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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: tauchsieder999 am 16. August 2022, 07:16:55

Titel: Kündigung Midijob
Beitrag von: tauchsieder999 am 16. August 2022, 07:16:55
Hallo, was passiert wenn ich meinen Midijob jetzt kündige, ich bekomme Lohn 960€ Netto + 50€ vom Jobcenter, bin also Aufstocker.
Würde dann wieder in den kmpl. Hartz4 Bezug fallen, ich zahle nichts für ALG1 Versicherung und hätte da auch keinen Anspruch darauf. Der Job beruht ursprünglich auf dem Teilhabechancengesetz deswegen keine Alg 1 Versicherung, dies ist aber seit ca: 6 Monaten ausgelaufen.
Titel: Aw: Kündigung Midijob
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. August 2022, 14:26:47
tauchsieder999

Zitat von: tauchsieder999 am 16. August 2022, 07:16:55Hallo, was passiert wenn ich meinen Midijob jetzt kündige, ich bekomme Lohn 960€ Netto + 50€ vom Jobcenter, bin also Aufstocker.
Dann sagt das JC dass du die Hilfebedürftigkeit selber herbeigeführt hast und wenn es überhaupt noch etwas leistet dann als Darlehen.

Besser du lässt dich kündigen, allerdings so dass es nicht deinem Fehlverhalten zugeschrieben werden kann.

MfG FN
Titel: Aw: Kündigung Midijob
Beitrag von: tauchsieder999 am 16. August 2022, 14:57:47
Eigentlich dachte ich, das eher dieser Fall eintritt.

Eine Hartz-4-Sperre, die bei Kündigung auftritt, zieht eine Minderung der Leistungen um 30 % des geltenden Regelsatzes nach sich. Diese Minderung gilt für drei Monate. Nach dieser Zeit haben Sie dann entweder Anspruch auf den vollen Satz des ALG 1 oder auf den vollen Regelsatz bei Hartz 4.


Allerdings besagt § 31 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB 2), dass eine Pflichtverletzung, die eine Hartz-4-Sanktion hervorruft, z.z. nicht sanktioniert wird. Damit ist ebenfalls eine Eigenkündigung ohne triftigen Grund gemeint.
Da dies eine Pflichtverletztung wäre und diese z.Z. ja ausgesetzt sind, dank dem Sanktionsmoratorium bis Juli 2023
dürfte eig. nichts passieren.

Bitte korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege.
Titel: Aw: Kündigung Midijob
Beitrag von: justine1992 am 16. August 2022, 15:28:14
Das ist richtig, es wird keine Sanktion erfolgen.

Das hat aber nichts mit möglichem Ersatzanspruch zu tun.
Titel: Aw: Kündigung Midijob
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. August 2022, 15:45:32
tauchsieder999

Zitat von: tauchsieder999 am 16. August 2022, 14:57:47Eine Hartz-4-Sperre, die bei Kündigung auftritt, zieht eine Minderung der Leistungen um 30 % des geltenden Regelsatzes nach sich. Diese Minderung gilt für drei Monate. Nach dieser Zeit haben Sie dann entweder Anspruch auf den vollen Satz des ALG 1 oder auf den vollen Regelsatz bei Hartz 4.
Eine Leistungseinstellung ist keine Sanktion. Daher könntest du bzw. sie dankbar sein wenn es so wie du "denkst" laufen würde, wird es aber eher nicht.

MfG FN
Titel: Aw: Kündigung Midijob
Beitrag von: tauchsieder999 am 17. August 2022, 14:05:34
Ja, nach einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund erhalten Sie in der Regel eine dreimonatige Sperre von ALG 1. Was droht Hartz-4-Empfängern bei einer Eigenkündigung? Haben Sie keinen Anspruch auf ALG 1, erhalten Sie bei Eigenkündigung drei Monate lang nur 70 % des gültigen Regelsatzes von ALG 2.

mehr sollte also nicht passieren, evtl. noch ein möglicher Ersatzanspruch