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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: QueenTingeling am 29. Juli 2022, 23:08:11

Titel: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: QueenTingeling am 29. Juli 2022, 23:08:11
Hallo!
Da Ihr mir hier bisher immer etwas Mut machen konntet wende ich mich mal wieder an euch. Ich hau jetzt mal das ganze Problem raus, weil ich einiges in meinen vorherigen Fragen nicht erwähnt habe. Habe mich für meine Gutmütigkeit und Dummheit geschämt. Ich weiß genau, daß man sowas bei Hartz 4 besser lässt. Bitte keine Vorwürfe. Die mache ich mir wirklich selbst schon mehr als Ihr jemals könntet.

Ich war ja letztes Jahr zur Reha weg. Entfernung ca 600km. 
In der Zeit wurde mein letzter mir verbleibender Freund (kein Paar) wohnungslos.
Das war zum 1.10.. Da ich noch bis Ende des Monats weg war sorgte ich dafür, daß meine Tochter Ihn in die Wohnung lässt. Sie hat während ich weg war immer bei Ihren Freundinnen oder Ihrer Oma übernachtet war bereits 17 und versteht sich außerdem gut mit ihm. 
Ich sah darin also kein Problem. Ausgemacht waren 6-8 Wochen, und das er wenn ich zurück bin mein Schlafzimmer räumt und auf die Couch zieht . Und natürlich das er sich schnellstmöglich um eine andere Bleibe kümmert. Das mit der Couch hat geklappt. Der Rest nicht.
Zu der Zeit als ich ihn aufnahm war ich außerdem überzeugt, daß ich aus dem Hartz 4 Bezug raus wäre. Ich war so naiv und dachte, daß die berufliche Reha nach der Medizinischen schnell los geht und ich dazwischen Überbrückungsgeld bekomme. Man darf ja mal träumen...
Das JC erfuhr natürlich von ihm und ich bekam im März einen Bescheid  in dem wir als Bedarfsgemeinschaft eingestuft wurden.
Durch dieses Forum wusste ich zum Glück, daß dies nicht ganz rechtens ist. Selbst wenn wir ein Paar wären was wir definitiv nicht sind.
Ich habe am 31.03. Widerspruch eingelegt. Ich habe dazu noch keinen Bescheid erhalten.
Der Bewilligungszeitraum läuft zum 31.07. aus. 
Den WBA habe ich dann erst am 26.06. gestellt. Ich weiß eigentlich zu spät. Ich hab halt auf eine Antwort zu dem Widerspruch gewartet. 
Heute kam dann endlich der Bewilligungsbescheid für meine Tochter und mich. Er wird in der Bg nicht aufgeführt. Es werden aber nur 2/3 der Miete als KdU anerkannt.
Ich hatte in dem WBA die volle Miete angegeben. Zu dem Zeitpunkt sah es ganz gut aus, daß mein Freund eine Wohnung bekommt und ich bin auch etwas in Sorge wie schnell da JC da Miete umändern kann, wenn er endlich hier raus ist. Er bezieht auch Harz 4 falls das noch nicht klar ist. 
Diese Bewilligung gilt aber nur für 08/22-09/22. Und ich habe mich da wirklich nicht verlesen.
Geld ist übrigens auch keins bei mir eingegangen. Weder der Bedarf für August noch die Sonderzahlung.
Kann der Bewilligungszeitraum so kurz sein, weil er dann ja schon 1 Jahr hier ist? 
Es gibt wirklich nicht viele Vermieter, die an Hartzis vermieten wollen. Und bei den wenigen scheiterte es dann an der Langsamkeit des JC. Unseres hier ist geschlossen wegen Flutschaden. Da kann man nicht hin und schnell ne Zusage quittieren lassen.
Nach einem Jahr müssen wir ja beweisen, daß wir keine VuE sind. 
Ein Außendienstmitarbeiter war auch schon hier. Den habe ich allerdings nicht reingelassen. Mir war die hier herrschende Unordnung unangenehm. Ich meine mein Freund hat ja nichtmal nen Platz in meinem Schrank für seine Sachen. Das möchte ich nicht weil da schon kaum genug Platz für meine Sachen ist. Und er soll sich hier auch nicht häuslich einrichten.
Wie gesagt kein Paar. Mein bester Freund. Und Freunde schicke ich nicht einfach ins Obdachlosenasyl. Das kann ich einfach nicht.

Glaubt Ihr ich habe Recht und der kurze Bewilligungszeitraum ist wegen der VuE?
Und wann glaubt Ihr kommt endlich mein Geld?
Warum ist die Sonderzahlung noch nicht da?

Ich habe am 8.8. einen Termin bei der Rentenversicherung zwecks beruflicher Reha/Umschulung.
Bei der Leistungserprobung habe ich mich sehr gut geschlagen. Es spricht laut Maßnahmenbetreuer nichts gegen eine Umschulung. 
Wenn ich aber bis dahin wieder kein Geld bekomme und in meinen Existenzängsten stecke, kann ich das vergessen. Ich habe seit Hartz 4 leider schon mehrere male über Monate ohne Geld hier gestanden. Der Bezug ist seit 04/21. Ich habe wirklich keinerlei Rücklagen mehr.

Ich danke Euch für das Lesen. Der Text ist ja doch etwas lang geworden.
Und ich bin gespannt was Ihr dazu sagt.

Ganz liebe Grüße
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: Torsten37 am 30. Juli 2022, 08:41:01
Es ist echt schlimm soetwas zu lesen :scratch: . Wofür haben wir einen Sozialsaat? Statt echte hilfe zu bekommen landet man im deutschen Behördenirrsinn. Wie kann es sein das jemand über Monate kein "Pfennig" Geld bekommt und das obwohl die Notlage der zuständigen Jobcenter Behörde bekannt ist? :schock:
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 30. Juli 2022, 09:17:45
Wovon lebt der Freund / Mitbewohner denn?
Vielleicht sollte er sich als Untermieter eintragen lassen und seinen Teil zu den Kosten der Unterkunft beitragen. (Evtl. selbst Gelder beantragen.) Es fallen sicher auch erhöhte Nebenkosten an für duschen, Toilettengänge ... erhöhter Wasserverbrauch usw., also für 3 Personen.
Dass das JC aufhorcht, weil er nicht angegeben wurde, als er bei Dir auftauchte, ist normal.
Nun gilt es, das Richtige draus zu machen.

(Wie haben die das überhaupt mitgekriegt?)  :scratch: 

Im Grunde bist Du selbst in einer Notlage mit HartzIV, hilfst einem anderen Menschen in einer Notlage, und reitest Dich selbst noch tiefer in die  :zensiert:  ...

Du bist nicht das Sozialamt, hilf ihm mit, aber sorge nicht für ihn!  :empathy: 

Und: Werde unbedingt tätig wegen dem Widerspruch! Frag nach.

Edit.: Habe nochmal den Eingangsbeitrag gelesen, also er bekommt auch HartzIV. Nur Regelsatz? KdU für die letzte Wohnung noch? Oder wieviel?
Kosten als "Mitbewohner"?
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: PetraL am 30. Juli 2022, 10:56:24
Zitat von: QueenTingeling am 29. Juli 2022, 23:08:11Ich habe seit Hartz 4 leider schon mehrere male über Monate ohne Geld hier gestanden. Der Bezug ist seit 04/21. Ich habe wirklich keinerlei Rücklagen mehr.
Zitat von: Torsten37 am 30. Juli 2022, 08:41:01Wie kann es sein das jemand über Monate kein "Pfennig" Geld bekommt und das obwohl die Notlage der zuständigen Jobcenter Behörde bekannt ist? :schock:
Habe mit meiner Tochter auch schon so manchen Monat nur 50 oder 100 Euro oder sogar gar nichts bekommen - bei meinem Jobcenter kann man sich auch NIE darauf verlassen, dass man für den nächsten oder übernächsten Monat tatsächlich Geld bekommt ...

@Torsten: dem JC ist das vollkommen scheiss-egal, ob sich Menschen in einer Notlage befinden oder nicht - hast du das noch nicht mitbekommen? Das ist keine bedauerliche Ausnahme sondern Standard.

@QueenTingeling
1. Dein Kumpel muss sich wirklich zu 1/3 an den KdU beteiligen, das JC übernimmt ja seine KdU, du "schädigst" ihn ja nicht damit. Es ist logisch, dass das JC deshalb bei euch 2 auch nur 2/3 übernimmt.
Und ich fürchte, dass es durchaus noch eine ganze Weile dauern kann, bis er tatsächlich eine eigene Bleibe gefunden hat - die Situation hat sich inzwischen so dermaßen verschärft, dass wirklich nur noch beten hilft...
2. Habe auch noch keine Einmalzahlung - aber ich hoffe weiter...

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 30. Juli 2022, 09:17:45Dass das JC aufhorcht, weil er nicht angegeben wurde, als er bei Dir auftauchte, ist normal.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 30. Juli 2022, 09:17:45(Wie haben die das überhaupt mitgekriegt?)  :scratch:
Das habe ich mich auch gefragt  :weisnich:
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. Juli 2022, 16:21:59
QueenTingeling

Zitat von: QueenTingeling am 29. Juli 2022, 23:08:11Kann der Bewilligungszeitraum so kurz sein, weil er dann ja schon 1 Jahr hier ist? 
Das ist möglich aber deswegen nicht richtig. Die Bewilligungszeiträume sind entweder sechs oder 12 Monate. erstes bei Aufstockern zweites wenn man keinen Zuverdienst hat.

Zitat von: QueenTingeling am 29. Juli 2022, 23:08:11Und wann glaubt Ihr kommt endlich mein Geld?
Warum ist die Sonderzahlung noch nicht da?
sollte spätestens Mo auf dem Konto sein.

Zitat von: QueenTingeling am 29. Juli 2022, 23:08:11Es werden aber nur 2/3 der Miete als KdU anerkannt.
Zitat von: PetraL am 30. Juli 2022, 10:56:241. Dein Kumpel muss sich wirklich zu 1/3 an den KdU beteiligen, das JC übernimmt ja seine KdU, du "schädigst" ihn ja nicht damit. Es ist logisch, dass das JC deshalb bei euch 2 auch nur 2/3 übernimmt.
und dafür braucht es etwas schriftliches und er muss das natürlich selber beim JC beantragen falls noch nicht gemacht. Aber das will ich mal nicht hoffen. Geld gibt es da nicht rückwirkend sondern auf Antrag.
Also heute noch "NACHWEISLICH"* machen falls nichts beantragt wurde dann gibt es für Ihn wenigsten noch rückwirkend bis zum Monatsersten Geld das er Dir zu geben hat.
Kostenbeteiligungsvereinbarung beim Zusammenleben mehrerer Personen (http://hartz.info/index.php?topic=37891.msg340314#msg340314)
*
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Ein schönes WE
FN
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19
Es wurde hier jetzt mehrfach gefragt, deshalb schreibe ich es hier mal allgemein:
Er hat sich selbst ans JC gewandt und um Hilfe gebeten. Darauf bekam er die Antwort, daß es dem JC schon bekannt sei, daß er bei mir wäre.

-Ich hatte zu dem Zeitpunkt ohne jeglichen Bescheid kein Geld vom JC bekommen und konnte mich mit der Übergangsgeldnachzahlung ganz gut über Wasser halten.Das war ca von November bis März.- 

Ihm wurde geraten, daß er einen Untermietvertrag mit mir machen soll worin er 1/3 der Miete übernimmt. Das haben wir dann auch so getan.
Auf diesen bekam er die Antwort, daß das so nicht geht. Als Untermieter muss ihm ein eigenes abschließbares Zimmer zur Verfügung stehen. 
Ich bekam einen Bescheid rückwirkend zum 1.10. in dem er als Teil meiner Bedarfsgemeinschaft gezählt wurde. 
Mein Übergangsgeld wurde ihm angerechnet. Mir der Alleinerziehendenmehrbedarf gestrichen (mit Rückforderung). 
Gegen diesen habe ich den Widerspruch eingelegt.
Als ich den WBA gestellt hatte war ich mir eigentlich sicher, daß er eine Wohnung bekommt. (Diese scheiterte dann an der Zustimmung des JC)
In dem WBA habe ich alles mit keiner Veränderung angegeben. Personen in meiner BG meine Tochter und ich. Die Miete halt komplett. War natürlich nicht richtig aber das JC hat dies ja korrigiert.
Er hat auch einen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Er hat noch keinen Bescheid erhalten.
Die Miete wird seit Juni direkt an den Vermieter gezahlt. Ich war einen Monat im Rückstand und mir drohte die Kündigung. Ohne jeglichen Geldeingang konnte ich einfach nichts mehr zahlen.
Da mir ein Bescheid auf meinen Widerspruch fehlt ist es für mich nicht nachvollziehbar was jetzt seit März gezahlt wurde. Beziehungsweise seit Juni. Wegen der Anrechnung des Überdangsgelds bekamen wir bis Juni fast nichts. Vom Auszahlungbetrag her scheint das Geld was ich seit Juni erhielt für 3 Personen zu sein. Ist aber ohne einen Bescheid nicht genau überprüfbar für mich.
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juli 2022, 16:21:59Das ist möglich aber deswegen nicht richtig. Die Bewilligungszeiträume sind entweder sechs oder 12 Monate. erstes bei Aufstockern zweites wenn man keinen Zuverdienst hat.
Ich habe ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Ich bin dauerhaft krankgeschrieben und strebe eine Umschulung an. Bisher wurden die Leistungen bei mir maximal für 6 Monate bewilligt.
Ich frage mich da auch ob mir nicht eher Sozialhilfe statt Hartz 4 zustände. Ich stehe dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung. Und meine Tochter ist Schülerin und dementsprechend auch nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar.
Weil es beim Erstantrag sehr lange gedauert hat und ständig dieselben Unterlagen angefordert wurden hatte ich mir einen Anwalt zur Hilfe genommen. Der meinte Hartz 4 wäre schon richtig. Ich verstehe das trotzdem nicht.  Kenne mich da aber auch zu wenig aus
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: violet am 30. Juli 2022, 22:04:13
bester Freund hin oder her, ohne ihn wäre alles viel einfacher
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 22:31:07
Zitat von: violet am 30. Juli 2022, 22:04:13bester Freund hin oder her, ohne ihn wäre alles viel einfacher
Ich weiß. Das habe ich ihm auch vor einigen Tagen nochmal zu verstehen gegeben. Schon allein der Platzmangel und dieses Rücksicht nehmen (müssen?). Meine Tochter ist seit kurzem 18 und wir haben bis letzten Oktober immer allein gelebt. Noch jemanden auf Dauer in der Wohnung zu haben ist also komplett neu für mich.

Aber seine Anwesenheit tut mir auch gut. Ich leide unter PTBS und Essstörung unter anderem. Da ist es ganz gut, daß er mich ab und zu ans Essen erinnert.
Deshalb hätte ich da noch eine Frage:
Wenn alles so laufen sollte wie ich hoffe, also Umschulung oder berufliche Reha und dann Übergangsgeld bekomme (Dauer ca 2 Jahre) könnten wir uns dann als WG gemeinsam  eine größere Wohnung suchen? Mit dem was ich als Übergangsgeld bekomme benötige ich definitiv keine Leistungen vom Staat. Aber ich will ihn ja nicht mit durchfüttern und deshalb bräuchte er diese dann schon noch. 
Oder würde das zu noch mehr Problemen mit dem JC führen?
Ich frage weil ein Umzug bei mir längst überfällig ist. Ich war auf Wohnungssuche bevor ich krank wurde. Ich bin nur hergezogen um die Kinderversorgung sicherzustellen im Schichtdienst. Habe mich aber hier nie wohl gefühlt. War damals eben ein Kompromiss der meine Krankheit zusätzlich befeuert hat.
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 31. Juli 2022, 13:09:02
QueenTingeling

Also kompliziert würde ja noch gehen aber da es so Sche..se gelaufen ist dürfte das fast unlösbar sein. Zumindest hier oder in Foren allgemein weil alles fehlt und nichts durchschaubar also nachvollziehbar ist
Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19Weil es beim Erstantrag sehr lange gedauert hat und ständig dieselben Unterlagen angefordert wurden hatte ich mir einen Anwalt zur Hilfe genommen.
und taugt der und kennt sich mit dem SGB 2 richtig aus? Dann solltest du über Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH) (http://hartz.info/index.php?topic=4653.0) Hilfe bei ihm suchen. Hier und ohne die fehlenden Bescheide  ist das alles nur ein "Drumrum" Geschreibe! Daher ist das mein dringenster Rat an Dich/Euch denn ich gehe davon aus das er genauso klagen wird ansonsten dürfte deine Widersprüche/Mahnungen und Klage fruchtlos bleiben, außer er zieht umgehend aus.

Ich mache mal die offensichtlichen Punkte ins Zitat.
Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19Darauf bekam er die Antwort, daß es dem JC schon bekannt sei, daß er bei mir wäre.
schon seltsam, am Schluss war er es selber wobei ich ihm nichts unterstellen will. Es kann auch der mißgünstige Mitmensch sein.

Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19-Ich hatte zu dem Zeitpunkt ohne jeglichen Bescheid kein Geld vom JC bekommen und konnte mich mit der Übergangsgeldnachzahlung ganz gut über Wasser halten.Das war ca von November bis März.-
Ein NoGo da würde ein RA uU einen  Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X (http://hartz.info/index.php?topic=23.0) stellen

Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19Ihm wurde geraten, daß er einen Untermietvertrag mit mir machen soll worin er 1/3 der Miete übernimmt. Das haben wir dann auch so getan.
Auf diesen bekam er die Antwort, daß das so nicht geht. Als Untermieter muss ihm ein eigenes abschließbares Zimmer zur Verfügung stehen.
auch wieder was für den RA denn der Untermietvertrag ist eine bindende Verpflichtung und das JC müsste das übernehmen.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R:
Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand.
Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz.

Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19Ich bekam einen Bescheid rückwirkend zum 1.10. in dem er als Teil meiner Bedarfsgemeinschaft gezählt wurde.
Mein Übergangsgeld wurde ihm angerechnet. Mir der Alleinerziehendenmehrbedarf gestrichen (mit Rückforderung).
Gegen diesen habe ich den Widerspruch eingelegt.
mit welchem Ergebnis? und da liest man deutlich die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (VuE) nach § 7 Abs. 3a SGB (http://hartz.info/index.php?topic=30.msg32#msg32) heraus.
Wieder was für den RA.

Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19In dem WBA habe ich alles mit keiner Veränderung angegeben. Personen in meiner BG meine Tochter und ich. Die Miete halt komplett. War natürlich nicht richtig aber das JC hat dies ja korrigiert.
Was eiugentl. richtig ist aber das JC hat ja Veränderungen vorgenommen. Die stehen in den Zitaten.

Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19Die Miete wird seit Juni direkt an den Vermieter gezahlt. Ich war einen Monat im Rückstand und mir drohte die Kündigung. Ohne jeglichen Geldeingang konnte ich einfach nichts mehr zahlen.
Da mir ein Bescheid auf meinen Widerspruch fehlt ist es für mich nicht nachvollziehbar was jetzt seit März gezahlt wurde. Beziehungsweise seit Juni. Wegen der Anrechnung des Überdangsgelds bekamen wir bis Juni fast nichts. Vom Auszahlungbetrag her scheint das Geld was ich seit Juni erhielt für 3 Personen zu sein. Ist aber ohne einen Bescheid nicht genau überprüfbar für mich.
und wieder was für den RA also schon komplex das Ganze.
Ausserdem echt übel wenn du nur zweidrittel Miete bekommst und Ihm die Miete verweigert wird (oder auch nicht wenn das JC eine VuE/BG aus euch gemacht hat und sein Mietanteil dann an EURE BG ausbezahlt wird.)
. Du musst dringend bei deinem Vermieter die Auskunft einholen ob das JC die komplette Miete bezahl sonst droht der Rauswurf!!!

Das mit den zwei Monaten kann er dann auch gleich mitmachen das fällt in deinem Fall nicht mehr auf bzw. ins Gewicht.

Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 22:31:07Wenn alles so laufen sollte wie ich hoffe, also Umschulung oder berufliche Reha und dann Übergangsgeld bekomme (Dauer ca 2 Jahre) könnten wir uns dann als WG gemeinsam  eine größere Wohnung suchen? Mit dem was ich als Übergangsgeld bekomme benötige ich definitiv keine Leistungen vom Staat. Aber ich will ihn ja nicht mit durchfüttern und deshalb bräuchte er diese dann schon noch.
Normal schon aber wenn er noch Leistungen braucht dann geht das JC sicher von einer BG aus denn das macht es ja anscheinend schon. und dagegen anzugehen kann ja klappen aber wenn ihr dann zusammen umziehen wollt wird das ein sehr harter Kampf über das SG und da ist ein Erfolg nicht sicher.

MfG FN
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 18:27:00
@fettnäpfchen:
In dem neuen Bescheid sind ja nur meine Tochter und ich aufgeführt. Er ist also kein Teil der BG.
Ich sollte im April den VuE Bogen in Bezug auf ihn ausfüllen. Ich habe diesen lediglich unterschrieben und sie über das Postfach im e-center gesendet mit dem Hinweis, daß ich Schwierigkeiten hatte beim Ausfüllen weil ja nichts davon zutrifft. Und die Bitte sich bei mir zu melden falls ich das so falsch gemacht habe. Ich habe jetzt extra nochmal nachgesehen. Es ist nachweislich mit Datum und allem gespeichert. Ich hatte zu dem Zeitpunkt mehrere sachen abzugeben und dieses mal im gegensatz zum Erstantrag alles einzeln gesendet. Auf die anderen Sachen kam auch schon Rückmeldung und das mit der VE liegt ja noch beim Widerspruch.
Wie lange dürfen die sich beim Widerspruch Zeit lassen? Ich hab das hier irgendwo mal gelesen. Untätigkeitsklage nach 3 oder 6 Monaten?

Mein Anwalt ist spezialisiert auf Sozialrecht. Aber ich glaube er will mich nicht nochmal vertreten. Nachdem ich endlich Geld bekommen hatte habe ich ihn per e-mail gefragt ob bei dem Bescheid alles stimmt. ich war ja in reha 600km weit weg. Darauf bekam ich keine Antwort.
Er sagte vorher als die Verhandlungen noch liefen, daß er sowas wie diese Sachbearbeiterin noch nie erlebt hätte.
Ich hatte nach einer Woche nochmal nachgefragt und auch da keine Antwort. Ich hab es dann aufgegeben. Hätte ich da nicht auch irgendwas schriftliches von ihm bekommen müssen? Zur Verhandlung oder zum Abschluss des Falls? Ich möchte da aber nicht noch einen Kampfplatz aufmachen.

Die Idee mit der gemeinsamen Wohnung als WG kam meinem Kumpel aus Verzweiflung glaube ich. Ich habe auch direkt gesagt, daß wir dann in den Augen des JC schon so gut wie verheiratet sind und ich wirklich nicht  für seinen Unterhalt aufkommen will.
Aber ich dachte ich frage hier trotzdem mal was so die Erfahrungen sind.
Den letzten Bescheid hier hochzuladen bringt denke ich nichts. Ist ein ganz normaler Bewilligungsbescheid. Nur das die Miete nach unten korrigiert wurde. Andere Bescheide habe ich ja selbst nicht. Die Miete ist auf jeden Fall für juni und Juli voll an die Vermieterin gezahlt worden. August ist ja erst morgen.
Ich weiß gerade echt nicht weiter.
Ich hatte Freitag bereits eine Nachricht an die Kundenreaktionsstelle geschickt. Bevor ich den Bescheid hatte. Die Post kommt hier spät.
Nachdem ich den Bescheid hatte eine Nachricht an meine SB wie das jetzt mit der Miete ist. Ob der Anteil von meinem Kumpel mit überwiesen wird oder ob ich mich da noch selbst kümmern muss.
Auch gefragt warum nur 2 Monate bewilligt wurden. Da hatte sie aber schon Feierabend. Ich hoffe ich hab da jetzt nichts falsch gemacht.
Es ist wirklich bei jeder WbA ein Kampf mit erstmal mindestens 1-2 Monate kein Geld und die Bewilligungszeiträume sehr kurz. Bzw bis der erstantrag durch war (Bewilligt für 6 Monate) war die Zeit auch schon fast rum.

Ich hab da noch eine ganz dumme Frage. Alle sagen ich sei nur paranoid, aber ich glaube das echt irgendwie.
Mein ALG1 wurde ja kurzfristig vorzeitig eingestellt. Mir wurde vorgeworfen ich hätte keinen Rehaantrag gestellt.
-Für diesen habe ich dem Arbeitsamt die Vollmacht gegeben und die haben den gestellt. Ich hatte sogar schon einen Termin. Ich war aber zu dem zeitpunkt nicht rehafähig. Unter 45KG bei 1,70m= lebensbedrohlicher BMI. Habe die Atteste damals an RV, Rehaklinik und Arbeitsamt per Einschreiben mit Rückschein geschickt.
Rehaklinik drückte Bedauern aus und das mein Platz dann anderweitig vergeben wird.
RV sagte ich soll mich melden wenn ich stabiler bin. Habe ich getan und Reha letztes Jahr angetreten.
Arbeitsamt keine Reaktion außer 5 Monate später Aufhebungsbescheid.
Kann es sein, daß auf meiner Akte beim JC ein Vermerk ist, daß ich mich um nichts kümmern würde und garnicht gesund werden will? Oder sowas ähnliches? In meinem Kopf ist es so ein fetter roter Stempel "faule Sau" oder sowas. Aber wie gesagt das entspringt meiner Fantasie und alle sagen ich wäre verrückt oder paranoid.

Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: PetraL am 31. Juli 2022, 19:22:02
Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 18:27:00Kann es sein, daß auf meiner Akte beim JC ein Vermerk ist, daß ich mich um nichts kümmern würde und garnicht gesund werden will? Oder sowas ähnliches? In meinem Kopf ist es so ein fetter roter Stempel "faule Sau" oder sowas. Aber wie gesagt das entspringt meiner Fantasie und alle sagen ich wäre verrückt oder paranoid.
Vielleicht nicht gerade "faule Sau" - aber evtl. Kennzeichen "M" für "mangelnde Mitwirkung". Oder "Q" für "Querulant", weil du gewagt hast Widerspruch einzulegen - pfui aber auch, wie kannst du nur?  :zwinker:
Ich glaube nicht, dass deine Annahme paranoid oder gar verrückt ist ...

Ich glaube auch nicht, dass ihr noch mehr Probleme hättet, als Wohngemeinschaft - die ihr ja definitiv seid - anerkannt zu werden, wenn ihr euch gemeinsam eine für euch als Wohngemeinschaft besser geeignete Wohnung suchen würdet. Im Gegenteil: Es ist tatsächlich ganz wichtig, dass jeder WG-Bewohner sein eigenes Zimmer hat. Das würde aber für dich und deine Tochter bedeuten, dass ihr diese WG dann auf eine länger Dauer beibehalten müsst - die Konsequenzen kennt ihr ja schon: Es ist halt auch mit Einschränkungen verbunden, noch jemanden mit in der Wohnung zu haben. Je nach eurer eigenen persönlichen Einstellung kann es auch noch erschwerend hinzu kommen, wenn dieser Jemand ein anderes Geschlecht hat - das können nur deine Tochter und du für euch entscheiden, ob ihr das auf Dauer wollt.
Wenn ihr allerdings plant, diese WG möglichst bald wieder aufzulösen - damit dein Kumpel dann eine eigene Bude hat und ihr beide wieder "unter euch" seid - wäre eine größere und damit teurere Wohnung natürlich ungünstig für den Fall, dass du und/oder deine Tochter weiter/wieder Sozialleistungen beziehen müsstet...
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 20:38:31
Zitat von: PetraL am 31. Juli 2022, 19:22:02Vielleicht nicht gerade "faule Sau" - aber evtl. Kennzeichen "M" für "mangelnde Mitwirkung". Oder "Q" für "Querulant", weil du gewagt hast Widerspruch einzulegen - pfui
Solche Vermerke gibt es also wirklich?
Oder kannst du es dir so wie ich auch einfach nur vorstellen, daß es so etwas in der Art geben könnte?

Zitat von: PetraL am 31. Juli 2022, 19:22:02ch glaube auch nicht, dass ihr noch mehr Probleme hättet, als Wohngemeinschaft - die ihr ja definitiv seid - anerkannt zu werden, wenn ihr euch gemeinsam eine für euch als Wohngemeinschaft besser geeignete Wohnung suchen würdet. Im Gegenteil: Es ist tatsächlich ganz wichtig, dass jeder WG-Bewohner sein eigenes Zimmer hat. Das würde aber für dich und deine Tochter bedeuten, dass ihr diese WG dann auf eine länger Dauer beibehalten müsst - die Konsequenzen kennt ihr ja schon: Es ist halt auch mit Einschränkungen verbunden, noch jemanden mit in der Wohnung zu haben. Je nach eurer eigenen persönlichen Einstellung kann es auch noch erschwerend hinzu kommen, wenn dieser Jemand ein anderes Geschlecht hat - das können nur deine Tochter und du für euch entscheiden, ob ihr das auf Dauer wollt.
Ich habe da ehrlich noch nicht ernsthaft drüber nachgedacht.
Meine Tochter ist seit kurzem 18. Die beiden verstehen sich sehr gut und lassen sich trotzdem gegenseitig in Ruhe.
Meine Tochter und Ihre Freundinnen planen schon seit sie 10 waren eine WG zu gründen. Und dieser Plan ist tatsächlich noch aktuell. Das hätte ich damals nie für möglich gehalten. 
Ich werde mich also vermutlich wenn sie nächstes Jahr mit der Schule fertig ist von ihr verabschieden können. (Natürlich nur als Mitbewohnerin nicht als Mama)
Wenn sie dann ausreichend verdienen. (sie und die Freundinnen)
Der Gedanke dann ganz allein zu leben macht mir ehrlich gesagt etwas Angst.
Und wie erwähnt tut mir die Anwesenheit meines Kumpels auch gut. Es nervt nur, daß zu wenig Platz ist, und das Wohnzimmer die ganze Zeit blockiert ist.
Vor allem wenn er mal länger schläft, oder ich irgendwas abends liegen gelassen habe (briefe und so was) und es dann am nächsten Tag nicht mehr finde weil er es sicherheitshalber irgendwohin geräumt hat.
Wieviel qm würden uns denn als WG zustehen? Ihm die kompletten 50 und meiner Tochter und mir 65? also zusammen 115? oder soviel wie einer 3er BG?
Ich hoffe ja erstmal, daß ich schnell aus dem leistungsbezug rauskomme. Und dann natürlich auch raus bleibe. Aber genau weiß man das natürlich nie. :sad:
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: PetraL am 31. Juli 2022, 20:50:46
Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 20:38:31Solche Vermerke gibt es also wirklich?
Das kann ich (noch) nicht mit Sicherheit sagen - ich gehe aber davon aus.
Oder ich bin auch paranoid und verrückt  :zwinker:  :grins:

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 20:38:31Wenn sie dann ausreichend verdienen. (sie und die Freundinnen)
Bis dahin vergeht ja vermutlich noch ein bisschen Zeit - aber, das ist nunmal der Lauf des Lebens, ja. Meine Tochter (inzwischen 21) wird - vermutlich im Laufe des nächsten Jahres - auch in eine "außer-familiäre" WG ziehen ...

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 20:38:31Wieviel qm würden uns denn als WG zustehen? Ihm die kompletten 50 und meiner Tochter und mir 65? also zusammen 115?
Davon würde ich nach allem, was ich bisher darüber gelesen habe, ausgehen, ja. Absolut sicher bin ich mir da allerdings auch nicht - vielleicht gibt es ja hier jemanden, der es wirklich genau weiß?

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 20:38:31Aber genau weiß man das natürlich nie.
Ja, eben.
Allerdings ist das ganze Leben ein Risiko :zwinker:
Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt - und dazu verändert sich auch noch alles ständig...
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 21:22:49
Zitat von: PetraL am 31. Juli 2022, 20:50:46Allerdings ist das ganze Leben ein Risiko :zwinker:
Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt - und dazu verändert sich auch noch alles ständig...
ich mach mir auch mal wieder viel zu sehr nen Kopf.
Den hätte ich mir lieber mal machen sollen bevor ich meinen Kumpel hier aufgenommen habe... :wand:

Aber ist jetzt nun mal wie es ist und da ich freunde nicht unter die Brücke zum Hausen schicke oder ins Obdachlosenasyl lässt sich das auch so leicht nicht ändern.
Hoffentlich kommt Morgen wenigstens Geld und vielleicht auch ne Antwort auf meine Anfrage beim JC. 
Ich muss beim Gespräch mit der RV wirklich fit und zielstrebig und sicher wirken. Das fällt mir leider etwas schwer wenn ich nicht einmal weiß wie ich die Fahrt dorthin zahlen soll. Geschweige denn Lebensmittel einkaufen.
Es ist einfach ärgerlich, daß jedes mal wenn es bei mir etwas vorwärts geht so eine Breitseite vom Amt kommt. Und das seitdem ich ausgesteuert bin.
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: justine1992 am 31. Juli 2022, 21:30:11
Mal grundlegend: Seit in der Wohnung, die das JC Dir bezahlt, mehr Personen als die beiden gemeldeten wohnen, ist das JC (Dein JC für Deine BG) nur für Euren Anteil zuständig. Es ist möglich, dass der Anteil Deines Mitbewohners zurück gefordert werden wird. Oder hat er in der Zeit KdU bekommen? Ein Drittel Deiner KdU?

Wenn Ihr von Anfang an dem JC alles mitgeteilt hättet, wäre es jetzt weniger Chaos. Nicht das Aufnehmen war das "Komplizierte", sondern das nicht umgehende Melden dessen.

Macht Euch mal deutlich, miteinander, was das JC (seid Ihr beim selben?) weiß. Welche Daten, von wem, welche Nachweise. Und dann könnt Ihr alles ganz ordentlich machen (getrennt!). Dann wisst nicht nur Ihr, wo Ihr steht, sondern auch das JC.
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 22:31:05
Zitat von: justine1992 am 31. Juli 2022, 21:30:11Mal grundlegend: Seit in der Wohnung, die das JC Dir bezahlt, mehr Personen als die beiden gemeldeten wohnen, ist das JC (Dein JC für Deine BG) nur für Euren Anteil zuständig. Es ist möglich, dass der Anteil Deines Mitbewohners zurück gefordert werden wird. Oder hat er in der Zeit KdU bekommen? Ein Drittel Deiner KdU?

Wenn Ihr von Anfang an dem JC alles mitgeteilt hättet, wäre es jetzt weniger Chaos. Nicht das Aufnehmen war das "Komplizierte", sondern das nicht umgehende Melden dessen.

Macht Euch mal deutlich, miteinander, was das JC (seid Ihr beim selben?) weiß. Welche Daten, von wem, welche Nachweise. Und dann könnt Ihr alles ganz ordentlich machen (getrennt!). Dann wisst nicht nur Ihr, wo Ihr steht, sondern auch das JC.
Also nicht umgehend gemeldet kann man nun auch nicht so sagen. Ich war bis ende Oktober 600km weit weg. habe kurz vor beendigung der Reha das Übergangsgeld ausgezahlt bekommen (Nachzahlung die auch erst so spät kam weil das JC auf die anfrage der Rv nicht reagiert hat. wegen Leistungen die überschnitten gezahlt wurden)
Ich erhielt für November keine Leistungen und hatte auch nichts schriftliches vom Amt erhalten. Ich weiß es jetzt nicht mehr ganz genau, aber mein kumpel hatte sich entweder im november oder dezember ans JC gewandt.
Ich hatte meinen Termin bzgl beruflicher Reha leider auch erst im Dezember. Bis dahin habe ich gedacht, daß mir zwischen medizinischer und beruflicher Reha Überbrückungsgeld zustehen würde. beruflich Reha habe ich während der medizinischen beantragt.
Als mir gesagt wurde, daß dem nicht so ist war ich am boden.
Habe leider auch zu schnell und stark resigniert und gedacht es wird schon irgendwann was vom JC kommen. Das hat zwar bis märz gedauert, aber machte im prinzip keinen Unterschied. Selbst bei aufteilung des einkommens auf 3 personen standen uns ab märz  erst 40€ im april/mai knapp 100€ und ab juni wieder voll zu. Ich habe eine Krankentagegeldversicherung. So kommt die staffelung zustande. 
Ich weiß, daß ich direkt hätte handeln müssen. Aber ich bin nicht umsonst Arbeitsunfähig und den GdB 50 hab ich auch nicht auf der Straße gefunden. Das hat mich total überfordert. Erst recht nach den Erfahrungen die ich vorher mit dem JC und der BA gemacht habe. Ich kann da manchmal/oft einfach nicht aus meiner Haut. Auch wenn ich weiß, daß ich es müsste
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: QueenTingeling am 01. August 2022, 00:42:02
Zitat von: justine1992 am 31. Juli 2022, 21:30:11Mal grundlegend: Seit in der Wohnung, die das JC Dir bezahlt, mehr Personen als die beiden gemeldeten wohnen, ist das JC (Dein JC für Deine BG) nur für Euren Anteil zuständig. Es ist möglich, dass der Anteil Deines Mitbewohners zurück gefordert werden wird. Oder hat er in der Zeit KdU bekommen? Ein Drittel Deiner KdU?
Mir wurde das Geld für uns als 3er BG  komplett überwiesen. So wie es in dem Bescheid gegen den ich widersprochen habe berechnet ist. Er hat nichts bekommen.
Kann man das wirklich von mir zurückfordern? Aber dann müsste er doch wenigstens was von mir gefordert wird nachgezahlt bekommen. Eigentlich sogar mehr als alleinstehende Person. Und KdU wurden ja beantragt aber er bekam nur die mündliche Antwort, daß WG nicht geht wegen dem fehlenden Zimmer. Deshalb wäre nur eine BG möglich.
Jetzt bitte mir nicht vorwerfen, daß er so dumm ist und alles immer erst telefonisch klären will. Ich habe ihm jedes mal gesagt er soll nicht mit denen telefonieren sondern alles schriftlich machen. Er will sogar mich überreden, daß ich erstmal dort anrufe wenn es Probleme gibt. Ich mache aber immer alles schriftlich. Nur das eine mal bin ich rangegangen. Als meine Vermieterin wegen der Miete mit Kündigung drohte. Ich habe in dem Gespräch eine Zusage für ein Darlehen erhalten und danach direkt eine schriftliche Nachricht mit Bezug auf das Telefonat mit allen besprochenen Punkten und den geforderten Nachweisen im e-center geschickt. In der Hoffnung mich damit wenigstens etwas gegen falsche Behauptungen schützen zu können. Bis jetzt kam aber nichts nur was besprochen wurde eins zu eins auch nochmal per Post.
Wie lange haben die denn Zeit den Widerspruch zu bearbeiten? gestellt am 31.03.
Ich will nur, daß die Miete komplett bezahlt wird. Ob jetzt 1/3 an ihn oder alles direkt an die Vermieterin ist mir ziemlich egal. Aber wir haben beide für diesen Monat noch kein Geld erhalten. Nachdem ich fast rausgeflogen bin wegen dem Mietrückstand der einfach zustande kam weil ich schon bei dem erstantrag von april bis August keinen Zahlungseingang hatte. Ähnliches 1 Jahr zuvor mit dem ALG1. Dann noch fast zeitgleich mit der ALG2 Zahlung ne Nachzahlung vom ALG1 erhalten, weil dieses ja zu früh aufgehoben wurde. Wurde natürlich auch angerechnet und auf 6 monate verteilt abgezogen. 
Und mal ganz ehrlich auch wenn nach langem warten ne "fette" nachzahlung kommt. Die Ausgaben hat man ja vorher. Entweder leiht man sich das Geld oder zahlt Mahngebühren und irgendwann werden dann keine Daueraufträge mehr ausgeführt weil das Konto leer ist. Und die Nachzahlung ist dann auch nicht wirklich so fett wie alle, die keine Ahnung haben, immer denken
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: justine1992 am 01. August 2022, 07:13:32
01.10.21 Freund zieht bei Dir ein.
01.11.   Ihr lebt zu dritt dort.
         Freund meldet sich beim JC (in welcher Form? Was wurde beantragt?)   
März 22  Ihr bekommt den Bescheid über eine 3er-BG
31.03.   Widerspruch von Dir.
         Hat er gemeldet/reklamiert, dass er kein Geld bekommen hat?

Würdest Du mal bitte alles chronologisch (mit genauen Daten) auflisten, wer wann welche Post bekommen hat (oder halt auch Mündliches)?
(Ich telefoniere auch gern, mache aber nicht den Fehler, schon auf das Gesprochene zu vertrauen.)
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: QueenTingeling am 01. August 2022, 10:47:57
@justine1992 und alle anderen die vielleicht ne Meinung, Idee oder Trost für mich haben.
Ich werde mir ganz große Mühe geben das richtig aufgestellt bekomme.
Ich habe gerade neue Informationen von meinem Kumpel erhalten und weiß selbst noch nicht wie ich damit jetzt umgehe.
Er hat sich irgendwann eine Betreuung für seine Finanzen besorgt (kann man das so sagen? Ich weiß was ich meine und ich hoffe Ihr auch)
Ich weiß jetzt aber auch nicht wie lange schon. Bin manchmal ein bisschen temperamentvoll. Ich bin auch nicht sauer wegen der Betruung, sondern weil ich nichts davon wusste. Wäre vielleicht sinnvoll gewesen, wenn ich ihr hätte sagen können was ich genau gemacht habe und so. Finde das über zig Ecken immer Mist. Stille-Post und so. Kennt man doch.
Über ihre Fähigkeiten als Betreuerin mag ich jetzt hier auch nichts sagen. Sie war jedenfalls schon für ihn da bevor er hier eingezogen ist. Mein Kumpel ist aber bestimmt nicht ganz unschuldig, daß sie sich da nicht mehr gekümmert hat um diese Situation wie sie ist zu vermeiden. Und ich vermute sie ist auch diejenige, die dem JC gemeldet hat, daß er hier wohnt.
Ich schreibe jetzt nochmal wie von @justine1992 gewünscht einen Verlauf mit allem was ich sicher weiß und werde die unsicheren Fakten in rot dazuschreiben und in grün Zusatzinfos von mir :
Vor meine Reha machte sich mein Kumpel schon sorgen wegen seiner Wohnung bzw WG-Zimmer und ich sagte ihm wenn alle stricke reissen könnte er erstmal ein paar Nächte bei mir bleiben. Meine Wohnung ist dann ja eh leer. Vielleicht wichtig zum verstehen?
09.07- 22.10.21 Reha ca 4 Monate
Mitte 07 Übergangsgeldantrag + Info an JC, daß ich diesen gestellt habe.
Bewilligung JC kam am 6.7. und ungefähr zur gleichen Zeit auch Bescheid über rückwirkende Zahlung ALG1. Unrechtmässige Aufhebung. Antrag JC wurde im März gestellt!
Im September habe ich ein paar mal die RV gefragt wie lange es mit meinem Übergangsgeldantrag noch dauert. Ich bekam immer die Antwort, daß auf eine Antwort vom JC gewartet wird wegen Vorrangigkeit und ich dann direkt den Bescheid und das übrig bleibende Geld bekommen werde.
01.10. mein kumpel ist wohnungslos und nistet sich bei mir ein.
Ich wusste da kommt später bestimmt noch ne Forderung dazu später.
22.10. heimfahrt kurz vorher noch mit dem Sozialdienst berufliche Reha beantragt also LTA
26.10. Termin mit RV gemacht für ende November
04.11. Übergangsgeld bekommen es wurde offenbar nichts abgezogen für das JC.
ab jetzt wird es noch komplizierter
bis Mitte November ständig meinen Kumpel gefragt wie es bei ihm denn jetzt weitergeht. Wohnungssuche hab ich mitbekomman aber was ist mit Geld.
Mitte November dann sagt er wir müssen einen Untermietvertrag machen damit er Leistungen erhält. Hab ich dann auch gemacht weil Wohnungssuche frustan verlief.
Mein Termin RV LTA wurde auf den 06.12. verschoben weil mein Zug ausfiel.
Ein paar Tage später (nach 6.12.) Aussage von meinem Kumpel
Untervermietung geht nicht weil die Wohnung zu klein ist.
Ich habe dann geduldig wie sein kann auf etwas schriftliches gewartet.
Ich wusste ja selbst auch garnichts und genauere Infos von meinem Kumpel zu erfahren war fast unmöglich. Ist mir jetzt auch klar warum
ca 25.03. Bescheid vom JC für uns 3 als BG. Mein Übergangsgeld wurde auf uns alle 3 verteilt, mein Mehrbedarf Alleinerziehende zurückgefordert
Aufforderung
-Kontoauszüge komplett ab 10/21
-Ubergangsgeldbescheid und Krankentagegeldbescheide einzureichen
-Anhörungsbogen wegen Sozialbetrug und irgendwas mit Aufrechnung
31.03. Widerspruch gegen BG und sowieso alles falsch berechnet deshalb bitte nochmal komplett neu machen mit den Tatsachen, weil da kein Paar keine BG und deshalb auch keine Anrechnung meines Einkommens bei ihm usw...
Anhörung konnte ich glaubhaft machen, daß ich nicht betrügen wollte und auch nicht grob Fahrlässig gehandelt habe.
14.04. Aufforderung VE auszufüllen. Hab ich erstmal ignoriert, weil nichts zutreffendes anzukreuzen war (bin manchmal nicht die hellste)
13.05. erneute Aufforderung VE Habe leer unterschrieben mit dem Hinweis nicht zutreffend
Irgendwann danach stand dieser Aussendienstmitarbeiter hier vor der Tür Juni?
Er sagte sowas wie hallo ich bin vom Jobcenter
Ich (lächelnd und freundlich) habe gesagt: Das ist schön aber ich lasse sie trotzdem nicht rein. Mein Kumpel meint deswegen gibt´s bestimmt noch Ärger.
Ich habe dem netten Mann, der übrigens antwortete: "Das müssen sie auch nicht" brav seine Fragen beantwortet und dann ging er wieder.
Ich hatte mich vorher hier ins Thema VuE und Hausbesuch und so eingelesen.
Sonst hätte ich ihn vermutlich unwissend reingelassen.
Bis jetzt kein Widerspruch bescheid.
Leistungen wurden wie im März bewilligt bezahlt
26.06. WBA gestellt und meinem Kumpel gesagt, daß er für sich selbst einen stellen muss. Jetzt weiß ich er hat das an seine Betreuerin übergeben. Ich hoffe die hat das gemacht.
Inzwischen fordert die RV die zuviel geleistete Zahlung die das JC erst jetzt geltend gemacht hat von mir. und da verstehe ich nun wirklich garnichts mehr. Also ich weiß nicht was richtig ist. Weil Zufluss war 04.11. und es wurde komplett auf die Leistung vom JC angerechnet jetzt möchte die RV von mir  auch nochmal 2000€ haben. Für das Geld was das JC 07-10/21 gezahlt hat. selbst wenn ich wollte, weiß ich wirklich nicht wovon ich das zahlen soll
Wie oben erwähnt war ich mir bei der Auszahlung schon bewusst, daß irgendwann ne Forderung kommt. Aber im Prinzip hat das JC das Geld doch schon bekommen, weil es als Einkommen angerechnet wurde. Oder denke ich da falsch?

Ich hoffe ihr habt ne Idee

Das kam jetzt gerade:

die Leistungen sind, wie Sie festgestellt haben, bewilligt. Es hatte diesmal länger gedauert, weil noch Klärungsbedarf bzgl. der Entscheidung der Widerspruchsabteilung bestand. Den Geldeingang sollten Sie bald verzeichnen können - wenn nicht bereits geschehen. Die hälftige Miete habe ich von Herrn sowieso auch angewiesen. Wenn Sie wollen, kann ich ab September die Direktzahlung wieder anpassen, jedoch bitte mit schriftlicher und unterschriebener Erklärung, da der übersteigende Teil ja aus Ihrer Regelleistung gezahlt werden müsste.
Lesen Sie bitte den Bescheid, hier finden Sie die Begründung, warum die Leistungen lediglich bis 09/22 bewilligt wurden. Danach leben Sie mit Herrn sowieso länger als ein Jahr zusammen und ich muss ihn wieder in Ihre Bedarfsgemeinschaft aufnehmen.
Die Sonderzahlung wurde ausgezahlt.

Das meinte ich mit meinem Temperament. Ich habe direkt geantwortet. Ich hoffe das war kein Fehler.

Im Bescheid steht: Zitat "Die Leistungen werden in der Regel für ein Jahr bewilligt und monatlich im Voraus gezahlt."
Und wer hat ihnen denn diesen Unsinn erzählt, daß sie Herrn sowieso ab Oktober in meine Bedarfsgemeinschaft aufnehmen MÜSSEN?
Laut Gesetz entsteht nach einem Jahr zusammenwohnen eine Beweislastumkehr. Unbd diese auch nur für Paare. PAARE müssen dann beweisen, daß sie getrennt wirtschaften und nicht füreinander einstehen wollen. Wir sind aber weder ein paar noch irgendwie gegenseitig Unterhaltsberechtigt oder sonst was. Bitte erklären sie mir wie sie also zu diesem Schluss kommen?  
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: justine1992 am 01. August 2022, 11:01:09
Gruselig. Es tut mir schrecklich leid, wie das jetzt alles chaotisch aussieht/wirkt/ist.
Was war zwischen dem 01.10. und dem 25.03.? Da hatte er keine KdU beantragt?
Wann hat er was beantragt?
Kennst Du die Frau? Ist es eine offizielle Betreuerin?
Im Ernst: Lass das besser erst mal mit der WG. Zumindest bis Deine Große sich entschieden hat, wie es weiter geht. BITTE plane Dein Leben nicht mit jemandem so Verplanten (nicht Deine Tochter, sondern Dein Freund!). Du kannst Dich nicht darauf verlassen. Mach nichts, was Du Dir nicht auch alleine leisten könntest... Ja, Freundschaft ist wichtiger als Geld. Aber setz lieber notwendiges Geld nicht für eine Freundschaft aufs Spiel.

Es führt kein Weg daran vorbei: Du musst das alles jetzt sortieren und auseinanderklamüsern. Irgendwie. Auch für die Vergangenheit. Hoffentlich kriegst Du alle Unterlagen von den beiden!
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: PetraL am 01. August 2022, 11:40:06
Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 21:22:49Den hätte ich mir lieber mal machen sollen bevor ich meinen Kumpel hier aufgenommen habe... :wand:
Ach was, was hättest du da groß überlegen sollen? Dein guter Kumpel war in Not und du hast geholfen - das würde ich genauso machen und bestimmt auch viele andere.

Zitat von: justine1992 am 31. Juli 2022, 21:30:11Wenn Ihr von Anfang an dem JC alles mitgeteilt hättet, wäre es jetzt weniger Chaos. Nicht das Aufnehmen war das "Komplizierte", sondern das nicht umgehende Melden dessen.
So wie ich es verstanden habe, haben das ja die TE und ihr Kumpel ja - wenn auch wohl etwas verspätet wg.Reha - gemacht. Und das JC hat zusätzlich Chaos gestiftet mit seinen Vermutungen und Anrechnungen etc.

Es ist halt wohl in der deutschen Gesellschaft kein "Normalfall", dass hilfsbedürftige Freunde in Not aufgenommen und auf der Schlafcouch im Wohnzimmer einquartiert werden, damit sie nicht auf der Straße schlafen müssen. Und zwar ohne dass gleich eine "eheähnliche Gemeinschaft" vorliegt.
Und das JC kommt offenbar mit solchen Nicht-Normalfällen einfach nicht klar, sowas ist bei denen einfach nicht vorgesehen.
Deshalb diese "Zwangsverheiratung" - was ja aber oft vorkommt, wie ich das inzwischen schon mitbekommen habe, selbst wenn der Untermieter ein eigenes Zimmer hat etc.

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 21:22:49Hoffentlich kommt Morgen wenigstens Geld und vielleicht auch ne Antwort auf meine Anfrage beim JC.
JC haben zwar bis zu 3 Monaten Zeit, einen Widerspruch zu bearbeiten, aber auch die 3 Monate sind ja schon längst bei euch um?  :nea:
Ich denke, es wäre sinnvoll, da einen Anwalt einzuschalten. Auch eine "Einstweilige Anordnung" solltest du ins Auge fassen - dazu gibt es einiges hier im Forum, die Suchfunktion ist wirklich brauchbar.

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 21:22:49Das fällt mir leider etwas schwer wenn ich nicht einmal weiß wie ich die Fahrt dorthin zahlen soll. Geschweige denn Lebensmittel einkaufen.
Jup. :empathy:
Sowas kommt leider viel zu häufig vor. Eigentlich dürfte es das in einem so hoch gelobten "Sozialstaat" gar nicht geben - gibt's aber trotzdem andauernd immer wieder ...  :nea:

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 22:31:05Aber ich bin nicht umsonst Arbeitsunfähig und den GdB 50 hab ich auch nicht auf der Straße gefunden. Das hat mich total überfordert. Erst recht nach den Erfahrungen die ich vorher mit dem JC und der BA gemacht habe.
Das ganze Gefasel von "Integration" und "Barrierefreiheit" sind absolut für den A...., wenn man tatsächlich SCHWERbehindert und -krank ist. Gesunden fehlen da einfach Verständnis und Geduld. Als schwer kranker und beeinträchtigter Mensch bist du am A.... - oder du musst dich gleich für "unzurechnungsfähig" erklären und dir einen Vormund (neudeutsch "Betreuer") vom Gericht bestellen lassen ...  :no:

Zitat von: QueenTingeling am 01. August 2022, 00:42:02Und die Nachzahlung ist dann auch nicht wirklich so fett wie alle, die keine Ahnung haben, immer denken
Und wird dann auch noch angerechnet, ja. Noch so ein absolutes Unding...  :sad:

Zitat von: QueenTingeling am 01. August 2022, 10:47:57Ich bin auch nicht sauer wegen der Betruung, sondern weil ich nichts davon wusste. Wäre vielleicht sinnvoll gewesen, wenn ich ihr hätte sagen können was ich genau gemacht habe und so. Finde das über zig Ecken immer Mist. Stille-Post und so. Kennt man doch.
Da weiß ich nun nicht, was für eine "Betreuerin" das ist. Finde ich auch blöd, dass dein Kumpel dir das nicht gesagt hat - wäre schon wichtig gewesen zu wissen...
Aber jetzt kannst du dich ja mal mit der Dame zusammensetzen und das ganze Zeugs besprechen.
Und einen Anwalt dazu nehmen, wenigstens mal beraten lassen (Beratungshilfeschein). Am besten einen Fachanwalt für Sozialrecht - falls es so jemanden bei dir gibt (bei mir gibt's leider keinen). Ob ein Anwalt dann wirklich sehr hilfreich ist, ist dann zwar auch noch die Frage (meiner ist es bislang noch nicht so sehr), aber alleine kommst du hier - meiner Meinung nach - einfach nicht weiter.
Insbesondere, da die RV einen fetten Betrag von dir zurück fordert, den das JC ja als dein Einkommen von deinen Leistungen abgezogen hat. Klar ist da nur eins: Woher nehmen?...  :sad:

Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: QueenTingeling am 01. August 2022, 11:48:49
Zitat von: justine1992 am 01. August 2022, 11:01:09Gruselig. Es tut mir schrecklich leid, wie das jetzt alles chaotisch aussieht/wirkt/ist.
Was war zwischen dem 01.10. und dem 25.03.? Da hatte er keine KdU beantragt?
Wann hat er was beantragt?
Kennst Du die Frau? Ist es eine offizielle Betreuerin?
Im Ernst: Lass das besser erst mal mit der WG. Zumindest bis Deine Große sich entschieden hat, wie es weiter geht. BITTE plane Dein Leben nicht mit jemandem so Verplanten (nicht Deine Tochter, sondern Dein Freund!). Du kannst Dich nicht darauf verlassen. Mach nichts, was Du Dir nicht auch alleine leisten könntest... Ja, Freundschaft ist wichtiger als Geld. Aber setz lieber notwendiges Geld nicht für eine Freundschaft aufs Spiel.

Es führt kein Weg daran vorbei: Du musst das alles jetzt sortieren und auseinanderklamüsern. Irgendwie. Auch für die Vergangenheit. Hoffentlich kriegst Du alle Unterlagen von den beiden!
Oh das hab ich in dem langen Text vergessen. Das mit der WG mit ihm habe ich heute morgen für mich abgehakt. Das geht so wirklich nicht. Mich im trüben fischen lassen und um nichts richtig kümmern. Ich habe wirklich mit mir selbst genug zu tun und alles für mich durchzuboxen.

Ich hatte noch was an dem langen Text ergänzt. Lies das bitte mal. Wäre nett wenn du mir deine Meinung dazu sagst.
Soweit ich weiß ging sein Antrag ab 1.10. durch die offizielle Betreuerin gestellt. So richtig vom Gericht bestellte. Ich kenne die Frau nicht.
Wir haben ja diesen Untermietvertrag gemacht...
Mehr weiß ich leider nicht.
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: justine1992 am 01. August 2022, 11:51:11
Zitat von: PetraL am 01. August 2022, 11:40:06Dein guter Kumpel war in Not und du hast geholfen - das würde ich genauso machen und bestimmt auch viele andere.
Ganz ehrlich: Ich nicht, wenn ich damit meinen Lebensunterhalt aufs Spiel setzen könnte. Ich setze meine Unterkunft nicht aufs Spiel, weil mein Bruder (um es mit dem engen Freund mal deutlich zu machen) seine verloren hat. Wem wäre damit geholfen, wenn wir beide obdachlos wären?

Zitat von: PetraL am 01. August 2022, 11:40:06So wie ich es verstanden habe, haben das ja die TE und ihr Kumpel ja - wenn auch wohl etwas verspätet wg.Reha - gemacht.
Aber steht in dem Ablauf nirgends.

Zitat von: PetraL am 01. August 2022, 11:40:06Es ist halt wohl in der deutschen Gesellschaft kein "Normalfall"[...]
Ich kenne niemanden, der je seine Wohnung verloren hat. Nein, ich bin nicht repräsentativ. Aber "normal" ist das sicher nicht.

Zitat von: QueenTingeling am 01. August 2022, 10:47:57Das meinte ich mit meinem Temperament. Ich habe direkt geantwortet. Ich hoffe das war kein Fehler.
Lol. Gewöhn Dir mal an, einmal um den Block zu gehen (oder Dein Bett anzuschreien oder was auch immer), bevor Du was abschickst. Taktisch unklug ggü. jemandem, von dessen Wohlwollen Du auch (!) abhängig bist. Unabhängig von Recht oder so.
Es kann zB wirklich sein, dass das JC eine (interne und nach außen unverbindliche) Anweisung hat, nach der SB das MUSS. Es nutzt nichts. Du musst dem Bescheid widersprechen. Und Dein Freund sollte sich melden, dass er kein Geld und keinen Bescheid bekommen hat. Denn Du musst/solltest ihm weder Deine Post zeigen noch ihm Geld schenken, das offensichtlich aus Versehen auf Deinem Konto gelandet ist (wenn Eure Widersprüche akzeptiert werden, könnte es nämlich sein, dass die von Dir das fälschlich erhaltene ALG2+KdU zurückfordern).

Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: QueenTingeling am 01. August 2022, 12:00:49
Zitat von: PetraL am 01. August 2022, 11:40:06
Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 21:22:49Den hätte ich mir lieber mal machen sollen bevor ich meinen Kumpel hier aufgenommen habe... :wand:
Ach was, was hättest du da groß überlegen sollen? Dein guter Kumpel war in Not und du hast geholfen - das würde ich genauso machen und bestimmt auch viele andere.

Zitat von: justine1992 am 31. Juli 2022, 21:30:11Wenn Ihr von Anfang an dem JC alles mitgeteilt hättet, wäre es jetzt weniger Chaos. Nicht das Aufnehmen war das "Komplizierte", sondern das nicht umgehende Melden dessen.
So wie ich es verstanden habe, haben das ja die TE und ihr Kumpel ja - wenn auch wohl etwas verspätet wg.Reha - gemacht. Und das JC hat zusätzlich Chaos gestiftet mit seinen Vermutungen und Anrechnungen etc.

Es ist halt wohl in der deutschen Gesellschaft kein "Normalfall", dass hilfsbedürftige Freunde in Not aufgenommen und auf der Schlafcouch im Wohnzimmer einquartiert werden, damit sie nicht auf der Straße schlafen müssen. Und zwar ohne dass gleich eine "eheähnliche Gemeinschaft" vorliegt.
Und das JC kommt offenbar mit solchen Nicht-Normalfällen einfach nicht klar, sowas ist bei denen einfach nicht vorgesehen.
Deshalb diese "Zwangsverheiratung" - was ja aber oft vorkommt, wie ich das inzwischen schon mitbekommen habe, selbst wenn der Untermieter ein eigenes Zimmer hat etc.

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 21:22:49Hoffentlich kommt Morgen wenigstens Geld und vielleicht auch ne Antwort auf meine Anfrage beim JC.
JC haben zwar bis zu 3 Monaten Zeit, einen Widerspruch zu bearbeiten, aber auch die 3 Monate sind ja schon längst bei euch um?  :nea:
Ich denke, es wäre sinnvoll, da einen Anwalt einzuschalten. Auch eine "Einstweilige Anordnung" solltest du ins Auge fassen - dazu gibt es einiges hier im Forum, die Suchfunktion ist wirklich brauchbar.

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 21:22:49Das fällt mir leider etwas schwer wenn ich nicht einmal weiß wie ich die Fahrt dorthin zahlen soll. Geschweige denn Lebensmittel einkaufen.
Jup. :empathy:
Sowas kommt leider viel zu häufig vor. Eigentlich dürfte es das in einem so hoch gelobten "Sozialstaat" gar nicht geben - gibt's aber trotzdem andauernd immer wieder ...  :nea:

Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 22:31:05Aber ich bin nicht umsonst Arbeitsunfähig und den GdB 50 hab ich auch nicht auf der Straße gefunden. Das hat mich total überfordert. Erst recht nach den Erfahrungen die ich vorher mit dem JC und der BA gemacht habe.
Das ganze Gefasel von "Integration" und "Barrierefreiheit" sind absolut für den A...., wenn man tatsächlich SCHWERbehindert und -krank ist. Gesunden fehlen da einfach Verständnis und Geduld. Als schwer kranker und beeinträchtigter Mensch bist du am A.... - oder du musst dich gleich für "unzurechnungsfähig" erklären und dir einen Vormund (neudeutsch "Betreuer") vom Gericht bestellen lassen ...  :no:

Zitat von: QueenTingeling am 01. August 2022, 00:42:02Und die Nachzahlung ist dann auch nicht wirklich so fett wie alle, die keine Ahnung haben, immer denken
Und wird dann auch noch angerechnet, ja. Noch so ein absolutes Unding...  :sad:

Zitat von: QueenTingeling am 01. August 2022, 10:47:57Ich bin auch nicht sauer wegen der Betruung, sondern weil ich nichts davon wusste. Wäre vielleicht sinnvoll gewesen, wenn ich ihr hätte sagen können was ich genau gemacht habe und so. Finde das über zig Ecken immer Mist. Stille-Post und so. Kennt man doch.
Da weiß ich nun nicht, was für eine "Betreuerin" das ist. Finde ich auch blöd, dass dein Kumpel dir das nicht gesagt hat - wäre schon wichtig gewesen zu wissen...
Aber jetzt kannst du dich ja mal mit der Dame zusammensetzen und das ganze Zeugs besprechen.
Und einen Anwalt dazu nehmen, wenigstens mal beraten lassen (Beratungshilfeschein). Am besten einen Fachanwalt für Sozialrecht - falls es so jemanden bei dir gibt (bei mir gibt's leider keinen). Ob ein Anwalt dann wirklich sehr hilfreich ist, ist dann zwar auch noch die Frage (meiner ist es bislang noch nicht so sehr), aber alleine kommst du hier - meiner Meinung nach - einfach nicht weiter.
Insbesondere, da die RV einen fetten Betrag von dir zurück fordert, den das JC ja als dein Einkommen von deinen Leistungen abgezogen hat. Klar ist da nur eins: Woher nehmen?...  :sad:


Es handelt sich um eine gerichtlich bestellte Betreuung für den Bereich Finanzen.
Ich werde das nochmal versuchen mit der RV zu klären. Aber jetzt gerade ist zu viel Unruhe in meinem Kopf. In dem Schreiben steht ich hätte einen Anhörungsbogen dazu bekommen. Den habe ich aber nicht erhalten.
Ich will da anrufen und fragen ob ich eine Fristverlängerung beantragen kann, da Anhörungsbogen nie erhalten oder direkt Widerspruch einlegen muss/soll.
Ich habe bei dieser Idee ein gutes Gefühl und hoffe wenn ich alle Fakten aufliste und belege vielleicht irgendwie drum herum zu kommen oder eben eine spätere Zahlung vereinbaren kann. Die können ja keiner nackten Frau in die Tasche greifen. Und schuldhaft habe ich auch nicht gehandelt.

"Zitat von: justine1992 am 1.8.2022, 11:51:11wenn Eure Widersprüche akzeptiert werden, könnte es nämlich sein, dass die von Dir das fälschlich erhaltene ALG2+KdU zurückfordern).
Damit rechne ich fest.
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: justine1992 am 01. August 2022, 12:06:09
Mach aber langsam, bei allem, was Du tust. Es kommt auf einen Tag nicht an. Vielleicht lässt Du es einfach ein paar Stunden liegen, liest es dann nochmal. Und überlegst, was es sonst noch geben könnte?
Hast Du schon nach einem Anwalt geschaut?

Ich rate Dir, nichts zu überstürzen. Auch keine Telefonate. Natürlich bist Du jetzt verwirrt. Aber wie willst Du Dich dann verständlich machen, ohne dass Du wie "eine Verwirrte" wirkst? Warte ab! Es kommt nicht auf Stunden an.

(PM gesehen?)
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: QueenTingeling am 01. August 2022, 14:57:08
Noch ne Frage: Meine Tochter hat mit ihren 18 Jahren doch Anspruch auf diese Kindersonderzahlung. 20€/monat. Hätten die jet nicht mit in dem Bewilligungsbescheid stehen müssen? 
Von der Sonderzahlung fehlt sowieso jede Spur
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. August 2022, 16:54:20
QueenTingeling


Zitat von: QueenTingeling am 30. Juli 2022, 19:59:19hatte ich mir einen Anwalt zur Hilfe genommen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Juli 2022, 13:09:02Daher ist das mein dringenster Rat an Dich/Euch denn ich gehe davon aus das er genauso klagen wird ansonsten dürfte deine Widersprüche/Mahnungen und Klage fruchtlos bleiben, außer er zieht umgehend aus.


Zitat von: QueenTingeling am 31. Juli 2022, 18:27:00Aber wie gesagt das entspringt meiner Fantasie und alle sagen ich wäre verrückt oder paranoid.
Da mach dir mal keine Gedanken selbst wenn dann kannst du das nicht feststellen und ändern würde es auch nichts.
Mir hat mal ein AG gesagt dass das Arbeitsamt ihm sagte das wenn er mir mein Bier lässt ein guter Arbeiter bin. Dabei war das die Brotzeit und die Mittagszeit denn wenn ein AG meinte das man durcharbeiten soll war ich dagegen. Kam trotzdem so oft vor und durchaus auch tägliche Std von min. 12 bis 16Std je nach Strecke
und als Umzügler waren es auch gerne mal drei Tage oder mehr durchgehend. Da hatte man als Fahrer dann die 4,5 Std Ruhezeit im fahrenden/schaukelnden LKW mit vier Rauchern die ne Kiste Bier vernichtet haben und ich sollte oben in der Koje schlafen um ausgeruht zu sein.

MfG FN
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: PetraL am 02. August 2022, 17:26:50
Zitat von: QueenTingeling am 01. August 2022, 14:57:08Noch ne Frage: Meine Tochter hat mit ihren 18 Jahren doch Anspruch auf diese Kindersonderzahlung. 20€/monat. Hätten die jet nicht mit in dem Bewilligungsbescheid stehen müssen?
Von der Sonderzahlung fehlt sowieso jede Spur
Ich habe auch noch nichts (Jobcenter Rhein-Kreis Neuss), habe aber heute endlich mal mit jemandem sprechen können: Es gab da Probleme, viele Berechtigte haben ihr Geld noch nicht erhalten, das wird jetzt alles manuell gemacht und sollte bis 08.08.22 über die Bühne sein. Wenn am 09.08.22 noch nichts angekommen wäre, soll ich nochmal anrufen.
Hast du dich schon erkundigt bei deinem JC? Vielleicht gab's ja da auch so eine "Panne"?
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: QueenTingeling am 03. August 2022, 20:37:25
Ich habe Neuigkeiten. Und schon wieder eine neue Baustelle.
Ich hatte heute 7 Briefe...
Meine Sonderzahlung 200€ wurde gezahlt. Für meine Tochter kamen 20€ und auch die Bescheide dazu.
Meinem Widerspruch wurde entsprochen. Der entsprechende Berechnungsbogen fehlt noch. Meinem Kumpel wurde eine Menge Geld überwiesen. Mir graut es schon vor der Rückforderung.
Allerdings habe ich auch eine Anhörung und Rückforderung, weil meine Tochter angeblich Einkommen erziehlt hat.
Die Unterhaltsvorschusskasse soll mir 1200€ nachgezahlt haben.
Für die zeit 09/21-03/22 und 05/22.
Da ich darüber keinen Bescheid erhalten habe und auch nicht das Geld verstehe ich das gerade garnicht. Es soll am 21.07. überwiesen worden sein. Müsste es dann nicht längst bei mir sein? Oder zumindest ein entsprechender Bescheid. Unterhatsvorschuss wurde letztes Jahr eingestellt. Ich hatte bei dem ganzen Stress vergessen die Schulbescheinigung einzureichen. Der Antrag wurde aufgrund der Hartz4 Leistungen abgelehnt.
Seit wann bewilligen Behörden denn Leistungen die nicht beantragt wurden?
Ich blicke da echt nicht mehr durch.
Aber auf jeden Fall erklärt das warum ich für meine Tochter nur 20€ erhalten habe.
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: PetraL am 04. August 2022, 12:59:28
Zitat von: QueenTingeling am 03. August 2022, 20:37:25Aber auf jeden Fall erklärt das warum ich für meine Tochter nur 20€ erhalten habe.
Äh... nein? Deine Tochter bekommt nur 20 Euro pro Monat mehr, sonst nichts. Zumindest nicht vom JC. Wenn du Kindergeld bekommst, müsste (hat?) sie noch die 100 Euro von der Kindergeldkasse bekommen.

Zitat von: QueenTingeling am 03. August 2022, 20:37:25Allerdings habe ich auch eine Anhörung und Rückforderung, weil meine Tochter angeblich Einkommen erziehlt hat.
Die Unterhaltsvorschusskasse soll mir 1200€ nachgezahlt haben.
Für die zeit 09/21-03/22 und 05/22.
Da ich darüber keinen Bescheid erhalten habe und auch nicht das Geld verstehe ich das gerade garnicht. Es soll am 21.07. überwiesen worden sein. Müsste es dann nicht längst bei mir sein? Oder zumindest ein entsprechender Bescheid. Unterhatsvorschuss wurde letztes Jahr eingestellt.
Hmmm ...  :scratch:
Dann schau dir 1. diesen Einstellungsbescheid nochmal genau an. Und reiche ihn 2. (nochmal?) beim JC ein.
Lege 3. Widerspruch beim JC gegen die Anrechnung von angeblichem Einkommen ein und nimm entsprechend Stellung zu diesem Anhörungsschreiben. Fordere 4. die UHV-Kasse mit den Informationen und dem Bescheid vom JC auf, dir a) den Bescheid zukommen zu lassen und b) zu erklären, weshalb diese angebliche Nachzahlung nicht bei dir eingegangen ist.

Bist du zufällig auch beim JC Rhein-Kreis Neuss?
Irgendwie auch alles ziemlich chaotisch da bei dir ...  :weisnich:

P.S.:
Zitat von: QueenTingeling am 03. August 2022, 20:37:25Meinem Widerspruch wurde entsprochen. Der entsprechende Berechnungsbogen fehlt noch.
D.h. jetzt nochmal genau was? Ihr seid doch keine 3-Personen-BG sondern eine 2- und eine 1-Personen BG mit entsprechend separaten Berechnungen und Leistungen?

Zitat von: QueenTingeling am 03. August 2022, 20:37:25Meinem Kumpel wurde eine Menge Geld überwiesen. Mir graut es schon vor der Rückforderung.
Naja, DAS ist ja nicht DEIN Problem sondern das von deinem Kumpel?
Oder meinst du damit, dass das Geld, das DEINER BG für deinen Kumpel gezahlt wurde? Wurde denn da was gezahlt? Ich hab da jetzt grad nicht den Durchblick, sorry ...
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: QueenTingeling am 04. August 2022, 15:34:33
Ich meinte damit die monatliche Sonderzahlung. Ihr stehen ja wegen dem Einkommen für einen Monat keine Leistungen zu. Die 100€ zum Kindergeld haben wir ohne Probleme pünktlich bekommen.
Zitat von: PetraL am 04. August 2022, 12:59:28Dann schau dir 1. diesen Einstellungsbescheid nochmal genau an. Und reiche ihn 2. (nochmal?) beim JC ein.
Lege 3. Widerspruch beim JC gegen die Anrechnung von angeblichem Einkommen ein und nimm entsprechend Stellung zu diesem Anhörungsschreiben. Fordere 4. die UHV-Kasse mit den Informationen und dem Bescheid vom JC auf, dir a) den Bescheid zukommen zu lassen und b) zu erklären, weshalb diese angebliche Nachzahlung nicht bei dir eingegangen ist.
Ich habe meine SB heute gefragt. Sie erklärte mir, daß es sich dabei um das Geld handelt welches der Kindsvater an die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt hat. Ich soll Ihr mitteilen wenn das Geld eingeht. Falls es nicht kommt soll ich Ihr einfach entsprechende Kontoauszüge einreichen. Manchmal ist sie ganz umgänglich. Aber die Bescheide sind jedesmal eine Katastrophe.
Zitat von: PetraL am 04. August 2022, 12:59:28D.h. jetzt nochmal genau was? Ihr seid doch keine 3-Personen-BG sondern eine 2- und eine 1-Personen BG mit entsprechend separaten Berechnungen und Leistungen?

So verstehe ich das zumindest.
Zitat von: PetraL am 04. August 2022, 12:59:28aja, DAS ist ja nicht DEIN Problem sondern das von deinem Kumpel?
Oder meinst du damit, dass das Geld, das DEINER BG für deinen Kumpel gezahlt wurde? Wurde denn da was gezahlt? Ich hab da jetzt grad nicht den Durchblick, sorry ...
Ich meine das Geld welches für ihn in meiner BG gezahlt wurde. Ich blicke da aber ganz ehrlich selbst auch nicht durch.
Ich kann da jetzt einfach nur abwarten.

Ich bin in Hagen. Aber auch mein JC hat nicht gerade den besten Ruf.
Ich befürchte allerdings, daß die alle schlimm sind.

Liebe Grüße
Titel: Aw: Weiterbewilligung nur für 2 Monate
Beitrag von: PetraL am 04. August 2022, 17:17:55
Zitat von: QueenTingeling am 04. August 2022, 15:34:33Ich befürchte allerdings, daß die alle schlimm sind.
Ja, damit hast du wahrscheinlich Recht.
Obwohl es ja angeblich auch JC gibt, bei denen es nicht so "großflächig" chaotisch läuft. Und natürlich auch überall mal den ein oder anderen Ausnahme-SB, der gut und zügig arbeitet ...  :zwinker:

Ich drücke dir jedenfalls ganz fest die Daumen.  :ok: