Hallo,
meine Frau und ich haben einen Nebenjob bekommen. Sie verdient 195 Euro und ich ebenfalls 195 Euro. Wieviel bleibt uns beiden bzw. wieviel wird abgezogen?
Grüße und Dank für Antworten
Jeder ....
100,- € Grundfreibetrag
von den restl. je 95,- € verbleiben 20%, Rest wird bedarfsmindernd angerechnet.
Lohnt sich :teuflisch: für eine nicht sv. Pflichtige Tätigkeit! :nea:
Man nehme die vorsätzlich zu niedrig gerechneten Regelsätze in Höhe von 449€ bzw. in eurem Fall sogar nur 404€.
Einkommen ohne Job = 808€
Einkommen aus beiden Jobs= 238€
Also 1046€ insgesamt was einer Einkommenssteigerung von 30% entspricht.
Dem stehen bei Mindestlohn je Person 16h Arbeit pro Monat entgegen.
Mehr zu arbeiten lohnt sich nicht, z.B. 450€ pro Monat. 100€ würden sich rechnerisch sogar noch eher lohnen.
Bei eurem Modell kommt ihr auf einen Stundenlohn von je ca. 7,50€.
Würdet ihr mehr arbeiten wären es bei 37,5h bzw. 450€ nur noch 4,50€ Stundenlohn.
Und bei 9h bzw. 100€ pro Monat läge der Stundenlohn bei 12€.
Die Frage, ob sich der Minijob lohnt, stellt sich der TE in der Regel vor Abschluss des Arbeitsvertrages schon selbst, und befindet, es lohnt sich.
(Oder er wird reingezwungen, dann stellt sich die Frage ohnehin nicht).
Ansonsten gibt es viele Gründe, um so einen Job anzunehmen, und manchmal gibt es diesen nur in einem bestimmten "Stunden-Modell". Dann macht man es halt so. :weisnich:
Weshalb immer nur darauf hingewiesen wird, dass es sich finanziell wenig lohnt, erschließt sich mir nicht wirklich. :zwinker:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 30. Juli 2022, 09:35:29Weshalb immer nur darauf hingewiesen wird, dass es sich finanziell wenig lohnt, erschließt sich mir nicht wirklich.
Tja, das verstehe ich auch nicht. Anstatt dem Paar Mut zuzusprechen, wird hier alles zerredet.
@ lappa
Deine "Milchmädchenrechnung" kannste dir sparen, weil sie 1. unvollständig und 2. falsch ist!
@ Torsten37
Gönn´ dem Paar doch durch diese Minijobs den Zuverdienst i.H.v. 238,- €, statt hier mit " :teuflisch: " zu argumentieren.
@ nordmann64
Lasst euch nicht irritieren, ihr macht das richtig. Ich gönn´ euch das + von 238,- € jeden Monat.
Ich bin auch der Meinung, daß sich jeder Nebenjob lohnt.
zum einen wegen der extra Euros. Und zum anderen wegen des guten Gefühls, das man hat, weil man beschäftigt ist bzw. nützlich ist.
Und ausserdem kann man Arbeitsmaterialien beim Zusatzverdienst gegenrechnen, so daß man mehr Freibetrag hat unterm Strich.
Es lohnt sich sogar so sehr, daß Neid beim Gegenüber zum Vorschein kommt, wenn man darüber mit Nicht-Hartz4'lern spricht.
Zitat von: angi am 30. Juli 2022, 11:58:40Und ausserdem kann man Arbeitsmaterialien beim Zusatzverdienst gegenrechnen, so daß man mehr Freibetrag hat unterm Strich.
Aber nur, wenn die Kosten den Freibetrag von 100-, übersteigen. Darin sind ja alle Kosten diesbezüglich bereits enthalten: Versicherung, Fahrtkosten, Arbeitsmaterialien, Arbeitsschnitte usw.
Und wer mehr als 100-, dafür ausgibt, hat dann gar keinen müden Teuro zusätzlich in der Tasche ... :scratch:
Zitat von: angi am 30. Juli 2022, 11:58:40Es lohnt sich sogar so sehr, daß Neid beim Gegenüber zum Vorschein kommt, wenn man darüber mit Nicht-Hartz4'lern spricht.
Das habe ich zwar auch schon mal erlebt, aber das kommt nur von Leuten, die keine Ahnung vom Hartz-System haben.
Zitat von: angi am 30. Juli 2022, 11:58:40Es lohnt sich sogar so sehr, daß Neid beim Gegenüber zum Vorschein kommt, wenn man darüber mit Nicht-Hartz4'lern spricht.
Das Gegenüber hätte dann aber wenig Ahnung von den möglichen Folgen dessen. Denn mit einem solchen Nebenverdienst gerät man automatisch in die Zielgruppe der geringfügig Beschäftigten. Für entsprechende Maßnahmen der Jobcenter. Zur Umwandlung in bedarfsdeckendes Einkommen.Und solche Maßnahmen wurden leider zwischenzeitlich verstärkt eingekauft. Insbesondere von den gE Jobcentern.
Die Zuweisung bzw. Notwendigkeit dessen begründen JC dann meistens -je nach Konzeption -damit, dass diejenigen "nur" eine Beschäftigung ausüben, die unterhalb ihrer individuellen maximal möglichen Arbeitszeit läge.
Solche Maßnahmen werden zudem vereinzelt zur Kontrolle dessen eingesetzt -ob derjenige nicht schwarz darüber hinaus arbeitet. Was in den Konzeptionen meist dann auch als Auftrag an den Träger vermerkt ist.
Die Jobcenter den potentiellen Teilnehmer aber darüber nicht in Kenntnis setzen.
Wie auch immer -was kann perspektivisch daran dann beneidenswert sein?
238,- € jeden Monat mehr haben ist gerade in der aktuellen Situation wirklich nicht zu verachten :sehrgut: - ich kann diese "einen Finger rühren lohnt sich nicht für mich"-Einstellung absolut nicht nachvollziehen. :no:
238 Euro MEHR haben oder zuwenig sind immerhin eine Differenz von 476 Euro - was für eine Einstellung zum Geld habt ihr, die das "nicht lohnend" oder sogar verachtenswert "dumm" findet? Kein Wunder, dass so viele Menschen, die entweder auf "der anderen Seite" des Sozialleistungssystems stehen oder überhaupt keine Ahnung von diesem System haben, "Hartzer" und Sozialhilfebezieher für "arbeitsscheues Gesindel" halten, wenn sie solche Äußerungen mitbekommen ... :nea:
Der einzige Punkt, bei dem ich der FDP und den "arbeiten lohnt sich nicht"-Vertretern zustimmen kann ist, dass das Hinzu-Verdienen noch um einiges attraktiver werden muss - 100 Euro Freibetrag in der heutigen Zeit sind einfach nur ein ganz schlechter Witz ... :sad:
Zitat von: PetraL am 30. Juli 2022, 17:37:04einfach nur ein ganz schlechter Witz ... :sad:
Die Anrechnung des Minijobs gegen über einem Ehrenamt ist eher ein ganz schlechter Witz, nach meiner Meinung.
"Ehrenamt bei Hartz 4-Bezug – höherer Freibetrag
Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten ist der Freibetrag für Bezieher von ALG II mehr als doppelt so hoch – verglichen mit einer geringfügigen Beschäftigung. 250 EUR bleiben monatlich anrechnungsfrei, wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren und dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten."
Quelle:;
https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/beruf/minijob/
Jeder wie er mag. Ehrenamt und Minijob geht nicht. Ich persönlich bekleide seit 2014 ein sehr anspruchsvolles Ehrenamt. Und werde nunmehr das Angebot zur Verlängerung bis 2028 annehmen. Da werde ich dann in Rente sein. Das ist mir so persönlich lieber. Und Maßnahmen wegen "nur" Ehrenamt -die gibt es nicht. Ein Ehrenamt im Lebenslauf kommt bei den AG zudem gut an. Denn seitdem bekomme ich mehrheitlich fast immer Antworten auf meine sonstigen Bewerbungen, trotz meines Alters.
Hallo,
238 Euro extra sind doch nicht zu verachten, auch wenn der Rest abgezogen wird sind wir damit zufrieden. Die Kosten für unser Auto ( Steuern, Versicherung, Sprit), welches wir ja brauchen um zur Arbeit zu kommen, können auch irgendwie angerechnet werden?
Grüße und Dank für Eure Antworten
Zitat von: nordmann64 am 01. August 2022, 02:14:51können auch irgendwie angerechnet werden?
Nein, können nicht, da sie im Grundfreibetrag bereits berücksichtigt werden.
Grundsätzlich gilt ......
Bei Minijobs bis 400,- € wird nur der Grundfreibetrag von 100,- € gewährt. Ab einen Minijobverdienst über 400,- € kann statt des Grundfreibetrages auch höherer Betrag (sofern über 100,- €) angerechnet werden.
Zitat von: nordmann64 am 01. August 2022, 02:14:51Die Kosten für unser Auto ( Steuern, Versicherung, Sprit), welches wir ja brauchen um zur Arbeit zu kommen, können auch irgendwie angerechnet werden?
Grüße und Dank für Eure Antworten
Versicherung : ja. Die Kosten werden NICHT mit dem Freibetrag von 100 € verrechnet.
Spritkosten für den Arbeitsweg : ja. Du erhältst eine Kilometerpauschale von 20 Cent. (nur einfache Fahrt) Auch zusätzlich zum Freibetrag.
Muss man alles in die Anlage EKS eintragen, wenn der Bewilligungszeitraum zu Ende ist.
Der SB wird sich melden, wenn er die EKS haben will.
In Anlage EK (für Nichtselbständige) steht unter 4.1, die Fahrtkosten sind bei Jobs bis 400,-€ im Freibetrag enthalten.
Nur Versicherung nicht.
Zitat von: angi am 01. August 2022, 16:40:18Versicherung : ja. Die Kosten werden NICHT mit dem Freibetrag von 100 € verrechnet.
Spritkosten für den Arbeitsweg : ja. Du erhältst eine Kilometerpauschale von 20 Cent. (nur einfache Fahrt) Auch zusätzlich zum Freibetrag.
Diese Aussagen sind FALSCH! ...siehe meine Antwort # 12
👓 4.3
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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/08164/
Zitate arag.de :
"Beiträge für eine Kfz-Haftpflichtversicherung sind vom Einkommen eines Hartz-IV-Empfängers auch dann abzusetzen, wenn er nicht Versicherungsnehmer der Haftpflichtversicherung ist."
"Über die Versicherungspauschale von 30 Euro monatlich hinaus seien die Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene private Versicherungen wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesondert vom Einkommen absetzbar."
Hat beides nichts mit dem 100-Euro-Freibetrag zu tun.
Kfz Haftpflichtversicherung wird extra abgesetzt, Fahrtkosten sind bei 450 Euro Job in den 100 drin.
Dann hab ich 99€ Fahrtkosten und hab 1€ den ich behalten darf :lachen: :lachen:
Zitat von: derduisburger am 02. August 2022, 16:59:45Dann hab ich 99€ Fahrtkosten und hab 1€ den ich behalten darf :lachen: :lachen:
nicht jeder fährt nach Berlin zum Arbeiten. Kurzstrecke Einfach 2€ geht auch.
Zitat von: Yavanna am 02. August 2022, 16:28:37Kfz Haftpflichtversicherung wird extra abgesetzt, Fahrtkosten sind bei 450 Euro Job in den 100 drin.
nein die KFZ-Haftpflicht ist in den 100€ drin!
nur bei sonstigem Einkommen kann die Kfz-Haftpflicht extra abgesetzt werden.
Sollte allerdings mehr als 400€ verdient werden, können Extrakosten abgesetzt werden, sofern der Grundfreibetrag von 100€ überschritten ist.
Die Extrakosten sind: Kfz-Haftpflicht, allgemeine Versicherungspauschale von 30€, Riesterrentenbeitrag (teilweise), Fahrtkosten 0,20€ je Entfernungskilometer bzw. Nachweis über höhere Kosten,
Am besten ist es, man läßt den JC-Bescheid prüfen.
https://hartz4widerspruch.de/antraege/bescheid-pruefen/
Ist das seriös?
Zitat von: Sanson6 am 28. April 2023, 18:57:19Ist das seriös?
sieht so aus
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