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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: schnuki am 31. Juli 2022, 18:59:20

Titel: Zusammen ziehen
Beitrag von: schnuki am 31. Juli 2022, 18:59:20
Hallo,

wenn ich mit meiner Freundin/Partnerin zusammen ziehen möchte in eine gemeinsame Wohnung und ich Grundsicherung wegen Erwerbsminderung vom Sozialamt bekomme und meine Freundin ALG II vom Jobcenter, wie das dann abläuft, muss ich da was beachten?

Titel: Aw: Zusammen ziehen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. August 2022, 17:52:44
schnuki

Zitat von: schnuki am 31. Juli 2022, 18:59:20wenn ich mit meiner Freundin/Partnerin zusammen ziehen möchte in eine gemeinsame Wohnung und ich Grundsicherung wegen Erwerbsminderung vom Sozialamt bekomme und meine Freundin ALG II vom Jobcenter, wie das dann abläuft, muss ich da was beachten?
Dass aus Euch eine BG gemacht wird und dadurch auch weniger Geld vom Amt kommt.

Das du einen Umzugsgrund brauchst wenn das nicht gewünscht ist.

Das spätestens nach einem Jahr der Verdacht der VuE wieder aufkommt und Ihr beweisen müsst nicht füreinander Einzustehen und Verantwortung zu übernehmen.

Das Ihr nichts gemeinsames habt wie Versicherungen oder den "Partner" begünstigt. z.B.: bei einer LV

Das trotz MV eine KbV gemacht werden sollte um dem JC nach einem Jahr die Kostenteilung beweisen könnt.

Das in den JC Anträgen die richtigen Angaben gemacht werden also Vorsicht bei den Fragen nach Hauhaltsmitgliedern.
Bei denen vom SGB 12 gibt es vllt. auch so "Stolperstellen" aber das weiß ich nicht.

Das war nur spontan gibt bestimmt noch was anderes.....

MfG FN