Hallo,
ich beziehe Grundsicherung vom Sozialamt weil meine volle, unbefristete EM-Rente nicht reicht.
Meinen Bescheid erhalte ich immer für ein Jahr. Danach wird alles neu überprüft, berechnet und dann erhalte ich für ein weiteres Jahr einen neuen Bescheid.
Ende Juni ist mein Bescheid ausgelaufen. Mein Geld erhalte ich weiterhin.
Seit Juli habe ich keinen neuen Bescheid erhalten. Das Amt reagiert nicht auf meine Post (Bescheid angefordert) und auch nicht auf mein Fax. Mein Berlin Pass ist auch abgelaufen. Ich habe keinen Nachweis mehr darüber, das ich Sozialleistungen beziehe. Ich kann ohne Nachweis nicht zur Tafel, erhalte keinen vergünstigten Eintritt und falls ich diesen anderweitig zur Vorlage benötige habe ich nichts!
Zusätzlich hatte ich dem Amt meine Nebenkostenabrechnung gesendet. Ab 1.9. gibt es Änderungen zur Mietszahlung. Reagiert das Amt weiterhin nicht wird ein einmaliges Guthaben sowie die erhöhte Miete (aufgrund der gestiegenen Energiekosten) nicht berücksichtigt.
Was kann ich jetzt machen damit ich meinen Bescheid ab Juli erhalte?
Wie wär´s mit telefonieren oder mal persönlich vorsprechen?
Notfallsprechstunde
Schon längst geschehen! Ich wurde abgewimmelt!
Zitat von: nikki74 am 01. August 2022, 11:17:10Schon längst geschehen!
Wir wissen nur das, was Du schreibst.
Warum stehst Du nicht jeden Tag mindestens einmal bei denen an der Tür? (ICH würde das machen, wenn ich kein Geld hätte - irgendwas machen, alles besser, als zu Hause zu sitzen und zu warten...)
Wann hast Du den WBA gestellt?
Wann hast Du den Brief geschickt?
Wann hast Du das Fax geschickt?
Oben steht doch im Text, das ich mein Geld trotzdem erhalte! (Einfach mal lesen worum es wirklich geht!)
Ein WBA muss beim Sozialamt (anders als beim Jobcenter) nicht gestellt werden bei unbefristeter, voller EM-Rente. Dennoch haben diese Bescheide zwecks Neu-Überprüfung ein Ablaufdatum. Trotzdem hatte ich bereits schriftlich Anfang März an die rechtzeitige Zusendung des Bescheids ab Juli erinnert sowie ein Fax an die Behörde gesendet. Das gleiche nochmal Anfang Juni. Am 2.7. hatte ich meinen noch fehlenden Bescheid dann schriftlich via Einwurfeinschreiben + Fax angefordert. Seitdem rufe ich in der Behörde täglich an. Nur einmal ist jemand ans Telefon gegangen und wurde ohne Informationen abgewimmelt. Persönlich wird niemand rein gelassen außer man ist mittellos oder von Obdachlosigkeit bedroht. In diesem Fall darf der Bedürftige nur Dienstags von 9:00 bis 12:00h persönlich erscheinen. Begründet wird dieses Vorgehen mit Corona. Ich habe wohl den Fehler gemacht voraus zu setzen, das man erst telefonisch und persönlich versucht seine Angelegenheiten zu klären bevor man Post versendet und Faxe und sich an einem Forum wendet. Wäre nicht auf die Idee gekommen, das hier jemand den Tipp benötigt bei einer Behörde anzurufen oder vorzusprechen! Aber gut....Nun bin ich schlauer!
Wie um Himmels Willen kommst du darauf, dass kein Antrag gestellt werden müsse? Wir haben exakt die selbe Situation und müssen jedes Jahr einen WBA ausfüllen!
Auch ein Verwandter in Berlin der in der selben Situation ist muss diesen Antrag jedes Jahr neu ausfüllen und absenden. Sei heilfroh, dass die Leistungen weiter gezahlt werden, obwohl du keinen Antrag gestellt hast!
Du wirst bald von Obdachlosigkeit bedroht wenn die erhöhte Miete nicht bezahlt werden wird... Ansonsten schau wer der Amtsleiter ist und leg offiziell Beschwerde ein. Nenn alle Daten und Fakten und mach schonmal sicherheitshalber nen WBA fertig den du vorlegen kannst falls ihnen auffällt, dass du eben selbigen nicht gestellt hast.
Zitat von: nikki74 am 01. August 2022, 18:48:56In diesem Fall darf der Bedürftige nur Dienstags von 9:00 bis 12:00h persönlich erscheinen. Begründet wird dieses Vorgehen mit Corona.
Merkwürdiger Laden da bei dir ... :scratch:
Die SB vom Sozialamt hier sind nett, kompetent und schnell. Der Kontakt per Email läuft super. Da können sich alle vom JC 10 Scheiben von abschneiden ...
Aber das zeigt wieder einmal, dass es "die Behörde" bzw. "das Amt" nicht gibt: Alles ist einzig und alleine abhängig vom Goodwill der dort beschäftigten SB und deren Chef(in). :no:
Ich habe (noch) keine Ahnung, wie das beim Sozialamt mit Weiterbewilligung läuft. Ich habe zwar auch schon mal Leistungen dort bezogen, aber immer nur vorübergehend - ob auch schonmal länger als 1 Jahr kann ich jetzt im Moment so gar nicht mehr sagen. Aber ich kann mich nicht erinnern, jemals einen "Weiterbewilligungsantrag" gestellt zu haben ... :scratch: :weisnich:
Auf jeden Fall gibt es dort auch eine(n) Teamleiter(in), Abteilungs-/Amts-/Behörden-/Leiter(in) oder irgend sowas: Also den-/die-jenige(n) anschreiben. Vielleicht geht das bei dir ja auch per Email, so dass du die teuren Einschreiben sparen kannst?
LG und viel Erfolg :smile:
Zitat von: nikki74 am 01. August 2022, 18:48:56Oben steht doch im Text, das ich mein Geld trotzdem erhalte! (Einfach mal lesen worum es wirklich geht!)
Obwohl der Anschiss an mich ging:
TE will nur den Bescheid. Sie ist weder bedürftig noch von Obdachlosigkeit bedroht. Sie fragt, was sie tun kann, um endlich den Bescheid zu erhalten, den sie für andere Ermäßigungen braucht.
Zitat von: nikki74 am 01. August 2022, 07:30:34Seit Juli habe ich keinen neuen Bescheid erhalten. Das Amt reagiert nicht auf meine Post (Bescheid angefordert) und auch nicht auf mein Fax. Mein Berlin Pass ist auch abgelaufen. Ich habe keinen Nachweis mehr darüber, das ich Sozialleistungen beziehe. Ich kann ohne Nachweis nicht zur Tafel, erhalte keinen vergünstigten Eintritt und falls ich diesen anderweitig zur Vorlage benötige habe ich nichts!
Zum WBA einfach mal hier lesen! Vermutlich bekomme ich deshalb auch nie einen Antrag:
https://btdirekt.de/archiv/recht/keine-pflicht-zum-folgeantrag-auf-grundsicherung-im-alter/
Wie hier zu lesen ist, wird dies wohl unterschiedlich gehandhabt!
Bei mir reichte immer ein formloses Schreiben, das sich an meiner Situation nichts geändert hat und ich um Zusendung bis....bitte. Nur ist diesmal eben die Zusendung ausgeblieben!
Demnächst benötige ich meinen Bescheid auch für die Krankenkasse. Ich habe mich daher entschieden mich nächste Woche rechtlich beraten zu lassen. Vielen Dank für Eure Mühe und netten Kommentare!
Nur an: "justine 1992" Ihre Kommentare stopfen hier nur die Seite voll! Sie sind nutzlos! Wenn Sie nicht bescheid wissen und nichts sachliches, hilfreiches beizutragen haben dann lassen Sie es doch sein! So was brauch hier echt niemand!
Zitat von: nikki74 am 05. August 2022, 12:04:37Zum WBA einfach mal hier lesen! Vermutlich bekomme ich deshalb auch nie einen Antrag:
https://btdirekt.de/archiv/recht/keine-pflicht-zum-folgeantrag-auf-grundsicherung-im-alter/
Wie hier zu lesen ist, wird dies wohl unterschiedlich gehandhabt!
Danke für die Info :ok:
Dann weiß ich schonmal Bescheid für demnächst :smile:
Zitat von: nikki74 am 05. August 2022, 12:04:37Demnächst benötige ich meinen Bescheid auch für die Krankenkasse. Ich habe mich daher entschieden mich nächste Woche rechtlich beraten zu lassen.
Was hälst du denn von meiner Idee, erstmal die/den Dienststellen-Leiter(in) per Email zu kontaktieren mit Frist 1 Woche, dir den ab 01.07.22 geltenden Bescheid zuzusenden, bevor du einen Anwalt aufsuchst?
Hier bei uns am Ort sind sowohl Sozialamt als auch Jobcenter durch die vielen Kriegsflüchtlinge extrem im Stress, da dauert (fast) alles (noch) länger als vorher und es wird auch viel "verschusselt". Dazu seit ein paar Monaten wahnsinnig hohe Krankenstände überall durch enormen Anstieg von Corona-Fällen. Da kann schon mal das ein oder andere "durchrutschen" ...
Hallo PetraL,
ja, ich denke ich werde beides Parallel laufen lassen. Mag auch wissen wie die Lage rechtlich aussieht. Bin zum Glück Mitglied im VDK. Es gibt einfach Bereiche wo man immer wieder mal in die Situation kommt wo man einen Nachweis erbringen muss, das man überhaupt Sozialleistungen bezieht und dann hat man nix! Wer weiß ob und wann die allgemeine Situation für alle besser wird?! LG
Zitat von: nikki74 am 06. August 2022, 11:25:54Hallo PetraL,
ja, ich denke ich werde beides Parallel laufen lassen. Mag auch wissen wie die Lage rechtlich aussieht. Bin zum Glück Mitglied im VDK. Es gibt einfach Bereiche wo man immer wieder mal in die Situation kommt wo man einen Nachweis erbringen muss, das man überhaupt Sozialleistungen bezieht und dann hat man nix!
Das hört sich gut an :ok:
Vom VdK habe ich schon viel Gutes gehört. Bis jetzt war mir das alles noch zu teuer, aber ich denke darüber nach, da auch so bald es geht beizutreten.
Zitat von: nikki74 am 06. August 2022, 11:25:54Wer weiß ob und wann die allgemeine Situation für alle besser wird?! LG
Ja, das ist die Frage. Aber ich hoffe darauf und bete dafür - für alle betroffenen Menschen.
Zitat von: PetraL am 06. August 2022, 15:33:29Vom VdK habe ich schon viel Gutes gehört. Bis jetzt war mir das alles noch zu teuer, aber ich denke darüber nach, da auch so bald es geht beizutreten.
Nicht jeder VDK Anwalt ist im SGB 2 bewandert, mMn sogar die wenigsten.
Ich bin zwar auch Mitglied aber wg. damals und dem Versuch der Rentenantragstellung. Dabei habe ich auch nachgefragt ob man mit SGB 2 Angelegenheiten auch zu Ihm kommen kann.
Seine Antwort war das er da nicht so bewandert ist und der VDK mehr für Rentenangelegenheiten da ist.
Selbst wenn er nur vorgefertigte Schreiben mit seinem Briefkopf weiterleiten würde müsste er das alles kontrollieren und das würde auch den "Rahmen" sprengen. Da habe ich nämlich auch nachgefragt ob er so etwas machen würde;
nach dem Motto der Briefkopf alleine könnte schon hilfreich seinMfG FN
Mein Vater war 40 Jahre Mitglied im VdK. Als ich den Verein für ihn einmal gebraucht hätte, hat der elegante Herr Rechtsrat oder wie man den Typen bezeichnen mag, abgelehnt.
Ich habe das Ganze dann selbst in die Hand genommen und das Verfahren gewonnen.
Es geht auch ohne VdK. Ich halte nichts von dieser Institution.
Zitat von: Ratlos am 07. August 2022, 14:39:12Mein Vater war 40 Jahre Mitglied im VdK. Als ich den Verein für ihn einmal gebraucht hätte, hat der elegante Herr Rechtsrat oder wie man den Typen bezeichnen mag, abgelehnt.
Ich habe das Ganze dann selbst in die Hand genommen und das Verfahren gewonnen.
Es geht auch ohne VdK. Ich halte nichts von dieser Institution.
Was bedeutet die Abkürzung "VdK"?
Der Verbandsname "VdK" war ursprünglich eine Abkürzung: Gegründet wurde der Sozialverband VdK Deutschland im Jahr 1950 unter dem Namen
Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen
und Sozialrentner Deutschlands e. V.
https://www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/9958/was_heiszt_vdk?dscc=ok
Im ALG II braucht keiner so einen Verein außer man ist Ehrenamtlich dabei.
Ichhabe auf den Beitrag von @ Fettnäpfchen geantwortet. Geht eigentlich klar daraus hervor.
und ich habe auf deine Antwort geantwortet.
@nikki74,
fordere (nicht bitten) den Bewilligungsbescheid ab 07/2022 in Schriftform gem. § 33 Abs. 2 S. 2 SGB X beim Leistungsträger ein.
Ergänzend würde ich angeben, dass Du diesen schriftlichen Bescheid als Nachweis auch für andere Behörden und Institutionen dringend benötigst.
Zitat§ 33 SGB X Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
(2) [...] 2Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht.
--> https://dejure.org/gesetze/SGB_X/33.html