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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: binselbaer am 21. August 2022, 17:28:34

Titel: ALG II Miete
Beitrag von: binselbaer am 21. August 2022, 17:28:34
Moin Zusammen,

kann mir im Chat Jemand helfen? Habe eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten mit dem Inhalt, dass ich nachweisen möchte, dass die Miete regelmäßig bezahlt wurde.
Es wird gefordert, eine Vollmacht für das Konto meines Bruders, welche ich nicht nachweisen kann. Gibt es eine Möglichkeit dieses auszuhebeln, so daß mir die Miete weiterhin über WBA gezahlt wird.

Vielen herzlichen Dank
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. August 2022, 18:02:40
binselbaer

Zitat von: binselbaer am 21. August 2022, 17:28:34kann mir im Chat Jemand helfen? Habe eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten mit dem Inhalt, dass ich nachweisen möchte, dass die Miete regelmäßig bezahlt wurde.
ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder? (http://hartz.info/index.php?topic=3107.0)
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011) (http://hartz.info/index.php?topic=108.0)
oder wortgenau abtippen.

MfG FN
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: binselbaer am 21. August 2022, 20:18:03
Hallo Fettnäpfchen,

vielen lieben Dank für deine Rückmeldung. Sende dir anbei das Schreiben, damit es besser nachvollziehbar
ist. Kann die im ersten Punkt angegebene Kontoauflösung nachweisen, den Rest aktuell nicht.
LG binselbaer

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: justine1992 am 21. August 2022, 20:46:10
Wo steht das mit der Miete?
Soll Dein ALG2 auf das Konto Deines Bruders?
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: binselbaer am 21. August 2022, 20:52:01
Hallo justine1992,

die Miete ist nach Auflösung meines Kontos auf das Konto meines Bruders gegangen, da wir eine Bedarfsgemeinschaft sind. JC möchte jetzt den Nachweis haben, dass ich eine Kontovollmacht für das Konto meines Bruders habe, welches ich nicht nachweisen kann.

LG binselbaer
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: Reiner1970 am 21. August 2022, 21:15:32
Was man nicht hat, kann man auch nicht nachweisen. Dein Bruder ist auch nicht verpflichtet dir eine Vollmacht zu erteilen
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: binselbaer am 21. August 2022, 21:24:46
Moin Reiner1970,

danke für die helfende Antwort. Wie argumentiere ich dieses am besten gegenüber JC damit die Miete übernommen wird ( in derer Sprache ) ?

LG binselbaer
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: justine1992 am 21. August 2022, 21:55:40
Ihr könnt keine Bedarfsgemeinschaft sein. Ihr seid zwei Bedarfsgemeinschaften zu je einer Person.
Ich würde mich wundern, wenn das JC Leistungen auszahlen dürfte auf Konten, auf die LB keinen Zugriff hat - von daher verstehe ich die Forderung dieses Nachweises.
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: binselbaer am 21. August 2022, 22:07:54
Hallo justine1992,

wie verbleibe ich da mit dem JC, damit die Miete weiterhin gezahlt wird?
Nachweis für die Vollmacht habe ich nicht vorhanden.
LG binselbaer
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: Reiner1970 am 21. August 2022, 22:09:25
"Ich würde mich wundern, wenn das JC Leistungen auszahlen dürfte auf Konten, auf die LB keinen Zugriff hat"

Natürlich darf das JC das
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: justine1992 am 21. August 2022, 22:13:45
Zitat von: binselbaer am 21. August 2022, 22:07:54wie verbleibe ich da mit dem JC, damit die Miete weiterhin gezahlt wird?
Wo steht denn was über Miete? Warum denkst Du, die sei in Gefahr?

Zitat von: binselbaer am 21. August 2022, 22:07:54Nachweis für die Vollmacht habe ich nicht vorhanden.
Dann schreib das.
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: binselbaer am 21. August 2022, 22:16:17
Hallo justine1992,

danke für deine schnelle Rückantwort.

LG binselbaer
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: justine1992 am 22. August 2022, 06:17:20
Zitat von: binselbaer am 21. August 2022, 17:28:34Habe eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten mit dem Inhalt, dass ich nachweisen möchte, dass die Miete regelmäßig bezahlt wurde.
Wenn Du hierzu auch eine Frage hast, stell das entsprechende Schreiben noch ein.
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. August 2022, 16:33:54
binselbaer

Zitat von: binselbaer am 21. August 2022, 22:07:54wie verbleibe ich da mit dem JC, damit die Miete weiterhin gezahlt wird?
Hast du einen Vertrag oder ähnliches?
Liegt dieser dem JC vor?

Zitat von: binselbaer am 21. August 2022, 22:07:54Nachweis für die Vollmacht habe ich nicht vorhanden.
Hast du Zugriff auf das Konto oder wird dir das ALG 2 vom Bruder in die Hand gegeben? Eine Vollmacht müsste die Bank haben wenn du Zugriff hättest.
Wie bezahlst du die Miete?

Zitat von: binselbaer am 21. August 2022, 17:28:34Habe eine Aufforderung zur Mitwirkung erhalten mit dem Inhalt, dass ich nachweisen möchte, dass die Miete regelmäßig bezahlt wurde.
......, so daß mir die Miete weiterhin über WBA gezahlt wird.
Dass steht da aber nicht
Ist der schon gestellt und bewilligt oder hast du das noch vor Dir?

Wenn die Fragen beantwortet sind kommen hoffentlich keine neuen Nachfragen auf ansonsten empfehle ich Dir (und jedem anderen Hilfesuchenden) die Netiquette  (http://hartz.info/index.php?topic=10133.0) zu beachten. z.B.:
•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.
•  Niemand weiß, was Du denkst oder meinst, es sei denn, Du schreibst es auch.

MfG FN
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: binselbaer am 22. August 2022, 16:41:35
Moin WBA hatte ich schon beantragt. Miete wurde auf das Konto meines Bruders überwiesen und dieser hat die Miete davon anteilig bezahlt. Der Mietvertrag liegt dem JC vor. Hatte dir das Schreiben vom JC angehängt ( 21.08.2022 ) ;-). Bin noch neu auf dem Gebiet, sorry für das Durcheinander;-).
LG
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. August 2022, 17:27:44
binselbaer

Zitat von: binselbaer am 22. August 2022, 16:41:35Hatte dir das Schreiben vom JC angehängt ( 21.08.2022 ) ;-).
Deswegen weiß nicht nur ich sondern auch User justine1992 das da nichts von
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. August 2022, 16:33:54dass ich nachweisen möchte, dass die Miete regelmäßig bezahlt wurde.
steht. Denn das wurde von
Zitat von: justine1992 am 22. August 2022, 06:17:20Wenn Du hierzu auch eine Frage hast, stell das entsprechende Schreiben noch ein.
drei mal nachgefragt. Abgesehen davon hat sich das JC dafür nicht wirklich zu interessieren.

Zitat von: binselbaer am 22. August 2022, 16:41:35Der Mietvertrag liegt dem JC vor.
und das ist die Grundlage dass du auf sofortige Übernahme bestehen solltest! Wenn das schon länger als einen Monat so geht würde ich sogar einen EA beim SG einreichen.
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) (https://hartz.info/index.php?topic=19984.msg170064#msg170064) natürlich musst du das anpassen!
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat- Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R:
Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand.
Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz.
gibt noch andere Urteile im Ratgeber.

Zitat von: binselbaer am 22. August 2022, 16:41:35Bin noch neu auf dem Gebiet, sorry für das Durcheinander;-).
Passt schon. Solange du dazu lernst. Ansonsten gibt es viele Seiten geschriebenes und immer noch keine vernünftige Antwort.

MfG FN

Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: binselbaer am 22. August 2022, 18:11:13
Moin Fettnäpfchen,

vielen herzlichen Dank für deine Mühe und Zeit die du dir mit mir genommen hast. Dankeschön von Herzen;-)

LG binselbaer
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: JensM1 am 22. August 2022, 18:43:06
Wenn du deine Leistungen mangels Konto per Scheck bekommst, solltest du per formlosem unterschriebenen Zweizeiler angeben, dass du deinem Bruder den Mietanteil in Bar auszahlst/auszahlen wirst. Fertig... Falls neues Konto vorhanden, Bankverbindung (unterschrieben) mitteilen und dass Mietanteil überwiesen wird, damit erledigt. Unterschrift ist jeweils wichtig, aber kann dann bspw. mit Handy per Scanner App oder Foto + E-Mail eingereicht werden.
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: binselbaer am 22. August 2022, 19:04:34
Neues Konto richte ich mir gerade ein. Danke für die Unterstützung;-)
Titel: Aw: ALG II Miete
Beitrag von: Sulle007 am 25. August 2022, 22:23:06
*falscher Post "/* sorry