Geht um Konto bei der Commerzbank. Muss das Konto direkt nach dem Nachlass geschlossen werden oder kann es weiter genutzt werden? Weiß da wer weiter?
Kommt darauf an ob deine Mutter als Ehefrau eine transmortale Vollmacht besitzt.
Eine solche wirkt über den Tod hinaus
Eigentlich wird es, sofern keine Vollmacht #1 vorliegt, sofort nach dem Todesfall geschlossen und irgendwie geht das dann alles in die Erbmasse ein, was drauf ist.
Papa war Inhaber. Steht auch auf den Auszügen immer nur sein Name drauf.
Jedoch weiß ich, dass auch Mama am Schalter Geld erhalten hat. Ohne Erbschein haben die sich jedoch geweigert auch nur den kleinsten Finger zu krümmen. Nun warten wir auf den Erbschein und kommen nicht an Papas und Mamas Rente ran. GruSi gibt es auch nicht und Rentenkasse sagt auch gibt kein Vorschuss oder sonstwas. Mussten uns was leihen.
Ja, leider, so wird es gemacht. :sad: Finde ich furchtbar.
Weil ich das schon wusste und ich auch selbst nichts an Geld hatte bei meiner Mutti, um alles zu bezahlen, habe ich erst später dran gedacht, die Sparkasse über ihren Tod in Kenntnis zu setzen. :weisnich: :schaem:
Die Kosten für den Erbschein kannst Du übrigens auch beim Sozialamt einreichen (nachreichen zu Deinem Antrag).
Deine Eltern lebten wohl in Gütergemeinschaft. Damit tritt die gesetzliche Erbfolge ein,
d.h. Allein-Erbin ist zunächst deine Mutter, sofern kein anderslautendes Testament vorliegt.
Rufe halt bei Gericht an (Nachlassgericht) schildere die Situation und bitte um schnellstmögliche Ausfertigung des Erbscheines.
Zitat von: tsumo am 02. August 2022, 00:10:40und kommen nicht an Papas und Mamas Rente ran.
Haben die Eltern ein gemeinsames Konto bei der Bank?
Da ja die Mama offenbar auch Zugriff auf das Konto hat.
Für genaueres, sind das hier zu wenige Informationen zum Konto.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 01. August 2022, 21:04:52sofort nach dem Todesfall geschlossen
Wird es nicht, es läuft so lange weiter bis z.B. ein Erbe das Konto bei der Bank schließt.
Vermute mal hier geht es um ein Girokonto.
@Kopfbahnhof
Nein. Die Erben(~gemeinschaft) öffnet es wieder.
Dafür braucht es aber Testament oder eben Erbschein, dann können die Erben gemeinsam, ggf. einer mit Vollmacht der anderen, das Konto wieder öffnen (lassen) für den Freizügigkeitsverkehr.
Voraussetzung für die einstweilige Schließung ist immer eine Info an die Bank über den Tod des Inhabers, von wem auch immer, denn offiziell wird die Bank nicht automatisch informiert.
Es geht darum, dass z. B. ein Hinterbliebener nicht allein das Konto leerräumt.
Natürlich kann eine Bank auch (im Rahmen) etwas anderes entscheiden, aber im Fall des TE hat sie das eben nicht getan und ist damit leider nicht im Unrecht.
Zitat von: Ratlos am 02. August 2022, 10:25:05Deine Eltern lebten wohl in Gütergemeinschaft. Damit tritt die gesetzliche Erbfolge ein,
d.h. Allein-Erbin ist zunächst deine Mutter, sofern kein anderslautendes Testament vorliegt.
Wo liest du das raus?
Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, ist die Mutter eben nicht die alleinige Erbin.
Die Erbfolge ist in den §§ 1924 - 1936 BGB geregelt.
Wir wissen nichts über die Familienverhältnisse des TE. Ob z.B. ein Testament vorhanden ist, er eigene Kinder hat usw.
Bei einer Ehe mit langem Bestand nimmt man den gegenseitigen Willen an, dass zunächst die Ehefrau und nach ihr die Kinder alles erben.
Zum Erbfall gibt es zig verschiedene Möglichkeiten die nach Stämmen aufgeteilt sind.
Hier ist jedenfalls ein Erbschein notwendig.
Bei uns z.B. hat die Oma 12.000 Mark per Vereinbarung mit der Bank für anfallende Kosten freigegeben über die ohne Erbschein verfügt werden konnte.
Nach Vorlage des Erbscheines und Übertrag des Guthabens auf den Erben musste das Konto geschlossen werden.
Eine Umschreibung war nicht möglich.
Hier kommt es aber darauf an ob das Konto aus und oder als Oderkonto geführt wird. Wissen wir auch nicht.
Zitat von: Ratlos am 03. August 2022, 10:15:33Bei einer Ehe mit langem Bestand nimmt man den gegenseitigen Willen an, dass zunächst die Ehefrau und nach ihr die Kinder alles erben.
Nein. Dazu bedürfte es eines Berliner Testamentes.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 02. August 2022, 00:34:38Ja, leider, so wird es gemacht. :sad: Finde ich furchtbar.
Weil ich das schon wusste und ich auch selbst nichts an Geld hatte bei meiner Mutti, um alles zu bezahlen, habe ich erst später dran gedacht, die Sparkasse über ihren Tod in Kenntnis zu setzen. :weisnich: :schaem:
Die Kosten für den Erbschein kannst Du übrigens auch beim Sozialamt einreichen (nachreichen zu Deinem Antrag).
Mama ist ja dank der 2renten raus aus Grusi seit ende juni. geht das dennoch?
Zitat von: Ratlos am 02. August 2022, 10:25:05Deine Eltern lebten wohl in Gütergemeinschaft. Damit tritt die gesetzliche Erbfolge ein,
d.h. Allein-Erbin ist zunächst deine Mutter, sofern kein anderslautendes Testament vorliegt.
Rufe halt bei Gericht an (Nachlassgericht) schildere die Situation und bitte um schnellstmögliche Ausfertigung des Erbscheines.
Was leider nicht was eine Gütergemeinschaft ist. Lebten zu 3. in einer 3zimmer wohnung 77m2 661kalt 185 stadtwerke.
mama ist 1/4 erbe und 3/4 kinder also ich und geschwister. habe schon darum gebten und haben auch schon post bekommen wegen erbschein. sagen nun morgen wir sind alle einverstanden damit wir nicht die 10 tage warten müssen und es noch schneller geht.
Zitat von: Kopfbahnhof am 02. August 2022, 16:39:07Zitat von: tsumo am 02. August 2022, 00:10:40und kommen nicht an Papas und Mamas Rente ran.
Haben die Eltern ein gemeinsames Konto bei der Bank?
Da ja die Mama offenbar auch Zugriff auf das Konto hat.
Für genaueres, sind das hier zu wenige Informationen zum Konto.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 01. August 2022, 21:04:52sofort nach dem Todesfall geschlossen
Wird es nicht, es läuft so lange weiter bis z.B. ein Erbe das Konto bei der Bank schließt.
Vermute mal hier geht es um ein Girokonto.
Dachte immer es wäre gemeinschaftkonto ist es wohl aber nicht. dennoch haben die bankleute meiner mutter immer geld gegeben am schalter und sie hat auch unterzeichnet. aufeinmal findet man sie nicht mehr im system.. sehr komisch.. ja ist ein girokonto.
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 03. August 2022, 07:30:29@Kopfbahnhof
Nein. Die Erben(~gemeinschaft) öffnet es wieder.
Dafür braucht es aber Testament oder eben Erbschein, dann können die Erben gemeinsam, ggf. einer mit Vollmacht der anderen, das Konto wieder öffnen (lassen) für den Freizügigkeitsverkehr.
Voraussetzung für die einstweilige Schließung ist immer eine Info an die Bank über den Tod des Inhabers, von wem auch immer, denn offiziell wird die Bank nicht automatisch informiert.
Es geht darum, dass z. B. ein Hinterbliebener nicht allein das Konto leerräumt.
Natürlich kann eine Bank auch (im Rahmen) etwas anderes entscheiden, aber im Fall des TE hat sie das eben nicht getan und ist damit leider nicht im Unrecht.
keiner von uns hat die bank informiert komischerweise.. fand ich auch sehr merkwürdig.
Zitat von: Ratlos am 03. August 2022, 10:15:33Die Erbfolge ist in den §§ 1924 - 1936 BGB geregelt.
Wir wissen nichts über die Familienverhältnisse des TE. Ob z.B. ein Testament vorhanden ist, er eigene Kinder hat usw.
Bei einer Ehe mit langem Bestand nimmt man den gegenseitigen Willen an, dass zunächst die Ehefrau und nach ihr die Kinder alles erben.
Zum Erbfall gibt es zig verschiedene Möglichkeiten die nach Stämmen aufgeteilt sind.
Hier ist jedenfalls ein Erbschein notwendig.
Bei uns z.B. hat die Oma 12.000 Mark per Vereinbarung mit der Bank für anfallende Kosten freigegeben über die ohne Erbschein verfügt werden konnte.
Nach Vorlage des Erbscheines und Übertrag des Guthabens auf den Erben musste das Konto geschlossen werden.
Eine Umschreibung war nicht möglich.
Hier kommt es aber darauf an ob das Konto aus und oder als Oderkonto geführt wird. Wissen wir auch nicht.
mama papa waren seit 1966 verheiratet. 4 kinder. kein testament.
Zitat von: TripleH am 03. August 2022, 14:03:21Zitat von: Ratlos am 03. August 2022, 10:15:33Bei einer Ehe mit langem Bestand
nimmt man den gegenseitigen Willen an, dass zunächst die Ehefrau und nach ihr die Kinder alles erben.
Nein. Dazu bedürfte es eines Berliner Testamentes.
Jetzt erst wissen wir dass kein Testament vorhanden ist und aus der Ehe wohl 4 Kinder hervorgegangen sind. Wenn diese ihren Teil am Erbe fordern tritt natürlich die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Was wir immer noch nicht wissen ob bereits Enkelkinder vorhanden sind, in dem hohen Sterbealter des Vaters möglicherweise sogar auch Urenkel.
Dann wird alles nach Stämmen der verschiedenen Verwandtschaftsgrade aufgeteilt.
Das Familien- und Erbrecht ist sehr kompliziert.
Zitat von: Ratlos am 04. August 2022, 10:14:07Das Familien- und Erbrecht ist sehr kompliziert.
Ist nur das deutsche Erbrecht relevant?
Zitat von: justine1992 am 04. August 2022, 10:40:57Ist nur das deutsche Erbrecht relevant?
Gilt für den TE ausländisches Recht? Davon ist hier nichts bekannt!
War das nicht was mit Überführung in die Türkei? In dem Thread zu den Bestattungskosten?
Ich weiß nicht, welche Staatsangehörigkeit der 1932 geborene Mann hatte.
Zitat von: TripleH am 04. August 2022, 11:02:17War das nicht was mit Überführung in die Türkei?
Stimmt! Es ging da um Überführungskosten per Flugzeug.
Aber nachdem die Familie hier ihren (bestimmt langjährigen?) Lebensmittelpunkt hatte, gilt wohl Deutsches Recht.
für unbewegliches gilt türkisches für bewegliches deutsches recht. urenkel sind keine vorhanden. enkel schon. aber die wurden nicht berücksichtigt beim nachlassgericht nur mama und wir 4. uns geht es eh nur darum dass mama wieder zugriff auf das konto und somit ihre rente hat. wir wollen nichts
Erbrecht?
Steuerrecht?
Überleg Dir gut, ob Du das Erbe ausschlagen möchtest. Das kann Konsequenzen haben für Dich als ALG2-LB.
Jetzt macht nicht die Welt verrückt hier :zwinker: , der Vater war GruSi-Empfänger, die Frau lebt noch, da wird kein JC wegen Erbe ausschlagen was sagen (können, nach allem, was wir hier wissen).
Nach dem Ableben der Mutter irgendwann mal wird neu gemischt. :yes:
Auch die Möglichkeit des Einklagens des Pflichtteils würde wahrscheinlich nicht viel mehr als ein zusätzliches Eis bringen. :smile:
Außerdem wohnt @tsumo mit seiner Mutter zusammen, und dann wäre das Tischtuch zerschnitten, der TE müsste ausziehen nach erfolgreicher Klage ... das will das JC sicher nicht.
Der TE hat momentan genug Baustellen, da lassen wir vielleicht an der Stelle die Kirche im Dorf. :zwinker:
Nur meine Meinung.
Zitat von: justine1992 am 05. August 2022, 08:19:04Erbrecht?
Steuerrecht?
Überleg Dir gut, ob Du das Erbe ausschlagen möchtest. Das kann Konsequenzen haben für Dich als ALG2-LB.
gibt kein erbe. auf dem konto sind 900€ wovon 600 noch zurück bezahlt werden müssen da überzahlt. die 300 rest sind die rente nachdem alles abgebucht wurde.
Zitat von: tsumo am 05. August 2022, 12:12:23gibt kein erbe. auf dem konto sind 900€ wovon 600 noch zurück bezahlt werden müssen da überzahlt. die 300 rest sind die rente nachdem alles abgebucht wurde.
Dann prüfe sehr genau den Wert des Besitzes in der Türkei.
Prüfe vor allem ob von den türkischen Ämtern Zahlungen gefordert sind oder noch werden.
Prüfe vor allem ob auf dem Besitz (was immer es ist) Schulden irgendwelcher Art lagern.
Dann kann es nämlich wirklich besser sein ein Erbe das türkischem Recht unterliegt auszuschlagen.
Zitat von: Ratlos am 05. August 2022, 12:31:18Zitat von: tsumo am 05. August 2022, 12:12:23gibt kein erbe. auf dem konto sind 900€ wovon 600 noch zurück bezahlt werden müssen da überzahlt. die 300 rest sind die rente nachdem alles abgebucht wurde.
Dann prüfe sehr genau den Wert des Besitzes in der Türkei.
Prüfe vor allem ob von den türkischen Ämtern Zahlungen gefordert sind oder noch werden.
Prüfe vor allem ob auf dem Besitz (was immer es ist) Schulden irgendwelcher Art lagern.
Dann kann es nämlich wirklich besser sein ein Erbe das türkischem Recht unterliegt auszuschlagen.
haben wir schon. papa hatte dort ein konto mit umgerechnet ca 1000€ sonst gibt es nichts. auch keine schulden.
war gerade bei der commerzbank. die meinten die können das nicht machen das konto auf mama umschreiben ;(