Hallo,
wenn jetzt die Warmmiete steigt übernimmt das Amt doch die volle Steigerung wegen der Preiserhöhungen bei Gas, Strom usw?
Gruss
Zitat von: H4fragt am 07. August 2022, 22:10:20Hallo,
wenn jetzt die Warmmiete steigt übernimmt das Amt doch die volle Steigerung wegen der Preiserhöhungen bei Gas, Strom usw?
Gruss
eine Veränderung der Mietkosten sind immer anzugeben.
Hallo,
klar muss ich Veränderungen Vorschuss oder Nachzahlung angeben.
Aber wenn mein Verbrauchsverhalten gleich ist, die Kostensteigrungen aber durch Preiserhöhungen Gas, Strom, etc. bekomme ich doch das voll ersetzt oder in Zukunft bezahlt?
Das wollte ich wissen.
Gruss
Im Prinzip müssten Nachzahlungen übernommen werden. Im Moment streiten sich Experten noch, ob die JC die Nachzahlungen "ohne zu murren" übernehmen werden, oder es zu erhöhten Sozialgerichtsprozessen diesbezüglich kommt. Man muss also einfach noch abwarten!
Haushaltsstrom muss auf jeden Fall aus der Regelleistung getragen werden!
H4fragt
Zitat von: H4fragt am 07. August 2022, 22:10:20wenn jetzt die Warmmiete steigt übernimmt das Amt doch die volle Steigerung wegen der Preiserhöhungen bei Gas, Strom usw?
Das kommt durchaus auch darauf an ob du einen MV mit einer Pauschale hast.
Ansonsten ist deine Frage beantwortet sogar mehr:
Zitat von: OLD-MAN am 08. August 2022, 14:20:18Haushaltsstrom muss auf jeden Fall aus der Regelleistung getragen werden!
und selbst da würde bei einem Pauschalbetrag der Strom bezahlt werden wenn er im Mietpreis enthalten und angemessen ist.
MfG FN
:ironie:
ja das berücksichtigen sie ja mit 50 € im nächsten Jahr mit der Regelleistung.
Zitat von: OLD-MAN am 08. August 2022, 14:20:18Haushaltsstrom muss auf jeden Fall aus der Regelleistung getragen werden!
Ich habe einen Mietvertrag wo Nebenkosten wie Heizung verbrauchsabhängig als Warmmiete mit bezahlt werden.
Wenn jetzt Gas teurer wird und mein Verbrauch gleich steigen die Kosten. Das HartzIV Amt müsste das doch übernehmen?
Bei Strom, wie soll ich das begleichen wenn der jetzt viel teurer wird?
Gruss
Zitat von: H4fragt am 09. August 2022, 22:32:36Das HartzIV Amt müsste das doch übernehmen?
Normalerweise ....JA!
Zitat von: H4fragt am 09. August 2022, 22:32:36Bei Strom, wie soll ich das begleichen wenn der jetzt viel teurer wird?
Im Regelsatz sind z.Zt. aktuell rund 37, € eingespreist. Kommt natürlich auch immer drauf an, wie viel Strom denn verbrauchst?
(Nur eigenes Beispiel). Ich, Singlehaushalt, verbrauche Ø 75 kW/mtl. / knapp 1.000 k/Jahr. Mein Strom kostet mich derzeit brutto 0,42 € /kW Arbeitspreis + 7,90 € Grundpreis / mtl. Zusätzlich erhalte ich noch Mehrbedarf Warmwassererzeugung von 5,17 €/mtl. (ja, nur die 1/2, da Dusche = zentrale Warmwasserversorgung, bzw. nur das Untertischgerät in der Küche den Mehrbedarf berücksichtigt wird.)
Damit kann ich (noch) leben!
Zitat von: Fettnäpfchen am 08. August 2022, 14:36:45H4fragt
Zitat von: H4fragt am 07. August 2022, 22:10:20wenn jetzt die Warmmiete steigt übernimmt das Amt doch die volle Steigerung wegen der Preiserhöhungen bei Gas, Strom usw?
Das kommt durchaus auch darauf an ob du einen MV mit einer Pauschale hast.
Ansonsten ist deine Frage beantwortet sogar mehr:
Zitat von: OLD-MAN am 08. August 2022, 14:20:18Haushaltsstrom muss auf jeden Fall aus der Regelleistung getragen werden!
und selbst da würde bei einem Pauschalbetrag der Strom bezahlt werden wenn er im Mietpreis enthalten und angemessen ist.
MfG FN
Kann ein Pauschalmietvertrag nicht entsprechend angepasst werden? Kosten entstehen auch dort und werden durch die pauschale Zahlung nicht aufgefangen.
Zitat von: H4fragt am 07. August 2022, 22:10:20Hallo,
wenn jetzt die Warmmiete steigt übernimmt das Amt doch die volle Steigerung wegen der Preiserhöhungen bei Gas, Strom usw?
Gruss
dafür gibt oder gab es ja die Energiepauschale im Juli.
Hallo,
leider verstehe ich das immer noch nicht.
Ich habe einen Mietvertrag mit Warmmiete wo Heizung drin ist.
Ich habe einen Vertrag mit den Stadtwerken für Strom.
Der Verbrauch ist angemessen und wurde bisher nicht kritisiert.
Jetzt steigen die Preise für Gas und Strom erheblich
Bekomme ich diese Erhöhung jetzt und zukünftig vom Jobcenter bezahlt oder MUSS ich sparen, wenn das überhaupt geht?
Gruss
Zitat von: H4fragt am 10. August 2022, 14:12:25Bekomme ich diese Erhöhung jetzt und zukünftig vom Jobcenter bezahlt oder MUSS ich sparen, wenn das überhaupt geht?
Gruss
Bei den Heizkosten sicherlich, aber beim Haushaltsstrom nicht. Bei dem musst du sparen.
@CCR
Ich glaube du verwechselst da was. Die Energiepauschale gibt es nur für Erwerbstätige und Aufstocker und zwar vom Arbeitgeber.
Die 200 EUR vom Juli gelten als Coronabonus. Steht auch so in meinem Bescheid über den Zuschuss.
Hallo,
ich meine nicht Energiepauschale oder so.
Die Frage ist:
Mein Verbrauch Heizung und kWh ist gleich geblieben.
Jetzt kommt Nachzahlung Nebenksten Heizung und Stromwerke.
Übernimmt das Jobcenter diese Mehrkosten in EUR?
Wenn du schreibst Heizung ja, ist das ja schon mal erfreulich.
Strom meinst dus muss ich die kWh sparen um auf den gleichen Preis zu kommen.
Gruss
Zitat von: H4fragt am 10. August 2022, 15:26:31Übernimmt das Jobcenter diese Mehrkosten in EUR?
Ich wiederhole mich:
Heizung: ....JA
Haushaltsstrom: ....NEIN
Hallo,
Heizung ist ja schon mal toll!
Strom muss erst irgendwie geklagt werden oder so...
Gilt das auch für Sozialhilfeempfänger?
Also muss ich als HartzIVer meine Heizung nicht "sparen", nur Strom ist noch offen.
Gruss
Sorry, aber auf so penetrante Dauernachfragen gibt es nur ..... :ironie: antworten.
Zitat von: H4fragt am 10. August 2022, 15:47:37Gilt das auch für Sozialhilfeempfänger?
Gilt sowohl für m/w/d, für Bürger*innen ohne und mit Migrationshintergund. Gilt auch für Ukrainer*innen, Afrikaner*innen und allen anderen Mitmenschen, die hier einen gesetzlichen Anspruch in der BRD haben.
Zitat von: H4fragt am 10. August 2022, 15:47:37Also muss ich als HartzIVer meine Heizung nicht "sparen"
Nein, musst du nicht. Du kannst natürlich auch im Winter alle Fenster sperrangelweit öffnen, die Heizung so weit aufdrehen, wie möglich! Jede/r Steuerzahler*innen und auch der Wirtschaftminister wird stolz und zufrieden sein, Leuten wie dir beim unwirtschaftlichen Heizen zuzuschauen und natürlich auch bezahlen zu dürfen.
Zitat von: Spritzenhalter am 10. August 2022, 08:38:23Kann ein Pauschalmietvertrag nicht entsprechend angepasst werden? Kosten entstehen auch dort und werden durch die pauschale Zahlung nicht aufgefangen.
Dann wäre es kein Pauschalmietvertrag. In dem Fall müsste ein neuer MV gemacht werden aber das geht nicht weil ein Vertrag besteht.
So zumindest die Denkweise beim JC
Aber vllt kann man ja wegen der "besonderen Zeiten" einen Anhang zum MV machen. Das allerdings müsstest du bei einem Mietrechtsexperten erfragen.
MfG FN
@CCR
Ich glaube du verwechselst da was. Die Energiepauschale gibt es nur für Erwerbstätige und Aufstocker und zwar vom Arbeitgeber.
Die 200 EUR vom Juli gelten als Coronabonus. Steht auch so in meinem Bescheid über den Zuschuss.
ok dann wäre das geklärt-
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: OLD-MAN am 10. August 2022, 17:41:16Nein, musst du nicht. Du kannst natürlich auch im Winter alle Fenster sperrangelweit öffnen, die Heizung so weit aufdrehen, wie möglich! Jede/r Steuerzahler*innen und auch der Wirtschaftminister wird stolz und zufrieden sein, Leuten wie dir beim unwirtschaftlichen Heizen zuzuschauen und natürlich auch bezahlen zu dürfen.
HIV und Soz.Empf. werden wie sonstige behandelt. Und warum für Kriegstreiber sparen.
Also muss nur bei Strom geklagt werden. Die Heizung bleibt schön aufgedreht. Der HIV Satz setzt sich schließlich aus Bedarf zusammen der mal berechnet wurde.
Und wenn man massiv spart und die Preise fallen wird man noch angemacht das man doch auch mit weniger auskommt.