Ich habe in 2020 eine ALG II Antrag stellen müssen, weil mein Chef in Kurzarbeit gehen musste. Da das Jobcenter den § 67 SGB II nicht beachtete habe ich geklagt. Ich habe Recht bekommen. Nun wollte ich einen Termin zum sichten der Kontoauszüge.
Ich habe nun ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, dass ich die Kontoauszüge ab Beginn des Bewilligungszeitraumes vorlegen muss, für den Erstantrag.
Sind die Kontoauszüge nun von vor oder nach der Antragstellung vorzulegen ? Kennt jemand Urteile.
Darf das Jobcenter nachdem über den damaligen Forderungskatalog gerichtlich entschieden wurde, diesen nun nachträglich erweitern ?
DasJC hat das Recht, die Auszüge der vergangenen drei Monate zu sichten.
Wenn es dieses Recht in Anspruch nehemen will, solltest du dem folge leisten.
schade, dass keiner antworten will.
@Ginsu
was heißt letzten Kontoauszüge. Der Antrag erfolgte bereits in 2020.
Also die Kontoauszüge von vor ! der Antragstellung.
Zitat von: Sonnemschein am 14. August 2022, 21:37:27Nun wollte ich einen Termin zum sichten der Kontoauszüge.
Ich habe nun ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, dass ich die Kontoauszüge ab Beginn des Bewilligungszeitraumes vorlegen muss, für den Erstantrag.
Sind die Kontoauszüge nun von vor oder nach der Antragstellung vorzulegen ?
Zitat von: Sonnemschein am 15. August 2022, 08:37:50Also die Kontoauszüge von vor ! der Antragstellung.
Ab Beginn heißt ab Antragstellung, nicht davor.
Und das kann durchaus rechtens sein.
Sonnemschein
Zitat von: Sonnemschein am 15. August 2022, 08:37:50schade, dass keiner antworten will.
schon mal auf die Uhr geschaut?
Zitat von: Sonnemschein am 14. August 2022, 21:37:27Sind die Kontoauszüge nun von vor oder nach der Antragstellung vorzulegen ? Kennt jemand Urteile.
Ratgeber Kontoauszüge (http://hartz.info/index.php?topic=1844.0)
https://hartz.info/index.php?topic=2360.0 > Urteil(e)
Ansonsten müsste man das Schreiben mal lesen können. Anonymisiert natürlich.
Zumindest für mich ist dein Erstbeitrag nicht so verständlich.
MfG FN
Zitat von: Sonnemschein am 15. August 2022, 08:37:50was heißt letzten Kontoauszüge. Der Antrag erfolgte bereits in 2020.
Ebenso auch die Auszüge der vergangenen 3 Monate, bei jedem einzelnen WBA.
BSG Urteil vom 19.09.2008 B 14 AS 45/07 R
Zitat von: Ginsu am 16. August 2022, 01:18:48Zitat von: Sonnemschein am 15. August 2022, 08:37:50was heißt letzten Kontoauszüge. Der Antrag erfolgte bereits in 2020.
Ebenso auch die Auszüge der vergangenen 3 Monate, bei jedem einzelnen WBA.
BSG Urteil vom 19.09.2008 B 14 AS 45/07 R
Das ist nicht ganz richtig. Ich habe schon mehrmals einen WBA gestellt und das Jobcenter wollte keine Kontoauszüge sehen. Und jedes mal wurde der WBA bewilligt.
Zitat von: Mrbouvier am 16. August 2022, 08:25:28Zitat von: Ginsu am 16. August 2022, 01:18:48Zitat von: Sonnemschein am 15. August 2022, 08:37:50was heißt letzten Kontoauszüge. Der Antrag erfolgte bereits in 2020.
Ebenso auch die Auszüge der vergangenen 3 Monate, bei jedem einzelnen WBA.
BSG Urteil vom 19.09.2008 B 14 AS 45/07 R
Das ist nicht ganz richtig. Ich habe schon mehrmals einen WBA gestellt und das Jobcenter wollte keine Kontoauszüge sehen. Und jedes mal wurde der WBA bewilligt.
Hatte ich auch schon zwischendurch. Aber auch schon 6 Monate. Kommt halt immer auf die Launen der SB an. Leider. Meistens sind es aber 3 Monate: Entweder mit festem Datum vom 01. <4 Monate vor Antrag> bis 30. bzw. 31. <Monat vor Antrag> oder es steht da "der letzten 3 Monate bis Antragstellung" (wenn ich das richtig erinnere).
@Sonnemschein :
Zitat von: Sonnemschein am 14. August 2022, 21:37:27Sind die Kontoauszüge nun von vor oder nach der Antragstellung vorzulegen ? Kennt jemand Urteile.
Eigentlich weder noch - "Ab Beginn des Bewilligungszeitraumes" ist doch eindeutig? Falls du z.B. ab dem 01.01.2020 Leistungen bewilligt bekommen hast, sollst du die Kontoauszüge ab dem 01.01.2020 vorlegen.
Was ich insgesamt ziemlich merkwürdig finde : Was war denn seit dem? Hast du Leistungen bezogen? WBAs entsprechend gestellt? Hast du da keine Kontoauszüge vorlegen müssen?
FAlls doch, müsste das JC die dann doch schon entsprechend haben? :scratch:
Zitat von: Sonnemschein am 14. August 2022, 21:37:27Darf das Jobcenter nachdem über den damaligen Forderungskatalog gerichtlich entschieden wurde, diesen nun nachträglich erweitern ?
Das verstehe ich leider nicht. Ich weiß ja nicht, was die damals gefordert haben und was das Gericht entschieden hat, was sie fordern dürfen. Eigentlich müssten die sich - nach meiner laienhaften Meinung - an das Gerichtsurteil halten?
Vielleicht kann @Ottokar etwas dazu sagen?
Zitat von: Mrbouvier am 16. August 2022, 08:25:28Ich habe schon mehrmals einen WBA gestellt und das Jobcenter wollte keine Kontoauszüge sehen
Das JC
muss nicht zwingend jedesmal Kontoauszüge verlangen, es
kann aber Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangen.
Mehr habe ich nicht geschrieben