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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: julian84 am 16. August 2022, 19:20:57

Titel: Sanktionen bei Abbruch einer AGH
Beitrag von: julian84 am 16. August 2022, 19:20:57
Guten Tag zusammen,
ich befinde mich zur zeit in einer AGH, will diese aber aufgrund von Differenzen mit meinem dortigen Vorgesetzten abbrechen bzw. beenden. Die Differenzen sind das ich dort das ich vom Chef schikaniert werde. Aufgrund meiner Körperfülle kann ich halt nicht so anpacken und mithelfen wie andere. Die anderen dürfen ständig Pause machen wenn nichts zutun ist und mich lässt er dann im ganzen laden Staubwischen und Staubsaugen. Als ich mich darüber aufregte vielen nur dumme Sprüche. Im Endeffekt wollte er mir damit sagen zu was anderem wäre ich ja nicht zugebrauchen. Die AGH ist in einem caritativen Möbelhaus. Sowas muss ich mir doch nicht gefallen lassen und seine Vorgesetzte stimmte ihn auch noch zu. Jetzt meine Frage wenn ich die AGH abbreche drohen mir dann irgendwelche Sanktionen?? Ich habe definitiv keine lust mehr mich dort schikanieren zulassen. Hoffe kriege schnell eine antwort.
Gruss Julian.
Titel: Aw: Sanktionen bei Abbruch einer AGH
Beitrag von: 180 am 16. August 2022, 19:22:59
Bis Juni 2023 läuft das Sanktionsmoratorium. Es kann keine Sanktion geben, wenn du abbrichst.

Wenn du keine privaten Sachen mehr dort hast, einfach ab morgen nicht mehr hingehen. Es gibt weder eine Pflicht, noch einen Grund dem Jobcenter oder dem Chef bescheid zu sagen.
Und du musst auf keine Kontaktversuche vom Chef reagieren.


Titel: Aw: Sanktionen bei Abbruch einer AGH
Beitrag von: julian84 am 16. August 2022, 19:26:50
Danke für die schnelle Antwort :) Aber ich finde aus Anstand sollte ich zu mindestens den Jobcenter bescheid geben und die darüber informieren oder könnte sich das negativ auswirken???
Titel: Aw: Sanktionen bei Abbruch einer AGH
Beitrag von: 180 am 16. August 2022, 19:30:25
Das kannst du frei entscheiden, wie du vorgehen möchtest, da es keine Sanktion geben kann.
Du kannst auch morgen nochmal hingehen und dem Chef beim nächsten dummen Kommentar sagen, dass er mal eine Schulung im Umgang mit Mitarbeitern braucht und du jetzt Feierabend machst und gehst.  :cool:

Titel: Aw: Sanktionen bei Abbruch einer AGH
Beitrag von: Spritzenhalter am 16. August 2022, 19:39:11
Ein Abbruch der AGH hätte keine Folgen. Es empfiehlt sich nicht zu lange damit zu warten. Die Begründung gegenüber dem JC, sofern man das mitteilen möchte, würde bereits genannt.