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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Mutz am 10. August 2022, 15:55:32

Titel: Zahlungseingänge der privaten Krankenversicherung
Beitrag von: Mutz am 10. August 2022, 15:55:32
Ich bin in der privaten Krankenversicherung und muss ja alle Arztrechnungen und Medikamente erst mal selbst zahlen. Ich fragte meine SB vor längerer Zeit, wie ich mich verhalten soll, wenn die KV mir das Geld zurückerstattet. Sie meinte, sie möchte die Rückerstattung und den Nachweis meiner Zahlung sehen. Jetzt bin ich in ärztlicher Behandlung und bekomme laufend Rechnungen und Medikamente verschrieben. Die Rechnungen und Rezepte reiche ich sofort ein, ich brauche ja das Geld schnell wieder. Also bekomme ich immer wieder kleinere Beträge auf mein Konto überwiesen.
Es ist mir einfach zu blöde, ihr das alles zu schicken. Muss ich das wirklich? Was hat es für Konsequenzen, wenn ich es nicht mehr mache?
Titel: Aw: Zahlungseingänge der privaten Krankenversicherung
Beitrag von: Harald53 am 10. August 2022, 16:17:10
Nein darüber musst du keine Nachweise vorlegen, da es sich nicht um Einkommen gem. §11 SGB II handelt.
Titel: Aw: Zahlungseingänge der privaten Krankenversicherung
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. August 2022, 17:26:41
Zitat von: Mutz am 10. August 2022, 15:55:32Was hat es für Konsequenzen, wenn ich es nicht mehr mache?
Sollte keine geben, da solche Zahlungen schlicht nicht Meldepflichtig sind.

Allerdings immer alles dazu gut Aufheben, damit man einen Nachweis hat wofür das Geld war.