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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Nblitz am 24. August 2022, 19:26:50

Titel: Zahlungserinnerung vom Inkasso-Service Recklinghausen
Beitrag von: Nblitz am 24. August 2022, 19:26:50
Hallo zusammen,
ich habe heute eine Zahlungserinnerung vom Inkasso-Service Recklinghausen, über einen Betrag bekommen, :schock:  der längst bezahlt und auch mit Kontoauszügen belegt werden kann. :yes: 

Frage: Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen?  :weisnich:
Titel: Aw: Zahlungserinnerung vom Inkasso-Service Recklinghausen
Beitrag von: Nblitz am 24. August 2022, 20:48:46
Keiner der mir helfen kann?  :heul:
Titel: Aw: Zahlungserinnerung vom Inkasso-Service Recklinghausen
Beitrag von: dudewock am 24. August 2022, 21:01:47
Hi

Ich würde denen einfach die Kopie des Auszuges schicken und den Rest darauf einfach schwärzen. Sollte dann ja erledigt sein. Grüsse
Titel: Aw: Zahlungserinnerung vom Inkasso-Service Recklinghausen
Beitrag von: Nblitz am 24. August 2022, 22:13:15
Ja habe ich grade alles fertig gemacht.
Titel: Aw: Zahlungserinnerung vom Inkasso-Service Recklinghausen
Beitrag von: Ottokar am 25. August 2022, 10:52:25
Bezahlt an wen? Das JC oder den Inkasso-Service Recklinghausen?
Wenn an das JC bezahlt, reicht es nicht, dem Inkasso-Service mitzuteilen und nachzuweisen, dass der Betrag längst bezahlt ist, und die Aussetzung des Vollzuges zu beantragen.
Du musst dann auch gleichfalls das JC anschreiben und auffordern, sofort den Vollzug zu beenden.