Hallo, ich bin etwas verwirrt darüber, ob man mit Minijob auch Anspruch auf die 300 Euro Energiepauschale hat? Wird da zwischen den Minijobs auch nochmal unterschieden? Ich habe keinen 450-Euro Miniob, sondern arbeite nur ca 8 Stunden monatlich und verdiene im Schnitt ca 100 Euro im Monat. Besteuert werde ich pauschal nach Paragraf 40.
Habe ich nun Anspruch darauf oder nicht?
Wenn der Minijob der einzige Job ist, ja.
Ich habe auch einen Minijob 450 €. 200 € Corona Hilfe plus Energiepauschale oder wie man das nennt, habe ich vom Jobcenter schon bekommen.
Heute sagt mir meine Chefin das sie vom Steuerbüro ein schreiben bekommen hat, das ich auch noch mal die 300 € Energiepauschale bekommen soll, weil ich einen Minijob habe.
Hat das seine Richtigkeit, und wenn ja, wird mir das den nicht wieder bei Hartz IV abgezogen?
(https://hartz.info/index.php?action=dlattach;attach=80387;image)
Energiepauschale ist ja nicht dasselbe wie bei ALG II
Energiepauschale ist Einkommen musst du beim JC angeben.
Zitat von: CCR am 12. August 2022, 17:18:40(https://hartz.info/index.php?action=dlattach;attach=80387;image)
Energiepauschale ist ja nicht dasselbe wie bei ALG II
Energiepauschale ist Einkommen musst du beim JC angeben.
da ist @Ottokar anderer meinung :help:
Zitat von: ichbrauchgeld am 13. August 2022, 00:48:54Zitat von: CCR am 12. August 2022, 17:18:40(https://hartz.info/index.php?action=dlattach;attach=80387;image)
Energiepauschale ist ja nicht dasselbe wie bei ALG II
Energiepauschale ist Einkommen musst du beim JC angeben.
da ist @Ottokar anderer meinung :help:
ich mein ja nur, weil das Versteuert werden muss.
Hallo, ich habe einen mini job 450 euro, was nicht versteuert wird, also wenn ich das richtig verstehe, haben die dann keinen Anspruch auf die 300 euro? Weil laut Lohnabrechnung habe ich keine Abzüge dort
Lg
Zitat von: CCR am 12. August 2022, 17:18:40(https://hartz.info/index.php?action=dlattach;attach=80387;image)
Energiepauschale ist ja nicht dasselbe wie bei ALG II
Energiepauschale ist Einkommen musst du beim JC angeben.
Gibt es dazu eine aktuelle Quelle?
Meine bisherige Kenntnis zu den 300€ ist ebenfalls noch, dass es kein anrechenbares Einkommen ist
Zitat von: BlackCat am 10. August 2022, 09:59:00Ich habe keinen 450-Euro Miniob, sondern arbeite nur ca 8 Stunden monatlich und verdiene im Schnitt ca 100 Euro im Monat. Besteuert werde ich pauschal nach Paragraf 40.
Habe ich nun Anspruch darauf oder nicht?
Zitat von: masta29 am 13. September 2022, 11:20:54Hallo, ich habe einen mini job 450 euro, was nicht versteuert wird, also wenn ich das richtig verstehe, haben die dann keinen Anspruch auf die 300 euro? Weil laut Lohnabrechnung habe ich keine Abzüge dort
Lg
"2. Welche Arbeitnehmer sind anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind u.a. nachfolgende Personen
...
kurzfristig und geringfügig Beschäftigte (,,Minijobber") sowie Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, unabhängig von der Art des Lohnsteuerabzugs (pauschale Lohnsteuer oder individuelle Lohnsteuer),
..."Quelle : https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html
Zitat von: mystik-1 am 13. September 2022, 12:10:28Gibt es dazu eine aktuelle Quelle?
Dort findet ihr auch unter den FAQs Folgendes:
"XI. Nichtberücksichtigung als Einkommen bei Sozialleistungen
Ist die EPP bei einkommensabhängigen Sozialleistungen als Einkommen zu berücksichtigen?
Nein. Die EPP ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, da die EPP ebenfalls eine staatliche Sozialleistung darstellt."
Also weiterhin kein EK beim JC....
Zitat von: CCR am 12. August 2022, 17:18:40(https://hartz.info/index.php?action=dlattach;attach=80387;image)
Energiepauschale ist ja nicht dasselbe wie bei ALG II
Energiepauschale ist Einkommen musst du beim JC angeben.
Woher kommen deine Fake News? Sowohl hier, als auch im Gesetzentwurf steht es ist anrechnungsfreies sozialeinkommen
Zitat von: ichbrauchgeld am 13. September 2022, 15:40:23Zitat von: CCR am 12. August 2022, 17:18:40(https://hartz.info/index.php?action=dlattach;attach=80387;image)
Energiepauschale ist ja nicht dasselbe wie bei ALG II
Energiepauschale ist Einkommen musst du beim JC angeben.
Woher kommen deine Fake News? Sowohl hier, als auch im Gesetzentwurf steht es ist anrechnungsfreies sozialeinkommen
die 300 € Energiepauschale wird ja beim Ag versteuert also Einkommen. JC 200€ und 300€ Ag darf ja nicht sein.
Zitat von: CCR am 13. September 2022, 21:37:45Zitat von: ichbrauchgeld am 13. September 2022, 15:40:23Zitat von: CCR am 12. August 2022, 17:18:40(https://hartz.info/index.php?action=dlattach;attach=80387;image)
Energiepauschale ist ja nicht dasselbe wie bei ALG II
Energiepauschale ist Einkommen musst du beim JC angeben.
deine aussage beantwortet nicht meine Frage, woher du wissen willst, dass die Energiepauschale beim Ankommen angerechnet wird, obwohl klar im Energiepaketgesetz steht, dass es nicht als Einkommen angerechnet wird, da es auch ein Sozialeinkommen ist. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html hier nachlesbar
die 300 € Energiepauschale wird ja beim Ag versteuert also Einkommen. JC 200€ und 300€ Ag darf ja nicht sein.
deine aussage beantwortet nicht meine Frage, woher du wissen willst, dass die Energiepauschale beim Ankommen angerechnet wird, obwohl klar im Energiepaketgesetz steht, dass es nicht als Einkommen angerechnet wird, da es auch ein Sozialeinkommen ist. DIe energiepauschale gibts ja wenn dann auch nur, wenn man mind. 1 stunde arbeitet als z.b. minijob und nicht einfach so
Zitat von: ichbrauchgeld am 14. September 2022, 04:27:32deine aussage beantwortet nicht meine Frage, woher du wissen willst, dass die Energiepauschale beim Ankommen angerechnet wird, obwohl klar im Energiepaketgesetz steht, dass es nicht als Einkommen angerechnet wird, da es auch ein Sozialeinkommen ist. DIe energiepauschale gibts ja wenn dann auch nur, wenn man mind. 1 stunde arbeitet als z.b. minijob und nicht einfach so
Für Arbeitslose, die das ganze Jahr 2022 über arbeitslos waren bzw. sind, und (nicht berufstätige) Studierende gibt es die EPP nicht.
Ja: Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer, je nach Steuersatz kommt also netto entsprechend weniger bei den Empfängern an.
Wer mit seinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro für Singles, 20.694 Euro für Verheiratete) bleibt, bekommt die vollen 300 Euro.
Zitat von: CCR am 14. September 2022, 10:11:22Zitat von: ichbrauchgeld am 14. September 2022, 04:27:32deine aussage beantwortet nicht meine Frage, woher du wissen willst, dass die Energiepauschale beim Ankommen angerechnet wird, obwohl klar im Energiepaketgesetz steht, dass es nicht als Einkommen angerechnet wird, da es auch ein Sozialeinkommen ist. DIe energiepauschale gibts ja wenn dann auch nur, wenn man mind. 1 stunde arbeitet als z.b. minijob und nicht einfach so
Für Arbeitslose, die das ganze Jahr 2022 über arbeitslos waren bzw. sind, und (nicht berufstätige) Studierende gibt es die EPP nicht.
Ja: Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer, je nach Steuersatz kommt also netto entsprechend weniger bei den Empfängern an.
Wer mit seinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro für Singles, 20.694 Euro für Verheiratete) bleibt, bekommt die vollen 300 Euro.
Deine Antwort beantwortet weiterhin noch meine Frage, warum die Energiekostenpauschale bei ALG2 Empfängern, die 1 Std mind. Gearbeitet haben, angerechnet werden soll als Einkommen, obwohl im Gesetz steht, es ist anrechnungsfrei und sozialeinkommen
Zitat von: ichbrauchgeld am 14. September 2022, 12:10:25Zitat von: CCR am 14. September 2022, 10:11:22Zitat von: ichbrauchgeld am 14. September 2022, 04:27:32deine aussage beantwortet nicht meine Frage, woher du wissen willst, dass die Energiepauschale beim Ankommen angerechnet wird, obwohl klar im Energiepaketgesetz steht, dass es nicht als Einkommen angerechnet wird, da es auch ein Sozialeinkommen ist. DIe energiepauschale gibts ja wenn dann auch nur, wenn man mind. 1 stunde arbeitet als z.b. minijob und nicht einfach so
Für Arbeitslose, die das ganze Jahr 2022 über arbeitslos waren bzw. sind, und (nicht berufstätige) Studierende gibt es die EPP nicht.
Ja: Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer, je nach Steuersatz kommt also netto entsprechend weniger bei den Empfängern an.
Wer mit seinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag (2022: 10.347 Euro für Singles, 20.694 Euro für Verheiratete) bleibt, bekommt die vollen 300 Euro.
Deine Antwort beantwortet weiterhin noch meine Frage, warum die Energiekostenpauschale bei ALG2 Empfängern, die 1 Std mind. Gearbeitet haben, angerechnet werden soll als Einkommen, obwohl im Gesetz steht, es ist anrechnungsfrei und sozialeinkommen
Nach allen vorliegenden Informationen DARF die EEP NICHT angerechnet werden. Sollte aber inzwischen klar herausgekommen sein. :zwinker:
Wenn diese Info bei einem JC nicht angekommen sein sollte und die EEP angerechnet werden, muss Widerspruch eingelegt werden - oder die EEP ist futsch.
Petra, in diesem Thread geht es NICHT um EEP, sondern um die 300,- € Energiepauschale aus dem II. Entlastungspaket!
Zitat von: OLD-MAN am 14. September 2022, 14:10:43Petra, in diesem Thread geht es NICHT um EEP, sondern um die 300,- € Energiepauschale aus dem II. Entlastungspaket!
Oops, sorry, Tippfehler !! :schaem:
Sollte natürlich
EPP heißen - Was ist überhaupt EEP, gibt's das? :scratch: :weisnich:
Zitat von: PetraL am 14. September 2022, 14:53:32Was ist überhaupt EEP, gibt's das?
Erneuerbare Energie Pauschale
....schau mal auf deine Stromrechnung und die Preiszusammensetzung deines Versorgers! Du hast bisher rund 4 Ct/kW für EEG bezahlt und ich dachte ehrlich, dass das jeder weiß!
Ebenfalls II. Entlastungskpaket .....u.a. Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022
Zitat von: OLD-MAN am 14. September 2022, 16:19:45Zitat von: PetraL am 14. September 2022, 14:53:32Was ist überhaupt EEP, gibt's das?
Erneuerbare Energie Pauschale
....schau mal auf deine Stromrechnung und die Preiszusammensetzung deines Versorgers! Du hast bisher rund 4 Ct/kW für EEG bezahlt und ich dachte ehrlich, dass das jeder weiß!
Ebenfalls II. Entlastungskpaket .....u.a. Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022
Achja, die EEG
Ja, das weiß ich tatsächlich :grins:
Bei so viel Energie kommt eine alte Frau mit wenig Energie schonmal etwas durcheinander, dadurch wohl der Tippfehler :zwinker:
Zitat von: PetraL am 14. September 2022, 14:53:32Zitat von: OLD-MAN am 14. September 2022, 14:10:43Petra, in diesem Thread geht es NICHT um EEP, sondern um die 300,- € Energiepauschale aus dem II. Entlastungspaket!
Oops, sorry, Tippfehler !! :schaem:
Sollte natürlich EPP heißen - Was ist überhaupt EEP, gibt's das? :scratch: :weisnich:
eep forum ja das gibt es :lachen:
Zitat von: CCR am 15. September 2022, 07:02:10eep forum ja das gibt es :lachen:
okeee ... :mocking:
Da du das so lustig fandest, musste ich das doch direkt mal googeln :zwinker:
eep gibt's tatsächlich - fast so viel wie Sand am Meer.... :grins: