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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: tsumo am 03. August 2022, 16:00:45

Titel: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: tsumo am 03. August 2022, 16:00:45
Besteht irgendeine Chance dass die Nachzahlung von 160€ von der Jahresrechnung das sozialamt dennoch übernimmt? Ich bekomme weiterhin alg2 und mama ist wegen papas rente seit 1.7. aus der GruSi raus.

abrechnungszeitraum war 1.1.21. - 31.12.21
in der zeit haben wir leistung bezogen GruSi
Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: Yavanna am 03. August 2022, 16:42:18
NK-Abrechnungen werden immer bei Fälligkeit berücksichtigt. Wenn kein Leistungsbezug, auch keine Übernahme, egal ob im Abrechnungszeitraum Leistungen bezogen wurden.
Umgekehrt wird ja auch eine Forderung übernommen, auch wenn man gerade erst im Bezug ist.

Man kann allerdings prüfen lassen, ob im Fälligkeitsmonat allein durch die Abrechnung wieder Hilfebedürftigkeit entsteht, dann kann eine Übernahme erfolgen.
Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 03. August 2022, 17:00:38
(D)einen Teil müsste jedenfalls das JC übernehmen.
Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: tsumo am 03. August 2022, 17:48:31
Zitat von: Yavanna am 03. August 2022, 16:42:18NK-Abrechnungen werden immer bei Fälligkeit berücksichtigt. Wenn kein Leistungsbezug, auch keine Übernahme, egal ob im Abrechnungszeitraum Leistungen bezogen wurden.
Umgekehrt wird ja auch eine Forderung übernommen, auch wenn man gerade erst im Bezug ist.

Man kann allerdings prüfen lassen, ob im Fälligkeitsmonat allein durch die Abrechnung wieder Hilfebedürftigkeit entsteht, dann kann eine Übernahme erfolgen.

Danke. Wo kann ich das Rechnen oder berechnen lassen?

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 03. August 2022, 17:00:38(D)einen Teil müsste jedenfalls das JC übernehmen.

Habe das meinem SB weitergereicht. Danke
Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: Maunzi am 05. August 2022, 10:19:14
Sofern deine Mama durch diese Nachforderung hilfebedürftig wird, könnte sie auch für diesen einen Monat die Übernahme eben dieser Kosten beantragen damit sie nicht in den Bezug zurück fällt.
Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: tsumo am 05. August 2022, 12:10:28
Zitat von: Maunzi am 05. August 2022, 10:19:14Sofern deine Mama durch diese Nachforderung hilfebedürftig wird, könnte sie auch für diesen einen Monat die Übernahme eben dieser Kosten beantragen damit sie nicht in den Bezug zurück fällt.

geht das formlos oder muss ich dafür den GruSi antrag ausfüllen mit mietkosten rentenbescheide etc alles angeben?
Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: PetraL am 05. August 2022, 13:16:24
Zitat von: tsumo am 05. August 2022, 12:10:28
Zitat von: Maunzi am 05. August 2022, 10:19:14Sofern deine Mama durch diese Nachforderung hilfebedürftig wird, könnte sie auch für diesen einen Monat die Übernahme eben dieser Kosten beantragen damit sie nicht in den Bezug zurück fällt.

geht das formlos oder muss ich dafür den GruSi antrag ausfüllen mit mietkosten rentenbescheide etc alles angeben?
Ich weiß nicht, wie dein JC so arbeitet und wie deine grundsätzliche Beziehung (Sympathie/Antipathie?) zwischen dir und deiner/deinem SB da so ist.
Grundsätzlich kannst du eigentlich ALLES erst einmal - zur Fristwahrung - formlos beantragen. Am Besten über deren Online-System oder per Email - beides super-schnell und kostenlos und mit (dem super-wichtigen!) Nachweis.
Was für eine Gewährung des Antrags unbedingt nötig sein sollte - in deinem Fall z.B. Rentenbescheid und Beleg(e) über Wohnkosten - sollte man grundsätzlich direkt mitschicken.
Was sonst noch nötig ist, wird dein(e) SB dir dann mitteilen, also die (hoffentlich auch richtigen  :zwinker: ) Formulare zuschicken und was du noch an Unterlagen beibringen musst.
Dein Antrag gilt aber ab dem Tag gestellt, an dem er (der formlose Antrag) dort eingeht - bei elektronischer Übermittlung ist das sofort oder spätestens am darauffolgenden Arbeitstag - und ab da (bzw. zum 01. des Antragsmonats rückwirkend) stehen dir bzw. deiner Mutter auch die Leistungen zu.
Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: tsumo am 25. August 2022, 17:55:25
Zitat von: PetraL am 05. August 2022, 13:16:24
Zitat von: tsumo am 05. August 2022, 12:10:28
Zitat von: Maunzi am 05. August 2022, 10:19:14Sofern deine Mama durch diese Nachforderung hilfebedürftig wird, könnte sie auch für diesen einen Monat die Übernahme eben dieser Kosten beantragen damit sie nicht in den Bezug zurück fällt.

geht das formlos oder muss ich dafür den GruSi antrag ausfüllen mit mietkosten rentenbescheide etc alles angeben?
Ich weiß nicht, wie dein JC so arbeitet und wie deine grundsätzliche Beziehung (Sympathie/Antipathie?) zwischen dir und deiner/deinem SB da so ist.
Grundsätzlich kannst du eigentlich ALLES erst einmal - zur Fristwahrung - formlos beantragen. Am Besten über deren Online-System oder per Email - beides super-schnell und kostenlos und mit (dem super-wichtigen!) Nachweis.
Was für eine Gewährung des Antrags unbedingt nötig sein sollte - in deinem Fall z.B. Rentenbescheid und Beleg(e) über Wohnkosten - sollte man grundsätzlich direkt mitschicken.
Was sonst noch nötig ist, wird dein(e) SB dir dann mitteilen, also die (hoffentlich auch richtigen  :zwinker: ) Formulare zuschicken und was du noch an Unterlagen beibringen musst.
Dein Antrag gilt aber ab dem Tag gestellt, an dem er (der formlose Antrag) dort eingeht - bei elektronischer Übermittlung ist das sofort oder spätestens am darauffolgenden Arbeitstag - und ab da (bzw. zum 01. des Antragsmonats rückwirkend) stehen dir bzw. deiner Mutter auch die Leistungen zu.

habe bereits 2x formlos einen antrag via mail gestellt. leider keine antwort.

habe jetzt den GruSi antrag so gut es geht ausgefüllt. den lieber ausdrucken (alle 19 seiten) oder als pdf an die mail adresse?
Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: PetraL am 25. August 2022, 18:09:56
Zitat von: tsumo am 25. August 2022, 17:55:25habe jetzt den GruSi antrag so gut es geht ausgefüllt. den lieber ausdrucken (alle 19 seiten) oder als pdf an die mail adresse?
Ich schicke immer alles als PDF per Mail. Wichtig ist natürlich die eigenhändige Unterschrift - ohne die geht nix!
1. wirtschaftlicher, 2. umweltfreundlicher, 3. schneller, 4. sicherer (automatische elektronische Empfangsbestätigung)
Die bessere Alternative ist nur noch über deren Online-System.
Ich selber habe da (immer noch) keinen Zugang, weil ich seit einem 3/4 Jahr hoffe, dass ich bei denen bald nicht mehr "Kundin" sein muss, denke aber, dass das ansonsten der beste Weg ist.

Im Begleitschreiben würde ich nach dem Bearbeitungsstand deines Antrags (der erste formlose Antrag per Mail zählt!) fragen und dass du zur Beschleunigung der Bearbeitung schon einmal das soweit fertig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formular bzw. die Formulare beifügst oder irgendwie so :zwinker:
Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: tsumo am 25. August 2022, 18:21:42
Zitat von: PetraL am 25. August 2022, 18:09:56
Zitat von: tsumo am 25. August 2022, 17:55:25habe jetzt den GruSi antrag so gut es geht ausgefüllt. den lieber ausdrucken (alle 19 seiten) oder als pdf an die mail adresse?
Ich schicke immer alles als PDF per Mail. Wichtig ist natürlich die eigenhändige Unterschrift - ohne die geht nix!
1. wirtschaftlicher, 2. umweltfreundlicher, 3. schneller, 4. sicherer (automatische elektronische Empfangsbestätigung)
Die bessere Alternative ist nur noch über deren Online-System.
Ich selber habe da (immer noch) keinen Zugang, weil ich seit einem 3/4 Jahr hoffe, dass ich bei denen bald nicht mehr "Kundin" sein muss, denke aber, dass das ansonsten der beste Weg ist.

Im Begleitschreiben würde ich nach dem Bearbeitungsstand deines Antrags (der erste formlose Antrag per Mail zählt!) fragen und dass du zur Beschleunigung der Bearbeitung schon einmal das soweit fertig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formular bzw. die Formulare beifügst oder irgendwie so :zwinker:

fürs jobcenter finde ich so ein online portal aber für GruSi leider nicht. habe was von der rentenversicherung gefunden die sollen das zum sozialamt weiterleiten und alles aber das ist mir zu unsicher.. wünschte das sozialamt hätte einen eigenen service wo man online den antrag ausfüllt und abschickt.
Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: PetraL am 25. August 2022, 19:25:36
Zitat von: tsumo am 25. August 2022, 18:21:42
Zitat von: PetraL am 25. August 2022, 18:09:56
Zitat von: tsumo am 25. August 2022, 17:55:25habe jetzt den GruSi antrag so gut es geht ausgefüllt. den lieber ausdrucken (alle 19 seiten) oder als pdf an die mail adresse?
Ich schicke immer alles als PDF per Mail. Wichtig ist natürlich die eigenhändige Unterschrift - ohne die geht nix!
1. wirtschaftlicher, 2. umweltfreundlicher, 3. schneller, 4. sicherer (automatische elektronische Empfangsbestätigung)
Die bessere Alternative ist nur noch über deren Online-System.
Ich selber habe da (immer noch) keinen Zugang, weil ich seit einem 3/4 Jahr hoffe, dass ich bei denen bald nicht mehr "Kundin" sein muss, denke aber, dass das ansonsten der beste Weg ist.

Im Begleitschreiben würde ich nach dem Bearbeitungsstand deines Antrags (der erste formlose Antrag per Mail zählt!) fragen und dass du zur Beschleunigung der Bearbeitung schon einmal das soweit fertig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Formular bzw. die Formulare beifügst oder irgendwie so :zwinker:

fürs jobcenter finde ich so ein online portal aber für GruSi leider nicht. habe was von der rentenversicherung gefunden die sollen das zum sozialamt weiterleiten und alles aber das ist mir zu unsicher.. wünschte das sozialamt hätte einen eigenen service wo man online den antrag ausfüllt und abschickt.
Ja, stimmt, hat das Sozialamt hier auch nicht.
Mit dem Sozialamt habe ich immer per ganz normaler Email korrespondiert. Auch die ganzen Unterlagen habe ich als PDF-Dateien als Anhänge per Email geschickt. Hat einwandfrei geklappt. Die Kommunikation ging auch immer sehr schnell und problemlos.
Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: Ratlos am 26. August 2022, 12:35:46
Vorsicht mal vor Online-Anträgen. Fast immer ist hier eine qualifizierte Unterschrift notwendig die der Privatmann überhaupt nicht hat.
Viele Anträge sind nur wirksam mit persönlicher Unterschrift.
Am einfachsten ist zunächst der formlose aber unterschirebene Antrag.
Alles weitere ist dann Sache des Amtes das sich dann mit dir in Verbindung setzt
Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: PetraL am 26. August 2022, 12:44:49
Zitat von: Ratlos am 26. August 2022, 12:35:46Vorsicht mal vor Online-Anträgen. Fast immer ist hier eine qualifizierte Unterschrift notwendig
Bis jetzt hat es immer und überall gereicht, ein Schreiben oder Formular anzudrucken, eigenhändig zu unterschreiben, wieder einzuscannen und dann als PDF-Datei hochzuladen bzw. als Anhang einer Email zu verschicken.
Ansonsten sollte das für das Jobcenter in deren Online-Portal (das ja genau für so etwas da ist - wie auch ein solches Portal bei der DRV) kein Problem darstellen.
Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: Ratlos am 26. August 2022, 13:21:31
Zitat von: PetraL am 26. August 2022, 12:44:49Bis jetzt hat es immer und überall gereicht, ein Schreiben oder Formular anzudrucken, eigenhändig zu unterschreiben, wieder einzuscannen
So ist das dem Grunde nach ja auch in Ordnung. Komischerweise wurde hier bei uns das Mail als ungenügend und unwirksam eingestuft und die Originaluntrschrift verlangt.
Seitdem versenden wir erst Mail und im Nachgang Original per Post.
So ganz vertraue ich dem Amt nicht.

Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: CCR am 26. August 2022, 13:23:50
ein Antrag per TeleFax mit Unterschrift ist die beste Lösung auch bei Klagen am Gericht.
Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: Ratlos am 26. August 2022, 14:58:55
Zitat von: CCR am 26. August 2022, 13:23:50ein Antrag per TeleFax mit Unterschrift ist die beste Lösung auch bei Klagen am Gericht.
Hups da muss ich Einspruch einlegen. Ein Fax ist nur eine Kopie und gibt nicht die Unterschrift im Original weiter.
Allerdings ist ein Faxzugang sicherer zu beweisen als ein Mail ohne Empfangsbestätigung
Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: PetraL am 26. August 2022, 16:01:52
Zitat von: Ratlos am 26. August 2022, 13:21:31Komischerweise wurde hier bei uns das Mail als ungenügend und unwirksam eingestuft und die Originaluntrschrift verlangt.
Zitat von: CCR am 26. August 2022, 13:23:50ein Antrag per TeleFax mit Unterschrift ist die beste Lösung auch bei Klagen am Gericht.
Offenbar gibt es da regionale Unterschiede. Da bin ich aber froh, dass - wenigstens das - hier bei allen Behörden und Institutionen problemlos klappt. Fax habe ich nämlich nicht...
Titel: Aw: Nachzahlung erhalten und letzten Monat wurden die Leistungen eingestellt
Beitrag von: CCR am 27. August 2022, 17:59:13
Beweissicherer Zugang von Anträgen und Unterlagen
© Harald Thomé / Wuppertal 8
Zeugenbeweis bei Einschmeißen in Behördenbriefkasten
Das Einwerfen des Schriftstücks oder Unterlagen mit Zeugen in den behördlichen Hausbriefkasten gilt als
,,bewiesener Zugang".
Ein solcher Zeuge sollte mitbekommen, welche Unterlagen in den Briefumschlag eingefügt
wurden und das Einwerfen sehen.

Hilfreich wäre auch ein Vermerk in den Unterlagen, aus dem sich ergibt welche
Unterlagen, wann und in welchen Briefkasten geschmissen wurden. Der Zeuge sollte möglichst nicht Leistungs␂bezieher der gleichen Bedarfsgemeinschaft sein.
Das Einschmeißen in einen gelben Briefkasten ist kein bewiesener Zugang, das filmen des Einschmeißens im
Jobcenterbriefkasten ist ebenfalls klein Beweis.

Antragstellung / Beweissicherer Zugang
Übersendung über ein De-Mail-Konto, Bürger-EGVP-Konto oder eBO - Konto
Unterlagen gelten als bewiesen versendet, wenn über ein DE-Mail Postfach, über ein Bürger-EGVP-Konto
(elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach) oder über das ab dem 1.1.2022 eingeführte eBO (elektronische
Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) in der Versandoption ,,absenderbestätigt" versendet wurden.

5. Möglichkeit:
Nutzung des Onlineportals Jobcenter.digital und andere Portale wie NWdigital
Dokumente und Anträge die über das Portal Jobcenter.digital eingereicht werden sind beweisbar. Daher ist die
Benutzung bei digitalen Zugängen durchaus zu empfehlen. Das JC Heppenheim als Optionsjobcenter nutzt
NWdigital, auch dessen Nutzung ist geeignet und bietet beweissichere Zugänge