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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Steve79 am 27. Juli 2022, 00:14:22

Titel: Inkasso wenn man nicht zahlen will Vorgehensweise
Beitrag von: Steve79 am 27. Juli 2022, 00:14:22
Hallo

Kein so ruhmreiches Thema, aber:

Wie sollte ich bzw ich frage für den Schwager meines Onkels, der nicht schreiben kann, vorgehen wenn ich möchte, dass ein Inkassounternehmen ,,keine Hoffnung sieht" und deswegen meine Akte zu den Abschreibungen legt?

M.m.N. Ist es am schlauesten überhaupt nicht zu Antworten wenn man bereits ohnehin unpfändbar ist.
Ist das so korrekt?

Zum Hintergrund:
Verschuldete Person ist aktuell unpfändbar da keine Einnahmen und kein Vermögen vorhanden ist. Eidesstattliche Versicherung wurde mehrfach abgegeben und seitdem nicht mehr verlangt. Bezahlt werden wird also ohnehin nicht.

Es ist keine Behörde und niemand der eine Leistung erbracht hat. Forderungen aber vermutlich dennoch rechtlich in Ordnung. Es drohen aber keine Nachteile sich mit dem Gläubiger zu verscherzen.

Ich habe einmal negative Erfahrungen gemacht in dem Sinne, dass ich mich zu sehr auf die automatischen Schreiben eingelassen habe und denke es ist besser immer zu raten:
Wenn man nicht zahlen kann und will einfach die Briefe ungeöffnet wegschmeißen. Dadurch kommt es schneller zu den Akten.

Insolvenz aktuell nicht möglich aus verschiedenen Gründen.
Titel: Aw: Inkasso wenn man nicht zahlen will Vorgehensweise
Beitrag von: Ratlos am 27. Juli 2022, 09:15:53
Ein Titel ist 30 Jahre verfolgbar. Korrespondenz mit einem JKB kann bei falscher Wortwahl die Verjährungsfrist unterbrechen (hemmen).
Wenn er die EV abgegeben hat, hat er 2 Jahre Ruhe vor weiteren Vollstreckungen.
Ausnahme der Gläubiger hat definitiv Anhaltspunkte dass der Schuldner zu Vermögen kam.
So wie du den Fall schilderst, schreibe denen das berühmte Götz-Zitat.
Nach Ablauf der Schonfrist von 2 Jahren kommen die sowieso mit einem neuen EV-Antrag.