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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Fred am 19. August 2022, 16:18:13

Titel: Kind Freibetrag
Beitrag von: Fred am 19. August 2022, 16:18:13
Hi, wir würden unserem Kind gern 3.100 Euro auf ein Sparbuch einzahlen. Besser als dass es bei den Großeltern rumliegt.

Meines Wissens müssten 3.100 Euro frei sein oder?

Danke.

Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: justine1992 am 19. August 2022, 16:23:41
Ja, Vermögen schon. Einkommen aber nicht. (Und was zufließt ist Einkommen.)
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: Fred am 20. August 2022, 15:03:03
Wenn wir es also jetzt einzahlen, ist es Zufluss bzw Einkommen oder?
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: Yavanna am 20. August 2022, 19:52:30
Wenn ihr aktuell Leistungen bezieht und das Geld anfangs nicht schon als Vermögen  angegeben wurde, ja
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: TripleH am 20. August 2022, 20:54:47
Zitat von: Yavanna am 20. August 2022, 19:52:30Wenn ihr aktuell Leistungen bezieht und das Geld anfangs nicht schon als Vermögen  angegeben wurde, ja

Also die Definition von Einkommen oder Vermögen ist immer noch "Einkommen sind alle Einkünfte in Geld o(der Geldeswert), die jemand in einem Bedarfszeitraum wertmäßig dazu erhält und Vermögen das, was er in dem Bedarfszeitraum bereits hat."

Da steht nichts davon "aber nur, wenn das Vermögen wahrheitsgemäß angegeben wurde".

Natürlich ist verschwiegenes Vermögen trotzdem Vermögen.
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: Yavanna am 21. August 2022, 01:58:45
Es ging mir um die Einzahlung auf s Konto.  Wenn von Anfang an klar angegeben wurde,  dass das Geld im Besitz des Kindes ist, wäre es jetzt nur eine Vermögensumwandlung.
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: Fred am 21. August 2022, 17:14:19
Kind ist jetzt 14 Monate alt. Von Anfang an war kein Vermögen vorhanden. Aber Omas und Opas haben halt ca. 1.000 Euro gespart, dass sie jetzt gern auf ein Sparbuch fürs Kind anlegen möchten.

Ich versteh's. Wie kann man bei einem Neugeborenen von Anfang an Vermögen angeben?
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: justine1992 am 21. August 2022, 18:25:58
Zitat von: Fred am 21. August 2022, 17:14:19Wie kann man bei einem Neugeborenen von Anfang an Vermögen angeben?
Das Neugeborene hatte vor dem ALG2-Bezug kein Vermögen. Also ist alles Einkommen. Einfach in dem Fall.
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: Yavanna am 22. August 2022, 04:29:40
Wenn es dem Kind jetzt zufließen, ist es Einkommen und kein Vermögen. Das ist der Nachteil, in den Bezug hinein geboren.

Oma und Opa sollten das Geld bei sich zurücklegen und übergeben, wenn das Kind nicht im Leistungsbezug ist oder einfach das ein oder Andere anschaffen, was sonst aus dem Geldbetrag gezahlt worden wäre.
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: Fred am 22. August 2022, 11:00:29
Ok danke. Aber gibt es da gar keine andere Möglichkeit? Man muss doch dem Kind einen Start geben können.
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: Leeres Portemonnaie am 22. August 2022, 11:57:56
Die Großeltern können ein Sparbuch auf den Namen des Kindes eröffnen, mit Verfügung ab dem 18. Lj. z. B., und es bei sich aufbewahren, bis das Kind so alt ist. Sie selbst dürfen natürlich auch darüber verfügen. Ob sie das tun, sei dahingestellt.
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: Fred am 22. August 2022, 21:13:41
Ich glaube euch das. Es kann aber doch nicht sein, dass auch ein Kind einen Freibetrag hat, allerdings ein Neugeborenes benachteiligt wird, nur weil es in den Leistungsbezug geboren wurde.
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: Yavanna am 23. August 2022, 04:20:56
Der Freibetrag heißt ja auch Schonvermögen.  Daher wird dieser bei Antragstellung verschont und muss nicht vorher verbraucht werden.
Wird jemand geboren, kann ja daher nicht wieder verschontes Vermögen aus den Hut gezaubert werden.
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: PetraL am 23. August 2022, 11:48:34
Zitat von: Fred am 22. August 2022, 21:13:41Ich glaube euch das. Es kann aber doch nicht sein, dass auch ein Kind einen Freibetrag hat, allerdings ein Neugeborenes benachteiligt wird, nur weil es in den Leistungsbezug geboren wurde.
Zitat von: Yavanna am 23. August 2022, 04:20:56Wird jemand geboren, kann ja daher nicht wieder verschontes Vermögen aus den Hut gezaubert werden.
Doch, kann eigentlich schon:
Nämlich dann, wenn z.B. die Großeltern in Erwartung eines Enkelkindes (wann auch immer in der Zukunft) für dieses zukünftige Enkelkind Geld beiseite-/anlegen.
Und dann - Überraschung - zur Geburt/Taufe/1.Geburtstag/Wann-auch-immer damit herausrücken. Oder auch erst zum 18. Geburtstag.
Angeben kann man dieses potentiell vorhandene aber tatsächlich nicht verwendbare Vermögen vorher natürlich nicht, weil man gar nichts davon weiß.
Ob es dann trotzdem als "Einkommen" bei Bekanntwerden zählt? - Wer weiß? @Yavanna vielleicht?

Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: Yavanna am 23. August 2022, 16:48:40
Ist Einkommen. Ausnahmen gibt es bei Kommunion, Konfirmation und Jugendweihe (k.A. Was das ist)
Daher lieber Sachgeschenke, da "geldeswert" gestrichen wurde oder solange selber behalten, bis kein SGB II Bezug mehr besteht
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: PetraL am 23. August 2022, 17:51:52
Zitat von: Yavanna am 23. August 2022, 16:48:40Ist Einkommen.
Dachte ich mir.

Zitat von: Yavanna am 23. August 2022, 16:48:40Jugendweihe (k.A. Was das ist)
Das ist sowas ähnliches wie Konfirmation, aber ohne Kirche.
Allerdings gibt's da wohl auch Höchstbeträge, oder?

Zitat von: Yavanna am 23. August 2022, 16:48:40da "geldeswert" gestrichen wurde
Echt jetzt? Ist mir bisher entgangen. Oder gilt das nur für U18?
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: Yavanna am 23. August 2022, 19:00:29
Zitat(1) Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen. Dies gilt auch für Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Jugendfreiwilligendienstes zufließen...

Also nicht ganz weg  aber eingeschränkt.

Freibetrag für Schenkungen zu o.g. Ereignissen ist 3.100 Euro,ob das durch §67 ausgehebelt wird, kann ich nicht beantworten
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: PetraL am 23. August 2022, 19:58:26
Zitat von: Yavanna am 23. August 2022, 19:00:29Freibetrag für Schenkungen zu o.g. Ereignissen ist 3.100 Euro
Dann wäre doch für das Baby eine Schenkung der Großeltern zur Taufe in der Höhe möglich, ohne dass es als Einkommen angerechnet wird?  :scratch:

P.S.: Oder gilt das nicht für Taufe?
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: Yavanna am 24. August 2022, 02:58:18
Nein, siehe #14
Titel: Aw: Kind Freibetrag
Beitrag von: Ottokar am 24. August 2022, 12:15:18
Zitat von: Fred am 21. August 2022, 17:14:19Kind ist jetzt 14 Monate alt. Von Anfang an war kein Vermögen vorhanden. Aber Omas und Opas haben halt ca. 1.000 Euro gespart, dass sie jetzt gern auf ein Sparbuch fürs Kind anlegen möchten.
Damit dies beim JC nicht als als Einkommen gewertet werden kann, gibt es nur eine Lösung: ein Vertrag zugunsten Dritter
=> https://www.sparkasse.de/service/finanzlexikon/vertrag-zugunsten-dritter.html
Die Großeltern bestimmen, wann der Begünstigte darüber verfügen darf (Bsp. Volljährigkeit o.ä.) und bleiben so lange Eigentümer und Verwalter dieses Vermögens. Und ohne Verfügungsgewalt ist es im SGB II weder Einkommen noch Vermögen des Begünstigten.