmindernd zu berücksichtigen? Meines Erachtens ja, da es auf das hier verfügbare Einkommen ankommt. Korrekt?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Titel: Aw: Einkommen in Fremdwährung
Beitrag von: Ratlos am 26. Juli 2022, 10:09:33
Wechselkurse werden von den Banken festgelegt. Zur genauen Umrechnung wird die Auslandswährung gebraucht.
Der Kurs wird entweder vom freien Devisen-Markt oder einer Notenbank festgelegt. Die Entwicklung des Wechselkurses wird von mehreren Faktoren beeinflusst.
Der Wechselkurs des € liegt bei 1,95583 zur Leiwährung.