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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Quote am 02. August 2022, 18:23:05

Titel: Anhörung wegen Rückzahlung?
Beitrag von: Quote am 02. August 2022, 18:23:05
Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich ja hier jemand auf die Schnelle damit aus. Ich war vor Leistungsbezug noch an einer Uni eingeschrieben. Dort habe ich mich ordentlich exmatrikuliert, vor Antragsstellung. Nun hat die Uni mir den Restbetrag, nach Leistungsbeginn, noch zurück überwiesen. Es sind knapp über 50€. Ich habe diesen Betrag dem Jobcenter gemeldet. Dazu soll es nun eine sog. Anhörung geben. Ist es nicht so, dass man Beträge unter 100€ behalten darf? Wie kann ich mir diese Anhörung vorstellen? Das Jobcenter hat bereits im Vorfeld per Mail Kontoauszüge angefragt, diese habe ich auch übersendet. Ich verstehe nicht ganz, warum es nun eine "Anhörung" gibt.

Freue mich über Rückmeldungen!
Titel: Aw: Anhörung wegen Rückzahlung?
Beitrag von: justine1992 am 02. August 2022, 18:37:43
Hallo.

Zitat von: Quote am 02. August 2022, 18:23:05Ist es nicht so, dass man Beträge unter 100€ behalten darf?
Du darfst alles behalten. Einkommen geht vor ALG2, das macht nur den "Rest" aus. Nein, nicht alles unter 100 Euro ist generell anrechnungsfrei.

Zitat von: Quote am 02. August 2022, 18:23:05Wie kann ich mir diese Anhörung vorstellen?
Du kriegst einen Brief, in dem Dir angeboten wird, eine Stellungnahme abzugeben. Wenn Du das nicht tust, entscheiden sie "nach Aktenlage". Oder aber Du schreibst, dass es eine Rückzahlung von [was auch immer] war. Und bittest darum, das nicht anzurechnen, da Du es quasi nur ausgelegt hast.

Zitat von: Quote am 02. August 2022, 18:23:05Ich verstehe nicht ganz, warum es nun eine "Anhörung" gibt.
Weil jeder Geldeingang Einkommen ist. Und es muss entschieden/beurteilt werden, ob dieses Einkommen anrechenbar ist.



Titel: Aw: Anhörung wegen Rückzahlung?
Beitrag von: Quote am 06. August 2022, 18:31:32
Vielen Dank nochmal!

Weiß jemand, ob Arbeitslosengeld 1 (habe das für diesen Monat noch anteilig erhalten) wirklich als Einkommen zählt? Ich muss den Betrag nun scheinbar aufgrund dieser Gegebenheit zurückzahlen.

Mein ALG 1 entsprach bis auf 3 Euro Abweichung genau dem Regelbedarf + KDU, nahm sich also nichts.
Titel: Aw: Anhörung wegen Rückzahlung?
Beitrag von: Ginsu am 07. August 2022, 01:28:06
Zitat von: Quote am 02. August 2022, 18:23:05Ich verstehe nicht ganz, warum es nun eine "Anhörung" gibt.
Das hat etwas mit dem lästigen Grundgesetz (Art 103) zu tun.
Dir muss die Möglichkeit gegben werden, deine Sicht der Dinge darzustellen, wenn der Staat dir einen belastenden VA aufdrücken will.

Zitat von: Quote am 06. August 2022, 18:31:32Weiß jemand, ob Arbeitslosengeld 1 (habe das für diesen Monat noch anteilig erhalten) wirklich als Einkommen zählt?
ALG I wird beim ALG II als "sonstiges Einkommen" angerechnet, ja.