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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: kingsindian111 am 01. August 2022, 13:56:58

Titel: Energiebonus
Beitrag von: kingsindian111 am 01. August 2022, 13:56:58
Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage zum Energiebonus.

Von Januar bis Juni war ich krankgeschrieben und zum 30.06.2022 ist die Arbeitsstelle gekündigt. Ich pflege meinen Mann Vollzeit und schaffe es nicht nebenher zu arbeiten, da ich gesundheitlich selber angeschlagen bin.

Im Juli 2022 hatte ich noch eine Urlaubsabgeltung von meinem Arbeitgeber.

Ab August 2022 bekomme ich ergänzend ALG II zur Erwerbsminderungsrente meines Mannes und des Pflegegeldes.

Nun meine Frage, steht uns ein Energiebonus zu und wenn ja wer muss zahlen? Meine Krankenkasse, da ich dieses Jahr nur krankgeschrieben war, der Arbeitgeber wegen der Urlaubsabgeltung (wurden keine Steuern davon abgezogen) oder das Jobcenter?

Danke für die Hilfe!

LG
kingsindian
Titel: Aw: Energiebonus
Beitrag von: CCR am 01. August 2022, 22:21:29
Zitat von: kingsindian111 am 01. August 2022, 13:56:58Im Juli 2022 hatte ich noch eine Urlaubsabgeltung von meinem Arbeitgeber.

Ab August 2022 bekomme ich ergänzend ALG II zur Erwerbsminderungsrente meines Mannes und des Pflegegeldes.
wenn es vom JC im August nicht angewiesen wird, dann beim Einkommenssteuerausgleich nächstes Jahr angeben.
Titel: Aw: Energiebonus
Beitrag von: kingsindian111 am 02. August 2022, 11:07:57
Danke für die Antwort. Die vom Finanzamt würden sich freuen, da ich wegen meinem Krankengeld letztes Jahr noch Steuer offen.