Hallo, ich habe hier etwas, was es wohl selten gibt.
Seit Mitte Mai bin ich krankgeschrieben und kann somit keine Termine beim JC wahrnehmen.
Ich habe die AU immer zeitnah geschickt. Jedoch akzeptiert das JC diese AU nicht mehr und möchte eine ärztliche Bescheinigung, dass ich wegeunfähig erkrankt bin.
Ich finde das eine Frechheit.
Anbei das Schreiben.
Als Überschrift steht ,,Informationsschreiben". Keine Rechtsbelehrung ist vorhanden und auch keine Paragraphen, auf diese sich berufen wird.
Ich bin momentan dabei, eine EM-Rente anzustreben. Dieser Prozess zieht sich.
Meine Frage: ist dieser Vorgang rechtens?
Dokument_2022-08-10_163122.pdf
Viele Grüsse
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
wo ist hier das Problem?
wenn du wegeunfähig oder bettlägerig bist, wird dir dein Arzt das bescheinigen. Du legst die Bescheinigung vor und aus die Maus, alles in Butter und das JC ist entwaffnet.
Wenn dein Arzt allerdings der Meinung ist, das du in der Lage bist, so einen Termin wahrzunehmen dann ist das so. Um Unangenehmes zu vermeiden, solltest du dann im JC erscheinen.
terrier
Zitat von: Lotte777 am 10. August 2022, 16:33:20Meine Frage: ist dieser Vorgang rechtens?
Ja das ist er in diesem Fall schon.
Allerdings muss das JC eine evtl. vom Arzt verlangte Gebühr Übernehmen.
Glaub bis zu 5 Euro sind das.
Ein Infoschreiben, mehr nicht.
Auch wenn ich den Inhalt für fragwürdig empfinde.
Steht denn ein Termin an?
Eine aktuelle Einladung mit RFB wäre inhaltlich interessant.
Sollte in der Einladung nichts von einem zweiten "Attest" stehen, dürfte es unzulässig sein RFB Folgen auf so ein Infoblatt abzuleiten.
Diese zusätzliche Bescheinigung kennen auch immer noch nicht alle Ärzte. Spannend, wenn der AU-Patient keinen Einfluss auf das Ausstellen einer solchen Bescheinigung hat.
Lotte777
Zitat von: Lotte777 am 10. August 2022, 16:33:20Ich habe die AU immer zeitnah geschickt. Jedoch akzeptiert das JC diese AU nicht mehr und möchte eine ärztliche Bescheinigung, dass ich wegeunfähig erkrankt bin.
Im Schreiben kliest es sich so als ob du nur AU Meldungen abgibst wenn du einen Termin bekommen hast und das zum Termin.
Naja da man dem JC eh nichts glauben kann/soll.....
Lies mal das von Ottokar im Anhang!
Zitat von: Lotte777 am 10. August 2022, 16:33:20Ich bin momentan dabei, eine EM-Rente anzustreben. Dieser Prozess zieht sich.
Ist das beantragt und weiß das JC davon?
Wenn JA dann hat das JC eh die Füße still zu halten denn damit ist es fraglich ob du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Und daher hat das JC nichts zu melden zumindest bis der Bescheid negativ ausfällt.
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: terrier am 10. August 2022, 17:06:04wo ist hier das Problem?
wenn du wegeunfähig oder bettlägerig bist, wird dir dein Arzt das bescheinigen. Du legst die Bescheinigung vor und aus die Maus, alles in Butter und das JC ist entwaffnet.
Wenn dein Arzt allerdings der Meinung ist, das du in der Lage bist, so einen Termin wahrzunehmen dann ist das so
Mein Arzt kennt z.b die Phantasiebescheinigung garnicht, wenn krank dann krank, da geh ich auch nicht arbeiten
Zitat von: derduisburger am 10. August 2022, 23:47:29Zitat von: terrier am 10. August 2022, 17:06:04wo ist hier das Problem?
wenn du wegeunfähig oder bettlägerig bist, wird dir dein Arzt das bescheinigen. Du legst die Bescheinigung vor und aus die Maus, alles in Butter und das JC ist entwaffnet.
Wenn dein Arzt allerdings der Meinung ist, das du in der Lage bist, so einen Termin wahrzunehmen dann ist das so
Mein Arzt kennt z.b die Phantasiebescheinigung garnicht, wenn krank dann krank, da geh ich auch nicht arbeiten
Aber krank ist ja nun nicht krank. Mit einem gebrochenen Finger wirst du als Näher wohl nicht arbeitsfähig und somit krank sein, einen Termin kannst du aber uneingeschränkt wahrnehmen. Eine Bescheinigung zu bekommen kann durchaus schwierig werden. Gute Chancen hat man da z.B bei psychischen Erkrankungen wie Ängste und co. Und natürlich bei allem was ansteckend ist, oder die Mobilität extrem einschränkt. Ein Jobcenter würde wohl kaum einen Krankentransport finanzieren wollen. Wobei die Frage dann wäre wenn dies möglich wäre und die Kosten übernommen werden, ob man dann dazu verpflichtet wäre... Da könnte man wohl munter streiten.
Zitat von: terrier am 10. August 2022, 17:06:04wo ist hier das Problem?
wenn du wegeunfähig oder bettlägerig bist, wird dir dein Arzt das bescheinigen. Du legst die Bescheinigung vor und aus die Maus, alles in Butter und das JC ist entwaffnet.
Wenn dein Arzt allerdings der Meinung ist, das du in der Lage bist, so einen Termin wahrzunehmen dann ist das so. Um Unangenehmes zu vermeiden, solltest du dann im JC erscheinen.
terrier
"zunächst zum Arzt REISEN.... damit dieser dann bescheinigt, dass man das gar nicht gekonnt hätte.
Das JobCenter erkennt dann genau daran, das eine Reiseunfähigkeit faktisch nicht vorlag und es sich um ein "Gefälligkeitsattest" handelt...
Das Ganze entspricht in vielen Fällen einer Aufforderung die Nichtexistenz eines Beweises zu beweisen. :wand:
Zitat von: Lotte777 am 11. August 2022, 01:00:06"zunächst zum Arzt REISEN.... damit dieser dann bescheinigt, dass man das gar nicht gekonnt hätte.
Naja bei einer Wegeunfähigkeit würde der Arzt für gewöhnlich zum Patienten kommen, oder der Patient der dem Arzt bekannt ist würde telefonisch darum gebeten werden. Beides denkbar und nicht verdächtig. Aber natürlich wäre es verdächtig wenn man extra dafür zum Arzt reisen würde. Wobei auch nicht grundsätzlich. Zum Beispiel könnte ein Patient mit Angststörung durchaus zum nahe gelegenen Arzt gehen, wohingegen die 10 Minuten Zugfahrt zum Jobcenter eine unlösbare Aufgabe wäre. Also pauschal kann man so auch wieder nicht das eine oder andere sagen. Es kommt eben darauf an.
Eigentlich sollte es normal sein dass ein Außendienst in solchen Fällen auch Hausbesuche anbietet.
Zitat von: Lotte777 am 11. August 2022, 01:00:06Zitat von: terrier am 10. August 2022, 17:06:04wo ist hier das Problem?
wenn du wegeunfähig oder bettlägerig bist, wird dir dein Arzt das bescheinigen. Du legst die Bescheinigung vor und aus die Maus, alles in Butter und das JC ist entwaffnet.
Wenn dein Arzt allerdings der Meinung ist, das du in der Lage bist, so einen Termin wahrzunehmen dann ist das so. Um Unangenehmes zu vermeiden, solltest du dann im JC erscheinen.
terrier
"zunächst zum Arzt REISEN.... damit dieser dann bescheinigt, dass man das gar nicht gekonnt hätte.
Das JobCenter erkennt dann genau daran, das eine Reiseunfähigkeit faktisch nicht vorlag und es sich um ein "Gefälligkeitsattest" handelt...
Das Ganze entspricht in vielen Fällen einer Aufforderung die Nichtexistenz eines Beweises zu beweisen. :wand:
Man kann ich psychisch nicht in der Lage sein einen Termin wahrzunehmen, aber trotzdem zum Arzt zu gehen. Viele haben Angst zum JC zu gehen. Panikattacken etc.
Warum wird das JC nie erfahren, ist ja Datenschutz. Also da hätte ich keine Bedenken dass die da ein Gefälligkeitsattest sehen.
Auf Fragen wie du zum Arzt kannst aber nicht zum Termin würde ich garnicht antworten. Geht denen nen Dreck an. Meine Antwort war immer: "medizinische Details bespreche ich nur mit meinem Arzt"
Bei mir hatte sich damals während meiner Krankheit 3 mal der MDK gemeldet und meinte ich kann Wiedereingliederung machen etc. Die wollten wissen warum ich noch krank bin usw.
Hab immer gesagt ich rede nur mit meinem Arzt, sollen die sich die Infos doch da holen.
Passiert ist garnichts.
Wenn du da nicht hin willst dann schreib einen Brief zurück, du möchtest die Rechtsgrundlage wissen aufgrund dessen die die Bescheinigung vorlegen sollst. Und frag aufgrund welcher Gesetze der Arzt verpflichtet wäre sowas auszustellen.
Das mit der Wegeunfähigkeitsbescheinigung ist über etwas schwammig, in Extremfällen darf das wohl verlangt werden, aber ist nicht so einfach.
Man kann das jetzt schon noch rauszögern, mehr aber auch nicht.
EA beim SG beantragen in der das JC verpflichtet wird in solchen Fällen für die Folgen eines Unfalls oder einer Verschlechterung aufzukommen.
Die BG macht das nämlich nicht.
Oder die Kirche im Dorf lassen...
JC darauf hinweisen, dass seit Mai durchgehend AU, voraussichtlich auch baw. Antrag auf EM-Rente sei/wird zeitnah gestellt. Weiteres gibt es nicht zu besprechen, danke der Nachfrage.
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. August 2022, 17:18:03Zitat von: Lotte777 am 10. August 2022, 16:33:20Meine Frage: ist dieser Vorgang rechtens?
Ja das ist er in diesem Fall schon.
Allerdings muss das JC eine evtl. vom Arzt verlangte Gebühr Übernehmen.
Glaub bis zu 5 Euro sind das.
Nein, in diesem Fall eben nicht.
Das Urteil des Bundessozialgericht auf das sich manche JC berufen sagt eindeutig aus, dass so eine Bescheinigung nur verlangt werden darf, wenn man immer zufällig zu Terminen AU geschrieben wird.
Ist man dauerhaft AU, so ist so eine Forderung nichtig und die AU reicht völlig aus.
Allerdings kann das JC die AU beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen anzweifeln lassen.
Mein Arzt meinte damals dass es so eine Bescheinigung nicht gibt. Er kannte nur ein Attest. Das kostete 20 Euro
Das Jobcenter, also die Sachbearbeiter, müssen einen Vordruck auch mit dem Brief schicken, das ist so ein Formular, dazu noch, dass der Artzt über das Arbeitsamt abrechen kann.
Zitat von: Lotte777 am 10. August 2022, 16:33:20Hallo, ich habe hier etwas, was es wohl selten gibt.
Ich habe die AU immer zeitnah geschickt. Jedoch akzeptiert das JC diese AU nicht mehr und möchte eine ärztliche Bescheinigung, dass ich wegeunfähig erkrankt bin.
Als Überschrift steht ,,Informationsschreiben". Keine Rechtsbelehrung ist vorhanden und auch keine Paragraphen, auf diese sich berufen wird.
Meine Frage: ist dieser Vorgang rechtens?
Viele Grüsse
Die Verknüpfung mit diesem Pamphlet von Info kennzeichnet nur reine Willkür und fehlende Distanz zu der Diagnose AU an sich. Damit erhoffen die sich, dass Du etwas bezahlen und zusätzlich beibringen sollst, worüber Du allein gar keine Entscheidungskompetenz hast.
Das weiß das JC sehr genau. Und die JC kennen auch die bisherigen Urteile dazu. Darum wurde hier gar nicht erst der Versuch der Verknüpfung zu einer Rechtsfolgebelehrung unternommen. Warum wohl? Vielleicht deswegen?:
ZitatDurch die Ausführungen in der Rechtsfolgenbelehrung, dass eine Bettlägerigkeitsbescheinigung notwendig ist, falls eine Erkrankung als wichtiger Grund vorliegt, erweckt der Beklagte den Eindruck, dass dies die einzige Möglichkeit ist, den wichtigen Grund nachzuweisen. Somit ist die Rechtsfolgenbelehrung falsch... zwar dazu auffordern, zukünftig eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Eingeladene krankheitsbedingt nicht zu einem Meldetermin erscheinen kann. Dies ist jedoch nach der Rechtsprechung lediglich in begründeten Ausnahmefällen, z.B. bei mehrfachen Meldeversäumnissen möglich (vgl. Weber a.a.O., Rn. 50 m.w.N.). der Beklagte jedoch pauschal in die Rechtsfolgenbelehrung hereingeschrieben hat, dass eine solche Bescheinigung notwendig ist, erweckt er fälschlicherweise —unabhängig von einem ggf. vorliegenden Ausnahmefall- den Eindruck, dass diese in jedem Fall zwangsläufig benötigt werde.
Auszug -Quelle:
https://anwaltskanzlei-adam.de/2020/08/18/sozialgericht-hildesheim-urteil-vom-14-07-2020-az-s-38-as-1417-17/
Ich würde darauf gar nicht reagieren, weil eben die Kosten hierfür überhaupt gar nicht zugesichert werden, was ohnehin nur der Fall wäre -wenn eben nicht schon eine durchgehende,längerfristige AU vorhanden wäre. Stell Dir vor -die senden Dir jetzt - mittendrin -in der AU für jede Woche eine Einladung. Mit WUB Hinweis.
Kam das Infoschreiben mit PZU? Wenn nicht -dann würde ich das ignorieren. Bis eine rechtsverbindliche Aufforderung in einer Einladung anbei wäre -mit der Zusicherung der Kostenübernahme hierfür. Es erscheint zudem nicht logisch, wenn mittendrin in einer laufenden AU, die nun trotzdem zum Ausnahmefall mutieren soll. Oder das JC sich erdreistet, im Infoblatt, mal eben Deinen Gesundheitszustand / Leistungsfähigkeit dazu besser zu kennen -als Dein Arzt. Unterschwellig wird Dir hier Simulation unterstellt. Nach meinem Eindruck. Allein deswegen würde ich das Info Pamphlet sehr gut aufheben.
Nachtrag:
Zitat von: Lotte777 am 10. August 2022, 16:33:20Ich bin momentan dabei, eine EM-Rente anzustreben. Dieser Prozess zieht sich.
Wenn und falls das JC davon weiß, dann könnte der Anlaß dieser Schikane sein, dass Dich das JC davon "abhalten" will. Und dazu haben die schon seit einiger Zeit ein probates Mittel.:
https://www.modellvorhaben-rehapro.de/SharedDocs/Projektdaten/Projektdarstellung_KOPF22.html
Ich denke mal, das könnte mithin ein Grund sein, warum die Dich unbedingt "problemlos "einladen wollen. Ist aber nur eine Hypothese meinerseits.
Zitat von: Yasha am 11. August 2022, 13:17:19Es erscheint zudem nicht logisch, wenn mittendrin in einer laufenden AU, die nun trotzdem zum Ausnahmefall mutieren soll. Oder das JC sich erdreistet, im Infoblatt, mal eben Deinen Gesundheitszustand / Leistungsfähigkeit dazu besser zu kennen -als Dein Arzt. Unterschwellig wird Dir hier Simulation unterstellt.
Das empfinde ich gar nicht so. Das JC weiß einfach nicht, was los ist. Wenn Du ihnen mitteilst, dass das noch eine Weile so sein wird, wissen sie es. Du musst das ja nun nicht begründen. Aber eine Mitteilung ist im Umgang miteinander möglich. Nein, musst Du natürlich nicht. Aber musst Dich dann auch nicht wundern, wenn das JC immer noch nicht weiß, dass Du noch länger AU sein wirst. (Wenn sie nicht wissen, ob Du ein gebrochenes Bein hast, das absehbar wieder heilt, oder eine langfristige/gar dauerhafte Geschichte, handeln sie unterschiedlich.)
Zitat von: justine1992 am 11. August 2022, 13:51:54Das empfinde ich gar nicht so. Das JC weiß einfach nicht, was los ist.
Doch -denn es hat doch eine AU. Mehr bekommt ein AG auch nicht.
Zitat von: justine1992 am 11. August 2022, 13:51:54Wenn Du ihnen mitteilst, dass das noch eine Weile so sein wird, wissen sie es.
Wie lange die Erkrankung dauert, das steht in der AU.Darüber hinaus wäre das Spekulation und Hellseherei. Oder -würde noch weiter Spekulationen über Simulation befeuern. Meiner Meinung und Einschätzung nach.
@Lotte777,
Zitat von: Lotte777 am 10. August 2022, 16:33:20Als Überschrift steht "Informationsschreiben".
Dann betrachte dieses Schreiben auch als reine Information.
Und warte erst einmal ab, ob in der nächsten Meldeaufforderung zusätzlich zur AU eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung (mit Kostenübernahme) gefordert wird.
Zitat von: Kopfbahnhof am 10. August 2022, 17:18:03Allerdings muss das JC eine evtl. vom Arzt verlangte Gebühr Übernehmen. Glaub bis zu 5 Euro sind das.
Jepp.
Bei einer sog. Wegeunfähigkeitsbescheinigung handelt es sich um eine kurze Bescheinigung oder ein kurzes Zeugnis.
Siehe GOÄ Ziffer 70 - Regelhöchstsatz 2,3 mit EUR 5,36.
Wogegen eine privatärztliche Bescheinigung oder ein Attest bei weitem höher liegen, und mit ziemlicher Sicherheit vom Jobcenter nicht übernommen werden.
Es wäre aber durchaus sinnvoll dem Jobcenter Grund und Art der Erkrankung mitzuteilen, wenn sie Bescheid wissen, dann erübrigt sich auch schon vieles. Wenn Sie nichts wissen, dann müssen sie ja bin Gesetz aus schon klären was vorliegt und ob eine Erfüllung der Pflichten tatsächlich nicht möglich ist.
Da dem Jobcenter den schwarzen Peter zuschieben ist auch doof. Wenn jemand keine Auskunft gibt, dann mag man das rechtlich begründen können, aber dann muss man eben auch hinnehmen das sein gegenüber auch sein Ding macht nach Vorschrift. Miteinander sprechen kann da helfen. Davon abgesehen würde das Jobcenter wenn es wollen würde eh erfahren was los ist. Spätestens in einem Verfahren würde der Betroffene ja mit offenen Karten spielen müssen und viele Details landen in der Akte von Gericht und somit auch beim Kläger und Beklagten.
Zitat von: Hary am 11. August 2022, 14:22:02Es wäre aber durchaus sinnvoll dem Jobcenter Grund und Art der Erkrankung mitzuteilen,
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage? Das ist weder so sinnvoll, noch zulässig. Was geht die SB das an?
Zitat von: Hary am 11. August 2022, 14:22:02Wenn jemand keine Auskunft gibt, dann mag man das rechtlich begründen können.
Genau so ist es.Denn selbst ein ausgefüllter Gesundheitsfragebogen ginge die IFK nichts an.
ZitatAber aufgepasst: Der Gesundheitsfragebogen darf Ihnen zwar von Ihrem Sachbearbeiter ausgehändigt werden. Aber den ausgefüllten Vordruck darf der Sachbearbeiter nicht mehr sehen!
Quelle: https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/faq-sozialamt/#29
Zitat von: Hary am 11. August 2022, 14:22:02Spätestens in einem Verfahren würde der Betroffene ja mit offenen Karten spielen müssen und viele Details landen in der Akte von Gericht und somit auch beim Kläger und Beklagten.
Besser zuletzt dort -als vorher im System der Jobcenter. Das wäre absolut fatal -für den Betroffenen, ohne da jetzt die ganze Büchse der Pandora deswegen hier dazu aufmachen zu wollen.
Zitat von: Hary am 11. August 2022, 14:22:02Es wäre aber durchaus sinnvoll dem Jobcenter Grund und Art der Erkrankung mitzuteilen, wenn sie Bescheid wissen, dann erübrigt sich auch schon vieles.
Selbstverständlich kann man. Geht dem JC aber einen Dreck an, genauso wie dem Arbeitgeber.
Natürlich würde ich in einem guten Arbeitsverhältnis mit dem AG drüber reden, der muss ja auch planen usw.
Aber das JC braucht das nicht, da muss es reichen wenn sie nur die AU haben.
Und auserdem was will der SB überhaupt mit Grund und Art der Erkrankung anfangen? Das ist kein Arzt und der kann selbst garnicht entscheiden was das für die Arbeitssuche bedeutet, noch kann er wissen wie lange eine AU noch dauern wird usw. Denken kann der sich natürlich gar viel, als nicht-Mediziner hat aber alles er sagt oder niederschreibt keinen Wert.
Zitat von: hotwert am 11. August 2022, 15:41:51Und auserdem was will der SB überhaupt mit Grund und Art der Erkrankung anfangen?
Naja -zum Beispiel wurden solche Infos schon mal zur Zielgruppendefinition bestimmter Maßnahmen benutzt. Aktuell liegt mir da noch eine Ausschreibung aus 2018 eines JC in Schleswig Holstein vor, wo der Träger dann gleich daraus erfuhr, welche potentielle Teilnehmer denen bald zugewiesen werden. Denn es wurde zweckmäßig eingeschätzt, sinngemäß gesamt, dass die meisten Leistungsbezieher in deren JC -ab 45 Jahren - Muskel- Skeletterkrankungen und Herz-Kreislauf Erkrankungen hätten, was die Eingliederung in den Arbeitsmarkt erschweren würde.
Ich werde jetzt aktuell nicht deswegen gezielt in den neuen Ausschreibungen danach suchen, jedoch sehe ich keine Gründe, warum das nun nicht weiterhin als "kreatives Stimuli" zur Kennzahlenproduktion benutzt wird.
In dem Fall wäre also die Info an die IFK dann ggf. eines der Eigentore, die sich der Elo nicht antun muss.
Zitat von: Yasha am 11. August 2022, 14:53:31Auf Basis welcher Rechtsgrundlage? Das ist weder so sinnvoll, noch zulässig. Was geht die SB das an?
Ehrlich gesagt wundert es mich nicht das einige solche Probleme haben. Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus. Das Leben ist nicht nur etwas das auf Rechtsgrundlage funktioniert. Am Ende sitzen da auch Menschen.
Wenn man so krank ist das man seinen Pflichten nicht nachgehen kann, warum soll man das nicht so kommunizieren und begründen? Was soll denn schlimmes passieren sofern alles den Tatsachen entspricht? Die meisten SB's werden das nachvollziehen können. Auch als Medizin Laie.
Ich arbeite ehrenamtlich bei der Stadt und kümmer mich um Mietobjekte. Da hatte ich auch so einen Fall der nicht pünktlich zahlte und auf Rückfragen eben lapidar antwortete das die Gründe mich nichts angehen und ob er finanziell in einer Notlage wäre. Darauf hin hatte ich nur die Möglichkeit von Mahnung, Kündigung und Räumung und war natürlich der böse... Ein weiterer Fall hatte auch nicht gezahlt, sich aber gemeldet und erzählt von der Pleite seines Arbeitgebers, hat mir ohne Aufforderung Nachweise geschickt für die es keine
Rechtsgrundlage gab. Mit der Folge dass ich eben wusste was Sache ist und wir eine Lösung gefunden haben in Form von Stundung bis seine Leistungen bewilligt wurden und die Wohnung erhalten wurde.
Wer nur auf Rechtsgrundlagen besteht, der nimmt dem anderen für Grundlage für sinnvolle Entscheidungen. In meinem Beispiel hätte in beiden Fällen gleich handeln können, meine Entscheidungen beruhen aber auf dem Wissen und Informationen die ich habe. Der mit seiner Rechtsgrundlage hat eben das juristische Programm wie bestellt bekommen, derjenige der mit Ehrlichkeit und vertrauen kommt hat mein Vertrauen in seine Situation und Willen das auf die Reihe zu bekommen von mir erhalten... Genau so läuft es überall. Keiner hat Lust sich mit Personen abzugeben die so auftreten, dass wird nach Vorgabe abgearbeitet und im Zweifel darf die Rechtsabteilung aktiv werden, da verschwendet keiner Zeit und Mühe weil klar ist, dass es verschwendete Zeit ist.
Zitat von: derduisburger am 10. August 2022, 23:47:29Mein Arzt kennt z.b die Phantasiebescheinigung garnicht
Das kennt jeder Arzt, diese Bescheinigungen gibt es schon seit Jahrzehnten.
Zitat von: Katzenfan am 11. August 2022, 08:27:40Nein, in diesem Fall eben nicht.
Vermutlich war @TE schon lange nicht mehr beim JC.
Irgendwann kommt man da nicht um einen Termin herum.
Auch wenn AU oder Antrag auf EM Rente läuft.
Ich hätte kein Problem damit dort mal Aufzuschlagen.
Allerdings, bei dauerhafter AU nun auch nicht jedes Quartal.
Danke erstmal für eure Antworten.
Das JC weiß noch nichts von meinem Vorhaben der EM-Rente. Werde ich jedoch in dem jetzigen Schreiben nachholen.
Dieses Schreiben kam mit der Einladung zum nächsten Termin auf dem normalen Postweg.
Auf dem Vordruck der Bescheinigung steht: ,,Diese Bescheinigung ist nur mit der AU gültig"
wie im beitrag 14, es gib also ein Vordruck
Zitat von: Lotte777 am 11. August 2022, 17:53:27JC weiß noch nichts von meinem Vorhaben der EM-Rente.
Das kannst du auch später noch Mitteilen, wenn der Antrag dann wirklich gestellt wurde.
Wann bist du denn zum letzten mal im JC gewesen?
Zitat von: Lotte777 am 11. August 2022, 17:53:27Danke erstmal für eure Antworten.
Das JC weiß noch nichts von meinem Vorhaben der EM-Rente. Werde ich jedoch in dem jetzigen Schreiben nachholen.
Dieses Schreiben kam mit der Einladung zum nächsten Termin auf dem normalen Postweg.
Auf dem Vordruck der Bescheinigung steht: ,,Diese Bescheinigung ist nur mit der AU gültig"
Solange der Amtsarzt deine Erwerbsunfähigkeit nicht festgestellt hat, und das JC dich nicht auffordert einen Antrag auf EM-Rente zu stellen, interessiert das den SB eh nicht.
Bei mir hat der Amtsarzt anhand Aktenlage entschieden das ich nicht Erwerbsfähig bin, daraufhin hab ich den Rentenantrag gestellt, welcher wie bei der EM-Rente üblich erstmal abgelehnt wurde, ich wäre ja mit zig Einschränkungen Erwerbsfähig.
Das JC hat natürlich dass Gutachten der Rentenversicherung übernommen (Muss es auch lt. Gesetz).
Jetzt bin ich im Widerspruch Verfahren, dem SB interessiert das gar nicht, weil er nur vermittelt sowie es im Gutachten steht. Da hab ich schon zigmal von meinen Krankheiten gesprochen, im Jahr bekommen die 2-3 Krankenhaus Aufenthaltsbescheinigungen usw. Trotzdem ständig vermittlungsvorschläge, und 3 Bewerbungen pro Monat soll ich zusätzlich schreiben.
Ich will damit sagen, solange der Amtsarzt das nicht absegnet, wird deine EM-Rente niemanden interessieren, die kann ja im Prinzip jeder einfach stellen.
Zitat von: Kopfbahnhof am 11. August 2022, 17:59:56Zitat von: Lotte777 am 11. August 2022, 17:53:27JC weiß noch nichts von meinem Vorhaben der EM-Rente.
Das kannst du auch später noch Mitteilen, wenn der Antrag dann wirklich gestellt wurde.
Wann bist du denn zum letzten mal im JC gewesen?
Ich hatte im März einen JC-Termin. Dieser war telefonisch, da ich corona hatte.
@Lotte777,
Zitat von: Lotte777 am 11. August 2022, 17:53:27Dieses Schreiben kam mit der Einladung zum nächsten Termin auf dem normalen Postweg.
Das heißt nun was genau?
Ist dieses Informationsschreiben ein fester Bestandteil der neuen Meldeaufforderung (als Verwaltungsakt), oder wurde dieses Informationsschreiben der regulären Meldeaufforderung (ausschl. AU als wichtiger Grund) einfach separat beigelegt?
Zumindest für mich nicht eindeutig erkennbar.
Zitat von: oldhoefi am 11. August 2022, 14:21:17Und warte erst einmal ab, ob in der nächsten Meldeaufforderung zusätzlich zur AU eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung (mit Kostenübernahme) gefordert wird.
Das Wort "in" habe ich nicht ohne Grund geschrieben, deshalb meine o. g. gezielten Nachfragen.
Zitat von: oldhoefi am 12. August 2022, 18:15:28@Lotte777,
Zitat von: Lotte777 am 11. August 2022, 17:53:27Dieses Schreiben kam mit der Einladung zum nächsten Termin auf dem normalen Postweg.
Das heißt nun was genau?
Ist dieses Informationsschreiben ein fester Bestandteil der neuen Meldeaufforderung (als Verwaltungsakt), oder wurde dieses Informationsschreiben der regulären Meldeaufforderung (ausschl. AU als wichtiger Grund) einfach separat beigelegt?
Zumindest für mich nicht eindeutig erkennbar.
Zitat von: oldhoefi am 11. August 2022, 14:21:17Und warte erst einmal ab, ob in der nächsten Meldeaufforderung zusätzlich zur AU eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung (mit Kostenübernahme) gefordert wird.
Das Wort "in" habe ich nicht ohne Grund geschrieben, deshalb meine o. g. gezielten Nachfragen.
Ich weiß leider nicht, wie ich nachträglich die Datei hochladen kann im Beitrag, sonst würde ich das ganze Pamflet geschwärzt reinstellen.
1. Seite ist die Einladung zum Beratungsgespräch, die 2. Seite (doppelseitiger Druck, also auf dem selben Blatt Rückseite) fängt das Infoschreiben an. zusätzlich dann ein Vordruck ,,wegeunfähigkeitsbescheinigung" zum ausfüllen für den Arzt.
Auf dem Vordruck steht hervorgehoben, dass dieses Attest nur in Verbindung mit der AU gültig ist.
So ein Bullshit kann und darf nicht verlangt werden. Es muss ja eine dritte Person, die dazu gar nicht verpflichtet ist mitspielen (Arzt)
Ein Arzt ist nicht verpflichtet mitzuwirken. Grenzen der Mitwirkung" -§ 65 SGB.
Es gibt wirklich haufenweise Ärzte, die sich weigern, sowas auszufüllen. Was wollen die machen, wenn mein Arzt sich weigert sich das Ausfüllen, weil er so Fantasie Bullshit nicht kennt und nicht aussfüllt.
Auch den Begriff Wegeunfähigkeitsbescheinigung/ Bettlägerigkeitsbescheinigung usw gibt es bei keinem Arzt. Wenn es Ärzte gibt die das machen ist es eine reine Gefälligkeit. Kein Arzt ist verpflichtet sowas auszustellen. Was will das JC machen wenn ich einfach behaupte ich habe es bei Arzt abgeben und mein Arzt hat es in der Luft zerissen? Soll das JC mir mal bitte das Gegenteil beweisen :D
Zitat von: Anett36 am 13. August 2022, 19:52:37So ein Bullshit kann und darf nicht verlangt werden. Es muss ja eine dritte Person, die dazu gar nicht verpflichtet ist mitspielen (Arzt)
Ein Arzt ist nicht verpflichtet mitzuwirken.
Das mag sein. Muss aber möglicherweise das Gericht nicht beeindrucken, wie aus der folgenden Verlinkung hervorgeht.
Der Vorteil hier bei @Lotte777 ist möglicherweise -noch - dass gegenüber dem folgendem Urteil, hier eben die Kosten Zusage nicht vorhanden ist. Und es wohl noch nicht eine solch Flut von Einladungen im Vorfeld gegeben hat.
ZitatInsoweit sagte der Antragsgegner dem Antragsteller die Übernahme der Kosten für ein entsprechendes ärztliches Attest zu (i.H.v. 5,36 Euro als 2,3-facher Satz der Ziffer 70 der Gebührenordnung für Ärzte - GOÄ -).
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/legacy/212917?modul=esgb&id=212917
Bei Anwälten reicht unter Umständen auch keine einfache Krankschreibung aus:
ZitatSelbst die Vorlage einer (pauschalen) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht generell nicht aus, denn sie belegt keine Verhandlungs- und/oder gegebenenfalls Reiseunfähigkeit auch für eine begrenzte Zeit (Anreise und Dauer der mündlichen Verhandlung). Nur die Vorlage eines ärztlichen Attests, welches dem Beteiligten eine krankheitsbedingte Verhinderung (im Sinne einer Verhandlungs- und/oder ggf. Reiseunfähigkeit) bescheinigt, ist grundsätzlich als ausreichende Entschuldigung anzusehen.
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/wann-darf-ein-erkrankter-rechtsanwalt-dem-gericht-fern-bleiben_206_396532.html
Dass die Ärzte solche Attest nicht kennen, ist daher eher ein Gerücht.
@Lotte777,
Zitat von: Lotte777 am 12. August 2022, 18:47:241. Seite ist die Einladung zum Beratungsgespräch, die 2. Seite (doppelseitiger Druck, also auf dem selben Blatt Rückseite) fängt das Infoschreiben an. zusätzlich dann ein Vordruck ,,wegeunfähigkeitsbescheinigung" zum ausfüllen für den Arzt.
Damit dürfte die Forderung nach einer sog. Wegeunfähigkeitsbescheinigung (zusätzlich zur AU) ein Bestandteil der Meldeaufforderung als Verwaltungsakt sein.
Die genauen Gründe, warum die sog. Wegeunfähigkeitsbescheinigung nun gefordert wird, lasse ich mal dahin gestellt, da für mich nicht nachvollziehbar.
Jedenfalls scheint das Jobcenter die (falsche) Auffassung zu vertreten, dass Dein Arzt den beigefügten Vordruck - womöglich noch mit Jobcenter-Logo - kostenlos ausfüllt. Da in dem "Informationsschreiben" dafür keinerlei Kostenübernahme durch das Jobcenter enthalten ist.
Um was es sich bei einer sog. Wegeunfähigkeitsbescheinigung handelt und in welcher Höhe abgerechnet bzw. von Dir verlangt werden kann, habe ich bereits in Beitrag # 18 ausgeführt - was zudem Arztpraxen sehr wohl bekannt ist.
Es reicht aus, wenn der Arzt in einem Zweizeiler angibt, dass Du derzeit nicht in der gesundheitlichen Lage bist, etwaige Auswärtstermine wahrzunehmen (oder so ähnlich). Dazu ist auch nicht der Vordruck des Jobcenters nötig, eine kurze Bescheinigung in freier Form mit Unterschrift des Arztes genügen.
Möglichkeiten
1. Den Meldetermin wahrnehmen, wenn es Deine gesundheitlichen Einschränkungen zulassen.
Dann dürfte vermutlich für die nächste Zeit wieder Ruhe sein.
2. Dem Meldetermin entschuldigt fern bleiben, allerdings nur in Kombi mit AU- und WU-Bescheinigung.
Wobei ich davon ausgehe, dass der nächste Meldetermin nicht lange auf sich warten lässt.
3. Gegen die Meldeaufforderung als Verwaltungsakt in Widerspruch gehen, da z. B.
a) die Kostenübernahme für die WU-Bescheinigung fehlt
b) die detaillierten Gründe für die Forderung einer WU-Bescheinigung fehlen.
Punkt 3 allerdings mit ungewissen Ausgang.
Denn ein derartiger Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, so dass die Pflicht zum Erscheinen nicht automatisch entfällt. Dazu müsste parallel zum Widerspruch ein Antrag auf aufschiebende Wirkung direkt beim Jobcenter oder separat beim zuständigen Sozialgericht gestellt werden.
Bei Letzteren habe ich bei der Stattgebung jedoch erhebliche Zweifel, da aktuell das sog. Sanktionsmoratorium läuft. Was aussagt, dass erst ab dem 2. Meldeversäumnis sanktioniert werden kann, insgesamt begrenzt auf 10% des maßgebenden Regelbedarfes.
Ich persönlich würde Punkt 1 oder Punkt 2 in Erwägung ziehen, bleibt aber alleinig Deine Entscheidung.
Lotte777
Zitat von: Lotte777 am 12. August 2022, 18:47:24Ich weiß leider nicht, wie ich nachträglich die Datei hochladen kann im Beitrag, sonst würde ich das ganze Pamflet geschwärzt reinstellen.
Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder Wort und § genau abtippen.
MfG FN
Anbei nochmal das komplette Einladungs-Schreiben, welches auf dem normalen Postweg kam.
Es ist (noch) kein VA erhoben.
Ich werde ein Schreiben schicken mit der Bitte um Aufzeigen der Rechtslage und auf welche Paragraphen die sich berufen.
Viele Grüße
Lotte
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Lotte777
Nur mal nebenbei.
Kommt das überhaupt von deinem JC?
Da steht mal "Jobcoach" > gibt es normal in einem JC nicht
Dann steht da plötzlich was von einer "Beraterin" mit Adresse.
Ist das dann dein JC und heisst dein JC "Pro Arbeit", oder ist das nochmal was anderes?
Für mich alles dubios aber halte dich an die Tipps die gemacht wurden.
Mir ging es nur darum das für mich seltsame aufzuzeigen da man so was schnell mal überlesen kann.
Vergiß nicht die Fragen von oldhoefi zu beantworten!
Zitat von: oldhoefi am 14. August 2022, 15:36:28Damit dürfte die Forderung nach einer sog. Wegeunfähigkeitsbescheinigung (zusätzlich zur AU) ein Bestandteil der Meldeaufforderung als Verwaltungsakt sein.
:weisnich: schaut mir nicht so aus als ob das eine Meldeaufforderung ist und ob die überhaupt vom JC kommt :scratch:
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. August 2022, 15:07:22:weisnich: schaut mir nicht so aus als ob das eine Meldeaufforderung ist und ob die überhaupt vom JC kommt :scratch:
Doch, so heißt dort das Mobcenter :zwinker:
https://www.proarbeit-kreis-of.de/
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. August 2022, 15:07:22Lotte777
Nur mal nebenbei.
Kommt das überhaupt von deinem JC?
Da steht mal "Jobcoach" > gibt es normal in einem JC nicht
Dann steht da plötzlich was von einer "Beraterin" mit Adresse.
Ist das dann dein JC und heisst dein JC "Pro Arbeit", oder ist das nochmal was anderes?
Für mich alles dubios aber halte dich an die Tipps die gemacht wurden.
Mir ging es nur darum das für mich seltsame aufzuzeigen da man so was schnell mal überlesen kann.
Vergiß nicht die Fragen von oldhoefi zu beantworten!
Zitat von: oldhoefi am 14. August 2022, 15:36:28Damit dürfte die Forderung nach einer sog. Wegeunfähigkeitsbescheinigung (zusätzlich zur AU) ein Bestandteil der Meldeaufforderung als Verwaltungsakt sein.
:weisnich: schaut mir nicht so aus als ob das eine Meldeaufforderung ist und ob die überhaupt vom JC kommt :scratch:
MfG FN
Ja richtig. Das kommt von der Pro Arbeit. Habe das geschwärzt.
Mir ist noch etwas merkwürdiges aufgefallen:
"Wenn Sie ... Ihr unwirtschaftliches Verhalten (z.B. ständig ungerechtfertigte hohe Telefon- und Stromkosten) fortsetzen ..." - w t f hat das JC mit Telefon und Strom zu tun? Die muss man doch eh vom Regelsatz bezahlen? Was hat das überhaupt in dieser "Einladung" zu suchen? ... :scratch:
@Lotte777,
ach herrje - eine wild gewordene Optionskommune. :cool:
Warte bitte noch mit Deinem geplanten Schreiben.
Melde mich später noch genauer zu den eingestellten Unterlagen.
Der Regelsatz ist nicht zweckgebunden. Man kann damit machen was man will
Zitat von: Lotte777 am 15. August 2022, 15:21:36Ja richtig. Das kommt von der Pro Arbeit. Habe das geschwärzt.
Wie ich nunmehr die Uhrzeit,Jobcoach und die Adresse Deines Anhangs interpretiere, da könntest du innerhalb des Meldetermins -sofort - als Teilnehmer zugewiesen werden. Denn an der Adresse des Aktivierungszentrums wäre auch diese GmbH Anbieter vertreten -durch den Jobcoach:
https://www.fr.de/rhein-main/offenbach/neuen-wegen-beruf-11424099.html
Bedeutet dann aber auch: Die akzeptieren Deine bisherige AU generell nicht.
Wenn du nicht wirklich "Wegeunfähig" bist, ganz Ehrlich ich würde zu dem Termin gehen.
Auch wenn hier das Schreiben völlig daneben ist inkl. der Uralten RFB.
Die werden womöglich keine Ruhe geben.
Was soll schon groß kommen?
Maßnahme muss momentan nicht sein, EGV ist auch keine Pflicht, war es noch nie.
Solltest du weiterhin dauerhaft AU sein, dann ist es eben so. (da geht auch keine Maßnahmeteilnahme)
Sollte dann, in kurzem Zeitabstand wieder ein Termin kommen, dann würde ich es als Schikane werten.
Da sollte schon etwas dagegen unternommen werden.
Bei Dauer AU, wären die ja ziemlich Sinnfrei.
Zitat von: oldhoefi am 15. August 2022, 16:27:40@Lotte777,
ach herrje - eine wild gewordene Optionskommune. :cool:
Warte bitte noch mit Deinem geplanten Schreiben.
Melde mich später noch genauer zu den eingestellten Unterlagen.
Ok
Zitat von: Yasha am 15. August 2022, 17:03:11Zitat von: Lotte777 am 15. August 2022, 15:21:36Ja richtig. Das kommt von der Pro Arbeit. Habe das geschwärzt.
Wie ich nunmehr die Uhrzeit,Jobcoach und die Adresse Deines Anhangs interpretiere, da könntest du innerhalb des Meldetermins -sofort - als Teilnehmer zugewiesen werden. Denn an der Adresse des Aktivierungszentrums wäre auch diese GmbH Anbieter vertreten -durch den Jobcoach:
https://www.fr.de/rhein-main/offenbach/neuen-wegen-beruf-11424099.html
Bedeutet dann aber auch: Die akzeptieren Deine bisherige AU generell nicht.
Die Dame ist Jobcoach Sachgebiet A - Impuls
Abteilung Jobcoaching
Zitat von: Lotte777 am 16. August 2022, 14:40:06Die Dame ist Jobcoach Sachgebiet A - Impuls
Abteilung Jobcoaching
Dazu fand ich auch eine mögliche Entsprechung/Zuordnung:
ttps://www.proarbeit-kreis-of.de/de/privatpersonen/arbeitslos/jobsuche/jobcoaching/impuls-35plus/
Yasha
Ich leih Dir mal ein h :zwinker:
https://www.proarbeit-kreis-of.de/de/privatpersonen/arbeitslos/jobsuche/jobcoaching/impuls-35plus/
Jobcoaching für langzeitarbeitslose Langzeitleistungsbezieher
Was für ein Deutsch.....
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. August 2022, 15:48:11Yasha
Ich leih Dir mal ein h :zwinker:
https://www.proarbeit-kreis-of.de/de/privatpersonen/arbeitslos/jobsuche/jobcoaching/impuls-35plus/
Jobcoaching für langzeitarbeitslose Langzeitleistungsbezieher
Was für ein Deutsch.....
Hab das gecheckt, dass ein H fehlt 😂
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. August 2022, 15:48:11Yasha
Ich leih Dir mal ein h :zwinker:
https://www.proarbeit-kreis-of.de/de/privatpersonen/arbeitslos/jobsuche/jobcoaching/impuls-35plus/
Jobcoaching für langzeitarbeitslose Langzeitleistungsbezieher
Was für ein Deutsch.....
Upps, sorry. Dankeschön :ok:
"Schon am ersten Werktag nach dem ersten Gespräch sollen die Männer und Frauen Arbeitserfahrung sammeln."
und
"Integration von sehr arbeitsmarktfernen Langzeitleistungsbeziehern"
...
Tjaaa....
Ok, @Lotte777, du bist Ü35 und sehr arbeitsmarktfern - man lese und staune - und sollst schon am nächsten Werktag nach dem ersten Gespräch "Arbeitserfahrung" sammeln ... :scratch:
"Tolle" Aussichten für Jemanden, der seit Monaten AU und offenbar stark erwerbsgemindert ist (sonst würdest du ja nicht EM-Rente beantragen wollen)...
Ich denke, da wäre ein klärendes "Gespräch" mit Frau Jobcoach (oder auch Jobcouch, wie so viele gerne schreiben :zwinker: ) wirklich hilfreich. So ein Dialog muss ja auch nicht zwingend persönlich vor Ort stattfinden - schriftlich per Email ist allemal besser...
Wahrscheinlich will deine Frau "Jobcouch" dann aber lieber (wieder) telefonieren - zumindest hier bei meinem JC sträuben die sich hartnäckig, per Email zu kommunizieren.
Vermutlich ist der angegebene Raum allerdings im 1. Stock - bist du gehbehindert? Brauchst du einen Aufzug? Falls du dorthin "reisen" könntest (Wie sollst du die "Anreise" überhaupt bewältigen?) wäre eine mögliche (oft "KO"-) Frage: Ist der Raum barrierefrei zu erreichen? Oder steht ein anderer, barrierefreier Raum zur Verfügung? Da verzichten dann "Jobsofas" schonmal auf die persönliche Vorsprache und es wird auch ihnen klarer, dass der LE tatsächlich "irgendwie doch" eingeschränkt ist ... :zwinker:
Falls du überhaupt "reisen" könntest: Brauchst du eine Begleitperson? Übernimmt das JC die Kosten?
Da gibt's bestimmt noch mehr Fragen, die du im Vorfeld stellen könntest (alles, was mit Kostenübernahme und Haftung zu tun hat ist gut :blum: ), FALLS du es überhaupt für denkbar hältst, dorthin reisen zu können.
Ansonsten sollen sie dir das notwendige Formblatt zusenden, damit dein Arzt die Ausstellung der geforderten WU-Bescheinigung mit ihnen abrechnen kann, da dies keine Kassenleistung ist.
(Aber so ein Liegend-Transport käme wirklich genial - weiß nicht mehr, wer das geschrieben hatte ... :zwinker: )
P.S.: Bist du evtl. schwerbehindert? Hast du einen Pflegegrad?
Zitat von: Lotte777 am 16. August 2022, 15:55:19Zitat von: Fettnäpfchen am 16. August 2022, 15:48:11Yasha
Ich leih Dir mal ein h :zwinker:
https://www.proarbeit-kreis-of.de/de/privatpersonen/arbeitslos/jobsuche/jobcoaching/impuls-35plus/
.
Hab das gecheckt, dass ein H fehlt 😂
@Lotte777 - :clever: Es gibt eine aktuelle Ausschreibung der Maßnahme für die weitere Ausrichtung dessen.Aufgrund dieser Zeile in der Leistungsbeschreibung entdeckt:
ZitatDie Teilnehmer sollen grundsätzlich die Voraussetzungen für einen Lohnkostenzuschuss nach § 16i Abs. 3 SGB II erfüllen und in der Regel zwischen 35 und 55 Jahre alt sein. Sie werden überwiegend in den Organisationseinheiten ,,Sachgebiet A" / ,,Impuls" des Auftragge-
bers betreut.
Quelle ; "Alle-Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt" Leistungsbeschreibung Verdingungs- Leistungsbeschreibung S.folgender Link:
Anders gesagt - Es soll eine Erweiterung dessen auf 16i geben. "Sehr arbeitsmarktfern" kam mir gleich so bekannt vor. :yes:
Kannst Du hier(noch)downloaden:
https://www.had.de/onlinesuche_einfach.html
Anfangsmaske;
suche in der Leistungsbeschreibung:
Gib in das Feld darunter nur das Wort Arbeitsmarkt ein
Im Feld:nur Bekanntmachungen der letzten Tage anzeigen;
60 eingeben
und darunter
alle anzeigen
anklicken.
Dann zuletzt unten Button
Ausführen anklicken
Weiter auf der sich dann öffnenden Seite:
Die Ausschreibung mit dem Titel , wie nachfolgend, per scrollen ansteuern.
Klick dann im Feld "Alle-Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt" ganz rechts "zur Ansicht" an.
Dann auf der folgenden Seite ganz unten die neueste Version downladen. FERTIG
Zitat von: Yasha am 16. August 2022, 17:23:09Zitat von: Lotte777 am 16. August 2022, 15:55:19Zitat von: Fettnäpfchen am 16. August 2022, 15:48:11Yasha
Ich leih Dir mal ein h :zwinker:
https://www.proarbeit-kreis-of.de/de/privatpersonen/arbeitslos/jobsuche/jobcoaching/impuls-35plus/
.
Hab das gecheckt, dass ein H fehlt 😂
@Lotte777 - :clever: Es gibt eine aktuelle Ausschreibung der Maßnahme für die weitere Ausrichtung dessen.Aufgrund dieser Zeile in der Leistungsbeschreibung entdeckt:
ZitatDie Teilnehmer sollen grundsätzlich die Voraussetzungen für einen Lohnkostenzuschuss nach § 16i Abs. 3 SGB II erfüllen und in der Regel zwischen 35 und 55 Jahre alt sein. Sie werden überwiegend in den Organisationseinheiten ,,Sachgebiet A" / ,,Impuls" des Auftragge-
bers betreut.
Quelle ; "Alle-Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt" Leistungsbeschreibung Verdingungs- Leistungsbeschreibung S.folgender Link:
Anders gesagt - Es soll eine Erweiterung dessen auf 16i geben. "Sehr arbeitsmarktfern" kam mir gleich so bekannt vor. :yes:
Kannst Du hier(noch)downloaden:
https://www.had.de/onlinesuche_einfach.html
Anfangsmaske;
suche in der Leistungsbeschreibung:
Gib in das Feld darunter nur das Wort Arbeitsmarkt ein
Im Feld:nur Bekanntmachungen der letzten Tage anzeigen;
60 eingeben
und darunter
alle anzeigen
anklicken.
Dann zuletzt unten Button
Ausführen anklicken
Weiter auf der sich dann öffnenden Seite:
Die Ausschreibung mit dem Titel , wie nachfolgend, per scrollen ansteuern.
Klick dann im Feld "Alle-Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt" ganz rechts "zur Ansicht" an.
Dann auf der folgenden Seite ganz unten die neueste Version downladen. FERTIG
Danke. Ja aber was soll mir die Ausschreibung denn genau sagen? Vielleicht steh ich bischen aufm Schlauch ...🤷🏼�♀️
Zitat von: Lotte777 am 16. August 2022, 21:32:40Danke. Ja aber was soll mir die Ausschreibung denn genau sagen? Vielleicht steh ich bischen aufm Schlauch ...🤷🏼�♀️
Sogar ein bisschen mehr, denke ich mal.
Die Ausschreibung ist die ungeschönte faktische Gebrauchsanweisung für den Träger -zum Umgang mit dem Teilnehmer. Und entlarvt die eigentliche Zielsetzung des Jobcenters, dessen Auftraggeber.
Mit allen brisanten Details -die ein Flyer so niemals gesamt enthalten würde. Und alle Fakten würden Dir im Vorfeld auch nie so von der SB mitgeteilt werden.
Sie enthält zudem Informationen zum Ablauf der Maßnahme und möglichen Rechten und Pflichten -insbesondere DSGVO, die so meistens von den Trägern eben nicht gänzlich umgesetzt werdem. All das kann im Vergleich dessen -mit Deinem Einzelfall -Ansätze und handfeste, wichtige Gründe zur Ablehnung der Maßnahme bieten oder eben dazu -falls Deine Unterlagen zur Maßnahme -vom JC und die Dir vorgelegten Unterlagen des Trägers -nicht mit dem Auftrag aus der Ausschreibung übereinstimmt, das nicht naiv zu unterschreiben.
Und die Gründe dessen auch klar und begründet benennen zu können. Ohne dazu nur Deine eigenen Gründe zu nennen. die meistens nie so anerkannt werden, wie das bei Fehlern des JC und des Trägers der Fall wäre.
Oder -wo Du ohne das Wissen dessen -eine mögliche fehlende Passgenauigkeit der Maßnahme faktisch ansonsten nicht beweisen könntest. Etc.
Hättest Du einer SB eine solche Frage gestellt -dann hätte die Dich als allein dadurch sofort als leichtes Ziel für deren Zwecke eingeordnet. "Wenig Gegenwehr zu erwarten". Schnelle Statistikschönung zu erwarten...
Es reicht manchmal auch, wenn die Konzeption, ganz klar in der Leistungsbeschreibung ersichtlich, eben auch keine Integration vorsieht -sondern auch oder nur die weitere Verbringung in Maßnahmeketten. Oder in andere Systeme, wie SGB XII Zum Beispiel. Und die SB das vorher verschwiegen hat. Oder diese Möglichkeit in einer EGV nicht erwähnt wird. Aber trotzdem eben dann als Risiko mitschwingt. Wer will das nicht wissen`? und warum soll man das dann unterschreiben?
Die Unterlagen werden immer gesperrt -wenn der Auftrag vergeben ist. Manchmal kennt ansonsten dann nur noch der GF des Trägers und das Jobcenter dessen gesamten,faktischen Inhalt.
Das geschieht nicht ohne Notwendigkeit und Anlass.Du hast mit den Unterlagen einen präventiven Vorteil zur Abwehr der Maßnahme, den du ansonsten so nie bekommen könntest.
Auch für Anwälte wäre dann die Verteidigung -mit diesem Wissen -möglicherweise einfacher.
Zitat von: Yasha am 16. August 2022, 23:29:12Zitat von: Lotte777 am 16. August 2022, 21:32:40Danke. Ja aber was soll mir die Ausschreibung denn genau sagen? Vielleicht steh ich bischen aufm Schlauch ...🤷🏼�♀️
Sogar ein bisschen mehr, denke ich mal.
Die Ausschreibung ist die ungeschönte faktische Gebrauchsanweisung für den Träger -zum Umgang mit dem Teilnehmer. Und entlarvt die eigentliche Zielsetzung des Jobcenters, dessen Auftraggeber.
Mit allen brisanten Details -die ein Flyer so niemals gesamt enthalten würde. Und alle Fakten würden Dir im Vorfeld auch nie so von der SB mitgeteilt werden.
Sie enthält zudem Informationen zum Ablauf der Maßnahme und möglichen Rechten und Pflichten -insbesondere DSGVO, die so meistens von den Trägern eben nicht gänzlich umgesetzt werdem. All das kann im Vergleich dessen -mit Deinem Einzelfall -Ansätze und handfeste, wichtige Gründe zur Ablehnung der Maßnahme bieten oder eben dazu -falls Deine Unterlagen zur Maßnahme -vom JC und die Dir vorgelegten Unterlagen des Trägers -nicht mit dem Auftrag aus der Ausschreibung übereinstimmt, das nicht naiv zu unterschreiben.
Und die Gründe dessen auch klar und begründet benennen zu können. Ohne dazu nur Deine eigenen Gründe zu nennen. die meistens nie so anerkannt werden, wie das bei Fehlern des JC und des Trägers der Fall wäre.
Oder -wo Du ohne das Wissen dessen -eine mögliche fehlende Passgenauigkeit der Maßnahme faktisch ansonsten nicht beweisen könntest. Etc.
Hättest Du einer SB eine solche Frage gestellt -dann hätte die Dich als allein dadurch sofort als leichtes Ziel für deren Zwecke eingeordnet. "Wenig Gegenwehr zu erwarten". Schnelle Statistikschönung zu erwarten...
Es reicht manchmal auch, wenn die Konzeption, ganz klar in der Leistungsbeschreibung ersichtlich, eben auch keine Integration vorsieht -sondern auch oder nur die weitere Verbringung in Maßnahmeketten. Oder in andere Systeme, wie SGB XII Zum Beispiel. Und die SB das vorher verschwiegen hat. Oder diese Möglichkeit in einer EGV nicht erwähnt wird. Aber trotzdem eben dann als Risiko mitschwingt. Wer will das nicht wissen`? und warum soll man das dann unterschreiben?
Die Unterlagen werden immer gesperrt -wenn der Auftrag vergeben ist. Manchmal kennt ansonsten dann nur noch der GF des Trägers und das Jobcenter dessen gesamten,faktischen Inhalt.
Das geschieht nicht ohne Notwendigkeit und Anlass.Du hast mit den Unterlagen einen präventiven Vorteil zur Abwehr der Maßnahme, den du ansonsten so nie bekommen könntest.
Auch für Anwälte wäre dann die Verteidigung -mit diesem Wissen -möglicherweise einfacher.
Vielen Dank für diese Recherche :clever:
Ich meld mich morgen per PN.
Zur Klarstellung.
In diesem Thread geht es um eine Meldeaufforderung gem. § 59 SGB II i. V. m. § 309 SGB III und
nicht um irgendwelche Maßnahmen nach §§ 16 ff SGB II oder anderes.
Dem zuständigen Jobcenter-Sachbearbeiter vorgreifen zu wollen, ohne den reellen Grund der Meldeaufforderung zu kennen, ist sowohl für den TE als auch für die bereits involvierten Helfer kontraproduktiv und bläht diesen Thread nur unnötig auf.
Ich für meinen Teil habe weder die Zeit noch die Lust, mich durch solche themenfremden Hilfethreads zu wühlen.
-----
@Lotte777,
Zitat von: oldhoefi am 15. August 2022, 16:27:40Melde mich später noch genauer zu den eingestellten Unterlagen
Wenn ich so etwas schreibe, halte ich mich auch zuverlässig daran - bin leider nur noch nicht dazu gekommen.
Zitat von: Lotte777 am 15. August 2022, 13:03:25Anbei nochmal das komplette Einladungs-Schreiben, welches auf dem normalen Postweg kam.
Sicher komplett?
Wenn ja, dann fehlt bei der Meldeaufforderung auch noch die Rechtsmittelbelehrung (= Widerspruchsmöglichkeit).
Das wäre zwar nicht ausschlaggebend - verlängert lediglich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr - aber zeigt wiederum deutlich die schlampige/inkompetente Arbeitsweise dieser Optionskommune.
Zitat von: Lotte777 am 15. August 2022, 13:03:25Es ist (noch) kein VA erhoben.
Bei einer Meldeaufforderung handelt es sich um einen Verwaltungsakt und ist demnach den Grundsätzen nach §§ 31 ff SGB X unterworfen.
Des Weiteren ist die in der Meldeaufforderung enthaltene Rechtsfolgenbelehrung grob fehlerhaft. Denn wie bereits von mir erwähnt, gilt derzeit das sog. Sanktionsmoratorium, aber offenbar nicht für dieses Jobcenter.
Auch solltest Du auf keinen Fall den beigefügten Vordruck Deinem Arzt zur Unterschrift vorlegen. Da dieser als "Attest" deklariert ist, was um einiges mehr kostet (siehe Beitrag # 18) und darin zugleich auf den Leistungsträger verwiesen wird, was Deinen Arzt nicht zu interessieren hat.
Ferner fehlt für eine geforderte WU-Bescheinigung die Kostenübernahme durch das Jobcenter.
Zusammen gefasst komme ich zu dem Schluss, dass sowohl die Meldeaufforderung als auch der Vordruck WU-Bescheinigung unter aller Kanone sind, um mich einigermaßen höflich auszudrücken.
Es kommt jetzt darauf an, was Du beabsichtigst.
- Den Termin wahrnehmen?
- Dem Termin entschuldigt fernbleiben - und mit welchen Nachweisen?
- Den Termin als gegenstandslos ansehen, mit begründeten Widerspruch dagegen?
Solltest Du Formulierungshilfe für einen Widerspruch benötigen, kann ich Dir gerne zur Seite stehen.
Vom stillschweigenden Aussitzen der Meldeaufforderung möchte ich abraten, da diese Optionskommune offenkundig keine Ahnung vom SGB II, vom SGB X und vom Datenschutz hat.
Zitat von: oldhoefi am 17. August 2022, 15:42:08Zur Klarstellung.
In diesem Thread geht es um eine Meldeaufforderung gem. § 59 SGB II i. V. m. § 309 SGB III und nicht um irgendwelche Maßnahmen nach §§ 16 ff SGB II oder anderes.
Dem zuständigen Jobcenter-Sachbearbeiter vorgreifen zu wollen, ohne den reellen Grund der Meldeaufforderung zu kennen, ist sowohl für den TE als auch für die bereits involvierten Helfer kontraproduktiv und bläht diesen Thread nur unnötig auf.
Ich für meinen Teil habe weder die Zeit noch die Lust, mich durch solche themenfremden Hilfethreads zu wühlen.
-----
@Lotte777,
Zitat von: oldhoefi am 15. August 2022, 16:27:40Melde mich später noch genauer zu den eingestellten Unterlagen
Wenn ich so etwas schreibe, halte ich mich auch zuverlässig daran - bin leider nur noch nicht dazu gekommen.
Zitat von: Lotte777 am 15. August 2022, 13:03:25Anbei nochmal das komplette Einladungs-Schreiben, welches auf dem normalen Postweg kam.
Sicher komplett?
Wenn ja, dann fehlt bei der Meldeaufforderung auch noch die Rechtsmittelbelehrung (= Widerspruchsmöglichkeit).
Das wäre zwar nicht ausschlaggebend - verlängert lediglich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr - aber zeigt wiederum deutlich die schlampige/inkompetente Arbeitsweise dieser Optionskommune.
Zitat von: Lotte777 am 15. August 2022, 13:03:25Es ist (noch) kein VA erhoben.
Bei einer Meldeaufforderung handelt es sich um einen Verwaltungsakt und ist demnach den Grundsätzen nach §§ 31 ff SGB X unterworfen.
Des Weiteren ist die in der Meldeaufforderung enthaltene Rechtsfolgenbelehrung grob fehlerhaft. Denn wie bereits von mir erwähnt, gilt derzeit das sog. Sanktionsmoratorium, aber offenbar nicht für dieses Jobcenter.
Auch solltest Du auf keinen Fall den beigefügten Vordruck Deinem Arzt zur Unterschrift vorlegen. Da dieser als "Attest" deklariert ist, was um einiges mehr kostet (siehe Beitrag # 18) und darin zugleich auf den Leistungsträger verwiesen wird, was Deinen Arzt nicht zu interessieren hat.
Ferner fehlt für eine geforderte WU-Bescheinigung die Kostenübernahme durch das Jobcenter.
Zusammen gefasst komme ich zu dem Schluss, dass sowohl die Meldeaufforderung als auch der Vordruck WU-Bescheinigung unter aller Kanone sind, um mich einigermaßen höflich auszudrücken.
Es kommt jetzt darauf an, was Du beabsichtigst.
- Den Termin wahrnehmen?
- Dem Termin entschuldigt fernbleiben - und mit welchen Nachweisen?
- Den Termin als gegenstandslos ansehen, mit begründeten Widerspruch dagegen?
Solltest Du Formulierungshilfe für einen Widerspruch benötigen, kann ich Dir gerne zur Seite stehen.
Vom stillschweigenden Aussitzen der Meldeaufforderung möchte ich abraten, da diese Optionskommune offenkundig keine Ahnung vom SGB II, vom SGB X und vom Datenschutz hat.
Herzlichen Dank für deine ausführliche Beschreibung.
Da Attest hätte ich meinem Arzt generell nicht vorgelegt, da ich selbst beim Arzt gearbeitet habe und mir Kosten für ein Attest bekannt sind.
Das die Rechtsfolgebelehrung fehlt, ist mir auch nicht entgangen.
Das hier keine Widerspruchsfrist aufgeführt ist, sondern lediglich ein Informationsschreiben, werde ich (noch) keinen Widerspruch einlegen.
Mein Brief an die SB beinhaltet, dass ich EM-Rente beantrage und ich darum bitte, mir die Rechtsgrundlage zu nennen, weshalb ich dieses WU-Attest vorlegen soll.
Weil die sind in der Beweispflicht, auf welche Paragraphen die sich berufen.
Dann warte ich auf die Antwort.
Viele Grüsse
Lotte
Zitat von: oldhoefi am 17. August 2022, 15:42:08Zur Klarstellung.
In diesem Thread geht es um eine Meldeaufforderung gem. § 59 SGB II i. V. m. § 309 SGB III und nicht um irgendwelche Maßnahmen nach §§ 16 ff SGB II oder anderes.
Dem zuständigen Jobcenter-Sachbearbeiter vorgreifen zu wollen
Dass die Meldeaufforderung unmittelbar -noch indirekt - mit einer Maßnahme verbunden ist -das ist Dir wohl entgangen, zumal das bei dieser JC Kommune regelhaft mehrheitlich auch ansonsten mit der Fall ist. Ich kenne deren übliches Verhalten im Detail, seit 2018. Es hindert Dich selbst niemand -trotzdem nur beim Grundthema Wegeunfähigkeit zu bleiben:
Zitat von: oldhoefi am 17. August 2022, 15:42:08..da diese Optionskommune offenkundig keine Ahnung vom SGB II, vom SGB X und vom Datenschutz hat.
Trotzdem hat @Lotte777 ein umfassendes Anrecht auf präventive Aufklärung, wenn sie das mithin befürwortet.
Das behindert Dich nicht.
Zitat von: oldhoefi am 17. August 2022, 15:42:08Vom stillschweigenden Aussitzen der Meldeaufforderung möchte ich abraten, da diese Optionskommune offenkundig keine Ahnung vom SGB II, vom SGB X und vom Datenschutz hat.
Wie darf man das verstehen? Wenn es Jobcenter gibt die sich oftmals nicht ans Gesetz halten dann sollte man da lieber mal mitmachen bevor man Stress hat?
Zitat von: Lotte777 am 17. August 2022, 18:49:22ich darum bitte, mir die Rechtsgrundlage zu nennen, weshalb ich dieses WU-Attest vorlegen soll.
Weil die sind in der Beweispflicht, auf welche Paragraphen die sich berufen.
es ist lediglich eine information
und die "Rechtsgrundlage" ist die schon allen bekannte BSG Rechtsprechung
@Lotte777,
das ist eine eindeutige Meldeaufforderung gem. § 59 SGB II i. V. m. § 309 SGB III als Verwaltungsakt nach §§ 31 ff SGB X.
Allerdings mit (derzeit) falscher Rechts
folgenbelehrung und zugleich fehlender Rechts
mittelbelehrung.
Das Optionskommunen gerne ihre eigenen Vordrucke kreieren und einsetzen, ist für mich nichts Neues.
ZitatDas hier keine Widerspruchsfrist aufgeführt ist, sondern lediglich ein Informationsschreiben, werde ich (noch) keinen Widerspruch einlegen.
Das "Informationsschreiben" bezieht sich alleinig auf "bezüglich Terminabsagen aufgrund von AU-Bescheinigungen" - siehe dortige Überschrift.
Weiter unten steht in der Überschrift "Wichtige Hinweise zu Ihren Pflichten...". Dort unter "Punkt 3 Meldeversäumnis" mit einer (derzeit) falschen Rechts
folgenbelehrung mit 10%-iger Minderung des maßgebenden Regelsatzes.
Vom aktuell geltenden Sanktionsmoratorium nicht den Hauch einer Spur. Will heißen: Erst ab dem 2. Meldeversäumnis innerhalb eines Jahres kann dieses sanktioniert werden, insgesamt begrenzt auf 10% des maßgebenden Regelbedarfes.
ZitatMein Brief an die SB beinhaltet, dass ich EM-Rente beantrage und ich darum bitte, mir die Rechtsgrundlage zu nennen, weshalb ich dieses WU-Attest vorlegen soll.
Weil die sind in der Beweispflicht, auf welche Paragraphen die sich berufen.
Das kannst Du gerne so machen. Allerdings bin ich mir relativ sicher, dass Du damit nicht weit kommen wirst.
Denn erstens entbindet Dich der (geplante) Rentenantrag nicht von der Wahrnehmung des aktuellen Meldetermines beim Jobcenter.
Und zweitens wird sich das Jobcenter auf ein bestimmtes BSG-Urteil berufen (muß ich erst suchen), das eine WU-Bescheinigung gefordert werden kann. Aber ausschließlich in bestimmten Einzelfällen mit hinreichenden Begründungen.
Dass in einem Verwaltungsakt - der hier deutlich vorliegt - eine fehlende Rechts
mittelbelehrung sich lediglich auf eine Verlängerung der Widerspruchsfrist auf ein Jahr auswirkt, hatte ich schon geschrieben.
Ich vermute (!), dass der Meldetermin dafür angedacht ist, Dich erst einmal einer amtsärztlichen Untersuchung gem. § 44a SGB II zu unterziehen.
oldhoefi
Zitat von: oldhoefi am 18. August 2022, 17:27:44Und zweitens wird sich das Jobcenter auf ein bestimmtes BSG-Urteil berufen (muß ich erst suchen), das eine WU-Bescheinigung gefordert werden kann. Aber ausschließlich in bestimmten Einzelfällen mit hinreichenden Begründungen.
Meinst du vllt. das
Zitat- Urteil vom 09.11.2010, Az. B 4 AS 27/10 R:
Als Nachweis für die Unfähigkeit, aus gesundheitlichen Gründen einer Meldeaufforderung des SGB II-Leistungsträgers nicht nachzukommen, kann regelmäßig die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Betracht kommen.
Arbeitsunfähigkeit ist jedoch nicht in jedem Einzelfall gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen.
Im Zweifelsfall muss der ALG II-Bezieher einen solchen Grund (i.S.d. § 31 Abs. 1 S. 2 SGB II) nachweisen.
MfG FN
@Fettnäpfchen,
ZitatMeinst du vllt. das
Urteil vom 09.11.2010, Az. B 4 AS 27/10 R
Ja genau - ich danke Dir.
---
@Lotte777,
ergänzend zu o. g. Urteil reiche ich noch ein.
--> https://sozialberatung-kiel.de/tag/wegeunfahigkeitsbescheinigung/
oldhoefi
Zitat von: oldhoefi am 20. August 2022, 17:54:21Ja genau - ich danke Dir.
Immer gerne wenn es in meinen Möglichkeiten liegt, bin ja nur ein Laie da ist es immer ein bißerl eingeschränkt.
MfG FN
So Hallo Leute...die Antwort vom JC auf meine Frage, worauf sich das JC bezieht, eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung zu verlangen, da denen die AU nicht ausreicht.
Datei hängt anbei.
1. Im ersten (INFO-)Schreiben gab es keinerlei Rechtbelehrung. In diesem Schreiben beziehen die sich auf die Rechtsbelehrung des ersten Schreibens...HÄ?
2. Die Gebühr für das Attest "Wegeunfähigkeitsbescheinigung" wird nur bis max Höhe 5,36 EUR erstattet - höher können die leider nicht übernehmen.
3. Das Urteil vom 09.11.2010 - Az. B 4 AS 27/10 R - juris Rn. 32 muss ich erst noch lesen bzw. dem Urteil v. 14.07.2020, Az.: S 38 AS 1417/17) entgegenstellen:
"Die Hartz IV Empfängerin wollte nicht kampflos aufgeben und zog schließlich vor das Sozialgericht (SG) Hildesheim – das entschied im Sinne der Klägerin. Laut Urteil des SG Hildesheims sei die Rechtfolgenbelehrung nicht korrekt aufgesetzt, da sie den Eindruck erwecke, eine Bettlägerigkeitsbescheinigung sei der einzige Weg, eine krankheitsbedingte Verhinderung an der Teilnahme eines Meldetermins nachzuweisen. Dem ist jedoch nicht so: Grundsätzlich muss noch nicht einmal eine ,,normale" Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Der wichtige Grund muss objektiv vorliegen, sodass die Verhinderung auch über andere Wege (wie etwa Zeugen) nachgewiesen werden könnte. Die der Einladung beigefügte Rechtfolgenbelehrung sei demzufolge falsch. Eine Sanktionierung gemäß $ 32 SGB II komme zudem nicht in Frage, da die Einladung zu einer Maßnahme nicht mit einem Meldetermin gleichzusetzen sei. In diesem Fall könne höchstens gemäß § 31 SGB II auf Grund einer Pflichtverletzung sanktioniert werden."
VG Lotte
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Zitat von: Lotte777 am 28. August 2022, 19:06:081. Im ersten (INFO-)Schreiben gab es keinerlei Rechtbelehrung. In diesem Schreiben beziehen die sich auf die Rechtsbelehrung des ersten Schreibens...HÄ?
Prima, wenn du das nachweisen kannst, dann kannst du der 10% Sanktion noch solang entkommen, bis eine richtige rechtsgültige Rechtsfolgenbelehrung nachgelegt wird. Oder bezieht man sich hier auf die allgemeingültige Rechtsfolgenbelehrung die sowieso jedem Einladungsschreiben beiliegt?
Für den Fall dass es eine geänderte RFB sein muss, um das gewünschte Dokument fordern zu dürfen, kannst du das Spiel auf jedenfall noch ein paar Wochen spielen.