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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Nanu am 19. August 2022, 18:21:56

Titel: Nebenkostenguthaben - Aufhebungsbescheid - Zahlungsforderung
Beitrag von: Nanu am 19. August 2022, 18:21:56
Hallo,

ich habe das JC schon im Januar/Februar 22 über das Guthaben informiert...
Ich bekam vor wenigen Wochen plötzlich einen Aufhebungsbescheid.

Ist es nicht so, dass die dann weniger H4 auszahlen - bis alles abgezahlt ist?

Wieso soll ich denen denn jetzt die Summe überweisen? Ist das normal?

Ich hatte früher auch Guthaben und irgendwie musste ich denen nie aktiv Geld überweisen.
Die haben das irgendwie einbehalten.

Wäre dankbar für schnelle hilfreiche Antworten.  :smile:
Titel: Aw: Nebenkostenguthaben - Aufhebungsbescheid - Zahlungsforderung
Beitrag von: Primus von Quack am 19. August 2022, 23:23:38
Die Regelung findest du im § 22 Abs. 3 SGB II
Zitat(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

Die Minderung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung betrifft also einen Zeitraum in der Zukunft. Auch wenn von dem Monat nach Gutschrift die Rede ist, ist Minderung der KdU ab einem späteren Zeitpunkt grundsätzlich unschädlich. Eine Aufhebung der Leistungen kann aufgrund des Guthabens aber zu keinem Zeitpunkt erfolgen, da die Minderung ja nur den Teil der KdU betrifft.

Mich würde der Wortlaut des Bescheides interessieren. Kannst du Bescheid hier anonymisiert einstellen?

Ein Widerspruch halte ich in dem Fall grundsätzlich für angezeigt. Wie hoch ist denn das Guthaben? Hast du dir das Guthaben zurückgelegt?
Titel: Aw: Nebenkostenguthaben - Aufhebungsbescheid - Zahlungsforderung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. August 2022, 16:56:38
Nanu

ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder wortgenau abtippen.

MfG FN
Titel: Aw: Nebenkostenguthaben - Aufhebungsbescheid - Zahlungsforderung
Beitrag von: Wolverine36 am 22. August 2022, 23:48:41
Allso bei mir haben die das gemacht ich bekam einen Monat kein Geld und den andern nur was zu.Weil ich hatte auch Guthaben von den Betriebskosten allso ich musste denen nichts zurück zahlen gab halt für einen Monat dann kein geld und den anderen nur wenig.
Titel: Aw: Nebenkostenguthaben - Aufhebungsbescheid - Zahlungsforderung
Beitrag von: Primus von Quack am 23. August 2022, 06:03:54
Dem LSB bzw. JC würde ich auch für so ein Vorgehen auf die Finger hauen.
Wie du dem Gesetzestext entnehmen kannst, mindert das Guthaben nur die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft. Den Regelsatz mindert das Guthaben nicht.