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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sie1961 am 12. August 2022, 19:14:22

Titel: Kontoauszüge 3 oder 6 Monate??
Beitrag von: Sie1961 am 12. August 2022, 19:14:22
Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage.Seit ca.2 Jahren bekomme ich immer nur für 6 Mon. bewilligt, weil die Wohnung etwas zu groß ist.....es könnte sich ja was ändern....so wurde es mir gesagt.
Habe vor ca.4 Wochen einen WBA und lückenlosen Kontoauszügen der letzten 3 Mon. eingereicht.
Heute kommt ein Schreiben dass sie die Auszüge für 6 Mon. haben wollen.Gleichzeitig war der neue Bescheid dabei und es wurde wieder nur für 6 Mon. bewilligt.
Dürfen die für 6 Mon. Kontoauszüge verlangen??

LG Petra :help:
Titel: Aw: Kontoauszüge 3 oder 6 Monate??
Beitrag von: Ginsu am 13. August 2022, 00:27:54
Zitat von: Sie1961 am 12. August 2022, 19:14:22Gleichzeitig war der neue Bescheid dabei und es wurde wieder nur für 6 Mon. bewilligt.
Dann hat sich das mit den Auszügen im Grunde erledigt.
Das mit den 6 Monaten Bewilligungszeitraum entspricht den gesetzlichen Vorgaben, sofern du einer Kostensenkungsaufforderung unterliegst.
§ 41 Abs. 3
2Der Bewilligungszeitraum soll insbesondere in den Fällen regelmäßig auf sechs Monate verkürzt werden, in denen
1.    .......
2.    die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung unangemessen sind.



Zitat von: Sie1961 am 12. August 2022, 19:14:22Dürfen die für 6 Mon. Kontoauszüge verlangen??
Nein.
Ottokar hat das mal recht deutlich begründet. (https://hartz.info/index.php?topic=119390.0)
Daraus ein Auszug:
Bekanntermaßen hat das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Verfahren (B 14 AS 45/07 R vom 19.09.2008 und B 4 AS 10/08 R vom 19.02.2009) entschieden, dass die Forderung der Jobcenter von Kontoauszügen der letzten 3 Monate bei Erst- und Weiterbewilligungsanträgen zulässig ist.
Woher die BA die Forderung von nunmehr 6 Monaten herleitet, hat sie nicht begründet....
...jeder der von einer solchen Forderung betroffen ist, sollte Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten einlegen.
Leistungsbezieher einer Optionskommune müssen sich damit stattdessen an den Datenschutzbeauftragten ihres Bundeslands wenden.