wir waren gestern zum "Beratungstermin" bei der Ausländerbehörde für meine Mutter. Nun sollte meine Mutter diesen Brief unterzeichnen. Sie hat noch Aufenthalt bis 2024. Die meinten meine Mutter durfte nur hier bleiben nur wegen meinem Vater. Das ist so nicht korrekt da
es meine Mutter war, die ihn ca 1970 nach Deutschland geholt hat. Sie bekommt nun 1Jahr Aufenthalt und dann wird geschaut wie es weitergeht. Der letzte Satz ist sehr schlimm. Hat meine Mutter mit der Unterzeichnung einen Fehler begangen? Kann ich das evtl noch zurückziehen?
Der Typ meinte wenn wir das nicht unterschreiben dann schreibt er einen bescheid und der aufenthalt würde statt 2024 dann ende des monats enden. dann könnte man dagegen widerspruch einlegen der würde abgelehnt werden und dann wären wir erneut bei dem punkt.
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Mal ehrlich, WER unterschreibt denn sowas !????
Zitat von: tsumo am 17. August 2022, 11:45:21Kann ich das evtl noch zurückziehen?
Glaube ich kaum, der Drops ist gelutscht
Ich kann nichts dazu sagen, aber bin entsetzt über diese Vorgehensweise.
Ich finde das unglaublich.
Ist sowas tatsächlich üblich in vergleichbaren Fällen in D.?
Zitat von: Bundspecht am 17. August 2022, 12:26:28Mal ehrlich, WER unterschreibt denn sowas !????
Zitat von: tsumo am 17. August 2022, 11:45:21Kann ich das evtl noch zurückziehen?
Glaube ich kaum, der Drops ist gelutscht
ich, weil man mir das gefühl gibt machtlos zu sein und es sowieso da enden wird.
Wenn es Deiner Mutter möglich ist, mit ihrer Rente und Witwenrente ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, könnte sie also bleiben?
Zitat von: tsumo am 17. August 2022, 12:48:35ich, weil man mir das gefühl gibt machtlos zu sein
Sorry, aber dann hast Du selber Schuld ! Aber Moment ! Wer hat nun unterschreieben ???DU oder deine Mutter ?
Zitat von: tsumo am 17. August 2022, 12:48:35und es sowieso da enden wird.
wen es ehh da endet , warum dann noch die Mühe machen ?
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. August 2022, 13:23:22Wenn es Deiner Mutter möglich ist, mit ihrer Rente und Witwenrente ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, könnte sie also bleiben?
Ja. Verstehe nur nicht wieso man ihren bereits erteilten Aufenthalt bis 2024 löscht. Hat doch nichts mit Papa zu tun. Auch dass sie wegen Papa hier sein durfte.. Mama hat ihn hergeholt. Als ich das dann erwähnt habe, hat er gesagt oh soweit habe ich mir die Akte gar nicht angeguckt aber das ist auch zu lange schon her.
Hiermit widerrufe ich meine Unterschrift mit sofortiger Wirkung.
Begründung: In der genannten Rechtsberatung wurde ich über Folgen bei Unterzeichnung unzureichend aufgeklärt.
#7 :ok:
Ich würde noch irgendwie einbringen, dass es auf falschen Annahmen seitens der Behörde beruhte. Also das die Mutter eher hier war.
Gibt es da Unterlagen?
Egal, wie lange das her ist ...! Das ist doch keine Begründung.
Du solltest als erstes mal klären, wer nun eine Niederlassungserlaubnis hatte: dein Vater oder deine Mutter.
Zitat von: Spritzenhalter am 17. August 2022, 14:05:54Hiermit widerrufe ich meine Unterschrift mit sofortiger Wirkung.
Begründung: In der genannten Rechtsberatung wurde ich über Folgen bei Unterzeichnung unzureichend aufgeklärt.
Glaube kaum, dass das hilft, weil dann könnte ja jeder um die "Ecke" kommen und seine Unterschrift widerrufen wenn diesem plötzlich "einfällt" , was er da unterschieben hat
Zitat von: Bundspecht am 17. August 2022, 14:33:25Zitat von: Spritzenhalter am 17. August 2022, 14:05:54Hiermit widerrufe ich meine Unterschrift mit sofortiger Wirkung.
Begründung: In der genannten Rechtsberatung wurde ich über Folgen bei Unterzeichnung unzureichend aufgeklärt.
Glaube kaum, dass das hilft, weil dann könnte ja jeder um die "Ecke" kommen und seine Unterschrift widerrufen wenn diesem plötzlich "einfällt" , was er da unterschieben hat
Der Sohn war dabei und kann dies bezeugen. 2:1
Zitat von: Spritzenhalter am 17. August 2022, 14:37:18Der Sohn war dabei
So wie es aussieht, hat der "Sohn" das Teil unterschrieben !!!
Zitat von: Bundspecht am 17. August 2022, 12:26:28Mal ehrlich, WER unterschreibt denn sowas !????
Zitat von: tsumo am 17. August 2022, 12:48:35ich, weil man mir das gefühl gibt machtlos zu sein und es sowieso da enden wird.
Ohne General-Vollmacht der Mutter ist die Unterschrift sowieso hinfällig.
Im Text steht eindeutig, die Mutter hat unterschrieben.
Wahrscheinlich hat @tsumo aber nichts dagegen gesagt, deshalb das "ich".
Zitat von: TripleH am 17. August 2022, 14:17:36Du solltest als erstes mal klären, wer nun eine Niederlassungserlaubnis hatte: dein Vater oder deine Mutter.
papa hatte unbefristet weil er hier 28jahre gearbeitet hat. mama hat 9jahre gearbeitet und danach meine geschwister und mich großgezogen. sie war aber zuerst in DE und hat 1jahr später papa per bitte hergeholt.
Zitat von: Bundspecht am 17. August 2022, 14:39:58Zitat von: Spritzenhalter am 17. August 2022, 14:37:18Der Sohn war dabei
So wie es aussieht, hat der "Sohn" das Teil unterschrieben !!!
Zitat von: Bundspecht am 17. August 2022, 12:26:28Mal ehrlich, WER unterschreibt denn sowas !????
Zitat von: tsumo am 17. August 2022, 12:48:35ich, weil man mir das gefühl gibt machtlos zu sein und es sowieso da enden wird.
nein meine mutter hat es getan.
der typ meinte auch noch. ich soll mich wegen dem letzten satz nicht wundern... das ist nur für leute die noch arbeiten gehen könnten. bei ihrer mutter ist das nicht der fall also wird es nach einem jahr immer jeweils um 3jahre verlängert werden.
als ich meinte können sie mir das nicht schriftlich geben sagte er nein aber ich kann es in ihre akte reinschreiben und sie können es sich ansehen.
bin dennoch total unsicher.
Zitat von: Bundspecht am 17. August 2022, 14:33:25Zitat von: Spritzenhalter am 17. August 2022, 14:05:54Hiermit widerrufe ich meine Unterschrift mit sofortiger Wirkung.
Begründung: In der genannten Rechtsberatung wurde ich über Folgen bei Unterzeichnung unzureichend aufgeklärt.
Glaube kaum, dass das hilft, weil dann könnte ja jeder um die "Ecke" kommen und seine Unterschrift widerrufen wenn diesem plötzlich "einfällt" , was er da unterschieben hat
sorry, habe meinen kopf voll mit allen dingen und kämpfe mit einem trauma was ich erlitten habe. bin auch nur ein mensch musst mich nicht hier extra runter machen
Zitat von: tsumo am 17. August 2022, 15:00:50bin auch nur ein mensch musst mich nicht hier extra runter machen
würde dich dich "runter" machen wollen, hätte ich mit Sicherheit was anderes geschrieben ! Aber da deine Mutter das nun mal unterschrieben hat, bin ich immer noch der Meinung, dass der Drops gelutscht ist !
Und DAS hat NIX mit runter machen zu tun. Fakt ist, deine Mutter hat den Wisch unterschrieben.
Da nun im nachhinein zu behaupten, dass man nicht richtig aufgeklärt wurde, nur weil man gemerkt hat WAS man da unterschrieben hat .... :nea: :nea: :nea:
Zitatpapa hatte unbefristet weil er hier 28jahre gearbeitet hat. mama hat 9jahre gearbeitet und danach meine geschwister und mich großgezogen.
Das hilft doch jetzt nicht zur Beantwortung der Frage, ob sie nun eine eigene Niederlassungserlaubnis hat oder nicht und deshalb ihr Aufenthalt an die des Vaters gebunden war.
Nochmal: guck in die Papiere der Mutter, welchen Aufenthaltsstatus sie nun wirklich hat. Schwarz auf weiß.
@tsumo.
die Sachlage erscheint mir viel zu komplex und benötigt erfahrenen Rat, meiner Ansicht nach.Versuche es doch einmal mit der Migrationsberatungsstelle der türkischen Gemeinde in Schleswig -Holstein, Außenstelle Lübeck,in der Angelegenheit.Wäre meine Idee dazu. Adresse:
http://www.migration-in-luebeck.de/index.php?id=94&no_cache=1#c848
Im Link sind auch andere Beratungsstellen verzeichnet.
Zitat von: TripleH am 17. August 2022, 15:14:31Zitatpapa hatte unbefristet weil er hier 28jahre gearbeitet hat. mama hat 9jahre gearbeitet und danach meine geschwister und mich großgezogen.
Das hilft doch jetzt nicht zur Beantwortung der Frage, ob sie nun eine eigene Niederlassungserlaubnis hat oder nicht und deshalb ihr Aufenthalt an die des Vaters gebunden war.
Nochmal: guck in die Papiere der Mutter, welchen Aufenthaltsstatus sie nun wirklich hat. Schwarz auf weiß.
in welchen papieren sehe ich das? sie hat nur eine EC karte mit einem aufenthaltstitel drauf.
Zitat von: Yasha am 17. August 2022, 15:30:02@tsumo.
die Sachlage erscheint mir viel zu komplex und benötigt erfahrenen Rat, meiner Ansicht nach.Versuche es doch einmal mit der Migrationsberatungsstelle der türkischen Gemeinde in Schleswig -Holstein, Außenstelle Lübeck,in der Angelegenheit.Wäre meine Idee dazu. Adresse:
http://www.migration-in-luebeck.de/index.php?id=94&no_cache=1#c848
Im Link sind auch andere Beratungsstellen verzeichnet.
lieben dank
Zitat von: tsumo am 17. August 2022, 11:45:21Der Typ meinte wenn wir das nicht unterschreiben dann schreibt er einen bescheid und der aufenthalt würde statt 2024 dann ende des monats enden. dann könnte man dagegen widerspruch einlegen der würde abgelehnt werden und dann wären wir erneut bei dem punkt.
Das Schreiben ist direkt schon eine Frechheit. Deine Mutter hat doch keine Ahnung was "Rechtsmittelverzicht" bedeutet und für Folgen hat.
Deine Mutter hat jedenfalls den Rechtsmittelverzicht nur erklärt um bis 2024 bleiben zu dürfen.
Damit war die Erklärung nicht freiwillig sondern durch Täuschung des SB erfolgt. beinahe schon erzwungen.
Damit hat er gleichzeitig einer möglichen prozessualen Entscheidung vorgegriffen hat was weit weit über seine minimalen Kompetenzen geht.
Er hat damit vorsätzlich rechtswidrig, besonders aber
vorsätzlich ermessenswidrig handelt.
Unwiderruflich ist ein Rechtsmittelverzicht auf jeden Fall dann, wenn er als Prozesshandlung erklärt wird, was hier nicht der Fall ist.
Rechtsmittelverzicht wird während oder nach einer Verhandlung erklärt, extrem seltenst vor eine SB.
Zitat von: Spritzenhalter am 17. August 2022, 14:05:54Hiermit widerrufe ich meine Unterschrift mit sofortiger Wirkung.
Begründung: In der genannten Rechtsberatung wurde ich über Folgen bei Unterzeichnung unzureichend aufgeklärt.
Das sollte er tunlichst nicht schreiben - rate ich.
Hier ist eine andere Form, nämlich eine detailliert substantiierte Angriffsform geboten.
Machen kann der TE natürlich wie er es für richtig hält
Zitat von: Ratlos am 18. August 2022, 12:26:13Zitat von: tsumo am 17. August 2022, 11:45:21Der Typ meinte wenn wir das nicht unterschreiben dann schreibt er einen bescheid und der aufenthalt würde statt 2024 dann ende des monats enden. dann könnte man dagegen widerspruch einlegen der würde abgelehnt werden und dann wären wir erneut bei dem punkt.
Das Schreiben ist direkt schon eine Frechheit. Deine Mutter hat doch keine Ahnung was "Rechtsmittelverzicht" bedeutet und für Folgen hat.
Deine Mutter hat jedenfalls den Rechtsmittelverzicht nur erklärt um bis 2024 bleiben zu dürfen.
Damit war die Erklärung nicht freiwillig sondern durch Täuschung des SB erfolgt. beinahe schon erzwungen.
Damit hat er gleichzeitig einer möglichen prozessualen Entscheidung vorgegriffen hat was weit weit über seine minimalen Kompetenzen geht.
Er hat damit vorsätzlich rechtswidrig, besonders aber vorsätzlich ermessenswidrig handelt.
Unwiderruflich ist ein Rechtsmittelverzicht auf jeden Fall dann, wenn er als Prozesshandlung erklärt wird, was hier nicht der Fall ist.
Rechtsmittelverzicht wird während oder nach einer Verhandlung erklärt, extrem seltenst vor eine SB.
Zitat von: Spritzenhalter am 17. August 2022, 14:05:54Hiermit widerrufe ich meine Unterschrift mit sofortiger Wirkung.
Begründung: In der genannten Rechtsberatung wurde ich über Folgen bei Unterzeichnung unzureichend aufgeklärt.
Das sollte er tunlichst nicht schreiben - rate ich.
Hier ist eine andere Form, nämlich eine detailliert substantiierte Angriffsform geboten.
Machen kann der TE natürlich wie er es für richtig hält
die 2024 sind ja nun auch hinfällig da sie jetzt erst mal nur 1 jahr aufenthalt bekommt und dann "wird mal weiter geguckt" ...
was würdest du mir empfehlen nun zu machen?
Ganz einfach wird so eine Sache nicht.
Ich würde meine Unterschrift widerrufen
mit der Begründung unter Zwang geleistet und vorsätzliche ermessenswidrige Ausübung der Dienstpflicht des SB.
Alles weitere sieht man wenn die Antwort kommt. Hier würde ich in extrem harter Weise vorgehen, denn zu verlieren hast du ja nichts mehr.
Mit der Unterschrift deiner Mutter haben sie ihr ja sämtliche Möglichkeiten aus der Hand genommen.
Folglich bleibt nur eiin "Frontal"-Angriff gegen die Unterschrift.
Zitat von: Bundspecht am 17. August 2022, 15:09:12Da nun im nachhinein zu behaupten, dass man nicht richtig aufgeklärt wurde, nur weil man gemerkt hat WAS man da unterschrieben hat ....
So wie der Text des Amtes verfasst ist, kann man aus dem Schlamassel wieder raus kommen.
So schlecht wie es im Moment dargelegt wird ist der § 31 AufenthG gar nicht.
Der SB könnte sich nur auf das berufen....
Auszug aus § 31:
Zur Vermeidung von Missbrauch kann die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn der Ehegatte aus einem von ihm zu vertretenden Grund auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. Aber auch das kann vorliegend nicht greifen.
Zitat von: Ratlos am 18. August 2022, 14:36:07Ganz einfach wird so eine Sache nicht.
Ich würde meine Unterschrift widerrufen
mit der Begründung unter Zwang geleistet und vorsätzliche ermessenswidrige Ausübung der Dienstpflicht des SB.
Alles weitere sieht man wenn die Antwort kommt. Hier würde ich in extrem harter Weise vorgehen, denn zu verlieren hast du ja nichts mehr.
Mit der Unterschrift deiner Mutter haben sie ihr ja sämtliche Möglichkeiten aus der Hand genommen.
Folglich bleibt nur eiin "Frontal"-Angriff gegen die Unterschrift.
Zitat von: Bundspecht am 17. August 2022, 15:09:12Da nun im nachhinein zu behaupten, dass man nicht richtig aufgeklärt wurde, nur weil man gemerkt hat WAS man da unterschrieben hat ....
So wie der Text des Amtes verfasst ist, kann man aus dem Schlamassel wieder raus kommen.
Unter Umständen halt mit Brachialgewalt unter Anwendung sämtlicher Rechtsmöglichkeiten die auch die Einleitung eines Strafverfahrens gg. den SB (Bürgermeister als verantwortlicher Vertreter) beinhalten können.
und auf das gesagt von dem typen bei der ausländerbehörde sollte ich nicht vertrauen? also dass mama nun 1jahr bekommt und danach bekommt sie dann immer wieder 3jahre aufenthalt?
Du kannst natürlich abwarten und auf die Aussage des Typen vertrauen.
Doch bedenke: Wer Rechtsmittelverzicht fordert hat einen Grund dafür.
Lese du den § 31 Aufenthaltsgesetz und entscheide nach dem was eurer Meinung nach für euch das Richtige ist.
Hättest uns das Schreiben vor Unterzeichnung gezeigt, wäre es nicht soweit gekommen.
Anders und viel besser würde es aussehen, wenn du eine Betreuungsvollmacht von deiner Mutter hättest.
Hast du übrigens wegen der Beerdigungskosten was vom Sozialamt gehört?
Zitat von: Ratlos am 18. August 2022, 15:02:42Du kannst natürlich abwarten und auf die Aussage des Typen vertrauen.
Doch bedenke: Wer Rechtsmittelverzicht fordert hat einen Grund dafür.
Lese du den § 31 Aufenthaltsgesetz und entscheide nach dem was eurer Meinung nach für euch das Richtige ist.
Hättest uns das Schreiben vor Unterzeichnung gezeigt, wäre es nicht soweit gekommen.
Anders und viel besser würde es aussehen, wenn du eine Betreuungsvollmacht von deiner Mutter hättest.
Hast du übrigens wegen der Beerdigungskosten was vom Sozialamt gehört?
wir sollten direkt dort eine entscheidung treffen ich hatte gar keine zeit mir rat zu holen. wurden überrumpelt obwohl es beim termin um ein beratungsgespärch gehen sollte. mist ey was machen wir denn nun ;(
so eine vollmacht habe ich nicht. soll ich eine erstellen und von meiner mama unterschreiben lassen?
nein leider immer noch nichts. eine woche her dass ich widerspruch dort abgegeben habe.
Wäre es meine eigene Sache würde ich die Unterschrift widerrufen mit der Begründung unter Zwang geleistet und vorsätzliche ermessenswidrige Ausübung der Dienstpflicht des SB mit sofortigem Unterschriftsverlangen ohne jede Prüfmöglichkeit.
So dass deine "alte" Mutter den Text gar nicht begreifen konnte.
Alles weitere sieht man wenn die Antwort kommt und reagiert dann entsprechend.
Du kannst auch abwarten. Wir hier können nur raten, die letzte Entscheidung triffst immer du.
Ich will dich keinesfalls in ein Verfahren treiben, das du alleine gar nicht zum Erfolg bringen kannst.
Zitat von: Ratlos am 18. August 2022, 15:42:29Wäre es meine eigene Sache würde ich die Unterschrift widerrufen mit der Begründung unter Zwang geleistet und vorsätzliche ermessenswidrige Ausübung der Dienstpflicht des SB mit sofortigem Unterschriftsverlangen ohne jede Prüfmöglichkeit.
So dass deine "alte" Mutter den Text gar nicht begreifen konnte.
Alles weitere sieht man wenn die Antwort kommt und reagiert dann entsprechend.
Du kannst auch abwarten. Wir hier können nur raten, die letzte Entscheidung triffst immer du.
Ich will dich keinesfalls in ein Verfahren treiben, das du alleine gar nicht zum Erfolg bringen kannst.
davor habe ich nämlich angst. dass ich alleine nicht zurechtkomme und dann mit der sache dastehe und nicht weiter weiss ;(
@tsumo
Ich würde dir empfehlen deine Fragen in folgendem Forum zu stellen. Vielleicht kann dir da weitergeholfen werden.
Forum info4alien (https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi)
@ Alter Gaul - ein interessanter Link. Glaube aber nicht dass @ tsumo damit zurecht kommt.
Nach meiner Meinung bleiben dem TE nur 2 Möglichkeiten:
1. Nichts unternehmen und abzuwarten wie sich die Sache später weiter entwickelt, oder
2. gleich einen Fachanwalt zu beauftragen.
Alleine kommt er wegen Widerruf eines erklärten Rechtsmmittelverzichts nicht zum Erfolg,
denn er verzichtet ja explizit auf jedes Rechtsmittel.
Unsere Möglichkeiten im Form stoßen da an ihre Grenze.
Man kann dem TE zwar den Weg vorschreiben, so dass er nur noch kopieren muss.
Aber ausführen muss er es halt alleine.
Ich würde an seiner Stelle es erstmal mit einer wirklich geharnischten Beschwerde an den Bürgermeister als verantwortlichen Dienstherrn versuchen. Vor allem muss man ja dem Gegner auch die Möglichkeit zur Stellungnahme geben (nennt sich rechtliches Gehör).
Ein driftiger Beschwerdegrund ergibt sich ja bereits aus dem amtlichen Schreiben.
Stellt sich das Amt stur, bleibt m.E. nur der Weg über eine Feststellungsklage bzw. Gestaltungsklage
Mit dem Zitat:"keiner wird abgeschoben/ausgewiesen" können wir das Thema ruhen lassen. Und wenn es jetzt eine temporäre "Aufenthaltserlaubnis" gibt, so ist diese zum Ablauf entsprechend zu verlängern. Mit der Vorgeschichte gibt es für die Mutter keinen Abschiebegrund.
Habe soeben mit einer Beratung gesprochen.
Hallo Herr XXX,
Mein herzliches Beileid. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie viel Kraft.
In der Trauerphase kommen leider immer wieder bürokratische Dinge hinzu, die einem das Leben noch schwerer machen.
Machen Sie sich bitte über den Aufenthalt Ihrer Mutter in Deutschland keine Sorgen.
Sie hatte § 30 als Aufenthaltserlaubnis. Das ist der § wegen Ehegattennachzug. Ihre Mutter hat kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Warum sie den nie bekommen hat, kann ich im Moment auch nicht nachvollziehen. Daher die Frage, seit wann lebt ihre Mutter in Deutschland und hat sie irgendwann mal ihren Aufenthalt hier in Deutschland unterbrochen und hat mehr als 6 Monate in der Türkei gelebt? Hat ihre Mutter in Deutschland schon einmal gearbeitet?
Wie alt ist ihre Mutter und bekommt sie eine eigene Rente? Oder jetzt Witwenrente?
Wenn ich diese Informationen noch von Ihnen bekomme, werde ich mich am Montag mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen. Da ich keine Schweigepflichtsentbindung von Ihrer Mutter habe, mache ich es anonym. Falls ich doch eine brauche melde ich mich bei Ihnen.
Noch eine andere Frage haben Sie noch weitere Geschwister in Deutschland und wie bestreiten sie alle ihren Lebensunterhalt?
Das sind viele Fragen, aber die sind wichtig, weil ich denke, wenn ihre Mutter ihren Lebensunterhalt hier in Deutschland selbst sichern kann, ohne Sozialleistungen zu erhalten, wird es keine Probleme geben und der Aufenthalt wird immer weiter verlängert. Das muss ich aber mit der Ausländerbehörde besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
habe ihr das alles beantwortet. mal sehen was kommt
Zitat von: tsumo am 19. August 2022, 13:58:57Da ich keine Schweigepflichtsentbindung von Ihrer Mutter habe, mache ich es anonym.
Aha und das ist eine offizielle
anonyme Beraterin? :mocking:
Bei solchen externen Anonym-Beratern ziehe ich mich aus dem Faden zurück.
Natürlich greift § 31 AufenthG unter bestimmten Voraussetzungen. Habe ich dir ja geschrieben.
Ändert aber nichts an der Tatsache dass bei kleinster Meinungsverschiedenheit auf den Rechtsmittelverzicht gepocht wird und euch somit keinerlei Rechtsbehelfe möglich sind.
Auszug aus einer höchstrichterlichen Entscheidung:
Vor Bekanntgabe des Verwaltungsaktes fehlt eine ausreichende Grundlage für eine die Tragweite des Verzichts überschauende Entscheidung. - Genau wie ich es schon geschrieben habe.
P.S. Habe gerade mal in einen deiner anderen Threads nachgelesen. Du schreibst dort dass deine Mutter 400,78 €
Rente bekommt und nun dazu ca. 60 % aus den 580 € Rente deines Vaters (Witwenrente) = 348 €,
Insgesamt also 748,78 €.
Abzüglich des halben Anteils an den KdU (330 €) bleiben 418 €- Damit läge sie unter dem Sozialbedarf von 449,- € und würde Aufstockung benötigen.
Habe das als antwort nun bekommen:
Hallo Herr XXXX,
Da Ihre Mutter eigenes Einkommen, sprich hier eigene Rente und auch bald Witwenrente bekommt und mit Ihnen zusammenlebt, wird das reichen.
Ich spreche Montag mit der Ausländerbehörde erst einmal anonym. Dann vereinbare ich mit Ihnen und Ihrer Mutter einen Termin für die Schweigepflichtsentbindung. Da ich nicht weiss ob ich am Montag im Büro bin, kann ich leider heute noch keinen Termin geben. Anschließend würde ich den Sachbearbeiter anschreiben. Er wird kein Interesse haben Ihre Mutter in die Türkei zu schicken. Die Mitarbeiter haben ihre Vorgaben, sind aber keine Unmenschen. Das Schreiben, dass Ihre Mutter unterschrieben hat, ist ein vorgefertigtes Schreiben. Es ist auch richtig, dass sie es unterschrieben hat. Der bisherige Aufenthaltstitel erlischt mit dem Tod des Ehepartners. Der neue Aufenthaltstitel ist zunächst für ein 1 Jahr gültig und wird dann auch weiter verlängert. Das sind meine bisherigen Erfahrungen und es wird bei Ihrer Mutter genau so sein. Wenn Sie jetzt grundsätzlich nur von Grundsicherung gelebt hätte, wäre es vielleicht noch etwas anderes. Muss aber auch nicht sein.
Wenn Sie mögen, können Sie mir gerne Ihre Telefonnummer schreiben, dann würde ich Sie am Montag anrufen wenn ich jemanden bei der Ausländerbehörde erreicht habe.
Ich bin im Moment telefonisch schwer erreichbar, ich könnte Sie aber anrufen.
Machen Sie sich bitte keine Sorgen und beruhigen Sie auch Ihre Mutter bitte und seien Sie füreinander da.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr suspekt alles!
Eine "Beraterin" die anonym agiert und nicht mal die Telemnummer des Hilfesuchenden kennt?
Mit dem rechnen hat sie es auch nicht so (wenn deine Angaben im anderen Thread stimmen)
und das Damoklesschwert Rechtsmittelverzicht erwähnt besser wohl kennt sie gar nicht.
Naja - wer es braucht. Wünsche guten Erfolg
Zitat von: Ratlos am 19. August 2022, 17:58:18Sehr suspekt alles!
Eine "Beraterin" die anonym agiert und nicht mal die Telemnummer des Hilfesuchenden kennt?
Mit dem rechnen hat sie es auch nicht so (wenn deine Angaben im anderen Thread stimmen)
und das Damoklesschwert Rechtsmittelverzicht erwähnt besser wohl kennt sie gar nicht.
Naja - wer es braucht. Wünsche guten Erfolg
das ist eine mitarbeiter der awo in lübeck. sie ruft anonym an und fragt die dinge nach die mich betreffen. woher soll sie meine nummer kennen ich habe sie doch heute erst nur mit mail kontaktiert? verstehe nicht was du genau meinst.
Dann bist du ja beratungsmäßig gut versorgt und Antworten im Forum können dir praktisch keinen Nutzen mehr bringen
Zum Abschluss noch ein offizieller Link und .... Glück auf
https://www.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/index.html?lid=9741600&zufi=1&bereich=0
Zitat von: Ratlos am 20. August 2022, 09:58:06Dann bist du ja beratungsmäßig gut versorgt und Antworten im Forum können dir praktisch keinen Nutzen mehr bringen
Zum Abschluss noch ein offizieller Link und .... Glück auf
https://www.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/index.html?lid=9741600&zufi=1&bereich=0
wow.. ok sei halt schnippisch.
Zitat von: tsumo am 20. August 2022, 11:20:00Zitat von: Ratlos am 20. August 2022, 09:58:06Dann bist du ja beratungsmäßig gut versorgt und Antworten im Forum können dir praktisch keinen Nutzen mehr bringen
Zum Abschluss noch ein offizieller Link und .... Glück auf
https://www.luebeck.de/de/buergerservice/leistungen/index.html?lid=9741600&zufi=1&bereich=0
wow.. ok sei halt schnippisch.
Sie haben durch den Nutzer "Ratlos" nützliche und hilfreiche Antworten zum Problem erhalten. Da Sie jetzt durch offizielle Beratungsstellen rechtssicher betreut und beraten werden sind weitere Beiträge hierzu nicht zielführend.
Wenn schon zusätzliche, externe Beratung gewünscht wird, dann sollte diese wenigstens über kompetente Anwälte erfolgen, nicht aber von einer AWO-Mitarbeiterin die von vornherein anonym agieren will.
Aber TE hat den Link wohl gar nicht gelesen. Darum hier einen Auszug aus dem offiziellen Portal der Stadt Lübeck (seinem Wohnort):
In der Öffentlichen Rechtsauskunft können Sie durch niedergelassene Rechtsanwälte Beratung in sämtlichen Rechtsgebieten erhalten.
Hierfür ist unbedingt eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich
Die öffentliche Rechtsauskunft der Hansestadt Lübeck berät auch Einwohnerinnen und Einwohner aus den unmittelbar umliegenden Kreisen Herzogtum Lauenburg, Stormarn, Ostholstein und Nordwestmecklenburg.
Die Kosten betragen für den TE 13 € - das sollte ihm die Sache Wert sein. :flag:
P.S. Vor allem beraten diese RAe kompetent über den ominösen Rechtsmittelverzicht und dessen Unwirksamkeit
Eine Abschlussbemerkung möchte ich noch machen.
Solange der Rechtsmittelverzicht besteht, ist jeder Bescheid des Amtes ohne Widerrede zu akzeptieren, d.h. er wird bestandskräftig und damit so gut wie unangreifbar.
Es ist kein Widerspruch gegen einen Bescheid mehr möglich,
denn Widerspruch selbst ist bereits ein Rechtsmittel das dem Verzicht unterliegt.
Zitat von: Ratlos am 21. August 2022, 17:29:01Eine Abschlussbemerkung möchte ich noch machen.
Solange der Rechtsmittelverzicht besteht, ist jeder Bescheid des Amtes ohne Widerrede zu akzeptieren, d.h. er wird bestandskräftig und damit so gut wie unangreifbar.
Es ist kein Widerspruch gegen einen Bescheid mehr möglich,
denn Widerspruch selbst ist bereits ein Rechtsmittel das dem Verzicht unterliegt.
für immer? auch nach dem einen jahr?
Zitat von: tsumo am 22. August 2022, 01:47:36für immer? auch nach dem einen jahr?
Ja! Der Verzicht wurde in der Sache erklärt und ist an keinen Fristablauf gebunden.
Will die Mutter die Aufenthaltserlaubnis verlängern lassen, darf sie zu dem Zeitpunkt kein Sozialgeld beziehen.
Du tust mir leid! Du kommst alleine in dieser Sache nicht zum Erfolg.
Ich rate letztmals dazu den Anwälten der Stadt Lübeck den Sachstand vorzutragen.Kosten: 10 € bzw. 6 €.
Konkrete Fragen:
Wie hoch ist die eigene Rente der Mutter
wie hoch ist die Witwenrente
wie hoch ist der halbe Anteil an den Kosten der Unterkunft
wie hoch sind die monatlichen Kosten (halber Anteil) für Strom und Heizung
- alles bitte Centgenau!
Wie hoch ist die eigene Rente der Mutter - 400,78€
wie hoch ist die Witwenrente - Liegt immernoch nicht vor.
wie hoch ist der halbe Anteil an den Kosten der Unterkunft - 661,70€ gesamt - 330,85
wie hoch sind die monatlichen Kosten (halber Anteil) für Strom und Heizung - Strom ab 1.10. 75€ - 37,50 / Heizung im Moment 185€ 92,50
In aller Regel gibt es die große (gibt auch eine kleine) Witwenrente mit 55 % der Rente des Verstorbenen.
Wenn also dein Vater (siehe anderer Thread) 500,86 € Rente hatte ergibt das ca. 275 € Witwenrente.
plus eigener Rente der Mutter = 400 €
Gesamteinnahmen deiner Mutter also = 675 €
hiervon gehen nun die Festkosten ab = insgesamt ca. 460 €
verbleiben der Mutter für die Lebenshaltung ca. 215 €
Nun rede du weiter und erkläre mir wie sie ohne Sozialgeld über´s Monat kommt?
Mit den Einnahmen und Unkosten dürfte sie täglich gerade mal 7 € ausgeben!
soll sie mit 77 jetzt arbeiten gehen und wenn nicht ciao ab in die türkei dann oder wie? sie kann nicht mehr arbeiten das land muss ihr doch helfen.
Zitat von: tsumo am 22. August 2022, 19:13:17sie kann nicht mehr arbeiten das land muss ihr doch helfen.
Aber auf welcher Grundlage ? Sie hat auf alle Rechtsmittel verzichtet, und wenn die Aufenthaltsgenehmigung abläuft ..... :nea:
Zitat von: Bundspecht am 22. August 2022, 19:29:22Zitat von: tsumo am 22. August 2022, 19:13:17sie kann nicht mehr arbeiten das land muss ihr doch helfen.
Aber auf welcher Grundlage ? Sie hat auf alle Rechtsmittel verzichtet, und wenn die Aufenthaltsgenehmigung abläuft ..... :nea:
sie ist doch rentnerin und wenn die rente nicht reicht hat sie anspruch auf hilfe. werde diese woche mal zum fachmann mal sehen was er sagt.
Anspruch auf Hilfe hat sie eben nicht. Nur wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, kann sie bleiben ... - so steht es doch in dem Schreiben. :scratch:
Allerdings kann sie das doch, wenn 215€ bleiben, das ist nicht üppig, aber auch nicht unmöglich, manch einer hat weniger im Monat zur Verfügung.
Und da ihr zusammen wohnt, esst ihr auch gemeinsam, da kann man was draus machen. :sehrgut:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. August 2022, 23:16:49Anspruch auf Hilfe hat sie eben nicht. Nur wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, kann sie bleiben ... - so steht es doch in dem Schreiben. :scratch:
Allerdings kann sie das doch, wenn 215€ bleiben, das ist nicht üppig, aber auch nicht unmöglich, manch einer hat weniger im Monat zur Verfügung.
Und da ihr zusammen wohnt, esst ihr auch gemeinsam, da kann man was draus machen. :sehrgut:
meine eltern haben doch seit 20jahren GruSi bekommen weil nie die rente gereicht hat. laut dem typen ist es weiterhin ok da sie zu alt ist für arbeit. wie gesagt werde mich da beraten lassen.
Dann lies noch mal den letzten Satz in dem Schreiben, da steht es eindeutig: "... keinen Anspruch auf Verlängerung ..., wenn ich meinen Lebensunterhalt zum Zeitpunkt der Verlängerung nicht selbständig bestreiten kann ..."
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. August 2022, 23:34:29Dann lies noch mal den letzten Satz in dem Schreiben, da steht es eindeutig: "... keinen Anspruch auf Verlängerung ..., wenn ich meinen Lebensunterhalt zum Zeitpunkt der Verlängerung nicht selbständig bestreiten kann ..."
ja ich weiß. der typ meinte zu mir ich soll mich wegen dem letzten satz nicht wundern. das gilt für leute die in der lage sind zu arbeiten. ihre mutter ist seit jahren in rente und das würde sie nicht betreffen. das hat er dann nochmal extra in ihre akte reingeschrieben als bestätigung bzw nachweis.
Zitat von: tsumo am 23. August 2022, 00:54:36ihre mutter ist seit jahren in rente und das würde sie nicht betreffen.
Na sowas? Dann fragt man sich schon wozu er einen Rechtsmittelverzicht will / braucht?
Informierst du uns mal über das Ergebnis des anonymen Telefonats deiner AWO-Beraterin mit dem Amt? -
Würde mich sehr stark interessierenQ
Zitat von: Ratlos am 23. August 2022, 09:37:30Zitat von: tsumo am 23. August 2022, 00:54:36ihre mutter ist seit jahren in rente und das würde sie nicht betreffen.
Na sowas? Dann fragt man sich schon wozu er einen Rechtsmittelverzicht will / braucht?
Informierst du uns mal über das Ergebnis des anonymen Telefonats deiner AWO-Beraterin mit dem Amt? -
Würde mich sehr stark interessierenQ
ich gebe doch nur das weiter was uns gesagt wurde..
ja schreibe ich später hier rein
Es zählt immer nur das was schriftlich vorhanden ist. Mündliche Aussagen haben keinen Stellenwert, sind quasi Schall und Rauch
waren mittlerweile bei einer beratungsstelle vor ort. auch wurde ein anwalt hinzugezogen. wir werden kommende tage erneut hingehen und alles nötige in die wege leiten.
Guten Morgen Herr XXX,
ich habe die Auskunft erhalten, dass der Paragraphenwechsel so in Ordnung ist. Da Ihr Vater verstorben ist und die eheliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, erhält Ihre Mutter vor dem Gesetz den Paragraphen 31, das sei rechtens. Die Verzichtserklärung gehöre beim Abtreten von §30 (Familienzusammenführung/Nachzugsparagraph) dazu. Die Verlängerung läge im Ermessen des Sachbearbeiters, ob es ein Jahr sei oder drei Jahre sind. Der Rechtsanwalt rät dazu, dass Ihre Mutter einen unbefristeten Aufenthalt beantragen soll, die sogenannte Niederlassungserlaubnis, später evtl. auch die Einbürgerung. Da ihre Mutter Grundsicherung bezieht, Ihr Alter im Seniorenbereich ist, wird für die Niederlassungserlaubnis auch kein Sprachtest erforderlich sein, meinte dieser. Sie brauchen sich also keine großen Sorgen machen, dass es nicht rechtens war. Bei weiteren Fragen oder Hilfe bei der Antragsstellung hat sich Herr RA Wübbolt (Adolfstraße 15, Tel: 0451 71501)bereit erklärt Sie zu unterstützen.
Alles Gute Ihnen und Ihrer Mutter.
Mit freundlichen Grüßen
Das kam soeben als antwort.
Daarauf kann man kaum mehr was antworten, weil keiner von uns den Inhalt der Aufenthaltserlaubnis deiner Mutter kennt.
§ 30 AufenthG ist sehr weit gefasst.
Zitat von: Ratlos am 08. September 2022, 16:02:09Daarauf kann man kaum mehr was antworten, weil keiner von uns den Inhalt der Aufenthaltserlaubnis deiner Mutter kennt.
§ 30 AufenthG ist sehr weit gefasst.
Hmm, wie bekomme ich das raus? Die von der Ausländerbehörde hat mich kaum bis gar nicht in Mamas Akte blicken lassen. Oder gibt es eine Alternative?
Du benötigst eine Vollmacht deiner Mutter für eine Akteneinsicht
@tsumo
Du mußte für euch Geld verdienen.
Hallo Herr XXX,
der Anwalt sagte, Widerspruch sei nicht nötig, weil das Prozedere so richtig sei. Antrag auf ,,unbefristet" können Sie nur bei der ABH stellen und da werden Sie erst im nächsten Jahr einen Termin bekommen bzw. erst dann wenn der jetzige Aufenthaltsstatus abläuft. Falls der unbefristete Aufenthalt nicht akzeptiert werden sollte, bleibt sie bei dem jetzigen der immer weiter verlängert werden kann 1-3 Jahre.
Der Termin am 14 ist inzwischen schon vergeben, da wir das Problem Aufenthalt per Mail bearbeitet haben. Hatte Ihre Mutter noch ein anderes Anliegen, dann kann ich Ihnen gerne einen weiteren Termin anbieten können.
Mit freundlichen Grüßen
das kam noch jetzt
Bei dem akzeptierten und unterschriftlich bestätigten Rechtsmittelverzicht gibt es auch keine Widerspruchsmöglichkeit.
Von wo anders weitere Infos
(https://s20.directupload.net/images/221004/ezwuncxc.jpg)
Das Schreiben enthält genau das was ich zum Rechtsmittelverzicht bereits geschrieben habe.
Allerdings enthält das Schreiben schon in Absatz 1 gleich 2 Fehler:
1. Es gibt weder einen weitreichenden noch einen kurzzeitigen Rechtsmittelverzicht.
2. Der Verzicht ist bereits dokumentiert durch Unterschrift deiner Mutter.
Der SB wird sich immer auf eine ausführliche, allgemein verständliche Beratung berufen.
Wie du bisher geschildert hast wird sich an den Einkommensverhältnissen deiner Mutter schon altersbedingt kaum mehr was ändern und damit greift Absatz 4 des Schreibens.
Denkbare Ausnahmen wie in Absatz 5 beschrieben sind irrelevant denn Abs. 6 widerspricht gleichzeitig Abs. 5.
Wer von euch Kindern sollte eine Verpflichtungserklärung geben und einhalten können wenn alle selber von Sozialgeld leben bzw. nur über geringes Einkommen verfügen?
Es müsste ein Einkommen sein das über der Grenze von § 850 c ZPO liegt.
Der zitierte Beschlusses 80 zwischen der EWG und Türkei (stammt von 1980) erleichtert zwar den Zugang zum hießigen Arbeitsmarkt stellt aber keinen grundsätzlichen assoziationsrechtliches Anspruch dar.
- siehe Urteil des BVerwG Urteil von 1987 - gleichlautend das Urteil des EuGH von 1990.
Die einzig erfolgversprechende Möglichkeit sehe ich auf Grund dieses Schreibens in einer Einbürgerung weil eine selbstverschuldete Notlage nicht vorliegt.
Aber das ist meine private Meinung. Das europäische Recht kenne ich nur in kleinsten Teilen.
Zusammenfassend wie ich bereits geschrieben habe:
Die Rechtsmittelverzichtserklärung war eine Dummheit hoch 3 weil du dir damit jeden Rechtsweg selbst verbaut hast.
Wegen Abs. 6 dieses Schreibens hat der SB euch die Erklärung unterschreiben lassen.
Du bist hier in einem Forum das konkrete, rechtlich durchführbare Ratschläge erteilt.
Also wäre es zweckmäßig für dich dir Ratschläge einzuholen bevor du eigenmächtig aktiv wirst und aus Unkenntnis Fehler begehst.
Dann hätte sich nämlich dieses unschöne Problem erst gar nicht ergeben.