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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Jul7 am 05. August 2022, 19:26:29

Titel: Frage Anlage EK
Beitrag von: Jul7 am 05. August 2022, 19:26:29
Person A ist Hauptmieter, hat mehrere Zimmer untervermietet. Mit Erlaubnis des Vermieters und Untermietverträgen. Jobcenter schickt nun Anlage EK. Was soll man da reinschreiben? Bei Anlage VE hat Person A nur unten angegeben, das es sich um eine WG mit wechselnden Untermietern handelt, ohne oben die Namen der Untermieter zu nennen. Wie ist Anlage EK zu behandeln? Nach meinem Befinden würde ich sagen ,,trifft nicht zu" draufschreiben, Danke für eure Hilfe schonmal!
Titel: Aw: Frage Anlage EK
Beitrag von: Ginsu am 05. August 2022, 22:39:52
Ich hab ein Deja Vu.
Hattest du die Frage nicht schon mal mit der Anlage VE gestellt?

Egal.
Anlage EK ist irrelevant, da du je kein Einkommen generierst, sondern lediglich deine eigenen Mietzahlungene senkst
Titel: Aw: Frage Anlage EK
Beitrag von: Jul7 am 05. August 2022, 22:50:59
Ich gebe nur Fragen weiter, es betrifft mich nicht. Also genau wie Anlage VE behandeln. Mal sehen welches Formular als nächstes kommt  :grins:
Titel: Aw: Frage Anlage EK
Beitrag von: Spritzenhalter am 05. August 2022, 23:06:14
EK ist so sicher wie der Furz am Morgen.
Titel: Aw: Frage Anlage EK
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. August 2022, 13:46:01
Jul7

Die Anlage EK ist abzugeben
und wenn sie nur durchgestrichen ist, weil es kein Einkommen gibt,
und dann gehört die natürlich unterschrieben.

Generiert derjenige allerdings Gewinn weil er theoretisch bis zum max der KdU für einen eLB gehen kann dann gehört dieser Überschuss natürlich eingetragen und

was uninteressant ist
auch beim Finanzamt angegeben und wird berechnet.

MfG FN
Titel: Aw: Frage Anlage EK
Beitrag von: Spritzenhalter am 06. August 2022, 13:52:25
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. August 2022, 13:46:01Jul7

Die Anlage EK ist abzugeben
und wenn sie nur durchgestrichen ist, weil es kein Einkommen gibt,
und dann gehört die natürlich unterschrieben.

Generiert derjenige allerdings Gewinn weil er theoretisch bis zum max der KdU für einen eLB gehen kann dann gehört dieser Überschuss natürlich eingetragen und

was uninteressant ist
auch beim Finanzamt angegeben und wird berechnet.

MfG FN

Ich glaube der Schneeball beginnt erst richtig zu rollen.