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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Semia am 08. August 2022, 10:50:21

Titel: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: Semia am 08. August 2022, 10:50:21
Hi,

ich bin in einer beschissenen Lage.

Ich habe eine Aufrechnung in Höhe von ca. fast 2.000Euro.

Jetzt werden mir monatlich 44,90Euro von meinem Regelsatz einbehalten. In der jetzigen Zeit wirklich hart. Ich habe dem Jobcenter eine Ratenzahlung von 30 Euro angeboten. Weshalb können die das nicht einfach annehmen und müssen Ihre Kann-Bestimmung durchdrücken? Hinzu kommt das in nächster Zeit noch einige  Verbindlichkeiten auf mich zu kommen. Kann das rechtens sein, das es in Ordnung ist das Bezieher von H4 Leistungen sich überverschulden, weil das Jobcenter seine Rate durchdrücken kann.

Ich weiß jetzt nicht wie ich mit der ganzen Sachen umgehen soll. Was würdet ihr machen?

Klage bei Gericht, zur Schuldnerberatung oder beides? Habt ihr andere Ideen oder Lösungen?

Diana


Titel: Aw: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: justine1992 am 08. August 2022, 12:31:31
Zitat von: Semia am 08. August 2022, 10:50:21Kann das rechtens sein, das es in Ordnung ist das Bezieher von H4 Leistungen sich überverschulden, weil das Jobcenter seine Rate durchdrücken kann.
Die "Überverschuldung" ist ja schon eingetreten. Die 2.000 Euro "Kredit" hast Du ja vom JC bekommen/in Anspruch genommen. Ist denn der Betrag an sich richtig?
Hast Du die einigen Verbindlichkeiten der Zukunft angeführt (konkret), als Du um geringere Raten gebeten hast?
Titel: Aw: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: Ratlos am 08. August 2022, 12:53:07
Das JC handelt ja korrekt. Magst  du uns nicht die "kommenden Verbindlichkeiten" nennen?
Vielleicht lässt sich ja da was machen!
Titel: Aw: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: TripleH am 08. August 2022, 14:19:29
Im Prinzip ging es hier: https://hartz.info/index.php?topic=128655.msg1537423#msg1537423 ja schonmal darum. Hast du Widerspruch eingelegt?
Titel: Aw: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: Semia am 08. August 2022, 23:44:17
Die Rechnungen die auf mich zu kommen sind:

ca. 50 Euro Fahrtkosten für den Rechtsanwalt wegen der eingelegten Mängelklage - Termin ist unbekannt
Zahnfüllung ca. 200 Euro - davon werde ich wohl 60 Euro zahlen müssen den Rest zahlt die Zusatzversicherung
ca. 1000Euro für Marketingcoaching - da zahle ich aber im Moments nichts und weiß nicht ob da noch etwas kommt,

fälliger TÜV + Reparaturen im Okt. 2022

Nein, ich bin nicht überschuldet. Ich könnte das auch bezahlen, aber währenddessen ich hier schreibe, wird mir bewußt das es eher meine Angst ist vor dem was noch kommt und deswegen wäre es mir lieber es selbst in der Hand zu haben wieviel ich wann zurückbezahle. Ich möchte einfach die Kontrolle über meine Finanzen haben und im Moment habe ich eher den Eindruck das ich die verliere.

Aber wahrscheinlich geht das uns allen so in der Zeit in der wir gerade sind.

Heftig herausfordernde Zeiten.

Diana


Titel: Aw: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: Hary am 09. August 2022, 00:12:37
Im Grunde haben wir zwei Seiten die Fehler gemacht haben. Zum einen hat sich das Jobcenter nach deiner Schilderung viel Zeit gelassen die Zahlungen anzupassen, auf der anderen Seite wusstest du zu dem Zeitpunkt dass du zuviel Leistung bezogen hast. Richtig wäre also von dir gewesen das Geld zu Parken um es dann zu erstatten. Neben der Ratenzahlung kannst du um eine Stundung bitten. Ob deine Situation auf lange Sicht aber besser wird ist eine andere Frage.
Titel: Aw: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: justine1992 am 09. August 2022, 07:16:58

Zitat von: Semia am 08. August 2022, 10:50:21Kann das rechtens sein, das es in Ordnung ist das Bezieher von H4 Leistungen sich überverschulden, weil das Jobcenter seine Rate durchdrücken kann.
Zitat von: Semia am 08. August 2022, 23:44:17Nein, ich bin nicht überschuldet. Ich könnte das auch bezahlen
Wäre es dann nicht einfacher/übersichtlicher, Du würdest es so bald wie möglich bezahlen? Dann ist es weg. Und Du kannst Dich auf das konzentrieren, was (eventuell) noch kommt.
Titel: Aw: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: Ratlos am 09. August 2022, 08:33:21
Zitat von: Semia am 08. August 2022, 23:44:17ca. 50 Euro Fahrtkosten für den Rechtsanwalt wegen der eingelegten Mängelklage
Wieso Fahrtkosten. Eine Klage wird von einem RA per Fax mit qualifizierter Signatur (Unterschrift) versandt.
Er wird die Klage doch wohl nicht mit dem Auto zum Gericht gefahren haben.

Das JC rechnet 10 % vom RS auf und das ist rechtens. Die 15 € Differenz (30 € zu 45 €) bringen dir bestimmt keinen großen Vorteil.
Titel: Aw: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: Hary am 09. August 2022, 11:05:02
Ich schätze sie meint die eigenen Fahrtkosten zu ihrem Anwalt. Wobei so etwas dann Privatvergnügen sein dürfte. Aber eigentlich gibt es doch in fast jedem Dorf mindestens einen Anwalt, da muss man eigentlich keine weiten Strecken fahren.
Titel: Aw: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: PetraL am 09. August 2022, 13:22:00
Zitat von: Hary am 09. August 2022, 11:05:02Ich schätze sie meint die eigenen Fahrtkosten zu ihrem Anwalt. Wobei so etwas dann Privatvergnügen sein dürfte. Aber eigentlich gibt es doch in fast jedem Dorf mindestens einen Anwalt, da muss man eigentlich keine weiten Strecken fahren.
Naja, die gibt es schon - nur, mit Sozialrecht kennen sich die wenigsten aus, falls überhaupt einer ...  :zwinker:
Titel: Aw: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: justine1992 am 09. August 2022, 13:34:29
Zitat von: PetraL am 09. August 2022, 13:22:00nur, mit Sozialrecht kennen sich die wenigsten aus, falls überhaupt einer ... 
Wow. Was eine Aussage. Wie viele kennst Du denn?
Titel: Aw: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: PetraL am 09. August 2022, 13:40:21
Zitat von: justine1992 am 09. August 2022, 13:34:29
Zitat von: PetraL am 09. August 2022, 13:22:00nur, mit Sozialrecht kennen sich die wenigsten aus, falls überhaupt einer ... 
Wow. Was eine Aussage. Wie viele kennst Du denn?
Hmmm ... ich weiß jetzt nicht, wieviele RA es insgesamt hier am Ort gibt (also auch mit allen Bauernhöfen rund rum, die zum "Stadtgebiet" zählen). Hier von mir aus zu Fuß (mit Rollator) zu erreichen gibt es mindestens 3 oder 4 Kanzleien, die meisten Gemeinschafts-Kanzleien mit mehreren RA drin. Für Sozialrecht gibt es hier 0 = Null = überhaupt keinen. Erst in den drei nächstliegenden Städten: Wegezeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ca 1 - 1,5 h einfache Strecke ...  :sad:
Titel: Aw: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: justine1992 am 09. August 2022, 13:44:14
Zitat von: PetraL am 09. August 2022, 13:40:21hier am Ort
Ah. Deine Aussage klang allgemeingültig.
Titel: Aw: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: Ratlos am 09. August 2022, 13:47:34
Die meisten sozialrechtlichen Angelegenheiten kann man ja vor dem SG selbst ohne RA klären
Titel: Aw: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: TripleH am 09. August 2022, 14:14:57
Zitat von: Semia am 08. August 2022, 23:44:17Die Rechnungen die auf mich zu kommen sind:

Was ist denn jetzt mit der Frage, ob du damals in Widerspruch gegangen bist? Der hätte aufschiebende Wirkung, das Jobcenter könnte gar nicht (zulässig) aufrechnen.

Zitat von: Semia am 08. August 2022, 23:44:17ch möchte einfach die Kontrolle über meine Finanzen haben und im Moment habe ich eher den Eindruck das ich die verliere.

Hast du doch. Anstelle z. B. 500 Euro bekommst du nur 460 Euro vom Jobcenter ausgezahlt. Damit kann man eigentlich gut rechnen.

Zitat von: PetraL am 09. August 2022, 13:22:00Naja, die gibt es schon - nur, mit Sozialrecht kennen sich die wenigsten aus, falls überhaupt einer ..

"Mängelklage" klingt jetzt eher nach Mietrecht. Nicht nach Sozialrecht.

Titel: Aw: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: Ratlos am 09. August 2022, 14:19:59
Zitat von: Semia am 08. August 2022, 23:44:17Nein, ich bin nicht überschuldet. Ich könnte das auch bezahlen,
Dann tu es doch, statt dich um 15 € Differenz mit dem JC rum zu ärgern..
Titel: Aw: Umgang mit Aufrechnung
Beitrag von: PetraL am 09. August 2022, 14:59:43
Zitat von: justine1992 am 09. August 2022, 13:44:14
Zitat von: PetraL am 09. August 2022, 13:40:21hier am Ort
Ah. Deine Aussage klang allgemeingültig.

Meine Antwort bezog sich auf:
Zitat von: Hary am 09. August 2022, 11:05:02Aber eigentlich gibt es doch in fast jedem Dorf mindestens einen Anwalt, da muss man eigentlich keine weiten Strecken fahren.
Zitat von: TripleH am 09. August 2022, 14:14:57"Mängelklage" klingt jetzt eher nach Mietrecht. Nicht nach Sozialrecht.
Sorry, ich dachte, es ging um den Widerspruch gegen die (zu hohe) Aufrechnungs-Rate des JC, aber ihr habt Recht: die 50 Euro Fahrtkosten waren wegen "Mängelklage". Für Mietrecht gibt's sogar in unserem Kaff schon 4 Kanzleien, die ich sogar direkt erreichen könnte  :grins:
:flag:
Also tatsächlich in jedem Kuhdorf  :zwinker: