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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Ottokar am 15. August 2022, 14:07:27

Titel: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 15. August 2022, 14:07:27
Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht - Der Gesetzesentwurf (https://hartz.info/index.php?topic=129463.0)

Wer darüber diskutieren möchte, oder Fragen hat, ist hier richtig.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. August 2022, 14:49:02
Hallo Ottokar

Ich habe da gleich eine Frage.
Wie schaut das mit der ganzheitlichen Betreuung aus, gibt es da dann auch die Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Also deine Meinung dazu denn Präzises wird es wohl erst geben wenn die Umbenennung stattgefunden hat.

Das mit den Freibeträgen hat sich ja während der Corona Gesetzesänderung abgezeichnet. Da haben die mehr oder weniger die Freibeträge ab ca. 60 Jahren genommen.
Allerdings habe ich nicht damit gerechnet dass das beibehalten wird aber deine Meinung dazu dürfte wohl treffend sein.

MfG FN
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: götzb am 15. August 2022, 15:14:06
So wie ich das verstehe, macht es keinen Sinn diese Teilhabevereinbarung nicht zu unterschreiben.
Da im Falles des Nicht Zustandekommens so getan wird, als hätte man sich an die unterschriebene "Vereinbarung" nicht gehalten hat und diese direkt als Verwaltungsakt mit Sanktionsdrohung festgelegt wird. Ohne 6 Monate "Kulanz" Frist.

ZitatDas bedeutet nichts weniger, als das der Leistungsbezieher faktisch rund um die Uhr einen Coach und Sozialarbeiter an die Seite gestellt bekommt, egal ob er will oder nicht, der jeden einzelnen Lebensbereich umfassend kontrolliert und darin nach Gutdünken eingreift. Das Jobcenter erfährt so buchstäblich alles über der Leistungsempfänger, ohne Ausnahme.

Das geht nicht. Ganzheitliche Dinge sind immer freiwillig.

Um so mehr wenn so ein Clown die Wohnung des HE besuchen will.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Penny am 15. August 2022, 15:16:33
Eingliederungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
Leistungsbezieher werden mit einem "Bürgergeldbonus" i.H.v. monatlich 75 Euro für die Teilnahme an solchen Maßnahmen geködert belohnt.


Da lohnt sich doch nen 2€ Job mehr als so nen Schwachsinn  :weisnich:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 15:24:58
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. August 2022, 14:49:02Hallo Ottokar

Ich habe da gleich eine Frage.
Wie schaut das mit der ganzheitlichen Betreuung aus, gibt es da dann auch die Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Also deine Meinung dazu denn Präzises wird es wohl erst geben wenn die Umbenennung stattgefunden hat.

Das mit den Freibeträgen hat sich ja während der Corona Gesetzesänderung abgezeichnet. Da haben die mehr oder weniger die Freibeträge ab ca. 60 Jahren genommen.
Allerdings habe ich nicht damit gerechnet dass das beibehalten wird aber deine Meinung dazu dürfte wohl treffend sein.

MfG FN

Wird wohl als Maßnahme per Zuweisung ablaufen worauf sich diese Parasiten (Träger) jetzt schon freuen werden.

§ 16k SGB II
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: CCR am 15. August 2022, 15:59:46
ZitatVermögen
1. In den ersten zwei Jahren wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

wenn das mal keinen Ansturm aufs Bürgergeld gibt die nächsten Jahre.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 16:05:49
Zitat von: CCR am 15. August 2022, 15:59:46
ZitatVermögen
1. In den ersten zwei Jahren wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

wenn das mal keinen Ansturm aufs Bürgergeld gibt die nächsten Jahre.

Vorallem von Nicht-Deutschen 👍
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 15. August 2022, 16:15:57
Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 16:05:49
Zitat von: CCR am 15. August 2022, 15:59:46
ZitatVermögen
1. In den ersten zwei Jahren wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

wenn das mal keinen Ansturm aufs Bürgergeld gibt die nächsten Jahre.

Vorallem von Nicht-Deutschen 👍

Naja, es gelten ja immer noch die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen.
Arbeitnehmerstatus oder Daueraufenthaltsrecht bei EU-Bürgern oder Aufenthaltstitel.
Wer jetzt auf bestimmte Gruppen abstellen will, nicht braun posten..
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 15. August 2022, 16:24:09
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. August 2022, 14:49:02Wie schaut das mit der ganzheitlichen Betreuung aus, gibt es da dann auch die Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Wie ich schon im Artikel schrieb, verstößt diese Art der Betreuung klar erkennbar gegen so gut wie alle Persönlichkeitsrechte (vom Datenschutz ganz zu schweigen) und kann imho deshalb nur auf freiwilliger Basis möglich sein.
Zwar dürfen Persönlichkeitsrechte durch Gesetz eingeschränkt (aber nicht, wie hier, aufgehoben) werden, aber dann muss dies so konkret im Gesetz stehen und auch begründet werden (wie im geplanten IfSG hinsichtlich der polizeilichen und richterlichen Befugnisse der Gesundheitsämter zum Betreten von Privaträumen und entnehmen von Proben jeder Art, also auch Blutentnahmen gegen den eigenen Willen). An beidem mangelt es hier jedoch.
Dies Art der Gängelung schlägt alles, was mir bekannt ist. Selbst die Methoden der Stasi erscheinen dagegen harmlos.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 16:29:30
Zitat von: Ottokar am 15. August 2022, 16:24:09
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. August 2022, 14:49:02Wie schaut das mit der ganzheitlichen Betreuung aus, gibt es da dann auch die Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Wie ich schon im Artikel schrieb, verstößt diese Art der Betreuung klar erkennbar gegen so gut wie alle Persönlichkeitsrechte (vom Datenschutz ganz zu schweigen) und kann imho deshalb nur auf freiwilliger Basis möglich sein.
Zwar dürfen Persönlichkeitsrechte durch Gesetz eingeschränkt (aber nicht, wie hier, aufgehoben) werden, aber dann muss dies so konkret im Gesetz stehen und auch begründet werden (wie im geplanten IfSG hinsichtlich der polizeilichen und richterlichen Befugnisse der Gesundheitsämter zum Betreten von Privaträumen und entnehmen von Proben jeder Art, also auch Blutentnahmen gegen den eigenen Willen). An beidem mangelt es hier jedoch.
Dies Art der Gängelung schlägt alles, was mir bekannt ist. Selbst die Methoden der Stasi erscheinen dagegen harmlos.

Meinen Sie, dass es auf freiwilliger Basis erfolgen wird?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: CCR am 15. August 2022, 16:30:35
Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 16:05:49
Zitat von: CCR am 15. August 2022, 15:59:46
ZitatVermögen
1. In den ersten zwei Jahren wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

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ich dachte an gescheiterte Unternehmen mit vielen Kindern beim Vermögen.

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Greywolf08 am 15. August 2022, 16:42:10
Zitat von: Ottokar am 15. August 2022, 16:24:09.. Selbst die Methoden der Stasi erscheinen dagegen harmlos.
Das dachte ich auch, als ich den Entwurf gelesen habe.
Dieser Mist stellt sogar die Corona-Maßnahmen aus 20/21 in den Schatten.
Wetten, das deswegen aber niemand auf die Straße geht?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Sophiagirl am 15. August 2022, 16:44:29
Zitat von: Ottokar am 15. August 2022, 16:24:09
Zitat von: Fettnäpfchen am 15. August 2022, 14:49:02Wie schaut das mit der ganzheitlichen Betreuung aus, gibt es da dann auch die Möglichkeit dagegen vorzugehen?
Wie ich schon im Artikel schrieb, verstößt diese Art der Betreuung klar erkennbar gegen so gut wie alle Persönlichkeitsrechte (vom Datenschutz ganz zu schweigen) und kann imho deshalb nur auf freiwilliger Basis möglich sein.
Zwar dürfen Persönlichkeitsrechte durch Gesetz eingeschränkt (aber nicht, wie hier, aufgehoben) werden, aber dann muss dies so konkret im Gesetz stehen und auch begründet werden (wie im geplanten IfSG hinsichtlich der polizeilichen und richterlichen Befugnisse der Gesundheitsämter zum Betreten von Privaträumen und entnehmen von Proben jeder Art, also auch Blutentnahmen gegen den eigenen Willen). An beidem mangelt es hier jedoch.
Dies Art der Gängelung schlägt alles, was mir bekannt ist. Selbst die Methoden der Stasi erscheinen dagegen harmlos.

Kommt drauf an, wenn die mir sagen ich solle mein Arzt anrufen und mir alles vorschreiben, dann ist es scheiße, wenn die allerdings Ihre Lebenszeit damit verschwenden kann es einem ja schon fast recht sein
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. August 2022, 16:57:48
Ottokar

Danke für deine Meinung!

 :offtopic:
Vorhin kam mir in den Sinn den "Spieß" umzudrehen nach dem Motto ich besuche jetzt meinen SB weil ich ja eine ganzheitliche Betreuung habe,
also Sonntag um die Kaffeezeit privat.:offtopic: (Ende)

 :mocking:
FN
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 17:07:03
Zitat von: CCR am 15. August 2022, 16:30:35
Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 16:05:49
Zitat von: CCR am 15. August 2022, 15:59:46
ZitatVermögen
1. In den ersten zwei Jahren wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

wenn das mal keinen Ansturm aufs Bürgergeld gibt die nächsten Jahre.

Vorallem von Nicht-Deutschen 👍

ich dachte an gescheiterte Unternehmen mit vielen Kindern beim Vermögen.



Am die habe ich auch gedacht,
viele Kinder.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: oldhoefi am 15. August 2022, 17:20:08
Zitat von: Ottokar am 15. August 2022, 16:24:09Dies Art der Gängelung schlägt alles, was mir bekannt ist.
Jo - das nennt sich dann "Augenhöhe" und "Respekt", wie so großspurig angekündigt.

Auch fehlt mir die großartige Reform von Harz IV, denn viele Änderungen beim Bürgergeld kann ich nicht erkennen.

Offenbar wieder mal mehr Schein als Sein, was sich bei der geplanten Regelsatz-Erhöhung mit hoher Wahrscheinlichkeit fortsetzen wird.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: CCR am 15. August 2022, 17:30:16
Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 17:07:03
Zitat von: CCR am 15. August 2022, 16:30:35
Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 16:05:49
Zitat von: CCR am 15. August 2022, 15:59:46
ZitatVermögen
1. In den ersten zwei Jahren wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

wenn das mal keinen Ansturm aufs Bürgergeld gibt die nächsten Jahre.

Vorallem von Nicht-Deutschen 👍

ich dachte an gescheiterte Unternehmen mit vielen Kindern beim Vermögen.



Am die habe ich auch gedacht,
viele Kinder.

 :offtopic:
mein früherer Arbeitskollege hat 10 Kinder der zahlte nie Steuern, aber das ist eine andere Geschichte.  :grins:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 15. August 2022, 17:44:16
Für Rückforderungen und Erstattungen ... Bagatellgrenze von 50€ ...

Beidseitig?
Heißt das, bei falschen Bescheiden muss ich nichts unter 50€ zurückzahlen, aber auch umgekehrt, ich bekomme auch bis 50€ nichts, wenn sich verrechnet wurde und ich eine Nachzahlung erhalten müsste?
Gilt das auch bei schwankenden Einkommen, nichts unter 50€ wird  gerade bei vorläufigen Bescheiden verrechnet?
Nebenkosten -Abrechnungen mit unter 50€ Guthaben kann ich behalten, mit bis 50€ Nachzahlung stehe ich aber auch alleine da?

Ist da nicht auch für mancherlei "Verrechnung" Tür und Tor geöffnet und man büßt unterm Strich mehrmals im Jahr 50€ ein?
Natürlich kann es auch sein, man bekommt zu viel, aber wie oft wird das wohl vorkommen?
:scratch:

Und: Wenn man einen VZ-Job hat, der toll ist, den man gerne macht und richtig gut kann ... oder auch nicht ..., wird man trotzdem weiterhin gedrängt, sich eine andere Arbeit zu suchen?
Wo leben denn die Damen und Herren?  :scratch: 

Über den Rest wird ja schon fleißig diskutiert.  :smile:

Enttäuschung, Enttäuschung, wie erwartet.
Das Geld für die Umstellung könnte gespart werden.  :sad:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Simone- am 15. August 2022, 20:31:05
ZitatGanzheitliche Betreuung
Das bedeutet nichts weniger, als das der Leistungsbezieher faktisch rund um die Uhr einen Coach und Sozialarbeiter an die Seite gestellt bekommt, egal ob er will oder nicht, der jeden einzelnen Lebensbereich umfassend kontrolliert und darin nach Gutdünken eingreift.

Schon klar, dass das aus mehreren Gründen so nicht durchsetzbar sein wird. Trotzdem bin ich neugierig.

Möglicherweise mangelt es mir an Phantasie, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie das aussehen soll.

Diejenigen, die sich das ausgedacht haben, wie haben die sich das in die Praxis umgesetzt vorgestellt?

So?

Der Coach kann unangemeldet wann er möchte beim LB auftauchen und dieser muss ihn in die Wohnung lassen?

Der LB muss ein Tagebuch führen, wo er stündlich aufschreibt was er gemacht hat?

Der Coach schreibt einen Tagesplan, wo stündlich drin steht, was der LB wann zu machen hat?

Oder - Der Coach zieht gleich beim LB ein und bestimmt/kontrolliert dessen Leben?

usw. usf.

Fragen über Fragen ...
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 15. August 2022, 21:12:26
Zitat von: oldhoefi am 15. August 2022, 17:20:08Auch fehlt mir die großartige Reform von Harz IV, denn viele Änderungen beim Bürgergeld kann ich nicht erkennen.Offenbar wieder mal mehr Schein als Sein, was sich bei der geplanten Regelsatz-Erhöhung mit hoher Wahrscheinlichkeit fortsetzen wird.
Sowohl als auch. Kennst Du schon die Synopse des SGB II dazu? Sehr aufschlussreich, wie ich finde. Zum Downloaden -und noch mehr:
https://sozialrecht-rosenow.de/meldung/synopsen-zum-entwurf-des-bmas-f%C3%BCr-eine-b%C3%BCrgergeldgesetz.html

Ergänzung.
Zitat von: Simone- am 15. August 2022, 20:31:05Fragen über Fragen ...
Dazu braucht es nicht unbedingt Phantasie. Die JC können auch beim Bürgergeld nicht das private Selbstbestimmungsrecht aushebeln, solange der Elo dem JC nicht auf den Leim geht. Meint:

1. Keine EGV unterschreiben, die eine nicht vollständig bekannte Maßnahme enthält. Denn -wenn diese eine Maßnahme enthält, dann würde das die Akzeptanz der gesamten Maßnahme bedeuten. Also- Verzicht auf das Selbstbestimmungsrecht. Ohne Unterschrift könnte der Betroffene aber dem Modul Ganzheitlichkeit beim Träger widersprechen.

Denn das Jobcenter darf keine Ganzheitlichkeit erzwingen.

Schon mal gar nicht, wenn die Vermttlungshemmnisse nicht bekannt sind und zudem deren angebliche Integrationsrelevanz nicht bewiesen  sein kann -sondern bestenfalls von der IFK eher zweckmäßig vermutet wird.

Dann erweist man sich erst recht einen Bärendienst -mit der Unterschrift. Weil man damit  -möglicherweise -die Vermutungen und Einschätzungen der IFK befeuert und sich selbst einen integrationsrelevanten Bedarf damit attestiert.

 2. Verhalten zur Sache Coach -via Standard Maßnahmen oder bei 16e oder 16i.

Bei letzterem wird der Coach erst zwangsweise zugewiesen -wenn der Elo vorher freiwillig den Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Wer sich nicht in diese Ecke drängen lassen will, der liebäugelt auch bitte nicht offensiv mit 16e oder 16i. Denn das Jobcenter hätte so oder so weiterhin den Daumen auf dem Elo. Dazu gehört auch -dass der Elo dann in deren System zwar nicht als arbeitslos gilt. Aber weiterhin als arbeitssuchend. Es ist und bleibt eine PAT Förderung. Daher gibt es auch dann kein Anrecht auf Wohngeld.

3. Coach bei Standard Maßnahmen mit ganzheitlichem Anteil.

Aktuell werden Elos mehrheitlich da nicht aufgeklärt, dass die Maßnahme Ganzheitlichkeit beeinhaltet.

Das wird bewußt forciert und auf Konfrontation hin zugeweisen. Damit der Coach dann öfters vor der Tür stehen kann und die Widerstandsfähigkeit des Elo getestet wird. Wer am Anfang die Nerven behält -bis zu neun Wochen kann der Coach dann vor der Tür stehen . Auch bis zu 3 Mal am Tag. Kommt auf die Konzeption an. Der wird  -rein konzeptionell  -vom JC dann aus der Maßnahme ausgebucht. Manchmal fahren die auch mit einem Beratungsbus vor. Und wollen dann damit eine Teilnahmezusage ertricksen. Das macht der Träger automatisch -denn es ist sein Auftrag. Der wird für die Fahrerei extra bezahlt. Zudem setzt sowohl das JC als auch der Träger auf Zermürbung oder die Dummheit des Elo.

4. Ein Recht auf Betreten der Wohnung hat niemand. Das wäre  -ohne Zustimmung -Hausfriedensbruch  -oder bei Erzwingung Nötigung. Sanktionieren kann das das JC nicht beim Elo. Es sei denn, der Elo hat dem JC vorher seine Zustimmung erteilt. Ja -sowas habe ich auch schon in vereinzelten neuen Konzeptionen entdeckt. Oberste Vorsicht ist da geboten.

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 15. August 2022, 22:30:34
Zitat von: Simone- am 15. August 2022, 20:31:05Der Coach schreibt einen Tagesplan, wo stündlich drin steht, was der LB wann zu machen hat?
Ja -so ungefähr.Wer unbedacht vorher gegenüber der IFK  aus dem privaten Nähkästchen plaudert und damit Zirkelschlüsse der Integrationsrelevanz sich selbst als Schlinge verpasst,der muss sich nicht wundern, wenn das dann als Aufhänger eines Bedarfes gleich mal als Beispiel neuer Maßnahme Kandidaten im Vorfeld weitergegeben wird. Und man dann ganz schnell eine Zuweisung bekommt. Beispiel- Matrix "Coaching Camp" -des JC Potsdam zum Downloaden hier nachfolgend zu finden, neben der Leistungsbeschreibung:

https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?1&id=473275

Übrigens -sofern der Verdingungs-Auftrag vergeben ist -wird der öffentliche Zugang gesperrt.

Anmerkung. Viele JC haben neue Maßnahmen schon ab spätestens Dezember 22 bestellt. Augenscheinlich können und wollen die noch keine reinen "Bürgermaßnahmen" bestellen, sondern erst einmal die vorhandenen weiter integrieren, meinem aktuellen Eindruck nach.

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Reiner1970 am 15. August 2022, 23:39:50
Das ist die reinste Hirnwäsche. Hier wird auf Teufel komm raus versucht Menschen in bestimmte Muster zu pressen. Ich kann nur jeden empfehlen nur das zu unterschreiben was man wirklich mit sich machen lassen will
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Schnuffel01 am 15. August 2022, 23:54:12
Jobcenter-Personalrat über Bürgergeld
,,Ein kleiner Paradigmenwechsel"
Ab 2023 soll das Bürgergeld eingeführt werden. Moritz Duncker aus dem Personalrat der Jobcenter erklärt, was das für die Arbeitsvermittlung bedeutet.
https://taz.de/Jobcenter-Personalrat-ueber-Buergergeld/!5870843/


Bürgergeld Referentenentwurf ein erster Eindruck
Da kommt es, das vollmundig versprochene Bürgergeld! Wird es jetzt alles besser? Halten die Politiker ernsthaft ihr Versprechen?
https://www.youtube.com/watch?v=plnHiTuipWU
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 16. August 2022, 10:04:35
Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 16:29:30Meinen Sie, dass es auf freiwilliger Basis erfolgen wird?
:weisnich: in jedem Fall erfordert die Erbringung einer ganzheitlichen Betreuung eine entsprechende Begründung, warum diese erforderlich ist. D.h. im Streitfall ist das JC darlegungspflichtig, warum und in welchem Umfang eine ganzheitliche Betreuung erforderlich ist.
Fakt ist, dass die ganzheitliche Betreuung die konsequente Weiterentwicklung und Ausweitung des bisherigen Coachings ist, wenn es dem Gesetzgeber um umfassende Eingriffsrechte des JC in den höchstpersönlichen Lebensbereich von Leistungsempfängern geht.

Zitat von: oldhoefi am 15. August 2022, 17:20:08Auch fehlt mir die großartige Reform von Harz IV, denn viele Änderungen beim Bürgergeld kann ich nicht erkennen.
Bei Licht betrachtet hat man eigentlich nur die Pandemie-Sonderregelungen (Vereinfachter Zugang ...) und die dem BVerfG angepasste Sanktionspraxis als Dauerregelung ins Gesetz geschrieben. Also etwas das man bereits seit mehreren Jahren praktiziert.
Gut finde ich den höheren Freibetrag für Azubis und das endlich die Ungerechtigkeit beseitigt wird, dass viele ältere Erwerbslose ihr mühsam für die "Altersvorsorge" abbezahltes Eigenheim veräußern müssen, weil es für eine oder zwei Personen nicht mehr angemessen ist.
Auch der Bestandsschutz der KdUH nach Erstantrag wird ja schon seit 2 Jahren praktiziert und die Erweiterung auf einen Todesfall ist als logische Erweiterung durchaus positiv und längst fällig.
Aber diese kleinen "Leckerchen" sind nur ein paar Tropfen auf den heißen Stein, keine Reform und ganz sicher keine Abkehr vom Prinzip Hartz IV. Das ist Augenwischerei nach Grünenmanier, oder einfach ausgedrückt: Selbstverarschung.
Ganz genau so, als wenn ich als Grünen-Parteimitglied einmal im Jahr etwas Unkraut zupfe und mir ein gebrauchtes Shirt kaufe und micht danach ganz toll als Retter der Natur fühle. Typisch Grüne eben.

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 15. August 2022, 17:44:16Für Rückforderungen und Erstattungen ... Bagatellgrenze von 50€ ...

Beidseitig?
Nein, nur einseitig, die Bagatellgrenze gilt nur für Erstattungsforderungen durch das JC.
Die Pflicht zur Nachzahlung, z.B. bei vorläufigen Bewilligung, bleibt bestehen, unabhängig von der Höhe der Nachzahlung.

Zitat von: Simone- am 15. August 2022, 20:31:05Möglicherweise mangelt es mir an Phantasie, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie das aussehen soll.
Bündele: Sozialarbeiter, Alltagsbegleiter, Betreuer und Beistand in einer Person, welche die Mitwirkungserzwingungsrechte einer Behörde hat.
Das Gesetz gibt genügend Möglichkeiten für Zwangsmaßnahmen, wenn jemand nicht mitspielt, z.B. kann der Regelbedarf für den Lebensunterhalt in voller Höhe als Sachleistungen erbracht werden, wenn der vom JC beigeordnete Betreuer dies für erforderlich hält.
Zudem gehört die "Ganzheitliche Betreuung" zu den "Leistungen zur Eingliederung", welche im "Kooperationsplan" festgelegt werden soll (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 n.F.), die Nichtmitwirkung hat also Sanktionen zur Folge.
Gegensteuern kann man hier imho, indem man im Kooperationsplan konkret festlegt, was der Betreuer darf, und so die Mitwirkungspflichten entsprechend darauf begrenzt. Das kann imho über die Konkretisierungspflicht nach §§ 53 ff SGB X, denn auch der Kooperationsplan ist seinem Wesen nach ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, auch wenn sich der Gesetzgeber hier sichtbar bemüht, es nicht danach aussehen zu lassen.

Zitat von: Simone- am 15. August 2022, 20:31:05Der Coach kann unangemeldet wann er möchte beim LB auftauchen und dieser muss ihn in die Wohnung lassen?
Das dürfte zu den grundlegenden Mitwirkungspflichten gehören, denn wie soll der ganzheitliche Betreuer sonst eine ganzheitliche Betreuung sicherstellen, wenn der ganzheitlich zu Betreuende den ganzheitlichen Betreuer nicht in seine Wohnung lässt?

Zitat von: Simone- am 15. August 2022, 20:31:05Der LB muss ein Tagebuch führen, wo er stündlich aufschreibt was er gemacht hat?
Na klar doch, das nennt sich Tätigkeitsbericht und gibt es beim Coaching längst.

Zitat von: Simone- am 15. August 2022, 20:31:05Der Coach schreibt einen Tagesplan, wo stündlich drin steht, was der LB wann zu machen hat?
Aber hallo, auch das gibt es bereits beim Coaching, wird freiwillige Selbstverpflichtung o.ä. genannt.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: oldhoefi am 16. August 2022, 10:49:41
@Yasha,

Zitat von: Yasha am 15. August 2022, 21:12:26Kennst Du schon die Synopse des SGB II dazu?
Ja - ist (nicht nur) mir bekannt.

---

@Ottokar,

ich kann mich Deinen Ausführungen nur anschließen, da ich es genauso sehe.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: talokatel823 am 16. August 2022, 11:37:57
Bei Zwang hört der Spaß absolut auf. Die können sich auf was gefasst machen, wenn die wirklich versuchen wollen einem mündigen Bürger eine Betreuung aufzuzwingen  :teuflisch:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: a_good_heart am 16. August 2022, 11:56:47
LE die älter als 58 sind, werden in der offiziellen Statistik nicht mehr als Arbeitslose geführt. Demnach dürften die auch für eine ganzheitliche Betreuung wohl nicht mehr in Frage kommen... :scratch:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 16. August 2022, 12:50:14
Zitat von: a_good_heart am 16. August 2022, 11:56:47LE die älter als 58 sind, werden in der offiziellen Statistik nicht mehr als Arbeitslose geführt. Demnach dürften die auch für eine ganzheitliche Betreuung wohl nicht mehr in Frage kommen... :scratch:
Diese Regelung entfällt, allerdings mit Bestandsschutz. Zugleich entfällt die Pflicht, ab 63 Altersrente beantragen zu müssen.
Da hat man endlich eine Personengruppe, die man den ganzen Sinnlosmaßnahmen zuweisen kann, denn die Vermittlung einer Person 58+ in einen Vollzeitjob dürfte auch weiterhin höchst unwarscheinlich sein.

Übrigends
Das Sanktionsmoratorium zur Nichtanwendung des § 31a SGB II endet lt. § 65 Abs. 6 SGB II n.F. mit dem Abschluss eines Kooperationsplans, spätestens mit Ablauf des 31.12.2023, je nachdem was zuerst eintritt.
Das Sanktionsmoratorium zur Nichtanwendung des § 32 SGB II endet, mangels Übergangsregelung, mit in Kraft treten des Bürgergeld-Gesetzes.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 16. August 2022, 13:59:48
Zitat von: talokatel823 am 16. August 2022, 11:37:57Bei Zwang hört der Spaß absolut auf. Die können sich auf was gefasst machen, wenn die wirklich versuchen wollen einem mündigen Bürger eine Betreuung aufzuzwingen  :teuflisch:

Ich vertraue da eher auf die letzte aktuelle Meldung, was den Kooperationsplan anbelangt:

Zitat,,Anders als die bisherige Eingliederungsvereinbarung ist er keine rechtliche Grundlage für Leistungsminderungen."

https://www.hartziv.org/news/20220815-buergergeld-neuerungen-kooperationsplan-und-vertrauenszeit/


Das passt auch besser, zu den mir bekannten neuen Maßnahme Konzeptionen. Denn der Trend geht eindeutig in eine andere Richtung. Zudem kann die IFK schon heute die Zuweisung zu ganzheitlichen Maßnahmen pauschal mit ihrem Vermutungs- und Einschätzungsermessen begründen, was ihre Entsprechung und Bestätigung auch in der Zielgruppendefiniton von Konzeptionen findet. Auch aktuell. Die Begründung kann also allein in der Einschätzung der IFK liegen, die der Träger dann entsprechend  -in der Maßnahme - bestätigen und ergänzen soll. Mit dessen Einschätzung zu der vorherigen Einschätzung der IFK. Genau das sind auch die Bausteine aktueller Maßnahmen, bis 2026, nach meinem Wissenstand. Es gibt Ergänzungen  -aber nur quantitativ und darin, dass der Teilnehmer möglichst lange  -per Überredung und Überzeugung - in der Maßnahme aktiv teilnehmen soll. Das gab es vorher nicht. Zum Beispiel.

Und zur Ganzheitlichkeit via Kooperationsplan im Vorfeld -da genügt die alleinige Vermutung der IFK dann nicht. Denn niemand kann per Sanktionsandrohung zum Plaudern über private Befindlichkeiten mit Wildfremden gezwungen werden. Wenn die zudem überhaupt nicht integrationsrelevant sind. Das das Privatleben integrationsrelevant als Hemmnis wäre, das muss das jeweilige JC erst einmal beweisen. Zudem passt das alles nicht -zu der postulierten "Augenhöhe". Es wäre keine Kooperationsvereinbarung.

Faktisch wird  -wie bei den Eingliederungsvereinbarungen vorher -wieder eher der Verwaltungsakt den Vorzug bekommen. Denn bei den meisten Arbeitslosen dürften die Jobcenter ohnhin kein Vertrauen bekommen oder gar verdienen, nach meiner Einschätzung.

Was Zuweisungen von Elos ab 58 Jahren betrifft -da hat jedes JC von jeher eine eigene Geschäftspolitik. Zu finden in den  jeweiligen Arbeitsmarktprogrammen. Da dürfte sich nicht viel ändern. Meines Wissens nach weisen OK teilweise noch bis 65 Jahren zu. Andere bis 63 Jahren. GE Jobcenter meist bis 60 Jahren, im Schnitt. Darüber dann mehrheitlich nur noch in AGH oder 16i, 16e.

Ich bekomme übrigens selbst immer noch permanent VV oder normale Stellenangebote von meinem JC. Und bin mittlerweile 62 Jahre alt.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: götzb am 16. August 2022, 14:45:05
Zitat von: Ottokar am 16. August 2022, 10:04:35Das dürfte zu den grundlegenden Mitwirkungspflichten gehören, denn wie soll der ganzheitliche Betreuer sonst eine ganzheitliche Betreuung sicherstellen, wenn der ganzheitlich zu Betreuende den ganzheitlichen Betreuer nicht in seine Wohnung lässt?

Dagegen dürfte Datenschutz und die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung sprechen.
Das ganzheitliche Coaching kann nicht aufgezwungen werden
(Sanktion oder gar Einstellung der Leistung),
da bei obigen und anderen Dingen diese als höheres Gut gelten, als irgend welche SGB.

Die Menschenrechte und die Verfassung gelten auch für HE.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 16. August 2022, 15:09:21
Zitat von: Yasha am 16. August 2022, 13:59:48Ich vertraue da eher auf die letzte aktuelle Meldung, was den Kooperationsplan anbelangt:

Zitat,,Anders als die bisherige Eingliederungsvereinbarung ist er keine rechtliche Grundlage für Leistungsminderungen."

https://www.hartziv.org/news/20220815-buergergeld-neuerungen-kooperationsplan-und-vertrauenszeit/
Diese Aussage ist bestenfalls unvollständig, insgesamt gesehen falsch.

Beweis (Quelle: Bürgergeld-Gesetz und Begründung):
Zitat§ 31 Pflichtverletzungen
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verletzen ihre Pflichten, wenn sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis
1. sich weigern, den Mitwirkungspflichten im Sinne des § 15a Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 5 Satz 1 nachzukommen,

Zitat§ 15a Absatz 2 Satz 1
Die Vertrauenszeit endet, wenn die leistungsberechtigte Person die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen ohne wichtigen Grund nicht einhält.

Zitat§ 15a Absatz 3 Satz 1
Nach dem Ende der Vertrauenszeit soll die Agentur für Arbeit die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person schriftlich unter Erläuterung der Rechtsfolgen zur Vornahme von notwendigen Mitwirkungspflichten wie Eigenbemühungen, Teilnahme an Maßnahmen oder Bewerbung auf Vermittlungsvorschläge auffordern.

ZitatDie Eingliederungsvereinbarung im SGB II wird durch einen von Leistungsberechtigen und
Integrationsfachkräften gemeinsam erarbeiteten Kooperationsplan abgelöst. Dieser wird
von rechtlichen Folgen entlastet und dokumentiert in klarer und verständlicher Sprache die
gemeinsam entwickelte Eingliederungsstrategie. Er dient damit als ,,roter Faden" im Einglie-
derungsprozess und stellt ein Kernelement des Bürgergeld-Gesetzes dar. Im Hinblick auf
vereinbarte Mitwirkungspflichten (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewer-
bungen auf Vermittlungsvorschläge) wird die Selbstverantwortung der Leistungsberechtig-
ten und ihre Vertrauensbeziehung zur Integrationsfachkraft gestärkt. Ziel ist eine vertrau-
ensvolle Zusammenarbeit. Es gilt mit Abschluss des Kooperationsplans eine Vertrauens-
zeit. Den Leistungsberechtigten wird für die ersten sechs Monate dieser Vertrauenszeit ga-
rantiert, dass keine Anordnung von Maßnahmen mit Rechtsfolgenbelehrung ergehen. Statt-
dessen wird in diesem Zeitraum ganz besonders auf eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe
und Vertrauen gesetzt. Erst wenn nach den ersten sechs Monaten der Vertrauenszeit Ab-
sprachen zu Mitwirkungspflichten (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewer-
bungen auf Vermittlungsvorschläge) nicht eingehalten werden, sollen diese Pflichten recht-
lich verbindlich durch Aufforderungen mit Rechtsfolgenbelehrungen festgelegt werden.

Sobald eine im Kooperationsplan festgelegte Plicht nicht erfüllt wird, endet die Vertrauenszeit (frühestens nach 6 Monaten) und die Einhaltung der im Kooperationsplan festgelegten Plichten wird mittels Verwaltungsakt eingefordert. Ab der danach folgenden 2. und jeder weiteren Pflichtverletzung wird sanktioniert.
Grundlage für die Sanktion ist in dieser Normenkette klar der Kooperationsplan nach § 15 SGB II, der Mitwirkungs-VA nach § 15a SGB II gießt diesen Inhalt dann lediglich in einen VA gleichen Inhalts, welcher dann als Basis für Sanktionen dient.
Ziel ist es offensichtlich, den Kooperationsplan rechtlich nicht angreifbar zu machen, erst der feststellende Verwaltungsakt wäre dann angreifbar.
Ob dies funktioniert, halte ich für höchst fraglich und bleibt abzuwarten, denn auch wenn der Kooperationsplan nicht unterzeichnet wird, so handelt es sich inhaltlich doch um einen Vertrag nach §§ 53 ff SGB X. Ansonsten würde ja auch die rechtliche Grundlage für den Erlass eines Verwaltungsaktes fehlen, der die Erfüllung der im Kooperationsplan vereinbarten Pflichten einfordert.
Insgesamt ist dieses Konstrukt rechtlich höchst fragwürdig, denn ich sehe so oder so keine rechtliche Grundlage für den Erlass eines VA zur Einforderung von zuvor außerhalb eines verbindlichen öffentlich-rechtlichen Vertrages freiwillig vereinbarten Pflichten.
Das Ganze ergibt nur dann Sinn, wenn man es getrennt betrachtet:
1. zuerst versucht das JC es im Einvernehmen mit dem Kooperationsplan, und wenn das nicht funktinoniert kommt stattdessen
2. der Mitwirkungs-Verwaltungsakt.
Das entspräche der bisherigen Verfahrensweise: erst EinV-Vertrag, dann EinV-VA.
Aber auch das funktioniert nach dieser Logik nicht, da der Kooperationsplan ja trotz Mitwirkungs-Verwaltungsakt weiter gilt, da bei nachträglicher Kooperation wieder darauf zurückgegriffen wird. D.h. Kooperationsplan und Mitwirkungs-Verwaltungsakt wirken parallel und zusammen.
Das funktioniert rechtlich aber nicht, wenn der Kooperationsplan nur eine Absichtserklärung darstellt, denn auf eine bloße Absichtserklärung kann man keinen (Mitwirkungs-)Verwaltungsakt gründen.
Egal wie ich es drehe und wende, es passt einfach nicht.

Übrigends ist das bisherige Verfahren ganz ähnlich, denn es wird nicht direkt aus der EinV heraus sanktioniert, sondern aufgrund des Bescheides, welcher die Pflichtverletzung feststellt, dieser dient dann als rechtliche Grundlage für die Feststellung der Minderung.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 16. August 2022, 15:22:31
Bürgergeldgesetz, Seite 3

Zitat... Erst wenn nach den ersten sechs Monaten der Vertrauenszeit Absprachen zu Mitwirkungspflichten (Eigenbemühungen, Maßnahmeteilnahmen und Bewerbungen auf Vermittlungsvorschläge) nicht eingehalten werden, sollen diese Pflichten rechtlich verbindlich durch Aufforderungen mit Rechtsfolgenbelehrungen festgelegt werden

Quelle:

http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2022/2022-07-21_Buergergeld_Gesetz_RefE.pdf

Was, wenn es keine Einigkeit zu Absprachen vorher gab? Wenn da irgendwelche Absprachen sowieso dann ggf. in einem VA landen, dann werden dort deren alleinige Absprachen der IFK landen müssen, die dann gerichtlich überprüfbar wären, meinem Verständnis nach. Und meiner ergänzenden Einschätzung nach, da werden die teuer systemisch geschulten JC Mitarbeiter von Ihrem hoheitlichen Umgang nicht abweichen wollen oder können.  Jedenfalls sind mir bislang keine entsprechenden Schulungen bekannt, die eine anderweitige Annahme rechtfertigen.

Nachtrag:

Übrigens quellen manche OK Pläne für Langzeitarbeitslose schon jetzt über, mit hilflosen und fatalistischen Einstellungen des JC, bezüglich deren Eingliederung.

Sinngemäß wird sofort moniert, dass ja bei Nutzung der Eingliederungsinstrumente Vermittlungserfolge fast immer ausblieben. Die Verbleibswahrscheinlichkeit des Langzeitarbeitslosen stiege dadurch an. Die Hemmnisse ebenfalls, die sich dann weiter verfestigen. Deren Behebung würde zunehmend kostenintensiver werden- bis zur Unmöglichkeit der Reversibilität.

Soweit sinngemäß der postulierte Alarmismus aus dem aktuellem Arbeitsmarktprogramm 2022, Abteilung Perspektiven bis 2027, einer Ok zwischen Dortmund und Münster.

Welche Absprachen sollen denn da ernsthaft für den Erwerbslosen noch möglich sein? Kein Erwerbsloser hat die Lizenz zum Entwicklungshelfer ..
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 16. August 2022, 15:25:48
Ich kann nicht mit den Fingern schnippen und bewirken, dass jemand diese Hintergassentricks versteht, aber ich habe meinen Beitrag zum besseren Verständnis überarbeitet und ergänzt.
Vielleicht geht nun dem Einen oder der Anderen ein Licht auf.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Der Friese am 16. August 2022, 15:29:11
Die ganzheitliche Betreuung wird dann auch in den ganzen Marxlohs dieser Republik eingeführt? Das Vermittlingshemmnis Sprache wird in Angriff genommen? Frauen müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen? .... Oder aber ist nur die Kartoffel, die sich verarschen lässt, Ziel dieser liebevollen Entmündigung?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Spritzenhalter am 16. August 2022, 16:02:09
Wenn alle Stricke reißen sprechen wir von max. 30% Sanktion?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: a_good_heart am 16. August 2022, 16:07:48
Einfach mal abwarten, was die bis ins Mark verlogene rot/grüne Brut da wieder ausgeheckt hat.
Aber vielleicht hab ich bis dahin ja im Lotto gewonnen oder den Löffel abgegeben... :weisnich:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 16. August 2022, 16:12:40
Zitat von: Der Friese am 16. August 2022, 15:29:11Die ganzheitliche Betreuung wird dann auch in den ganzen Marxlohs dieser Republik eingeführt?  .... Oder aber ist nur die Kartoffel, die sich verarschen lässt.

Das sollten sich die JC aktuell mal selbst fragen. Werden sie aber eher nicht.Denn es mutet beispielsweise schon sehr selbstherrlich an, wenn beispielsweise das JC Offenbach allen Ernstes so ungefähr  4300 Elo ab 2023 in 16i verfrachten will, mittels einer Vorschaltmaßnahme. Davon sollen 65 Prozent Migranten sein. :lachen:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Greywolf08 am 16. August 2022, 16:16:16
Zitat von: Spritzenhalter am 16. August 2022, 16:02:09Wenn alle Stricke reißen sprechen wir von max. 30% Sanktion?
Richtig. Verhindert aber nicht die komplette Leistungseinstellung, die mit dem bisherigen Sanktionsgebaren nichts zu tun hat. Zumindest hab ich bis jetzt nichts dazu gefunden, das diese aufgehoben wird.

Zumindest gibt es im SGB XII leichte Verbesserungen. Man darf bis 10.000 EUR und sogar ein angemessenes Fahrzeug behalten.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 16. August 2022, 16:32:56
Zitat von: Ottokar am 16. August 2022, 15:25:48Vielleicht geht nun dem Einen oder der Anderen ein Licht auf.

Das mit dem "Mitwirkungsverwaltungsakt" -das passt dann dazu auch nicht:

ZitatFür Konfliktfälle im Zusammenhang mit der Erarbeitung, Durchführung und Fortschreibung des Kooperationsplans wird ein unabhängiger Schlichtungsmechanismus geschaffen."

Quelle: https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/referentenentwurf_zum_buergergeld_erste_uebersicht/

Ein Verwaltungsakt wäre dazu ungeeignet.Klingt für mich zudem danach, dass der Elo vom SG ferngehalten soll.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: CCR am 16. August 2022, 16:55:47
Zitat von: Greywolf08 am 16. August 2022, 16:16:16Zumindest gibt es im SGB XII leichte Verbesserungen. Man darf bis 10.000 EUR und sogar ein angemessenes Fahrzeug behalten.
mit 65 kann man das nicht mehr ersparen es sei denn eine private Altersrente wird ausgezahlt.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: götzb am 16. August 2022, 17:00:09
Zitat" Jedoch sei die Wahrnehmung von Beratungsterminen eine Grundvoraussetzung für eine ,,vertrauensvolle Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Integrationsfachkräften und Leistungsberechtigten. Daher können Einladungen weiterhin mit Rechtsfolgen verknüpft werden. "

Was ist das ? Gegensätze ziehen sich an, oder wie man aus Shit Gold macht ?
Vertrauensvoll gleich freiwillig und ohne Bedrohungen.
Anders kann man das Wort "vertrauensvoll" gleich in die Tonne kloppen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: CCR am 16. August 2022, 21:55:50
ZitatDie Neuerungen beim Vermögen lassen erkennen, was unsere Politiker für die Zukunft erahnen: das immer mehr auch besser situierte Menschen auf eine Grundsicherung angewiesen sein werden. Diese will man offensichtlich nicht verprellen und die Mittelschicht nicht der Armut preisgeben.

genau auf dem Punkt gebracht, düstere Aussichten für die Zukunft.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Schnuffel01 am 16. August 2022, 22:18:25
Pläne für ,,Bürgergeld" statt Hartz IV
Beratungsorganisationen skeptisch

Das ,,Bürgergeld" wird wohl nicht der große Wurf, kritisieren Aktive aus der Arbeitslosenberatung. Für sie ist es nicht die erhoffte große Reform.
https://taz.de/Plaene-fuer-Buergergeld-statt-Hartz-IV/!5871388/
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 17. August 2022, 00:02:00
Zitat von: Yasha am 16. August 2022, 15:22:31Und meiner ergänzenden Einschätzung nach, da werden die teuer systemisch geschulten JC Mitarbeiter von Ihrem hoheitlichen Umgang nicht abweichen wollen oder können.Jedenfalls sind mir bislang keine entsprechenden Schulungen bekannt, die eine anderweitige Annahme rechtfertigen.

Ich möchte meine Aussage von vorhin aktualisieren. Denn nunmehr werden Schulungsinhalte mit Schlagworten  -noch sehr vereinzelt -für JC Mitarbeiter zum Bürgergeld angeboten und sind mir nun bekannt. Zumindest fand ich 2 Angebote zur Sachlage FBW und den damit verbundenen Möglichkeiten  -während der Vertrauenszeit. Erscheint mir als Info interessant, zumal diese Schulung nur für Optionskommunen gelten soll:

https://www.bildungsmarkt-sgb2.de/pdf/angebot_00064589.pdf

https://www.bildungsmarkt-sgb2.de/pdf/angebot_00067251.pdf

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: HansiHansen am 17. August 2022, 13:02:28
Die Meisten scheinen vergessen zu haben wer Hartz4 eingeführt hat.
Dann aber auch noch zu erwarten, dass bei der Restaurierung etwas positives bei rum kommt
ist schon mehr als naiv.  :sleep:


Wie damals bei Hartz4, wird auch hier wieder der Verfassungschutz seinen Segen dazu geben.
Denn bedenke, wir haben einen Verfassungsschutz der 30% unter der Würde des Menschen für angemessen hält,
und somit selbst gegen Artikel 1 des Grundgesetz (Verfassung) verstößt.

"Die Menschenwürde ist die wichtigste Regel im deutschen Grundgesetz.
Niemand darf die Würde eines Menschen verletzen.
Die Würde eines Menschen ist unantastbar. Das heißt: Die Würde darf auf keinen Fall verletzt werden.
Alle Menschen sind gleich wertvoll. Ein Leben ohne Menschenwürde ist ein Leben in Angst,
Unterdrückung und Zwang. Das heißt: Kein Mensch hat das Recht, einem anderen Menschen Gewalt anzutun.
Kein Mensch darf gefoltert oder getötet werden."
-immanuel Kant
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Subkulturmann am 17. August 2022, 13:27:50
Ich sah mir viele Internetseiten von Trägern an, die auch seit langem "aufsuchendes Coaching" bzw. Ganzheitliche Betreuung nur als eine von vielen Möglichkeiten verstehen, Teilnehmer daheim zu besuchen und dies sinngemäß als freiwillige Option zu verstehen ist. Das Gespräch kann auch beim Träger stattfinden, es muss eben nicht daheim beim Teilnehmer stattfinden, es wurde von einem Träger geschrieben, an einem neutralen Ort auch möglich, z.B. Cafe. Es wird bei den vielen Trägern nicht als Zwang ausgelegt, sondern als Angebot bzw. Möglichkeit.
Dieses Instrument gibt es schon lange für Langzeitarbeitslose und aufsuchendes Coaching daheim soll als Hilfe im Alltag eher für Drogenabhängige, Alkoholiker, Obdachlosgefaehrdeten, Alleinerziehende, Verschuldete, dienen. Denen es also massiv schlecht geht im privaten Umfeld neben ihrer Arbeitslosigkeit auf Dauer. Hier wird halt geschaut, ob sie im Alltag zurecht kommen, damit diese Betroffenen nicht sich selbst überlassen sind. Es werden auch Ämterbegleitungen angeboten oder Gänge zu verschiedenen Hilfeanlaufstellen. Ich hatte Mal ne Kollegin in einer Massnahme, welche keine Krankenversicherung hatte und daheim vom Mann terrorisiert wurde. Die haben ihr freiwillig halt einen Besuch abgestattet, aber sie würde vorher gefragt und daran wird sich als Hilfe zu verstehen, nix aendern. Die Träger weisen aber auf ihren Internetseiten auf das Einverständnis des Betroffenen hin. D.h. wie weit er es selbst zulässt. Hier kann keiner von Zwang reden, ätsch, du lässt uns nicht in deine Wohnung und wirst sanktioniert... Eben falsch verstanden!
Also hier wird das nicht richtig verstanden. Es gibt keine zwangseingeleiteten Hausbesuche, wenn vorgeschlagen, dann freiwillig. Klar, bei einem Praktikum wird man vom Coach besucht im Betrieb, aber das alles war schon immer so, nichts neues mit dieser Betreuung. Es zielt eher auf die beschäftigungsbegleitende Betreuung hin. Privater Bereich wird nur an den Betroffenen gefragt, ob er da einen Bedarf in seinem privaten Alltag sieht. Falls er Hilfe braucht, findet das Gespräch halt daheim statt. Wenn Rechtsanwälte schon meinen, dass man keine Jobcentermitarbeiter in die Wohnung lassen muss, und das ohne Sanktionskonsequenz, dann muss sich sowieso der Träger ebenso daran halten. Googlet einfach Mal nach den Trägern "aufsuchendes Coaching" und "Ganzheitliche Betreuung".  Zumal haben die gar nicht für jeden vielen Einzelnen einen Coach, der 24  Stunden das Leben durchleuchten will und dann meint hmmmmh, nee, ich beeinflusse jetzt jeden Winkel Deines Lebens und du musst 100%ig das im Alltag machen...
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: talokatel823 am 17. August 2022, 14:04:34
Zitat von: Subkulturmann am 17. August 2022, 13:27:50Wenn Rechtsanwälte schon meinen, dass man keine Jobcentermitarbeiter in die Wohnung lassen muss, und das ohne Sanktionskonsequenz, dann muss sich sowieso der Träger ebenso daran halten.
Die JC halten sich ja auch so oft daran, was sie nicht dürfen.  :lol:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 17. August 2022, 14:32:54
Zitat von: Subkulturmann am 17. August 2022, 13:27:50Ich sah mir viele Internetseiten von Trägern an

In 2023 wird es Ergänzungen in der Ausrichtung und Konzeption geben. Aktuelles Beispiel "mobiles Gesundheitscoaching" einer Optionskommune mit fa:z Fallsteuerungskonzept. Sehr interessant und wesentlich genauer -als auf irgendwelchen PR Seiten im Internet. Die enthalten nicht alles -was wirklich die gesamte Maßnahme Konzeption beeinhaltet.

Guck Dir besser eine solche faktische Konzeption von der Basis insgesamt an. Hier wäre das die Leistungsbeschreibung der Verdingung. Kannst Du nach dem Anklicken des blauen Schriftzugs im Reiter Dokumente finden und downloaden  -6te -von oben gezählt -rechts.In der folgenden Verlinkung:

https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/d1f36c62-b2c7-45bc-9a7d-4b5a9cc8e515
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 17. August 2022, 15:50:56
Zitat von: Subkulturmann am 17. August 2022, 13:27:50Also hier wird das nicht richtig verstanden. Es gibt keine zwangseingeleiteten Hausbesuche, wenn vorgeschlagen, dann freiwillig.
Das steht leider so nicht im Gesetz.

Ich zitiere mal aus dem Gesetzesentwurf:

ZitatGanzheitliche Betreuung (Coaching)
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte weisen häufig vielfältige und komplexe Problemlagen
auf, die ihre Beschäftigungsfähigkeit grundlegend beeinträchtigen. Diese erfordern eine
ganzheitliche Betreuung (Coaching), die die jeweilige Lebenssituation insgesamt in den
Blick nimmt und dem Ziel eines grundlegenden Aufbaus (und in der Folge Stabilisierung)
der Beschäftigungsfähigkeit dient. ,,Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit" bedeutet, dass das
Coaching mit den betreffenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an allen Problemla-
gen arbeitet, die diesem Ziel im Weg stehen. Zugleich eröffnet das Coaching auch die
Chance, deren Potenziale stärker wahrzunehmen und zu nutzen.
Die Interventions- und Beratungsformen des Coachings ergeben sich aus dem individuellen
Bedarf und werden deshalb gesetzlich nicht festgelegt. Aufgabe des Coachings ist u.a.,
erwerbsfähige Leistungsberechtigte über Leistungen Dritter zu beraten und auf die Inan-
spruchnahme dieser Leistungen hinzuwirken. Das Coaching umfasst nach diesem Ver-
ständnis folglich auch Beratungsaufgaben. Insbesondere steht der Coach den betreffenden
Leistungsberechtigten zur Seite und stärkt sie darin, ihre Lebenssituation selbst zu verbes-
sern. Dabei gilt zugleich, dass die Fallverantwortung in jedem Fall beim Jobcenter verbleibt.
Da die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses beim Coaching nach § 16k eine wesentli-
che Grundlage des Erfolgs ist, werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht mit
Rechtsfolgen verbunden zur Teilnahme am Coaching verpflichtet. Das Coaching kann auch
aufsuchend oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.
Danach wird bereits grundsätzlich die Meinung vertreten, dass die Mehrzahl ("häufig") der Leistungsbezieher eine ganzheitliche Betreuung zwingend benötigt. Schon das lässt tief blicken.
Die Aussage "erwerbsfähige Leistungsberechtigte (werden) nicht mit Rechtsfolgen verbunden zur Teilnahme am Coaching verpflichtet" wird durch §§ 15, 15a und 16k SGB II ad absurdum geführt, denn eine "Verpflichtung" setzt die Aufnahme des Coaching nach §§ 15 und 15a in den Kooperationsplan voraus, womit die fehlende Mitwirkung als Verwaltungsakt eingefordert werden soll.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 17. August 2022, 16:46:05
Zitat von: Ottokar am 17. August 2022, 15:50:56Ich zitiere mal aus dem Gesetzesentwurf:
ZitatGanzheitliche Betreuung (Coaching)
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte weisen häufig vielfältige und komplexe Problemlagen
auf, die ihre Beschäftigungsfähigkeit grundlegend beeinträchtigen...

 :grins: Schon diese Anfangspassage ist Teil einer rein systemisch geprägten Textbausteinphrase -die es so seit Beginn der Konzeption "aufsuchendes Coaching"  ab 2018 - in den Leistungsbeschreibungen  der Ausschreibungen  gab und weiterhin gibt. Mittlerweile findet man diese Phrasen auch gehäuft in den Arbeitsmarktprogrammen der jeweiligen Jobcenter. Fakt ist aber eher tatsächlich, dass den JC die Eingliederung der Langzeitarbeitslosen nur  zu teuer und auch zu aufwendig ist. Denn ansonsten bliebe ja nichts zur Umschichtung in das Verwaltungsbudget übrig. Oftmals werden die Umschichtungssummen schon am Anfang des Jahres von den JC  fest einkalkuliert. Die Summen können sogar überwiegend in den Arbeitsmarktprogrammen vermerkt sein.

Augenfällig ist für mich zudem, dass die Unterstellungen der komplexen Problemlagen Maßnahmen erst begann, wo die Verwaltungskosten der JC erstmals exorbitant stiegen..

Diese Konzeption bezieht Ihr "Stimuli" zur Erfindung neuer Zielgruppen Coachings aus der Erkenntnis dessen, was alles bislang als Vermittlungshemmnis zum Ausbau dessen dienlich sein kann oder wo die Elo selbst die Phantasie beflügelten. Ob es wirklich integrationsrelvant ist oder sein kann -das ist zweitrangig und rechtfertigt nicht die mittlerweile ausufernden und übergriffigen Konzeptionen der JC und daraus resultierenden, übergriffigen Ansprüche an den Elo.

Zudem -Was nützt der Mutter von 5 - 10 Kindern solch ein Coaching. Zum Beispiel.  Es nützt nur der Kennzahl der JC Statistik.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: CCR am 17. August 2022, 16:58:14
Zitat von: Yasha am 16. August 2022, 16:12:40Das sollten sich die JC aktuell mal selbst fragen. Werden sie aber eher nicht.Denn es mutet beispielsweise schon sehr selbstherrlich an, wenn beispielsweise das JC Offenbach allen Ernstes so ungefähr  4300 Elo ab 2023 in 16i verfrachten will, mittels einer Vorschaltmaßnahme. Davon sollen 65 Prozent Migranten sein. :lachen:
ja und die sollen auch Deutschkure und wie man Einkauft lernen.

Zitat von: HansiHansen am 17. August 2022, 13:02:28Die Meisten scheinen vergessen zu haben wer Hartz4 eingeführt hat.

die sind doch alle weg bis auf Frau Nahles.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Schnuffel01 am 17. August 2022, 17:01:02
Zitat von: Yasha am 17. August 2022, 16:46:05Es nützt nur der der Kennzahl der Statistik.
Das reicht doch.  :cool:  Was anderes ist doch sowieso nicht gewollt.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Penny am 17. August 2022, 17:02:39
Zitat von: Der Friese am 16. August 2022, 15:29:11Die ganzheitliche Betreuung wird dann auch in den ganzen Marxlohs dieser Republik eingeführt ?

Nix gegen Marxlüh  :grins:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 17. August 2022, 17:22:26
Zitat von: derduisburger am 17. August 2022, 17:02:39Nix gegen Marxlüh  :grins:

Falls Dein Username Programm ist,dann läuft bei dem JC da grad aktuell ein Coaching -bis 2024, nennt sich "Stabilisierung der Beschäftigung" -für "Chancenlose"

Entwicklung einer Lebens und Berufsperspektive, gesunde Lebensführung -sinngemäß. Entwicklungsfördernde Beratung und Einzelfallhilfe.

Der Clou: Keine Quoten Vorgabe zur Eingliederung. Teilnahmedauer 3, 6 oder 12 Monate.

Kenne die Konzeption. Meine Meinung;  08/15
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Reiner1970 am 17. August 2022, 19:28:37
Ich brauche keinen "Coach" der sich in mein Privatleben einmischt und mir vorschreiben will, wie ich dieses zu führen habe

Das beste "Coaching" bringt nichts, wenn es keine geeigneten freien Arbeitsstellen gibt. Letztendlich entscheidet immer noch der Arbeitgeber wen er einstellt
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 18. August 2022, 08:57:10
@Yasha
Das ist eine mögliche Interpretation.
Leider kenne ich genügend Fallbeispiele, in denen den Fallmanagern das Mittel einer Zwangsbetreuung gefehlt hat, um ihren Willen durchzusetzen, und es steht leider zu befrüchten, dass ein solches exzessiv genutzt werden wird.
Da erinnere ich mich an Fälle, wo
- das JC Probleme mit dem Wechselmodell bei der Kinderbetreuung hatte,
- Mütter aufgefordert wurden, ihr Kind bereits vor dem 3. LJ fremdbetreuen zu lassen, um wieder aktiv vermittelt werden zu können,
- vermutet wurde, dass der LE einen negativen Lebenswandel führt, uvm.
Um es kurz  zu machen: Überall dort, wo die Eingriffsrechte der JC bislang durch das Gesetz beschränkt sind, steht zu befürchten, dass die "Ganzheitliche Betreuung" als "Leistungen zur Eingliederung" zur Anwendung gebracht wird, z.B. um
- Kunden zu überwachen und auszuspähen, die ein Wechselmodell praktizieren, mit einem Untermieter zusammenwohnen, sich im ersten Jahr einer VuE befinden,
- Leistungsempfänger zu unzulässigen Handlungen zu nötigen, z.B. um Eltern vor dem 3. LJ eines Kindes wieder aktiv zu vermitteln,
uvm.
Es gibt so viele Möglichkeiten, z.B: stellt der Ganzheitliche Betreuer beim Hausbesuch fest, man würde
- sich ungesund ernähren, was sich negativ auf die Allgemeinverfassung und damit Vermittelbarkeit auswirkt,
- die Kinderbetreuung vernachlässigen, oder mit dem Kleinkind nicht klarkommen (=> Jungendamt, Pflicht zur KiTa),
- die Wohnung verlottern lassen, die Hygiene vernachlässigen (neg. Vermittelbarkeit),
- Gegenstände besitzen, die man sich als Leistungsempfänger nicht leisten kann (Verdacht auf Leistungsmissbrauch und Schwarzarbeit),
und das ist nur, was mir spontan einfällt, die Missbrauchsmöglichkeiten sind faktisch grenzenlos und als Leistungsempfänger hat man faktisch keine Möglichkeit der Gegen- oder Abwehr.
Der Ganzheitliche Betreuer hat das beim Hausbesuch festgestellt, wie will man sowas widerlegen?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Reiner1970 am 18. August 2022, 11:43:40
"wie will man sowas widerlegen" Indem man solche Typen erst gar nicht in die Wohnung lässt

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_13.html

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 18. August 2022, 15:01:51
Zitat von: Reiner1970 am 18. August 2022, 11:43:40"wie will man sowas widerlegen" Indem man solche Typen erst gar nicht in die Wohnung lässt
Das wäre dann ein Verstoß gegen die Pflichten aus dem Kooperationsplan, woraufhin diese als Verwaltungsakt erlassen werden, und die nächste Weigerung, den Ganzheitlichen Betreuer in die Wohnung zu lassen, zieht dann umgehend eine Sanktion nach sich.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: angi am 18. August 2022, 15:28:59
Zitat von: Ottokar am 18. August 2022, 15:01:51Das wäre dann ein Verstoß gegen die Pflichten aus dem Kooperationsplan, woraufhin diese als Verwaltungsakt erlassen werden, und die nächste Weigerung, den Ganzheitlichen Betreuer in die Wohnung zu lassen, zieht dann umgehend eine Sanktion nach sich.

Es muß heißen "würde eine Sanktion nach sich ziehen".
Das würde nur passieren, wenn diese 'Ganzheitliche Betreuung' nicht verfassungsrechtlich unzulässig wäre.
Doch genau das ist sie : verfassungsrechtlich unzulässig.
Kann nicht durchkommen.
Oder wie will man dem Volk erklären, dass alle Armen in Zukunft nicht nur arm sind sondern auch unmündig?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 18. August 2022, 15:37:29
Soll ich jetzt anfangen, Beispiele dafür zu benennen, was seit 2005 gängige Jobcenterpraxis war und ist, obwohl verfassungswidrig?
Einiges davon sogar vom BVerfG verbindlich als solches festgestellt.

Zitat von: angi am 18. August 2022, 15:28:59Oder wie will man dem Volk erklären, dass alle Armen in Zukunft nicht nur arm sind sondern auch unmündig?
Das hat man doch schon längst.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: angi am 18. August 2022, 15:46:52
Zitat von: Ottokar am 18. August 2022, 15:37:29Soll ich jetzt anfangen, Beispiele dafür zu benennen, was seit 2005 gängige Jobcenterpraxis war und ist, obwohl verfassungswidrig?
Einiges davon sogar vom BVerfG verbindlich als solches festgestellt.
Ja, gern. Würde mich interessieren.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. August 2022, 16:46:06
angi

Zitat von: angi am 18. August 2022, 15:46:52
ZitatSoll ich jetzt anfangen, Beispiele dafür zu benennen, was seit 2005 gängige Jobcenterpraxis war und ist, obwohl verfassungswidrig?
Einiges davon sogar vom BVerfG verbindlich als solches festgestellt.
Ja, gern. Würde mich interessieren.
Lies doch einfach die Fragen bzw. Threads der Fragestellenden durch.
oder das folgende > https://hartz.info/index.php?board=51.0 und darauf hin die Themen durchsuchen...

MfG FN
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 18. August 2022, 17:53:56
Zitat von: Ottokar am 18. August 2022, 08:57:10@Yasha
Das ist eine mögliche Interpretation.
Leider kenne ich genügend Fallbeispiele, in denen den Fallmanagern das Mittel einer Zwangsbetreuung gefehlt hat,
Das bleibt mit -- die Wohnung verlottern lassen, die Hygiene vernachlässigen ,mehrheitlich in der Hand von Berufsbetreuern,Sozialamt- wie aus aktuellen Schulungen ersichtlich ist.
https://www.kbw.de/seminar/messie-vermuellte-haushalte_SOG240

 (neg. Vermittelbarkeit) muss aber bei einem Messie  -nur deshalb - nicht zusammen unbedingt vorliegen. Es muss dazu eine Sozialphobie ersichtlich werden.

Diese kann auch allein vorliegen, wo das JC mit den Kunden bislang noch nie oder seit langem nicht mehr in Kontakt stand und  Elo praktisch ihren Wohnraum nicht verlassen (können).

Dazu konzipieren JC "das aufsuchende Coaching" in Ausprägung der jeweiligen Geschäftspolitik. Guck Dir dazu mal ein sehr aktuelles Konzept einer OK an, wo das im Dezember 22 beginnen soll - mindestens bis Ende 2023. Aber eben auch dann keinen absoluten Zwangscharakter hat. Dazu klicke bitte in der Verlinkung bei der Überschrift Leistungsbeschreibungen ganz rechts das erste Dokument an 

https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4Y6TRW6C/de/documents

Zitat von: Ottokar am 18. August 2022, 08:57:10Der Ganzheitliche Betreuer hat das beim Hausbesuch festgestellt, wie will man sowas widerlegen?

Du bringst Berufsbetreuer Eigenschaften mit denen der Sozialpädagogen in Maßnahmen des JC zur ganzheitlichen Betreuung durcheinander.

Wenn ein Soz Päd  -durch Zufall  -eine Messie Wohnung entdeckt -oder/und  der Elo beim JC einen verwahrlosten Eindruck macht, dann wird der Elo innerhalb einer ganzheitlichen Maßnahme vom Soz Päd zusätzlich einer 16a Beratung zugeführt und der Elo dahin begleitet..

Zitat von: Ottokar am 18. August 2022, 08:57:10@Yasha
Da erinnere ich mich an Fälle, wo
- Mütter aufgefordert wurden, ihr Kind bereits vor dem 3. LJ fremdbetreuen zu lassen, um wieder aktiv vermittelt werden zu können,
Das ist 2016 aktueller Standard, bei JC, die eine solche Geschäftspolitik betreiben. Mittels Zuweisungen zu Maßnahmen, wo die Elo Mutter Ihr Kind mitbringen soll/kann oder der Träger vorher eine Betreuung arrangiert. Dann wird die Mutter von Träger entsprechend konditioniert, um die Betreuung des Kindes und Arbeit vereinbaren zu können.
 
Aktuell fällt mir da ein Intensiv Coaching ein, welches aktuell JC Landau durchzieht. Zielgruppe:

Alleinerziehende, die Gebrauch von § 10
SGBII  machen (mit Kind unter 3 Jahren)

Mütter befinden sich mehrheitlich seit 3 Jahren im Zielfokus diverser Maßnahmen.

Das geht so weiter, denn die Jobcenter kaufen nunmehr verstärkt Maßnahmen ein, die schon im November  oder spätestens Dezember beginnen sollen. Der Grund ist offensichtlich.
 
Zitat von: Ottokar am 18. August 2022, 08:57:10- vermutet wurde, dass der LE einen negativen Lebenswandel führt, uvm.

Es zählt der tatsächliche vermittlungsrelevante Handlungsbedarf (Vermittlungshemmnis), den die IFK in Ihrem System prosoz (OK )oder Verbis (gE JC) auf dem entsprechenden Reiter im Bewerbungsprofil des Elo schriftlich eintragen.

ZitatÜberblick über Handlungsbedarfe und Handlungsstrategien

in der Verlinkung:
https://www.bpb.de/themen/arbeit/arbeitsmarktpolitik/317004/die-oeffentliche-arbeitsvermittlung/

Wobei daraus dann die marktferne oder marktnähe des Kunden zeitliche Eingliederungswahrscheinlichkeit von sofort, in 6 Monaten oder 12 Monaten gebildet wird.

Deine Kategorie passt da nicht rein. Weil die negative Zuschreibung pauschal allein noch keinen vermittlungsrelevanten Handlungsbedarf darstellen kann oder gar muss. Es kommt auf den Einzelfall an.

Es zählt -was im System hinterlegt ist. Die Liste Handlungsbedarf kann sich jeder Elo von der IFK ausdrucken lassen.   

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Reiner1970 am 18. August 2022, 17:58:01
Mein Vermieter könnte diesen Schergen auch Hausverbot erteilen. Das gilt fürs komplette Grundstück. Da könnte auch ich nichts dran ändern
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 18. August 2022, 19:11:00
Zitat von: Ottokar am 18. August 2022, 15:01:51Das wäre dann ein Verstoß gegen die Pflichten aus dem Kooperationsplan
Deine "Tabula Rasa" These, der Unausweichlichkeit des Betretens der Wohnung, ist abenteuerlich. Schon jetzt kann die Ganzheitlichkeit nicht per Verwaltungsakt erzwungen werden.Ein Erzwingen oder bedrohen passt auch nicht zum Charakter einer "kooperation". zumal der vorgesehene Schlichter im Streitfall da auch noch mitspielen soll..   

Generell braucht es eine freiwillige EGV, die nicht das Betreten der Wohnung mit einbezieht, was ganzheitliche Maßnahmen betrifft. Deren Erfordernis speist sich aus einem konkreten vermittlungsrelevanten Handlungsbedarf.

Wenn Betretung der Wohnung vermittlungsrelevanz??? hätte, dann erforderte das auch eine gesonderte freiwillige Zustimmung des Elo UND die Unterschrift aller Mitglieder der HG, BG.   

Das SGB II oder die Vollmacht seiner Protagonisten steht nicht über den Polizeigesetzen- noch wird das je so sein. meiner gefestigten Überzeugung nach, denn in Sachen Eingliederung in Arbeit kann eben keine "Gefahr im Verzuge" vorliegen. :cool:   
https://dejure.org/gesetze/PolG/36.html
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 18. August 2022, 21:35:43
Zitat von: Yasha am 18. August 2022, 17:53:56Du bringst Berufsbetreuer Eigenschaften mit denen der Sozialpädagogen in Maßnahmen des JC zur ganzheitlichen Betreuung durcheinander.
Sicher nicht.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fritz1971 am 19. August 2022, 07:38:40
Hallo miteinander,

Ich hatte gestern einen Termin bei meiner SB, mit der ich mich sehr gut verstehe (ja, so etwas gibt es :smile: ) und wir sprachen auch über das Bürgergeld.
Zu dem ganzheitlichen Coaching hat sie ganz klar gesagt, dies kann immer nur auf freiwilliger Basis sein, über Zwang mit einem Verwaltungsakt ist das nicht zu machen.
Es kann immer nur ein Angebot dahingehend gemacht werden.

Ich bin Ü50, habe gesundheitliche Einschränkungen und käme dafür sicher in Frage, aber eins steht für mich fest: in meine Wohnung kommt kein Mensch vom Jobcenter jemals rein. :zwinker:

Gruß
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 19. August 2022, 09:41:57
Um das mal klarzustellen:
Natürlich gibt es zwischen den theoretisch möglichen Szenarien und der letztlich praktischen Ausführung Unterschiede.
Ich will auch keinesfalls behaupten, dass es in der Praxis dann auch dazu kommt, dass diese Möglichkeiten ausgenutzt werden.
Wichtig ist aber, von Anfang publik zu machen, welche Szenarien möglich wären, um eben diese von vornherein zu verhindern.
Mit der Einstellung "Das wird schon nicht passsieren." kommst du nicht weit. Viele haben genau das auch vom Ukrainie-Krieg behauptet.
Hätte man massiv vorher öffentlich davor gewarnt und hätten USA und Nato deutlich Position bezogen, wäre die Nutzen-Risiko-Abwägung für Putin deutlich anders ausgefallen und der hätte ganz sicher keinen Krieg mit einem Nato-Kooperationspartner begonnen.
An diesem Beispiel sieht man deutlich, wohin das Weichspülen von Fakten und ausbleibende Stellungnahmen führen: es ermutigt dazu, Grenzen zu überschreiten - und sei es nur um auszutesten, wie weit man gehen kann.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Spritzenhalter am 19. August 2022, 09:55:04
Zitat von: Fritz1971 am 19. August 2022, 07:38:40Hallo miteinander,

Ich hatte gestern einen Termin bei meiner SB, mit der ich mich sehr gut verstehe (ja, so etwas gibt es :smile: ) und wir sprachen auch über das Bürgergeld.
Zu dem ganzheitlichen Coaching hat sie ganz klar gesagt, dies kann immer nur auf freiwilliger Basis sein, über Zwang mit einem Verwaltungsakt ist das nicht zu machen.
Es kann immer nur ein Angebot dahingehend gemacht werden.

Ich bin Ü50, habe gesundheitliche Einschränkungen und käme dafür sicher in Frage, aber eins steht für mich fest: in meine Wohnung kommt kein Mensch vom Jobcenter jemals rein. :zwinker:

Gruß



Mit ihren Vermittlungshämmnissen sind Sie für dieses Projekt prädestiniert und sollte diese Möglichkeit einer möglichen Beschäftigungsaufnahme nutzen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fritz1971 am 19. August 2022, 10:09:01
Zitat von: Spritzenhalter am 19. August 2022, 09:55:04Mit ihren Vermittlungshämmnissen sind Sie für dieses Projekt prädestiniert und sollte diese Möglichkeit einer möglichen Beschäftigungsaufnahme nutzen.

Bitte was? Ich habe mein ganzes Leben gearbeitet bis ich krank wurde, mir kommt kein Schnüffler ins Haus! Ich brauche kein Kindermädchen, ich bin alt genug.
Unglaublich.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Spritzenhalter am 19. August 2022, 10:30:28
Zitat von: Fritz1971 am 19. August 2022, 10:09:01
Zitat von: Spritzenhalter am 19. August 2022, 09:55:04Mit ihren Vermittlungshämmnissen sind Sie für dieses Projekt prädestiniert und sollte diese Möglichkeit einer möglichen Beschäftigungsaufnahme nutzen.

Bitte was? Ich habe mein ganzes Leben gearbeitet bis ich krank wurde, mir kommt kein Schnüffler ins Haus! Ich brauche kein Kindermädchen, ich bin alt genug.
Unglaublich.

Ihr freundschaftliches Verhältnis zum Sachbearbeiter könnte im privaten Bereich fortgeführt werden. Vielleicht findet man so eine Lösung und kann Ihnen etwas unter die Arme greifen eine leidensgerechte Beschäftigung zu finden.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fritz1971 am 19. August 2022, 11:05:00
Danke für den Tipp, werde ich machen und Dich lade ich auch gleich mit ein, wird sicher lustig...  :ok:
Und jetzt bitte wieder zurück zum Thema.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: 111929 am 19. August 2022, 13:42:06
Hartz 4 Empfänger -jedenfalls die 'Schlaueren'-  haben die wiederholt angekündigten Hartz 4 Reformen stets als Bedrohung angesehen. Das bestätigt sich jetzt mit der vorraussichtlichen Einführung eines umfassenden Kontroll-Schikane und Überwachungsystem das keine Luft mehr zu atmen lässt und vom chinesischen Sozialkontrollsystem inspiriert scheint.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: götzb am 19. August 2022, 15:05:17
Was noch so in kranken Hirnen herum geistert.
Nur anklicken, wenn man gerade gut drauf ist.

https://www.presseportal.de/pm/58964/5300438
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Spritzenhalter am 19. August 2022, 15:28:04
Zitat von: götzb am 19. August 2022, 15:05:17Was noch so in kranken Hirnen herum geistert.
Nur anklicken, wenn man gerade gut drauf ist.

https://www.presseportal.de/pm/58964/5300438



Wurden nicht Millionen von Fachkräften (Analphabeten) seit 2015 nach Deutschland importiert, da hätte man genügend Fachpersonal zur Auswahl für einfache Aufgaben (Stein aufheben, fallen lassen, aufheben,....)

Die Qualifikation dieser Fachkräfte reicht doch nicht Mal zur Beförderung und Sortierung von Reisegepäck am Flughafen sodass 2000 Türken aushelfen sollten und hiervon nur max. 10% geeignet (qualifiziert) für diese Tätigkeit sind 😂😂

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. August 2022, 15:36:31
 :offtopic:
Zitat von: götzb am 19. August 2022, 15:05:17Nur anklicken, wenn man gerade gut drauf ist.
Bin ich und bleibe ich weiter... denn das ist nichts anderes als schon laufende Wahlpropaganda.
Stimmenfang für die gegen Hartz 4 beeinflussten Wähler
oder Bildleser
oder die etwas besseren Mitmenschen als die anderen "Leute"
:offtopic: (Ende)
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 19. August 2022, 15:45:16
Zitat von: Fritz1971 am 19. August 2022, 07:38:40Zu dem ganzheitlichen Coaching hat sie ganz klar gesagt, dies kann immer nur auf freiwilliger Basis sein, über Zwang mit einem Verwaltungsakt ist das nicht zu machen.

Exakt -rein theoretische,systemisch geprägte Aussage, die aber real eben nicht beachtet wird. Die meisten SB pokern mit der Unwissenheit der Elo und weisen ganzheitliche Maßnahmen trotzdem zu.Und vertrauen darauf, dass der Elo

1. Gar nichts über die Ausrichtung Ganzheitlichkeit der Maßnahme weiß. Das aus dem Flyer auch nicht ersichtlich ist oder wird.

2.Und der Elo darum deshalb auch nicht allein deswegen widersprechen wird oder kann.

3. Und der Träger eben auch nicht ergänzend informiert, über das Widerspruchsrecht zu einzelnen Modulen, nach DSGVO 13 -21.

Darum wird der Elo auch vom Träger vom Widerspruchsrecht über das Modul Ganzheitlichkeit im Unklaren gelassen. Denn sowohl JC als auch der Träger wollen eben unbedingt die Schuld an der Arbeitslosigkeit dem Elo persönlich zuschieben, je länger der arbeitslos ist.

Zitat von: Fritz1971 am 19. August 2022, 07:38:40Es kann immer nur ein Angebot dahingehend gemacht werden.

Selbst wenn der SB den ganzheitlichen Anteil so und/oder mit dem Flyer ausnahmsweise kenntlich macht und damit dem Elo theoretisch noch die Abwahl des Moduls Ganzheitlichkeit ermöglicht...

...So klärt er den Elo darüber nicht auf und vertraut auf selbiges Verhalten vom Träger.

Das ist der gesamte Fakt. Deine SB wiegt Dich da zweckdienlich in falscher Sicherheit, nach meiner Überzeugung.

Zitat von: Fritz1971 am 19. August 2022, 07:38:40bei meiner SB, mit der ich mich sehr gut verstehe (ja, so etwas gibt es :smile: ) und wir sprachen auch über das Bürgergeld.

Deine und jede andere offensichtlich systemisch geschulte SB muss bzw. wird so agieren, damit sie den Elo im Bedarfsfall besser "dirigieren"kann und das auch im neuen Bürgergeld System so weiter fortsetzen wird, indem alles eben zweckdienlich marginalisiert oder als unabdingbar verkauft wird, je nach Kennzahlen Bedarf des Jobcenters, so meine gefestigte Überzeugung.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 19. August 2022, 16:59:16
Interessantes Statement zum Gesetzentwurf Bürgergeld entdeckt.

ZitatDie große Änderung durch die Bürgergeldreform Auch  wenn  es  nicht  explizit  als  Ziel  der  Reform  genannt  wird: Die  große  Änderung  der Reform besteht darin, dass es zukünftig SGB II-Leistungen erster und zweiter Klasse gibt.

https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-8-2022.pdf

Ab Seite 6.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 19. August 2022, 18:48:38
Zitat von: götzb am 19. August 2022, 15:05:17Was noch so in kranken Hirnen herum geistert.
Nur anklicken, wenn man gerade gut drauf ist.

https://www.presseportal.de/pm/58964/5300438

Wieder mal altbekannte INSM Forderungen: Deregulierung des Arbeitsmarktes und Einführung des Workfare Prinzip, zu Deutsch: Nur wer auch für einen Hungerlohn arbeitet, hat das Recht zu existieren.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Spritzenhalter am 19. August 2022, 21:54:03
Zitat von: Ottokar am 19. August 2022, 18:48:38
Zitat von: götzb am 19. August 2022, 15:05:17Was noch so in kranken Hirnen herum geistert.
Nur anklicken, wenn man gerade gut drauf ist.

https://www.presseportal.de/pm/58964/5300438

Wieder mal altbekannte INSM Forderungen: Deregulierung des Arbeitsmarktes und Einführung des Workfare Prinzip, zu Deutsch: Nur wer auch für einen Hungerlohn arbeitet, hat das Recht zu existieren.

Bald gibt's keine Arbeit mehr für uns, neue Fachkräfte im Anmarsch.

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article240547077/Islamabads-Botschafter-in-Berlin-Was-Pakistan-Deutschland-geben-kann.html


Unbedingt die Kommentare lesen!
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Reiner1970 am 19. August 2022, 22:10:16
Spritzenhalter, ist jetzt bald mal gut mit Deiner ewingen Hetzerei?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Spritzenhalter am 19. August 2022, 22:41:33
Zitat von: Reiner1970 am 19. August 2022, 22:10:16Spritzenhalter, ist jetzt bald mal gut mit Deiner ewingen Hetzerei?

Welche Hetzerei?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Subkulturmann am 20. August 2022, 11:18:55
Wie viele Empfänger gibt es und wie viele gibt es vom Amt aus, die in jede einzelne Wohnung wollen?
Zur Sicherheit hat man im Gesetzesentwurf die aufsuchende Coachingvariante mit aufgenommen (die es für Menschen schon lange als Hilfsinstrument gibt, Alkoholiker, Leute die morgens nicht aus dem Bett kommen usw., Ganz spezielle Fälle!). D.h. aber nicht, dass die jetzt bei jedem einzelnen Betroffenen einen Coach nach Hause schicken.
Da n hätten die schon längst bestimmen können, der Arbeitsvermittler dürfte so einfach vom Jobcenter kommen und ohne Grund in Deine heilige Wohnung kommen, nein, der neue Gesetzentwurf wird einfach falsch verstanden!! Ein Kooperationsplan, der mit einer Maßnahme darauf abzielt, dass ab sofort alle Coaches in die Wohnung dürfen, verletzt von Anfang an massiv die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Unbegründet hin oder her, dagegen kann man mit einem Anwalt noch immer vorgehen. Und es sollte aufgehört werden, durch vage Spekulationen jetzt schon ein Horrorgerüst auf zu stellen. Selbst wenn jemand in der Wohnung dann wäre, müsste man ganz deutlich zu dem sagen: Und was wollen Sie jetzt tun!? Dies ist keine Arbeitsstätte, dies ist mein persönlicher, geschützter Raum, so wie es im deutschen Grundgesetz steht! Keiner darf mich neu einrichten, keiner darf bestimmen was ich essen und trinken soll, keiner darf bestimmen wann ich ins Bett gehe oder welche Filme ich mir anschaue. Die Leute die Arbeit haben, müssten dann auch von ihrem Chef oder Hausarzt besucht werden und quasi alles vorgeschrieben bekommen. Jeder sollte es im Ernstfall von uns auf einen Verwaltungsakt ankommen lassen und dann alle juristischen Massnahmen ergreifen. Aber sich jetzt schon hier was wäre wenn und wie könnte das aussehen ab 2023 bringt absolut nichts. Will jemand bis zur Rente dich besuchen und dein ganzes Leben in die Hand nehmen und kontrollieren??? Denkt doch einmal realistischer nach!
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Spritzenhalter am 20. August 2022, 11:51:11
Die SB sind schon jetzt überfordert wenn sie die Leistungsbezieher betreuen vorladen müssen. Ein solches Coaching, falls es angewendet wird, ist personalintensiv und mit hohen Kosten verbunden. Dieses Vorhaben ist und bleibt eine Totgeburt.

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Bundspecht am 20. August 2022, 11:55:13
Zitat von: Reiner1970 am 19. August 2022, 22:10:16Spritzenhalter, ist jetzt bald mal gut mit Deiner ewingen Hetzerei?
Und noch einmal .... Wer FAKTEN als Hetze bezeichnet, sollte sich mal (richtig) schlau machen, und die Rosa Rote Brille absetzten !!!
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Subkulturmann am 20. August 2022, 11:58:09
Das hier gibt noch mal deutlich Aufschluss darüber, was selbst die Bundesregierung meinte, ohne Vertrauen ist unter Zwang sowas erst gar nicht möglich, deshalb erfolgt keine Sanktion bei nichteinverstaendnis! Sinngemäß von mir zitiert.

https://www.katja-kipping.de/de/article/1771.datenschutz-und-selbstbestimmung-beim-coaching-im-sgb-ii.html

Dieses Prinzip bleibt moralisch immer bestehen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 20. August 2022, 13:44:34
Zitat von: Subkulturmann am 20. August 2022, 11:58:09Das hier gibt noch mal deutlich Aufschluss darüber, was...

...Mögliche Schwachstellen beim 16i Coaching sein können.

16i Coaching wird jedoch verpflichtend erst dann zugewiesen, wenn Elo freiwillig einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.

Das Coaching ist wieder anders konzipiert als die sonstigen Standards. Beim 16i Coaching geht es vorrangig darum,den AG und Elo bei Laune zu halten. Datenschutz Verletzungen gibt es da , meines Erachtens, aber auch. Insbesondere dann, wenn Coach dem AG  vorher oder überhaupt ungefragt dem AG die gesundheitlichen Einschränkungen des Elo mitteilt. Dazu gibt es bei gE JC sogar Vordruck Formulare der BA.

Die sonstigen Coaching Varianten bekommen zudem, bei manchen JC,eine übergeordnete Aufgabe an den Träger- insbesondere bei der Konzeption des "aufsuchenden Coachings" aktuell -Tatsachen im Sinne § 61 Abs. 1 SGB II dem JC mitzuteilen, die Aufschluss über den möglichen Leistungsmissbrauch des Teilnehmers geben können. Ob und inwieweit. Das ist dann im Vertrag  deklariert als "Mitwirkungspflicht".

Eine solche Konzeption ist mir bekannt.Aktuell von einer OK, zwischen Frankfurt und Hanau.

Und das kann durchaus auch bei anderen JC der Fall sein. Unabhängig von Bürgergeld oder noch Hartz IV, da werden auch IFK eingespannt, schon vorher,noch unabhängig von einem Coaching:

ZitatWelcher Mitarbeitende eines Jobcenters trägt nicht das Gefühl mit sich herum, dass in dem einen oder anderen Fall etwas faul sein und nicht mit rechten Dingen zugehen könnte? Diese ,,faulen Fälle" gilt es, gezielt unter die Lupe zu nehmen und genauer zu betrachten.

Quelle: https://www.kbw.de/seminar/leistungsmissbrauch-sgb-ii_SOA085

Klar, JC mit einer solchen Abteilung, die wollen und müssen beschäftigt werden. Das wird mit dem Bürgergeld deshalb nicht anders werden.   

Dabei wird für mich auch klar -das mit der Augenhöhe  -das kann nicht funktionieren. Nicht nur deshalb. 

 
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Subkulturmann am 20. August 2022, 13:50:56
Ich schreibe nix mehr vorerst dazu. Das Thema hat sich erledigt.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 20. August 2022, 13:55:19
:wand:
@Subkulturmann
Du verweist auf das Coaching lt. § 16e Abs. 4 und § 16i Abs. 4 SGB II, dieses ist in keiner Weise mit der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II n.F. zu vergleichen.
Die bisherige erfolgte lediglich bechäftigungsbegleitend und hatte lt. Gesetzesbegründung zum Ziel, Hemmnisse rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen, welche die Weiterbeschäftigung gefährdet hätten.
Die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II n.F. geht viel weiter, sie ist unabhängig von einer Beschäftigung, greift bereits mit dem Leistungsantrag und umfasst lt. Gesetzesbegründung auch das Privatleben des (arbeitslosen) Leistungsbeziehers, sowie die Inanspruchnahme von Hilfen Dritter.
Also überhaupt kein Vergleich.
Da wird nichts missverstanden oder fehlinterpretiert.
Vielmehr sehe ich bei dir massive Tatsachenverharmlosung und -verleugnung.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Subkulturmann am 20. August 2022, 14:01:07
Naja, ich möchte hier keinem etwas beweisen und lassen wir alles auf uns zu kommen. Ich selbst weiß gut genug, dass sich sowas wie "Daheim besuchen" nicht zwanghaft durchsetzen würde und auch rechtlich nicht.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 20. August 2022, 14:06:52
Zitat von: Ottokar am 20. August 2022, 13:55:19Die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II n.F. geht viel weiter..

Versus

Zitat10.  Ganzheitliche Betreuung nach § 16k (neu)
Das Ganze ist sehr vage gehalten, § 16k (neu)Die neue ganzheitliche Betreuung ist unzureichend geregelt.Positiv ist, dass die Teilnahme laut Begründung des Gesetzentwurfs freiwillig ist.

Quelle: https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-8-2022.pdf
 Seite 19.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: ella am 20. August 2022, 14:20:46
Hallo Ottokar, das kämme ja fast einer gesetzlichen Betreuung gleich. Nur das ein SB das anordnet und kein Betreuungsgericht.
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Beitrag von: Ottokar am 20. August 2022, 14:40:56
Zitat von: Subkulturmann am 20. August 2022, 14:01:07denn darauf wird das neue Bürgergeld aufgebaut sein- Vertrauen und keine Überwachung bis in den kleinsten Winkel meines Privatlebens.
Wenn du das aus dem vorliegenden Gesetzesentwurf herleitest, dann hast du diesen inhaltlich offensichtlich nicht mal ansatzweise verstanden.

Zitat von: Yasha am 20. August 2022, 14:06:52Positiv ist, dass die Teilnahme laut Begründung des Gesetzentwurfs freiwillig ist.
Der Autor spielt auf folgende Aussage an
ZitatDa die Schaffung eines Vertrauensverhältnisses beim Coaching nach § 16k eine wesentliche Grundlage des Erfolgs ist, werden erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht mit
Rechtsfolgen verbunden zur Teilnahme am Coaching verpflichtet.
Offenbar hat er jedoch zwei wichtige Fakten übersehen:
1. gehört die ganzheitliche Betreuung zu den Leistungen zur Eingliederung, die lt. § 15 SGB II in einem Kooperationsvertrag und im Weiteren - bei fehlender Kooperation des Leistungsbeziehers - lt. § 15a SGB II in einem Verpflichtungs-Verwaltungsakt geregelt werden sollen, und
2. beinhalten weder § 16k SGB II noch §§ 31 oder 31a SGB II eine Ausnahme zu den Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen, wie sie sich z.B. zur Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit in § 56 Abs. 1 S. 2 SGB II findet.
Einfach ausgedrückt stimmt diese Aussage im Gesetzesentwurf deutlich erkennbar nicht mit den zugehörigen gesetzlichen Regelungen überein.
Diese regeln weder eine Freiwilligkeit, noch eine Rechtsfolgenfreiheit.

Zitat von: ella am 20. August 2022, 14:20:46Hallo Ottokar, das kämme ja fast einer gesetzlichen Betreuung gleich. Nur das ein SB das anordnet und kein Betreuungsgericht.
Einem Betreuuer ist es gesetzlich verboten, gegen den Willen des Betreuten zu handeln. Selbst im Falle einer Eigen- oder Fremdgefährdung, hier muss der Betreuer zuvor die Zustimmung des Betreuungsgerichtes einholen.
In der im SGB II geplanten ganzheitlichen Betreuung gibt es diese Grenze nicht, im Gegenteil.
Das was da geregelt wird, ist weit umfassender und imho nicht vergleichbar mit den Aufgaben eines gerichtlich bestellten Betreuers.

Offensichtlich verstehen Grüne und SPD unter "mehr Selbstbestimmung", dass der ganzheitliche Betreuer mit mahnend oder auch drohend erhobenem Zeigefinger hinter dem Leistungsempfänger steht und diesen dazu drängt ("darauf hinwirkt"), zu tun was das Jobcenter will.
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Beitrag von: Yasha am 20. August 2022, 14:51:06
Zitat von: Ottokar am 20. August 2022, 14:40:56Einfach ausgedrückt stimmt diese Aussage im Gesetzesentwurf deutlich erkennbar nicht mit den zugehörigen gesetzlichen Regelungen überein.
Diese regeln weder eine Freiwilligkeit, noch eine Rechtsfolgenfreiheit.

Vollkommen normal  -ist auch jetzt schon so, dass sowas nicht im Detail im Gesetz geregelt werden kann. Denn ansonsten würde das vielfältige Konzeptionen extrem behindern, von denen auch in 2023 Maßnahmen bislang keine als unabdingbarer Zwang konzipiert ist.

Und -Du blendest mal wieder das Schlichtungsverfahren vor dem Eingliederungsverwaltungsakt aus, im Entwurf des Bürgergeldes.

Zitat von: Ottokar am 20. August 2022, 14:40:56oder auch drohend erhobenem Zeigefinger hinter dem Leistungsempfänger steht und diesen dazu drängt, zu tun was das Jobcenter will.

Was Konzeptionen betrifft , so passt das bisher und auch zukünftig nur zum 16e und 16i Coaching -weil  der Coach ja diese langjährige Kennzahlerreichung des JC bewahren soll,  indem er den Teilnehmer zur Leistungssteigerung ermahnt und  -bei Nichterscheinen  -zu Hause abholen soll. Aber da auch  -ohne Betreten der Wohnung.
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Beitrag von: Ottokar am 20. August 2022, 15:06:49
Zitat von: Yasha am 20. August 2022, 14:51:06Vollkommen normal
Diese Aussage ist vollkommen unsinnig.
Bekanntermaßen zählt allein das, was im Gesetz geregelt ist.
Und wenn im Gesetz weder eine Freiwilligkeit noch eine Ausnahme zu den Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen geregelt ist, gibt es auch keine. So einfach ist das.

Zitat von: Yasha am 20. August 2022, 14:51:06Und -Du blendest mal wieder das Schlichtungsverfahren vor dem Eingliederungsverwaltungsakt aus,
Im Gegenteil, mir ist sogar bewusst, dass bei einem gescheiterten oder nicht binnen 4 Wochen beendeten Schlichtungsverfahren sofort ein Verpflichtungs-Verwaltungsakt erlassen wird. Diesen Fakt hast du jedoch offensichtlich außer Acht gelassen.
Wenn das JC also der Meinung ist, dass eine ganzheitliche Betreuung im Kooperationsplan zu vereinbaren ist, dann kann es dies auch tun, auch wenn der Leitungsempfänger das nicht will - denn es gibt keine gesetzliche Regelung, die dies verhindert.
Und sollte der Leistungsempfänger seine Mitwirkungspflichten bei der ganzheitlichen Betreuung nicht nachkommen, wird ein Mitwirkungs-Verwaltungsakt erlassen und bei weiterer Pflichtverletzung sanktioniert - denn es gibt keine gesetzliche Regelung, die dies verhindert.
Das sind aktuell die Fakten.
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Beitrag von: Yasha am 20. August 2022, 15:12:10
Zitat von: Ottokar am 20. August 2022, 15:06:49
Zitat von: Yasha am 20. August 2022, 14:51:06Vollkommen normal
Bekanntermaßen zählt allein das, was im Gesetz geregelt ist.

Die Konzeptionen der aufsuchenden Coachings unterliegen  -in der Ausgestaltung  -auch keiner gesetzlichen Regelung. Das entscheidet jedes Jobcenter allein, inwiefern der Träger da Kompetenzen oder Aufträge bekommt, mit oder ohne Hausbesuche.Auch für 2023.Jedenfalls sind mir da keine geplanten Änderungen bekannt.

Zitat von: Ottokar am 20. August 2022, 15:06:49Wenn das JC also der Meinung ist, dass eine ganzheitliche Betreuung im Kooperationsplan zu vereinbaren ist, dann kann es dies auch tun, auch wenn der Leitungsempfänger das nicht will - denn es gibt keine gesetzliche Regelung, die dies verhindert.

Eine Meinung allein genügt nicht. Das wäre willkürliches Ermessen und ist so auch schon heute gerichtlich überprüfbar

Insbesondere dann, wenn dem kein wahrheitsgemäßer  vermittlungsrelevanter Handlungsbedarf zugrunde läge, der im System hinterlegt ist. Und dann auch eben auch ergänzend keine übereinstimmende Ziegruppendefinition mit der Maßnahme vorläge. Beides kann der Elo einsehen bzw. die IFK muss dazu ggf. schriftlich Auskunft geben.

Das kann alternativ auch beim Träger oder ergänzend erfragt und eine Kopie der gemeldeten Handlungsbedarfe (Vermittlungshemmnisse) gefordert werden.

Und mal ganz generell -der Bürgergeldentwurf wird die ethischen Grundsätze der Verfassung nicht aushebeln können. Ansonsten würde Deutschland zu einer Bananenrepublik mutieren.
https://www.ethikrat.org/fileadmin/PDF-Dateien/Veranstaltungen/plenarsitzung-27-11-2014-hoefling-ppt.pdf
 
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Beitrag von: Ottokar am 20. August 2022, 15:17:20
Zitat von: Yasha am 20. August 2022, 15:12:10Die Konzeptionen der aufsuchenden Coaching unterliegen  -in der Ausgestaltung  -auch keiner gesetzlichen Regelung.
Das ist alles bekannt, dafür gab es die EinV sowie die sog. freiwillige Selbstverpflichtung in Form eines Vertrages zwischen Coach und Leistungsempfänger, und gibt es zukünftig den Kooperationsplan.

Mit
Zitat von: Ottokar am 20. August 2022, 15:06:49Bekanntermaßen zählt allein das, was im Gesetz geregelt ist.
beziehe ich mich erkennbar darauf:
Zitat von: Ottokar am 20. August 2022, 14:40:562. beinhalten weder § 16k SGB II noch §§ 31 oder 31a SGB II eine Ausnahme zu den Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen, wie sie sich z.B. zur Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit in § 56 Abs. 1 S. 2 SGB II findet.
deshalb
Zitat von: Ottokar am 20. August 2022, 15:06:49Wenn das JC also der Meinung ist, dass eine ganzheitliche Betreuung im Kooperationsplan zu vereinbaren ist, dann kann es dies auch tun, auch wenn der Leitungsempfänger das nicht will - denn es gibt keine gesetzliche Regelung, die dies verhindert.
Und sollte der Leistungsempfänger seine Mitwirkungspflichten bei der ganzheitlichen Betreuung nicht nachkommen, wird ein Mitwirkungs-Verwaltungsakt erlassen und bei weiterer Pflichtverletzung sanktioniert - denn es gibt keine gesetzliche Regelung, die dies verhindert.

Es ging mir nie um das Konzept des aufsuchenden Coaching, sondern um den Fakt, dass im Gesetz für das Eingliederungsinstrument "ganzheitliche Betreuung" keine Freiwilligkeit und keine Ausnahme zu den Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen geregelt ist.
Und genau darauf kommt es letztlich an.
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Beitrag von: angi am 20. August 2022, 15:40:11
Zitat von: Yasha am 19. August 2022, 16:59:16Interessantes Statement zum Gesetzentwurf Bürgergeld entdeckt.
https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-8-2022.pdf

Bezüglich § 11a nicht zu berücksichtigendes Einkommen.
Weiß jemand, wie das Einkommen berechnet wird, wenn der ELO (ALG 2) nach §3 Abs. 26 des EStG berechtigt ist?
Wäre dann der Freibetrag von 100 €/mtl. zusätzlich anrechnungsfrei zu den 3.000 €/jährlich ?
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Beitrag von: Yasha am 20. August 2022, 15:47:03
Zitat von: Ottokar am 20. August 2022, 15:17:20Fakt, dass im Gesetz für das Eingliederungsinstrument "ganzheitliche Betreuung" keine Freiwilligkeit und keine Ausnahme zu den Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen geregelt ist.
Und genau darauf kommt es letztlich an.

Keine Freiwilligkeit nur dann, wenn eine Notwendigkeit und ein nachgewiesener vermittlungsrelevanter Handlungsbedarf eindeutig vorhanden ist,dann wäre das ggf. auch gerechtfertigt, nach meiner Meinung.

Aber eben nicht nur aufgrund einer Meinung der IFK. Solche vollkommen eindeutigen Sachverhalte sind aber bislang  äußerst selten und erscheinen mir nur bei zusätzlichem, begründetem Verdacht von Leistungsmissbrauch durchsetzbar. Ansonsten wäre hier zudem nicht der Grundsatz der Verhältnisnäßigkeit gewahrt. Es kommt dabei auf den Einzelfall an,was auch nicht gesetzlich regelbar ist.

https://www.hartz4.org/grundsatz-der-verhaeltnismaessigkeit/

https://www.juraindividuell.de/pruefungsschemata/der-verhaeltnismaessigkeitsgrundsatz/
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Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. August 2022, 16:31:41
 :flag:

Von den Erfahrungen bis jetzt, also Hartz 4, ausgehend!
§ 15b
Schlichtungsverfahren
(1) Ist die Erstellung, die Durchführung oder die Fortschreibung eines
Kooperationsplans aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen Agentur für Arbeit oder kommunalem Träger und leistungsberechtigter Person nicht möglich, so kann auf Verlangen einer oder beider Seiten ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Die Agentur für Arbeit schafft im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger
die Voraussetzungen für einen Schlichtungsmechanismus unter Hinzuziehung einer bisher unbeteiligten Person innerhalb oder außerhalb der Dienststelle. Das nähere Verfahren entsprechend § 44c Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 legt die Trägerversammlung fest.
(2) In dem Schlichtungsverfahren soll ein gemeinsamer Lösungsvorschlagentwickelt werden.
(3) Während des Schlichtungsverfahrens findet § 15a Absatz 1 Satz 3
entsprechende und § 15a Absatz 2 Satz 1 und 3 Satz 1 keine Anwendung.
(4) Das Schlichtungsverfahren endet durch eine Einigung oder spätestens mit Ablauf von vier Wochen ab Beginn.
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Ich habe da schon arge bedenken was das Schlichtungsverfahren angeht, weiß man doch dass wenn ein JC etwas bearbeiten soll das zum "Vorteil" des eLB geht vier Wochen viel zu kurz und ein Witz sind.
Die muss man ja vor Fristablauf noch erinnern bevor man dann eine Untätigkeitsklage erhebt und das sind dann schon mehrere Monate.

Dazu noch das der "Schlichter" beim JC arbeitet, also der Bock zum Gärtner gemacht wird, umgangssprachlich.

Da warten die also wenn man ein Schlichtungsverfahren beantragt vier Wochen ab und damit ist das Verfahren ohne Verhandlung abgeschlossen und das JC macht was es immer macht nämlich "sein Ding".

Ein schönes WE
FN
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Beitrag von: Reiner1970 am 20. August 2022, 17:02:28
"begründetem Verdacht von Leistungsmissbrauch durchsetzbar"

Eigentlich ist das Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft, da es eine Straftat ist. Jobcenter dürfen da garn nichts ermitteln
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 20. August 2022, 17:07:53
Zitat von: angi am 20. August 2022, 15:40:11Bezüglich § 11a nicht zu berücksichtigendes Einkommen.
Weiß jemand, wie das Einkommen berechnet wird, wenn der ELO (ALG 2) nach §3 Abs. 26 des EStG berechtigt ist?
Wäre dann der Freibetrag von 100 €/mtl. zusätzlich anrechnungsfrei zu den 3.000 €/jährlich ?
Dazu müsstest du erst mal deine Frage präzisieren.
Bislang war bei steuerfreien Aufwandsentschädigungen 250€ statt des Grundfreibetrages von 100€ abzusetzen, das entspricht einem Betrag von 3000€ pro Jahr.
Zukünftig wird (zur Verwaltungsvereinfachung) steuerfreie Aufwandsentschädigung bis einem Betrag von 3000€ pro Jahr gar nicht erst als Einkommen berücksichtigt.
Alles was darüber hinaus geht, wird als Erwerbseinkommen berücksichtigt, davon muss dann natürlich der Erwerbseinkommensgrundfreibetrag von 100€ pro Monat abgesetzt werden.
Unabhängig davon wird, zeitgleich zur anrechenfreien steuerfreien Aufwandsentschädigung, zufießendes Erwerbseinkommen entsprechend berücksichtigt und dort der Erwerbseinkommensgrundfreibetrag abgesetzt.
Fließen in einem Monat Erwerbseinkommen und (den summierten Grenzbetrag von 3000€ übersteigende) steuerfreie Aufwandsentschädigung zu, werden die Beträge summiert und vom Gesamtbetrag die Absetzungen vorgenommen.

Zitat von: Reiner1970 am 20. August 2022, 17:02:28"begründetem Verdacht von Leistungsmissbrauch durchsetzbar"

Eigentlich ist das Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft, da es eine Straftat ist. Jobcenter dürfen da garn nichts ermitteln
Auch wenn dies einige JC anscheinend nicht so sehen, haben und erhalten JC auch mit dem Bürgergeldgesetz keine polizeilichen Befugnisse.
Angesichts dessen, dass das neue IFSG jedoch bereits sowohl polizeiliche als auch richterliche Befugnisse für Gesundeitsämter vorsieht (Betreten von Privaträumen, Entnahme von Proben jeglicher Art, somit u.a. Blutproben und Abstriche), würde es mich nicht wundern, wenn das noch kommt.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 20. August 2022, 17:11:11
Zitat von: Fettnäpfchen am 20. August 2022, 16:31:41Dazu noch das der "Schlichter" beim JC arbeitet, also der Bock zum Gärtner gemacht wird, umgangssprachlich.

Ja- eher ein schlechter Witz. Die neue Regelung entspricht zudem so -meiner Meinung nach  -nicht dem Grundsatz auf "Waffengleichheit" Das dürfte so keinen Bestand haben.

ZitatEr gilt im Zivilverfahren ebenso wie im Strafprozess,[2] Verwaltungsprozess und im Verwaltungsverfahren

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatz_der_Waffengleichheit

Zitat von: Reiner1970 am 20. August 2022, 17:02:28"begründetem Verdacht von Leistungsmissbrauch durchsetzbar"

Eigentlich ist das Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft, da es eine Straftat ist. Jobcenter dürfen da garn nichts ermitteln

Letzteres ist so pauschal unzutreffend. Vielmehr ermittelt dann ggf. die Polizei ergänzend, sofern das JC eine Strafanzeige stellt. Wobei da jedes JC eine andere Verfahrenswerise betreibt.

Strafanzeige ggf.. Beispiel:
https://www.mainarbeit-offenbach.de/arbeitsuchende/verhinderung-von-leistungsmissbrauch.html

Jobcenter Oldenburg hat wiederum ein Merkblatt, mit dem Hinweis, dass bei Bekanntwerden von verschwiegenem Vermögen oder Einkommen auf jeden Fall eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erfolgen würde.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: oldhoefi am 20. August 2022, 18:07:13
Laut großspuriger Ankündigung sollten Eingliederungsvereinbarungen "vereinfacht" werden (sinngemäß) - davon kann ich nichts finden.

Vielmehr hat das Chaos endlich einen Namen mit "Kooperationsplan und Konsorten" gem. §§ 15 ff SGB II.

Sollten diese tatsächlich so durchgewunken werden, bin ich jetzt schon gespannt, welche Eigeninterpretationen bei den Leistungsträgern daraus "gesponnen" werden.

Des Weiteren schließe ich mich erneut den Ausführungen von @Ottokar an, der die Übel (plural) richtig erkannt hat.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: angi am 20. August 2022, 19:04:51
Zitat von: Ottokar am 20. August 2022, 17:07:53Dazu müsstest du erst mal deine Frage präzisieren.
Bislang war bei steuerfreien Aufwandsentschädigungen 250€ statt des Grundfreibetrages von 100€ abzusetzen, das entspricht einem Betrag von 3000€ pro Jahr.
Zukünftig wird (zur Verwaltungsvereinfachung) steuerfreie Aufwandsentschädigung bis einem Betrag von 3000€ pro Jahr gar nicht erst als Einkommen berücksichtigt.
Alles was darüber hinaus geht, wird als Erwerbseinkommen berücksichtigt, davon muss dann natürlich der Erwerbseinkommensgrundfreibetrag von 100€ pro Monat abgesetzt werden.
Unabhängig davon wird, zeitgleich zur anrechenfreien steuerfreien Aufwandsentschädigung, zufießendes Erwerbseinkommen entsprechend berücksichtigt und dort der Erwerbseinkommensgrundfreibetrag abgesetzt.
Fließen in einem Monat Erwerbseinkommen und (den summierten Grenzbetrag von 3000€ übersteigende) steuerfreie Aufwandsentschädigung zu, werden die Beträge summiert und vom Gesamtbetrag die Absetzungen vorgenommen.

Ich habe Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit. Die Tätigkeit wird mit dem ermäßigkten Umsatzsteuersatz von 7% besteuert.
Gehört mE zu den Tätigkeiten, die unter § 3 Abs. 26 des EStG aufgezählt werden.

Unter dem Link https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-8-2022.pdf steht :
"§ 11a nicht zu berücksichtigendes Einkommen
Neu in die Liste § 11 Abs. 1 der nicht zu berücksichtigenden Einkommen wird aufgenommen:
5. Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die nach § 3 Nummer 12, 26 oder 26a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind, soweit diese einen Betrag in Höhe von 3 000 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten
"

Hätten dann alle unter den genannten Absätzen aufgezählte Tätigkeiten wie zB die künstlerische Tätigkeit 3.000 € Grundfreibetrag im Jahr?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Spritzenhalter am 20. August 2022, 19:16:15
Wir sollten dieses kriminelle System stürzen anstatt nach Wegen zu suchen wie wir uns damit arrangieren.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Reiner1970 am 20. August 2022, 20:19:58
Ich kann mir nicht vorstellen dass das in dieser Form mit dem GG vereinbar ist

Was ich in meiner Wohnung mache ist ganz alleine meine Sache. Wann und wie lange ich schlafe, was und vieviel ich esse, wann und wie oft ich mich wasche, was ich am Pc wie lange mache, ob und welche xxx Seiten ich besuche, wie und wie oft ich putze usw

Sollte das wirklch durchgedrückt werden, wird es wohl Klagen ohne Ende geben
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 20. August 2022, 21:02:49
Zitat von: Reiner1970 am 20. August 2022, 20:19:58Was ich in meiner Wohnung mache ist ganz alleine...

war und ist nicht mehr allein Deine Sache -wenn beispielsweise - Dein JC bei der Geschäftspolitik den aktuellen Fokus auf TAGESSTRUKTUR tackert. Und wenn der Elo selbst beim JC dazu von Vereinsamung spricht. Es gibt JC, die benutzen eben solche Aufhänger als kreatives Stimuli für Schwerpunkt Maßnahmen.Bei anderen ist das nur ein kleiner Bestandteil oder kleines Modul einer Maßnahme,dann als Prävention bei drohender ODER vermuteteter sozialer Exklusion, was meines Wissens nach -dann leider nie so deutlich in den jeweiligen Flyern erwähnt wird.

Es kommt auf Dein Verhalten UND die aktuelle Ausrichtung der Geschäftspolitik an, ob Dir solch eine aktuelle Maßnahme -über 2023 hinaus - drohen könnte, wie die hier, als Konzeptions- Beispiel in Gänze:

   https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4Y6TRTPX/de/documents;jsessionid=c31t5m3wg1EAC2D-y-WtDm3CIS-zg6b_MK41t_oc.psat02

Dazu mittig -ganz rechts dann  -die Leistungsbeschreibung anklicken.

Diese Konzeption begann bei diesem JC schon erstmalig in 2018. Also muss es ja wohl dort Elos geben, die das so angenommen hatten. Solange das weiterhin der Fall ist, da kann nur der Einzelne dagegen argumentieren, anstatt unbedarft aus seinem Privatleben zu plaudern. Und hat bestenfalls mindestens noch ein Ehrenamt. Oder einen Minijob. 

In 2023 sehe ich da  -noch  -keine gravierenden Neuausrichtungen der Maßnahmenstruktur der JC, was schon deshalb als Gegenargument dienen kann.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Reiner1970 am 20. August 2022, 21:10:49
Ich habs mal gelesen. Das ist Hirnwäsche pur. Jemanden in irgendwelche "TAGESSTRUKTUREN" drängen, mit denen er nichts anfangen kann, macht auf Dauer krank
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Subkulturmann am 20. August 2022, 21:57:26
Ich wollte eigentlich nichts mehr dazu schreiben.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Spritzenhalter am 20. August 2022, 22:54:56
Zitat von: Yasha am 20. August 2022, 21:02:49
Zitat von: Reiner1970 am 20. August 2022, 20:19:58Was ich in meiner Wohnung mache ist ganz alleine...

war und ist nicht mehr allein Deine Sache -wenn beispielsweise - Dein JC bei der Geschäftspolitik den aktuellen Fokus auf TAGESSTRUKTUR tackert. Und wenn der Elo selbst beim JC dazu von Vereinsamung spricht. Es gibt JC, die benutzen eben solche Aufhänger als kreatives Stimuli für Schwerpunkt Maßnahmen.Bei anderen ist das nur ein kleiner Bestandteil oder kleines Modul einer Maßnahme,dann als Prävention bei drohender ODER vermuteteter sozialer Exklusion, was meines Wissens nach -dann leider nie so deutlich in den jeweiligen Flyern erwähnt wird.

Es kommt auf Dein Verhalten UND die aktuelle Ausrichtung der Geschäftspolitik an, ob Dir solch eine aktuelle Maßnahme -über 2023 hinaus - drohen könnte, wie die hier, als Konzeptions- Beispiel in Gänze:

  https://www.dtvp.de/Satellite/public/company/project/CXP4Y6TRTPX/de/documents;jsessionid=c31t5m3wg1EAC2D-y-WtDm3CIS-zg6b_MK41t_oc.psat02

Dazu mittig -ganz rechts dann  -die Leistungsbeschreibung anklicken.

Diese Konzeption begann bei diesem JC schon erstmalig in 2018. Also muss es ja wohl dort Elos geben, die das so angenommen hatten. Solange das weiterhin der Fall ist, da kann nur der Einzelne dagegen argumentieren, anstatt unbedarft aus seinem Privatleben zu plaudern. Und hat bestenfalls mindestens noch ein Ehrenamt. Oder einen Minijob. 

In 2023 sehe ich da  -noch  -keine gravierenden Neuausrichtungen der Maßnahmenstruktur der JC, was schon deshalb als Gegenargument dienen kann.


B.1.2 Zielgruppe

Die Teilnehmer sind vom Auftraggeber zugewiesene erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit vielen schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen, die den Bezug zum 1. Arbeits- und Ausbildungsmarkt ver-loren haben. Zum Teil haben die Teilnehmer auch vorübergehende bzw. dauerhafte kognitive Ein-schränkungen.
Es ist davon auszugehen, dass eine unmittelbare Integration in den Arbeitsmarkt nicht zeitnah oder zumindest mittelfristig nicht realisierbar ist. Obgleich dies einzelfallbezogen langfristig möglich sein kann, ist dies nicht vorrangiges Ziel der Maßnahme.

Um den Kunden ein sinnstiftendes Teilhabeangebot zu unterbreiten und gleichzeitig ihnen zu ermögli-chen ihr individuelles Leistungsvermögen zu stabilisieren, haben potentielle Teilnehmer die Möglichkeit, freiwillig an dieser Maßnahme teilzunehmen.

B.1.5 Personal
Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeig-netes Personal.
Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden.

Personaleinsatz:
Zum Einsatz kommen Lehrkräfte (Dozenten), sozialpädagogische Fachkräfte und qualifizierte Anleiter. Bei dem eingesetzten Personal wird Empathie und Verständnis bzgl. der in den Herkunfts-ländern der Teilnehmer üblichen Sitten, Gebräuchen und Besonderheiten erwartet.

Die Lehrkräfte müssen fachlich und pädagogisch geeignet sein.

Alle in der Maßnahme zum Einsatz kommen Fachkräfte (Sozialpädagogen, Lehrkräfte, Anleiter) müssen bei Maßnahmen, bei denen schwerpunktmäßig Migranten oder Geflüchtete zugewie-sen werden, eine mindestens 2-tägige interkulturelle Schulung absolviert haben bzw. innerhalb von 2 Monaten absolvieren.


Für mich sieht es nach einem Programm für die neuen und zukünftigen Fachkräfte aus.





Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Reiner1970 am 21. August 2022, 01:03:22
Man muss diese Menschen halt "auf Linie bringen" damit man sie in irgendwelche Schrottjobs, die kein anderer machen will, verfrachten kann. Zum Kotzen sowas
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 21. August 2022, 06:00:04
Zitat von: Reiner1970 am 21. August 2022, 01:03:22Man muss diese Menschen halt "auf Linie bringen" Zum Kotzen sowas
Das ist noch nicht das Ende von repressiven Maßnahmen Konzeptionen ab 2023. Leider. Unglaublich und dreist, wenn in der folgenden Konzeption ,,U25 Restart Beruf + Leben (ReBeL)"steht:

ZitatKennzeichnend für die Zielgruppe sind beispielsweise (wiederholte)
Maßnahmeabbrüche, (wiederholte) Terminversäumnisse und (wiederholte) Sanktionen, so dass für die Fachkräfte der örtlichen Jobcenter eine konstruktive Arbeit in Richtung Eingliederung auf den Arbeits und Ausbildungsmarkt nicht möglich ist.

So -das Jobcenter ist überfordert oder einfach nur inkompetent?.Rien ne va plus. :schock.:

Folge dessen  -es macht weiter wie bisher. :wand:  Denn diese Konzeption dürfte da keine Verbesserung bringen können, weil diese ganz einfach durch und durch provokativ und selbstherrlich ist, :teuflisch:  Meiner gefestigten Einschätzung nach.Ganz schrecklich, was diese Optionskommune da ab Januar 2023 vorhat.

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/public/company/project/CXPWYRP9W42/de/documents
Mittig scrollen -Ganz rechts-unter Aufschrift Leistungsbeschreibung anklicken
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 21. August 2022, 08:52:13
Zitat von: angi am 20. August 2022, 19:04:51Ich habe Einkommen aus künstlerischer Tätigkeit. Die Tätigkeit wird mit dem ermäßigkten Umsatzsteuersatz von 7% besteuert.
Gehört mE zu den Tätigkeiten, die unter § 3 Abs. 26 des EStG aufgezählt werden
Was sagt denn dein Finanzamt dazu: handelt es sich um eine nebenberufliche künstlerischer Tätigkeit? Dann würde diese darunter fallen.

Zitat von: Yasha am 20. August 2022, 21:02:49In 2023 sehe ich da  -noch  -keine gravierenden Neuausrichtungen der Maßnahmenstruktur der JC, was schon deshalb als Gegenargument dienen kann.
Zitat von: Ottokar am 20. August 2022, 13:55:19Du verweist auf das Coaching lt. § 16e Abs. 4 und § 16i Abs. 4 SGB II, dieses ist in keiner Weise mit der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II n.F. zu vergleichen.
Die bisherige erfolgte lediglich bechäftigungsbegleitend und hatte lt. Gesetzesbegründung zum Ziel, Hemmnisse rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen, welche die Weiterbeschäftigung gefährdet hätten.
Die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II n.F. geht viel weiter, sie ist unabhängig von einer Beschäftigung, greift bereits mit dem Leistungsantrag und umfasst lt. Gesetzesbegründung auch das Privatleben des (arbeitslosen) Leistungsbeziehers, sowie die Inanspruchnahme von Hilfen Dritter.
Also überhaupt kein Vergleich.
Und wenn ich mir die in der Gesetzesbegründung veranschlagte Finanzierung für die ganzheitliche Betreuung ansehe, geht der Gesetzgeber offensichtlich davon aus, dass jeder Neuzugang sofort eine ganzheitliche Betreuung bekommt.
Und darin siehst du keine gravierende Neuausrichtung?
Ich schon.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: angi am 21. August 2022, 12:28:36
Zitat von: Ottokar am 21. August 2022, 08:52:13Was sagt denn dein Finanzamt dazu: handelt es sich um eine nebenberufliche künstlerischer Tätigkeit? Dann würde diese darunter fallen.
Mein Finanzamt sagt, 7% Besteuerung.
Dann hätte ich wohl Grund zur Freude. Ich halte mich aber noch etwas zurück.
Erst mal abwarten bis das Bürgergeld offiziell ist.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 22. August 2022, 08:33:15
Meine Frage zielte darauf ab, zu erfahren, ob das Finanzamt deine Tätigkeit als nebenberuflich eingestuft hat oder nicht.
Wenn nicht, ist es keine nebenberufliche künstlerischer Tätigkeit nach § 3 Abs. 26 des EStG, damit greift auch nicht die Freibetragsregelung im SGB II.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: angi am 22. August 2022, 11:43:25
Ach so, verstehe. Betonung auf nebenberuflich. Dann also doch nicht. Wäre ja auch zu schön gewesen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Steve79 am 22. August 2022, 12:32:32
 :lachen:

ReBeL für Restart Beruf + Leben für U25. :lol:  :lol:

Das ist so als wenn ein junger Hüpfer voll im Saft und Testosteron die Macht übernehmen will und dann der alte Hase ihm durch die Haare wuschelt von oben herab und sagt: ,,wir packen das gemeinsam an, du musst nur alles tun was ich sage du kleiner Rebell  du, komm zu Papa du süßes Bürschchen du!"
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 23. August 2022, 15:51:19
Seit gestern existiert eine weitere Stellungnahme zum Bürgergeld -71 Seiten stark. Kann in folgendem Link downgeloadet werden.

https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/tachelesstellungnahme-zum-buergergeldgesetz.html
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: CCR am 23. August 2022, 17:36:10
Zitat von: Reiner1970 am 21. August 2022, 01:03:22Man muss diese Menschen halt "auf Linie bringen" damit man sie in irgendwelche Schrottjobs, die kein anderer machen will, verfrachten kann. Zum Kotzen sowas
dann will keiner und der Merz spricht wieder von den Faulen in der Hängematte.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Reiner1970 am 23. August 2022, 18:01:42
Der Mensch ist nicht von Natur aus faul. Er wird nur faul wenn er in etwas keinen Sinn sieht, weil es für ihn unlogisch ist. Warum soll ich für eine Firma arbeiten die nur Mindestlohn zahlt wenn ich dann nur 200 Euro mehr im Monat habe, die schon für die Fahrtkosten zur Arbeit draufgehen?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 23. August 2022, 18:10:19
Zitat von: Reiner1970 am 23. August 2022, 18:01:42Warum soll ich für eine Firma arbeiten die nur Mindestlohn zahlt wenn ich dann nur 200 Euro mehr im Monat habe, die schon für die Fahrtkosten zur Arbeit draufgehen?

Was die Fahrkosten betrifft, da kannst du  -bei den meisten JC- eine Förderung nach 16g beantragen- bis zu 6 Monaten nach Arbeitsaufnahme. Guck mal, ob Dein Jobcenter die aktuelle Weisung zum Vermittlungsbudget online gestellt hat. Da steht drin, was Dein JC im Fall dessen zuzahlen würde.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 23. August 2022, 21:35:27
Zitat von: Yasha am 23. August 2022, 18:10:19Was die Fahrkosten betrifft, da kannst du  -bei den meisten JC- eine Förderung nach 16g beantragen- bis zu 6 Monaten nach Arbeitsaufnahme. Guck mal, ob Dein Jobcenter die aktuelle Weisung zum Vermittlungsbudget online gestellt hat. Da steht drin, was Dein JC im Fall dessen zuzahlen würde.
:lachen: Ich kann die Fälle an einer Hand abzählen, in denen seit 2005 vom JC Fahrtkosten bewilligt wurden, und selbst da nur für den Monat der Arbeitsaufnahme.
Das interne Weisungen von JC freiwillig öffentlich gemacht wurden, habe ich gar nicht erlebt.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 24. August 2022, 14:29:16
Hallo Ottokar

mir ist eine Frage zum Vermögen eingefallen die mich ja auch nächstes Jahr persönlich betrifft.

Wenn die Regelung zum Vermögen so übernommen wird und ich nächste Jahr meine geschützte LV ausbezahlt bekomme dann ist das ja Vermögen gilt da dann auch der Freibetrag von den 60 000.- Euro?

Denn dann kann ich mir ja sparen dieses Geld wie im Laufe des Jahres hier besprochen umzuschichten/neu sichern.
Und laut Entwurf braucht man dann auch den Verwertungsausschluss nicht mehr.

MfG FN

P.S.
Ich hätte noch eine Bitte könntest du mir auf das Thema >
https://hartz.info/index.php?topic=129516.0<
eine Antwort geben?
Leider scheint da keiner was zu wissen zumindest kam keine Antwort. Beim SGB 2 wüsste ich Bescheid aber nicht beim SGB 12
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 24. August 2022, 21:51:38
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. August 2022, 14:29:16Wenn die Regelung zum Vermögen so übernommen wird und ich nächste Jahr meine geschützte LV ausbezahlt bekomme dann ist das ja Vermögen gilt da dann auch der Freibetrag von den 60 000.- Euro?
Nein, mit Einführung des Bürgergeldgesetzes wird der Vermögensfreibetrag auf 15.000€ festgelegt.
Die 60.000€ gelten dann nur noch für Erstantragsteller und dort auch nur für die ersten 2 Jahre.
Geschützt sind zudem für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Spritzenhalter am 24. August 2022, 22:15:13
Zitat von: Ottokar am 24. August 2022, 21:51:38
Zitat von: Fettnäpfchen am 24. August 2022, 14:29:16Wenn die Regelung zum Vermögen so übernommen wird und ich nächste Jahr meine geschützte LV ausbezahlt bekomme dann ist das ja Vermögen gilt da dann auch der Freibetrag von den 60 000.- Euro?
Nein, mit Einführung des Bürgergeldgesetzes wird der Vermögensfreibetrag auf 15.000€ festgelegt.
Die 60.000€ gelten dann nur noch für Erstantragsteller und dort auch nur für die ersten 2 Jahre.
Geschützt sind zudem für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge.

Zzgl. Fahrzeug?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: CCR am 25. August 2022, 02:51:16
ZitatBürgergeldbezieher sollten sich nicht die Sorge machen müssen, dass ihr Erspartes oder Vermögen "weggesäbelt" werde, sagte Heil. I
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/heil-legt-gesetzentwurf-zum-buergergeld-vor
ein Lob auf Hubertus Heil.

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 25. August 2022, 10:03:45
Zitat von: Spritzenhalter am 24. August 2022, 22:15:13Zzgl. Fahrzeug?
zzgl. KFZ je erwerbsfähigem Leistungsberechtigten
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. August 2022, 14:31:27
Ottokar

Zitat von: Ottokar am 24. August 2022, 21:51:38Nein, mit Einführung des Bürgergeldgesetzes wird der Vermögensfreibetrag auf 15.000€ festgelegt.
Die 60.000€ gelten dann nur noch für Erstantragsteller und dort auch nur für die ersten 2 Jahre.
Geschützt sind zudem für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge.
OK dann habe ich das falsch verstanden. Ich dachte die exorbitant hohen Freibeträge gelten dann auch für Leistungsberechtigte im Bezug und das nach zwei Jahren auf die 15 000.- Euro abgesenkt wird.

Zum Schutz des Vermögens also doch wieder der Verwertungsausschluss oder eine anerkannte Vers.
Da könnte mir sicher die Rechtsabteilung der Versicherung etwas empfehlen
oder hast du eine Auflistung/Link o.ä.

Es gibt aber schon noch das normale Schonvermögen und das privilegierte Vermögen?

MfG FN
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 25. August 2022, 18:03:49
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. August 2022, 14:31:27Es gibt aber schon noch das normale Schonvermögen und das privilegierte Vermögen?
Ja, normales Schonvermögen sind die 15.000€.
Zusätzlich privilegiert sind u.a. KFZ, Eigenheim, Altersvorsorgeversicherungen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 25. August 2022, 18:11:04
Ottokar  :danke:

MfG FN
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: CCR am 27. August 2022, 20:44:33
Zitat von: Fettnäpfchen am 25. August 2022, 14:31:27Es gibt aber schon noch das normale Schonvermögen und das privilegierte Vermögen?

MfG FN
@Fettnäpfchen ja du bist gut dran bei den Freibeträgen.  :grins:

Bei Solo-Selbstständigen/Freiberuflern gilt Altersvorsorgevermögen Höhe von 8.000 € für jedes ange␂fangene Jahr der Selbständigkeit als nicht zu berücksichtigendes Vermögen. Diese Regelung betrifft
von der Rentenversicherungspflicht Befreite und auch Nichtbefreite (FW 67, Nr. 1.2 (6).
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. August 2022, 11:19:13
CCR

Zitat von: CCR am 27. August 2022, 20:44:33@Fettnäpfchen ja du bist gut dran bei den Freibeträgen.  :grins:
Da hast du was falsch abgespeichert, dass trifft auf mich nicht zu.

MfG FN
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: SarahL am 04. September 2022, 16:52:37
Hallo,

ich hätte da eine Frage zum Bürgergeld, vlt. kann mir das ja schon jemand hier beantworten, falls nicht auch kein Problem.

Meine aktuellen Leistungen sind jetzt noch bis zum Mai 2023 bewilligt. Wenn jetzt am 01.01.2023 das Bürgergeld kommt oder eben im laufe des Januars, muss ich dann wieder alles neu beantragen? Also quasi neue Kontoauszüge einreichen, neuer Antrag usw.?

Schönen Sonntag euch noch
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: CCR am 04. September 2022, 17:34:22
darauf wird noch keiner eine Antwort haben.

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Stellungnahmen/Buergergeld/buergergeld-bundesagentur-fuer-arbeit.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Harald53 am 04. September 2022, 22:40:17
Zitat von: SarahL am 04. September 2022, 16:52:37Wenn jetzt am 01.01.2023 das Bürgergeld kommt oder eben im laufe des Januars, muss ich dann wieder alles neu beantragen? Also quasi neue Kontoauszüge einreichen, neuer Antrag usw.?
Schönen Sonntag euch noch

Wie kommst du denn auf solche Ideen? Es ändert sich doch nichts ausser der Name der Leistung.
Abgesehen davon ist überhaupt kein Personal vorhanden was die ca. 5 Millionen Anträge bearbeiten könnte.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: ChuckTheBomb am 05. September 2022, 11:01:52
Moin,

Gestern wurde ja angekündigt, das eine Alleinstehende Person 500€ Bürgergeld erhält, wie verhält es sich denn in einer Bedarfsgemeinschaft die bekommen ja generell schon weniger, wird das auch angepasst ? hab darüber nichts Lesen können  :weisnich:

In unserem fall 2 Erwachsene 3 Kinder, haben wir überhaupt was davon, also irgendwo ein Mehrbedarf, oder sind wir weiterhin am Arsch?  :mocking:

Die 18€ Kindergeld extra bringen uns ja auch nichts, wird ja angerechnet xD
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 05. September 2022, 14:10:29
Zitat von: ChuckTheBomb am 05. September 2022, 11:01:52wie verhält es sich denn in einer Bedarfsgemeinschaft die bekommen ja generell schon weniger, wird das auch angepasst ?
Davon kannst du zu 100% ausgehen.
Nach dem derzeitigen Modell der Kleinrechnung der Regelsätze würde der Bürgergeld-Regelsatz wie folgt aussehen:
buergergeld.jpg



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ratlos am 05. September 2022, 14:14:32
Rentner sollen 300 € Einmalzahlung erhalten.
Gilt das auch für Kleinstrentner die mir Grundsicherung aufstocken?
Sind ja im Prinzip auch Rentner
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: CCR am 10. September 2022, 11:28:03
Zitat von: Ottokar am 05. September 2022, 14:10:29
Zitat von: ChuckTheBomb am 05. September 2022, 11:01:52wie verhält es sich denn in einer Bedarfsgemeinschaft die bekommen ja generell schon weniger, wird das auch angepasst ?
Davon kannst du zu 100% ausgehen.
Nach dem derzeitigen Modell der Kleinrechnung der Regelsätze würde der Bürgergeld-Regelsatz wie folgt aussehen:
buergergeld.jpg


wieso bekommt in der Tabelle der Partner weniger Regelleistung, beim Anrechnen des Einkommens wird doch auch nicht weniger angerechnet wie beim BG Vorstand.  :weisnich:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 10. September 2022, 11:51:14
Zitat von: CCRwieso bekommt in der Tabelle der Partner weniger Regelleistung, beim Anrechnen des Einkommens wird doch auch nicht weniger angerechnet wie beim BG Vorstand.  :weisnich:

Das wird so (schön~)gerechnet, weil in einer BG auch bei mehreren Personen Dinge wie Grundgebühr Stromzähler, GG Telefon / Internet, Herd mit 5 oder 7 Kartoffeln nur 1× einschalten, Hausratversicherung ... und solcherlei Dinge nur 1× anfallen, andernfalls wäre der Alleinstehende mehr benachteiligt.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Steve79 am 10. September 2022, 12:16:15
Und wenn man aber Alleinerziehend ist dann gilt die umgekehrte Logik: da gibt es dann mehr für weniger Kosten
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Survas am 10. September 2022, 12:53:08
Die Grünen wollten diese BG Regelung abschaffen ... hört man auch nichts mehr von.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 10. September 2022, 13:56:34
Zitat von: Steve79 am 10. September 2022, 12:16:15Und wenn man aber Alleinerziehend ist dann gilt die umgekehrte Logik: da gibt es dann mehr für weniger Kosten

Ich tue mich sehr schwer, Alleinerziehenden irgend einen Mehrbedarf zu neiden.

Nicht nur, weil meine eigene Erfahrung beides beinhaltet: Alleinerziehend mit sehr gutem Verdienst und AE mit Sozialhilfe / Hartz.
Die Kinder sind immer angearscht, besonders, wenn der anwesende Elternteil sich um nichts kümmert und nichts zahlt. 

Es ist schwer, wenn man tatsächlich im wahrsten Sinne des Wortes AE ist. Und wenn ein arbeitsfähiger, netter und brauchbarer Mensch aus dem / den Kind(ern) wird, ist das Geld gut angelegt.  :zwinker: 
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Steve79 am 10. September 2022, 15:02:51
Neid ist falsch. Aber ungerecht und unlogisch ist es allemal,
Es sollten alle viel mehr kriegen und aber nach nachvollziehbaren Kriterien.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: InduMec am 10. September 2022, 19:27:09
Zitat von: Harald53 am 04. September 2022, 22:40:17
Zitat von: SarahL am 04. September 2022, 16:52:37Wenn jetzt am 01.01.2023 das Bürgergeld kommt oder eben im laufe des Januars, muss ich dann wieder alles neu beantragen? Also quasi neue Kontoauszüge einreichen, neuer Antrag usw.?
Schönen Sonntag euch noch

Wie kommst du denn auf solche Ideen? Es ändert sich doch nichts ausser der Name der Leistung.
Abgesehen davon ist überhaupt kein Personal vorhanden was die ca. 5 Millionen Anträge bearbeiten könnte.

@ Harald53

Wie kommst DU denn darauf, dass man das Bürgergeld NICHT beantragen muss? haha


Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 11. September 2022, 05:56:13
Zitat von: InduMec am 10. September 2022, 19:27:09
Zitat von: Harald53 am 04. September 2022, 22:40:17
Zitat von: SarahL am 04. September 2022, 16:52:37Wenn jetzt am 01.01.2023 das Bürgergeld kommt oder eben im laufe des Januars, muss ich dann wieder alles neu beantragen? Also quasi neue Kontoauszüge einreichen, neuer Antrag usw.?
Schönen Sonntag euch noch

Wie kommst du denn auf solche Ideen? Es ändert sich doch nichts ausser der Name der Leistung.
Abgesehen davon ist überhaupt kein Personal vorhanden was die ca. 5 Millionen Anträge bearbeiten könnte.

@ Harald53

Wie kommst DU denn darauf, dass man das Bürgergeld NICHT beantragen muss? haha




Es bleiben ja Leistungen nach dem SGB II. Die Sozialgesetzbücher werden nicht abgeschafft. Es wäre für die Jobcenter auch gar nicht zu stemmen, für jede BG ab 1.1.23 (oder wann immer es kommt) einen Neuantrag aufzunehmen. Daher ist die Vermutung, dass ein automatischer Übergang bis zum Ende des BWZ erfolgt, gar nicht so abwegig.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 11. September 2022, 09:10:04
Es gibt keinen Übergang, weil es nichts gibt, wohin übergegangen werden müsste.
Es sind und bleiben Grundsicherungsleistungen des SGB II, egal wie die nun mit O-Ton heißen: Hartz IV, ALG II, Bürgergeld, bla bla bla...


Aus dem BMAS wurde der neue Eckregelsatz für Alleinstehende verlautbart, dieser soll 502 Euro betragen (Quelle (https://www.rnd.de/politik/buergergeld-statt-hartz-iv-so-hoch-soll-der-neue-regelsatz-sein-start-1-januar-2023-725FVGTXX5H3TBI3U7VZ2HVCSQ.html).
Anhand der bisherigen Staffelung ergeben sich damit rechnerisch folgende Regelsätze:
Alleinstehend 502,00€
Partner451,80€
19-25 Jahre401,60€
15-18 Jahre420,38€
7-14 Jahre347,71€
0-6 Jahre318,64€
Ob diese dann auch - wie bislang - im SGB XII gelten, bleibt abzuwarten, darf aber angesichts der dabei bislang betriebenen Gleichstellungspolitik positiv angenommen werden.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: InduMec am 11. September 2022, 14:34:53
Wird beim Bürgergeld weiterhin (also ohne irgendwelchen Papierkram) die Miete draufgeschlagen bzw. bezahlt, oder muss man dann Wohngeld beantragen?
Oder ist das noch gar nicht klar?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 11. September 2022, 16:00:06
Um es noch mal für alle hier klar festzustellen:
Bürgergeld == ALG II
unter neuem Namen.

Es ist keine neue oder andere Leistung, es ist und bleibt die "Grundsicherung für Arbeitsuchende", besser bekannt unter "Hartz IV", es ändert sich nur die im SGB II für diese Leistung in § 19 verwendete Bezeichnung: bisher "Arbeitslosengeld II, Sozialgeld", ab 2023 dann "Bürgergeld".
Von 2005 bis 2022 wurde am SGB II inhaltlich ganz erheblich mehr geändert, als es im Zuge der Umbenennung in "Bürgergeld" der Fall sein wird.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 11. September 2022, 16:44:41
Viel wichtiger fände ich, ob die VM Prüfung und KDU ab Einführung 2 Jahre gilt, oder der Corona Sonderzeitraum angerechnet werden kann.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Steve79 am 11. September 2022, 21:32:22
Also für alle die weiterhin für Verbesserungen kämpfen (wozu dieses Forum sicherlich nicht unerheblich beigetragen hat!) sollten weiterhin im politischen Zusammenhang den alten Namen Hartz4 verwenden.
Erst wenn es eine tatsächliche Erhöhung gibt dann verdient es erst den klangvollen Namen Bürgergeld.

Und ich kann wirklich nur jedem in der unteren Einkommens und Besitzklasse raten auch Links zu wählen und vorallem überhaupt wählen zu gehen.
Bei unserer aktuellen Regierung wird es definitiv nichts oder immer zu wenig geben für Hartz4ler und Geringverdiener.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 12. September 2022, 09:55:25
Zitat von: Yavanna am 11. September 2022, 16:44:41Viel wichtiger fände ich, ob die VM Prüfung und KDU ab Einführung 2 Jahre gilt, oder der Corona Sonderzeitraum angerechnet werden kann.
Weder noch, das steht doch ganz klar im Gesetz.
Die sog. 2jährigen Karenzzeiten für Vermögen (§ 12 Abs. 1 SGB II n.F.) und KdUH (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II n.F.) gelten ausschließlich für Erstanträge, die nach in Kraft treten der gesetzlichen Änderungen gestellt werden.
Als Erstanträge gelten dabei auch solche, die nach mind. 2jähriger Unterbrechung des Leistungsbezuges gestellt weden.

Zitat§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
(1) Vermögen wird innerhalb der ersten zwei Jahre ab
Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach
diesem Buch bezogen werden, nur berücksichtigt, wenn
es erheblich ist (Karenzzeit). Wird der Leistungsbezug in
der Karenzzeit für mindestens einen Monat
unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit um volle
Monate ohne Leistungsbezug. Eine neue Karenzzeit
beginnt, wenn zuvor mindestens zwei Jahre keine
Leistungen nach diesem Buch bezogen worden sind.

Zitat§ 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
(1) Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe
der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit
diese angemessen sind. Für die ersten zwei Jahre ab
Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach
diesem Buch bezogen werden, werden abweichend von
Satz 1 Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der
tatsächlichen Aufwendungen anerkannt (Karenzzeit);
Satz 5 bleibt unberührt. Wird der Leistungsbezug in der
Karenzzeit unterbrochen, verlängert sich die Karenzzeit
um die Zeit ohne Leistungsbezug. Eine neue Karenzzeit
beginnt nur, wenn zuvor mindestens zwei Jahre keine
Leistungen nach diesem Buch bezogen worden sind.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: goingtolegend am 12. September 2022, 12:12:07
Bei der ganztäglichen Coaching-Betreuung, freue ich mich schon auf die Erfahrungen im nächsten Jahr, bei den ganzen Threads die dadurch entstehen werden. Und was der SB dann für Sachlagen ausschöpfen wird bezügl. Sanktionen, wenn man es nicht macht. Da scheinen, ja jetzt alle Grenzen geöffnet worden zu sein.
Besonders in Berlin dürfte es schlimm werden.

Naja, 600 Euro mehr im Jahr , klingt wie 2 Entlastungspakete jedes halbes jahr.   :sad:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: InduMec am 12. September 2022, 14:14:03
Mehr? Komm mal wieder runter. Es sind die üblichen Erhöhungen, um den ganzen Mist auszugleichen. "Mehr" bekommst du nur, wenn sie so noch was drauflegen, also generell H4 erhöhen. Aber da ist die Chance höher, dass ein Amerikaner den Mond betritt. In den Medien heißt es auch jeden Dezember: Hartz IV steigt ab Januar. So ein Käse.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ratlos am 12. September 2022, 14:43:06
Zitat von: InduMec am 12. September 2022, 14:14:03"Mehr" bekommst du nur, wenn sie so noch was drauflegen, also generell H4 erhöhen.
Du verstehst die Rechenkünste von Lindner nicht.
Die Inflation beträgt um die 8 %, also kriegen die Armen 11 % und damit den Ausgleich der Inflationsrate plus noch 3 % oben drauf. :mocking:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fred am 12. September 2022, 19:13:19
Was mir bei diesem Bürgergeld fehlt, ist dass man - wie versprochen - die Freibeträge fürs Einkommen erhöht.

Bzgl. der umfassenden Betreuung durch das Jobcenter gehe ich davon aus, dass das bei Millionen Leistungsbeziehern doch gar nicht umsetzbar sein wird. Das wiederum kann entweder zu Gleichgültigkeit oder im schlimmsten Fall zu Missbrauch durch die Betreuer führen, vor allem wenn sie intern irgendwelche Prämien kassieren. Da muss man höllisch aufpassen.

Ansonsten gilt. Man sollte lieber Arbeitsplätze schaffen und die Leute gut bezahlen und ausbilden und vor allem gut behandeln. Weil die meisten wollen arbeiten.

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Steve79 am 12. September 2022, 19:19:02
Zitat von: Ratlos am 12. September 2022, 14:43:06
Zitat von: InduMec am 12. September 2022, 14:14:03"Mehr" bekommst du nur, wenn sie so noch was drauflegen, also generell H4 erhöhen.
Du verstehst die Rechenkünste von Lindner nicht.
Die Inflation beträgt um die 8 %, also kriegen die Armen 11 % und damit den Ausgleich der Inflationsrate plus noch 3 % oben drauf. :mocking:

Nein, es waren 4,6% offen + 8,xy% dieses Jahr: Würde ca. 510€ ergeben.

Also ist es eine leichte Senkung bzw. ein weiterer Trick noch weniger Zahlen zu müssen.

Auch bei der Verwaltung wurde gekürzt:
Gibt 1,5 Milliarden weniger.
Zwar auch weniger für Sinnlos-Maßnahmen aber ob es dadurch besser wird ist äußerst fraglich.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: InduMec am 14. September 2022, 12:31:54
Muss ein H4-Empf. dann weiterhin Bewerbungen nachweisen und Eingliederungsvereinbarungen machen? Wenn ja (Ottokar schreibt ja, dass sich nur der Name ändert) dann frage ich mich warum sich der Name ändert. Und dann noch zu so einem irreführenden Namen, wo man denkt bye bye JC und man bekommt 1000, 1500 oder sowas und zahlt die Miete selbst. Aber so ist das ja eine Luftnummer, eine Nullnummer. Ihr Politiker seid krank im Kopf und habt viel zu viel Langeweile. Man sollte ein psychologischen Gutachten vorlegen müssen, ehe man Ploitikier wird.
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Beitrag von: Ratlos am 14. September 2022, 12:41:37
Zitat von: InduMec am 14. September 2022, 12:31:54Man sollte ein psychologischen Gutachten vorlegen müssen, ehe man Ploitikier wird.
Dann gäbe es ja so gut wie keine Politiker. :bye:  Der Bundestag würde nur aus max. 5 Personen statt 700 bbestehen
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 14. September 2022, 13:21:11
Das ZDF titelt heute:
Das Ende von Hartz IV : Kabinett beschließt Heils Bürgergeld
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/heil-buergergeld-hartz-iv-ampel-kritik-100.html

Darüber könnte man sich ausschütten vor Lachen - wenn diese fortgesetzten Fake-Meldungen nicht so traurig wären und ein ums andere Mal belegen würden, wie unsere gleichgeschalteten öffentlich-rechtlichen Regierungsmedien uns belügen und verarschen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Steve79 am 14. September 2022, 13:32:36
Die einzige wirklich Interessante Neuerung ist: die Miete wird 2 Jahre lang bezahlt egal in welcher Höhe.

Da ist doch Tür und Tor für Betrug bzw. Absprachen geöffnet:
Ein Vermieter hat eine große Luxuswohnung die aber irgendwo ungünstig gelegen ist und schwer teuer zu vermieten ist:
Er macht eine Absprache mit einem Geringverdiener der bald seinen Job verlieren wird und lässt ihn für ein paar Monate kostenlos dort wohnen und macht einen extrem überteuerten Mietvertrag:
Dann meldet sich der Mieter arbeitslos und kriegt die überteuerte Wohnung für 2 Jahre bezahlt.

Übrigens ist es auch nicht gerade ein Anreiz sich in den 2 Jahren dann eine Arbeit zu suchen wenn die Wohnung sagen wir mal 2-3000€ Miete kosten würde
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 14. September 2022, 14:45:04
Zitat von: InduMec am 14. September 2022, 12:31:54Muss ein H4-Empf. dann weiterhin Bewerbungen nachweisen und Eingliederungsvereinbarungen machen? Wenn ja dann frage ich mich warum sich der Name ändert.

Der Name ändert sich, weil ein anderer "Geist" herrschen soll, nicht mehr der -mit den Textbausteinen. Zudem soll die Umsetzung Schritt für Schritt erfolgen, so jedenfalls Herr Heils sinngemäße Aussage live eben im Jobcenter Berlin-Lichtenberg. (ist übrigens ein JC mit psychosozialem Schwerpunkt).

Zunächst müsste es ja auch eine IT Umstellung geben, da wäre man sich mit der BA einig.Das Gesetz soll ab Januar 2023 gelten und das Bürgergeld eingeführt werden. "Die vollständige Umsetzung dauert dann noch eine Zeit", und die Kooperationsvereinbarungen sollen keine Rechtsfolgebelehrungen enthalten, so Herr Heil dazu.   

Das ist eine enorm naive Aussage. Und dürfte ein enormes Chaos verursachen, was jetzt schon seine Schatten vorauswirft, wenn ich mir die neuesten Konzeptionen von manchem JC ansehe.

Denn ein JC will genau ab Januar 2023 die Sache augenscheinlich offensichtlich anders angehen -indem es diese "Kooperation" mit der IFK innnerhalb einer Maßnahme umsetzen will. Und die Vereinbarung, die soll zwar mittels "gemeinsamer Strategie" darin erarbeitet werden, die IFK soll "Vertraute werden" :no:  :schaem:, wobei  die IFK das dann zu einem allumfassenden Plan zusammenfasst, leitet und begleitet.

Die Maßnahme kann hier in Gänze noch temporär gelesen werden. Via der Leistungsbeschreibung. Das besagte Jobcenter will, dass jährlich 500 Arbeitslose die "Maßnahme" durchlaufen:

https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?1&id=477732
 
Strategie mit Kunden erarbeiten -lächerlich. Denn der Kunde kennt bis heute die einzelnen Instrumente seines Jobcenters meist nicht in Gänze. Zudem  - wieso soll gerade die Geschäftspolitik eines JC allen Kunden -jetzt plötzlich - als Bürgergeld das geeignete "Rezept" bieten können und wollen? Nur weil da jetzt die Textbausteine fehlen? Und mit der Konzeption lauert die Sanktionsgefahr eben nur darin -jedenfalls bei diesem JC -dass die Sanktion eben übergeordnet angebracht wird, indem die Kooperationbereitschaft schon mal eben auch dadurch nicht freiwillig sein wird.

Das werden andere JC vielleicht anders handhaben, wenn überhaupt bei allen Arbeitslosen. Denn viele JC  -insbesondere JC Hannover in dessen Arbeitsmarktprogramm bis 2024!!! -räumen darin Langzeitarbeitslosen realistisch keinerlei Chancen ein, was den 1. Arbeitsmarkt betrifft. Mit ziemlich dreister Begründung und Verdrehung der überwiegenden Sachlage.

Wie soll denn da eine "Kooperation" in einen Plan münden, wenn der Langzeitarbeitslose in den 1. Arbeitsmarkt will und real könnte -das JC aber weiter das Gegenteil dessen behauptet?

 Im Grunde haben viele JC Langzeitarbeitslose abgeschrieben, wobei dann aber auch einige JC offen durchblicken lassen, dass die Eingliederung "sehr teuer" wäre. Was dann dazu führe, dass die Eingliederung nicht mehr möglich sei,sinngemäß :wand:   

Es zeichnet sich zudem ab -nach meiner Einschätzung und Überzeugung- dass die JC "die kleinen Schritte" zur vollen Umsetzung des Bürgergeldes eher unendlich in die Länge ziehen werden. Auf Kosten und zum Nachteil der Arbeitslosen, aber weiterhin zum Vorteil der JC.     
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Beitrag von: Hartzer mit Herz am 14. September 2022, 15:20:03

ZitatWeder noch, das steht doch ganz klar im Gesetz.
Die sog. 2jährigen Karenzzeiten für Vermögen (§ 12 Abs. 1 SGB II n.F.) und KdUH (§ 22 Abs. 1 S. 2 SGB II n.F.) gelten ausschließlich für Erstanträge, die nach in Kraft treten der gesetzlichen Änderungen gestellt werden

Hm, das sind schlechte Nachrichten. Ich stand vor der gleichen Frag wie Yavanna  :heul: .

Im Moment profitiere ich als Aufstocker von der Corona Sonderreglung- volle Übernahme der Miete. Am 1.12.22 werde ich höchstwahrscheinlich für erneut 6 Monate die Weiterbewilligung erhalten. Hier habe ich Glück, kurz vor Ablauf noch einmal Bescheid zu bekommen.

Geht der Plan so auf: Dezember-Mai 23 Corona Sonderregelung. Danach erneute Weiterbewilligung mit voller Übernahme der tatsächlichen Miete bis November 23 mit der Aufforderung KDU zu senken?

Noch interessanter wird es dann mit der Übernahme Heizung. Auf der Homepage meines JC fand ich schon den Hinweis, dass aufgrund der steigenden Energie Kosten nur noch die Brutto Kalt Miete zwecks Angemessenheit relevant wäre. Was passiert dann aber mit den Heizkosten bei einer dann zu teuren Wohnung? Werden die dennoch voll übernommen?

Ich bekomme immer im Dezember die Jahresabrechnung für das vorherige Jahr durch meinen Vermieter. Wenn mein Plan aufgeht und die Miete bis November 23 voll übernommen wird, könnte ich dennoch der Gelackmeierte im Dezember 23 sein, wenn die Nebenkosten Abrechnung kommt. Ich weiß heute schon, dass ich diese nicht alleine tragen kann und möchte daher bis dahin im Bezug bleiben. Ob die Nachzahlung übernommen wird, wenn Bruttokalt unangemessen ist?  :help:  :flag:  :sehrgut:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. September 2022, 15:55:35
Zitat von: Yasha am 14. September 2022, 14:45:04Zudem soll die Umsetzung Schritt für Schritt erfolgen, so jedenfalls Herr Heils sinngemäße Aussage live eben im Jobcenter Berlin-Lichtenberg.
:lachen:  Wahlkampfgeblubber.
Es gilt ab 01.01.23 was Gesetz ist und nicht was der von sich gibt, war immer schon so und wird sich auch nie ändern sonst braucht es kein neues Gesetz.  :weisnich:

Zitat von: Yasha am 14. September 2022, 14:45:04und die Kooperationsvereinbarungen sollen keine Rechtsfolgebelehrungen enthalten, so Herr Heil dazu.   
Das bleibt abzuwarten (ob das stimmt und ob der überhaupt weiß was da stehen muss um es rechtssicher zu gestalten) bezgl. diverser Bedenken eines Kooperationsplan und dessen Inhalt auf Augenhöhe erarbeitet wurde ;-))
und ansonsten kann man ja ein Schlichtungsverfahren beantragen das dann die nächsten vier Wochen einfach nicht eingeleitet oder verschleppt wird
und dann kommt es als VA.  :zwinker:

Neues Kürzel dann KOOP wie früher der pleitegegangene Laden COOP

Zitat von: Yasha am 14. September 2022, 14:45:04Nur weil da jetzt die Textbausteine fehlen?
auch diewerden bleiben sonst müsste SB ja selber überlegen und eintippen. Wäre aber interessant wieviel Fehler da dann auftauchen auch hinsichtlich der richtigen §  :zwinker:

usw usf

MfG FN
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: ichbrauchgeld am 14. September 2022, 15:58:51
verstehe bis heute nicht, warum man das genau umbenennt und fast allen beim Alten lässt.. (ausgenommen die Erhöhung). Es wird weiterhin sanktionen geben, weiterhin maximal 30 %, weiterhin die gleichen Mitarbeiter mit den gleichen Maßnahmen und den Pflichtterminen usw..
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 14. September 2022, 17:34:45
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. September 2022, 15:55:35Es gilt ab 01.01.23 was Gesetz ist war immer schon so und wird sich auch nie ändern sonst braucht es kein neues Gesetz. :weisnich:

Das Jobcenter braucht ein neues PR Etikett. Das SGB II Gesetz hat schon vorher nicht das gebracht, was es sollte: Nachhaltige Eingliederung in auskömmliche Arbeit.

Die Jobcenter haben die Schuldfrage daran nur mehrheitlich auf die Arbeitslosen verlagert. das hat aber niemand je auf Plausibilität insgesamt überprüft. Es gab und gibt einzelne Studien, die aber ansonsten schon vorher eher ohne Verbesserung der Mißstände im nirgendwo verpufft sind oder intern von der BA abgebügelt wurden. Oder der "Bürokratie" zugeschoben.

Warum und wodurch soll das nun anders werden" Das System Bürgergeld ist nur ein bislang fehlender offizieller Euphemismus, um einen Fehlschluss zu etablieren -nämlich, dass das Bürgergeld mit Hartz IV nichts mehr zu tun hätte. Das ist falsch. Denn der neue "Geist" ändert die Instrumente oder die Geschäftspolitik der Jobcenter nicht, jedenfalls bis mindestens 2028 nicht. Weil sich die Jobcenter bis dahin noch jetzt schnell mit Maßnahmen - nach alter Konzeption - mehrheitlich eingedeckt haben. Und ansonsten in den Arbeitsmarktprogrammen bislang nicht einmal der Name Bürgergeld auftaucht. Oder sonstwie Schulungen der Mitarbeiter - zum Bürgergeld!.

Und wer als Jobcenter schon mal Langzeitarbeitlose für den 1. Arbeitsmarkt pauschal ablehnt, der dürfte ziemlich Probleme bekommen, mit der KOOP Vereinbarung.

Überhaupt - Insgesamt entpuppt sich die Linie der Poltik und der Medien doch bislang als Schildbürgerstreich, wenn die eine Seite der Politiker den Langzeitarbeitslosen weiterhin und immer wieder Arbeitsunwillen unterstellt und bei den Jobcentern mehrheitlich zu lesen ist, dass diese nicht für den 1. Arbeitsmarkt befähigt sind. Doch komischerweise interessiert sich bis heute auch niemand für diesen Widerspruch. Klärt ihn auch nicht auf. Kein Wunder -denn beides stimmt mehrheitlich nicht. 

Warum soll sich jetzt erst überhaupt jemand für die Umsetzung des Bürgergeldes interessieren?

Und wenn die IT nicht insgesamt auch in Verbis oder  Prosoz umgestellt wird -dann gibt es solange eben keine KOOP "Vereinbarungen.", so meine Meinung dazu.

Nachtrag:
 Das BMAS hat aktuell den Bürgergeld Beschluss verkündet:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2022/buergergeld-starkes-signal-fuer-sicherheit-und-mehr-respekt.html


Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 14. September 2022, 18:47:24
Die Kooperationsvereinbarungen dürfen gar keine Rechtsfolgenbelehrungen enthalten, da es sich um Verträge und nicht um Verwaltungsakte handelt.
Herr Heil schwafelt mal wieder und verarscht andere.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: InduMec am 15. September 2022, 11:53:33
Ich hoffe und bete dafür, dass vor allem die, die wegen Krankheit in Hartz IV reingekommen sind, endlich in Ruhe gelassen werden. Was ich vor wenigen Tagen erlebte, war viel viel schlimmer als jede Demütigung überhaupt - und das während AU. Ich wurde so fertiggemacht, dass ich (mit Ü40!) danach draußen (drinnen auch) vor der Tür heulte und zitterte und dann 30min im Auto saß und freiwillig sofort zu meiner Therpeutin o. Hausärztin wollte. Das JC muss sich da dringend ändern und zwar ganz doll. Ich kann nichts für meine Krankheit (Fehl-OP/Ärztepfusch) UND ich kann wohl nicht zur EM-Rente, zwecks permanenter Ablehnung. Also lasst mich gefälligst in RUHE!!!
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: götzb am 15. September 2022, 15:11:53
Sinnlose Termine soll es nicht mehr geben.
Da das Jobcenter / VMK entscheiden kann, ob es Einladungen mit einer Rechtsfolgenbelehrung versieht.
So alle 6 Monate Vorladung ist dann wohl Geschichte.
Zumindest wenn bekannte Einschränkungen- ohne Vermittlungsaussicht usw. vorliegen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: 111929 am 15. September 2022, 16:43:49
Im Zweifelsfall wird bei Nichtabschuss einer Kooperationsvereinbarung eben wieder ein VA fällig. Da scheint sich nichts geändert zu haben. Das der 'JC-Kunde' mit dem 'Bürgergeld' sich dann auf 'Augenhöhe' mit dem SB befindet wie Herr Heil sich zusammenlügt befindet ist eine dreiste Frechheit-wie jede(R) der im JC als 'Kunde' unterwegs ist nur bestätigen kann. Das angesichts von Corona und antirussischen Wirtschaftskrieg entstandene Inflation nicht einmal ansatzweise ausgeglichen wird - das wird überspielt mit Jubelarien der Grünen-zuletzt in Talkrunden- von der grössten Leistungserhöhung aller Zeiten. Und schon geht die Hetze der Asozialunternehmerkaste-nebenbei die grössten Staatsschmarotzer- gegen die Almosenbezieher wegen dieser erbärmlichen Erhöhung los.
Der Vermögensfreibetrag  ist ein Zugeständnis  an das bürgerliche Publikum-der Wirtschaftskrieg greift auf die staatstragende Mittelschicht über-das Gejammere ist da aktuell groß.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: a_good_heart am 15. September 2022, 18:27:16
Zitat von: götzb am 15. September 2022, 15:11:53Sinnlose Termine soll es nicht mehr geben.
Da das Jobcenter / VMK entscheiden kann, ob es Einladungen mit einer Rechtsfolgenbelehrung versieht.
So alle 6 Monate Vorladung ist dann wohl Geschichte.
Zumindest wenn bekannte Einschränkungen- ohne Vermittlungsaussicht usw. vorliegen.

Das glaube ich nicht, es wird wohl mit den Vorladungen genau so weitergehen wie bisher.
Die Teilnehmer/Opfer der dort beim Dummlaber-Termin verhängten Sinnlos-Maßnahmen werden dann bloß mit 75 Oiro geködert/entschädigt... :yes:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Schnuffel01 am 15. September 2022, 19:38:39
Zitat von: a_good_heart am 15. September 2022, 18:27:16Das glaube ich nicht, es wird wohl mit den Vorladungen genau so weitergehen wie bisher.

Denke ich auch. :yes:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 15. September 2022, 22:03:49
Wie war das mit der erhöhten Kontaktdichte beim Coaching? Einladung alle 2 Wochen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 17. September 2022, 23:53:16
Das dürfte noch nicht im Vordergrund stehen, weil:

ZitatHeil: Einführung von Bürgergeld wird bis zu einem Jahr dauern

Nach dessen Einschätzung.

ZitatAm Ende werde es den Mitarbeitern dort aber einfacher gemacht, Menschen in Arbeit zu bringen

Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/heil-einfuehrung-von-buergergeld-wird-bis-zu-einem-jahr-dauern-100.html

Na sowas :schock:  -wie war das noch noch gleich mit der Aussage:
ZitatGut ist aber die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs.

ZitatEs ist richtig, dass man dieses Drehtür-Prinzip endlich beenden will und einen größeren Fokus auf die Weiterbildung setzt.

Quelle: https://www.fnp.de/politik/buergergeld-sarah-lee-heinrich-hartz-iv-4-jeder-kann-den-job-verlieren-gruene-jugend-regelsatz-hoehe-zr-91794477.html

Die Einschätzung des Herrn Heil 1 Jahr -die halte ich für unrealistisch, denn das Original ist jetzt schon

ZitatEin 17 Jahre alter Zombie

Und die sind erfahrungsgemäss sehr zäh. Insbesondere der Anspruch dieses Ungeistes.Der war und ist dekadent und dessen Protagonisten konditioniert und mehrheitlich gegen gesunde Selbstbestimmung:

ZitatDer Staat muss nicht als autoritärer Vater oder als naive Nanny fungieren.

Quelle: https://www.spiegel.de/kultur/buergergeld-ersetzt-hartz-iv-ein-17-jahre-alter-zombie-kolumne-a-ddef5d29-a71a-4550-9d9c-899f59d1c672

Erzähl das einem systemisch geschultem JC Mitarbeiter. Der versteht da rein zweckmäßig nur "Bahnhof."

Daran dürfte die reine Umbenennung "Bürgergeld" gar nichts ändern, so meine gefestigte Überzeugung.





Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 18. September 2022, 17:59:24
Es gibt Änderungen im Bürgergeld Gesetz gegenüber dem Regierungsentwurf. Eine Zusammenfassung gibt es im nachfolgenden Link:

https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/wesentliche-aenderungen-im-buergerhartz-gesetz-der-regierungsentwurf.html (https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/wesentliche-aenderungen-im-buergerhartz-gesetz-der-regierungsentwurf.html)

ZitatQualitativ bewegen sich die Änderungen nur auf dem Niveau, die Regelleistungen nicht offen verfassungswidrig werden zu lassen. Mit ,,mehr Respekt" oder  ,,mehr Zusammenhalt", wie Herr Heil das versucht in der Öffentlichkeit zu verkaufen, haben diese Änderungen nichts zu tun.

So klein finde ich die nicht, insbesondere die nicht:
ZitatÄnderung SGB II: Art 1 Nr. 12 (Seite 14): nur noch ein "angemessenes" Kfz geschont, vorher jedes Kfz.
(Praxis: bedeutet weiterhin Kfz im Wert von 7.500 €, so wie im alten Recht)

Wegen der Neukunden. Vernögen dürfen sie die ersten 2 Jahre haben -aber nur ein KFZ wie Bestandkunden, von Anfang an? Das dürfte dann viele  -nur deshalb  -von einer Beantragung abhalten.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: hanskanns am 18. September 2022, 21:40:28
Es ist eine abartige Schande und ein Schlag ins Gesicht für Betroffene, dass es keine Änderung bezüglich der Krankenkasse gibt beim Bürgergeld. Ich kann seit Jahren nicht mehr zum Arzt dabei bin ich schwer krank, weil mich kaum ein Arzt behandelt, zum Zahnarzt kann ich nicht. Wenn ich zu Ärtzen gehe besteht eine hohe Gefahr dass mir hoheKosten entstehen die ich nicht tragen kann, ich keine Kraft habe diese dann anzufechten, oder mich jedesmal erklären muss bei Ärtzen und hoffen muss, betteln muss. Das ist menschenverachtend und erniedrigend. Mir geht es seelisch und körperlich einfach so schlecht, dass ich das nicht länger tragen kann.

Es hätte eine Änderung per Gesetz geben müssen, dass jeder der Bürgergeld bekommt auch in die GKV darf / wechseln darf. Oder zumindest Personen in Grusi Bezug.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fritz1971 am 19. September 2022, 15:35:41
Zitat von: hanskanns am 18. September 2022, 21:40:28Es ist eine abartige Schande und ein Schlag ins Gesicht für Betroffene, dass es keine Änderung bezüglich der Krankenkasse gibt beim Bürgergeld. Ich kann seit Jahren nicht mehr zum Arzt dabei bin ich schwer krank, weil mich kaum ein Arzt behandelt, zum Zahnarzt kann ich nicht. Wenn ich zu Ärtzen gehe besteht eine hohe Gefahr dass mir hoheKosten entstehen die ich nicht tragen kann, ich keine Kraft habe diese dann anzufechten, oder mich jedesmal erklären muss bei Ärtzen und hoffen muss, betteln muss. Das ist menschenverachtend und erniedrigend. Mir geht es seelisch und körperlich einfach so schlecht, dass ich das nicht länger tragen kann.

Es hätte eine Änderung per Gesetz geben müssen, dass jeder der Bürgergeld bekommt auch in die GKV darf / wechseln darf. Oder zumindest Personen in Grusi Bezug.

Im Basistarif gefangen, oder?
Bin ich auch...
Du kannst bei Deinen zuständigen Kassenärtzlichen-Vereinigungen nachfragen, welche Ärzte bereit sind im Basistarif ohne Zuzahlung zu behandeln.
Eigentlich gehört sich schon lange eine Bürgerversicherung in diesem Land eingeführt, jeder der mehr will könnte sich privat zusätzlich versichern, aber dank FDP und Union wird das nie etwas.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: hanskanns am 19. September 2022, 21:39:50
Zitat von: Fritz1971 am 19. September 2022, 15:35:41Im Basistarif gefangen, oder?

Ja...... 😣😥

Ich geh eigentlich kaum noch zu Ärtzten, ich müsste dringend zum Zahnarzt und 3-4 Löcher versorgen. Ich musste imMai notgedrung eine Knochenmarkpunktion machen, alles genau abgesprochen und erklärt mit Helferinen, "ja wir kümmern uns drum wird richtig abgerechnet" usw... und letzte Woche habe ich eine Rechnung über 850 Euro bekomm, 20 Tage Zeit zu zahlen, falsch abgerechnet nach privat Faktor. Ich hatte am Wochenende ein Nervenzusammbruch deswegen und die düsteren Gedanken kamen zurück. Das passiert immer wieder wenn ich zu einem Arzt gehe, jedes mal. Danach dann beten und betteln dass der Arzt die Rechnung neu ordnet oder Dinge zurück nimmt, die die PKV abgelehnt hat weil der Arzt falsch abgerechnet hat.

Ich kann einfach nicht mehr, ich will nicht mehr.

Das hier fasst es recht gut zusammen:

https://www.rbb-online.de/kontraste/ueber_den_tag_hinaus/gesundheit/behandlung_3__klasse.html

Allein gelassen von der Politik, kaum jemand weiß darüber bescheid in Deutschland, man denkt ja ummer jeder ist krankenversichert oder kann kostenlos zu einem Arzt.

Wie kann es sein, dass die ärmsten, und jemand der schwer krank ist nicht zum Arzt kann, nicht zum Zahnarzt, keine MEdikamente kaufen kann da Privatrezept und kein Geld um in Vorleistungen zu gehn? Private Rechnung bekommt die er nich zahlen kann? Betteln muss bei Ärtzen? Ich habe selber Depressionen und soziale Phobie und ich kann nach Jahren einfach nicht mehr, ich geh nach dem Vorfall jetzt auch nicht mehr zu einem Arzt. Dabei geht es mir so schlecht.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Schnuffel01 am 19. September 2022, 22:11:49
@ hanskanns
Das ist ja richtig Schxxxxe. :empathy:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 20. September 2022, 15:14:28
Zusammenfassung zum Regierungsentwurf

Ab 01.07.2023 gelten neue Freibeträge für das Brutto-Erwerbseinkommen.
Stufe 1: 100€ bis 520€ = 20%
Stufe 2: 520,01€ bis 1000€ = 30%
Stufe 3: 1000,01€ bis 1.200€ = 10%
Alles was über 1.200€ hinaus geht, wird voll berücksichtigt.
Für Erwerbstätige ohne minderjährige Kinder ergibt sich dabei ein um maximal 48€ höherer Freibetrag.
Für Erwerbstätigen mit minderjährigen Kindern erhöht sich der maximal mögliche Freibetrag lediglich um 18€, da die bisher dort greifende Erweiterung des Freibetrages der Stufe 3 auf 1.500€ Brutto-Einkommen entfällt.
Erwerbstätige mit minderjährigen Kindern werden hierbei also als deutlich schlechter gestellt als Kinderlose. Das zeigt mal wieder überdeutlich die Einstellung unserer Politiker zu Kindern.

Es bleibt bei einem angemessenen KFZ.

Die Frist für den Beginn einer neuen Karenzzeit für die Vermögensprüfung wurde von 2 auf 3 Jahre ohne Leistungsbezug verlängert.

Die Pflicht, ab dem 63. LJ Altersrente beantragen zu müssen, wird nur bis Ende 2026 ausgesetzt, statt bislang abgeschafft.

Kooperationsplan
Das Verfahren wurde geändert:
In den ersten 6 Monaten gilt eine "Vertrauenszeit", eine Verletzungen der Mitwirkungspflichten führt hier nicht zu Sanktionen.
An die Vertrauenszeit schließt sich eine zeitlich unbegrenzte "Kooperationszeit" an. Innerhalb dieser Kooperationszeit erfolgen bei einer Verletzungen der Mitwirkungspflicht lediglich Aufforderungen zu den Mitwirkungshandlungen. Wird denen Folge geleistet, passiert nichts weiter.
Werden jedoch weiterhin Mitwirkungspflichten verletzt, endet die Kooperationszeit und es wird für die Pflichten ein sanktionsbewehrter Durchsetzungs-Verwaltungsakt mit Rechtsfolgenbelehrung erlassen. Jede danach erfolgende Pflichtverletzung wird sanktioniert.

Der Kooperationsplan wird nicht mehr ,,abgeschlossen", sondern ,,erstellt".
Damit will man den Kooperationsplan so weit wie möglich vom Anschein eines öffentlich-rechtlichen Vertrages entfernen. Da darin weiterhin rechtsverbindlich wechselseitige Rechte und Pflichten geregelt werden, bleibt es jedoch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag.
Ohne einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, der rechtsverbindlich individuelle Mitwirkungspflichten regelt, gäbe es keine rechtliche Voraussetzung für den Erlass von sanktionsbewehrten Mitwirkungsaufforderungen zur Erfüllung dieser individuellen Mitwirkungspflichten und den Erlass von Sanktionen, wenn diese nicht erfüllt werden.
Bestehende Eingliederungsvereinbarungen gelten solange nach den gesetzlichen Regelungen für einen Kooperationsplan weiter (als de facto Kooperationsplan), bis ein Kooperationsplan erstellt wurde.

Bürgergeldbonus
Erfolgt nach der 6monatigen Vertrauenszeit ein Pflichtverstoß, entfällt der Anspruch dauerhaft. Damit wird diesem finanziellen Anreiz ein erhebliches Druckmittel hinzugefügt.

Ganzheitliche Betreuung
Die Verweigerung der Mitwirkung bei einer solchen Maßnahme darf nicht sanktioniert werden.
Offenbar aufgrund des öffentlichen Drucks wurde diese Regelung entschärft.

Pflichtverletzungen
Die erste Sanktion bei einer Pflichtverletzung beträgt nur noch 20% des Regelbedarfs, erst ab der zweiten Sanktion beträgt die Sanktionshöhe 30%.
Da nicht geregelt ist, wann eine erste, weitere oder wiederholte Pflichtverletzung vorliegt, kann es derzeit eine 20%-Sanktion nur einmalig im gesamten Leistungsbezug geben.

Meldepflichtverletzungen
Während der 6monatigen Vertrauenszeit soll erst ab der 2. Meldepflichtverletzung sanktioniert werden.

Die Sippenhaft beim Leistungsentzug wegen fehlender Mitwirkung entfällt.

Die 2jährigen Karenzzeiten nach § 12 SGB II (Vermögensfreibeträge von 60.000€ bzw. 30.000€) und § 22 SGB II (Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung) gelten für alle Leistungsbezieher.
Ausnahme: bei Leistungsbeziehern, bei denen vor dem 31.12.2022 nur noch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung anerkannt wurden, werden weiterhin nur diese anerkannt.

Die Änderungen sind im Artikel "Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht" (https://hartz.info/index.php?topic=129463.0) berücksichtigt. Dort sind alle aktuell zum SGB II geplanten Änderungen ersichtlich.

Außerdem ist in Artikel 13 geregelt, dass die Änderungen/Neufassungen der SGB II zu:
- Kooperationsplan,
- Bürgergeldbonus,
- Ganzheitliche Betreuung,
- Sanktionen,
- Freibeträgen
erst zum 01.07.2023 in Kraft treten sollen.
D.h. die aktuellen Regelungen zur Eingliederungsvereinbarung, Sanktionen und Freibeträgen gelten bis einschl. 30.06.2023 weiter.


Nachtrag:
- Wichtig zu Sanktionen ab dem 01.01.2023 –


Pflichtverstöße aus Eingliederungsvereinbarungen können auch nach Ende des Sanktionsmoratoriums (31.12.2022) nicht sanktioniert werden.
§ 84 Abs. 1 SGB II regelt, dass § 31a bis zum Ablauf des 1. Juli 2023 nicht anzuwenden ist, und da am 01.07.2023 die Änderung von § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II in Kraft tritt, welche die bis dahin dort geregelte Sanktion für Pflichtverstöße aus Eingliederungsvereinbarungen durch die Neuregelung für Pflichtverstöße aus Kooperationsvereinbarungen ersetzt, existiert ab dem 01.07.2023 keine rechtliche Grundlage mehr für eine Sanktion wegen Pflichtverstößen aus Eingliederungsvereinbarungen.

Ab dem 01.01.2023 begangene Pflichtverstöße nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 SGB II können jedoch ab 01.07.2023 sehr wohl unter Berücksichtigung der 6monatsfrist für die Feststellung von Pflichtverletzungen nachträglich sanktioniert werden. Dies wäre auch legitim, da das Sanktionsmoratorium nach dem Willen des Gesetzgebers nur bis Ende 2022 gilt (Bt-Drs. 20/1413).
Wer also ab dem 01.01.2023
- sich weigert, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit nach § 16d oder ein nach § 16e gefördertes Arbeitsverhältnis aufzunehmen, fortzuführen oder deren Anbahnung durch sein Verhalten verhindert, oder
- eine zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antritt, abbricht oder Anlass für den Abbruch gibt,
kann dafür ab dem 02.07.2023 ganz legal sanktioniert werden. Das betrifft auch die in § 31 Abs. 2 SGB II genannten Sachverhalte.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: OLD-MAN am 20. September 2022, 15:33:43
Zitat von: Ottokar am 20. September 2022, 15:14:28Die 2jährigen Karenzzeiten nach § 12 SGB II (Vermögensfreibeträge von 60.000€ bzw. 30.000€) und § 22 SGB II (Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung) gelten für alle Leistungsbezieher.

Fehlt da vielleicht ein entscheiden Wort?

.....KdU .....für alle neuenLeistungsbezieher?

Denn im Umkehrschluss könnte sich sonst jeder LB für die nächsten 2 Jahre eine "teure" Unterkunft suchen und würde diese auch bezahlt bekommen!

Ich glaube nicht, das der Gesetzgeber eine solche "Lücke" im neuen Gesetz geöffnet hat.

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 20. September 2022, 18:02:21
Innerhalb der ersten zwei Jahre des erstmaligen  Leistungs Bezugs nach diesem Buch (SGB II) Daher glaube ich, dass das Standard ist und nicht erst durchgeklagt werden muss. Ansonsten müssten alle Jobcenter zum 1.1.25 die KDU aller BGs überprüfen... Viel Spaß  :help:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 20. September 2022, 18:08:53
Zitat von: OLD-MAN am 20. September 2022, 15:33:43Fehlt da vielleicht ein entscheiden Wort?
Nein, da fehlt nix.
Im Regierungsentwurf wurde zusätzlich geregelt, Zitat § 65 Abs. 4:
ZitatZeiten eines Leistungsbezugs bis zum 31. Dezember 2022 bleiben bei den Karenzzeiten nach § 12 Absatz 3 Satz 1 und § 22 Absatz 1 Satz 2 unberücksichtigt
In der Begründung steht zu lesen, Zitat:
ZitatDie Vorschrift trifft Übergangsregelungen für die neu geschaffenen Karenzzeiten. Für die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes laufenden Fälle wird geregelt, dass Zeiten eines Leistungsbezugs bis zum 31. Dezember 2022 unberücksichtigt bleiben. Damit soll erreicht werden, dass die neue Karenzzeit für das neue Bürgergeld für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig davon gilt, ob vor Inkrafttreten des Bürgergeldes Leistungen nach dem SGB II - möglicherweise pandemiebedingt - bezogen wurden.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 20. September 2022, 18:53:28
Ok, bis §65 hatte ich nicht gelesen. Da ist ja Voll-Chaos vorprogrammiert
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 20. September 2022, 19:01:58
Wieso Chaos? Es gilt damit doch nur der Status Quo der Pandemie-Sonderregelung zu Vermögen und KdUH weiter.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: SuuSanne am 20. September 2022, 19:41:42
Sehr gut geschrieben Ottokar, gute Analyse und vor allem vereinfacht gut.
Zitat "und § 22 SGB II (Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung) gelten für alle Leistungsbezieher.
Ausnahme: bei Leistungsbeziehern, bei denen vor dem 31.12.2022 nur noch die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung anerkannt wurden, werden weiterhin nur diese anerkannt."
Die Karenzzeit von 2 Jahren würde auch für Leute gelten, die wohnungslos sind und ab dem 01.01.2023 eine neue Wohnung mieten (Neuer Mietvertrag), vermute ich.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: SuuSanne am 20. September 2022, 21:31:04
Zitat von: Ottokar am 20. September 2022, 19:01:58Wieso Chaos? Es gilt damit doch nur der Status Quo der Pandemie-Sonderregelung zu Vermögen und KdUH weiter.

die Pandemie-Sonderregelung gilt nicht für ALLE. oder?
in Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht heißt es:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung
1. In den ersten zwei Jahren gelten die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung als angemessen ("Karenzzeit"). Diese Karenzzeit gilt ab 01.01.2023 für alle, auch für solche Bestandsfälle, bei denen die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung anerkannt wurden.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 20. September 2022, 21:47:24
Zitat von: Ottokar am 20. September 2022, 19:01:58Wieso Chaos? Es gilt damit doch nur der Status Quo der Pandemie-Sonderregelung zu Vermögen und KdUH weiter.
Nach Ablauf der ersten zwei Jahre...
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 21. September 2022, 13:31:46
Zitat von: SuuSanne am 20. September 2022, 19:41:42Die Karenzzeit von 2 Jahren würde auch für Leute gelten, die wohnungslos sind und ab dem 01.01.2023 eine neue Wohnung mieten (Neuer Mietvertrag), vermute ich.
Da vermutest du richtig.

Zitat von: SuuSanne am 20. September 2022, 21:31:04die Pandemie-Sonderregelung gilt nicht für ALLE. oder?
Natürlich gilt die für alle Leistungsbezieher.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: terrier am 22. September 2022, 09:09:57
dazu auch nein lesenswerter Artikel des Spiegel  https://www.spiegel.de/kultur/buergergeld-ersetzt-hartz-iv-ein-17-jahre-alter-zombie-kolumne-a-ddef5d29-a71a-4550-9d9c-899f59d1c672
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 22. September 2022, 12:13:32
Zitat von: terrier am 22. September 2022, 09:09:57dazu auch nein lesenswerter Artikel des Spiegel  https://www.spiegel.de/kultur/buergergeld-ersetzt-hartz-iv-ein-17-jahre-alter-zombie-kolumne-a-ddef5d29-a71a-4550-9d9c-899f59d1c672

👍 sehr gut geschrieben
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Kampfgeist am 22. September 2022, 12:23:00
Wie werden die Mehrbedarfe bei schwerwiegender Erkrankung beim Bürgergeld geregelt? Bleiben die oder fallen die weg?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 22. September 2022, 12:58:21
Da sind bislang keine Änderungen vorgesehen, d.h. es bleibt wie es ist.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Hartzer mit Herz am 27. September 2022, 14:41:22
Zitat von: Ottokar am 20. September 2022, 19:01:58Wieso Chaos? Es gilt damit doch nur der Status Quo der Pandemie-Sonderregelung zu Vermögen und KdUH weiter.

also nur noch einmal, damit ich das richtig verstehe: ich profitiere im Moment von der Corona Sonderreglung, meine Wohnung ist eigentlich zu teuer. Vom 1.1.23 an bekomme ich die Kosten der Unterkunft für weitere 2 Jahre voll bezahlt, ohne wenn und aber? Gilt also doch nicht nur für Neu-Bezieher? Richtig??  :flag:  :flag:  :flag:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 27. September 2022, 14:55:05
Jupp,  mit Chaos meinte ich ja nur den 1.1.25
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Hartzer mit Herz am 27. September 2022, 14:57:18
Das sind für mich persönlich tolle Neuigkeiten! Danke euch für die Info!  :sehrgut:  :sehrgut:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Lina am 27. September 2022, 15:03:05
Habe gehört, dass mit dem Bürgergeld die Zwangsverrentung endet weil das ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht ist. Ist das jetzt Fakt oder wird noch daran gearbeitet?

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 27. September 2022, 15:06:23
@Hartzer: Wenn du im laufenden Bezug bist und noch unter die Corona Regelungen fällst, hast du Glück.  Alles vor dem 31.12.22 wird nicht auf die zwei Jahre Karenzzeit angerechnet. Nur wer jetzt schon gesenkte KDU bekommt, hat Pech gehabt.

@Lina: §12a wird angepasst,  sodass bis 31.12.26 keine vorzeitige Rente wegen Alters in Anspruch genommen werden muss
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Alina81 am 27. September 2022, 15:08:44
Der Posten "Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe" wird im neuen Regelsatz von 38,05 € auf 42,54 € erhöht. Satte 4,49 € mehr.  :lachen:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Hartzer mit Herz am 27. September 2022, 15:10:27
Zitat von: Yavanna am 27. September 2022, 15:06:23@Hartzer: Wenn du im laufenden Bezug bist und noch unter die Corona Regelungen fällst, hast du Glück.  Alles vor dem 31.12.22 wird nicht auf die zwei Jahre Karenzzeit angerechnet. Nur wer jetzt schon gesenkte KDU bekommt, hat Pech gehabt.


Ja, ich bin aktuell Aufstocker, aufgrund der Pandemie, und erhalte die eigentlich überhöhten KDU derzeit voll. Ohne gesenkte Kosten. Perfekt, Danke!
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: SuuSanne am 27. September 2022, 15:55:38
Es gibt mit dem Bürgergeld eine 6 Monate Karenzzeit zwischen Kunden und Sachbearbeiter.
Wie ist es, wenn man in eine andere Gemeinde, Stadt oder Bundesland umzieht, beginnen diese 6 Monate dann wieder neu?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 27. September 2022, 19:49:52
Zitat von: Hartzer mit Herz am 27. September 2022, 14:41:22Richtig
richtig
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: goingtolegend am 28. September 2022, 00:06:12
Zitat von: SuuSanne am 27. September 2022, 15:55:38Es gibt mit dem Bürgergeld eine 6 Monate Karenzzeit zwischen Kunden und Sachbearbeiter.
Wie ist es, wenn man in eine andere Gemeinde, Stadt oder Bundesland umzieht, beginnen diese 6 Monate dann wieder neu?
Da fängt dann wahrscheinlich der schlaue Missbrauch an  :grins:  :grins:

Ganzheitliche Betreuung
Die Verweigerung der Mitwirkung bei einer solchen Maßnahme darf nicht sanktioniert werden.
Offenbar aufgrund des öffentlichen Drucks wurde diese Regelung entschärft.

> darüber bin ich sehr beruhigt, aber mal abwarten, ob die Stasi wiederkommt.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: götzb am 28. September 2022, 02:12:16
Woanders war zu lesen, das BG auch für bestehende Bewilligungen neu zu beantragen ist.
Das ist falsch.
Und auch das alle 6 Monate neu beantragt werden muss. Auch hier wie bisher jährlich.
Wäre auch sonst absurd.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: SuuSanne am 28. September 2022, 13:36:09
Zitat von: SuuSanne am 27. September 2022, 15:55:38Es gibt mit dem Bürgergeld eine 6 Monate Karenzzeit zwischen Kunden und Sachbearbeiter.
Wie ist es, wenn man in eine andere Gemeinde, Stadt oder Bundesland umzieht, beginnen diese 6 Monate dann wieder neu?
Wie ist das mit dem Umzug? weiss es jemand genau? beginnen die 6 Monate dann neu?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. September 2022, 14:02:14
Zitat von: SuuSanne am 28. September 2022, 13:36:09Wie ist das mit dem Umzug? weiss es jemand genau? beginnen die 6 Monate dann neu?
Ich wüsste nicht was bei einem Neuantrag durch Umzug dagegen sprechen sollte.
Ob das irgendwo behandelt und entsprechend festgelegt ist  :weisnich:

MfG FN
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 28. September 2022, 15:01:16
Zumindest die zwei Jahre Karrenzzeit beginnen nicht neu, wenn man umzieht, sondern nur, wenn man zwei Jahre aus dem Bezug raus war.
Zur "Vertrauenszeit" habe ich nichts gefunden.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: CCR am 28. September 2022, 16:48:06
ach wie schön da bleibt meine ausbezahlte Rentenversicherung unbehelligt bei SGB12

ZitatIn den ersten zwei Jahren ("Karenzzeit") wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Diese Karenzzeit gilt ab 01.01.2023 für alle, auch für Bestandsfälle.

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 28. September 2022, 16:56:34
Zitat von: götzb am 28. September 2022, 02:12:16... alle 6 Monate neu beantragt werden muss. Auch hier wie bisher jährlich.
Wäre auch sonst absurd.


Das scheint allerdings unterschiedlich zu sein. Ich hatte noch nie jährlich, ich muss aller 6, manchmal 5 Monate WBA  stellen.
Situation unterschiedlich, mal TZ-Job, mal Mini, GZ, mal ganz raus ... aber immer zeitlich  gleich.  :weisnich:  
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 28. September 2022, 17:46:49
Ihr schmeißt hier ein paar Begriffe bei falschem Bezug durcheinander.
Es gibt 2jährige Karenzzeiten bei Vermögen und Miete, beim Kooperationsvertrag gibt es 6 Monate Vertrauenszeit und eine zeitlich unbegrenzte Kooperationszeit.
Wird durch den Umzug ein anderes JC zuständig, muss dort mit diesem ein neuer Kooperationsplan erstellt werden, damit beginnen Vertrauens- und Kooperationszeit erneut. Das passiert auch, wenn ein Kooperationsplan nicht rechtzeitig fortgeschrieben wurde und deshalb ein neuer erstellt werden muss.
Die 2jährigen Karenzzeiten bei Vermögen und Miete gibt es erst dann wieder, wenn der Leistungsbezug für mindestens 3 Jahre unterbrochen war.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. September 2022, 11:02:36
CCR

Zitat von: CCR am 28. September 2022, 16:48:06ach wie schön da bleibt meine ausbezahlte Rentenversicherung unbehelligt bei SGB12
Da liegst du leider falsch, den Trugschluss hatte ich auch. Hat mich aber Ottokar darüber aufgeklärt, weiß nicht mehr genau ob hier oder in einem eigenen Thread.
Zitat von: Ottokar am 28. September 2022, 17:46:49Die 2jährigen Karenzzeiten bei Vermögen und Miete gibt es erst dann wieder, wenn der Leistungsbezug für mindestens 3 Jahre unterbrochen war.

MfG FN
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: CCR am 30. September 2022, 12:55:04
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. September 2022, 11:02:36Da liegst du leider falsch, den Trugschluss hatte ich auch. Hat mich aber Ottokar darüber aufgeklärt, weiß nicht mehr genau ob hier oder in einem eigenen Thread.
liest du denn nicht was ottokar schreibt.

Vermögen (aktualisiert: 20.09.2022)
1. In den ersten zwei Jahren ("Karenzzeit") wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Diese Karenzzeit gilt ab 01.01.2023 für alle, auch für Bestandsfälle.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: 111929 am 30. September 2022, 16:13:05
Also auch für Bestandsfälle, wie soll das gehen ? Wer im Bezug ist hat doch schon zuvor die Hose runterlassen müssen und alles über den Schonvermögen sich hat anrechnen lassen.  Einkommen bleibt  weiter davon unberührt, also auch einmaliges Einkommen durch ein Erbe oder Geschenk. Da wird wohl jeder Euro weiter  angerechnet ?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. September 2022, 16:46:04
CCR

Zitat von: CCR am 30. September 2022, 12:55:04liest du denn nicht was ottokar schreibt.
Vermögen (aktualisiert: 20.09.2022)
1. In den ersten zwei Jahren ("Karenzzeit") wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Diese Karenzzeit gilt ab 01.01.2023 für alle, auch für Bestandsfälle.
Aj doch natürlich.
Habe mir auch Gedanken gemacht sogar die gleichen wie du.
Aber ich warte noch mit einer erneuten Nachfrage bei Ottokar bis das Gesetz wirklich durch ist, wer weiß was da noch geändert wird.

Ich lese aber auch Karenzzeit und die gilt für Bestandskunden nur wenn sie
Zitat von: Ottokar am 28. September 2022, 17:46:49Die 2jährigen Karenzzeiten bei Vermögen und Miete gibt es erst dann wieder, wenn der Leistungsbezug für mindestens 3 Jahre unterbrochen war.

MfG FN
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 30. September 2022, 17:25:44
Für BGs, die schon  vor Corona im Bezug waren, bringt es nichts.
Die anderen haben immer noch 60k +
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: CCR am 01. Oktober 2022, 16:14:47
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. September 2022, 16:46:04Ich lese aber auch Karenzzeit und die gilt für Bestandskunden nur wenn sie
ZitatDie 2jährigen Karenzzeiten bei Vermögen und Miete gibt es erst dann wieder, wenn der Leistungsbezug für mindestens 3 Jahre unterbrochen war.
ist ja auch richtig so, ich kann nicht 2x die Karenzzeit beanspruchen innerhalb 3 Jahren.
Vorher wurde aber die Miete bei jeden Neuantrag voll übernommen für 6 Monate.
60.000 auf der hohen Kante haben die wenigsten wenn sie keine Versicherung ausbezahlt bekommen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Lukander am 01. Oktober 2022, 20:14:58
Hallo, passend dazu hätte ich ne Frage, vielleicht könnt ihr mir ja helfen.

Meine Eltern wohnen beide in einer Wohnung von 83m² mit aktuell 800€ Warmmiete, die jetzt nochmal erhöht wird wegen der Heizkosten, eventuell so auf 900€. Meine Mutter arbeitet Teilzeit (gesundheitsbedingt darf sie nur unter 5 oder 6h arbeiten) Sie verdient netto ca. 630€. Mein Vater erhält Krankengeld, dazu gibt es Pflegegeld für ihn. Sie zahlen aktuell alles allein, wohnen seit 30 Jahren in der Wohnung.

Mein Vater ist unheilbar krank und wird in naher Zukunft versterben. Dann ist meine Mutter allein und die Wohnung nicht mehr angemessen. Sie wird aufstockend ALG2 oder ab nächstes Jahr Bürgergeld brauchen. Es ist unklar wann, aber es könnte sein das es noch dieses Jahr passiert. Dann beantragt sie ALG2, bekommt sie die KdU zugesprochen? Nach dem aktuellen wären es ja dann maximal 6 Monate für die Senkung der Kosten oder?
Und ab Januar würde das dann sozusagen resettet und sie hätte 2 Jahre Zeit für die Suche nach einer kleineren günstigeren Wohnung, richtig?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 01. Oktober 2022, 20:42:32
Aktuell bis einschl. 31.12.2022 und vom 01.01.2023 bis einschl. 31.12.2024 muss das JC jedoch die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung anerkennen.
Vorausgesetzt, das JC hat bisher auch die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung anerkannt und nicht nur die angemessenen. Sofern das JC aktuell nur die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung anerkannt hat, muss es jedoch zumindest diese bis einschl. 31.12.2024 so weiterhin anerkennen, da eine erneute Kostensenkungen erst danach möglich ist.
Ich bin sogar der Meinung, dass das JC ab dem Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse (Ehemann verstorben) auch bei einer bestehenden Begrenzung auf die angemessenen Kosten erneut die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung anerkennen muss, da diese Änderung eine vorhergegangene Feststellung der für 2 Personen angemessenen Kosten nichtig macht, denn die BG besteht dann ja nur noch aus einer Person.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Lukander am 01. Oktober 2022, 20:48:38
Es besteht ja aktuell kein Anspruch. Das wird ja erst beantragt wenn sie allein ist. Also ist bisher ja keine Kosten anerkannt. Aber so wie ich das bisher verstehe muss das beim Neuantrag anerkannt werden und dann eben das Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden, bzw. nächstes Jahr erst nach 2 Jahren. Irgendwo hab ich eben sogar gelesen das nach einem Sterbefall für 12 Monate eine Kostensenkung unzumutbar ist.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Terminator62 am 01. Oktober 2022, 20:55:30
Hallo. Guten Abend .Ich habe auch mal eine Frage. Ich bin 60 und als Pflegeperson für meinen Vater eingetragen (Pflegegrad 4)und meine Bewilligung geht bis 31.12.22. Bekomme dieses Jahr im Dezember eine Lebensversicherung ausgezahlt ca. 22000€, hatte einen Verwertungsausschluss. Wird jetzt eine Vermögensprüfung anfallen. Muss ich eine ganz normale Weiterbewilligung machen.
Blicke da nicht ganz durch.  :scratch:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: CCR am 01. Oktober 2022, 23:03:22
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. September 2022, 16:46:04
ZitatDiese Karenzzeit gilt ab 01.01.2023 für alle, auch für Bestandsfälle.
Aj doch natürlich.

Zitat von: terminator62 am 01. Oktober 2022, 20:55:30komme dieses Jahr im Dezember eine Lebensversicherung ausgezahlt ca. 22000€, hatte einen Verwertungsausschluss.
bis 60.000 € sind dieses Jahr ja noch frei und werden nicht weggesäbelt vom JC.

ZitatSie müssen Ihr Vermögen in den ersten 6 Monaten des Leistungsbezuges nicht aufbrauchen, wenn Ihr Bewilligungszeitraum in der Zeit vom 1. März 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2022 beginnt und das Vermögen nicht erheblich ist. Ob Sie über erhebliches verwertbares Vermögen verfügen oder nicht, geben Sie im Rahmen der Antragstellung an. Ist diese Angabe plausibel, wird sie ohne weitere Prüfung akzeptiert.

Grundsätzlich verwertbares Vermögen sind insbesondere Bargeld, Sparguthaben, Tagesgelder, Wertpapiersparpläne oder Wertpapierdepots. Sie müssen Ihr Vermögen nicht verwerten, wenn die Grenze zum erheblichen Vermögen nicht überschritten wird.

Besitzt das erste Mitglied der Bedarfsgemeinschaft verwertbares Vermögen in Höhe von über 60.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Grundsicherung. Für jedes weitere Mitglied gilt eine Höchstgrenze von 30.000 Euro. Das Jobcenter führt in diesem Fall eine Vermögensprüfung für Ihre Bedarfsgemeinschaft insgesamt durch.

https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung-arbeitslosengeld-2
Ba (https://www.arbeitsagentur.de/leichte-sprache/corona-grundsicherung-sozialschutz-paket)
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 02. Oktober 2022, 10:12:38
Zitat von: Lukander am 01. Oktober 2022, 20:48:38Es besteht ja aktuell kein Anspruch.
Das hatte ich anders verstanden.

Zitat von: Lukander am 01. Oktober 2022, 20:48:38Irgendwo hab ich eben sogar gelesen das nach einem Sterbefall für 12 Monate eine Kostensenkung unzumutbar ist.
Das kommt unabhängig von den 2 Jahren Karenzzeit noch dazu. Angenommen der Sterbefall tritt 2024 ein, endet zwar die Karennzeit zum 31.12.2024, aber die 12monatige Sperrfrist für eine Kostensenkung läuft ja zeitlich darüber hinaus weiter.

Zitat von: terminator62 am 01. Oktober 2022, 20:55:30Bekomme dieses Jahr im Dezember eine Lebensversicherung ausgezahlt ca. 22000€, hatte einen Verwertungsausschluss. Wird jetzt eine Vermögensprüfung anfallen.
Nur wenn durch die Auszahlung dein verwertbares Vermögen auf über 60.000 Euro ansteigt.

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Oktober 2022, 12:26:13
CCR

Bei den Zitaten den Button "erweitern" drücken!
Zitat von: CCR am 01. Oktober 2022, 23:03:22
ZitatDiese Karenzzeit gilt ab 01.01.2023 für alle, auch für Bestandsfälle.
Aj doch natürlich.
CCR wenn du mich schon zitierst dann doch bitte, zumindest in diesem Fall, so dass meine Meinung auch komplett abgebildet wird.
Denn momentan bin ich ja anderer Meinung als du. Und das schaut als Zitat nicht so aus eher als ich der gleichen Meinung wäre.
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. September 2022, 16:46:04Aj doch natürlich.
Habe mir auch Gedanken gemacht sogar die gleichen wie du.
Aber ich warte noch mit einer erneuten Nachfrage bei Ottokar bis das Gesetz wirklich durch ist, wer weiß was da noch geändert wird.

Ich lese aber auch Karenzzeit und die gilt für Bestandskunden nur wenn sie
ZitatDie 2jährigen Karenzzeiten bei Vermögen und Miete gibt es erst dann wieder, wenn der Leistungsbezug für mindestens 3 Jahre unterbrochen war.[/b]

Zitat von: CCR am 01. Oktober 2022, 23:03:22
Zitatkomme dieses Jahr im Dezember eine Lebensversicherung ausgezahlt ca. 22000€, hatte einen Verwertungsausschluss.
bis 60.000 € sind dieses Jahr ja noch frei und werden nicht weggesäbelt vom JC.

Ottokar eine Bitte an dich damit es hier nicht hin und her geht wer jetzt Recht hat.
Könntest du schreiben wie es jetzt richtig wäre nach der momentanen Lage
bzw. für andere Bestandskunden nach der vorgesehenen Einführung Bürgergeld.

MfG FN
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 02. Oktober 2022, 14:51:35
Da steht es doch: https://hartz.info/index.php?topic=129463.0
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Oktober 2022, 15:14:09
Ottokar

Zitat von: Ottokar am 02. Oktober 2022, 14:51:35Da steht es doch: https://hartz.info/index.php?topic=129463.0
Okay dann hat CCR also Recht
Zitat von: CCR am 30. September 2022, 12:55:04Vermögen (aktualisiert: 20.09.2022)
1. In den ersten zwei Jahren ("Karenzzeit") wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft. Diese Karenzzeit gilt ab 01.01.2023 für alle, auch für Bestandsfälle.
und ich nicht.

Sorry CCR aber du weißt ja lieber etwas mehr diskutieren als falsch beraten!

Dann brauche ich mir nächstes Jahr also nicht die Mühe machen mein geschütztes Vermögen erneut zu schützen?
Ausser bei Gesetzwerdung ändert sich das mit den Bestandskunden nochmal.

Im Januar diese Jahres war das ja noch anders aber ich dachte wir hätten da seit den ersten Entwürfen zum Bürgergeld noch so kommuniziert das ich es erneut schützen muss.
Leider weiß ich nicht mehr in welchem der vielen Threads das behandelt wurde.

Einen schönen Restsonntag noch
FN
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Terminator62 am 02. Oktober 2022, 18:09:58
Zitat von: Ottokar am 02. Oktober 2022, 14:51:35Da steht es doch: https://hartz.info/index.php?topic=129463.0

Danke dir. Dann bin ich beruhigt.  :ok:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: CCR am 03. Oktober 2022, 08:08:44
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Oktober 2022, 15:14:09Im Januar diese Jahres war das ja noch anders aber ich dachte wir hätten da seit den ersten Entwürfen zum Bürgergeld noch so kommuniziert das ich es erneut schützen muss.
Leider weiß ich nicht mehr in welchem der vielen Threads das behandelt wurde.
bis dahin war das ja von der Politik auch noch nicht ausgehandelt wie genau es umsetzt wird.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Katzenfan am 08. Oktober 2022, 16:22:08
Sorry, dass ich mir jetzt nicht alle 16 Seiten durchgelesen habe und ich deshalb eine Frage doppelt stelle.

Aber steht eigentlich schon fest ob ein extra Antrag gestellt werden muss?
Ich frage deshalb, weil unser ALG II Ende September auslief und wir einen Weiterbewilligungsantrag gestellt haben.
Den Weiterbewilligungsbescheid haben wir heute bekommen, mit der Gültigkeit vom 1 Oktober 2022 bis zum 31 März 2023.

Bisher war der Bescheid immer 12 Monate gültig.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 08. Oktober 2022, 17:08:32
Zitat von: Katzenfan am 08. Oktober 2022, 16:22:08Aber steht eigentlich schon fest ob ein extra Antrag gestellt werden muss?
Ja, es steht fest.
Nein, Bezieher laufender Leistungen nach dem SGB II müssen keinen Antrag auf Bürgergeld stellen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: a_good_heart am 08. Oktober 2022, 17:49:52
Zitat von: Katzenfan am 08. Oktober 2022, 16:22:08Den Weiterbewilligungsbescheid haben wir heute bekommen, mit der Gültigkeit vom 1 Oktober 2022 bis zum 31 März 2023.

Bisher war der Bescheid immer 12 Monate gültig.

Mit welcher Begründung wurde denn nur für 6 Monate bewilligt? :scratch:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: a_good_heart am 08. Oktober 2022, 19:30:14
@ Katzenfan:

Hab dir hier mal einen Widerspruch erstellt :zwinker:

ZitatBewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom x.x.2022 (Weiterbewilligung)
zugegangen am x.x.2022


Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen vorgenannten Weiterbewilligungsbescheid ergehen folgende Rechtsmittel:

-   form- und fristgerechter Widerspruch
-   Antrag den Bewilligungsbescheid vom x.x.2022 aufzuheben
-   Antrag auf rechtlich korrekte Bewilligung meines Weiterbewilligungsantrages vom
    x.x.2022, mit dem in der Regel geltenden Bewilligungszeitraum von 12 Monaten


Widerspruchs-Begründung:

Nach § 41 SGB II ist über den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Regel für ein Jahr zu entscheiden (Bewilligungszeitraum).

In meinen persönlichen Verhältnissen sind keinerlei Veränderungen eingetreten, weshalb in meinem Fall kein Grund für einen verkürzten Bewilligungszeitraum besteht.

Ich erwarte unverzüglich eine schriftliche Bestätigung über den fristgerechten Eingang des Widerspruches.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Anna36 am 08. Oktober 2022, 20:00:48
Zitat von: OttokarWeiteres
1. In § 14 "Grundsatz des Förderns" wird klargestellt, dass auch nicht arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu fördern sind.
Ein Vollzeitjob schützt somit nicht mehr davor, sich einen besser bezahlten suchen zu müssen.

Wenn ich für den Mindestlohn arbeite, kann darauf bestanden werden, dass ich mir was einen noch besseren bezahlten suche, obwohl der Mindestlohn in dem Berufsfeld üblich ist?


Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 08. Oktober 2022, 20:27:14
Zitat von: Anna36 am 08. Oktober 2022, 20:00:48Wenn ich für den Mindestlohn arbeite, kann darauf bestanden werden, dass ich mir was einen noch besseren bezahlten suche, obwohl der Mindestlohn in dem Berufsfeld üblich ist?

Wenn die Summe als solche und die Arbeitszeit als solche für Dich noch zu optimieren wäre und das Jobcenter gerade eine solche Optimierungs Maßnahme gerade im Angebot hätte.

Beispiel JC Cuxhaven. Maßnahme "endlich unabhängig":

Zuweisungskriterium. Verdienst bis 850 Euro. Bei manchen sind das 950 Euro.

Oder nur ein geringer Restanspruch bis 300 Euro.

Oder eine Tätigkeit von bis zu nur 20 Stunden, wo die Leistungsfähigkeit höher wäre.

So jedenfalls meine aktuelle Kenntnis dazu.

Es muss also schon eine solche Maßnahme bei Deinem gE JC aktuell vorhanden sein.

Aber  -diese Maßnahme beeinhaltet keine Erfolgsgarantie. Es geht um den Versuch der Umsetzung  -nicht mehr. Insofern kann da eine SB so viel fordern  wie sie will. Sie müsste wissen, dass das selbst in Maßnahmen nicht erzwungen werden kann und auch nicht vorgesehen ist.

Kann natürlich sein, dass stattdessen auch nur weitere Bewerbungen gefordert werden könnten.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Katzenfan am 10. Oktober 2022, 10:40:31
@ a_good_heart

 der Grund ist uns jetzt bekannt.
Es ist so, dass ich seit April einen Minijob habe, jedoch mit unregelmäßigen Einkommen.
Mal knapp unter 100 Euro, mal mehr.
Und das ist laut Antwort unserer Leistungsabteilung der Grund.
Wir bekommen jetzt jeden Monat einen Verdienst von 130 Euro angerechnet und müssen wie gehabt jeden Monat die Lohnabrechnung einreichen.
Nach 6 Monaten wird dann berechnet ob wir noch etwas zurückbekommen, oder ob wir etwas erstatten müssen.

Laut SB wäre der Bescheid nur für 12 Monate gültig, wenn ich ein festes Gehalt hätte das jeden Monat gleich ist.

Gruß

Katzenfan
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Rubus am 10. Oktober 2022, 20:33:43
Hallo zusammen,

gibt es mit Einführung des Bürgergeldes etwas neues bzgl. der Verfahrensweise bei Krankheit? Also ob und ab wann der Ärztliche Dienst eingeschaltet wird oder ob ärztliche Atteste ausreichend sind usw.?
Bin über jede Info dankbar!
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 11. Oktober 2022, 09:08:38
Nein.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 11. Oktober 2022, 14:33:25
Ein Hinweis /Tipp, wobei die Anträge in der Verlinkung auch recht interessant sind:

ZitatBürgergeld-Gesetz der Regierung wird erstmals beraten

ZitatLiveübertragung: Donnerstag, 13. Oktober, 9 Uhr

Quelle:https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw41-de-buergergeld-912984 (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw41-de-buergergeld-912984)

ZitatEinführung eines Bürgergeldes" (Bürgergeld-Gesetz, 20/3873) wird erstmals beraten und soll im Anschluss an die knapp 70-minütige Debatte an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden.

Den Antrag der Linken darin, den finde ich übrigens skandalös dumm. Die Fraktion hat keine Ahnung von der faktischen, eigentlichen  Zielsetzung des Instrumentariums sozialer Arbeitsmarkt. Zudem  befindet sich das Instrument 16e /16i noch in einer laufenden Evaluation.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: InduMec am 11. Oktober 2022, 15:20:01
Wenn sich nur der Name ändert, warum wird dann in der Presse so ein Wirbel darum gemacht, als wenn sich ganz Deutschland darüber aufregt? Nach dem Motto, dass sich arbeiten nicht mehr lohnt. Hmm.. Verstehe ich nicht. Ist es wegen dem bisschen mehr Geld? Das hätte es doch auch gegeben, wenn es weiterhin Hartz IV heißen würde. Ist doch "nur" wegen Pandemie, Krieg, gestiegene Lebensmittelpreise, Energiepreise, Benzinpreise, Inflation! Da reichen die 55€ eigentlich nicht, zumal es dieses Jahr nur peinliche 3€ Erhöhung gab. Meine Güte. Die Presse sollte mal den Ball flachhalten, sonst platzt womöglich jemanden der Kragen wie 1968 (https://www.google.com/search?q=Randale+springer+verlag&client=firefox-b-ab&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=0ahUKEwiXoaHFodj6AhVaPOwKHfXXCzcQ_AUIBygC&biw=1906&bih=966). Schließlich kriegt jeder ab Januar mehr Geld. Wenn nicht würd ich mal den Chef in die Mangel nehmen...
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: götzb am 11. Oktober 2022, 15:42:09
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-39-2022-vom-10-10-2022.html

Unter 2.

Interessant sind nicht nur die Ausführungen zum Bürgergeld
sondern auch die geschichtliche Darlegung von "Faulenzerei"
und die Bestrafung.

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Rubus am 11. Oktober 2022, 23:59:17
Ich habe noch eine Frage bzgl. der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Auszubildende (u25?). Bezieht sich die Neuregelung auch auf Studierende älter als 25 Jahre? (Ein Studium ist auch eine Ausbildung, oder?)

Das Studium ist ein Teilzeitstudium aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen (kein Darlehen). ALG II wird schon bezogen/ist bewilligt.
Kann demnach ab 2023 ebenso 520 € anrechnungsfrei erworben werden?



Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yasha am 12. Oktober 2022, 00:47:43
Zitat von: Rubus am 11. Oktober 2022, 23:59:17Bezieht sich die Neuregelung auch auf Studierende älter als 25 Jahre? (Ein Studium ist auch eine Ausbildung, oder?)
Kann demnach ab 2023 ebenso 520 € anrechnungsfrei erworben werden?


Guck Dir dazu bitte die Vorabfassung (20/3873) zur Lesung des Bürgergeldes in Gänze  an. Seite 3 bis 4.Auszug:

ZitatGleichzeitig wird insbesondere für Studierende und Auszu-
bildende ein Anreiz zur Aufnahme beziehungsweise zum Aufrechterhalten einer
Beschäftigung erhöht. Mit der Erhöhung des Freibetrags im Bereich zwischen 520 und 1 000 Euro von 20 auf 30 Prozent des erzielten Erwerbseinkommens steigt der  Anreiz  zur  Aufnahme  einer  sozialversicherungspflichtigen  Beschäftigung

Zu finden  -als Unterverlinkung -hier:

Quelle:https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-914662
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Rubus am 12. Oktober 2022, 02:28:47
Danke Yasha. Mir geht es allerdings nicht um eine Beschäftigung ab 520 €, sondern bis.

Das Dokument habe ich mir angeschaut. Darin ist leider hinsichtlich bis 520 €/monatl. nur die Rede von u 25 Jährigen und Studierenden, die BAföG sowie ALG II beziehen. Trifft alles nicht zu.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: goingtolegend am 12. Oktober 2022, 09:46:00
https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003873.pdf

Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen
Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert.
– Die Leistungsminderung beträgt bei einer Pflichtverletzung 20 Prozent des
maßgebenden Regelbedarfs. Bei jeder weiteren Pflichtverletzung mindert
sich das Bürgergeld um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs.
Für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige
Integration von besonderer Bedeutung sind, wird im SGB II ein Bürgergeldbonus
in Höhe von monatlich 75 Euro eingeführt.

Fand ich bisher interessant, neu sind die 20 Prozent für mich, statt 30 .  Wobei die 2te Pflichtverletzung dann wohl immer 30% ist.  Auch wenn ein Kooperationsplan neu  gemacht wird?  Diese neuen Begriffe sind eh verwirrend und augenwischerei, furchtbar, sich daran zu gewöhnen und es zu lernen...

morgen wird darüber 1 lesung glaube, diskutiert im bundestags,
interessant wird ausschuss für soziales und arbeit werden, da können dann nochmal änderungen stattfinden,  was beim sanktionsmonatorium auch noch passiert ist, aber ich glaub war nicht viel, blos weil die linke noch reingegrätscht hatte, wegen nachholung 6 monate

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: goingtolegend am 12. Oktober 2022, 10:53:11
31a
(1)
Satz 3 :
Minderungen nach den Sätzen 1 und
2 sind aufzuheben, sobald erwerbsfähige Leistungsberechtigte diese Pflichten erfüllen oder sich nachträglich
ernsthaft und nachhaltig dazu bereit erklären, diesen künftig nachzukommen

34 § 31b wird wie folgt geändert:
b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
,, (2) Der Minderungszeitraum beträgt drei Monate. In den Fällen des § 31a Absatz 1 Satz 3 ist die
Minderung ab dem Zeitpunkt der Pflichterfüllung oder der Erklärung der Bereitschaft zur Pflichterfüllung aufzuheben, soweit der Minderungszeitraum mindestens einen Monat betragen hat, andernfalls
nach Ablauf dieses Monats."

Was passiert denn, wenn man sich schriftl.  Bereit erklärt seinen Pflichten nachzukommen und man macht dann zb. eine Maßnahme.
Ab wann muss man wieder hingehen?  Erst wenn wieder das Geld fließt oder auf die Antwort des Jobcenters?
Was passiert, wenn es zb. Bewerbungen sind und man nach einigen Wochen dann merkt, hat sich doch nicht dran gehalten. Wird das Geld dann zurückverlangt?
Wie ist das Umsetzbar?
Wenn jemand diese Pflichterfüllung missbraucht?  Welche Konsequenzen?

 soweit der Minderungszeitraum mindestens einen Monat betragen hat, andernfalls
nach Ablauf dieses Monats."
Was heisst denn das nun, muss man erstmal 1 Monat Sanktionen haben, um seinen "Pflichten nachzukommen " oder kann man nach bescheid sagen, ich komme meinen pflichten nach, am besten kurz vor ablauf des monats und man bekommt nachträglich das geld noch ausgezahlt?!?
Ich glaube das heisst man bekommt anfang des monats kein geld und dann hat man den laufenden monat zeit seine einwilligung zu geben , indem man dann schreibt ich komme am anfang des monats zb. 01.01 wieder meinen pflichten nach?
was ist aber wenn man am 20.01 zb. den sanktionsbescheid bekommt und am 25.01 hinschreibt seinen pflichten wieder nachzu kommen?
Fragen über Fragen, also ich verstehe es bisher nicht.
Sagen wir jemand bekommt das Geld nach 1 Monat Sanktion wieder voll ausgezahlt. Geht paar Tage hin und lässst es dann wieder (nehmen wir Maßnahme an) . Was dann? Wieder 1 Monat Sanktion und wieder die schriftl. Pflichterfüllung?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 12. Oktober 2022, 17:15:28
Zitat von: Rubus am 11. Oktober 2022, 23:59:17Ich habe noch eine Frage bzgl. der Hinzuverdienstmöglichkeiten für Auszubildende (u25?). Bezieht sich die Neuregelung auch auf Studierende älter als 25 Jahre? (Ein Studium ist auch eine Ausbildung, oder?)
Nein, das Gesetz stellt ausdrücklich auf unter 25jährige ab.

Zitat von: goingtolegend am 12. Oktober 2022, 10:53:11Was passiert denn, wenn man sich schriftl.  Bereit erklärt seinen Pflichten nachzukommen und man macht dann zb. eine Maßnahme.
Ab wann muss man wieder hingehen?
Logischerweise ab dem Zeitpunkt, ab dem man erklärt hat, seinen Pflichten nachzukommen, denn sonst würde man ja das Gegenteil von dem tun, was man gegenüber dem JC erklärt hat. Was das zur Folge hätte, kann man sich leicht denken.

Zitat von: goingtolegend am 12. Oktober 2022, 10:53:11Was passiert, wenn es zb. Bewerbungen sind und man nach einigen Wochen dann merkt, hat sich doch nicht dran gehalten. Wird das Geld dann zurückverlangt?
Für eine rückwirkende Erstattungsforderung gibt es keine rechtliche Grundlage. Diese neue Pflichtverletzung wird dann eben wieder sanktioniert.

Zitat von: goingtolegend am 12. Oktober 2022, 10:53:11soweit der Minderungszeitraum mindestens einen Monat betragen hat, andernfalls
nach Ablauf dieses Monats."
Was heisst denn das nun, muss man erstmal 1 Monat Sanktionen haben, um seinen "Pflichten nachzukommen "
Darin geht es um die Aufhebung der Sanktion. Diese kann frühestens zum Ende des ersten Sanktionsmonats erfolgen.
Wenn du also z.B. ab 01.08. sanktioniert wirst, dich innerhalb des August bereits erklärst, deine Pflichten zu erfüllen, und dies auch tust, kann die Sanktion ab 01.09. aufgehoben werden.
Erklärst du dich erst am 10. September bereit, kann die Sanktion ab 11.09. aufgehoben werden.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Simone am 17. Oktober 2022, 14:46:29
Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Ich und mein Sohn (18) wohnen zusammen, ich (Aufstocker) habe eine Hartzbewilligung noch bis Ende Oktober, habe einen Folgeantrag für ab 1.11.22 gestellt.
Sohn erhält Ausbildungsvergütung und Kindergeld - dies übersteigt seinen monatlichen Bedarf,fällt deswegen aus der Bedarfsgemeinschaft, und mir wird ja der Überhang (gesamte Höhe des Kindergeldes noch nicht ganz erreicht)gegengerechnet
Durch die Erhöhung des Mindestlohnes ab 1.10.22 steht mir mit meinem neuen Lohn nun im Oktober nichts mehr zu. ( habe exakt gegengerechnet - übersteigt mit 22€).Muss ich dann natürlich alles zurückzahlen.
Der Folgeantrag wird dann aus diesem Grund auch bestimmt eine Ablehnung.
1. Nun kommt auch bald noch unsere Betriebskostenabrechnung und kann auch dort schon mit Nachzahlung  rechnen. Kann ich diese trotzdem dann beim JC einreichen, da ich diese Nachzahlung finanziell nicht aufbringen kann.
2. ab 1.1.23 soll ja das Bürgergeld kommen , da würde ich auf jeden Fall wiederreinfallen. Da mein Sohn ja eine Ausbildung macht und unter 25 ist, hat er dann auch einen Grundfreibetrag (520€) auf die Anrechnung seiner Ausbildungsvergütung des Betriebes, oder nur Azubis die BAB, Bafög etc. erhalten.?
Soll der Grundfreibetrag für Azubis auch am 1.1.23 wirken oder später?

Ist ja so schon frustrierend, wenn die Kinder ihre Eltern auch noch finanziell unterstützen müssen, obwohl sie die anteilige Miete und den Lebensunterhalt schon selbst bestreiten.

Für eine Antwort auf meine Frage 1 und 2 würde ich mich freuen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 17. Oktober 2022, 15:28:50
Zu 1. Ja
Auch wenn im laufenden Bezug kein Anspruch besteht, kann die hohe einmalige Belastung eine  Anspruch begründen.

Zu 2.
Laut Entwurf soll der Freibetrag auf Ausbildungsvergütung gelten
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Simone am 17. Oktober 2022, 15:58:33
Zitat von: Yavanna am 17. Oktober 2022, 15:28:50Zu 1. Ja
Auch wenn im laufenden Bezug kein Anspruch besteht, kann die hohe einmalige Belastung eine  Anspruch begründen.

Zu 2.
Laut Entwurf soll der Freibetrag auf Ausbildungsvergütung gelten

Zu 1. wenn ich aber ein Ablehnungsbescheid bekomme und die nachzahlung erst im Dezember kommt, bin ich doch nicht im laufenden Bezug.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 17. Oktober 2022, 16:03:25
Es kommt auf den Fälligkeitstermin an. In diesem Monat bist du ggf hilfebedürftig und hast einen Anspruch auf ALG II.

Du musst aber bedenken, dass dafür ein kompletter Antrag notwendig ist inkl "nackig machen"
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fred am 17. Oktober 2022, 21:42:31
Der Bundesrechnungshof hat Bedenken. Das Bürgergeld koste zu viel Geld. https://www.n-tv.de/23655163

Bin ich anderer Meinung. Nicht diese Reform macht uns kaputt, sondern die vielen und Abermillionen Rumänen, Zugereisten, uvm., die Tag für Tag unser Sozialsystem ausnutzen. Die saugen uns aus wie Stechmücken.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 18. Oktober 2022, 10:24:39
Zitat von: Simone am 17. Oktober 2022, 15:58:33Zu 1. wenn ich aber ein Ablehnungsbescheid bekomme und die nachzahlung erst im Dezember kommt, bin ich doch nicht im laufenden Bezug.
Die Nachzahlung wirkt sich im Fälligkeitsmonat bedarfserhöhend aus und kann dazu führen, dass du im Fälligkeitsmonat einmalig Anspruch hast.

Zitat von: Simone am 17. Oktober 2022, 14:46:29Soll der Grundfreibetrag für Azubis auch am 1.1.23 wirken oder später?
Lt. derzeitiger Bürgergeld-Gesetz-Fassung tritt diese Regelung ab 01.01.2023 in Kraft.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: rubbel am 21. Oktober 2022, 10:39:41
Zitat von: goingtolegend am 12. Oktober 2022, 09:46:00Leistungsminderungen wegen wiederholter Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse betragen höchstens 30 Prozent des maßgebenden monatlichen
Regelbedarfs. Kosten der Unterkunft und Heizung werden nicht gemindert.

Wie würde denn die Leistungsminderung für einen Aufstocker aussehen, der nur noch Kosten für die Unterkunft bezieht ?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 21. Oktober 2022, 12:38:04
Dein Bedarf wird reduziert.
D.h. es wird ein Regelbedarf abzüglich der Sanktion berücksichtigt. Wenn du anrechenbares Einkommen hast, reduziert sich der Restbedarf. Ob auf dem Bescheid KDU steht oder nicht, ist in diese  Falle irrelevant.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 21. Oktober 2022, 13:29:03
Zitat von: rubbel am 21. Oktober 2022, 10:39:41Wie würde denn die Leistungsminderung für einen Aufstocker aussehen, der nur noch Kosten für die Unterkunft bezieht ?
Gar nicht, da die KdUH nicht gemindert werden dürfen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 21. Oktober 2022, 13:34:32
Zitat von: Ottokar am 21. Oktober 2022, 13:29:03
Zitat von: rubbel am 21. Oktober 2022, 10:39:41Wie würde denn die Leistungsminderung für einen Aufstocker aussehen, der nur noch Kosten für die Unterkunft bezieht ?
Gar nicht, da die KdUH nicht gemindert werden dürfen.

Es werden nicht die KDU reduziert,  sondern der Regelsatz. Dass der Fragesteller meint, nur KDU zu bekommen,  liegt daran, dass bei der Einkommensanrechnung zunächst auf den Regelsatz und dann KDU angerechnet wird.
In Summe würde er bei einer Sanktion trotzdem den entsprechenden Betrag weniger erhalten.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: rubbel am 21. Oktober 2022, 13:47:23
Zitat von: Yavanna am 21. Oktober 2022, 13:34:32Es werden nicht die KDU reduziert,  sondern der Regelsatz.

Deswegen ja die Unklarheit, der Bescheid (Optionskommune) ist unterteilt in Regelbedarf und Mietanteil, der Regelbedarf wird vom Bund gezahlt und der Mietanteil von der Kommune. Der Regelsatz wird durch das Einkommen ja gar nicht gezahlt bzw. verrechnet, somit würde sich eine Sanktion direkt auf die Unterkunftskosten auswirken.
Deswegen sehe ich das so wie @Ottokar
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 21. Oktober 2022, 15:26:44
Dann mal mit fiktiven Zahlen...
Dein Bedarf beträgt
400 Euro Regelsatz und 600 Euro KDU, gesamt 1000 Euro.
Anrechenbares Einkommen von 550, da bleibt ein Restbedarf von 450 Euro, der ausgezahlt wird. Wegen der oben erläuterten Anrechnung (erst auf Regelsatz, dann KDU), steht im Bescheid eine Auszahlung von 450 Euro für KDU.

Jetzt mit Sanktion von 30%
Dein Regelsatz beträgt nur noch 280 Euro, KDU weiterhin 600 Euro, Gesamtbedarf 880 Euro. Anrechnung EK 550, Restbedarf 330 Euro.
Somit werden auf dem Bescheid 330Euro als Auszahlung stehen, wiederum KDU.

de facto wird die KDU nicht gekürzt,aber du bekommst trotzdem weniger ausgezahlt.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 21. Oktober 2022, 19:22:45
Die Antwort steht doch im Gesetz.
§ 31a Abs. 4 S. 2 SGB II "Bürgergeld-Gesetz" lautet, Zitat:
Die sich rechnerisch ergebenden Zahlbeträge für die Kosten der Unterkunft und Heizung dürfen durch eine Leistungsminderung nicht verringert werden.
Gemindert werden darf also nur der Regelsatz, nicht der Gesamtbedarf.
Wenn sich aufgrund Einkommensanrechnung kein Zahlbetrag für den Regelsatz ergibt, welcher gemindert werden kann, dann ist das eben so.
Die KdUH dürfen durch eine Sanktion nicht gemindert werden.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Apfelkorn am 27. Oktober 2022, 21:37:59
Das Bürgergeld bringt ja zum Glück ein paar Verbesserungen für uns mit. Schade nur, dass der Freibetrag unterhalb der 520 Euro-Grenze nicht angehoben wurde und es somit komplett unattraktiv bleibt, sich etwas dazu zu verdienen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Alina81 am 28. Oktober 2022, 00:26:55
Wenn man beim Minijob das Maximum verdient und auf die RV-Pflicht verzichtet, dann sind das neuerdings 100 Euro + 84 Euro, also 184 Euro mehr Geld auf dem Konto.

Wem das ernsthaft zu wenig ist und deswegen nicht arbeiten geht, der kommt dann wohl doch wunderbar aus mit dem Regelsatz vom ALG II.

Welch ein Wunder, dass so viele diese Meinung teilen, obwohl doch fast jeder ob der Höhe des Regelsatzes nur am Meckern ist, vor allem angesichts der gestiegenen Preise.

Und jetzt braucht Ihr auch nicht mit Fahrkosten und erhöhtem Lebensmittelbedarf ankommen. Irgendwelche 08/15-Jobs, die im Prinzip jeder machen kann, findet man fast überall auch in der Nähe, vor allem wenn man in einer Stadt wohnt. Wo man dann sogar zu Fuß oder mit dem Rad hin kommt.

Selbst einfache Minijobs im Home Office kann man durchaus finden, wenn man denn will, z.B. auch als Call Center Agent im Inbound (Ja, es gibt nicht nur Outbound-Angebote), leichte Büro-Hilfstätigkeiten oder Anderes.

Essen und Trinken braucht man auch nicht plötzlich viel mehr, außer man arbeitet in einem Knochenjob. Oder gammelt 24/7 nur Zuhause auf dem Sofa rum und ist somit Null Komma Null körperliche Aktivität gewohnt. Wenn ich arbeite und mehr Geld zur Verfügung habe, dann leiste ich mir kaum mehr, sondern einfach nur gerne mal auch etwas Besseres.

In den meisten Fällen bleibt also vom Mehrgeld alles oder fast alles übrig. Und da man weniger Zeit Zuhause verbringt spart man sogar noch etwas Geld, nämlich in Sachen Stromkosten.

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 28. Oktober 2022, 18:26:31
Genau, und der kostenlose Fahrdienst bringt einen zum Job.
Kein kostenloser Fahrdienst? Dann gehen schnell mal 50€ bis 100€ im Monat für Fahrkosten weg, bleiben noch 84€, die decken dann wenigstens die Mehrkosten fürs warme auswärtige Mittagessen, sodass man nicht noch was drauflegen muss.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Terminator62 am 30. Oktober 2022, 09:55:59
Die Einführung von Bürgergeld am 01.01.23 steht wohl auf der Kippe.
CDU will das Gesetz so nicht akzeptieren.
Was bedeutet das dann, mein ALG2 läuft bis 31.12.22. Normaler WBA.?
Wird dann doch eine Vermögensprüfung fällig.
Ist alles ein bisschen kurios.  :weisnich:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: terrier am 30. Oktober 2022, 09:57:41
bis jetzt gibt es keine Änderung, also normaler WBA.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 30. Oktober 2022, 11:00:10
Auch mit Bürgergeld wäre es ein normaler WBA.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Terminator62 am 30. Oktober 2022, 16:30:30
Hab noch eine Frage ich hatte schon bei einem der letzten WBA's meine Vermögensverhältnisse dargelegt.
Müsste ich das jetzt nochmals machen. Hatte das damals alles online hochgeladen. Anlage VM , PKW, Kredit u.s.w.  Es hat sich nichts verändert.
Muss nächsten Monat einen neuen WBA stellen. Und bei weiter Hartz4 wird ja dann wohl eine Vermögensprüfung anstehen. Oder sehe ich das falsch.  :weisnich:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. Oktober 2022, 17:15:06
terminator62

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 16:30:30Muss nächsten Monat einen neuen WBA stellen. Und bei weiter Hartz4 wird ja dann wohl eine Vermögensprüfung anstehen. Oder sehe ich das falsch.  :weisnich:
Alles wie immer ausfüllen und nachweislich abgeben.
Kredit wäre mir neu dass sich das JC dafür interessiert.

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 16:30:30der letzten WBA's meine Vermögensverhältnisse dargelegt.

MfG FN
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Terminator62 am 30. Oktober 2022, 17:36:23
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Oktober 2022, 17:15:06terminator62

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 16:30:30Muss nächsten Monat einen neuen WBA stellen. Und bei weiter Hartz4 wird ja dann wohl eine Vermögensprüfung anstehen. Oder sehe ich das falsch.  :weisnich:
Alles wie immer ausfüllen und nachweislich abgeben.
Kredit wäre mir neu dass sich das JC dafür interessiert.

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 16:30:30der letzten WBA's meine Vermögensverhältnisse dargelegt.

MfG FN

Also muss ich das nicht alles nochmal hochladen nur den WBA ausfüllen. Mache das immer online. Sorry stehe wohl auf dem Schlauch.  :schaem:



Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 30. Oktober 2022, 18:16:26
terminator62

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 17:36:23Also muss ich das nicht alles nochmal hochladen nur den WBA ausfüllen. Mache das immer online.
Ich mache es in Papier und gebe alles an was anzugeben ist und das mit den geforderten Anlagen, wird online nicht anders sein.
Woher soll das JC z.B.: deine Vermögensverhältnisse kennen wenn du sie nicht angibst?

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 17:36:23Sorry stehe wohl auf dem Schlauch.  :schaem:
Keine Ahnung aber die Frage ist schon mit einem Beigeschmäckle.
Gibst du nicht alles an dann kommen Forderungen vom JC und du hast genauso viel, eher mehr Arbeit, damit und
dafür kannst du dann noch warten bis es bearbeitet wird und du zu deinem Geld kommst.

MfG FN
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Terminator62 am 30. Oktober 2022, 19:19:04
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Oktober 2022, 18:16:26terminator62

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 17:36:23Also muss ich das nicht alles nochmal hochladen nur den WBA ausfüllen. Mache das immer online.
Ich mache es in Papier und gebe alles an was anzugeben ist und das mit den geforderten Anlagen, wird online nicht anders sein.
Woher soll das JC z.B.: deine Vermögensverhältnisse kennen wenn du sie nicht angibst?

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 17:36:23Sorry stehe wohl auf dem Schlauch.  :schaem:
Keine Ahnung aber die Frage ist schon mit einem Beigeschmäckle.
Gibst du nicht alles an dann kommen Forderungen vom JC und du hast genauso viel, eher mehr Arbeit, damit und
dafür kannst du dann noch warten bis es bearbeitet wird und du zu deinem Geld kommst.

MfG FN



Ne ne. Nix mit Beigeschmäckle.,,😉😄
Ich gebe schon alles an habe ich ja auch schon gemacht, wollte nur wissen ob das nochmal sein muss wenn sich nix geändert hat. Will nicht rumtricksen.
:bye:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 31. Oktober 2022, 15:45:14
terminator62

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 19:19:04Will nicht rumtricksen.
:mocking:  Das war mit Beigschmäckle nicht gemeint.
Hätte ich den Eindruck gehabt wäre ich darauf eingegangen.

MfG FN
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Steve79 am 31. Oktober 2022, 17:07:50
Zitat von: Ottokar am 28. Oktober 2022, 18:26:31Genau, und der kostenlose Fahrdienst bringt einen zum Job.
Kein kostenloser Fahrdienst? Dann gehen schnell mal 50€ bis 100€ im Monat für Fahrkosten weg, bleiben noch 84€, die decken dann wenigstens die Mehrkosten fürs warme auswärtige Mittagessen, sodass man nicht noch was drauflegen muss.

Als ob man für 84€ warm auswärts essen gehe könnte.
Würde so für eine Woche reichen
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Terminator62 am 01. November 2022, 09:22:18
Zitat von: Fettnäpfchen am 31. Oktober 2022, 15:45:14terminator62

Zitat von: terminator62 am 30. Oktober 2022, 19:19:04Will nicht rumtricksen.
:mocking:  Das war mit Beigschmäckle nicht gemeint.
Hätte ich den Eindruck gehabt wäre ich darauf eingegangen.

MfG FN




OK. Alles gut. Hörte sich aber so an.  :grins:
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Beitrag von: Semia am 06. November 2022, 18:19:36
Zitat von: Simone- am 15. August 2022, 20:31:05
ZitatGanzheitliche Betreuung
Das bedeutet nichts weniger, als das der Leistungsbezieher faktisch rund um die Uhr einen Coach und Sozialarbeiter an die Seite gestellt bekommt, egal ob er will oder nicht, der jeden einzelnen Lebensbereich umfassend kontrolliert und darin nach Gutdünken eingreift.

Schon klar, dass das aus mehreren Gründen so nicht durchsetzbar sein wird. Trotzdem bin ich neugierig.

Möglicherweise mangelt es mir an Phantasie, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie das aussehen soll.

Diejenigen, die sich das ausgedacht haben, wie haben die sich das in die Praxis umgesetzt vorgestellt?

So?

Der Coach kann unangemeldet wann er möchte beim LB auftauchen und dieser muss ihn in die Wohnung lassen?

Der LB muss ein Tagebuch führen, wo er stündlich aufschreibt was er gemacht hat?

Der Coach schreibt einen Tagesplan, wo stündlich drin steht, was der LB wann zu machen hat?

Oder - Der Coach zieht gleich beim LB ein und bestimmt/kontrolliert dessen Leben?

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das umsetzbar ist, schon aus Personalmangel. Vielleicht gibt es Einzelfälle. Doch wer will denn schon so einen Scheißjob machen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das man sich dabei wohl fühlt. Andere  Menschen derart zu bedrängen. Ich mache mir keine Gedanken über wie das umsetzbar sein soll.  Lasse das einfach auf mich zu kommen. Allerdings frage ich mich, ob es nicht doch eine Gesetzeslücke gibt bezügl. des Regelsatzes. Der fast ein Jahr zu spät kommt.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Büropony am 06. November 2022, 21:38:45
Hab heute gelesen dass das Bürgergeld noch nicht sicher in Kraft tritt, da sich die CDU teilweise weigert dem zu zustimmen.
Heist ab kommendem Jahr geht es genau so weiter mit H4 wie bisher und Bürgergeld kommt nur eventuell?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 07. November 2022, 10:27:51
Die CDU hat die Regelungen eingeführt, die nun Gesetz werden sollen, gegen das sich die CDU nun stellt.
So gestört sind unsere Politiker.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: PaulHilft am 09. November 2022, 18:01:29
Es lohnt sich, sich Erwerbsfähig einstufen zu lassen. Beim Sozialamt ist vieles einfacher.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 10. November 2022, 10:56:02
Du meinst sicher Erwerbsunfähig, allerdings kann ich das
Zitat von: PaulHilft am 09. November 2022, 18:01:29Beim Sozialamt ist vieles einfacher.
nicht bestätigen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Quinky am 10. November 2022, 12:43:00
einfacher vielleicht, jedoch nicht besser, sondern schlechter.
Beim Sozialamt kannst Du schneller verrecken, weil ALLES, aber auch wirklich ALLES auf die Grundsicherung angerechnet wird. Selbst Arbeit ist völlig sinnlos, weil Du von den 12€ Mindestlohn lediglich 3,60€/Stunde behalten darfst.
Das liegt an der SONDERSTEUER für besonders Arme in Höhe von 70%. Besonders Arme müssen auf jeden Fall höhere Steuern bezahlen als Millionäre!!!!
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: rednex111 am 10. November 2022, 15:11:56
Hallo,es soll sich ja auch etwas an den KdU ändern? Ist das richtig? Und wenn betrifft es nur die " neuen " Fälle?

mfg Dirk
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 10. November 2022, 15:14:28
Wenn du schon eine Kostensenkung hattest und zuzahlen musst, hast du nichts von der Neuregelung
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: rednex111 am 11. November 2022, 18:09:12
Also sind es dann 50,00 € mehr und damit war es das.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 11. November 2022, 18:29:15
Wenn mein Beitrag aus #280 zutrifft...
Ja
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: jens123 am 11. November 2022, 19:12:52
Zitat von: rednex111 am 11. November 2022, 18:09:12Also sind es dann 50,00 € mehr und damit war es das.
Ja, es ist genau das geworden, was ich von SPD & Co. erwartet habe: #Bürgerhartz, ein aufgeblasenes Nichts.

Wobei ich die Nichtabschaffung der Sanktionen noch schändlicher finde, als den nach wie vor mickrigen Überlebens-Regelsatz. Die Lust am Unterdrücken von Armen, Kranken, Alleinerziehenden usw. muss bei den politischen Eliten enorm sein, da die völlige Nutzlosigkeit von Sanktionen durch externe Studien mehrfach belegt wurde. Für den Staat rechnen sie sich allerdings; es werden viele Millionen eingespart, die m. W. auch schon fest in Haushalten berücksichtigt sind. Die Sanktionen bleiben also ein gutes Geschäft: für den Staat.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Reiner1970 am 15. November 2022, 02:18:27
Das wars dann wohl mit dem Bürgergeld

https://www.tagesschau.de/inland/buergergeld-127.html
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Survas am 15. November 2022, 03:26:14
Und im folgenden Vermittlungsausschuss hat auch die Afd zwei Sitze. Es ist wohl hoffentlich jedem klar, welche Position die in diesem geheim tagenden Vermittlungsausschuss einnehmen wird. Die FDP sagt, die Hartz Sätze erhöhen ohne die anderen Sachen geht gar nicht, weil (angeblich) leistungsungerecht. Das ist verdammt abgekatert. Man kennt sich halt auch über Regierung und Opposition hinweg.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: götzb am 15. November 2022, 15:30:44
Sozialhilfe war auch nicht besser. Als H.IV .
Siehe die 2DM Jobs und in radikalen Fällen die Leute
noch bis in die 70er in Arbeitshäuser verbracht werden konnten.

Die 2 DM Jobs/ABM  damals in Köln und Leipzig waren auch nur dazu, weil die Menschen nach den 2 Jahren wieder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld und der dauerhaften Arbeitslosenhilfe hatten, was die Kommunen natürlich finanziell entlastete.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Lina am 15. November 2022, 17:36:30
Zitat von: götzb am 15. November 2022, 15:30:44Sozialhilfe war auch nicht besser. Als H.IV .
Siehe die 2DM Jobs und in radikalen Fällen die Leute
noch bis in die 70er in Arbeitshäuser verbracht werden konnten.

Die 2 DM Jobs/ABM  damals in Köln und Leipzig waren auch nur dazu, weil die Menschen nach den 2 Jahren wieder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld und der dauerhaften Arbeitslosenhilfe hatten, was die Kommunen natürlich finanziell entlastete.


Was waren denn Arbeitshäuser in den 70er Jahren und wer mußte da hin?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: götzb am 15. November 2022, 18:18:54
Zitat von: Lina am 15. November 2022, 17:36:30Was waren denn Arbeitshäuser in den 70er Jahren und wer mußte da hin?

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundessozialhilfegesetz

ZitatIn den Anfangszeiten sah das BSHG in § 26 noch die Möglichkeit vor, Personen, die sich trotz wiederholter Aufforderung beharrlich weigerten, zumutbare Arbeit zu leisten, gegen ihren Willen in einer abgeschlossenen Anstalt (Arbeitshaus) unterzubringen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die gesetzliche Unterbringungsbefugnis für verfassungskonform, allerdings nur insoweit, als infolge der Arbeitsverweigerung laufende Hilfe zum Lebensunterhalt an Unterhaltsberechtigte gewährt werden musste. In diesem Fall diene die Norm dem Schutz der Allgemeinheit, da diese letztendlich den Unterhalt der Familie tragen müsse.[7] Mit der Abschaffung des Arbeitshauses im Strafrecht und die Schließung derartiger Einrichtungen lief die Regelung zunehmend ins Leere und so wurde sie Anfang der 1970er-Jahre wieder gestrichen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Kein Bittsteller am 16. November 2022, 17:24:26
Könntet ihr alle mal den Namen Bürgergeld vergessen und stattdessen von Hartz V sprechen?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 16. November 2022, 17:57:38
Zitat von: Kein Bittsteller am 16. November 2022, 17:24:26Könntet ihr alle mal den Namen Bürgergeld vergessen und stattdessen von Hartz V sprechen?

Nöö, weil es nunmal so heißt und Peter HARTZ nichts damit zu tun hat.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: a_good_heart am 16. November 2022, 18:03:55
Hartz IV 2.0   :zwinker:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Kein Bittsteller am 16. November 2022, 18:40:03
Zitat von: Yavanna am 16. November 2022, 17:57:38Nöö, weil es nunmal so heißt und Peter HARTZ nichts damit zu tun hat.

Man muss ja nix lernen aber alles übernehmen. Danke für deinen Beitrag. Wer hat eigentlich was von Peter erzählt?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 16. November 2022, 18:55:14
Zitat von: Kein Bittsteller am 16. November 2022, 18:40:03Wer hat eigentlich was von Peter erzählt?

 :wand:
Wenn du nicht weißt,  wer das ist, erkläre ich es dir bestimmt nicht.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 16. November 2022, 19:18:27
Die handvoll kleinen Verbesserungen werden im Vermittlungsausschuss wieder zurückgenommen.
Bei folgenden Änderungen dürfte das so gut wie sicher sein:
- 2jährige Karenzzeit für Vermögenseinsatz,
- 2jährige Karenzzeit bei den Kosten für Unterkunft und Heizung,
- 6monatige sanktionsfreie Vertrauenszeit,
- verringerte Erstsanktionshöhe von 20%.

Wenn es ganz schlimm kommt, wird außerdem der Gesinnungsparagraph § 8a SGB II (siehe BrDrs 456/1/22 (https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2022/0401-0500/456-1-22.pdf?__blob=publicationFile&v=1)) eingeführt.
Dann kann jedem Leistungsbezieher, der sich nicht zu 100% systemkonform verhält, die Leistung entzogen werden.

Folgende weitere Änderungen sind deutlich gefährdet:
- erhöhter Vermögensfreibetrag,
- Aussetzung der Pflicht, ab dem 63. LJ Altersrente beantragen zu müssen.

Die neue Erwerbsfreibetragsregelnung wird vermutlich bleiben, da davon fast ausschließlich Alleinstehende provitieren.
Die neuen Regelsätze müssen bleiben, da die alten bereits jetzt verfassungswidrig sind.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: götzb am 17. November 2022, 02:16:09
 § 8a SGB II
99,9 Prozent unwahrscheinlich

Zitat6monatige sanktionsfreie Vertrauenszeit,
- verringerte Erstsanktionshöhe von 20%.
Glaube ich auch nicht dran, das jenes gekippt wird.
Wäre einer der Sandgrundlagen des Bürgergeldes.
Wenn überhaupt wird man erst mal die Ergebnisse des aktuellen im Sommer SM evaluieren.



Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 17. November 2022, 15:33:03


                  Betreuungsgeld

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: david_lang am 17. November 2022, 18:30:41
Mal sehen was von der "großen Reform" noch übrig bleibt :grins:
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass alle o.g. Punkte gestrichen werden. Eher so ein Mittelding wie 15000 Euro Vermögen, Sanktion ab der 2. Pflichtverletzung usw.
Schließlich hat Deutschland doch so ein gutes Image als Einwanderungsland mit Geldleistungen. Dieses Image wollen die doch nicht ruinieren :nea:
Wo steht das denn das alle Verbesserungen im VA zurückgenommen werden? Ich konnte in den Nachrichten nichts dazu finden.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Wolverine36 am 21. November 2022, 01:00:31
Meine Antwort auch wenns bei einigen radikal klingt die sollen sich doch mal um das eigene Volk kümmern als es mit vollen Händen anders wo raus zu schmeissen.Und mit Sozialhilfe gings den Leuten besser da gab es Kleidergeld für Tapeten und Mödel extra Geld.Ich hab von Arbeitshäusern noch nie was gehört und bin Baujahr 65.Jedenfalss hier im Norden noch nie was von gehört. :scratch:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Lolo am 21. November 2022, 10:03:43
Also, ist das nicht ein wenig Panikmache bzgl. Gesinnungsparagraph, komplette Streichung der Leistungen, ganzheitliche betreuung usw.?


Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 21. November 2022, 10:26:08
Verbesserungen von Hartz4 sind von Beginn an zum Scheitern verurteilt:
Man muss ein BGE einführen, denn sonst wird man immer aus politischen Gründen Geringverdiener gegen Arbeitslosen gegenüberstellen und aus Angst das noch mehr Geringverdiener ihre Arbeit einstellen den Abstand versuchen zu wahren.

Also es gibt nur deswegen keine Erhöhung und keine Verbesserungen damit die jetzt noch für wenig Arbeiten weiter machen. Denn egal wie reich die restliche Bevölkerungsmehrheit ist; es braucht immer jemand der den Service macht, putzen geht, Burger in der Systemgastro brät etc.
Früher haben dass immer gerne junge Leute gemacht und später dann bessere Jobs gemacht wenn sie älter wurden.
Es gibt aber jetzt schon mehr alte als junge und jeden Tag immer noch mehr Rentner.

Kurz gesagt: irgendjemand muss die ungeliebten aber notwendigen Arbeiten auch erledigen und deswegen gibt es nicht mehr Geld für Arbeitslose.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Lina am 21. November 2022, 10:30:18
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 21. November 2022, 10:26:08Verbesserungen von Hartz4 sind von Beginn an zum Scheitern verurteilt:
Man muss ein BGE einführen, denn sonst wird man immer aus politischen Gründen Geringverdiener gegen Arbeitslosen gegenüberstellen und aus Angst das noch mehr Geringverdiener ihre Arbeit einstellen den Abstand versuchen zu wahren.

Also es gibt nur deswegen keine Erhöhung und keine Verbesserungen damit die jetzt noch für wenig Arbeiten weiter machen. Denn egal wie reich die restliche Bevölkerungsmehrheit ist; es braucht immer jemand der den Service macht, putzen geht, Burger in der Systemgastro brät etc.
Früher haben dass immer gerne junge Leute gemacht und später dann bessere Jobs gemacht wenn sie älter wurden.
Es gibt aber jetzt schon mehr alte als junge und jeden Tag immer noch mehr Rentner.

Kurz gesagt: irgendjemand muss die ungeliebten aber notwendigen Arbeiten auch erledigen und deswegen gibt es nicht mehr Geld für Arbeitslose.

Her mit dem bedingungslosen Grundeinkommen und Möglichkeiten sich den Rest dazuzuverdienen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: götzb am 21. November 2022, 15:33:07
Ein besseres System wäre, wenn man nicht sanktioniert, sondern belohnt.

Jemand der bereit ist aktiv mitzuwirken ( im Falle das jener auch vermittlungsfähig und willig ist) bekommt er einen höheren Regelsatz. Aber wenn er sich nicht an die Maßgaben hält, hat das zur Folge das nicht nur der erhöhte Regelsatz nach Vorwarnung gestrichen wird, sondern auch 3 Monate 30 Prozent Sanktion auf den normalen Regelsatz erfolgt. (So das man befürchtete Mitnahmeeffekte minimieren kann)

Nicht zu Maßnahmen zu gehen, sollte dann auch nur sanktionsfähig sein, wenn die Maßnahme sinnvoll ist.
Und dann auch nur 10 statt 30 Prozent vom maßgeblichen Regelsatz.
Das aber nur bei vereinbarten Maßnahmen; nach dem Motto: Wenn du die MN (zur Feststellung von Fähigkeiten machst, bekommst du die Weiterbildung X finanziert)

Ständige Einladungen sind auch nur reine Schikane, hier wäre auch mehr Sinnhaftigkeit gegeben.
Zum Beispiel nur bei vereinbarten Zielen in der Einladung den Fortschritt zu überprüfen.
Mehr Handlungsspielräume für Jobcenter und mehr Entscheidungsfreiheit für Kunden.
Der Faktor Sinn einen maximalen Raum geben, und den Kostenbezug damit maximal einfließen lassen.





 
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Beitrag von: Marco1982 am 22. November 2022, 09:09:18
Also für mich ganz großes Theater, was die Parteien hier abziehen, am schlimmsten die SPD und die Grünen, auf der einen Seite wollten sie gar keine Sanktionen mehr, auf der anderen Seite waren sie federführend bei dem Gesinnungsparagraph § 8a SGB II der wohl mit ins neue Gesetz soll, Ottokar hat ja was darüber geschrieben.

So verstehe ich das:

Mit diesem § 8a SGB II sind wir wieder bei 100% Sanktionen nur mit einem anderen Namen, man wird beim ersten Vergehen die 30% Sanktion bekommen, weil mehr geht nicht mehr seit dem Urteil 2019 und wenn man dann in der Zeit, wo man die 30% Sanktion hat, wieder was ablehnt, kommt dann die 100% Sanktion nur nicht unter dem Namen Sanktion.

Eigentlich kann man sagen sollte es so kommen wird die härte der Sanktionen sogar nach heftiger als vor dem Urteil 2019, da war ja 30, 60 und dann 100, jetzt nur noch 30 und dann sofort 100%.

Die einzigen, die hier wahr gespielt haben, war die CDU/CSU, dass ich das mal sage, die waren immer für Sanktionen und am liebsten auch wieder für 100%.

Also nicht nur schreiben die Böse CDU. Vielleicht waren sie am ehrlichsten und die waren Bösen sind die SPD und Grüne, die ganz Link gespielt haben.

Allerdings kann ich mich auch täuschen und der Gesinnungsparagraph § 8a SGB II soll nur für die ganz harten Fälle sein, doch wir wissen doch alle wie die Jobcenter das auslegen werden.

Sonst ändert sich ja im Ganzen nicht wirklich viel, die CDU wollte ja sogar alles beim alten lassen und nur die Sätze auf 502 Euro anpassen, das wollte ja die SPD und Grüne nicht, vielleicht weil dann ihr neuer super 100% Sanktion § nicht dabei ist?

Aber in ein paar Tagen sind wir alle schlauer und ich hoffe, dass ich mich ihre was denn § da angeht.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Larissa_1965 am 22. November 2022, 13:17:50
Zitat von: Yavanna am 15. August 2022, 16:15:57
Zitat von: Spritzenhalter am 15. August 2022, 16:05:49
Zitat von: CCR am 15. August 2022, 15:59:46
ZitatVermögen
1. In den ersten zwei Jahren wird nur erhebliches Vermögen berücksichtigt, dabei gilt ein Freibetrag von 60.000 Euro für die erste und jeweils 30.000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft.
Danach gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person, wobei nicht genutzte Freibeträge auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft übertragen werden.

Was hat das denn mit braun zu tun? Ist doch schlichtweg die Wahrheit.
wenn das mal keinen Ansturm aufs Bürgergeld gibt die nächsten Jahre.

Vorallem von Nicht-Deutschen 👍

Naja, es gelten ja immer noch die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen.
Arbeitnehmerstatus oder Daueraufenthaltsrecht bei EU-Bürgern oder Aufenthaltstitel.
Wer jetzt auf bestimmte Gruppen abstellen will, nicht braun posten..
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 22. November 2022, 13:23:20
Es wird im TV immer davon geredet, dass das Bürgergeld Arbeitsanreize schafft.

Welche sind das konkret?

Mir sind nur Minimalstveränderungen bekannt die auch nur dann greifen wenn man über 450€ verdient. Dann hat man 2-3€ mehr als vorher.
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Beitrag von: angi am 22. November 2022, 17:08:59
Es sind einige Arbeitsanreize geplant.

Wenn jemand arbeitslos wird, muß er sich nicht erstmal eine billige Wohnung suchen, sondern kann sich auf die Jobsuche konzentrieren, er kann 2 Jahre lang in einer zu teuren Wohnung bleiben.
Das ist schon ein Anreiz, denn ein Umzug ins "Elendsviertel" ist nicht erstrebenswert.
Ich sag nur Zigarettenqualm im Hausflur und durchs Fenster vom 'lieben' Nachbarn aus der unteren Etage, ungepflegte Menschen, laute Musik Tag und Nacht usw.

Beim Zuverdienst zwichen 520 € und 1.000 € darf man 30% behalten statt nur 20%

Wer arbeitslos wird, muß nicht sofort sein Erspartes verbrauchen, er darf bis 60.000 € behalten, 2 Jahre lang. WENN das so durchkommt mit dem neuen Bürgegeld. Und wer sein Geld behalten will, der hat einen guten Anreiz, sich einen neuen Job zu suchen.
Allerdings, wer irgendwo 60.000 € rumliegen hat, ist meistens schon etwas älter, und Ältere haben es schwer, einen Job zu finden. Und wenn man dann doch einen Job gefunden hat, dann paßt man altersmäßig oft nicht zu den Kollegen und fühlt sich wie ein Fremdkörper. Ist so oder so schwer.

Die besten Arbeitsanreize wären Steuersenkungen.
Viele Aufstocker und Freiberufler und Selbstständige könnten sich ihr benötigtes Geld zum Leben locker verdienen. Aber die Sozialabgaben und Steuern sind erdrückend. Bei den Einzel- und kleinen Unternehmen jedenfalls.


Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Yavanna am 22. November 2022, 17:44:27
@angi:

KDU wird auf ein Jahr verkürzt und das Schonvermögen verringert, hier sind die genauen Beträge noch nicht veröffentlicht.

Zu betonen sei, trotz des verkorksten Auftritts der CDU, beim Schonvermögen handelt es sich nicht um festgeschriebene Altersvorsorge. Die bleibt komplett unangetastet, wenn ein Verwertungsausschluss besteht.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Reiner1970 am 22. November 2022, 19:20:24
https://www.tagesschau.de/inland/einigung-buergergeld-101.html

"Die großzügigeren Zuverdienstgrenzen sollen bestehen bleiben, zum Beispiel für Jugendliche, die nebenbei jobben"

Warum nur für Jugendliche? Sind die was besseres?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 22. November 2022, 19:22:14
Die 6monatige Vertrauenszeit entfällt,
die Karenzzeit für Vermögenseinsatz und bei den Kosten für Unterkunft und Heizung wird auf 12 Monate halbiert,
das, während der Karenzzeit geschützte höhere, Schonvermögen wird von 60.000 Euro/30.000 Euro auf 40.000 Euro/15.000 Euro gekürzt.
Über den erhöhten, nach der Karenzzeit geltenden, Vermögensfreibetrag (15.000 Euro pP) wird noch diskutiert, dieser soll auf 10.000€ verringert und wieder nach Alter gestaffelt werden, was de facto eine Verringerung um 5.000 Euro zum derzeit maximal möglichen Freibetrag darstellt.
Damit ist, bis auf die verringerte Erstsanktionshöhe, alles eingetroffen, was ich befürchtet hatte.
Aber am morgigen Mittwoch wird ja noch weiter diskutiert. Was noch nicht ist, kann also noch kommen.
https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-streit-uber-sanktionen-ampel-und-union-einigen-sich-beim-burgergeld-8901217.html

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 22. November 2022, 19:40:02
Also für Leute die schon jetzt arbeitslos sind gibt es exakt keine Verbesserung
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: a_good_heart am 22. November 2022, 19:53:25
Zitat von: Ottokar am 22. November 2022, 19:22:14Aber am morgigen Mittwoch wird ja noch weiter diskutiert. Was noch nicht ist, kann also noch kommen.

Oooch, schlimmer geht bei den Sozen immer... :scratch:
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: ichbrauchgeld am 22. November 2022, 21:43:33
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 22. November 2022, 19:40:02Also für Leute die schon jetzt arbeitslos sind gibt es exakt keine Verbesserung

doch, 50 euro mehr, die direkt in die neuen +80% Stromabschläge wandern.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Edelbert_Käsemann am 22. November 2022, 22:31:03
Zitat von: ichbrauchgeld am 22. November 2022, 21:43:33doch, 50 euro mehr, die direkt in die neuen +80% Stromabschläge wandern.

53€ mehr, aber 10,5% Inflation + 4,6% vom letzten Jahr die beide in der Erhöhung angeblich berücksichtigt sind.

Dazu kommt, dass die Inflation bei den günstigsten Lebensmitteln in etwa bei 90% liegt und nicht wie bei dem Durchschnitt von ca. 30%.

Strom ist ca. 50% teurer geworden.

Berücksichtigt man für einen Einpersonenhaushalt 20€ mehr für Strom, 140€ mehr für Lebensmittel und 10% Inflation bei den restlichen Posten, dann ist eine 53€ Erhöhung eine ca. 200€ Senkung an Kaufkraft.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: ichbrauchgeld am 23. November 2022, 09:37:36
Zitat von: Edelbert_Käsemann am 22. November 2022, 22:31:03
Zitat von: ichbrauchgeld am 22. November 2022, 21:43:33doch, 50 euro mehr, die direkt in die neuen +80% Stromabschläge wandern.

53€ mehr, aber 10,5% Inflation + 4,6% vom letzten Jahr die beide in der Erhöhung angeblich berücksichtigt sind.

Dazu kommt, dass die Inflation bei den günstigsten Lebensmitteln in etwa bei 90% liegt und nicht wie bei dem Durchschnitt von ca. 30%.

Strom ist ca. 50% teurer geworden.

Berücksichtigt man für einen Einpersonenhaushalt 20€ mehr für Strom, 140€ mehr für Lebensmittel und 10% Inflation bei den restlichen Posten, dann ist eine 53€ Erhöhung eine ca. 200€ Senkung an Kaufkraft.

strom wird mehr als 80 % teurer, da alle jetzt auf die Strompreisbremse von 40 cent erhöhen. Vorher viele Stadtwerke bei so 22 23 24 cent auf jetzt dann 43 44 45 cent
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Bundspecht am 23. November 2022, 12:17:31
Zitat von: ichbrauchgeld am 23. November 2022, 09:37:36Vorher viele Stadtwerke bei so 22 23 24

Wovon träumst Du nachts ??? Die Preise pro Kw/H lagen schon über 0,30€ ....Aktuell bei uns 0,32€ (schon die letzten zwei Jahre)
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. November 2022, 15:06:31
Edelbert_Käsemann

Zitat von: Edelbert_Käsemann am 22. November 2022, 19:40:02Also für Leute die schon jetzt arbeitslos sind gibt es exakt keine Verbesserung
:scratch:
Wenn das mit dem Vermögen auch für Bestandskunden seine Gültigkeit behält dann muss man bei einer geschützten  Altersvorsorge, die zur Auszahlung kommt, nicht extra dieses VM wieder schützen sondern solange es (bei Singles) unter 40 000.- bleibt kann man sich den Aufwand sparen. Allerdings sollte dann der Großteil zeitig verbraucht oder doch wieder geschützt werden da nach 12 Monaten die Karrenzzeit wegfällt. Je nach dem wie die Regelungen dann sind, also Festbetrag oder nach Freibetrag/LJ.

MfG FN
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: 111929 am 23. November 2022, 15:18:59
Aus Raider wird Twix sonst ändert sich nix - also Hartz.info kann weiter hartz.info heissen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: ichbrauchgeld am 23. November 2022, 16:40:33
Zitat von: Bundspecht am 23. November 2022, 12:17:31
Zitat von: ichbrauchgeld am 23. November 2022, 09:37:36Vorher viele Stadtwerke bei so 22 23 24

Wovon träumst Du nachts ??? Die Preise pro Kw/H lagen schon über 0,30€ ....Aktuell bei uns 0,32€ (schon die letzten zwei Jahre)

Ist halt in jeder Stadt/Gemeinde etc.. anders.. wovon träumst du denn nachts so? Also ich habe 22 gezahlt und meine Stadtwerke in einer großstadt Deutschlands erhöht jetzt auf 43 aber mit strombremse ists nur 40
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Kubioz am 24. November 2022, 16:45:16
Was mich interessieren würde da ja nun das Gesetz wohl durchgewunken wird:

1. Das Sanktionsmoratorium endet also am 1.1.2023 und damit sind Sanktionen ab dem 1.1.2023 möglich?

2. Die maximal Höhe der Sanktionen bleibt bei maximal 30% ? Oder haben sie wieder die möglichkeit Leute auf 100% zu sanktionieren?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 24. November 2022, 16:57:21
Zitat von: Kubioz am 24. November 2022, 16:45:161. Das Sanktionsmoratorium endet also am 1.1.2023 und damit sind Sanktionen ab dem 1.1.2023 möglich?
Das Sanktionsmoratorium endet mit Ablauf des 31.12.2022.
Sanktionen für Pflichtverletzung nach § 31 SGB II sind erst ab dem 02.07.2023 wieder möglich, dann allerdings rückwirkend für Pflichtverletzung ab dem 03.01.2023.

Zitat von: Kubioz am 24. November 2022, 16:45:162. Die maximal Höhe der Sanktionen bleibt bei maximal 30%
Ja, muss, weil vom BVerfG so festgelegt.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Kubioz am 24. November 2022, 17:25:31
@ottokar Ich vestehe nicht ganz wie das Sanktionsmoratorium am 31.12.2022 enden kann aber trozdem bis zum 02.07.2023 weitergilt da ja während dieser Zeit nicht sanktioniert werden kann? Das ist etwas verwirrend....
Ein Beispiel......ich lehne einen "Vermittelungsvorschlag" im Januar 2023 ab werde dafür dann aber erst ab dem 02.07.2023 sanktioniert/nachsanktioniert??????
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Marco1982 am 24. November 2022, 17:35:14
Zitat von: Kubioz am 24. November 2022, 17:25:31@ottokar Ich vestehe nicht ganz wie das Sanktionsmoratorium am 31.12.2022 enden kann aber trozdem bis zum 02.07.2023 weitergilt da ja während dieser Zeit nicht sanktioniert werden kann? Das ist etwas verwirrend....
Ein Beispiel......ich lehne einen "Vermittelungsvorschlag" im Januar 2023 ab werde dafür dann aber erst ab dem 02.07.2023 sanktioniert/nachsanktioniert??????

Ja so verstehe ich das, kann es aber auch falsch verstehen, du kannst vom 01.01-01.07 2023 zu allem nein sagen, zb du sagtst bei 3 Maßnahmen ab in der Zeit aber die 3 vergehen werden gesammelt und ab 02.07.2023 gibts die Starfe mit 30% weil mehr geht ja eh nicht mehr.

War vielleicht ein Kompromiss, dass man das jetzt so umschreibt? Weil verstehen tue ich es auch nicht warum, weil bei dem alten war ja auch rückwirkend Sanktionen möglich ab 07.2023 für Sachen wo man im März oder April nicht machen will.

@Ottokar Was wurde denn aus Gesinnungsparagraph § 8a SGB II ist der mit hereingekommen.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: david_lang am 24. November 2022, 18:24:24
Die Übergangsregelung ist nur dafür da, dass man euch nicht für die Zeit vom 01.07 bis 31.12.2022 rücksanktionieren kann. Deshalb gilt es bis ende Juni 2023.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: terrier am 25. November 2022, 04:34:25
eine interessante Beleuchtung Thema Bürgergeld

Bringt das Bürgergeld einen Systemwechsel?
Stand: 25.11.2022 02:10 Uhr

Heute sollen Bundestag und Bundesrat den Kompromiss zum Bürgergeld beschließen, damit es im Januar Hartz IV ersetzen kann. Ist damit ein Systemwechsel verbunden? Experten verweisen als Antwort auf zwei zentrale Punkte.
Von Uwe Jahn, ARD-Hauptstadtstudio
Kommt mit dem Wechsel von Hartz IV zum Bürgergeld tatsächlich ein Systemwechsel? Lange haben Regierungskoalition und CDU/CSU um einen Kompromiss dazu gerungen. Nun geht es um die Deutung. Die Parteien der Ampelkoalition sprechen noch immer von einem Systemwechsel. Die Union sagt, sie hätte diesen Systemwechsel verhindert. Wie beurteilt die Fachwelt diese Frage?
Sowohl als auch
Systemwechsel oder nicht? Bettina Kohlrausch vom WSI, dem Wirtschaftsinstitut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, denkt, dass man grundsätzlich mit "sowohl als auch" antworten muss. Das liege vor allem daran, dass vieles sich ändert und vieles vom Prinzip her bleibt.
Was geblieben ist
Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft Köln lehnt den Begriff Systemwechsel von vornherein ab. Seine Begründung: Das Bürgergeld ist wie Hartz IV eine steuerfinanzierte Grundsicherungsleistung, die dazu noch an Bedingungen gebunden ist. Diese Bedingungen seien ja geblieben: also beispielsweise Bedürftigkeit, Arbeitslosigkeit und eine gewisse Mitwirkungspflicht, wenn es darum geht, wieder eine Arbeit zu finden.
Tatsächlich sind auch die Streitpunkte zwischen Union und Bundesregierung weniger grundsätzlich gewesen, als es den Anschein hatte. Schonvermögen gibt es von jeher, Sanktionen auch, es ging nur um das wie viel und wie lange. 
Auch in anderer Hinsicht ist alles beim Alten geblieben: Die Höhe des Bürgergeldes ist eher knapp bemessen, die daran geäußerte Kritik von Sozialverbänden und der Linken ist kaum zu überhören.
Was anders wird
Interessant sind die Änderungen, die mit dem Bürgergeld kommen und die auch bei der Kompromissfindung zwischen Bundesregierung und Union kaum in Frage standen.
Waldemar Dombrowski von der Gewerkschaft für Arbeit und Soziales vertritt diejenigen, die in den Jobcentern mit dem Bürgergeld arbeiten werden. Er findet, das Bürgergeld eröffne den Mitarbeitenden in den Jobcentern die Chance, mit den Menschen intensiver und zukunftsorientierter zu arbeiten, ihnen auch finanzielle Anreize zu bieten, wenn sie eine Ausbildung oder Umschulung anfingen. Gleichzeitig begrüßt er aber auch das vielzitierte Prinzip "Fördern und Fordern", weil die Jobcenter seiner Meinung nach Unwilligen gegenüber etwas in der Hand haben müssen. Und zwar mehr, als die Ampel ursprünglich geplant hatte. Weiterentwicklung und Evolution
Dombrowski versteht das Bürgergeld eher nicht als einen Systemwechsel. Er spricht von Weiterentwicklung. Das sieht auch Holger Schäfer vom IW Köln so - er nennt es Evolution.
Einen Punkt allerdings gibt es, der in das bisherige System gravierend eingreift: Bisher ging es darum, Menschen möglichst schnell einen Job zu vermitteln, auf die Gefahr hin, dass das nicht lange gutgeht. Denn weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer kommen zurecht, wenn es einfach nicht passt.
Beim künftigen Bürgergeld sollen Ausbildung und Umschulung Vorrang haben, damit die Betroffenen einen besseren Job auf Dauer finden. Und da wird Bettina Kohlrausch vom WSI dann doch grundsätzlich: "Das ist ein Systemwechsel, weil der sogenannte Vermittlungsvorrang abgeschafft worden ist, das heißt: Menschen werden nicht um jeden Preis in Arbeit geschickt, sondern es gibt einen viel stärkeren Fokus auf Qualifizierung." Und das ist die richtige Antwort auf den Fachkräftemangel, da sind sich alle einig.
Der Teufel steckt im Detail
Marcel Fratzscher vom Wirtschaftsforschungsinstitut DIW hat das Bürgergeld von Anfang an eher begrüßt. Er sieht Nachbesserungsbedarf bei der Höhe der Regelsätze. In Sachen Systemwechsel möchte er sich nicht festlegen. Noch nicht: "Ob es ein Systemwechsel wird oder nicht, hängt wirklich von der Umsetzung ab - der Teufel liegt im Detail, also sprich: Wird es gelingen, die Betroffenen zu qualifizieren, ihnen gesundheitlich zu helfen? Aber grundsätzlich ist es erst einmal ein großer Schritt in die richtige Richtung."
So einfach ist das nicht
Der allerdings nach Angaben der Gewerkschaft für Arbeit und Soziales Folgen hat. 1500 Arbeitskräfte mehr brauchen die Jobcenter demnach, weil es aufwändiger ist, eine passende Ausbildung oder Umschulung zu organisieren als in den nächstbesten Job zu vermitteln. Also, Systemwechsel ja oder nein?
So einfach ist das nicht, deshalb gleich drei Schlussfolgerungen. Erstens: Die befragten Fachleute sind mit dem Begriff Systemwechsel eher vorsichtig. Zweitens: Wie man auf die Frage nach dem Systemwechsel antwortet, hängt vor allem davon ab, welchen Aspekt man am wichtigsten nimmt. Und drittens: nach einem Jahr Praxis wissen wir mehr.

Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Rhön_Fan am 25. November 2022, 05:49:44
Nunja? ...

Bleiben wir doch einfach beim TE; Alles richtig erkannt und benannt, soweit auch in der "interessanten Beleuchtung" nicht das geringste Neue. Schade eigentlich. Bis auf die geringe Kleinigkeit, dass hier dem geneigten Jobcentermitarbeiter noch viel einfacher (durch die erneute Änderung) Tür und Tor für jedwede "notwendige Unterstützung" gewährt wird! Entgangen? Oder ist mir etwas entgangen?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: goingtolegend am 25. November 2022, 11:53:11
diese halbjährige vertrauenszeit war ja auch der letzte schrott.
ich wähle trotzdem keine cdu mehr, aber mit den anpassungen kann ich leben, wobei 60 auf 40k auch noch betrachtlich ist,
auch von 2 jahr auf 1 jahr karenszeit, ist richtig,
eben nen kleiner balance, wusste gar nicht , das die cdu, im bundesrat noch soviel macht hat, aber tatsächlich von 35 benötigten stimmen, müssten sie 37 stimmen haben , die können also alles blockieren, wenn sie wollen,

naja, nächstes jahr gehts los, das freudige, klagen und hin und her, vor gericht, neue urteile werden gesprochen werden, wieder eine neue ära für die menschlichkeit muss geschaffen werden,(wobei das wichtigste mit den 30% sanktionen max. schon gesprochen worden ist)
der herr ralph boes, war 2012 glaube ich oder 2010 schon ins fernsehen gegangen und hat gesagt, die sanktionen sind verfassungswidrig, nach 10 jahren hat er recht behalten, sollte auch mal erwähnt werden,

auf die nächsten 10 jahre, wenn sie uns mit der gunst von russland, bleiben werden   :blum:

edit: auf diese ganzen neuen blümchenwörter(kooperationsplan, ganzheitliche betreuung, plan zu verbesserung der teilhabe, schlichtung,kooperationszeit) hab ich aber jetzt schon kein bock mehr, absolut irreführend und täuschend,
das wird ne quälerei für die jobcenter mitarbeiter werden, das zu lernen,  ich wäre da nicht motiviert,
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 25. November 2022, 11:59:50
Zitat von: Marco1982 am 24. November 2022, 17:35:14@Ottokar Was wurde denn aus Gesinnungsparagraph § 8a SGB II ist der mit hereingekommen.
Sofern Bundestag (hat schon) und Bundesrat (soll wohl heute noch) die Beschlussempfehlung vom Vermittlungsausschuss unverändert durchwinken, ist § 8a SGB II endgültig raus.

Wer selber nachlesen will, hier ist der gesamte Vorgang:
https://dip.bundestag.de/vorgang/zw%C3%B6lftes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-zweiten-buches-sozialgesetzbuch-und-anderer/291526?f.wahlperiode=20&rows=25&pos=7
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Rhön_Fan am 25. November 2022, 12:43:22
Zitat von: Ottokar am 25. November 2022, 11:59:50
Zitat von: Marco1982 am 24. November 2022, 17:35:14@Ottokar Was wurde denn aus Gesinnungsparagraph § 8a SGB II ist der mit hereingekommen.
Sofern Bundestag (hat schon) und Bundesrat (soll wohl heute noch) die Beschlussempfehlung vom Vermittlungsausschuss unverändert durchwinken, ist § 8a SGB II endgültig raus.

Wer selber nachlesen will, hier ist der gesamte Vorgang:
https://dip.bundestag.de/vorgang/zw%C3%B6lftes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-zweiten-buches-sozialgesetzbuch-und-anderer/291526?f.wahlperiode=20&rows=25&pos=7

Na da san mer ja beim Oarsch. So, jetzt wieder Tacheles, was genau geht da bei uns aller Lieblingen Manu, Katja und Boris? Kann et tatsächlich sein dass sich diese Flachfeilen wieder, wie nicht unbekannt in der Vergangenheit, unseren Schutzbefohlenen in nicht ganz adäquater Art annähern wollen?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 25. November 2022, 13:05:32
@Rhön_Fan
Kann es sein, das du nicht richtig gelesen hast?
Ich schrieb:
Zitat von: Ottokar am 25. November 2022, 11:59:50Sofern Bundestag (hat schon) und Bundesrat (soll wohl heute noch) die Beschlussempfehlung vom Vermittlungsausschuss unverändert durchwinken, ist § 8a SGB II endgültig raus.

Im Übrigen hat der Bundesrat mittlerweile gewunken, d.h. das Gesetz ist damit in der Fassung des Regierungsentwurfes mit den Änderungen des Vermittlungsausschuss beschlossen.
(Und darin gibt es keinen § 8a SGB II.)
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Rhön_Fan am 25. November 2022, 13:18:00
Zitat von: Ottokar am 25. November 2022, 13:05:32@Rhön_Fan
Kann es sein, das du nicht richtig gelesen hast?
Ich schrieb:
Zitat von: Ottokar am 25. November 2022, 11:59:50Sofern Bundestag (hat schon) und Bundesrat (soll wohl heute noch) die Beschlussempfehlung vom Vermittlungsausschuss unverändert durchwinken, ist § 8a SGB II endgültig raus.

Im Übrigen hat der Bundesrat mittlerweile gewunken, d.h. das Gesetz ist damit in der Fassung des Regierungsentwurfes mit den Änderungen des Vermittlungsausschuss beschlossen.
(Und darin gibt es keinen § 8a SGB II.)

Es war nur indirekt auf dich bezogen, den "GSPF" hät ma sin las könna. Zum Ernst zurück; Das das komplett schon durchgewunken wurde, oha, mit allen endgültigen Änderungen?
Nochmal genauer recherchiert und die ursprüngliche Aussage für korrekt erkannt. Nur nicht für möglich gehalten, spezifisch Kindeswohlgefährdung, mea culpa.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Schwester_112 am 25. November 2022, 14:16:30
Muss man beim Bürgergeld weiterhin als vermittelbar gelten?
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Rhön_Fan am 25. November 2022, 14:17:39
Zitat von: Schwester_112 am 25. November 2022, 14:16:30Muss man beim Bürgergeld weiterhin als vermittelbar gelten?

Ja
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: FritzLoch am 25. November 2022, 14:59:01
Hätte einige Fragen....

- Sanktionen nach aktuellem Stand ab 01.01.2023 möglich in genannt 3 Stufen (10,20,30% für jeweils 1,2,3 Monate)
- Sanktionsmoratorium beendet oder gibt es diesen Übergang noch zum 01.07.2023?

#320 : Ottokar:

ZitatSanktionen für Pflichtverletzung nach § 31 SGB II sind erst ab dem 02.07.2023 wieder möglich, dann allerdings rückwirkend für Pflichtverletzung ab dem 03.01.2023.
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: NRWMaster am 25. November 2022, 15:05:47
Ja aber auch nur max 30 % im Monat auf Regelsatz
Titel: Aw: Sammelthema: Hartz IV wird zu Bürgergeld, zu mehr wird's nicht
Beitrag von: Ottokar am 25. November 2022, 15:08:02
:closed:

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