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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: mausilein am 17. August 2022, 13:45:28

Titel: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: mausilein am 17. August 2022, 13:45:28
Hallo mal wieder

ich wollte fragen, da ich ja meinen Prozesskostenhilfe Antrag ausfüllen muss ob bei meinem Kind unter 18 Jahren das ALG2 das er wegen der BG bekommt als sein Einkommen gilt oder nicht ? Da ja nach Einkommen bei Kindern gefragt wird.

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen  :smile:
Titel: Aw: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 17. August 2022, 14:02:58
ALGII zählt nicht als Einkommen.
Titel: Aw: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: mausilein am 17. August 2022, 17:55:58
Vielen Dank für die Rückmeldung  :smile:
Titel: Aw: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: PetraL am 17. August 2022, 18:15:13
@mausilein :
Wenn du den aktuellsten Bescheid komplett für deine BG mit einreichst, kannst du bei so gut wie allen Fragen nach irgendwelchen Beträgen einfach "s. Bescheid" eintragen. Das meiste brauchst du als LE auch gar nicht ausfüllen.
Ebenso reichst du den Kindergeldbescheid mit ein und kannst auch bei diesen Fragen einfach "s. Bescheid" eintragen.
So kannst du nichts falsches eintragen, wenn du dir unsicher bist. In den Bescheiden steht ja alles drin, wer wieviel was bekommt  :weisnich:
Titel: Aw: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: mausilein am 17. August 2022, 18:37:29
Dankeschön für die Rückmeldung

Denkst du das reicht wenn ich das eintrage mit s.Bescheid ? oder können die dann nochmals verlangen es richtig auszufüllen ? Habe soweit alles hinbekommen ich hätte Kind Einkommen Kindergeld eingetragen und Ja angekreuzt. Und bei unterem zwecks meinen Einkünften nur ALG2 und den Betrag den ich bekomme ist ja auf dem Bescheid aufgelistet was jeder der BG bekommt. Rest zwecks Miete hab ich alles.

s.Bescheid ist Sachbescheid ?
Titel: Aw: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 17. August 2022, 18:47:40
Kindergeld ist Einkommen.
Ich würde das mit "ja" eintragen und dahinterquetschen: ××€ (staatl. Kindergeld).
Habe ich immer so gemacht, kam  nie eine Beschwerde.
Titel: Aw: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: PetraL am 17. August 2022, 18:49:45
s. Bescheid = siehe Bescheid
Da du mindestens 2 Bescheide einreichst, solltest du die noch nummerieren und entsprechend schreiben "s. Bescheid 1" oder "s. Bescheide" (Kindergeld z.B.)

Und ja, bei mir hat's gereicht.

Auch Miete etc. steht ja im Bescheid vom JC drin.
Titel: Aw: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: mausilein am 17. August 2022, 19:01:12
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 17. August 2022, 18:47:40Kindergeld ist Einkommen.
Ich würde das mit "ja" eintragen und dahinterquetschen: ××€ (staatl. Kindergeld).
Habe ich immer so gemacht, kam  nie eine Beschwerde.

ok dankeschön werde ich machen, mein Freund bekommt ja das Kindergeld aufs Konto soll ich dann noch den Kindergeldbescheid dazu machen, oder reicht ein Kontoauszug wo es eingegangen ist?

Unter E: Bruttoeinkommen muss das Kindergeld nicht rein oder?
Titel: Aw: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: mausilein am 17. August 2022, 20:02:51
Zitat von: PetraL am 17. August 2022, 18:49:45s. Bescheid = siehe Bescheid
Da du mindestens 2 Bescheide einreichst, solltest du die noch nummerieren und entsprechend schreiben "s. Bescheid 1" oder "s. Bescheide" (Kindergeld z.B.)

Und ja, bei mir hat's gereicht.

Auch Miete etc. steht ja im Bescheid vom JC drin.

Dankeschön, wie gesagt mir ist nur nicht ganz klar wegen dem Kindergeld aber ist ja wohl Einkommen und muss mit Ja angekreuzt werden, und unter E weiß ich nicht , ich warte mal die Antwort von @Leeres Portemonnaie. Alternativ trage ich sonst einfach s.Bescheid ein und fertig Mietvertrag auch noch dazu ?
Titel: Aw: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: PetraL am 18. August 2022, 09:57:53
Zitat von: mausilein am 17. August 2022, 20:02:51unter E weiß ich nicht
Punkt E bis J müssen für Leistungsempfänger normalerweise nicht ausgefüllt werden, da aus den zum Bescheid gehörenden Berechnungsbögen ersichtlich. Es sei denn, "das Gericht ordnet dies an". Hat das Gericht das angeordnet, also steht im Begleitschreiben explizit drin, dass du auch Abschnitte E bis J ausfüllen MUSST?
Zitat von: mausilein am 17. August 2022, 20:02:51Mietvertrag auch noch dazu
Ist nicht erforderlich, die Angaben hierzu stehen ja schon im Bescheid (Berechnungsbögen).

Das Gericht prüft erst einmal grundsätzlich nicht, was in den Bescheiden steht, sondern übernimmt das als geprüft, was bereits das Jobcenter bzw. Sozialamt geprüft und bewilligt hat. Zumindest nach meinen Infos.

P.S.: Habe nochmal in einen Antrag von vor 1 Jahr reingeschaut und drüber nachgedacht. Da hatte ich unter E bei Kindergeld "ja" ein Kreuzchen gemacht und die 219 Euro reingeschrieben. Allerdings war/bin ja auch ICH die Kindergeld-Empfängerin. Da DU aber das KG ja NICHT bekommst, ist es auch NICHT DEIN Einkommen. Also solltest du in dem ersten Block (= 1. Haben Sie Einnahmen aus) "nein" ankreuzen und "s. Bescheide" reinschreiben, als Belegnummer die Nummern von Kindergeld- und Jobcenter-Bescheid angeben.
Das Kreuzchen bei Kindergeld "ja" und die 219 Euro kommen bei dir dann unter "3. Hat Ihr Lebenspartner Einkünfte aus" , ebenso als Belegnummern die der beiden Bescheide.

P.P.S.: In dem neuesten Antrag hatte ich E bis J gar nicht ausgefüllt.
Titel: Aw: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 18. August 2022, 10:01:50
Zitat von: mausileinUnter E: Bruttoeinkommen muss das Kindergeld nicht rein oder?

Ich weiß nicht, wie das Formular aussieht.
Ich schreibe sowas ggf. bei Einkünfte rein. Für's Kind. Nicht bei den eigenen.

Kontoauszug dürfte reichen.

(Das ist bei mir ewig her, da gab es bestimmt schon zig Änderungen.)  :weisnich:

Falls es doppelt drin steht, ist es noch nie ein Schaden gewesen, die tippen sich vielleicht im Büro an die Stirn und denken, ich bin bissel doof, aber das kann mir herzlich egal sein. Hauptsache, es steht irgendwo. Also wofür das Geld ist.  :smile: 
Titel: Aw: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: mausilein am 18. August 2022, 10:42:56
Vielen Dank  :smile:  :smile: , hab alles fertig gemacht jetzt und es geht zur Post . Wir sind aber beide ledig, da steht ja nur eingetragene Lebenspartner. Daher habe ich da ein Strich gemacht komplett und nichts von meinem Freund ausgefüllt.
Titel: Aw: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: PetraL am 18. August 2022, 10:45:22
Zitat von: mausilein am 18. August 2022, 10:42:56Vielen Dank  :smile:  :smile: , hab alles fertig gemacht jetzt und es geht zur Post . Wir sind aber beide ledig, da steht ja nur eingetragene Lebenspartner. Daher habe ich da ein Strich gemacht komplett und nichts von meinem Freund ausgefüllt.
Ja, ok, mit solchen "Feinheiten" kenne ich mich nicht aus  :zwinker:
Viel Erfolg.  :ok:
Titel: Aw: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 18. August 2022, 13:33:23
Also ich habe mir das Formular jetzt aus Neugier mal angesehen im Netz, da stehen ja auch direkt Erläuterungen dazu auf dem Bogen.
 
Was @PetraL geschrieben hat, was Du nicht ausfüllen musst und  nur der ALGII-Bescheid reicht, ist lt. dem Formular genau richtig. Von Kindergeld sehe ich gar nichts.
Und Du bist Deinem Kind auch keinen (Natural~)Unterhalt schuldig in dem Sinne. Das käme ab 18. Lj. rein oder wenn das Kind woanders lebt.
Bei Dir als Mutter ist klar, dass Du es ernährst, kleidest usw., wie soll man denn da einen monatlichen Betrag ausrechnen ...
Sowas wird nicht verlangt, das ist selbst bei Behörden bekannt, wie das läuft.
Und wenn Dir ggü. niemand Unterhaltspflichtig ist, kommt da auch nichts rein in die Spalte.  :scratch:
Titel: Aw: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: mausilein am 18. August 2022, 13:48:08
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 18. August 2022, 13:33:23Also ich habe mir das Formular jetzt aus Neugier mal angesehen im Netz, da stehen ja auch direkt Erläuterungen dazu auf dem Bogen.
 
Was @PetraL geschrieben hat, was Du nicht ausfüllen musst und  nur der ALGII-Bescheid reicht, ist lt. dem Formular genau richtig. Von Kindergeld sehe ich gar nichts.
Und Du bist Deinem Kind auch keinen (Natural~)Unterhalt schuldig in dem Sinne. Das käme ab 18. Lj. rein oder wenn das Kind woanders lebt.
Bei Dir als Mutter ist klar, dass Du es ernährst, kleidest usw., wie soll man denn da einen monatlichen Betrag ausrechnen ...
Sowas wird nicht verlangt, das ist selbst bei Behörden bekannt, wie das läuft.
Und wenn Dir ggü. niemand Unterhaltspflichtig ist, kommt da auch nichts rein in die Spalte.  :scratch:

Danke für die Rückmeldung,

ich habe bei

C: Ich bekomme von keinem Unterhalt also Nein angekreuzt

D: Mein Kind mit Geburtstag eingetragen, hat das Kind Einkünfte Ja genommen und Kindergeld eingetragen mit dem Betrag.

E: habe ich alles auf Nein, außer Hartz4 rein und beim Betrag sieht Bescheid rein.

Rest Miete eingetragen. Und Kindergeldbescheid dazu, da steht ja das ich das Kindergeld nicht erhalte sondern mein Freund auf sein Konto

Sollte passen denke ich mal  :smile:
Titel: Aw: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 18. August 2022, 13:53:18
Genau  :ok:
Titel: Aw: Kind unter 18 Jahre , ALG2 Einkommen ?
Beitrag von: mausilein am 19. August 2022, 16:32:37
Hallo nochmal,
habe gestern den Brief per Einschreiben Einwurf an das Arbeitsgericht geschickt jetzt steht beim Sendestatus:
Die Sendung wurde am xx.08.2022 auf Wunsch des Empfängers nachgesandt beziehungsweise an eine abweichende Anschrift weitergeleitet.

Brief zuvor gleiche Adresse alles angekommen, kennt sich da jemand aus ?