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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Blume2210 am 19. August 2022, 11:59:34

Titel: ALG I nach Krankengeldaussteuerung
Beitrag von: Blume2210 am 19. August 2022, 11:59:34
Hallo,

mein Sohn war 6 Monate im ALG I Bezug und wurde dann krank. Jetzt hat er 18 Monate Krankengeld bekomme und wird ausgesteuert. Jetzt muß er wieder ALG I beantragen. Wie lange wird dann ALG I bezahlt? Sind das 12 Monate oder werden die 6 Monate vorher von dem 1 Jahr wieder abgezogen?
Schon mal vielen Dank für eure Rückmeldungen.
Titel: Aw: ALG I nach Krankengeldaussteuerung
Beitrag von: CCR am 19. August 2022, 12:21:28
Zitat von: Blume2210 am 19. August 2022, 11:59:34Hallo,

mein Sohn war 6 Monate im ALG I Bezug und wurde dann krank. Jetzt hat er 18 Monate Krankengeld bekomme und wird ausgesteuert. Jetzt muß er wieder ALG I beantragen. Wie lange wird dann ALG I bezahlt? Sind das 12 Monate oder werden die 6 Monate vorher von dem 1 Jahr wieder abgezogen?
Schon mal vielen Dank für eure Rückmeldungen.
6 Monate sind vom Anspruch auf ALG I weg, nach dem Krankengeld wird der Restanspruch weiter gezahlt.
Titel: Aw: ALG I nach Krankengeldaussteuerung
Beitrag von: TripleH am 19. August 2022, 13:32:07
Hat er sich nicht mit 18 Monaten Krankengeld einen neuen Anspruch erworben, der zu den restlichen 6 Monaten hinzutritt?
Titel: Aw: ALG I nach Krankengeldaussteuerung
Beitrag von: Yavanna am 19. August 2022, 17:33:04
Ist er wieder gesund oder soll er ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit beantragen?
Titel: Aw: ALG I nach Krankengeldaussteuerung
Beitrag von: Blume2210 am 22. August 2022, 10:29:52
Genau so ist es, er hat ALG I neu beantragt da er kein Krankengeld mehr bekommt und noch weiter krank geschrieben ist.
Frage dann schon mal gibt es einen Unterschied wenn er dann doch wieder gesund geschrieben wird?
LG
Titel: Aw: ALG I nach Krankengeldaussteuerung
Beitrag von: CCR am 29. August 2022, 17:01:03
wenn er kein Krankengeld mehr bekommt, hat er ja wieder Anspruch auf Alg I bei Krankengeld werden keine Beiträge zur AV gezahlt.