Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: plushundert am 09. August 2022, 15:34:02

Titel: Scheidung vom Ehepartner / Konsequenzne Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: plushundert am 09. August 2022, 15:34:02
Hallo allerseits,

wie geht man den bei einer Scheidung dem Jobcenter gegenüber vor? Zum Trennungsjahr müssen ja getrennte Wohnungen vorhanden sein. Heißt das, ich informiere das JC, dass wir uns trennen und suche mir dann eine neue Wohnung? Was passiert mit der ehemaligen gemeinsamen? Weil die ja wahrscheinlich für eine Einzelperson über der KDU liegt. Muss das JC erstmal weiterbezahlen und ggf. eine Aufforderung schicken sich etwas günstigeres zu suchen? Wieviel Zeit hat man da i.A.?
Was gilt es noch zu beachten? Danke im Voraus.

Gruß
P.
Titel: Aw: Scheidung vom Ehepartner / Konsequenzne Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Yavanna am 09. August 2022, 15:36:46
Trennung ist auf jeden Fall ein Umzugsgrund. Beziehen nach der Trennung beide ALG II?
Titel: Aw: Scheidung vom Ehepartner / Konsequenzne Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: plushundert am 09. August 2022, 15:40:12
Zitat von: Yavanna am 09. August 2022, 15:36:46Trennung ist auf jeden Fall ein Umzugsgrund. Beziehen nach der Trennung beide ALG II?
Ja.
Titel: Aw: Scheidung vom Ehepartner / Konsequenzne Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Hary am 09. August 2022, 16:26:58
Aus eigener Erfahrung:

Trennung mitteilen, Antrag zur Zusicherung der Kostenübernahme für die Wohnung, Angebote beilegen. Mit dem Tag des Auszugs endet die Bedarfsgemeinschaft. Einen neuen Antrag muss derjenige stellen der nicht der Antragsteller der laufenden Leistung ist, dieser teilt nur für Änderung mit.
Titel: Aw: Scheidung vom Ehepartner / Konsequenzne Bedarfsgemeinschaft
Beitrag von: Yavanna am 09. August 2022, 18:34:32
Im Moment sollte es auch für den Verbleibenden in der zu teuren Wohnung keine Aufforderung zur Kostensenkung geben