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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: HELP!! am 11. August 2022, 23:02:45

Titel: letzter monat harz4
Beitrag von: HELP!! am 11. August 2022, 23:02:45
Hallo bekomme noch diesen Monat Hartz4, danach läuft der Antrag aus und es wird kein neuer Antrag gestellt. Jedoch wird auch eine selbständige Tätigkeit ausgeübt.Bis wieviel darf man was verdienen bzw Rechnungen austellen im selbigen monat. Muss man dann bei nächsten Antrag, ,,ganz wichtig", wenn evt ein neuer  Antrag erst mehrere Monate später erfolgen würde, irgend welcher Rückzahlungen befürchten und wird da gegen gerechnet wenn man im letzten monat mit hartz4 bezügen mehr verdient hat. Danke für eure Antworten.  :weisnich:  :bye:
Titel: Aw: letzter monat harz4
Beitrag von: Hary am 11. August 2022, 23:57:46
Zitat von: HELP!! am 11. August 2022, 23:02:45Bis wieviel darf man was verdienen bzw Rechnungen austellen im selbigen monat.
Sorry, aber was ist das für eine unsinnige Frage? Als Selbstständiger ist es doch in deinem eigenen Sinne so viel wie möglich zu verdienen. Wenn du Rechnungen im Gesamtwert von 1.000 Euro im Monat schreibst dann ist das nicht so gut wie wenn du welche im Gesamtwert von 500.000 Euro schreibst... Wenn du bewusst die Fälligkeit deiner Rechnungen frei definierst um mehr Leistung zu bekommen, dann nennt sich das nicht clever sondern Straftat.

Zitat von: HELP!! am 11. August 2022, 23:02:45wenn evt ein neuer  Antrag erst mehrere Monate später erfolgen würde, irgend welcher Rückzahlungen befürchten und wird da gegen gerechnet wenn man im letzten monat mit hartz4 bezügen mehr verdient hat.
Du kannst keinen Antrag rückwirkend stellen. Bedeutet der Zeitraum wo kein Antrag gestellt wurde wird dir nicht bezahlt werden rückwirkend. Bei einem Neuantrag sind natürlich verwertbares Vermögen und alles andere neu anzugeben und zu berücksichtigen. Sofern du nicht sicher von deinem Gewerbe leben kannst solltest du den Antrag nicht einfach auslaufen lassen sondern die Einkünfte nachweisen und entsprechend anrechnen lassen. Wenn du mehr verdienst, dann gibt es eben keine Leistung, wenn nicht dann kommt die Nachzahlung.

Hast du jemanden der dich in deinem Vorhaben rechtlich berät?
Titel: Aw: letzter monat harz4
Beitrag von: HELP!! am 12. August 2022, 00:44:31
Nein ich definiere keine Rechnungen neu, sie haben es falsch verstanden, die Rechnungen sind natürlich so wie sie sind, jedoch, um die FRage besser zu verstehen, wenn irgendwann später ein neuer Antrag frühstens nach 3 MOnaten gestellt wird muss dann ein abschliesendes Einkommen nachgereicht werden, beim neuer Antragstellung. Also es wird hier auf keinen Fall gegen ein Gesetz verstoßen  :help:
Titel: Aw: letzter monat harz4
Beitrag von: Yavanna am 12. August 2022, 02:41:44
Wenn ein Bewilligungszeitraum  mit Selbständigkeit abgelaufen ist, muss nach Aufforderung ein Nachweis über die tatsächlichen Einkünfte erbracht werden.

Für die abschließende Entscheidung hat das Jobcenter ein Jahr Zeit.
Titel: Aw: letzter monat harz4
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 12. August 2022, 07:21:03
Zitat von: HELP!! am 12. August 2022, 00:44:31... wenn irgendwann später ein neuer Antrag frühstens nach 3 MOnaten gestellt wird muss dann ein abschliesendes Einkommen nachgereicht werden

Nach drei Monaten (bis 6 Monate) wäre es noch ein Weiterbewilligungsbescheid.