Sehr geehrte Gemeinde,
Ich habe nun eine Einladung zu meiner beruflichen Situation erhalten, das merkwürdige ist bei meinem ersten Kontakt mit ihr fragte sie mich ob ich die 3 Jahre Elternzeit nehmen will, ich sagte ja. Das war im März bzw Anfang April dieses Jahres.
Nun soll ich am 18 wieder vorsprechen diesmal sogar persönlich.
Sie weiß von meinem Kind, kommt es nun das der kleine derzeit mit papa in der Einrichtung ist oder wie soll ich mir das vorstellen?
Achtung weder Papa noch Kind sind in d gemeldet, falls es was zur Sache tut. Beide Niederländer. Also falls es kommt es kann nur einer zu Hause bleiben. Das geht bei uns in den Fall nicht so einfach.
Sie weiß ja auch von meinem pflegegrad 2 und auch von Papa seiner pflegegrad 3. Auch von kennst psyche weshalb ich ja nun auch Rente beantragt hatte. Ja das weiß sie auch.
Zumal ich jeden Montag in der Bahn sitze um derzeit mein Kind zu sehen, was demnächst dann auch noch häufiger wird.
Fahrtkosten gibt es laut dem Schreiben auch nur evtl.
Ich hab von ihr im Mai auch eine Email das nach nun ja in 3 jahren gar nicht bei mir in zukunft schauen könnte. Wie soll ich das nun insgesamt bewerten?
Hin gehen durch beißen oder kann ich direkt sagen von ey Kind lebt ich mache alles auch im ihn wieder zu bekommen.
Ratschläge?
Lieben Dank
Sylvergirl
Das Kind lebt anscheinend dauerhaft nicht bei dir. Damit kannst du dich wohl nicht auf Kinderbetreuung berufen.
Hat man denn vor Geburt versucht, dich in Arbeit zu bringen oder hat man es wegen deiner Pflegestufe und der deines Vaters unterlassen?
Moin,
Nein lebt er derzeit nicht, damit ich meine psyche wieder ausbessern kann, so oder so ähnlich, hat es das Jugendamt formuliert.
Vorher wohnte ich wo anders, aber seit 2016 hat es kein Jobcenter mehr versucht. Den wenn müsste es schon noch eine Arbeit ohne Männer sein laut Gutachten und psychisch nicht zu Anspruch volles.
Wie gesagt Rente ist deswegen auch beantragt.
Und oeg besonders berufliche Betroffenheit läuft auch noch. Auch dann wäre ich vom jc weg.
Nach 6 Jahren warten soll das Urteil Ende des Monats kommen.
Zumal ich demnächst auch öfter wieder mehr Kontakt zu dem kleinen kriegen soll, damit ich ihn auch überhaupt wieder bekommen könnte.
Eine einfache Strecke beträgt schon 4 Stunden Fahrzeit zu ihm.
Und da ich ja auch noch meine psyche Machen lassen soll, Tages klinisch oder stationär damit ich ihn wieder bekommen kann, hätte auch dies für mich absoluten Vorrang.
Und ja im übrigen hat man mich bei seinem pflegegrad sonst immer in ruhe gelassen er hat immerhin 50 Stunden die Woche.
Aber da sagte sie gleich sie kann das nicht als Grund durch gehen lassen. Gut seitdem hab ich selbst auch noch die 2.
Ich war auch schon öfter bei der Jobcenter Begutachtung, die haben auch immer gesagt ich soll in das andere SGB das geht nur wohl nur nicht so lange man als pflegeperson eingetragen ist. War zumindest die Aussage damals. Keine Ahnung ob sich da was geändert.
Liebe Grüße
Zitat von: Sylvergirl am 08. August 2022, 07:26:33.. ich soll in das schwere SGB das geht nur wohl nur nicht so lange man als pflegeperson eingetragen ist. ..
Was ist das "schwere SGB"? Meinst du SGB XII? Wenn ja, dann hat man dich verarscht. Natürlich kannst du Pflegeperson für deinen Vater sein wenn du im SGB XII bist.
Moin,
Hab es korrigiert.
Oh echt? So hieß es 2016 und auch als ich umgezogen bin in 2018 hieß es das in jc in Weener auch.
Ist das jetzt vllt wirklich neu?
Also Letztendlich ist es ja ziemlich egal, die Geld Summe ist die selbe.
Wie gesagt ich hoffe ja auch dann weg zu sein entweder mit dem oeg (der schönere weg) oder eben der Rente und dann aufstockend grusi. Mein Hausarzt unterstützt es auch.
Liebe Grüße
Also anders gesagt, hingehen auf Fahrtkosten bestehen, Erwerbsfähigkeit prüfen lassen und wieder gehen?
Sylvergirl
Zitat von: Sylvergirl am 08. August 2022, 07:26:33Wie gesagt Rente ist deswegen auch beantragt.
Schon allein deswegen sollte das JC nichts zu melden haben!
Pflege des Vaters bei Stufe drei ebenso!
Ich würde überlegen ob ich wegen diesen zwei Punkten den Termin nicht absage.
Zitat von: Sylvergirl am 07. August 2022, 22:59:20Fahrtkosten gibt es laut dem Schreiben auch nur evtl.
Du solltest in der Zwischenzeit wissen dass das Satzbausteine sind.
Wenn die einladen müssen die auch auf Antrag erstatten!
Fahrkosten zu Terminen beim Leistungsträger
(http://hartz.info/index.php?topic=2366.msg18432#msg18432)
MfG FN
Moin,
Ja weiß ich Fettnäpfchen, finde ich dennoch immer wieder interessant das zu lesen.
Bei Stufe 3 ist Teilzeit möglich angeblich aber da ist Theorie und Praxis weit auseinander.
Also soll ich sie auf den rentenantrag nochmal aufmerksam machen?
Jetzt Falle ich eh erstmal auf meine eine handwurzel ist gebrochen. Bus unfall.
Liebe Grüße
Zitat von: Sylvergirl am 08. August 2022, 07:26:33Ich war auch schon öfter bei der Jobcenter Begutachtung, die haben auch immer gesagt ich soll in das andere SGB das geht nur wohl nur nicht so lange man als pflegeperson eingetragen ist. War zumindest die Aussage damals. Keine Ahnung ob sich da was geändert.
Vielleicht hat das JC inzwischen eine von den Maßnahmen eingekauft, wo die psychische und sonstige Leistungsfähigkeit von einem Träger überprüft wird. Um dann ggf.eine Überleitung in SGB XII einzuleiten. Solche Maßnahmen gibt es durchaus. Es gibt auch JC, die in Maßnahmen zuweisen -trotz Elternzeit. Das machen aber nicht alle.
Moin,
Also Maßnahmen die damit zu tun haben oder hätten, nein danke.
Nun kommt jemand von sozial psychiatrischen Dienst mit als Beistand.
Bin gespannt was dann raus kommt.
Liebe Grüße
Sylvergirl
Zitat von: Sylvergirl am 08. August 2022, 18:04:30Also soll ich sie auf den rentenantrag nochmal aufmerksam machen?
Ja schriftlich nachweislich.
Falls bei der Einladung ein Beiblatt dabei war würde ich das nehmen.
Zitat von: Sylvergirl am 08. August 2022, 18:04:30Jetzt Falle ich eh erstmal auf meine eine handwurzel ist gebrochen. Bus unfall.
Gute Besserung!
Zitat von: Sylvergirl am 10. August 2022, 16:23:23Nun kommt jemand von sozial psychiatrischen Dienst mit als Beistand.
Viel Erfolg !
Da gibt auch die unterschiedlichsten Erfahrungen meinerseits.
MfG FN
Moin,
Der Termin war nun.
Die dame sagte nur die Kommunikation zwischen ihr und der Leistungs-Abteilung ist quasi nicht vorhanden. Mit der dame haben alle nur Stress inkl. Die im jc selbst. Dies hat sie unter Beiständen gesagt. Weil sogar 2 Leute vom sozial psychiatrischen Dienst mit dabei waren.
Sie macht nun ein psychiatrisches Gutachten und ein Internistisches, ich solle mich dennoch krankschreiben lassen, weil sie trotz der Anträge angeblich mich vermitteln müsste, bis sie durch sind. Da musste ich schmunzeln, weil es so recht keinen Sinn ergibt. Oder sie will sich selbst doppelt absichern?
Meine Pflege Bedürftigkeit und die von Papa, sowie der Renten Antrag reicht alles nicht aus.
Fahrtkosten mit dem taxi währen auch kein Problem, da bin ich nun mal gespannt.
Das Einzige, was mich wundert das der Bogen so zusammen geschustert aussieht.
Ich habe ihn mal angefügt.
Einladungen kämen immer alle 6 Monate routinemäßig.
Aber auch sie sagte mit Papas Pflege geht kein grusi Dings. Hängt mit der Krankenkasse zusammen. Hat da jemand Ideen?
Liebe Grüße
Sylvergirl
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: Sylvergirl am 18. August 2022, 20:51:36.. Aber auch sie sagte mit Papas Pflege geht kein grusi Dings. Hängt mit der Krankenkasse zusammen. Hat da jemand Ideen?
Liebe Grüße
Sylvergirl
Dann erklär doch mal genau, was du mit Grusi Dings meinst.
Meinst du, das du wegen dem Pflegegeld deines Vaters keine Grundsicherung bekommen würdest, oder das du keine Pflegeperson sein darfst?
Moin,
Ja das man niemanden pflegen darf um ins andere SGB zu rutschen. Sie hatte das heute auch gesagt. Hier wurde ja aber schon gesagt dass wäre nicht so. Aber da das alle jc bisher sagen wird dies ja wohl stimmen?
Zitat von: Sylvergirl am 18. August 2022, 21:44:55Moin,
Ja das man niemanden pflegen darf um ins andere SGB zu rutschen. Sie hatte das heute auch gesagt. Hier wurde ja aber schon gesagt dass wäre nicht so. Aber da das alle jc bisher sagen wird dies ja wohl stimmen?
Übersetzt: Man hat dir gesagt, das wenn du deinen Vater pflegst nicht ins SGB XII gehen kannst??
Aber was hat das jetzt mit der Krankenkasse zu tun?
ZitatHängt mit der Krankenkasse zusammen.
Dann leg die Pflege einstweilen auf Eis bis du im SGB XII bist. Muss in der Zwischenzeit halt ein Pflegedienst mit ins Boot.
Moin,
Ich verstehe dass ja auch nicht. Aber sie sagt dasselbe wie alle anderen in dem Punkt.
Aber ich warte erstmal ihre Gutachten ab. Sie sagte dann müsse sie mich auch in Ruhe lassen also so what.
Zumal ja Rentenantrag und das auch alles läuft. Und wenn oeg durch geht und da am 31. 08 kein Widerspruch mehr nach kommt wäre ich auch weg.
Liebe Grüße
Sylvergirl
Zitat von: Sylvergirl am 18. August 2022, 20:51:36Sie macht nun ein psychiatrisches Gutachten und ein Internistisches, ich solle mich dennoch krankschreiben lassen, weil sie trotz der Anträge angeblich mich vermitteln müsste, bis sie durch sind.
Solange die Erwerbsfähigkeit nicht geklärt ist steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung!
Was sagten die Beistände DAZU?
Zitat von: Sylvergirl am 18. August 2022, 20:51:36Fahrtkosten mit dem taxi währen auch kein Problem, da bin ich nun mal gespannt.
Hat die Leistungsabteilung zu entscheiden und wird sicher nicht übernommen. Hast du das schriftlich bekommen, sicher nicht.
Und dann so ein Kommentar von so:
Zitat von: Sylvergirl am 18. August 2022, 20:51:36Die dame sagte nur die Kommunikation zwischen ihr und der Leistungs-Abteilung ist quasi nicht vorhanden. Mit der dame haben alle nur Stress inkl. Die im jc selbst. Dies hat sie unter Beiständen gesagt. Weil sogar 2 Leute vom sozial psychiatrischen Dienst mit dabei waren.
jemandem, der genau diesen Entscheidungsträger soooo hinstellt. Klar bekommen die Streß wenn die selber Ihre Arbeit nicht richtig machen.
Zitat von: Sylvergirl am 18. August 2022, 20:51:36Aber auch sie sagte mit Papas Pflege geht kein grusi Dings. Hängt mit der Krankenkasse zusammen. Hat da jemand Ideen?
Telefoniere mit der Kranken/Pflegekasse denn auch diese Aussage wird nicht stimmen. Was bitte hat der soziale Status mit der Pflege eines Angehörigen zu tun. Ganz im Gegenteil wird das eher begrüßt.
Ich sehe mMn wirst du nach wie vor von deinem JC ver.....cht.
und wieso dieser Gesundheitsfragebogen. Bis jetzt ist die Abgabe eines solchen freiwillig. Und dazu noch die Weiterleitung des "Gutachten" an die anfordernde Stelle.
Das kann dann praktisch jeder sein der es anfordert.
MfG FN
Moin Fettnäpfchen,
Ich hab nun schon versucht 2 Mal zu antworten.mal sehen ob es diesmal geht.
Die beistände fanden es auch komisch, aber au würden mir 3 Ärzte geben. Neurologie, Orthopäden und Hausarzt ich Frage mich nur wer dann immer die Zeche zahlt entweder Übernachtung oder aber sehr früh ein Taxi weil die Ärzte noch in Weener Papenburg oder leer sind. Da alle 2 Wochen hin das wird teuer.gilt hier das Prinzip wer bestellt muss zahlen?
Das mit den Fahrtkosten sagte sie sei kein Problem alternativ hätte ich vorm jc 2 Stunden warten müssen wenn ich Bus gefahren wäre und dies geht psychisch derzeit eh wieder weniger erstmal wegen dem Unfall und 2 weil ich wieder viele Probleme mit meiner Psyche durch die Vergewaltigung habe er war ja Bus Fahrer und den Rest Spar ich mir gerade.nur Bus fahren geht nicht und 3 km laufen ist auch keine Option also abwarten was passiert.
Ja, wie war das mit dem Jugendamt arbeitet sie definitiv besser zusammen.kann sie ja Geld sparen.
Weiß ich nicht dass sagen 4 Job Center das die nun alle Lügen glaube ich nicht. Das geht schon seit 2016 so. Das hat was damit zu tun das die Krankenkasse dann nur bezuschusst wird so sagten alle.
Was sagt ihr überhaupt zu dem Bogen, was ich und meine beistände nicht so pralle find ich soll ihr das per E-Mail zuschicken, dann hat sie allerdings alle Daten samt Impfungen auf den Tisch, sie sagte dies geht nicht anders weil sie damit nur den Auftrag schreiben kann? Die beistände sagten auch ist ein No Go aber sie bestand darauf und wurde daraufhin das erste Mal richtig unfreundlich.
Sie sagte nur das sie dennoch schon Mal nach stellen schaut. Ich lache immer noch. Weil ich ja eh jeden Montag noch meinen kleinen sehe dann demnächst immer noch zur Therapie und papas Pflege mit 50 Stunden und meinen eigenen Einschränkungen. Ich frag mich wer sowas eh nimmt.
Liebe Grüße
Sylvergirl
Heute ist dein geschriebenes besonders schwer zu verstehen.
*
Das kannst du doch besser, (Netiquette (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0))
mach über deine Antworten einfach das dazu passende Zitat, natürlich mit dem zitierten Nutzernamen, sonst ist es nicht erkennbar wem du antwortest.
Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 08:54:13nur wer dann immer die Zeche zahlt entweder Übernachtung oder aber sehr früh ein Taxi weil die Ärzte noch in Weener Papenburg oder leer sind. Da alle 2 Wochen hin das wird teuer.gilt hier das Prinzip wer bestellt muss zahlen?
Keine Ahnung was da gemeint ist.
Wenn es die AU Meldungen sind dann sicher keine Kostenübernahme vom JC.
und Übernachtungen für einen gelben Schein erst recht nicht.
Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 08:54:13Das mit den Fahrtkosten sagte sie sei kein Problem
und hast du den Antrag schon gestellt?
Wenn nicht dann mach das umgehend dann wirst du sehen ob du das Taxi bezahlt bekommst. Mich würde es mehr als wundern. Fahrtkostenerstattung gibt es nach dem BRKG > Anhang 1
Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 08:54:13Weiß ich nicht dass sagen 4 Job Center das die nun alle Lügen glaube ich nicht.
siehe ganz oben*
Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 08:54:13Was sagt ihr überhaupt zu dem Bogen,
Würde ich in der Form nicht abgeben schließlich ist das doch keine Amtsärztin oder täusche ich mich da (
und habe entsprechendes gelesen aber wieder vergessen)Zitat3.2.1 Aushändigung des Gesundheitsfragebogens, des Informationsblattes und der
Schweigepflichtentbindungen durch die Eingangszone bzw. durch das Service
Center
Besonders bei Neuk weiterlesen
Zitat3.2.3 Aufklärung der Kundin/des Kunden über das Widerspruchsrecht gem. § 76 Abs. 2
Nr. 1 SGB X
Ärztliche Gutachten bzw. Sozial ....
Zusätzlich ist die Information zum Widerspruchsrecht Teil der Dokumentenvorlage ,,Gesund-
heitsfragebogen". auch lesen alles im Anhang 2
Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 08:54:13Die beistände sagten auch ist ein No Go aber sie bestand darauf und wurde daraufhin das erste Mal richtig unfreundlich.
Hier kannst du eine Beschwerde einlegen denn SB hat falsch beraten und falsch aufgeklärt und falsch informiert. > §§ 13 bis 15 SGB 1
Zeugen wären dann die Beistände!
Ein schönes WE
FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Moin,
Ich finde mich seit dem neuen schwer damit zu zitieren.
Ja ich meine die au Meldungen. Meine Ärzte sitzen ja alle noch weit weg und ohne Übernachtung oder ähnliches geht es bei keinem offene Sprechstunde ist bei einem zum Beispiel nur um 7 Uhr morgens. Und hier neue Ärzte nehmen keine Patienten das habe ich bereits versucht. Frühestens zum 1.1 wieder wenn überhaupt.
Ja, den hat sie mir in die Hand gedrückt. Hab ich auch per E-Mail schon hingeschickt. Da aber die Fahrtkosten aus Mai noch immer nicht geklärt sind rechne ich nicht so schnell damit. Da ging es irgendwie um 1,50 Euro für Fahrtkosten mit Auto.
Ja wegen dem anderen SGB Dings.
Nein sie ist die Vermittlung und will das komplett haben per E-Mail. Damit sie es überhaupt weiter geben darf.
Super danke schön.
Ihre EGV von heute ist ja auch der Knüller. Siehe anderer Thread.
Liebe Grüße
Und das mit dem zitieren gehe ich üben
Sylvergirl
Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 16:23:20Und das mit dem zitieren gehe ich üben
Ja das ist gewöhnungbedürftig.
Machmal klappt es wenn man markiert und dann unten auf das "ausgewählte zitieren" klickt, aber manchmal erscheint das "ausgewählte zitieren" nicht. Da mache ich dann bei dem zu zitierenden einen Doppelklick und dann erscheint das "ausgewählte zitieren". Entweder ich lasse das dann im Antwortfeld stehen oder ich kürze es entsprechend ein.
Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 16:23:20Und hier neue Ärzte nehmen keine Patienten das habe ich bereits versucht. Frühestens zum 1.1 wieder wenn überhaupt.
Ja so weit sind wir schon und das beim Recht auf freie Arztwahl.
Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 16:23:20Da ging es irgendwie um 1,50 Euro für Fahrtkosten mit Auto.
und da glaubst du das ein Taxi oder eine Übernachtung bezahlt wird, nicht wirklich oder
Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 16:23:20Nein sie ist die Vermittlung und will das komplett haben per E-Mail. Damit sie es überhaupt weiter geben darf.
NOCHMAL
Sie geht das einen Schei..dr..k an!
ZitatDie Kundinnen/Kunden werden gebeten, die Unterlagen zu Hause auszufüllen und zusammen
mit ggf. bereits vorhandenen medizinischen Unterlagen, die Rückschlüsse auf ihre Leistungs-
fähigkeit und Belastbarkeit erlauben, im verschlossenen Umschlag per Post an die zuständige
Dienststelle zu senden oder zum Erstgespräch bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber mit-
zubringen.
und da ist der AÄD zuständig und nicht ein SB
und wenn du es überhaupt nicht abgeben willst dann wird man zum Amtsarzt eingeladen, was dann zu deinen Mitwirkungspflichten gehört, und da kannst du es dem Amtsarzt geben. ABER NICHT in der Form und mit einem Zusatz das ein Weiterreich an Dritte untersagt wird.
Zitat3.2.3 Aufklärung der Kundin/des Kunden über das Widerspruchsrecht gem. § 76 Abs. 2
Nr. 1 SGB X
Ärztliche Gutachten bzw. Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahmen enthalten beson-
ders schutzwürdige Sozialdaten und sind von einer Übermittlung an Dritte, wie z.B. andere
Sozialleistungsträger oder sonstige Stellen im Sinne des § 35 SGB I, ausgeschlossen, wenn
die Kundin/der Kunde dieser Übermittlung ausdrücklich widerspricht. Über dieses Widerrufs-
recht müssen die Kundinnen/die Kunden schriftlich informiert werden (§ 76 Abs. 2 Nr. 1
SGB X). Diese Information erfolgt in der Regel bei der Arbeitslosmeldung/Antragstellung durch
die Aushändigung des entsprechenden Merkblattes (SGB III: "Merkblatt 1 - Merkblatt für Ar-
beitslose - Ihre Rechte - Ihre Pflichten" und ,,Merkblatt 1a - Merkblatt für Teilarbeitslose";
SGB II: ,,Merkblatt - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Arbeitslosengeld II/Sozialgeld").
Zusätzlich ist die Information zum Widerspruchsrecht Teil der Dokumentenvorlage ,,Gesund-
heitsfragebogen".
Die Entscheidung der Kundin/des Kunden bezüglich der Zustimmung/Ablehnung der Übermitt-
lung seiner Sozialdaten wird bei der Einschaltung des ÄD in VerBIS abgefragt. Sie ist für den
ÄD zwingend erforderlich
Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 16:23:20Ihre EGV von heute ist ja auch der Knüller. Siehe anderer Thread.
EinV gehören nicht wirklich zu meiner Materie.
MfG FN
Moin
Ja so weit sind wir schon und das beim Recht auf freie Arztwahl.
Ja. Ist schön nur in der Praxis nicht mehr umsetzbar.
und da glaubst du das ein Taxi oder eine Übernachtung bezahlt wird, nicht wirklich oder
Wer bestellt zahlt oder wie war das noch? Sie will ja trotz Pflege meiner eigenen Pflege, dem Renten Antrag, ihren Gutachten AUs. Und dann soll ich das noch selbst zahlen?
Ich rede am Montag nochmal mit meinen Anwalt,weil in der EGV auch nur Müll steht.
Da steht drin das ich den Gesundheitsbogen unterschreiben muss.
Sorry, ist im Moment alles viel an 31.08 endet das Verfahren was nun 7 Jahre fast läuft und ich werde immer nervöser, je wie das ausgeht und nach Berechnung wäre ich ja auch vom jc weg. Oeg besonders berufliche Betroffenheit.
Belastet mich auch mein Sohn nur einmal die Woche sehen zu dürfen weil dafür bin ich ja wieder zu gefährlich. Also ja für die einen zu gut und für die anderen zu schlecht.
Sylvergirl
Zitat von: Sylvergirl am 20. August 2022, 17:10:25Ich rede am Montag nochmal mit meinen Anwalt,weil in der EGV auch nur Müll steht.
:sehrgut:
Wenn ein RA involviert ist dann ist das in Ordnung!
Viel Erfolg
FN
Moin,
Ist er noch nicht. Aber ich frag ihn Mal. Mehr wegen der EGV.
Liebe Grüße
Sylvergirl
Zitat von: Sylvergirl am 21. August 2022, 17:15:19Ist er noch nicht. Aber ich frag ihn Mal. Mehr wegen der EGV.
Bei dir und den wechselnden aber immer wieder rechtswidrigen Vorgängen egal welchen JC bräuchtest du ein Abo für den RA .
Die EinV ist rechtswidrig das erkenne sogar ich.
Gesundheitssachen haben darin nicht zu suchen.
ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) (http://hartz.info/index.php?topic=726.0)
MfG FN
Moin Fettnäpfchen,
Siehst du sag ich doch dass weißt du auch. Und ich auch. Und dieses muss ist schon genial darin.
Das habe ich bei dem ra auch schon fast keine sorge.
Liebe Grüße
Ich muss mal eine Zwischenfrage stellen. Wurden in der EGV irgendwelche Sanktionen angedroht?
Wenn die Nichtbefolgung der Pflichten nichts sanktionsbewehrt ist, würde ich überlegen, wie ich vorgehe.
Zum einen kann man die EGV gefahrlos unterschreiben und hat seine Ruhe und zum anderen kann man den VA abwarten (muss ja inhaltlich genauso erfolgen wie die EGV) und dann in Ruhe Widerspruch einlegen und evtl. auch die aufschiebende Wirkung beim SG beantragen.
Zitat von: Sylvergirl am 18. August 2022, 20:51:36Sie macht nun ein psychiatrisches Gutachten und ein Internistisches, ich solle mich dennoch krankschreiben lassen, weil sie trotz der Anträge angeblich mich vermitteln müsste, bis sie durch sind. Da musste ich schmunzeln, weil es so recht keinen Sinn ergibt. Oder sie will sich selbst doppelt absichern?
Die Untersuchung durch das Gesundheitsamt verursacht immer Probleme, da selten eine korrekte Verfahrensweise vorliegt. Grundsätzlich erfolgt im Verfahren zur Feststellung der Leistungsfähigkeit bzw. Erwerbsfähigkeit im Ergebnis keine tatsächliche Begutachtung. Dem § 44a ist zu entnehmen, dass eine gutachterliche Stellungnahme erfolgt. Es erfolgt also im Ergebnis keine gleichwertige Begutachtung zum Gutachten der Rentenversicherung. Mit der Folge, dass der SB beim JC immer noch einen Ermessensspielraum hat, ob er der Einschätzung der Stellungnahme folgt. Dann handelt es sich um eine sozialmedizinische Beurteilung im Ganzen und die ist nicht getrennt unter Physisch und Psychisch. Ich würde zudem auf die Formulierungen achten. Die Gesundheitsämter stellen nicht selten Feststellung zur Arbeitsfähigkeit statt der Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann dir aber grundsätzlich das Leben erleichtern. Denn auch wenn im schlimmst anzunehmenden Fall das Gesundheitsamt dir deine volle Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit oder auch Arbeitsfähigkeit attestiert, gilt dennoch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Sylvergirl
Zitat von: Primus von Quack am 22. August 2022, 09:48:21Zum einen kann man die EGV gefahrlos unterschreiben und hat seine Ruhe und zum anderen kann man den VA abwarten (muss ja inhaltlich genauso erfolgen wie die EGV) und dann in Ruhe Widerspruch einlegen und evtl. auch die aufschiebende Wirkung beim SG beantragen.
Das wäre durchaus auch eine Möglichkeit. Hierbei würde ich aber den VA abwarten.
Zitat von: Primus von Quack am 22. August 2022, 09:48:21Die Untersuchung durch das Gesundheitsamt verursacht immer Probleme, da selten eine korrekte Verfahrensweise vorliegt.
Ich frage mich ob die überhaupt beim Gesundheitsamt arbeitet?
Das sollte mal von Dir Sylvergirl beantwortet werden. Wäre auch für den RA wichtig denn dann hat das JC ein Eigentor geschossen wenn das nicht so ist.
MfG FN
Nabend allerseits,
Ich hatte heute Umgang, daher die späte Antwort.
Mit meinem Anwalt konnte ich heute noch nicht sprechen heute Vormittag hatte ich vergessen anzurufen, hatte da noch wichtigere Telefonate und heute Nachmittag war er nicht erreichbar.
Wer arbeitet wie beim Gesundheitsamt?
Meine Jobcenter Mitarbeiterin Schickt es dorthin weiter.so sagte sie. Das ist ja auch das was mich verwundert.sonst musste ich das immer in einen verschlossen Umschlag tun. Bei allen anderen begutachten hab ich es selbst dort abgegeben manchmal. Aber wegen Corona ginge es nur noch so.
Und nein die EGV unterschreibe ich sicher nicht. Ich lasse mich dort zu keiner Unterschrift zwingen, zumal sie die per Post nach geschickt hat. Also nein. Hätte sie mir die vor Ort gegeben, aber mit dem Wortlaut selbst dann nicht. Dann hätte ich aber auch noch verhandeln können. aber was wissen wir doch alle EGV nur mit Erwerbsfähigen Personen oder? War das nicht so Grundwissen 1x1.
Soll sie sie als va schicken, wäre dann der erste in meinem Leben.
Aber jeder Anwalt würde sich wohl darüber freuen.
Ach und ab nächsten Dienstag ist mein Hausarzt wieder da und den lasse ich mich von dem au schreiben. Die werden sich eher wundern wegen dem Renten Antrag aber gut.
Liebe Grüße
MOIN,
diese Frage steckt mit im Gesundheitsbogen,
Erkrankungen in der Familie (z.B. Tuberkulose,
Zuckerkrankheit, hoher Blutdruck,
Rheuma, Krebserkrankungen, Nerven- oder
Gemütserkrankungen, Freitod?)
Welche, bei wem?
Mein Anwalt hat morgen Zeit aber die Frage habe ich noch nie gehabt und dürfte auch eig nicht da sein oder? Zu mal auch noch bei wem. Hallo?
Was denkt ihr?
Liebe Grüße
Das kommt darauf an, wie wichtig mir eine Diagnose ist. Wenn ich eine neue Ärztin kennen lerne, sage ich ihr so was.
Also: Was ist Dein Ziel?
Und: Nein, natürlich MUSST Du so was nicht beantworten.
Zitat von: Sylvergirl am 24. August 2022, 09:25:54MOIN,
diese Frage steckt mit im Gesundheitsbogen,
Erkrankungen in der Familie (z.B. Tuberkulose,
Zuckerkrankheit, hoher Blutdruck,
Rheuma, Krebserkrankungen, Nerven- oder
Gemütserkrankungen, Freitod?)
Welche, bei wem?
Mein Anwalt hat morgen Zeit aber die Frage habe ich noch nie gehabt und dürfte auch eig nicht da sein oder? Zu mal auch noch bei wem. Hallo?
Was denkt ihr?
Liebe Grüße
Wurde doch schon besprochen, der Gesundheitsfragebogen ist freiwillig, genau wie die anderen Unterlagen. Ausserdem wurde angeraten auf den nächsten Rechtszug des JC zu warten, hier eine EGV VA.
Zitat von: Spritzenhalter am 24. August 2022, 10:00:54Zitat von: Sylvergirl am 24. August 2022, 09:25:54MOIN,
diese Frage steckt mit im Gesundheitsbogen,
Erkrankungen in der Familie (z.B. Tuberkulose,
Zuckerkrankheit, hoher Blutdruck,
Rheuma, Krebserkrankungen, Nerven- oder
Gemütserkrankungen, Freitod?)
Welche, bei wem?
Mein Anwalt hat morgen Zeit aber die Frage habe ich noch nie gehabt und dürfte auch eig nicht da sein oder? Zu mal auch noch bei wem. Hallo?
Was denkt ihr?
Liebe Grüße
Wurde doch schon besprochen, der Gesundheitsfragebogen ist freiwillig, genau wie die anderen Unterlagen. Ausserdem wurde angeraten auf den nächsten Rechtszug des JC zu warten, hier eine EGV VA.
Ja ich weiß die Frage hat mich nur so raus gehauen. Bin seitdem nur an weinen. Für psychisch Kranke ist die Frage echt mies