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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Michael14 am 05. August 2022, 08:42:13

Titel: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Michael14 am 05. August 2022, 08:42:13
Guten Tag,

zum 1.2.22 bin ich aus einer Mietwohnung ausgezogen. Die Kaution in Höhe von 1700 € habe ich bis jetzt immer noch nicht zurückerhalten. Der Vermieter ist der Ansicht, dass die Deckenverkabelung eines Zimmers kaputt sei u. das musste er neu machen, weswegen er bis jetzt keine Zeit hatte, die Kaution zurücküberweisen. Von der Kaution in Höhe von 1700 € sei auch wegen der Reparatur (die er alleine durchgeführt habe) nicht mehr viel übrig, wie er mir am Telefon sagte. Zum 1.9.22 wolle er mir nun den geringen Restbetrag rücküberweisen. Er müsse das aber erstmal mit seiner Frau besprechen sagte er. Habe den Eindruck, dass er sich weiter Zeit lassen wolle.
Was würdet ihr in so einem Fall tun?
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Lina am 05. August 2022, 09:18:21
Wenn Du die Deckenverkabelung nicht selbst, direkt kaputt gemacht hast, ist das Sache des Vermieters und Du mußte nichts bezahlen. Er muß Dir Deine Kaution zurückzahlen.
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: xoxoxo am 05. August 2022, 09:19:23
Ich gehe mal davon aus das es ein Kautionskonto gibt
Du musst also der Abhebung zustimmen oder auch nicht.
Nicht zustimmen bedeutet in dem Fall du machst nichts.

Egal wie Er muss belegen und zwar schriftlich warum er was will.
Dem kannst Du zustimmen oder auch nicht.
Wenn Du nicht zustimmst kann er das einklagen.
Was er immer machen kann ist Dir die Zustimmung zur Auflösung des Kontos verweigern,
dann müsstest du klagen, was sich aber nicht lohnt, da ist es dann besser so lange zu warten
bis die Bank bereit ist das auch ohne Zustimmung aufzulösen, Tod des Vermieters, 20 Jahre nichts passiert
und keine amtliche Forderung wären Gründe das aufzulösen.

Es ist für mich schwer vorstellbar das du für diese Deckenverkabelung haftest und selbst wenn
1700 scheint mir stark übertrieben, der will das Geld sonst nichts.
Auf jeden Fall muss er genau, in Scheiben und im Detail schriftlich darlegen warum er was will.
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Ratlos am 05. August 2022, 09:41:21
Was steht denn im Übergabeprotokoll zu dem Kabelschaden?
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Michael14 am 05. August 2022, 09:50:00
Zitat von: Ronald BW am 05. August 2022, 09:19:23Ich gehe mal davon aus das es ein Kautionskonto gibt
Du musst also der Abhebung zustimmen oder auch nicht.



Hallo Ronald. Ich habe dem VM die 1700 € bei Einzug bar übergeben. Das hat er uns quittiert. Ob danach ein Kautionskonto vom VM eingerichtet wurde, weiß ich nicht genau
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: xoxoxo am 05. August 2022, 10:05:07
Das war Fehler 1
Er hätte dann aber ein Kautionskonto bei einer Bank einrichten müssen
Ein Kautionskonto ist immer ein Und Konto.
Weder Er noch Du kann also alleine darüber verfügen.
Für Abbuchungen oder Auflösung braucht es also immer die Zustimmung des anderen.

Ich würde an deiner Stelle nach diesem Kautionskonto das angelegt sein muss fragen.
Auch wenn die Zinsen auf einem Kautionskonto minimal sind, diese Zinsen stehen Dir zu.
Wir reden da pro Jahr bei 1700 schon von 10-20 Euro, das ist Dein Geld, weise Ihn darauf hin.
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Michael14 am 05. August 2022, 10:11:45
Zitat von: Ratlos am 05. August 2022, 09:41:21Was steht denn im Übergabeprotokoll zu dem Kabelschaden?

Habe das Protokoll jetzt gerade nicht vorliegen, erst abends.


Aber sinngemäß steht drin: "Deckenverkabelung rausgerissen, muss neu verlegt werden".

Jedenfalls habe ich im Protokoll unterschrieben, dass es den Mangel der kaputten Verkabelung gibt.

Schaue da abends aber nochmal genau rein
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: OLD-MAN am 05. August 2022, 10:14:40
Geh´ zu einem Rechtsanwalt, laß´ dich beraten und handel´ nach dem, was der RA dir empfiehlt, bzw. laß´ dich von ihm vertreten. Ggf hast du ja sogar Anspruch auf einen Beratungshilfeschein, den du bei deinem zuständigen Amtsgericht beantragen kannst.
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Ratlos am 05. August 2022, 10:34:30
Zitat von: Michael14 am 05. August 2022, 10:11:45Aber sinngemäß steht drin: "Deckenverkabelung rausgerissen, muss neu verlegt werden".

Jedenfalls habe ich im Protokoll unterschrieben, dass es den Mangel der kaputten Verkabelung gibt.
Wenn das im Übergabeprotokoll steht das du beim Einzug unterschrieben hast sind das dann Instandhaltungskosten die der VM zu tragen hat.
Hast du dann mit raus gerissenen Deckenkabeln in der Wohnung gelebt?

Steht es aber im Übergabeprotokoll das du beim Auszug unterschrieben hast, würde ich dem Rat von @ OLD-MAN folgen und einen RA beauftragen.
Solche Fälle können sich sehr lange hinziehen.
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Michael14 am 05. August 2022, 11:32:15
Wie ist das denn mit den §§ 249 BGB und 548 BGB aus? Gibt es nicht die Verjährung von Geldforderungen 6 Monate nach Mietauszug?
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 05. August 2022, 11:37:53
Es reicht doch, wenn Du die Ansprüche erstmal geltend machst (schriftlich).

 
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Ratlos am 05. August 2022, 11:59:05
Die § 249 BGB greift hier nicht. Der § 548 liefert nur Ansätze für eine 6-monatige Auszahlfrist.
Es gibt keine gesetzlich geregelte Frist in der die Kaution zurück zu zahlen ist.
Normal wären max. 6 Monate, aber diese Frist kann sich durch die Umstände des Einzelfalles durchaus verlängern.

Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Michael14 am 05. August 2022, 13:16:18
Zitat von: Ratlos am 05. August 2022, 11:59:05Die § 249 BGB greift hier nicht. Der § 548 liefert nur Ansätze für eine 6-monatige Auszahlfrist.
Es gibt keine gesetzlich geregelte Frist in der die Kaution zurück zu zahlen ist.
Normal wären max. 6 Monate, aber diese Frist kann sich durch die Umstände des Einzelfalles durchaus verlängern.



Bis jetzt haben wir noch keine Kautionsverrechnung mit dem Deckenkabelschaden bzw. keine Schadensrechnung vom Vermieter erhalten. Wenn der VM sich jetzt theoretisch gar nicht mehr bei uns meldet (weder schriftlich  noch telefonisch) u. die Kaution einfach einbehält, wie ist der Fall dann gelagert?
Oder anders gefragt: Was wäre, wenn wir uns 2 Jahre nach Auszug melden u. unsere Kaution zurückverlangen, die nie überwiesen wurde u. es wurde auch nie eine Schadensrechnung vom VM gestellt? Könnten wir dann das Geld bekommen? Oder Ein Jahr nach Auszug....

Denn er meinte am Telefon: Bleicht eh nichts mehr viel übrig...lohnt sich gar nicht, dass ihr was zurückbekommt...
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: xoxoxo am 05. August 2022, 15:15:51
Was Der meint ist vollkommen irrelevant, Er muss euch auch 5 Euro überweisen wenn die übrig sind.

Er muss eine ordentliche Kostenaufstellung erbringen.
Falls Er selbständiger Handwerker ist sollte Er euch nur die Selbstkosten berechnen.
Also nicht zweimal verdienen.
Falls Er selbständiger Elektriker Meister ist auch die Kabel zum Selbstkostenpreis.

Wenn Er nicht abrechnet steht ihm auch nichts zu.
Wenn ich mich nicht irre habt Ihr 30 Jahre Anspruch auf die Kaution
Und vergesst nicht die Abrechnung der Zinsen zu verlangen.
Wenn euer Konto im Minus ist könnt Ihr Ihn darauf hinweisen das Ihr höhere Zinsen wollt wenn Er die Zahlung verzögert, als Beispiel Ihr zahlt 10% Zins Er hält das Geld zurück,
dann könnt Ihr die entsprechende Zins-Summe einfordern.

Und normal ist es ja so das Kabel relativ einfach neu zu ziehen sind, da ist ja alles vorhanden.
Ich finde da 1700 schon arg viel, aus der Ferne grob geschätzt auch bei einem großen Raum 500 eher realistisch, selbst bei 20 Meter Kabel.
Wenn ihr natürlich die Rigipsdecke ramponiert habt ist es anders. 
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Ratlos am 05. August 2022, 17:05:16
Zitat von: Michael14 am 05. August 2022, 08:42:13Zum 1.9.22 wolle er mir nun den geringen Restbetrag rücküberweisen. Er
Das ist eine angemessene Frist bei Auszugsdatum 01.02.2022.
Zitat von: Michael14 am 05. August 2022, 13:16:18Denn er meinte am Telefon: Bleicht eh nichts mehr viel übrig...lohnt sich gar nicht, dass ihr was zurückbekommt...
Wie Roland BW schon schrieb: Dann muss er eine punktgenaue Abrechnung senden in der jede noch so kleinste Postition (z.B. Material, vor allem sein Arbeitslohn etc.) aufgegliedert ist.
Diese Abrechnung prüfen wir dann hier nach.
Aber jetzt warte erstmal den 01.09.2022 ab - dann sehen wir weiter.

Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Kopfbahnhof am 05. August 2022, 17:17:45
Zitat von: Michael14 am 05. August 2022, 10:11:45"Deckenverkabelung rausgerissen, muss neu verlegt werden".
Und wer hat die Verkabelung raus gerissen, du?
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Kopfbahnhof am 07. August 2022, 18:54:49
Dann hast du den Schaden selbst Verursacht? (Nagel getroffen?)

Zitat von: Michael14 am 05. August 2022, 08:42:13sei auch wegen der Reparatur (die er alleine durchgeführt habe) nicht mehr viel übrig
Das ist egal, er kann für seine Arbeitszeit den üblichen Stundenlohn eines Handwerkers ansetzen.
(Zzgl. Materialkosten und Beschaffung)

Da kann es schon so sein, keiner hier kennt den Schaden eben genau.
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: xoxoxo am 08. August 2022, 01:23:30
Wenn der Vermieter einen Handwerkerlohn ansetzen würde hätte Er einen Gewinn.
Ein Handwerkerlohn beinhaltet Lohn und Lohnnebenkosten plus Unternehmergewinn und Steuern.
Die übliche Rechnung ist Handwerkerlohn geteilt durch 3
Also ungefähr 45 geteilt durch 3 macht dann 15 netto
Gewinn machen bei Reparaturen am eigenen Objekt ist nicht vorgesehen.
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Ratlos am 08. August 2022, 11:55:23
Zitat von: Ronald BW am 08. August 2022, 01:23:30Gewinn machen bei Reparaturen am eigenen Objekt ist nicht vorgesehen [ / quote]

Eigenleistungen des Vermieters können mit einem fiktiven Stundenlohn abgerechnet werden. Die Höhe des Stundenlohns muss aber angemessen und wirtschaftlich sein,
Es gibt aber weder eine Unter- noch eine Obergrenze. Auch Gewinn machen ist dem Vermieter erlaubt. Im Streitfall trägt der Vermieter die Beweislast, dass der angesetzte Stundenlohn berechtigt ist.
Hierüber gibt es mehrere BGH-Urteile.
Natürlich darf er auch Gewinn dabei machen, solange die Kosten angemessen und wirtschaftlich sind. siehe Lützenkirchen in Mietrecht 2. Aufl. 2015
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Wolf24 am 07. September 2022, 21:57:31
Hallo Michael14,

Wohnungsrückgabe war am 01.02.2022 und Dir liegt bis heute nichts schriftliches seitens des Vermieters in Bezug auf "seine Reparaturkosten" vor?

Dann ist der Zug für Deinen Vermieter abgefahren.

Zitat von: Michael14 am 05. August 2022, 11:32:15Wie ist das denn mit den §§ 249 BGB und 548 BGB aus?
Hier greift ohne Wenn und Aber § 548 BGB.

Zitat§ 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
(1) Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche.

Diese bittere Pille musste auch mein Vermieter schlucken.
Bei meiner Wohnungsrückgabe war mein Anwalt anwesend. Es wurden zwei kleine Mängel festgestellt und im Übergabeprotokoll vermerkt. Ebenso der Vermerk, dass ich diese Schäden meiner Haftpflichtversicherung anzeige.
Mein Anwalt wies mich daraufhin, dass mein Vermieter 6 Monate Zeit hat, seine Forderungen geltend zu machen - sprich die Rechnung zu übersenden.
Von der Versicherung bekam ich auch grünes Licht. Nur mein Vermieter hat die Frist verstreichen lassen. Hat ihn ja auch keiner darauf hingewiesen  :mocking:

Ich würde daher an Deiner Stelle den Vermieter nunmehr schriftlich zur Auszahlung der vollen Kaution auffordern und dezent auf o.g. § hinweisen.
Sollte er hierauf nicht reagieren, würde ich einen Mahnbescheid beantragen.
https://www.online-mahnantrag.de/

Auch damit habe ich gute Erfahrung gemacht. Der Ex-Vermieter meiner Tochter dachte auch, er kann nach gutdünken einen Teil der Kaution einbehalten. Reaktion auf den Mahnbescheid erfolgte umgehend.
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Ratlos am 08. September 2022, 08:03:39
Es ging um rausgerissene Deckenkabel soweit ich mich erinnere.
Wie das passiert ist und wer das getan hat dazu hat sich der TE bis jetzt nicht geäußert.
Das ist aber wichtig.
Hat der Mieter eine solche Veränderung / Verschlechterung der Mietsache herbeigeführt?

Ein Mahnbescheid zieht sich lange hin. Ich würde eine sehr kurze Auszahlungsfrist setzen (ca. 1-2 Wochen) und dann direkt Klage einreichen.
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Wolf24 am 08. September 2022, 11:22:16
Zitat von: Ratlos am 08. September 2022, 08:03:39Es ging um rausgerissene Deckenkabel soweit ich mich erinnere.
Zitat von: Ratlos am 08. September 2022, 08:03:39Das ist aber wichtig.
Das sehe ich anders.
O.g. § spricht allgemein von einer Verschlechterung. Wodurch diese entstanden ist, ist zweitrangig. Der Vermieter hatte 6 Monate Zeit, seine Forderung geltend zu machen. Wenn er diese Frist verstreichen lässt, ist das ganz allein sein Problem. Als Vermieter sollte man solche Fristen kennen.

Zitat von: Ratlos am 08. September 2022, 08:03:39Ein Mahnbescheid zieht sich lange hin.
Auch hier muss ich Dir widersprechen. Ein Mahnbescheid ist ein verkürztes Klageverfahren, eben um eine normale langwierige Klage zu vermeiden.

Verlauf in unserem Fall:
01.03.2022 - Antrag Mahnbescheid
18.03.2022 - Gebührenbescheid des Amtsgerichtes erhalten (umgehend überwiesen)
25.03.2022 - Zahlungseingang Mietkaution sowie Gerichtskosten.

Allgemeine Info: Die Gerichtskosten für einen Mahnbescheid betragen 36,00 €. Für diese muss man in Vorleistung gehen, bekommt sie aber von der Gegenseite erstattet.
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Ratlos am 08. September 2022, 11:37:13
Zitat von: Wolf24 am 08. September 2022, 11:22:16O.g. § spricht allgemein von einer Verschlechterung. Wodurch diese entstanden ist, ist zweitrangig.
Nachdem der Mieter kaum mit Absicht Deckenleitungen raus reißt, also sichtbar aus der Decke hängen lässt ist erstmal zu klären woher der Schaden kommt (Ursacheermittlung).
TE hat sich meines Wissens zur Ursache bisher nicht geäußert.

Ob der VM überhaupt eine Forderung hat ist bis zur Klärung strittig.
Die Geltendmachung einer Forderung heißt noch lange nicht, dass eine Rechtsgrundlage dafür besteht.
Zitat von: Wolf24 am 08. September 2022, 11:22:16Ein Mahnbescheid ist ein verkürztes Klageverfahren, eben um eine normale langwierige Klage zu vermeiden.
Definitiv falsch. Ein Mahnbescheid ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung - nichts weiter. Bei Widerspruch oder Teilwiderspruch folgt automatisch die Klage.
Und so wie der VM hier geschildert wird ist eine Klage wohl unumgänglich.

Dass du am 01.03. einen Mahnbescheid aufgegeben hast und der VM am 25.03. gezahlt hat,
bedeutet nur dass er keinen Klageerfolg gesehen hat und weitere Kosten vermeiden wollte. Die Regel ist das nicht!
Zitat von: Wolf24 am 08. September 2022, 11:22:1636,00 €. Für diese muss man in Vorleistung gehen, bekommt sie aber von der Gegenseite erstattet.
Eine Erstattung erfolgt nur, wenn VM wie in deinem Fall zahlt um Klage zu vermeiden, ansonsten gibt es Erstattung nur bei Prozessgewinn. (je nach dem Verhältnis obsiegen zu unterliegen werden die Kosten auch gequotelt.
Zitat von: Michael14 am 05. August 2022, 10:11:45Jedenfalls habe ich im Protokoll unterschrieben, dass es den Mangel der kaputten Verkabelung gibt.
Und dabei nicht vergessen: Mieter hat den Schaden anerkannt. Aber die Ursache steht nicht im Übergabeprotokoll.
siehe auch meine Antwort Nr. 8
Titel: Aw: Vermieter zahlt Kaution nicht zurück
Beitrag von: Wolf24 am 08. September 2022, 11:56:43
@Michael14
ich denke, es ist alles gesagt. Dir wurden Wege aufgezeigt (anhand eigener Erfahrungen), wie weiter zu verfahren ist. Welchen Schritt Du gehst, bleibt Dir überlassen.